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Ärztliche Homöopathie – Praxis mit Zukunft

Ob in der hausärztlichen Versorgung oder in einer fachärztlichen Praxis, die Homöopathie lässt sich in jedes Praxismodell integrieren. Homöopathie kann integrativ oder komplementär zur konventionellen Medizin eingesetzt werden. Durch sie entstehen neue Therapieoptionen bei der Behandlung von akuten bis hin zu schweren chronischen Erkrankungen. Patienten wissen, ein homöopathischer Arzt erhält durch seine Methode ein tieferes Verständnis für die Krankheit und die Krankheitsursache.

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Die Zahl der homöopathischen Ärzte in Deutschland hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdreifacht und ist auf mehr als 7.000 gewachsen. Auch in der Bevölkerung steigt das Interesse an der Heilmethode. 2017 zeigte eine durch den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) beauftragte Forsa-Umfrage, dass knapp die Hälfte der Bundesbürger ab 18 Jahre nach eigenen Angaben schon einmal Erfahrungen mit Homöopathie bzw. mit der Verwendung homöopathischer Arzneimittel gemacht hat. Diese hohe Zustimmung wird in repräsentativen Umfragen Jahr für Jahr bestätigt, etwa durch die Kantar TNS Umfrage 2018 oder Forsa 2020.

Die Krankenkassen reagieren auf diese Entwicklungen. Rund zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen erstatten im Rahmen von Selektivverträgen die homöopathische Behandlung bei Vertragsärzten. Auch in der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) ist die Homöopathie fester Bestandteil. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten ihren Versicherten zudem nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel, also auch homöopathische Mittel, im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen.