Vertragsärzte

In Zeiten von Antibiotikaresistenzen, Multimorbidität und zunehmender ökologischen Lebensweise suchen Patienten verstärkt nach ganzheitlichen Methoden, um Erkrankungen entgegenwirken zu können. Die ärztliche Homöopathie ist kein „Allheilmittel“, doch offenbar ist sie ein geeignetes Mittel, um den medizinischen Herausforderungen der heutigen Gesellschaft wirkungsvoll zu begegnen. Dies zeigt u.a. sehr deutlich der Bertelsmann Gesundheitsmonitor.

In vielen vertragsärztlichen Praxen ist die Homöopathie als Kassenleistung seit Jahren möglich. In einer ausführlichen Erstanamnese nehmen sich homöopathische Ärzt*innen Zeit für das Herausarbeiten des individuellen Krankheitsbildes und um den Patienten in all seinen Facetten erfassen zu können. Das jahrelange Vertrauen des Patienten in den behandelnden Arzt hat dabei einen hohen Stellenwert.

Die MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH betreut zahlreiche Selektivverträge und entwickelt innovative Vertragskonzepte, um auch in Zukunft die Position der Homöopathie in der GKV-Versorgungslandschaft zu sichern.

Dr. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ

Dr. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ

Dr. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des  DZVhÄ

Interview mit Dr. Michaela Geiger – 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) veröffentlicht am 11.12.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de