Berlin, 16. Januar 2024. Homöopathie ist evidenzbasierte Medizin. Gesundheitsminister Karl Lauterbach möchte die Homöopathie dennoch als freiwillige Kassenleistung streichen. Da das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2023 auf 17 Milliarden Euro geschätzt wird, muss Lauterbach handeln – und setzt bei der Homöopathie an, die mit etwa 10 Millionen Euro zu Buche schlägt.

In Lauterbachs „Empfehlungsschreiben für eine stabile, verlässliche und solidarische Fianzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ vom Mai 2023, dass dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) vorliegt, reichen gerade vier Zeilen, um der Homöopathie den Garaus zu machen – jedoch ohne einen einzigen Beleg für die Behauptungen. Betroffen davon sind jedoch Millionen Patientinnen und Patienten und tausende Ärztinnen und Ärzte. In dem offiziellen Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit wird nur ein Grund für das angestrebte Aus der Homöopathie in der GKV genannt: Homöopathie habe keinen medizinisch belegbaren Nutzen. Lauterbach ergänzt via X (ehemals Twitter): „Die Grundlage unserer Politik muss die wissenschaftliche Evidenz sein.“ „Wenn Lauterbach aus Gründen der Evidenz die Homöopathie streichen möchte, müsste er dies mit etwa 80 Prozent der Kassenleistungen tun“, urteilt Dr. med. Michaela Geiger, Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ).

Homöopathie ist evidenzbasierte Medizin – Hintergrund

Homöopathie ist evidenzbasierte Medizin (EbM) nach der Definition ihres Begründers Dr. David Sackett. Die EbM steht auf diesen drei Säulen: der externen Evidenz der Wissenschaft, der Erfahrung der Ärztinnen und Ärzte der Präferenz der Patientinnen und Patienten. Diese Kriterien erfüllt die Homöopathie.

Häufig wird alleine der Fokus auf die externe Evidenz der Wissenschaft gelegt, so auch von Minister Lauterbach. Schaut man sich den Stand der Forschung zur Homöopathie einmal genauer an, sehen wir qualitativ gute Studien, die der Homöopathie eine belegbare Wirksamkeit über Placebo bescheinigen. Hier werden nur zwei Beispiele genannt:

  • „Wirksamkeit der homöopathischen Behandlung: Systematische Überprüfung von Meta-Analysen randomisierter, placebokontrollierter Homöopathie-Studien für jede Indikation“, Oktober 2023. Fazit: Homöopathie wirkt besser als Placebo. 5 der 6 Metaanalysen enthielten eine Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigten signifikant positive Effekte der Homöopathie, im Vergleich zu Placebo. Die methodische Qualität der Homöopathiestudien war ähnlich wie bei anderen klinischen Studien mit gleichem Design, aus einem vergleichbaren Zeitraum und bewertet nach gleichen Kriterien. Zur Studie.
  • Universität Bern: „Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden…“ Zur Studie.

Homöopathie ist evidenzbasierte Medizin – auf den Punkt

  • Eine Streichung der freiwilligen Kassenleistung Homöopathie würde das Therapieangebot in der ärztlichen Versorgung einschränken. Es würde eine therapeutische Monokultur in den Praxen entstehen – die Leidtragenden wären die Patienten.
  • Homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte erleben täglich in der Praxis, dass die Therapievielfalt medizinisch sinnvoll ist. Homöopathie wird begleitend zur konventionellen Medizin eingesetzt. Viele Patientinnen und Patienten kommen gezielt wegen der Homöopathie in die Arztpraxen, vor allem auch bei chronischen Erkrankungen.
  • Die freiwillige Kassenleistung ist wichtig, denn nur so erhalten Patientinnen und Patienten die ärztliche Homöopathie auf ‚Chipkarte‘. Zusatzversicherungen kosten Geld, das können sich nicht alle Patienten leisten – Homöopathie aber ist versorgungsrelevant.
  • Homöopathie ist evidenzbasierte Medizin nach der Definition des Begründers der EbM (Evidenzbasierte Medizin) Dr. David Sackett. Die EbM steht auf den drei Säulen, der externen Evidenz der Wissenschaft, der Erfahrung der Ärztinnen und Ärzte der Präferenz der Patientinnen und Patienten. Diese Kriterien erfüllt die Homöopathie.

„Somit fordern wir die Erhaltung der Erstattung von Satzungsleistung für Homöopathie und den weiteren Therapiemethoden der Komplementärmedizin“, so Dr. Michaela Geiger, „für die Patientinnen und Patienten – unabhängig ihrer sozialen Schicht als nachhaltige, wirksame Therapieoption in der ärztlichen Praxis.“

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Der Deutsche Ärztekongress für Homöopathie findet vom 9. bis 11. Mai 2024 in Lindau / Bodensee stattfindet. Ausrichter des Kongresses ist der DZVhÄ. Informationen zum Kongress erhalten Sie hier: www.homoeopathie-kongress.de.