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GKV-Gesetzesänderung zur ärztlichen Homöopathie – Was Praxen jetzt wissen müssen

Berlin, 21. Juli 2026 | Mit dem beschlossenen Beitragsstabilisierungsgesetz wird die ärztliche Homöopathie ab dem 1. Januar 2027 vollständig aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen. Dies hat weitreichende Folgen für die Abrechnung, die Patientenversorgung und die Organisation der Praxen – eine erste Einschätzung des DZVhÄ.

Ende der GKV-Finanzierung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes entfällt die bisherige Finanzierung homöopathischer und anthroposophischer Leistungen über Selektivverträge nach § 140a SGB V. Bestehende Verträge verlieren ihre gesetzliche Grundlage und müssen zum 31.12.2026 beendet werden.

Zudem dürfen Krankenkassen Homöopathie künftig nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung anbieten. Auch die Erstattung nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer Arzneimittel endet. Diese können lediglich auf einem Grünen- oder Privatrezept empfohlen werden; die Kosten tragen die Patientinnen und Patienten selbst.

Rechtliche Situation

Der DZVhÄ hat die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde prüfen lassen. Nach Einschätzung der beauftragten Juristen bestehen hierfür derzeit nur geringe Erfolgschancen. Der Gesetzgeber verfügt über einen großen Gestaltungsspielraum, und die Gerichte werden voraussichtlich das Interesse an der Kostenbegrenzung im Gesundheitswesen höher gewichten.

Stattdessen konzentriert sich der DZVhÄ auf die Prüfung, ob homöopathische Leistungen künftig gegenüber gesetzlich Versicherten privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden können. Eine ausführliche rechtliche Stellungnahme wird derzeit vorbereitet. Erste Einschätzungen sprechen dafür, dass eine GOÄ-Abrechnung grundsätzlich möglich sein könnte.

Was Praxen jetzt vorbereiten sollten

Da es keine Übergangsregelung gibt, müssen alle begonnenen Behandlungen bis spätestens 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden.

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2027 empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung:

  • GOÄ-Honorarvereinbarungen bereits im 2026 für Termine ab 2027 abschließen.
  • Praxisabläufe auf Selbstzahlerleistungen (IGeL/GOÄ) umstellen.
  • Übergangsweise sozialverträgliche Preisgestaltungen prüfen, sofern diese GOÄ-konform kalkuliert sind.

Zusatzversicherungen gewinnen an Bedeutung

Ab 2027 können gesetzlich Versicherte die Kosten einer ärztlichen homöopathischen Behandlung nur noch über eine private Zusatzversicherung oder im Rahmen einer Vollversicherung , die diese Leistungen einschließt, erstattet bekommen.

Patienten sollten darauf hingewiesen werden, dass ausschließlich Tarife geeignet sind, die ärztliche Naturheilverfahren nach GOÄ einschließen. Reine Heilpraktiker-Tarife übernehmen ärztliche Leistungen in der Regel nicht.

Vor einem Versicherungsabschluss empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage z.B. über einen unabhängigen Versicherungsmakler, um Nachteile durch mögliche Ablehnungen zu vermeiden.

➡️ Eine aktuelle Übersicht privater Zusatzversicherungen finden Sie auf der DZVhÄ-Seite.

Worauf Patienten achten sollten

Zusatzversicherungen unterscheiden sich erheblich in ihren Leistungen. Zu beachten sind insbesondere:

  • Erstattungsquoten zwischen etwa 50 und 100 Prozent.
  • Jährliche Erstattungsgrenzen.
  • Wartezeiten von häufig drei Monaten.
  • Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren.
  • Gesundheitsprüfung mit möglichen Risikozuschlägen oder Ablehnung.

Wer bereits ab Januar 2027 Leistungen nutzen möchte, sollte den Versicherungsvertrag möglichst bis 1. Oktober 2026 abschließen.

➡️ Informationen für Ihre Patientinnen und Patienten – zusammengestellt vom Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) –  zum Herunterladen für Ihre Praxis. Plakat s/w | Plakat farbig

➡️ Laufend aktuelle Informationen erhalten Patienten auf der BPH-Webseite.

Unterstützung für betroffene Patienten

Für Patientinnen und Patienten ohne Zusatzversicherung oder mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Behandlung bezahlbar zu gestalten:

  • Reduzierung des GOÄ-Steigerungssatzes im zulässigen Rahmen und für die Praxis vertretbar.
  • Längere Behandlungsintervalle.
  • Telefon- oder Videosprechstunden für Folgeberatungen.
  • Hinweis auf die steuerliche Absetzbarkeit privat getragener Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Fazit

Die Gesetzesänderung bedeutet einen grundlegenden Systemwechsel für die ärztliche Homöopathie. Ab 2027 wird die Versorgung gesetzlich Versicherter ausschließlich im Selbstzahler- oder Privatversicherungsbereich möglich sein. Praxen sollten daher frühzeitig ihre Abrechnungsprozesse anpassen, Patienten umfassend informieren und geeignete Übergangsmodelle entwickeln, um die Versorgung möglichst nahtlos fortzuführen.

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2026-07-21T12:48:13+02:00

Ähnlichkeiten… ein Kommentar von Dr. Ulf Riker

Berlin, 15. Juli 2026 | Homöopathen sind es gewohnt, Muster und Ähnlichkeiten wahr zu nehmen, schreibt Dr. med. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender, in seinem Kommentar über das Zustandekommen der GKV-Reform. In der Praxis werden Symptomenmosaike mit den Bildern homöopathischer Arzneien verglichen – in seinem Kommentar Ähnlichkeiten… überträgt Ulf Riker diese Methode auf die deutschen Politik.

Als Homöopathen sind wir gewohnt, Muster und Ähnlichkeiten wahr zu nehmen. Was wir in unseren Praxen täglich machen – Symptomenmosaike mit den Bildern homöopathischer Arzneien zu vergleichen – lässt sich auch im größeren, nämlich politischen Rahmen versuchen. Dabei müssen wir gar nicht – was in Anbetracht seiner Medienpräsenz denkbar wäre – Trump und seine erratische Politik mit ihren meist destruktiven Konsequenzen als Beispiel heranziehen. Wir können unmittelbar bei unserer deutschen Politik beginnen!

Zum Beispiel die geplante Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes!  Wie DIE ZEIT vom 9.7.26 unter der Überschrift „Verdunkelungsgefahr“ beschreibt war dieses Gesetz bei Inkrafttreten im Jahr 2006 ein „großes Versprechen, dass die Bürger grundsätzlich einen Anspruch haben zu erfahren, was im Staat vor sich geht“. Und weiter: „Transparenz ist das Mindeste, was man von den Regierenden erwarten kann“. Der Beitrag endet mit dem Hinweis, dass das Gesetz „zwar eine Zumutung für den Staat sein mag – und doch eine der besten Ideen ist, um das Vertrauen in ihn zu stärken“.

Beim Zustandekommen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes kann man den Eindruck haben, als wäre diese wünschenswerte Transparenz – quasi in vorauseilendem Vollzug – beim Thema Homöopathie bereits eingeschränkt worden: Vorschläge einer Finanzkommission – auf dem Boden absolut willkürlicher Begründung und miserabler Recherche – wurden unter Zeitdruck und Verweigerung fachlicher Beratung in teilweise chaotischem Stil durchgeboxt, obwohl absehbar ist, dass die angebliche Vorgabe finanzieller Einsparung so nicht erreichbar sein wird. Transparenzbeschränkung hier wie dort, nicht zu übersehende Ähnlichkeitsentsprechung, allerdings nicht mit Placebo-, sondern Nocebowirkung! Oder anders ausgedrückt: die Bundesregierung plant den Rückbau zu einem überholten Rechts- und Demokratieverständnis.

Anderes Beispiel: Ein auf Nachhaltigkeit und langfristige Klimaschutz zielendes „Heizungsgesetz“ des damaligen Wirtschaftsministers Habeck wurde als „Heizungshammer“ flächendeckend kaputtgeredet, aber inzwischen steht fest, dass seine positiven Auswirkungen nur wenige Jahre später als Beitrag zur Energiewende überzeugen. Demgegenüber beurteilt der Normenkontrollrat bereits kurz nach Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes der aktuellen Wirtschaftsministerin Reiche ihren Beitrag als „handwerklich schwächstes und praxisfernstes Vorhaben, das dem Rat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurde“. Rückbau also anstelle vorausschauender Zukunftspolitik.

Inzwischen hat bereits der Vorsitzende der Finanzkommission., Prof. Gerlach darauf hingewiesen, dass die erwünschten Effekte des Gesetzes von Frau Warken möglicherweise nur bis 2028 wirksam sein würden, spätestens dann müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden. Ähnlichkeit? Frau Reiche hat sich ihre Gutachten bei der fossilen Lobby besorgt, der sie nahesteht. Frau Warken ihrerseits verlässt sich auf die Einflüsterungen der organisierten Homöopathiegegner („Nichts drin“, „keine Evidenz“, “kann also weg!“) und verrät ihren eigenen Anspruch auf Evidenz, die eine sorgfältige Faktenrecherche zur Voraussetzung gehabt hätte. Anders ausgedrückt: Rückbau des in der Grundversorgung Bewährten

Sind diese Ähnlichkeiten zufällig, oder sind sie womöglich Ausdruck eines Zeitgeistes, der zunehmend autoritäre Züge trägt und an der schleichenden Erosion von Demokratien Anteil hat? Vielleicht doch noch ein Beispiel: Trump! Der greise „König“ regiert selbstgerecht, rücksichtslos, zerstört im Handstreich Verträge und internationale Konventionen und macht – siehe Irankrieg mit seinen weltweiten katastrophalen Folgen – kaputt, was er angeblich retten und besser machen wollte. Offenbar sind – Ähnlichkeit! – auch „Königinnen“ nicht vor Selbstüberschätzung gefeit und auf dem besten Wege, gesellschaftliche und politische Werte wie Glaubwürdigkeit, Vertrauen, Transparenz aufs Spiel zu setzen, wobei freilich die Zeche immer die anderen, die „Abhängigen“, die Abgehängten, die Patientinnen und Patienten, die Bürgerinnen und Bürger bezahlen, weil Politiker*innen meist keinerlei Haftung hinsichtlich der Folgen ihrer Entscheidungen übernehmen müssen.

Homöopathie wurde ohne Not, ohne fundierte Argumente, ohne fachlichen Austausch und ohne Rücksicht auf Verluste aus der GKV eliminiert. Trotz teils hämischer, teils zynischer Beschwichtigungen – wir nehmen Ihnen die Homöopathie nicht weg, sie dürfen sie auch weiterhin nutzen! – resultiert längerfristig und unter dem Strich eine schleichende Einschränkung bis Aufhebung der freien Therapiewahl, denn es ist wie beim Habeck`schen Heizungsgesetz: ist der Ruf – in diesem Fall der Homöopathie –  erst mal erfolgreich ruiniert werden sich nur noch wenige Ärztinnen oder Ärzte finden, die auch zukünftig die Nachfrage seitens der Patientinnen und Patienten erfüllen können, weil sie sich lieber weniger verpönten Behandlungsalternativen zuwenden. Auf diese hinterhältige Weise führt sich auch der Slogan des INH (Informationsnetzwerk Homöopathie, eine Clique selbsternannter „wissenschaftlicher“ Aufklärer) ad absurdum: „Wir klären auf, Sie haben die Wahl“. Wirklich? Die Strategie des INH zielt in seiner Penetranz von Anfang an darauf ab, Homöopathie komplett aus Köpfen und Herzen der Menschen zu tilgen; anderslautende Äußerungen sind bewusste Irreführung von Menschen, die sich für den Fall von Krankheit partout dem Herrschaftsanspruch einer Medizin nicht beugen wollen, die zwar viele Therapieerfolge möglich gemacht hat, aber mit obsessiver Härte Alternativen bekämpft, wenn sie ihrem angemaßten Recht auf Alleinvertretung zuwiderläuft.

Politik, die solche Entwicklungen zulässt oder unterstützt macht sich mitschuldig an Entwicklungen, die am Ende irreversibel sein könnten: geht Demokratie erst mal verloren, dann wird es ungleich schwieriger, sie wieder herzustellen! Geraten Klimaziele aus dem Fokus, dann werden Anpassungsanstrengungen an Klimawandel eines Tages unbezahlbar. Geht medizinisches Wissen, im konkreten Fall die Homöopathie, verloren, dann werden Menschen ohne entsprechende Alternative allein gelassen, wenn die konventionelle Medizin an ihre Grenzen stößt. Das Alles ist wohl nicht im Sinne einer vorausschauenden und wertebasierten Politik!

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2026-07-15T11:23:18+02:00

Bundestag beschließt das Aus der Homöopathie als GKV-Leistung

Berlin, 10. Juli 2026 | Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Koalition das Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Homöopathie und Anthroposophische Medizin sind damit ab 1. Januar 2027 keine GKV-Leistungen mehr.

Die Bundesregierung hat die vollständige Streichung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln sowie die therapeutischen Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab dem 1. Januar 2027 beschlossen. „Uns wird ohne Not eine wichtige Methode genommen, die Versorgung wird schlechter und teurer. Der Frust und die Enttäuschung bei den Kolleginnen und Kollegen und den Patienten sitzen tief“, sagt Monika Kölsch, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Die Leipziger Hausärztin kritisiert, dass das Gesetz im Hauruck-Verfahren durch die Instanzen getrieben wurde und dass es der Regierungskoalition nicht um Argumente und Fakten ging.

Der DZVhÄ hatte sich gemeinsam mit einem breiten gesellschaftlichen Netzwerk für den vollständigen Erhalt der Homöopathie im Sozialgesetzbuch eingesetzt. Hauptkritikpunkte an dem Gesetzt sind:

  • Keine Ersparnis: Das Streichen der Homöopathie schließt keine Kostenlücke im GKV-System. Im Gegenteil: Patientinnen und Patienten müssen ab Januar 2027 mit teureren konventionellen Medikamente – einschließlich ihren Nebenwirkungen – behandelt werden.
  • Verlust der Therapiefreiheit: Das Gesetz schränkt die Therapiefreiheit von uns Ärztinnen und Ärzten sowie die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten ein. Methodenpluralismus ist Teil der Lösung unseres Gesundheitssystems, nicht das Problem.
  • Vulnerable Gruppen sind die Leidtragenden: Chronisch-Kranke, Familien mit Kindern, Rentner, Studierende und Bezieher von Sozialleistungen werden benachteiligt, da sie sich private Zusatzversicherungen oft nicht leisten können. Vor allem Chronisch-Kranke gelten häufig als konventionell austherapiert – Homöopathie könnte ihnen helfen.
  • Die wissenschaftlichen Studienlage wird ignoriert: Die Behauptung, es gäbe keine Evidenz über den Placebo-Effekt hinaus, ist wissenschaftlich überholt. Hochwertige Meta-Analysen, Versorgungsstudien und die Integration in offizielle Leitlinien belegen die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Homöopathie in der Versorgung.

Monika Kölsch: „Homöopathie als evidenzbasierte Methode im Handstreich aus der GKV zu streichen ist ein großer Fehler. Als Begründung dafür einen veralteten Report ohne Quelle anzugeben – ein Skandal.“

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2026-07-10T15:12:22+02:00

Ärztliche Fachgesellschaften fordern Merz und Warken zum Kurswechsel bei Homöopathie auf

Berlin, 6. Juli 2026 | Kurz vor der GKV-Entscheidung fordern 134.000 Bürger und 60.000 Ärztinnen und Ärzte Merz und Warken zum Kurswechsel bei Homöopathie und Anthroposophischer Medizin auf. Vier ärztliche Fachgesellschaften kritisieren zudem die fehlende Anhörung und warnen vor Folgen für Kinder und Jugendliche.

Wenige Tage vor der abschließenden Beratung der GKV-Reform wächst der Druck auf die Bundesregierung. Mehr als 134.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich seit Mai im Rahmen einer Unterschriftenaktion der Bürgerkampagne ‚weil‘s hilft!‘ für den Erhalt der Homöopathie und Anthroposophischen Medizin in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgesprochen. Zusätzlich haben innerhalb von zwei Wochen mehr als 13.000 Menschen einen Offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages unterzeichnet. Den offenen Brief unterstützen die früheren Ministerpräsidenten Malu Dreyer und Winfried Kretschmann, der frühere Bundesinnenminister Otto Schily sowie weitere Persönlichkeiten aus Medizin, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft – darunter 25 Professorinnen und Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen.

Unterstützt wird der Appell von vier medizinischen Fachgesellschaften (GAÄD, Hufeland-Gesellschaft, DZVhÄ, ZAEN), die rund 60.000 integrativ tätige Ärztinnen und Ärzte vertreten. Sie fordern die Bundesregierung auf, die vorgesehene Streichung der Homöopathie und Anthroposophischen Medizin aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zurückzunehmen. Sollte die vollständige Rücknahme der geplanten Streichung im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht mehr möglich sein, fordern die Fachgesellschaften mindestens den Erhalt der Erstattungsfähigkeit für Kinder und Jugendliche. „Kinder dürfen nicht die Verlierer dieser Reform werden“, heißt es in dem Appell,

„Die Bundesregierung entscheidet, ohne die betroffenen Fachgesellschaften angehört zu haben.“

Die Initiatoren üben deutliche Kritik am Gesetzgebungsverfahren. Obwohl die geplante Änderung erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung von Millionen gesetzlich Versicherter habe, seien die betroffenen Fachgesellschaften weder angehört noch ihre fachlichen Stellungnahmen in den Entscheidungsprozess einbezogen worden.

Auch die Grundlage der Entscheidung – der Bericht der Finanzkommission Gesundheit – werde den Anforderungen an eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung in Bezug auf die Integrative Medizin nicht gerecht. Das Kapitel zur Homöopathie stütze sich im Wesentlichen auf eine einzige wissenschaftliche Quelle, deren Inhalt nach Auffassung der Fachgesellschaften veraltet und zudem in wesentlichen Aspekten unzutreffend wiedergegeben worden sei. Die Anthroposophische Medizin sei nicht Gegenstand der Empfehlungen der Finanzkommission gewesen und erst im Gesetzgebungsverfahren Teil des Gesetzentwurfs und der Streichung geworden.

„Wer in die Versorgung von Millionen gesetzlich Versicherten eingreift, muss alle relevanten wissenschaftlichen Positionen anhören. Genau das ist bislang nicht geschehen“, erklären die Initiatoren.

Kinder und Jugendliche besonders betroffen

Besondere Sorge bereitet den Initiatoren die Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Gerade in der Pädiatrie stünden häufig nur wenige zugelassene Arzneimittel zur Verfügung. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel seien für viele Familien Bestandteil einer integrativen Behandlung und würden von entsprechend qualifizierten Ärztinnen und Ärzten verantwortungsvoll eingesetzt.

Zudem verweisen die Fachgesellschaften auf Ergebnisse der Versorgungsforschung. Diese zeigen, dass in integrativen Versorgungskonzepten mit Homöopathie und Anthroposophischer Medizin mehr als viermal weniger Antibiotika verordnet und eingenommen werden.[i] Vor dem Hintergrund zunehmender Antibiotikaresistenzen sei dies ein gesundheitspolitisch relevantes Ergebnis, das im Gesetzgebungsverfahren bislang nicht angemessen berücksichtigt worden sei.

Letzte Chance vor der Entscheidung

Nach Auffassung der Unterzeichner bieten die abschließenden Beratungen in dieser Woche die letzte Möglichkeit, die geplante Streichung noch zu korrigieren. Sie appellieren an Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder sowie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Dialog mit den betroffenen Fachgesellschaften noch vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aufzunehmen und die bereits vorgelegten Änderungsanträge zu berücksichtigen.

Sollte das Gesetz unverändert verabschiedet werden, kündigen die Initiatoren an, weitere Schritte zu prüfen. Sie verweisen dabei auf die Schweiz, wo sich die Bevölkerung in einem Volksentscheid für die Komplementärmedizin aussprach und Homöopathie sowie Anthroposophische Medizin nach einem mehrjährigen staatlichen Evaluationsverfahren dauerhaft in die obligatorische Krankenversicherung aufgenommen wurden.

„Wir kämpfen nicht für ein Privileg. Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche auch künftig Zugang zu bewährten integrativen Therapien haben. Und wir kämpfen dafür, dass gesundheitspolitische Entscheidungen auf wissenschaftlicher Sorgfalt, fairen Verfahren und dem Wohl der Patientinnen und Patienten beruhen.“

Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily stellt klar:

„In einem freiheitlichen Rechtsstaat darf der Gesetzgeber eine bestimmte Therapierichtung, zumal diese erwiesenermaßen sowohl unter medizinischen als auch ökonomischen Gründen sehr positiv zu beurteilen ist, nicht mit einem Erstattungsverbot belegen.“

Dr. Karsten Schwarz, CEO von DPD Deutschland:

„Mit anthroposophischen und homöopathischen Behandlungsmethoden habe ich jahrzehntelang überaus positive Erfahrungen gemacht. Ich wünsche mir, dass diese auch zukünftig noch im GKV-System vor allem für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen.“

Prof. David Martin, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und Leitlinienbeauftragter für Fiebermanagement:

„Ich bin für den Erhalt der Erstattung für Kinder und Jugendliche, weil ich als Leitlinienbeauftragter für Fiebermanagement weiß, wie viele unnötige Antibiotika mit Homöopathie und Anthroposophischer Medizin eingespart werden.“

Hans-Jochen Wagner,Tatort Kommissar:

“Homöopathie wirkt und hilft, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Jede Krankenkasse sollte das Recht behalten, die Homöopathische Medizin zu unterstützen und Patient*innen, die eine wirkungsvolle Behandlung durch homöopathische Medikamente bevorzugen, einen Zuschuss zu gewähren“

Quellen [i]

  • Hamre HJ et al. Antibiotic Use in Children with Acute Respiratory or Ear Infections: Prospective Observational Comparison of Anthroposophic and Conventional Treatment under Routine Primary Care Conditions. Evid Based Complement Alternat Med. 2014:243801. doi: 10.1155/2014/243801 https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC4251819/ 
  • Jeschke E et al. Anthroposophic medicine in pediatric primary care. Alternative Therapies in Health and Medicine 2011; 17(2):18–28 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/21717821/
  • van der Werf ET et al. Do NHS GP surgeries employing GPs additionally trained in integrative or complementary medicine have lower antibiotic prescribing rates? BMJ Open 2018; 8(3):e020488. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/29555793/
  • Hamre et al. Anthroposophic vs.Conventional Therapy of Acute Respiratory and Ear Infections. Wiener Klinische Wochenschrift 2005, 117(7-8): 256-268, https://dx.doi.org/10.1007/s00508-005-0344-9 

2026-07-06T11:50:33+02:00

Offener DZVhÄ-Brief an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD geschickt

Berlin, 17. Juni 2026 | Heute wurde den Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, Jens Spahn, und SPD, Dr. Matthias Miersch, ein Offener-Brief des DZVhÄ mit rund 1.200 Unterschriften von Ärztinnen und Ärzten überreicht. Der Brief ist ein ärztlicher Appell an die Regierungskoalition die Homöopathie in der GKV zu halten. Zum Offenen-DZVhÄ-Brief.

Die Unterzeichnenden stehen für eine konsequente Integration der Homöopathie in individuelle Behandlungskonzepte von kranken Menschen. Als Fachärztinnen und Fachärzte unterschiedlicher Fachrichtungen sind sie in die medizinische Versorgung in Praxen und Kliniken eingebunden. Monika Kölsch, Leipziger Hausärztin und 1. DZVhÄ-Vorsitzende: „Das Streichen der Homöopathie aus der GKV ist medizinisch nicht sinnvoll und unsozial. Wer genug Geld hat, kann sich komplementärmedizinische Verfahren weiterhin leisten, wer weniger Geld hat, verliert die Wahlfreiheit und ein ganzheitliches Segment der medizinischen Versorgung.“

Dieser gesetzgeberische Eingriff in die freie Therapiewahl und Methodenvielfalt erfolgt ohne Not:

  • Fehlende Einsparungen: Einsparungen sind nicht zu erwarten. Im Gegenteil wird der Rückgriff auf teurere konventionelle Medikamente die GKV-Finanzsituation weiter belasten, weil Patienten ja auch ohne Homöopathie behandelt werden müssen.
  • Wissenschaftliche Evidenz: Das Argument fehlender Evidenz ist sachlich unzutreffend. Einseitige Verweise der Finanzkommission auf veraltete Berichte ignorieren zahlreiche aktuelle, hochwertige Studien sowie den aufwändigen Analyseprozess in der Schweiz, der diesen Verfahren Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit bescheinigt.
  • Verlust an Diversität: Wie in der Ökologie sichert Vielfalt auch in der Medizin die Stabilität. Die Streichung reduziert Medizin auf reine Reparaturleistungen und ignoriert Konstitution, Prävention und Nachhaltigkeit.

Im Anschreiben an die Fraktionsvorsitzenden schreibt Monika Kölsch: „Bei vielen Patientinnen und Patienten sind wir auf wirkungsvolle und evidenzbasierte Alternativen und Ergänzungen zur konventionellen Therapie angewiesen, wenn konventionelle Behandlungsansätze nicht ausreichen, an ihre Grenzen stoßen oder wegen Nebenwirkungen abgebrochen werden müssen.“ Diese therapeutischen Möglichkeiten werden wohlmöglich durch die GKV-Finanzreform der ärztlichen Praxis genommen.

Zum Offenen-Brief.

2026-06-30T15:44:12+02:00

10. Juni, Berlin: Aktion Pro Homöopathie und Anthroposophische Medizin in der GKV

Berlin, 8. Juni 2026 | Am 12. Juni wird im Bundestag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beraten. Mit dabei: Die geplante Streichung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dagegen wehren wir uns! Kommt am 10. Juni nach Berlin vor das Brandenburger Tor!

WIR DEMONSTRIEREN FÜR HOMÖOPATHIE UND ANTHROPOSOPHISCHE MEDIZIN IN DER GKV am 10. Juni von 12-16 Uhr am Brandenburger Tor.

Zwei Tage vor der Bundestagsdebatte machen wir sichtbar, worum es geht: Die Stühle stehen symbolisch für Millionen betroffene Patientinnen und Patienten, die jedes Jahr Homöopathie und Anthroposophische Medizin als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Millionen Patientinnen und Patienten, deren Behandlung gestrichen werden soll – und deren Stimmen in der Lesung bisher nicht vorkommen. Die Stühle zeigen, was fehlt, wenn gestrichen wird: Termine fallen aus, Belastungen steigen – für Kinder, chronisch Kranke, Ältere. Wir stellen 600 leere Stühle auf den Pariser Platz (Brandenburger Tor, Berlin).

  • Jeder Stuhl steht symbolisch für 10.000 Patientinnen und Patienten, zusammen für 6 Millionen Menschen, die Homöopathie oder Anthroposophische Medizin jährlich als GKV-Leistung nutzen.
  • Jeder Stuhl steht symbolisch für eine Krankengeschichte:
    • Kinder, die ohne homöopathische Begleitung häufiger Antibiotika brauchen.
    • Chronisch Kranke, die Integrative Medizin benötigen, um gesund zu werden.
    • Ältere Menschen, denen ohne integrative Verfahren Mobilität und Teilhabe erschwert werden.

„Wir sind Millionen. Lasst uns entscheiden.“  KOMMT am Mittwoch, 10. Juni um 12 Uhr zum Brandenburger Tor!

➡️ Weitere Informationen gibt`s bei weil`s hilft! – eine Aktion vom Bürgerbündnis ‚weil’s hilft!‘.

‍Protest der „Weißkittel“ vor dem Bundestag – Berlin, 11.06.

Kundgebung mit Ärztinnen, Ärzten und Praktizierenden der Integrativen Medizin – sachlich, sichtbar, ansprechbar. Mit Aktions- und Themenständen direkt vor dem Paul-Loebe-Haus in direkter Nachbarschaft zum Bundestag. Diese Aktion wird vom Berliner Verein homöopathischer Ärzte (BVhÄ) unterstützt.

  • Ort: Paul-Löbe-Allee, zwischen Paul-Löbe-Haus und Annemarie-Renger-Straße
  • Zeit: Donnerstag, 11.06., 10:00–13:00 Uhr

Hinweis: In Berlin finden am 11.06. zusätzlich bundesweite Proteste verschiedener Verbände rund um Bundestag und Ministerien statt (u. a. Routen über die Straße des 17. Juni)

Bitte Vormerken: 20. Juni, 15-17 Uhr, DZVhÄ-Veranstaltung in MÜNCHEN Pro-Homöopathie in der GKV,  ROTKREUZPLATZ – weitere Informationen folgen

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Thema: 10. Juni, Berlin: Aktion Pro Homöopathie und Anthroposophische Medizin in der GKV

Lesen Sie auch den DZVhÄ-Beitrag

Homöopathie muss in der GKV bleiben!

2026-06-30T15:44:49+02:00

Thomas Goppel (CSU) im DZVhÄ-Interview: Homöopathie gehört in die GKV

Berlin, 4. Juni 2026 | Dr. Thomas Goppel (CSU) sagt im Interview zur GKV-Reform: „Schafft nichts ab, was den Patienten hilft – und dem System Kosten spart.“ Thomas Goppel ist der Grandseigneur der CSU und ehemaliger bayerischer Wissenschaftsminister. Unlängst hat Goppel in einem Brief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und an den Fraktionsvorsitzenden im bayerischen Landtag, Klaus Holetscheck (CSU), geschrieben, man solle die Homöopathie mit ihren nutzbringenden Eigenschaften ins System integrieren, anstatt sie auszuschließen. Diesen Appell bekräftigt er in diesem Interview.

Frage: Herr Goppel, haben Sie eigene Erfahrungen mit Homöopathie?

Goppel: Ja, die habe ich bereits vor vielen Jahren gemacht. Nach meinen ersten fünf Monaten im Bayerischen Landtag merkte ich, dass mein Körper – vor allem die „Pumpe“ – nicht so schnell auf den harten Takt der Politik umschalten konnte, wie der Kopf das vorgab. Ein Bruder von mir, der immer einen guten Rat parat hatte, empfahl mir schließlich Valium, um meine Nervosität und Aufgeregtheit in den Griff zu bekommen. Daran hatte ich mich dann leider gewöhnt.

Frage: Wie kam es zum plötzlichen Wechsel von Valium zur homöopathischen Arznei?

Goppel: Ich lief zufällig einem Dr. Braun über den Weg, einem Homöopathen aus München. Der fragte mich ziemlich direkt, ob ich eigentlich noch ganz dicht sei, so viel Valium in mich hineinzufressen. Er empfahl mir stattdessen das homöopathische Mittel Gelsemium und sagte: „Probieren Sie das. Wenn es Ihnen guttut, lassen Sie das Valium weg. Wenn nicht, geben Sie mir Bescheid.“

Frage: Das war das Mittel, mit dem Sie Ihr Lampenfieber besiegt haben?

Goppel: Genau. Ich habe es in der passenden Dosierung eingenommen, um meine vegetativen Störungen zu behandeln. Auf das Valium konnte ich dadurch komplett verzichten, das Gelsemium habe ich noch eine Zeit lang weitergenommen. Die Wirkung hat zwar etwas länger auf sich warten lassen als bei der harten Chemie, aber am Ende habe ich die Beschwerden damit erfolgreich besiegt.

Frage: Und diese Erfahrung haben Sie dann auch mit Ihren Politik-Kollegen geteilt?

Goppel: Ja, durchaus. In den 45 Jahren, die ich im Landtag verbracht habe, konnte ich ein paar Dutzend Kollegen, die unter massivem Lampenfieber am Rednerpult litten, erfolgreich mit Homöopathie weiterhelfen.

Frage: Was wünschen Sie sich grundsätzlich von der Medizin?

Goppel: Mehr Offenheit. Ich plädiere leidenschaftlich für ein Miteinander der verschiedenen Methoden, statt dieses ewige Gegeneinander, das vor allem von der Schulmedizin befeuert wird. Man sollte in der Medizin schlichtweg bereit sein, auch Alternativen anzuerkennen.

Frage: Aktuell steht zur Debatte, die Homöopathie aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszuschließen. Wie bewerten Sie diese Pläne?

Goppel: Natürlich muss man im Zuge einer Gesundheitsreform jede Maßnahme daraufhin prüfen, ob sie Kosten einspart. Aber mit dem geplanten Aus der Homöopathie versucht man nun krampfhaft etwas durchzusetzen, was schon den Vorgängern nicht gelungen ist. Ich halte es beim besten Willen nicht für sinnvoll, Patienten pauschal zu verbieten, was ihnen nachweislich hilft.

Wenn durch diesen Schritt Milliarden eingespart würden, würde ich sagen: Okay, das Problem ist so groß, das müssen wir wohltun. Aber die Kosten für die Homöopathie sind im Gesamtbudget verschwindend gering – für die betroffenen Menschen ist die Wirkung jedoch enorm effektiv.

Frage: Besteht nicht sogar das Risiko, dass das Aus der Homöopathie das Gesundheitssystem am Ende teurer zu stehen kommt?

Goppel: Ganz gewiss. Die Patienten sind ja nicht plötzlich gesund, sie müssen weiter behandelt werden. Das passiert dann eben mit teureren schulmedizinischen Medikamenten, und das kostet richtig Geld. Wenn ich meine eigene Erfahrung als Maßstab nehme: Allein schon ein Päckchen Valium ist ungleich teurer als Gelsemium oder Calcium. Die Homöopathie wirkt – und sie hält die Patienten von den richtig schweren Kosten des Gesundheitssystems fern. Es wäre fatal, diesen Bereich jetzt für ganze 50 Millionen Euro zu zerschlagen. Wer die Gesamtausgaben kennt, weiß, dass von Peanuts die Rede ist.

Frage: Wie lautet Ihre konkrete Forderung an die Politik?

Goppel: Ich fordere die Bundestagsfraktionen nachdrücklich auf, auf eine Streichung der Homöopathie aus der GKV zu verzichten. Der hohe Nutzen für die Patienten ist in der Praxis bekannt. Selbst wenn wissenschaftlich umstritten sein mag, wie Homöopathie wirkt, steht fest, dass die Kosten im Gesamtsystem der Gesundheitsvorsorge überhaupt nicht ins Gewicht fallen.

Zur Person

Dr. Thomas Goppel war 45 Jahre Mitglied des Bayerischen Landtags, u.a. bayerischer Wissenschaftsminister und ist heute noch Mitglied im CSU-Parteivorstand. Der 79-jährige ist der Grandseigneur der CSU mit sehr viel Einfluss. Mehr Informationen.

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Thema: Thomas Goppel (CSU) im DZVhÄ-Interview: Homöopathie gehört in die GKV

Lesen Sie auch den DZVhÄ-Beitrag: Homöopathie muss in der GKV bleiben!

(Foto Thomas Goppel: Wikipedia / Tobias Klenze / CC-BY-SA 4.0)

2026-06-30T15:37:23+02:00

Demo für Homöopathie und Anthroposophische Medizin in Köln

Berlin, 28. Mai 2026 | Rund 80 Ärztinnen und Ärzte demonstrierten am 27. Mai 2026 für Homöopathie und Anthroposophische Medizin in Köln. Organisiert wurde diese „Weiß-Kittel“-Demo von Dr. med. Karin Michael und dem Berufsverband homöopathischer Ärzte Nordrhein-Westfalen. Die Forderung: Homöopathie und Anthroposophische Medizin müssen in der GKV bleiben – für Therapiefreiheit und Therapievielfalt!

Mit der Initiative „Mittwochs-Märsche der Weißkittel – es ist Fünf nach Zwölf!“ begann in Freiburg die Protestbewegung von Dr. med. Karin Michael gegen die im Bundeskabinett beschlossene Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Nun wurde in Köln für Therapiefreiheit und Therapievielfalt demonstriert. Mit-Organisator ist der Berufsverband homöopathischer Ärzte Nordrhein-Westfalen, der seine Geschäftsstelle in Köln hat.

Über 30 Millionen Menschen in Deutschland nutzen Homöopathie und anthroposophische Therapien. Jetzt sollen die Therapiemethoden als Kassenleistung mit der Begründung von fehlendem wissenschaftlichen Wirknachweis gestrichen werden. Das ist für die auch in Deutschland tätige Kinder- und Jugendärztin nicht nachvollziehbar: „Während der Staat Milliardenprobleme hat, wird eine Debatte angestoßen, die lediglich 0,03 % der Gesundheitsausgaben betrifft. Wer hier streicht, spart nicht, sondern verschiebt Kosten in teurere Behandlungen, was vor allem Patient:innen mit chronischen Erkrankungen, onkologischen Krankheiten oder mit komplexen oder schwer behandelbaren Krankheitsverläufen betrifft. Integrative Medizin und eine gute Patientenversorgung sind in Gefahr!“, sagt Karin Michael.

„Wir sind Teil der Lösung, nicht das Problem“

1. Keine Einsparungen, sondern Kostenverschiebung

  • Minimaler Kostenanteil: Homöopathie macht lediglich 0,03 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben aus.
  • Gefahr von Mehrkosten: Eine Streichung spart kein Geld. Da Patienten weiterhin behandelt werden müssen, verlagern sich die Kosten in den teureren, konventionell-medikamentösen Bereich.

2. Nachgewiesene Versorgungsqualität

  • Weniger Medikamente: Die französische EPI3-Langzeitstudie zeigt, dass in homöopathischen Praxen rund 50 Prozent weniger Antibiotika, Schmerzmittel und Psychopharmaka verordnet werden – bei gleichwertigen Therapieerfolgen.
  • Hohe Patientenzufriedenheit: Bis zu 87 Prozent der Nutzer geben an, dass Homöopathie hilft, wenn die konventionelle Medizin an ihre Grenzen stößt.

3. Wissenschaftliche Evidenz vorhanden

  • Positive Studienlage: Ein systematisches Review von sechs Metaanalysen (2023) bestätigt signifikant positive Effekte der Homöopathie im Vergleich zu Placebos, selbst bei der Beschränkung auf methodisch hochwertige Studien.
  • Anerkennung in der konv. Medizin: Aufgrund der Datenlage ist die Homöopathie seit 2021 (bestätigt 2024) offizieller Bestandteil der medizinischen S3-Leitlinie für die Behandlung von Krebspatienten.

Fazit

Das Streichen der Homöopathie entbehrt einer soliden wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Grundlage. Homöopathie sichert eine kosteneffiziente Patientenversorgung und entlastet das Gesundheitssystem.

Weitere Aktionen sind geplant

Am 10. Juni ist in Berlin am Brandenburger Tor gemeinsam mit dem Bürgerbündnis ‚weil`s hilft‘ eine Demonstration angemeldet.

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Thema: Demo für Homöopathie und Anthroposophische Medizin in Köln

2026-06-30T15:46:03+02:00

GKV-Reform: Fachgesellschaften warnen vor dem Aus für Homöopathie und Anthroposophische Medizin

Berlin, 28. Mai 2026 | Die Bundesregierung plant die vollständige Streichung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln sowie die therapeutischen Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Vier große ärztliche Fachgesellschaften – Hufelandgesellschaft, ZAEN, GAÄD und DZVhÄ – die mehr als 60.000 integrativ tätigen Ärztinnen und Ärzte vertreten, richten einen gemeinsamen Appell an die Mitglieder der Bundestags-Fraktionen von CDU/CSU- und SPD.

Der Appell: Der Status quo im Sozialgesetzbuch (SGB V) muss erhalten bleiben.

Warum das Erstattungsverbot ein Fehler ist: 4 Kernargumente

Die Fachgesellschaften kritisieren die Pläne der Bundesregierung als unüberlegt und kontraproduktiv. Das sind die wichtigsten Kritikpunkte:

  • Keine echte Ersparnis: Die Streichung führt zu keiner relevanten Kostenreduktion im GKV-System. Stattdessen drohen kostspielige Ausweicheffekte (Substitution), wenn stattdessen teurere Medikamente mit mehr Nebenwirkungen verschrieben werden.
  • Einschränkung der Freiheit: Das Vorhaben schwächt die Therapiefreiheit von Ärztinnen und Ärzten sowie die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten. Zudem wird die Satzungsautonomie der Krankenkassen beschnitten, die diese Leistungen bisher bewusst als Wettbewerbsvorteil angeboten haben.
  • Vulnerable Gruppen sind die Leidtragenden: Chronisch-Kranke, Familien mit Kindern, Rentner, Studierende und Bezieher von Sozialleistungen werden benachteiligt, da sie sich private Zusatzversicherungen oft nicht leisten können.
  • Ignorieren der wissenschaftlichen Datenlage: Die Behauptung, es gäbe keine Evidenz über den Placebo-Effekt hinaus, ist wissenschaftlich überholt. Hochwertige Meta-Analysen, Versorgungsstudien (wie die Securvita-Studie) und die Integration in offizielle Leitlinien (z. B. in der Onkologie) belegen die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Integrativen Medizin im Praxisalltag.

Die zentralen Forderungen an die Politik

Bevor unumkehrbare Strukturentscheidungen getroffen werden, fordern die Verbände die Abgeordneten des Bundestages auf, sich für folgende Punkte einzusetzen:

  1. Streichung stoppen: Die geplanten Ausschlüsse von homöopathischen und anthroposophischen Leistungen aus dem SGB V müssen zurückgenommen oder ausgesetzt werden.
  2. Methodenpluralismus erhalten: Die bewährte therapeutische Vielfalt in der GKV darf nicht künstlich verknappt werden.
  3. Forschung vor Verboten: Bevor drastische Kürzungen beschlossen werden, müssen gesundheitsökonomische Evaluationen nach sachgerechten Kriterien durchgeführt werden.

Fazit der ärztlichen Fachgesellschaften

Die Stabilisierung der GKV-Finanzen ist notwendig – aber Sparmaßnahmen dürfen nicht vorschnell und auf Kosten von bewährten, von der Bevölkerung mehrheitlich gewünschten Therapieformen beschlossen werden. Die tiefgreifenden Folgen für die Versorgung und die soziale Teilhabe müssen zuerst gründlich geprüft werden.

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Die vier ärztlichen Fachgesellschaften

  •  Hufelandgesellschaft e. V. – Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin
  • ZAEN – Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren und Regulationsmedizin e.V.
  • GAÄD – Gesellschaft Anthroposophischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland e.V.
  • DZVhÄ – Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.

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2026-06-30T15:45:31+02:00

Offener-Brief des DZVhÄ als ärztlichen Appell an CDU/CSU und SPD

Berlin, 29. April 2026. Der Offene Brief des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ist ein ärztlicher Appell an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, Jens Spahn, und SPD, Dr. Matthias Miersch, sich dafür einzusetzen, dass die am 29. April vom Kabinett beschlossenen Änderungen im SGB V (§ 2, 11 und 34) nicht umgesetzt werden und die Homöopathie in der GKV erhalten bleibt. Offenen-Brief unterschreiben.

Was Karl Lauterbach nicht gelungen ist, scheint nun die Bundesregierung aus Christ- und Sozialdemokraten erneut anzugehen: die Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Offenbar will Ministerin Nina Warken dabei noch weiter gehen als ihr Vorgänger, denn inzwischen stehen die Besonderen Therapierichtung gesamt zur Disposition.

Wir, die Unterzeichner/innen dieses Briefes, sind Ärztinnen und Ärzte, die sich in Klinik und Praxis – teils seit Jahrzehnten – verantwortungsvoll und individuell um ihre Patientinnen und Patienten kümmern. Mit großer Sorge blicken wir auf die geplanten Streichungen von Homöopathie, Anthroposophischer Medizin und Phytotherapie („Besondere Therapierichtungen“). Der zu erwartende gesellschaftliche und ökonomische Flurschaden steht in keinem Verhältnis zu eventuellen Einsparungen.

Dieser Eingriff in die freier Therapiewahl und Methodenvielfalt erfolgt ohne Not:

  • Fehlende Einsparungen: Einsparungen sind nicht zu erwarten. Im Gegenteil wird der Rückgriff auf teurere konventionelle Medikamente die GKV-Finanzsituation weiter belasten, weil Patienten ja auch ohne Homöopathie behandelt werden müssen.
  • Wissenschaftliche Evidenz: Das Argument fehlender Evidenz ist sachlich unzutreffend. Einseitige Verweise auf veraltete Berichte ignorieren zahlreiche aktuelle, hochwertige Studien sowie den aufwändigen Analyseprozess in der Schweiz, der diesen Verfahren Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit bescheinigt.
  • Verlust an Diversität: Wie in der Ökologie sichert Vielfalt auch in der Medizin die Stabilität. Die Streichung reduziert Medizin auf reine Reparaturleistungen und ignoriert Konstitution, Prävention und Nachhaltigkeit.

Als Ärztinnen und Ärzte sind wir dem Tier- und Menschenwohl sowie der Ganzheitlichkeit verpflichtet. Der geplante Kahlschlag untergräbt unsere Möglichkeiten, individuell auf den Einzelnen einzugehen. Bei Patientinnen und Patientinnen, denen diese Therapien wichtig sind, wird die Streichung zu Frustration, sinkender Compliance und der Suche nach weniger sicheren Alternativen führen.

Strukturelle Reformen im Gesundheitssystem sind nötig. Bewährte, versorgungsrelevante Angebote müssen jedoch als Teil der Lösung begriffen und geschützt werden, statt sie zu opfern.

Zudem warnen wir vor einem wachsenden Glaubwürdigkeitsdefizit der Politik. Ein schwindendes Vertrauen in unser politisches System ist ein Alarmsignal für unsere Demokratie. Liefern Sie nicht einer immer stärker werdenden „Sammlungsbewegung für alle Unzufriedenen“ weitere Argumente!

Deshalb fordern wir:

Die Streichung der geplanten Änderungen im SGB V (§ 2, 11 und 34) und ein klares Bekenntnis zum Erhalt der „Besonderen Therapierichtungen“!

Offenen-Brief unterschreiben

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Lesen Sie auch diese DZVhÄ-Beiträge zum Thema GKV-Reform:

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➡️ Schon zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress (14.-16. Mai 2026) angemeldet? Direkt zur Anmeldung.

➡️ Homöopathie-News lesen Sie hier: www.dzvhae.de/wissen/news

2026-04-29T15:32:05+02:00
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