Zum Tod von Dr. med. Karl-Heinz Gebhardt

Karl-Heinz Gebhardt ist im Alter von 99 Jahren am 16. August 2023 gestorben. Wir trauern um den ehemaligen Vorsitzenden und Ehrenvorsitzenden des DZVhÄ.

Karl-Heinz Gebhardt, in Coburg geboren, war Internist, sein Schwerpunkt die Onkologie – und er hat sich sein gesamtes Berufsleben mit der Homöopathie beschäftigt. Er war Chefarzt und ärztlicher Direktor eines Krankenhauses und er war von 1971 bis 2019 in eigener Praxis in Karlsruhe niedergelassen. Die Homöopathie begleitete ihn. Er erzählte, dass ihn die Homöopathie 1932, als er acht Jahre alt war, das Leben gerettet habe. Diese Erfahrung war Ausgangspunkt für sein Interesse an der Methode.

Bereits als Medizinstudent in Halle begann er sich mit ihr zu beschäftigen und von dort an war sie Teil seines medizinischen Repertoires. Doch Karl-Heinz Gebhardt nutzte die Homöopathie nicht nur für seine Patientinnen und Patienten. Er wollte auch, dass möglichst viele Ärztinnen und Ärzte die Homöopathie kennenlernen und sie anwenden. So war er auch 10 Jahre Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg. Er engagierte sich berufspolitisch, da neben der ärztlichen Weiterbildung auch immer die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen für die Homöopathie gestaltet werden müssen. Und Karl-Heinz Gebhardt gestaltete. Er engagierte sich in Verbänden – oder gründete sie mit, wie die Hufelandgesellschaft. Gebhardt war von 1972 bis 1992 Vorsitzender des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und war 30 Jahre lang Schriftleiter der Allgemeinen Homöopathischen Zeitschrift, der AHZ. Er war auch in der Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde und im Hartmann-Bund aktiv.

In einem Interview in den DZVhÄ-Vereinsmitteilungen der AHZ (2015; 260 (4): 1–3) berichtet Gebhardt über seine politische Arbeit in den 1970er Jahren. Die Bundesregierung habe ein Gesetz vorbereitet, mit dem Naturheilverfahren und Homöopathie praktisch verboten werden sollten. Das konnte verhindert werden, weil die Bevölkerung mobilisiert wurde, erzählt er. „Ich habe mir gesagt, wer den längeren Atem hat, der gewinnt“ – und er hat gewonnen. Sein Engagement wurde vielfach gewürdigt, unter anderem 1988 mit dem Bundesverdienstkreuz.

Karl-Heinz Gebhardt war im Mai 2023 Referent des Deutschen Ärztekongresses für Homöopathie des DZVhÄ. Das Motto des Kongresses: Homöopathie am Beginn und Ende des Lebens. Gebhardt berichtete über rund 75 Jahre ärztliche Praxis, über Berufspolitik und Homöopathie. Dieses von Robert Schmidt, Chefarzt des Münchner Krankenhauses für Naturheilweisen, geführte sehr persönliche Gespräch ist in voller Länge auf der DZVhÄ-Webseite anzusehen. Zum Gespräch.

2023-08-24T09:34:45+02:00

Podcast: Homöopathie in der Kinderheilkunde

Im 6. Podcast des DZVhÄ sprechen die Kinderärztin Dr. Monika Grasser und der Kinderarzt Dr. Dominik Ewald über ihr Fachgebiet.

Frau Grasser ist u.a. auf Neonatologie spezialisiert, Herr Ewald informiert neben der kinderärztlichen Praxis auch aus der Perspektive des Vorsitzenden des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (LV Bayern).

Ein vielseitiger Podcast über Therapie, Elternwünsche, Abrechnung und Berufspolitik.

Diese DZVhÄ-Podcasts sind bisher erschienen

  • Homöopathie in der Allgemein- und Familienmedizin – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Jörg Albrecht sprechen im 5. DZVhÄ-Podcast über die Homöopathie in der hausärztlichen Versorgung. Was ist Familienmedizin und wie wird Homöopathie in die Hausarztpraxis integriert?
  • Patientensicherheit – Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, im Gespräch mit Dr. Ulf Riker, Internist und Vorstandsmitglied im DZVhÄ, über Patientensicherheit im Miteinander von konventioneller und homöopathischer Medizin.
  • Die Integrative Medizin – Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ im Gespräch mit Robert Schmidt, Chefarzt des Münchner Krankenhauses für Naturheilweisen über die Integrative Medizin in Praxis und Klinik.
  • Über die Vielfalt in der Medizin – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Ulf Riker, Vorstände des DZVhÄ, berichten u.a. an Beispielen aus der eigenen Praxis, warum Pluralismus und Therapiefreiheit wichtige Werte in der Medizin sind.

  • Die Anamnese in der Homöopathie – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstände des DZVhÄ, sprechen darüber, wie sich in der Homöopathie das diagnostische Gespräch mit der klinischen Diagnostik zu einer Medizin verbindet.
2023-07-27T08:23:09+02:00

Homöopathische Arzneimittel können beim Antibiotika-Notstand Versorgungslücken verringern

Berlin, 10. Mai 2023. Der Antibiotika-Notstand ist in diesen Tagen Thema in Praxen, Apotheken und Medien. In Boulevard-Zeitungen wird getitelt „Jede zweite Verordnung ein Problem“ und in der Fachpresse wird nach Antworten bzw. nach Strategien gesucht, wie Ärztinnen und Ärzten erlernen können, dem Patientenwunsch nach einer Antibiotikatherapie zu begegnen. Apothekerinnen und Apotheker wissen, dass der Mangel nicht alle Antibiotikagruppen gleichermaßen betrifft – so besteht die Gefahr, dass auf Antibiotika mit unnötig breitem Wirkspektrum zurückgegriffen wird. Das kann fatale Folgen hinsichtlich der weiteren Resistenzentwicklung haben. Die Patientensicherheit ist also im doppelten Sinne bedroht: einerseits durch Fehlen geeigneter Medikamente und andererseits durch deren Wirkverlust im Rahmen inadäquater Verordnung.

Homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte fordern Therapiepluralismus

Ein Ausweg wäre, neben Fehlmedikation von Antibiotika und Nichts-Tun eine dritte Option ins Auge zu fassen: Homöopathie. Viele Patientinnen und Patienten wünschen sich diese als Ergänzung oder Alternative zur konventionellen Medizin. Ihnen müssten Ärztinnen oder Ärzte also keine Antibiose ausreden, auch nicht erklären, dass ein passendes Medikament gerade nicht erhältlich ist. Natürlich ist die Ärztin und der Arzt in der Lage, das Krankheitsbild einer Patientin oder eines Patienten nach konventionell-medizinischen Kriterien einzuschätzen: wie gravierend ist der Infekt, welche Komplikationen drohen, handelt es sich um einen ansonsten gesunden oder einen geschwächten und womöglich multimorbiden Patienten, welches Ersatz-Antibiotikum käme überhaupt in Frage. Aber auch: um richtig zu entscheiden, welches homöopathische Arzneimittel zum Einsatz kommen kann, ist eine qualifizierte ärztliche Weiterbildung in Homöopathie Voraussetzung.

Ärztliche Weiterbildung Homöopathie macht den Unterschied

Bei Ärztinnen und Ärzten, aber auch bei Apothekerinnen und Apothekern, die über eine Weiterbildung Homöopathie verfügen, löst die Debatte um die Versorgungsprobleme zum Teil Unverständnis aus. Einerseits, da sie belegte therapeutische Antworten auf die drängenden medizinischen Fragen haben. Aber auch, da gerade die Zusatzbezeichnung Homöopathie von den meisten Landesärztekammern abgeschafft wird. Dieses komplementäre medizinische Wissen wird in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Diskussion um die Apotheker-Weiterbildung Naturheilverfahren und Homöopathie hat gerade erst begonnen.

Homöopathie: Beispiele aus der Arztpraxis

 Homöopathie wird in tausenden Arztpraxen in Deutschland angewendet, abgesichert durch wissenschaftliche Erkenntnisse, tägliche ärztliche Erfahrung und ein betont patientenzentriertes Vorgehen.

  • Dr. med. Annette Schuricht, Allgemeinmedizinerin / Homöopathie, Berlin. „Ich mache die Erfahrung, dass in einer hausärztlichen Praxis relativ selten Antibiotika zwingend notwendig sind. Es gibt inzwischen genügend Studien, die belegen, dass etwa bei einer Mittelohrentzündung, einer unkomplizierten Blasenentzündung oder Sinusitis zunächst nur symptomatisch behandelt werden kann und erst bei ausbleibender Besserung gegebenenfalls ein Antibiotikum notwendig wird“.
  • Dr. med. Christine Albrecht, Allgemeinmedizinerin / Homöopathie, Berlin. „Ich schätze, dass ich 60 Prozent weniger Antibiotika verordne im Vergleich zu meiner Arztgruppe. Ich komme generell mit wenig konventionellen Arzneimitteln aus, laut Kassenärztlicher Vereinigung liege ich etwa 80 Prozent unter dem Schnitt meiner Kollegen.“
  • Dr. med. Michael Schreiner, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Allergologe / Homöopathie und Naturheilverfahren, Gräfeling. „Unsere Antibiotikaverordnungen liegen mit 50 Prozent unter dem Durchschnitt unserer Kollegen. Der Krankheitsverlauf mit Homöopathie ist in aller Regel wesentlich besser und die Heilung stellt sich wesentlich rascher ein. Besonders bemerkenswert ist, dass wir kaum Rückfälle haben und nicht wie bei konventioneller Therapie – nach Beendigung der Antibiotikatherapie – ein Teil der Patienten wenige Tage später mit den gleichen Beschwerden wieder vorstellig wird.“

Homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte stehen auf zwei therapeutischen Beinen: auf einem der konventionellen und einem der homöopathischen Medizin. Wenn etwa Therapieleitlinien nicht greifen können, weil entsprechende Medikamente nicht erhältlich sind, dann wird in der Praxis deutlich, dass wissenschaftliche Studien das eine und ärztliche Erfahrungen das andere sind. Evidenz und Relevanz verknüpfen sich zu einem starken Seil, das sich über die Abgründe von Not- oder Mangelsituationen spannen lässt.

Studien belegen die Wirksamkeit

Was die Praxis zeigt, wird durch die Wissenschaft belegt. Sowohl in der Versorgungs- als auch in der klinischen Forschung zeigen Studien, dass Antibiotika durch homöopathische Arzneimittel reduziert werden können – auch bei Nutztieren.

  • EPI 3 Studie –  Versorgungsforschung, Frankreich: Es wurden 518 Erwachsene und Kinder mit Infektionen der oberen Atemwege untersucht, wobei der Medikamentenverbrauch bewertet wurde: Die Patientinnen und Patienten in der Homöopathie-Gruppe wiesen einen signifikant niedrigeren Verbrauch von Antibiotika auf, mit ähnlich guten klinischen Ergebnissen im Vergleich zur konventionell behandelten Patienten-Gruppe.
  • Securvita BKK Auswertung: Kinder erhielten seltener Antibiotika. Besonders auffällig erwies sich dies bei Kleinkindern ab der Geburt: Mit homöopathischer Behandlung sank die Zahl der mit Antibiotika behandelten Kleinkinder im dreijährigen Untersuchungszeitraum um 16,7 Prozent, während sie in der Vergleichsgruppe um 73,9 Prozent stieg.
  • Jürgen Pannek: Die Standardbehandlung der Harnwegsinfekte ist eine Therapie mit Antibiotika. Erstmals konnte in einer prospektiven Studie gezeigt werden, dass die Anzahl der Harnwegsinfekte durch eine homöopathische Therapie reduziert werden kann, während die Infektfrequenz in der Gruppe ohne homöopathische Therapie unverändert blieb. Hier lesen Sie ein Interview mit Prof. Pannek.
  • Studie: „Homöopathie als Ersatz für Antibiotika bei der Vorbeugung von E. coli-Durchfall bei Ferkeln“ – Durchfall bei Ferkeln ist eine weit verbreitete Krankheit, die zu Gewichtsverlust und sogar zum Tod führen kann. Konventionell wird sie mit Antibiotika behandelt, was zum globalen Problem der Antibiotikaresistenz beiträgt. Deshalb sind die Studienergebnisse sehr ermutigend, denn sie zeigen, dass Ferkel von Sauen, die am Ende ihrer Trächtigkeit homöopathisch behandelt wurden, deutlich weniger E. coli- Durchfall haben als Ferkel von Sauen, die ein Placebo erhielten.

Fazit

Homöopathische Arzneimittel werden täglich in tausenden Arztpraxen als weitere Therapieoption zu Antibiotika eingesetzt – zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Ein Mangel an Antibiotika bedeutet, dass weitere Therapieoptionen unabdingbar sind.

„Voraussetzung für den Einsatz homöopathischer Arzneien bei bakteriellen Infektionen sind jedoch entsprechende Qualifikation und Erfahrung“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, Hausärztin und 1. Vorsitzende des DZVhÄ. Unter diesen Umständen ist Homöopathie in ärztlicher Hand sicher. Dr. Michaela Geiger: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Chance nicht genutzt wird. So kann der aktuelle Arzneimittel-Mangel eine Chance zum Erkenntnis- und Erfahrungsgewinn für den Pluralismus in der Medizin führen – gerade für vulnerablen Gruppen wie Kinder und alte Menschen.“

2023-06-30T17:53:27+02:00

DZVhÄ-Kongress: Homöopathie-Programm für Hebammen

Auf dem Ärzte-Kongress (online, 18.-20. Mai 23) für Homöopathie des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) gibt es ein ein-tägiges Programm für Hebammen. Dieses Programm ist auch für Ärztinnen und Ärzte geöffnet. Es findet am 19. Mai statt. Der Kongress steht unter dem Motto: Homöopathie am Beginn und Ende des Lebens. Informationen zum Kongress, der 171. Jahrestagung des DZVhÄ, erhalten Sie hier.

„Wir möchten interdisziplinär das breite Spektrum der Homöopathie am Anfang des Lebens beleuchten und nicht nur den Austausch ärztlicher Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Fachdisziplinen anregen, sondern auch auf den homöopathischen Erfahrungsschatz der Hebammen zurückgreifen“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ.

Am Kongress-Programm für Hebammen nimmt die sehr erfahrenen Hebamme Ingeborg Stadelmann teil. In ihrem Vortrag wird sie auch bewährte homöopathische Arzneimittel rund um die Hebammenhilfe vorstellen, so dass Hebammen einen direkten praktischen Nutzen für ihre Arbeit aus dem Vortrag erhalten. Sie empfiehlt Schwangeren Homöopathie begleitend bei Beschwerden einzusetzen, auch bei Geburten in der Klinik oder Zuhause, im Wochenbett und bei Rückbildungsstörungen als auch bei Stillproblemen. „Die Nachfrage ist bei jungen Müttern und Eltern sehr groß“, sagt sie.

In einem Kongress-Video erzählt Ingeborg Stadelmann, warum sich die Teilnahme am Kongress für Hebammen direkt lohnt: Zum Video.

Fakten zum DZVhÄ Online-Kongress

  • Laut § 7 BayHebBO werden 8 Fortbildungsstunden (UE) im Bereich Fach- und Methodenkompetenz erworben. Diese werden auf der Teilnahmebescheinigung für Hebammen/Geburtshelfende ausgewiesen.
  • In der Mediathek sind die Vorträge ein Jahr verfügbar.
  • Informationen und Anmeldung

Zur allgemeinen Kongress-Anmeldung.

2023-05-05T10:12:19+02:00

DZVhÄ-Kongress: Homöopathie-Programm für Tierärztinnen und Tierärzte

Auf dem Ärzte-Kongress für Homöopathie des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) – online, 18.-20. Mai 23 – gibt es einen zwei-tägigen Themenstrang für Veterinäre. Die Veterinär-Homöopathie erfährt zurzeit einen Aufschwung, der auch mit der neuen EU-Bio-Verordnung zu tun hat, die der Homöopathie einen noch größeren Stellenwert in der Behandlung von Nutztieren gibt. Der Kongress steht unter dem Motto: Homöopathie am Beginn und Ende des Lebens.

Die Themen für Tierärztinnen und Tierärzte sind aufgeteilt:

  • Am Kongress-Donnerstag (18.5., Christi Himmelfahrt) richtet es sich an Studierende und Beginner in der Homöopathie. Dr. med. vet. Bernhard Hornig gibt zum Beispiel Tipps und Tricks für Tierärzte zum Umgang mit dem Repertorium weiter, um mehr Sicherheit bei der Arzneimittelwahl zu erzielen. Dem Wunsch der studentischen Zuhörerschaft vom letzten Jahr folgend gibt es dieses Mal auch einen Blick auf die wissenschaftliche Seite der Homöopathie, der aktuelle Stand der Forschung wird erläutert und die wichtige Bedeutung bei der Bekämpfung der Resistenzproblematik der Antibiotika in der Nutztierpraxis.
  • Am Freitag (19.5.) spricht das Programm Fortgeschrittene an. Themen sind etwa Homeopathy in horse medicine: First weeks of life – getting on your feet with homeopathy oder Homeopathic management of the geriatric animal. Die Kongress-Sprache an diesem Tag ist Englisch.

Die AG Veterinärmedizin des DZVhÄ wird von Dr. med. vet. Dörte von Bremen geleitet, die auch dieses Kongress-Programm gestaltet hat. Im Video erklärt sie

  • warum sich die Teilnahme am Kongress für die tierärztliche Praxis direkt lohnt,
  • wer die Referentinnen und Referenten sind und
  • warum es auch einen tierärztlichen Einsteigerkurs gibt.

Das Video sehen Sie hier.

Fakten zum DZVhÄ Online-Kongress

  • Die Fortbildung ist als Live-Online-Seminar von der ATF anerkannt und mit insgesamt 11 Stunden zertifiziert: 5 Stunden am 18.05.2023, 6 Stunden am 19.05.2023.
  • Für Studierende ist die Teilnahme kostenfrei
  • In der Mediathek sind die Vorträge ein Jahr verfügbar.
  • Informationen und Anmeldung: https://2023.homoeopathie-kongress.de/veterinaerprogramm/

Zur allgemeinen Kongress-Anmeldung.

2023-05-04T12:00:53+02:00

Podcast: Homöopathie in der Allgemein- und Familienmedizin

Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Jörg Albrecht sprechen in diesem 5. DZVhÄ-Podcast über die Homöopathie in der hausärztlichen Versorgung. Themen dieses Podcasts, der wieder von Dr. Martina Kloepfer moderiert wird, sind unter anderem: Was ist Familienmedizin und wie wird Homöopathie in die Hausarztpraxis integriert?

Dr. Michaela Geiger – 1. Vorsitzende des DZVhÄ, Hausärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie und Zusatzbezeichnung Notfallmedizin – und Dr. Jörg Albrecht – Facharzt für Allgemeinmedizin und leitender Notarzt im Landkreis Oldenburg erklären dies im Gespräch und veranschaulichen es mit Beispielen.

Sie beantworten auch Fragen nach der Erstattung ihrer Arbeit und welche Ausbildungen sie absolviert haben.

Diese DZVhÄ-Podcasts sind bisher erschienen

  • Patientensicherheit – Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, im Gespräch mit Dr. Ulf Riker, Internist und Vorstandsmitglied im DZVhÄ, über Patientensicherheit im Miteinander von konventioneller und homöopathischer Medizin.
  • Die Integrative Medizin – Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ im Gespräch mit Robert Schmidt, Chefarzt des Münchner Krankenhauses für Naturheilweisen über die Integrative Medizin in Praxis und Klinik.
  • Über die Vielfalt in der Medizin – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Ulf Riker, Vorstände des DZVhÄ, berichten u.a. an Beispielen aus der eigenen Praxis, warum Pluralismus und Therapiefreiheit wichtige Werte in der Medizin sind.

  • Die Anamnese in der Homöopathie – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstände des DZVhÄ, sprechen darüber, wie sich in der Homöopathie das diagnostische Gespräch mit der klinischen Diagnostik zu einer Medizin verbindet.
2023-04-26T14:08:34+02:00

Homöopathie für Apotheker:innen muss erhalten bleiben

Berlin, 14. September 2022. Die Berliner Apothekerkammer beantragt auf dem Deutschen Apothekertag (14.-16. September 2022) die Weiterbildung Homöopathie für Apotheker:innen zu streichen. Aus Sicht des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) muss dieser Antrag abgelehnt werden, da vor allem die Patintensicherheit darunter leiden würde.

Die Weiterbildung Homöopathie für Apothekerinnen und Apotheker muss erhalten bleiben

Der DZVhÄ lehnt den Antrag der Berliner Apothekerkammer auf dem Deutschen Apothekertag entschieden ab. Der Berliner Antrag wird damit begründet, dass die Führung des Titels „Apotheker:in für Naturheilverfahren und Homöopathie“ suggerieren würde, „dass die Homöopathie eine wissenschaftlich anerkannte und evidenzbasierte Arzneimitteltherapie ist“.

Dr. med. Michaela Geiger, 1. DZVhÄ-Vorsitzende: „Homöopathie ist eine wissenschafts-basierte Methode, sie erfüllt alle Kriterien der auf drei Säulen stehenden evidenz-basierten Medizin. Die Beratungskompetenz der Apothekerinnen und Apotheker im Bereich Homöopathie dient der Patientensicherheit. Rund 90 Prozent der homöopathischen Arzneien werden ohne Verordnung verkauft.“

Aus diesen Gründen lehnt der DZVhÄ den Berliner Antrag ab: 

  • Arzneimittelstatus und Apothekenpflicht von Homöopathika

Homöopathika sind Arzneimittel, sowohl im nationalen Recht (Arzneimittelgesetz, z.B. §§ 4, 38, 39, 63c) als auch im Europarecht (Directive 2001 83/EC; z.B. Art. 14, Art. 16) und unterliegen der Apothekenpflicht. Weitere Regularien für Homöopathika finden sich beispielsweise in der Arzneimittelverschreibungsverordnung und im Betäubungsmittelgesetz (ausgenommene Zubereitungen).

Die gesetzlichen Grundlagen sind zwar Teil des Studiums, Besonderheiten in Bezug auf homöopathische Arzneimittel werden aber laut Curriculum in der Bereichsweiterbildung abgehandelt.

  • Verankerung in offiziellen Arzneibüchern

Die Herstellung von Homöopathika ist im offiziellen deutschen homöopathischen Arzneibuch (HAB) beschrieben, große Teile des HAB wurden und werden schrittweise in das Europäische Arzneibuch (Ph. Eur.) überführt. Momentan befinden sich im Ph. Eur. 10.5. insgesamt 43 Monografien mit homöopathischem Kontext.

Arzneibücher sind Grundlagenliteratur für Apotheker und laut Apothekenbetriebsordnung § 5 Pflichtliteratur in der Apotheke.

Allein die Verankerung in offiziell gültigen Arzneibüchern verpflichtet Apotheker über die Thematik Bescheid zu wissen.

Die hier zur Diskussion stehende Weiterbildung spezifiziert das im Studium erworbene Wissen über die Herstellung von Homöopathika und anderen naturheilkundlichen Arzneimitteln.

  • Beratungspflicht in der Apotheke

Homöopathie hat eine lange Tradition gerade in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Staaten. Homöopathika werden von Ärzten und nichtärztlichen Therapeuten verschrieben, aber auch vielfach von Laien genutzt. Es besteht eine hohe Akzeptanz bei Patientinnen und Patienten für diese Therapierichtung (1).

Homöopathika unterliegen der Apothekenpflicht. Über deren Anwendung, Dosierung aber auch Risiken und Grenzen der Therapie muss in der Apotheke, genau wie über alle anderen Arzneimittel, beraten werden. Dies umso mehr, seit die Dosierung registrierter homöopathischer Einzelmittel nicht mehr Teil des Beipackzettels ist!

  • Leitliniengerechte Beratung

Homöopathische Arzneimittel haben Eingang in verschiedenen Leitlinien gefunden.

Beispielhaft seien hier die S3 Leitlinien „Akuter Schwindel in der Hausarztpraxis“ und „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ genannt (2,3).

Der Eingang in Leitlinien zeigt darüber hinaus, dass für homöopathische Arzneimittel durchaus Evidenz vorhanden ist!

  • Evidenzgedanke

Evidenz steht auf 3 Säulen. Zur sogenannten internen Evidenz gehören die Erfahrungen des Arztes/Therapeuten sowie die Präferenz der Patienten. Das Reduzieren des Evidenzkonzepts ausschließlich auf externe Evidenz und der Fokus lediglich auf Metaanalysen und RCTs (Spitze der Evidenzpyramide) geht am Evidenzgedanken vorbei und ist schlichtweg falsch!

Zudem existieren placebokontrollierte klinische Prüfungen mit Homöopathika, die beispielsweise auch Einzug in Leitlinien gefunden haben (4,5).

Die fehlende Evidenzlage als Begründung zur Streichung der Homöopathie aus der Zusatzbezeichnung anzuführen ist falsch.

  • Verpflichtung zur Herstellung von Rezepturen

Die Herstellung von Arzneimitteln gehört zu den Kernkompetenzen der ApothekerInnen oder PTAs. Therapeutisch verordnete Individualrezepturen, die auch Homöopathika bzw. die Einarbeitung homöopathischer Mittel in Individualrezepturen betreffen können, müssen in jeder Apotheke hergestellt werden können (Apothekenbetriebsordnung).

  • Pharmakovigilanzpflicht

Homöopathika unterliegen als Arzneimittel -egal ob registriert oder zugelassen- der vollen Pharmakovigilanzpflicht (AMG § 63c). ApothekerInnen und PTAs als HeilberuflerInnen sind zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen verpflichtet.

Hieraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, typische Reaktionen auf die Gabe eines homöopathisch gewählten Arzneimittels (wie z.B. die Erstverschlimmerung) von klassischen Arzneimittelnebenwirkungen abgrenzen zu können. Das ist Teil des Curriculums der Bereichsweiterbildung.

  •  Was ist eigentlich mit Herausnahme des Begriffes Homöopathie gemeint?

Rein regulatorisch sind auch die im Curriculum genannten Arzneimittel anderer naturheilkundlicher Verfahren (mit 24 h angegeben) Homöopathika und im Ph.Eur., HAB oder anderen Pharmakopöen monografiert: Biochemie nach Schüßler, anthroposophisch erweiterte Medizin, Spagyrik, Homotoxinlehre, Isopathie, Nosoden-Therapie, Bachblütentherapie (in British Homeopathic Pharmacopoeia)

Wie steht es um die phytotherapeutische Anwendung von Urtinkturen, die als Homöopathika registriert sind, sollen die auch aus dem Curriculum entfernt werden?

Gilt der Antrag gleichermaßen für diese Therapierichtungen oder ist lediglich die Homöopathie im Sinne des Ähnlichkeitsprinzips gemeint?

Mit diesem Rundumschlag wäre das Curriculum, welches momentan 100 Stunden umfasst, um etwa 60 Stunden reduziert. Die Frage ist: Was bleibt dann noch übrig?

  • Stellenwert/Umfang der Homöopathie im Pharmaziestudium

Die AntragstellerInnen der LAK Berlin sind der Meinung, dass die oben angeführten Punkte ausreichend im Pharmaziestudium bzw. im praktischen Jahr gelehrt würden. Dem ist nicht so. Im 3. Abschnitt sind in manchen Kammerbereichen lediglich 90 Minuten der Homöopathie und weiteren naturheilkundlichen Verfahren gewidmet.

DZVhÄ Fazit 

Die Bereichsweiterbildung inclusive Homöopathie ist weiterhin nötig, um die komplexe Thematik für interessierte ApothekerInnen anzubieten! Dies muss auch weiterhin unter dem Dach der Apothekerkammern angeboten werden.

Quellen

  1. Forsa. Meinungen zur Homöopathie. Berlin: Forsa-Umfrage F20.0082/38662;28.Feb 2020
  2. S3-Leitline „Schwindel, akut in der Hausarztpraxis“ https://www.awmf.org/leitlinien/detail/II/053-018.html; aufgerufen am 12.09.2022
  3. S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“   S3-Leitlinie Komplementärmedizin (awmf.org); aufgerufen am 12.09.2022
  4. Frass M, Lechleithner P, Gründling C et al. Homeopathic Treatment as an Add-On Therapy May Improve Quality of Life and Prolong Survival in Patients with Non-Small Cell Lung Cancer: A Prospective, Randomized, Placebo-Controlled, Double-Blind, Three-Arm, Multicenter Study. Oncologist 2020; 25:e1930-e55
  5. HRI: Homeopathic Research Institute. Homeopathy Research Institute | HRI (hri-research.org); aufgerufen am 12.09.2022 / Homeopathy Research Institute | HRI – Die Homöopathie-Debatte (hri-research.org); aufgerufen am 12.09.2022

 

2022-09-19T10:39:21+02:00

Podcast: Präsident Bundesapothekerkammer zur Patientensicherheit

Der Internationale Tag der Patientensicherheit am 17. September ist ein Aktionstag der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Er steht unter dem Motto Medikamente ohne Schaden. Wir haben zu unserem vierten DZVhÄ-Podcast den Präsidenten der Bundesapothekerkammer eingeladen, Herrn Thomas Benkert, und fragen ihn, welche Rolle die Beratung in der Apotheke für die Patientensicherheit spielt. Und wir sprechen mit Dr. Ulf Riker, Internist und Vorstandsmitglied im DZVhÄ, über Patientensicherheit im Miteinander von konventioneller und homöopathischer Medizin.

Dr. Ulf Riker, Internist:

„Es ist unsere Aufgabe als homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte, die Patient:innen dort abzuholen, wo sie als kranke Menschen stehen. Wir müssen ihre Befunde kennen, aber auch ihr subjektives Befinden, ihre Ängste und ihre Wünsche wahrnehmen, ernstnehmen und darauf eingehen. Das kann bedeuten, dass ich einem Patienten sage: Ja, ich kann Ihnen in der konkreten Krankheitssituation eine homöopathische Begleitung anbieten. Oder ich muss sagen: Nein, ich denke, Sie sollten zunächst auf konventionelle Medizin setzen, damit Komplikationen oder irreversible Gewebe- oder Organschäden vermieden werden.“

Thomas Benkert, Apotheker:

„Wir müssen in der Beratung in der Apotheke zunächst abklären, ob der Kunde mit den Beschwerden, für die er die homöopathische Arznei kauft, bereits in einer ärztlichen Behandlung ist. Wir fragen auch, ob regelmäßig Medikamente genommen werden und wenn ja, welche. Es wäre natürlich ein Eklat, wenn dieser Kunde ein Bluthochdruckmittel absetzen würde, um es durch ein homöopathisches zu ersetzen. Aber: Homöopathische Arzneien haben ihre Berechtigung und sie gehören als Arzneimittel in die Apotheke. Es bedarf der fachlichen Beratung durch Apotheker:innen im Sinne der Patientensicherheit.

Diese DZVhÄ-Podcasts sind bisher erschienen

  • Die Integrative Medizin – Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ im Gespräch mit Robert Schmidt, Chefarzt des Münchner Krankenhauses für Naturheilweisen über die Integrative Medizin in Praxis und Klinik.

  • Über die Vielfalt in der Medizin – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Ulf Riker, Vorstände des DZVhÄ, berichten u.a. an Beispielen aus der eigenen Praxis, warum Pluralismus und Therapiefreiheit wichtige Werte in der Medizin sind.

  • Die Anamnese in der Homöopathie – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstände des DZVhÄ, sprechen darüber, wie sich in der Homöopathie das diagnostische Gespräch mit der klinischen Diagnostik zu einer Medizin verbindet.
2022-09-14T19:50:19+02:00

Podcast: Das Gespräch in der Homöopathie

Steht in der Homöopathie das Gespräch im Vordergrund? Ist Homöopathie sprechende Medizin? Und werden die Patient:innen davon gesund?

Im dritten DZVhÄ-Podcast sprechen Dr. med. Michaela Geiger (1. Vorsitzende DZVhÄ), Hausärztin/ Notfallmedizinerin, und Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr (DZVhÄ Vorstand Weiterbildung), Allgemeinmedizinerin, über die Anamnese in der Homöopathie.

Die Ärztinnen räumen mit Vorurteilen über die Fallaufnahme in der Homöopathie auf und erklären, wie in der Homöopathie das diagnostische Gespräch mit der klinischen Diagnostik verbunden werden.

Diese DZVhÄ-Podcasts sind bisher erschienen

  • Die Integrative Medizin – Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ im Gespräch mit Robert Schmidt, Chefarzt des Münchner Krankenhauses für Naturheilweisen über die Integrative Medizin in Praxis und Klinik.

  • Über die Vielfalt in der Medizin – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Ulf Riker, Vorstände des DZVhÄ, berichten u.a. an Beispielen aus der eigenen Praxis, warum Pluralismus und Therapiefreiheit wichtige Werte in der Medizin sind.

 

2022-09-12T16:07:24+02:00
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