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10. Juni, Berlin: Aktion Pro Homöopathie und Anthroposophische Medizin in der GKV

Berlin, 8. Juni 2026 | Am 12. Juni wird im Bundestag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beraten. Mit dabei: Die geplante Streichung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dagegen wehren wir uns! Kommt am 10. Juni nach Berlin vor das Brandenburger Tor!

WIR DEMONSTRIEREN FÜR HOMÖOPATHIE UND ANTHROPOSOPHISCHE MEDIZIN IN DER GKV am 10. Juni von 12-16 Uhr am Brandenburger Tor.

Zwei Tage vor der Bundestagsdebatte machen wir sichtbar, worum es geht: Die Stühle stehen symbolisch für Millionen betroffene Patientinnen und Patienten, die jedes Jahr Homöopathie und Anthroposophische Medizin als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Millionen Patientinnen und Patienten, deren Behandlung gestrichen werden soll – und deren Stimmen in der Lesung bisher nicht vorkommen. Die Stühle zeigen, was fehlt, wenn gestrichen wird: Termine fallen aus, Belastungen steigen – für Kinder, chronisch Kranke, Ältere. Wir stellen 600 leere Stühle auf den Pariser Platz (Brandenburger Tor, Berlin).

  • Jeder Stuhl steht symbolisch für 10.000 Patientinnen und Patienten, zusammen für 6 Millionen Menschen, die Homöopathie oder Anthroposophische Medizin jährlich als GKV-Leistung nutzen.
  • Jeder Stuhl steht symbolisch für eine Krankengeschichte:
    • Kinder, die ohne homöopathische Begleitung häufiger Antibiotika brauchen.
    • Chronisch Kranke, die Integrative Medizin benötigen, um gesund zu werden.
    • Ältere Menschen, denen ohne integrative Verfahren Mobilität und Teilhabe erschwert werden.

„Wir sind Millionen. Lasst uns entscheiden.“  KOMMT am Mittwoch, 10. Juni um 12 Uhr zum Brandenburger Tor!

➡️ Weitere Informationen gibt`s bei weil`s hilft! – eine Aktion vom Bürgerbündnis ‚weil’s hilft!‘.

‍Protest der „Weißkittel“ vor dem Bundestag – Berlin, 11.06.

Kundgebung mit Ärztinnen, Ärzten und Praktizierenden der Integrativen Medizin – sachlich, sichtbar, ansprechbar. Mit Aktions- und Themenständen direkt vor dem Paul-Loebe-Haus in direkter Nachbarschaft zum Bundestag. Diese Aktion wird vom Berliner Verein homöopathischer Ärzte (BVhÄ) unterstützt.

  • Ort: Paul-Löbe-Allee, zwischen Paul-Löbe-Haus und Annemarie-Renger-Straße
  • Zeit: Donnerstag, 11.06., 10:00–13:00 Uhr

Hinweis: In Berlin finden am 11.06. zusätzlich bundesweite Proteste verschiedener Verbände rund um Bundestag und Ministerien statt (u. a. Routen über die Straße des 17. Juni)

Bitte Vormerken: 20. Juni, 15-17 Uhr, DZVhÄ-Veranstaltung in MÜNCHEN Pro-Homöopathie in der GKV,  ROTKREUZPLATZ – weitere Informationen folgen

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Thema: 10. Juni, Berlin: Aktion Pro Homöopathie und Anthroposophische Medizin in der GKV

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Homöopathie muss in der GKV bleiben!

2026-06-09T16:48:04+02:00

Thomas Goppel (CSU) im DZVhÄ-Interview: Homöopathie gehört in die GKV

Berlin, 4. Juni 2026 | Dr. Thomas Goppel (CSU) sagt im Interview zur GKV-Reform: „Schafft nichts ab, was den Patienten hilft – und dem System Kosten spart.“ Thomas Goppel ist der Grandseigneur der CSU und ehemaliger bayerischer Wissenschaftsminister. Unlängst hat Goppel in einem Brief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und an den Fraktionsvorsitzenden im bayerischen Landtag, Klaus Holetscheck (CSU), geschrieben, man solle die Homöopathie mit ihren nutzbringenden Eigenschaften ins System integrieren, anstatt sie auszuschließen. Diesen Appell bekräftigt er in diesem Interview.

Frage: Herr Goppel, haben Sie eigene Erfahrungen mit Homöopathie?

Goppel: Ja, die habe ich bereits vor vielen Jahren gemacht. Nach meinen ersten fünf Monaten im Bayerischen Landtag merkte ich, dass mein Körper – vor allem die „Pumpe“ – nicht so schnell auf den harten Takt der Politik umschalten konnte, wie der Kopf das vorgab. Ein Bruder von mir, der immer einen guten Rat parat hatte, empfahl mir schließlich Valium, um meine Nervosität und Aufgeregtheit in den Griff zu bekommen. Daran hatte ich mich dann leider gewöhnt.

Frage: Wie kam es zum plötzlichen Wechsel von Valium zur homöopathischen Arznei?

Goppel: Ich lief zufällig einem Dr. Braun über den Weg, einem Homöopathen aus München. Der fragte mich ziemlich direkt, ob ich eigentlich noch ganz dicht sei, so viel Valium in mich hineinzufressen. Er empfahl mir stattdessen das homöopathische Mittel Gelsemium und sagte: „Probieren Sie das. Wenn es Ihnen guttut, lassen Sie das Valium weg. Wenn nicht, geben Sie mir Bescheid.“

Frage: Das war das Mittel, mit dem Sie Ihr Lampenfieber besiegt haben?

Goppel: Genau. Ich habe es in der passenden Dosierung eingenommen, um meine vegetativen Störungen zu behandeln. Auf das Valium konnte ich dadurch komplett verzichten, das Gelsemium habe ich noch eine Zeit lang weitergenommen. Die Wirkung hat zwar etwas länger auf sich warten lassen als bei der harten Chemie, aber am Ende habe ich die Beschwerden damit erfolgreich besiegt.

Frage: Und diese Erfahrung haben Sie dann auch mit Ihren Politik-Kollegen geteilt?

Goppel: Ja, durchaus. In den 45 Jahren, die ich im Landtag verbracht habe, konnte ich ein paar Dutzend Kollegen, die unter massivem Lampenfieber am Rednerpult litten, erfolgreich mit Homöopathie weiterhelfen.

Frage: Was wünschen Sie sich grundsätzlich von der Medizin?

Goppel: Mehr Offenheit. Ich plädiere leidenschaftlich für ein Miteinander der verschiedenen Methoden, statt dieses ewige Gegeneinander, das vor allem von der Schulmedizin befeuert wird. Man sollte in der Medizin schlichtweg bereit sein, auch Alternativen anzuerkennen.

Frage: Aktuell steht zur Debatte, die Homöopathie aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszuschließen. Wie bewerten Sie diese Pläne?

Goppel: Natürlich muss man im Zuge einer Gesundheitsreform jede Maßnahme daraufhin prüfen, ob sie Kosten einspart. Aber mit dem geplanten Aus der Homöopathie versucht man nun krampfhaft etwas durchzusetzen, was schon den Vorgängern nicht gelungen ist. Ich halte es beim besten Willen nicht für sinnvoll, Patienten pauschal zu verbieten, was ihnen nachweislich hilft.

Wenn durch diesen Schritt Milliarden eingespart würden, würde ich sagen: Okay, das Problem ist so groß, das müssen wir wohltun. Aber die Kosten für die Homöopathie sind im Gesamtbudget verschwindend gering – für die betroffenen Menschen ist die Wirkung jedoch enorm effektiv.

Frage: Besteht nicht sogar das Risiko, dass das Aus der Homöopathie das Gesundheitssystem am Ende teurer zu stehen kommt?

Goppel: Ganz gewiss. Die Patienten sind ja nicht plötzlich gesund, sie müssen weiter behandelt werden. Das passiert dann eben mit teureren schulmedizinischen Medikamenten, und das kostet richtig Geld. Wenn ich meine eigene Erfahrung als Maßstab nehme: Allein schon ein Päckchen Valium ist ungleich teurer als Gelsemium oder Calcium. Die Homöopathie wirkt – und sie hält die Patienten von den richtig schweren Kosten des Gesundheitssystems fern. Es wäre fatal, diesen Bereich jetzt für ganze 50 Millionen Euro zu zerschlagen. Wer die Gesamtausgaben kennt, weiß, dass von Peanuts die Rede ist.

Frage: Wie lautet Ihre konkrete Forderung an die Politik?

Goppel: Ich fordere die Bundestagsfraktionen nachdrücklich auf, auf eine Streichung der Homöopathie aus der GKV zu verzichten. Der hohe Nutzen für die Patienten ist in der Praxis bekannt. Selbst wenn wissenschaftlich umstritten sein mag, wie Homöopathie wirkt, steht fest, dass die Kosten im Gesamtsystem der Gesundheitsvorsorge überhaupt nicht ins Gewicht fallen.

Zur Person

Dr. Thomas Goppel war 45 Jahre Mitglied des Bayerischen Landtags, u.a. bayerischer Wissenschaftsminister und ist heute noch Mitglied im CSU-Parteivorstand. Der 79-jährige ist der Grandseigneur der CSU mit sehr viel Einfluss. Mehr Informationen.

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Thema: Thomas Goppel (CSU) im DZVhÄ-Interview: Homöopathie gehört in die GKV

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Homöopathie muss in der GKV bleiben!

(Foto Thomas Goppel: Wikipedia / Tobias Klenze / CC-BY-SA 4.0)

2026-06-05T13:54:44+02:00

Demo für Homöopathie und Anthroposophische Medizin in Köln

Berlin, 28. Mai 2026 | Rund 80 Ärztinnen und Ärzte demonstrierten am 27. Mai 2026 für Homöopathie und Anthroposophische Medizin in Köln. Organisiert wurde diese „Weiß-Kittel“-Demo von Dr. med. Karin Michael und dem Berufsverband homöopathischer Ärzte Nordrhein-Westfalen. Die Forderung: Homöopathie und Anthroposophische Medizin müssen in der GKV bleiben – für Therapiefreiheit und Therapievielfalt!

Mit der Initiative „Mittwochs-Märsche der Weißkittel – es ist Fünf nach Zwölf!“ begann in Freiburg die Protestbewegung von Dr. med. Karin Michael gegen die im Bundeskabinett beschlossene Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Nun wurde in Köln für Therapiefreiheit und Therapievielfalt demonstriert. Mit-Organisator ist der Berufsverband homöopathischer Ärzte Nordrhein-Westfalen, der seine Geschäftsstelle in Köln hat.

Über 30 Millionen Menschen in Deutschland nutzen Homöopathie und anthroposophische Therapien. Jetzt sollen die Therapiemethoden als Kassenleistung mit der Begründung von fehlendem wissenschaftlichen Wirknachweis gestrichen werden. Das ist für die auch in Deutschland tätige Kinder- und Jugendärztin nicht nachvollziehbar: „Während der Staat Milliardenprobleme hat, wird eine Debatte angestoßen, die lediglich 0,03 % der Gesundheitsausgaben betrifft. Wer hier streicht, spart nicht, sondern verschiebt Kosten in teurere Behandlungen, was vor allem Patient:innen mit chronischen Erkrankungen, onkologischen Krankheiten oder mit komplexen oder schwer behandelbaren Krankheitsverläufen betrifft. Integrative Medizin und eine gute Patientenversorgung sind in Gefahr!“, sagt Karin Michael.

„Wir sind Teil der Lösung, nicht das Problem“

1. Keine Einsparungen, sondern Kostenverschiebung

  • Minimaler Kostenanteil: Homöopathie macht lediglich 0,03 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben aus.
  • Gefahr von Mehrkosten: Eine Streichung spart kein Geld. Da Patienten weiterhin behandelt werden müssen, verlagern sich die Kosten in den teureren, konventionell-medikamentösen Bereich.

2. Nachgewiesene Versorgungsqualität

  • Weniger Medikamente: Die französische EPI3-Langzeitstudie zeigt, dass in homöopathischen Praxen rund 50 Prozent weniger Antibiotika, Schmerzmittel und Psychopharmaka verordnet werden – bei gleichwertigen Therapieerfolgen.
  • Hohe Patientenzufriedenheit: Bis zu 87 Prozent der Nutzer geben an, dass Homöopathie hilft, wenn die konventionelle Medizin an ihre Grenzen stößt.

3. Wissenschaftliche Evidenz vorhanden

  • Positive Studienlage: Ein systematisches Review von sechs Metaanalysen (2023) bestätigt signifikant positive Effekte der Homöopathie im Vergleich zu Placebos, selbst bei der Beschränkung auf methodisch hochwertige Studien.
  • Anerkennung in der konv. Medizin: Aufgrund der Datenlage ist die Homöopathie seit 2021 (bestätigt 2024) offizieller Bestandteil der medizinischen S3-Leitlinie für die Behandlung von Krebspatienten.

Fazit

Das Streichen der Homöopathie entbehrt einer soliden wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Grundlage. Homöopathie sichert eine kosteneffiziente Patientenversorgung und entlastet das Gesundheitssystem.

Weitere Aktionen sind geplant

Am 10. Juni ist in Berlin am Brandenburger Tor gemeinsam mit dem Bürgerbündnis ‚weil`s hilft‘ eine Demonstration angemeldet.

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Thema: Demo für Homöopathie und Anthroposophische Medizin in Köln

2026-05-28T14:42:21+02:00

GKV-Reform: Fachgesellschaften warnen vor dem Aus für Homöopathie und Anthroposophische Medizin

Berlin, 28. Mai 2026 | Die Bundesregierung plant die vollständige Streichung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln sowie die therapeutischen Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Vier große ärztliche Fachgesellschaften – Hufelandgesellschaft, ZAEN, GAÄD und DZVhÄ – die mehr als 60.000 integrativ tätigen Ärztinnen und Ärzte vertreten, richten einen gemeinsamen Appell an die Mitglieder der Bundestags-Fraktionen von CDU/CSU- und SPD.

Der Appell: Der Status quo im Sozialgesetzbuch (SGB V) muss erhalten bleiben.

Warum das Erstattungsverbot ein Fehler ist: 4 Kernargumente

Die Fachgesellschaften kritisieren die Pläne der Bundesregierung als unüberlegt und kontraproduktiv. Das sind die wichtigsten Kritikpunkte:

  • Keine echte Ersparnis: Die Streichung führt zu keiner relevanten Kostenreduktion im GKV-System. Stattdessen drohen kostspielige Ausweicheffekte (Substitution), wenn stattdessen teurere Medikamente mit mehr Nebenwirkungen verschrieben werden.
  • Einschränkung der Freiheit: Das Vorhaben schwächt die Therapiefreiheit von Ärztinnen und Ärzten sowie die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten. Zudem wird die Satzungsautonomie der Krankenkassen beschnitten, die diese Leistungen bisher bewusst als Wettbewerbsvorteil angeboten haben.
  • Vulnerable Gruppen sind die Leidtragenden: Chronisch-Kranke, Familien mit Kindern, Rentner, Studierende und Bezieher von Sozialleistungen werden benachteiligt, da sie sich private Zusatzversicherungen oft nicht leisten können.
  • Ignorieren der wissenschaftlichen Datenlage: Die Behauptung, es gäbe keine Evidenz über den Placebo-Effekt hinaus, ist wissenschaftlich überholt. Hochwertige Meta-Analysen, Versorgungsstudien (wie die Securvita-Studie) und die Integration in offizielle Leitlinien (z. B. in der Onkologie) belegen die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Integrativen Medizin im Praxisalltag.

Die zentralen Forderungen an die Politik

Bevor unumkehrbare Strukturentscheidungen getroffen werden, fordern die Verbände die Abgeordneten des Bundestages auf, sich für folgende Punkte einzusetzen:

  1. Streichung stoppen: Die geplanten Ausschlüsse von homöopathischen und anthroposophischen Leistungen aus dem SGB V müssen zurückgenommen oder ausgesetzt werden.
  2. Methodenpluralismus erhalten: Die bewährte therapeutische Vielfalt in der GKV darf nicht künstlich verknappt werden.
  3. Forschung vor Verboten: Bevor drastische Kürzungen beschlossen werden, müssen gesundheitsökonomische Evaluationen nach sachgerechten Kriterien durchgeführt werden.

Fazit der ärztlichen Fachgesellschaften

Die Stabilisierung der GKV-Finanzen ist notwendig – aber Sparmaßnahmen dürfen nicht vorschnell und auf Kosten von bewährten, von der Bevölkerung mehrheitlich gewünschten Therapieformen beschlossen werden. Die tiefgreifenden Folgen für die Versorgung und die soziale Teilhabe müssen zuerst gründlich geprüft werden.

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Die vier ärztlichen Fachgesellschaften

  •  Hufelandgesellschaft e. V. – Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin
  • ZAEN – Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren und Regulationsmedizin e.V.
  • GAÄD – Gesellschaft Anthroposophischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland e.V.
  • DZVhÄ – Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.

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2026-05-28T12:28:21+02:00

Offener-Brief des DZVhÄ als ärztlichen Appell an CDU/CSU und SPD

Berlin, 29. April 2026. Der Offene Brief des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ist ein ärztlicher Appell an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, Jens Spahn, und SPD, Dr. Matthias Miersch, sich dafür einzusetzen, dass die am 29. April vom Kabinett beschlossenen Änderungen im SGB V (§ 2, 11 und 34) nicht umgesetzt werden und die Homöopathie in der GKV erhalten bleibt. Offenen-Brief unterschreiben.

Was Karl Lauterbach nicht gelungen ist, scheint nun die Bundesregierung aus Christ- und Sozialdemokraten erneut anzugehen: die Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Offenbar will Ministerin Nina Warken dabei noch weiter gehen als ihr Vorgänger, denn inzwischen stehen die Besonderen Therapierichtung gesamt zur Disposition.

Wir, die Unterzeichner/innen dieses Briefes, sind Ärztinnen und Ärzte, die sich in Klinik und Praxis – teils seit Jahrzehnten – verantwortungsvoll und individuell um ihre Patientinnen und Patienten kümmern. Mit großer Sorge blicken wir auf die geplanten Streichungen von Homöopathie, Anthroposophischer Medizin und Phytotherapie („Besondere Therapierichtungen“). Der zu erwartende gesellschaftliche und ökonomische Flurschaden steht in keinem Verhältnis zu eventuellen Einsparungen.

Dieser Eingriff in die freier Therapiewahl und Methodenvielfalt erfolgt ohne Not:

  • Fehlende Einsparungen: Einsparungen sind nicht zu erwarten. Im Gegenteil wird der Rückgriff auf teurere konventionelle Medikamente die GKV-Finanzsituation weiter belasten, weil Patienten ja auch ohne Homöopathie behandelt werden müssen.
  • Wissenschaftliche Evidenz: Das Argument fehlender Evidenz ist sachlich unzutreffend. Einseitige Verweise auf veraltete Berichte ignorieren zahlreiche aktuelle, hochwertige Studien sowie den aufwändigen Analyseprozess in der Schweiz, der diesen Verfahren Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit bescheinigt.
  • Verlust an Diversität: Wie in der Ökologie sichert Vielfalt auch in der Medizin die Stabilität. Die Streichung reduziert Medizin auf reine Reparaturleistungen und ignoriert Konstitution, Prävention und Nachhaltigkeit.

Als Ärztinnen und Ärzte sind wir dem Tier- und Menschenwohl sowie der Ganzheitlichkeit verpflichtet. Der geplante Kahlschlag untergräbt unsere Möglichkeiten, individuell auf den Einzelnen einzugehen. Bei Patientinnen und Patientinnen, denen diese Therapien wichtig sind, wird die Streichung zu Frustration, sinkender Compliance und der Suche nach weniger sicheren Alternativen führen.

Strukturelle Reformen im Gesundheitssystem sind nötig. Bewährte, versorgungsrelevante Angebote müssen jedoch als Teil der Lösung begriffen und geschützt werden, statt sie zu opfern.

Zudem warnen wir vor einem wachsenden Glaubwürdigkeitsdefizit der Politik. Ein schwindendes Vertrauen in unser politisches System ist ein Alarmsignal für unsere Demokratie. Liefern Sie nicht einer immer stärker werdenden „Sammlungsbewegung für alle Unzufriedenen“ weitere Argumente!

Deshalb fordern wir:

Die Streichung der geplanten Änderungen im SGB V (§ 2, 11 und 34) und ein klares Bekenntnis zum Erhalt der „Besonderen Therapierichtungen“!

Offenen-Brief unterschreiben

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Lesen Sie auch diese DZVhÄ-Beiträge zum Thema GKV-Reform:

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2026-04-29T15:32:05+02:00

Wege zur Homöopathie

Berlin, 28. April 2026. Es gibt viele Wege sich der Homöopathie zu nähern, sie zu ergründen und zu erlernen. Einige stellen wir Ihnen hier vor, für Neugierige, Skeptiker und auch für Fortgeschrittene.

Homöopathie ist eine wertvolle Erweiterung ärztlichen Handelns in Praxis und Klinik. Als evidenzbasierte Therapieoption ist sie fester Bestandteil einer modernen Integrativen Medizin. Sie bindet Patienten aktiv ein, fördert die Eigenverantwortung und steigert die Zufriedenheit im Arztberuf.

Trotz kritischer medialer Beobachtung ist die Wirksamkeit der Homöopathie heute durch Grundlagenforschung, Versorgungsforschung sowie Metaanalysen wissenschaftlich untermauert. Sie wirkt nachweislich über den Placebo-Effekt hinaus.

Ob im Studium oder in der späteren ärztlichen Laufbahn: Eine Portion Neugier genügt, um eine aufregende und praxisrelevante Erweiterung Ihrer therapeutischen Möglichkeiten zu entdecken – insbesondere bei chronischen Krankheiten und Therapienotständen.

Wege für Neugierige

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung und lassen Sie sich von praktischen Erfahrungen überzeugen.

  • Homöopathie – eine Heilkunde und ihre Geschichte

         Ausstellung des Instituts für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung

  • YouTube: Homöopathische Mittel / Arnica und Verwandte

    Referent: Gerhard Bleul (homoeopathie-tv)

  • YouTube: Homöopathische Hausapotheke

    Referent: Gerhard Bleul (homoeopathie-tv)

Wege für Studierende der Medizin

  • BasisWissen Homöopathie (WissHom e.V.)

    Kostenfreies Online-Programm mit Einführung in die Praxis und den aktuellen Forschungsstand. 11 Kapitel, ca. 3 Stunden Bearbeitungszeit, inklusive Abschlusszertifikat.

  • Online-Wochenend-Workshop (WissHom e.V.)

    Termin: Freitag 29. / Samstag 30.05.2026

    Themen: Krankheitsverständnis, Arzneifindung und Forschungsstand.

    Anmeldung: e-learning@wisshom.de

  • Materia-Medica-Video-Projekt

    40 Kurz-Lehrfilme zu wichtigen Arzneimittelbildern.

    Web: www.homoeopathie-im-studium.com

  • Podcast des DZVhÄ

    Thema: Jüngere Ärztinnen und Ärzte in der Homöopathie.

    Web: www.dzvhae.de

Wege für Ärztinnen, Ärzte und Einsteiger

Die Ausbildung folgt einem bewährten, curricularen Aufbau durch erfahrene Dozenten.

  • A – F-Kurse (DZVhÄ-Landesverbände)

    Der Goldstandard der Ausbildung. Sechs Kurse à 40 Stunden.

    Kurse A und B führen zum Zertifikat Akutmedizin.

    Alle sechs Kurse führen zum Homöopathie-Diplom.

  • Fallseminare

    300 Stunden innerhalb von 3 Jahren. Praxis der Fallaufnahme und -analyse unter Anleitung, inklusive Supervision und Bearbeitung von 50 Praxisfällen.

  • 3-Jahres-Kurs HYBRID (Berliner Verein)

    Laufzeit: Januar 2026 bis Juni 2028. Quereinstieg nach Absprache möglich.

    Web: www.berlin-brandenburger-homoeopathie.de

  • Sommerakademie Homöopathie

    Das Highlight für den Nachwuchs.

    Web: www.globulista.de/sommerakademie

Hinweis: Die A-F-Kurse und Fallseminare sind Voraussetzung für das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ und die Teilnahme an den IV-Verträgen der gesetzlichen Krankenkassen.

Wege für Hebammen und Geburtshelfer

  • Homöopathie in der Geburtshilfe (LV NRW)

    Spezielles Curriculum für Hebammen und ärztliche Geburtshelfer zur Unterstützung von Mutter und Kind in der sensiblen Phase der Geburt.

    Web: www.homoeopathie-nrw.de (Rubrik: Für Hebammen)

Wege für Kritikerinnen und Kritiker

Setzen Sie sich fundiert mit dem aktuellen Forschungsstand auseinander.

Besondere Veranstaltungen 2026 (Auswahl)

Weitere Informationen

Viele weitere Termine, Fortbildungen und Qualitätszirkel finden Sie auf den Webseiten des DZVhÄ (www.dzvhae.de), der Landesverbände sowie auf www.globulista.de und www.homoeopathie-im-studium.com.

 

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2026-04-29T09:50:27+02:00

DZVhÄ ruft zum gemeinsamen Widerspruch auf

Berlin, 24. April 2026. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) fasst die aktuelle Situation zum Entwurf des sogenannten Beitragsstabilisierungsgesetz zusammen und ruft seine Mitglieder und die Öffentlichkeit zum gemeinsamen Widerspruch auf.

Was Karl Lauterbach nicht gelungen ist, scheint nun die Bundesregierung aus Christ- und Sozialdemokraten erneut anzugehen: die Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Offenbar will Nina Warken dabei noch weiter gehen als ihr Vorgänger, denn inzwischen stehen auch die anthroposophische Medizin und die Phytotherapie zur Disposition.

Offiziell wird dies mit Einsparungen begründet. Doch bei der Homöopathie sprechen wir gerade einmal von 0,03 Prozent der GKV-Ausgaben – das entspricht lediglich 53 Cent pro Versicherten im Jahr. Nach Aussagen eines Mitglieds des Bundestags-Gesundheitsausschuss geht es daher offenbar auch um strukturelle Reformen. Dass Reformen im Gesundheitssystem notwendig sind, steht außer Frage. Der Sinn von Reformen sollte jedoch sein, ein System zu verbessern und nicht funktionierende und bewährte Therapieangebote aus ideologischen Gründen zu streichen. Genau das droht jedoch mit der Abschaffung der sogenannten „Besonderen Therapierichtungen“ nach SGB V.

Zur Begründung werden immer wieder dieselben Behauptungen wiederholt: Homöopathie sei nicht evidenzbasiert. Der sogenannte NHMRC-Bericht aus Australien von 2015 habe dies bewiesen. Es gebe keine Studien, die eine Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus nachweisen. Homöopathie nütze den Menschen nicht. Und das Solidarprinzip verbiete eine Erstattung zulasten der Allgemeinheit.

All diese Behauptungen greifen zu kurz oder sind schlicht falsch. Richtig ist vielmehr:

  • Homöopathie erfüllt alle drei Kriterien der von David Sackett definierten evidenzbasierten Medizin: wissenschaftliche Studien, die klinische Erfahrung der Ärztinnen und Ärzte sowie die Präferenzen der Patientinnen und Patienten.
  • Der viel zitierte australische NHMRC-Bericht war selbst keine wissenschaftliche Studie und wurde von Beginn an kritisch diskutiert – unter anderem wegen möglicher Befangenheit in der Studienleitung.
  • Zudem existieren sehr wohl hochwertige Untersuchungen aus der Grundlagenforschung, Versorgungsforschung, randomisierten kontrollierten Studien sowie systematischen Reviews und Metaanalysen, die Hinweise auf eine Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus dokumentieren.
  • Auch die Perspektive der Patientinnen und Patienten darf nicht ignoriert werden: Umfragen – etwa des Allensbach-Instituts – zeigen seit Jahren eine hohe Zufriedenheit mit homöopathischen Behandlungen.
  • Und schließlich gilt: Wer Homöopathie nicht in Anspruch nehmen möchte, kann sich bereits heute für eine Krankenkasse entscheiden, die diese Leistung nicht als freiwillige Satzungsleistung anbietet.

„Der DZVhÄ wird nicht kampflos hinnehmen, dass Homöopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung verschwinden sollen“, sagt Dr. med. Ulf Riker, 2. Vorsitzender des ärztlichen Berufsverbands.

Unser Gesundheitssystem befindet sich nicht wegen, sondern trotz der besonderen Therapierichtungen in einer schwierigen Lage. Ohne echte Not sollen Therapieformen abgeschafft werden, die sich für viele Menschen als individuelle, nachhaltige und kosteneffiziente Behandlungsoptionen bewährt haben.

Riker kündigt an, in wenigen Tagen im DZVhÄ-April-Newsletter darüber zu informieren, welche Schritte der Berufsverband bereits unternommen hat, mit welchen Partnern zusammengearbeitet wird, welche politischen Kontakte bestehen und wie die Öffentlichkeit sich in den kommenden Wochen aktiv einbringen kann.

„Wir sind zum Widerstand bereit. Sind Sie es auch?“

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2026-04-27T16:20:59+02:00

Fakten zur Homöopathie: die aktuelle Studienlage (Teil 1)

Berlin, 21. April 2026. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) fasst in mehren Teilen den aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung zusammen. Hintergrundwissen auch für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das sich in seinem Gesetz-Entwurf zum Aus der Homöopathie in der GKV lediglich auf einen stark kritisierten Report bezieht.

Die aktuellen politischen Vorstöße, Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu streichen, entbehren einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage. Trotz gegenteiliger Behauptungen – etwa durch die „Finanzkommission Gesundheit“ im März 2026 – belegen zahlreiche Daten die Wirksamkeit der Homöopathie.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) fordert daher eine Bewertung der Homöopathie nach den modernen Standards der Evidenzbasierten Medizin (EbM). Dass dies möglich ist, zeigt die Aufnahme der Homöopathie in die S3-Leitlinie für Onkologie durch unabhängige Experten.

Die aktuelle Studienlage, Teil 1

Die Gesamtevidenz aus klinischen Studien, Metaanalysen und Beobachtungsstudien spricht statistisch signifikant für die Wirksamkeit der Homöopathie.

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2026-04-27T16:25:04+02:00

DZVhÄ-Stellungnahme zu Ministerin Warkens Gesetzentwurf

Berlin, 20. April 2026. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) bezieht Stellung zu Ministerin Warkens Gesetzentwurf. Bis zum 20. April, 9:00 Uhr, konnten Stellungnahmen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingereicht werden. Der DZVhÄ widerlegt in seiner Stellungnahme die im Entwurf genannten Behauptungen zu Wissenschaft und Ökonomie der Homöopathie. Anbei eine Zusammenfassung der DZVhÄ-Stellungnahme.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) lehnt die im aktuellen Referentenentwurf geplante Streichung homöopathischer Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden ab. Die Argumentation des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die auf Empfehlungen einer externen Finanzkommission basiert, ist sowohl wissenschaftlich als auch ökonomisch falsch.

Kritik an der wissenschaftlichen Grundlage

Die Behauptung einer mangelnden wissenschaftlichen Evidenz stützt sich lediglich auf eine unzureichende Quellenlage. Die Finanzkommission bezieht sich primär auf einen über zehn Jahre alten, methodisch umstrittenen Bericht, den Australischen Report (NHMRC 2015), dessen Leiter aufgrund von Befangenheit in der Kritik steht. Neuere wissenschaftliche Arbeiten wurden in der Bewertung ignoriert.

Aktuelle Belege für die Wirksamkeit:

  • Meta-Analysen & Reviews: Systematische Untersuchungen (z. B. Mathie 2019, Hamre 2023) bestätigen, dass Homöopathie über Placebo hinaus wirkt

  • Versorgungsforschung: Studien wie die Securvita-Studie (2020) belegen die klinische und ölonomische Wirksamkeit im Praxisalltag.

  • Leitlinien: Die S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Onkologie empfiehlt Homöopathie explizit als begleitende Maßnahme.

  • Grundlagenforschung: Physio-chemische Effekte potenzierter Substanzen wurden in jüngeren Studien (ab 2018) nachgewiesen.

Ökonomische und patientenorientierte Aspekte

Die angestrebten Einsparungen von ca. 40 Millionen Euro jährlich machen lediglich 0,03 % der gesamten GKV-Ausgaben aus. Der DZVhÄ erklärt, dass eine Streichung der Homöopathie keine Entlastung bringt, sondern zu Kostenverschiebungen führt. Ohne homöopathische Optionen werden Patient*innen auf teurere konventionelle Therapien ausweichen.

Darüber hinaus widerspricht das Vorhaben dem modernen Verständnis der evidenzbasierten Medizin (EbM), die laut Begründer David Sackett nicht nur auf externer Evidenz, sondern maßgeblich auf klinischer Expertise und dem Patientenwillen beruht. Eine Streichung schwächt die Patientenselbstbestimmung und schränkt das Solidarprinzip ein.

Empfehlungen und Forderungen

Um eine sachgerechte Entscheidung im Sinne der Versicherten zu treffen, schlägt der DZVhÄ folgende Maßnahmen vor:

  • Beibehaltung der Leistungen: Der Passus zur Streichung in § 11 Abs. 6 SGB V sollte ersatzlos gestrichen werden.

  • Unabhängige Prüfung: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sollte beauftragt werden, eine aktuelle Evidenzprüfung durchzuführen.

  • Transparenz: Die Finanzkommission muss die potenziellen Kostenverschiebungseffekte einer Streichung offenlegen.

  • Patientenfokus: Die Integration der Homöopathie sollte als kosteneffiziente Ergänzung zur konventionellen Medizin bewertet und die Patientenperspektive in Evaluationen stärker gewichtet werden.

Der DZVhÄ appelliert an den Gesetzgeber, ideologische Motive zugunsten einer sachlichen, auf aktuellen Daten basierenden Gesundheitspolitik zurückzustellen und die Komplementärmedizin als Beitrag zur Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten.

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2026-04-27T16:27:03+02:00

Homöopathie muss in der GKV bleiben!

Berlin, 15. April 2026. Homöopathie muss in der GKV bleiben. Sie ist eine evidenzbasierte Methode mit nachgewiesenem Nutzen für Patientinnen und Patienten. Homöopathie verbessert die Versorgungsqualität bei nachgewiesener Kosteneffizienz. Wird sie aus der GKV gestrichen, entstehen durch Verlagerung in die konventionelle Medizin dem System höhere Kosten.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Homöopathie mit auf die Streichliste zur Gesundheitsreform genommen. Ihre Entscheidung basiert auf einem Report der australischen Gesundheitsbehörde aus dem Jahr 2016, der seit seinem Erscheinen aufgrund seiner wissenschaftlichen Mängel kritisiert wird. Aktuelle Studien werden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht berücksichtigt. Auch nicht die Tatsache, dass Homöopathie in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ 2021 aufgenommen wurde – diese Entscheidung wurde 2024 bestätigt. Allein diese Entscheidung zeigt den Stellenwert der Homöopathie in der Versorgung.

Homöopathie ist Teil der Lösung – nicht das Problem

Daten aus Wissenschaft und Praxis belegen, dass

  • Homöopathie unter Berücksichtigung aller aktuell vorliegender wissenschaftlicher Studien eine evidenzbasierte Therapieoption darstellt,
  • durch Streichung der Homöopathie lediglich eine Kostenverschiebung in den konventionell-medikamentösen Bereich und ohne erwartbares Einsparpotential erfolgt,
  • die Homöopathie im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes als Teil der GKV-Versorgung erhalten bleiben muss.

Nachgewiesene Kosteneffizienz in der Praxis

Ökonomisch macht es keinen Sinn, die freiwillige Kassenleistung Homöopathie zu streichen. Sie macht lediglich 0,03 Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus. Das Streichen der Homöopathie kann für das System teuer werden, da die Patienten dennoch behandelt werden müssen und entsprechende Kosten in die konventionelle Medikation verlagert werden.

Die Zusammenschau der Studiendaten lässt den Schluss zu: Homöopathie kann Kosten sparen, den Medikamentenverbrauch reduzieren und Folgekosten durch Vermeidung von unerwünschten Nebenwirkungen minimieren. Jenseits der Kostenfrage unterstreichen die meisten Studien den Behandlungserfolg, der im Rahmen der homöopathischen Behandlung erzielt wurde. [1]

Nachgewiesene Verbesserung der Versorgungsqualität

Die Homöopathie verbessert die Versorgungsqualität der GKV. Viele Ärztinnen und Ärzte wenden sich der Homöopathie zu , da sie so insbesondere Patienten mit chronischen oder wiederkehrenden Erkrankungen erfolgreich behandeln können.

  • Viele Patienten suchen homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte auf, weil andere Behandlungen nicht geholfen haben oder wegen Nebenwirkungen abgebrochen werden mussten. Bis zu 87 Prozent der Homöopathie-Nutzer geben an, dass Homöopathie hilft, wo konventionelle Medizin versagt; bei Befragten ohne eigene Erfahrung sind es 60 Prozent. [2]
  • Die Homöopathie in der Kassen-Praxis kann Nutzen für die GKV haben. Studien aus der Versorgungsforschung zeigen viele Effekte, die ökonomisch bedeutsam und versorgungsrelevant sind. Beobachtungsstudien liefern wertvolle klinisch relevante Informationen darüber, wie sich eine Behandlung im Versorgungsalltag bewährt.
  • Die französische EPI3-Studie [3] (2012–2016) mit über 8.500 Patienten in der Primärversorgung zeigt:
  • Homöopathische Behandlung geht mit deutlich geringerem Einsatz konventioneller Medikamente einher – bei vergleichbaren Therapieergebnissen.
  • In homöopathischen Praxen wurden rund 50 Prozent weniger Antibiotika, Schmerz- und Entzündungsmedikamente verordnet. Auch Psychopharmaka kamen deutlich seltener zum Einsatz. Gleichzeitig zeigte sich teils eine stärkere Symptomverbesserung.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Homöopathie in integrierten Versorgungskonzepten zu weniger Medikation und potenziell geringeren Kosten beitragen kann.

Nachgewiesene wissenschaftliche Evidenz

Aktuelle Studien belegen die wissenschaftliche Evidenz der Homöopathie. 10 Wissenschaftler kommen zu dem Fazit: „Es liegen genügend aussagekräftige Studien für akute und chronische Erkrankungen vor, die eine Wirksamkeit der homöopathischen Therapie im Placebo – Vergleich belegen und die in wissenschaftlichen hochrangigen Zeitschriften publiziert sind. Zudem bestätigt die ärztliche Erfahrung jeden Tag aufs Neue, dass wir es nicht mit einem Placebo zu tun haben.[4]

➡️ Medizinische Leitlinie nimmt Homöopathie auf

Auf der Grundlage von Studienergebnissen wurde die zusätzliche homöopathische Behandlung bei Krebspatienten als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ 2021 aufgenommen und 2024 aktualisiert. [5]

➡️ Ein Systematisches Review belegt die Evidenz der Homöopathie

Ein Systematisches Review wertet alle 6 vorliegenden placebokontrollierten Homöopathie-Metaanalysen (MA) zu jeglicher Indikation gemäß aktuell gültigen wissenschaftlichen Standards aus. Es wurde Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews[6] veröffentlicht. Die wichtigsten Ergebnisse:

5 der 6 MA enthielten eine Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigten signifikant positive Effekte der Homöopathie, im Vergleich zu Placebo.

Bei Beschränkung der Auswertung auf Studien mit höherer methodischer Qualität bleiben die positiven Therapieeffekte erhalten (statistisch signifikant in 3 von 4 verfügbaren Auswertungen).

Die methodische Qualität der Homöopathiestudien war ähnlich oder besser als bei anderen klinischen Studien mit gleichem Design, aus einem vergleichbaren Zeitraum und bewertet nach gleichen Kriterien.

➡️ Grundlagenforschung zeigt Evidenz homöopathischer Präparate

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in 95 Prozent aller veröffentlichten Untersuchungen homöopathischer Präparate mit pflanzlichen Bioassays signifikante Wirkungen gegenüber adäquaten Kontrollen beobachtet wurden. Wir kommen also zu dem Schluss, dass es eine gute Evidenz für spezifische Wirkungen homöopathischer Präparate gegenüber Placebo gibt.“ [7]

Quellen

[1] www.faktencheck-homöopathie.de/studien-wissenschaft/studien/studien-zur-kosteneffektivitaet/#toggle-id-1

[2] www.bertelsmann-stiftung.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/gesundheitsmonitor-patienten-fuehlen-sich-durch-homoeopathische-behandlung-gut-versorgt

[3] www.hri-research.org/de/hri_publication/the-epi3-laser-study-real-world-observational-evidence-for-homeopathy-from-general-physicians-in-france/

[4] www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/a-1587-2308

[5] www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin

[6]www.springermedizin.de/efficacy-of-homoeopathic-treatment-systematic-review-of-meta-ana/26139250

[7] www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html

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2026-04-27T16:28:29+02:00
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