Privatärzte

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Der privat niedergelassene Arzt hat die besten Voraussetzungen, eine fundierte homöopathische Behandlung erfolgreich anzuwenden. In der privaten Arztpraxis herrscht zumeist deutlich weniger Zeitdruck und Terminvergaben können flexibler gestaltet werden. Da die homöopathische Behandlung am Anfang (Erstanamnese), aber zum Teil auch im Laufe der Therapie, zeitintensive Sitzungen erfordert, ist die Privatpraxis für eine erfolgreiche homöopathische Therapie prädestiniert.

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Meist auf ein Fachgebiet spezialisiert, kann ein homöopathisch praktizierender Privatarzt seinen Patienten zusätzlich zur konventionellen Behandlung eine weitere Therapiemethode anbieten. Dies wird von Patienten als kompetent, interessiert und offen wahrgenommen. Bei anhaltender, langjähriger homöopathischer Behandlung kann es zu einer dauerhaften Stabilisierung und Gesundung eines Patienten kommen. Durch die Homöopathie wird eine Krankheit nicht nur komplementär therapiert, sondern auch eine sehr erfolgreiche Gesundheitsvorsorge praktiziert.

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Viele Patienten sind dankbar, dass sie für andere Therapiemöglichkeiten dennoch beim Arzt ihres Vertrauens bleiben können. Aber auch gesetzlich krankenversicherte Patienten können eine Privatpraxis konsultieren. In diesem Fall bietet dem Patienten eine private Zusatzversicherung eine gute Option. In der aktuellen Übersicht haben wir für Ihre Patienten die Tarife und eine Übersicht privater Zusatzversicherungen (Stand 02/2020) zusammengestellt, die Leistungen von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie und/oder Naturheilverfahren auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GÖA) bis zum 3,5-fachen Satz in der angegebenen Höhe versichern.