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Fragwürdige Homöopathie-Aussagen von SWR und DocCheck

Berlin, 7. August 2024. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) lässt falsche Aussagen von Redaktionen über Homöopathie nicht im Raum stehen. Auf Narrative, wie Homöopathie wirke nicht über Placebo hinaus oder sei wissenschaftlich nicht belegt, wird mit einem Brief an den Autor, die Autorin und der Redaktion mit der Bitte reagiert, ihre Homöopathie-Darstellung wissenschaftlich nachvollziehbar zu erläutern. Auch fragwürdige Homöopathie-Aussagen von SWR und DocCheck wurden vom DZVhÄ hinterfragt – die Redaktionen antworteten nicht.

Narrative haben sich in die Medienwelt eingeschlichen, die von Redaktionen als gegeben angesehen und nicht hinterfragt werden. So auch im SWR-Kommentar von Veronika Simon zum Thema „Ärztekammer streicht Zusatzausbildung ‚Homöopathie‘“ vom 22. Juli 2024. Frau Simon stellt fest: „Homöopathie wirkt nicht, zumindest nicht mehr als Würfelzucker, solange man an dessen Wirkung glaubt.“ Weiter geht`s mit der Aussage: „Nein zur Homöopathie ist Ja zur Wissenschaft“. Wer solche Behauptungen aufstellt, sollte sie belegen. Auch ein Kommentar befreit guten Journalismus nicht von gründlicher Recherche und korrekter Wiedergabe konträrer Sachverhalte.

Ähnlich kommentiert am 26. Juli 2024 Ana Lagger aus der DocCheck News-Redaktion das Abstimmungsergebnis der Delegierten der Landesärztekammer Baden-Würtemberg. Ihre Überschrift „Das Homöopathen-Verbot kommt“ ist falsch, diese Aussage ebenso: „Mit der Streichung der Zusatzausbildung Homöopathie setzt die Landesärztekammer Baden-Württemberg ein ganz klares Zeichen. Und zwar ein Zeichen für evidenzbasierte Medizin und gegen nicht beweisbare Glaubensbekenntnisse.“

SWR und DocCheck beantworten DZVhÄ-Fragen zur Homöopathie-Forschung nicht

Der DZVhÄ hat Frau Simon und den Leitern der SWR Wissen-Redaktion, Sonja Striegl und Gábor Paál, und Frau Lagger und DocCheck Chefredakteurin Lena Meyer-Woters diese Fragen geschickt:

  • Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
  • Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des neuen Systemischen Reviews zur Homöopathie ignoriert werden?
  • Auf der Grundlage welcher Daten kommt Ihre Redaktion hinsichtlich der ärztlichen S3-Leitlinie Onkologie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
  • Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlichkeit auch von journalistischen Beiträgen über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöopathie?

Der DZVhÄ-Brief enthält Informationen zur aktuellen Lage der Homöopathie-Forschung und belegt jede Aussage mit insgesamt über 70 Quellen. Denn tatsächlich belegen eine Vielzahl von Studiendaten, dass die homöopathische Behandlung wirksam und kosteneffizient ist. Die beschriebenen Aussagen in den Kommentaren vom SWR und DocCheck sind falsch und mit den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vereinbar. Die Redaktionen haben auf die DZVhÄ-Fragen nicht reagiert.

Das aktuelle Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft – auch mit dem aktuellen systematischen Review und der S3 Leitlinie Onkologie – können Sie hier herunterladen.


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2024-08-07T13:08:59+02:00

Delegierte LÄK BaWü gegen Weiterbildung Homöopathie

Berlin, 20. Juli 2024. Delegierte der LÄK BaWü stimmen gegen Weiterbildung Homöopathie – mit 52 zu 31 Stimmen bei 9 Enthaltungen wurde heute die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. „Die Delegierten haben sich damit gegen den Therapiepluralismus und auch gegen die Therapiefreiheit ausgesprochen“, sagt Allgemeinärztin Dr. Michaela Geiger, Vorsitzende des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und Delegierte der LÄK BaWü.

„Die Ärztekammer Baden-Württemberg nimmt hier eine von der Bevölkerung geforderte und in der Versorgung bewährte Heilmethode aus der Weiterbildung. Wir werden nun alle demokratischen Wege innerhalb der Ärzteschaft gehen, um die Homöopathie wieder in die Weiterbildungsordnung zu verankern.“ Dr. med. Michaela Geiger

Delegierte der LÄK BaWü stimmen gegen Weiterbildung Homöopathie

Im Vorfeld der Abstimmung hatten die Delegierten Informationen zum sehr positiven Stand der Homöopathie-Forschung erhalten und auch noch einmal das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens der Ärztekammer. In diesem Verfahren, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Haltung zur Weiterbildung Homöopathie äußern konnten, hatten sich 90 Prozent der Eingaben Pro-Homöopathie ausgesprochen. Diese hohe Zustimmung haben die Delegierten nun ignoriert.

Dieses Ergebnis, das noch vom Landes-Sozialministerium bestätigt werden muss, hat zur Folge, dass mittelfristig die ärztliche Homöopathie aus der Versorgung verschwindet.

Das Ergebnis hat aber nicht zur Folge, dass die Homöopathie nicht mehr abrechenbar in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Grundlage für die freiwilligen GKV-Leistungen ist das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), das von seiner Qualität die Weiterbildung der Kammern übersteigt.

 


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2024-09-23T20:04:26+02:00

Ärztinnen und Ärzte schreiben Offenen Brief an die Delegierten der LÄK Baden-Württemberg

Berlin, 18. Juli 2024. In einem offenen Brief haben sich über 100 Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg an die Delegierten der Landesärztekammer gewandt und eindringlich gefordert, die Homöopathie weiterhin in der ärztlichen Weiterbildungsordnung als Zusatzbezeichnung zu belassen. Am 20. 7. 24 werden die Delegierten der Landesärztekammer darüber entscheiden.

Der Brief wurde von Dr. Ulrich Geyer, Facharzt für Innere Medizin, leitender Arzt der Klinik für Integrative Medizin Heidenheim und in eigener Praxis tätig, organisiert und listet viele Gründe für den Erhalt der Homöoapthie in Weiterbildungsordnung auf. Der Brief kann hier heruntergeladen werden.

  • „Homöopathie sollte weiterhin in der ärztlichen Profession bleiben. Nur so kann beim einzelnen Patienten sichergestellt sein, dass kompetent entschieden wird, ob eine konventionelle Behandlung indiziert ist oder eine homöopathische Behandlung eine zusätzliche Option sein kann,“ erklärt Dr. Ulrich Geyer. Wenn Homöopathie in den außerärztlichen Bereich abgedrängt werde, geht diese professionelle Kontrolle verloren, was die qualifizierte Patientenversorgung beeinträchtigen und ihnen Schaden zufügen würde.
  • Der Brief hebt hervor, dass Homöopathie, wenn sie von Ärztinnen und Ärzten verordnet wird, in der Regel integrativ eingesetzt werde, d. h. nicht als Alternative zur konventionellen Medizin, sondern ergänzend. „Dieses Miteinander fördert in der Ärzteschaft den konstruktiven, kollegialen Dialog, Vielfalt statt Ausgrenzung,“ betont Geyer. Gerade in Baden-Württemberg habe man eine Vorreiterrolle im Bereich dieses Miteinanders – sowohl im universitären Kontext wie auch in der klinischen Praxis.
  • Zudem besteht eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine Umfrage des Allensbach-Instituts von 2023 zeige, dass 60 Prozent der Bevölkerung bereits homöopathische Arzneimittel eingenommen haben und 35 Prozent dieser Personen ohne Einschränkung von ihrer Wirksamkeit überzeugt sind. Weitere 55 Prozent halten sie für zumindest teilweise wirksam. „Das Streichen der Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung könnte den allgemeinen Trend zur Wissenschaftsskepsis weiter fördern,“ warnt Geyer.
  • Auch verweist der Brief auf erfolgreiche internationale Beispiele. „Ein Blick in die Schweiz und nach Österreich zeigt, dass dort Homöopathie fest in das Gesundheitssystem integriert ist,“ erläutert Dr. Ulrich Geyer „In der Schweiz ist Homöopathie seit 2017 als Teil der Grundversicherung anerkannt, wenn sie von qualifizierten Ärzten praktiziert würde. In Österreich ist die homöopathische Behandlung ausschließlich Ärzten vorbehalten, um für die Patienten ein höchstes Maß an Sicherheit zu garantieren.“
  • Der Brief zeigt die vielfältigen Studien auf, die zur Homöopathie durchgeführt wurden, insbesondere auf jüngste Forschung. Eine Schlüsselrolle spielt hier vor allem die umfangreiche Arbeit von Hamre et al. vom Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews. Erstmalig ist eine kriteriengestützte Gesamtauswertung der Metaanalysen zu Placebo-kontrollierten randomisierten doppelblinden Homöopathiestudien zu jeglicher Indikation vorgelegt worden. In dieser Gesamtschau war Homöopathie wirksamer als Placebo, auch dann, wenn die Auswertungen auf qualitativ hochwertige Studien beschränkt blieben. Diese Untersuchung wurde wegen ihrer hochwertigen Methodik sehr gelobt. Das verbreitete Narrativ, dass Homöopathie nicht über den Placeboeffekte wirke und im Widerspruch zur Naturwissenschaft stehe, entspricht nicht dem tatsächlichen Stand der Forschung. „Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann Homöopathie eine wirksame medizinische Behandlung über den Placeboeffekt hinaus sein,“ betont Dr. Geyer und bittet die Delegierten der Landesärztekammer, die aktuelle Evidenzlage unbefangen zu berücksichtigen.

Als Quellen zur Homöopathie-Forschung werden in dem Brief genannt:

Auch wird dieser Beitrag aus der Ärzte Zeitung verlinkt:

Medien-Echo

Über den Offenen Brief berichten verschiedene Medien, u.a.


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2024-07-19T09:17:15+02:00

Redaktionen begründen ihre Homöopathie-Darstellung nicht

Berlin, 9. Juli 2024. Der DZVhÄ lässt falsche Aussagen von Redaktionen über Homöopathie nicht im Raum stehen. Auf Narrative, wie Homöopathie wirke nicht über Placebo oder sei wissenschaftlich nicht belegt, wird sofort reagiert. Mit einem an den jeweiligen Artikel angepassten Redaktionsbrief werden dem Autor, der Autorin und der Redaktion mit der Bitte geschickt, ihre Homöopathie-Darstellung wissenschaftlich nachvollziehbar zu erläutern.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) lässt keine nachweislich falschen Darstellungen zur Homöopathie stehen. Narrative haben sich in die Medienwelt eingeschlichen, die von Redaktionen als gegeben angesehen werden. Die taz hat beispielsweise in ihrem Beitrag „Schwarz-grüne Front für Globuli“ am 3. Juni 2024 geschrieben: „Und sie bestehen auf der Wirksamkeit von Globuli und Co – obgleich dafür in wissenschaftlichen Studien der Nachweis fehlt.“

 Der DZVhÄ hat nachgefragt:

  • Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
  • Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des neuen Systemischen Reviews zur Homöopathie ignoriert werden?
  • Auf der Grundlage welcher Daten kommt Ihre Redaktion hinsichtlich der ärztlichen S3-Leitlinie Onkologie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
  • Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlichkeit auch von journalistischen Beiträgen über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöopathie?


Der DZVhÄ-Brief enthält Fakten zur aktuellen Lage der Homöopathie-Forschung und belegt jede Aussage mit insgesamt über 70 Quellen. Denn tatsächlich belegen eine Vielzahl von Studiendaten, dass die homöopathische Behandlung wirksam und kosteneffizient ist.

Das aktuelle Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft – auch mit dem aktuellen systematischen Review und der S3 Leitlinie Onkologie – können Sie hier herunterladen.

Netzwerk Evidenzbasierte Medizin nennt Kriterien für guten Journalismus  

Das renommierte Netzwerk Evidenzbasierte Medizin stellt Kriterien auf, an denen Beiträge über Medizin und Gesundheit sich messen lassen. Das Netzwerk zählt auf: „Der Beitrag beschreibt die Sachlage angemessen. Er belegt seine Aussagen und geht dabei auf bestehende Unsicherheiten ein. Er unterstützt so die eigene Meinungsbildung. … Der Beitrag bezieht dem gewählten journalistischen Format entsprechend andere Maßnahmen bzw. konträre Sichtweisen ein. … Der Beitrag ist gründlich recherchiert und gibt Sachverhalte korrekt wieder. …“ (1).

Die Umsetzung dieser Gütekriterien lassen Beiträge über Homöopathie häufig vermissen. Die Aussage, es gäbe keinen Wirksamkeitsnachweis für die Homöopathie ist nachweislich falsch und mit den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vereinbar. Aus diesem Grund haben und mit diesen Begründungen haben die taz, das Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd) und das ZDF Briefe vom DZVhÄ erhalten – Antworten gab es keine.


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2024-07-09T12:22:41+02:00

Neues DZVhÄ Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft

Berlin, 25. Juni 2024. Mit einer sehr vollständigen Studien-Übersicht informiert der DZVhÄ in diesem achtseitigen Fakten-Papier. Es liefert Argumente für Diskussionen, Gespräche und Artikel in der laufenden Homöopathie-Debatte. Autor dieser Zusammenstellung ist der Hamburger Arzt  Dr. med. Mirko Berger. Das neue DZVhÄ Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft kann hier heruntergeladen werden.

Auf acht Seiten wird in der neuen DZVhÄ-Publikation der aktuelle Stand der Homöopathie-Forschung dargestellt. Studien werden genannt, beschrieben und zusammengefasst. Jede Aussage wird belegt, so kommen insgesamt 72 Quellen zusammen, die in dem hier vorgestellt Fakten-Papier auch verlinkt sind. Aufgeteilt ist das Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft in acht Kapitel:

1. WIRKSAMKEITSNACHWEISE

2. HOMÖOPATHIE-STUDIEN SIND METHODISCH NICHT SCHLECHTER ALS KONVENTIONELLE STUDIEN

3. HOMÖOPATHIE UND EBM

4. UNBEKANNTER WIRKMECHANISMUS

5. UNWISSENSCHAFTLICHE HOMÖOPATHIEKRITIK

6. QUELLENVERZEICHNIS

Jedes Kapitel ist wiederum unterteilt, so dass eine detaillierte Übersicht zu den Fakten der Homöopathie-Forschung vorliegt. So bietet das Fakten-Papier Argumente für Diskussionen, Gespräche und Artikel in der laufenden Homöopathie-Debatte. Das Papier wird laufend dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst.

Noch mehr Fakten: Ärztliche Homöopathie – Die Fakten

Über alle Bereiche der ärztlichen Homöopathie berichtet das Fakten-Papier ‚Ärztliche Homöopathie -Die Fakten‘. Auch diese Zusammenststellung können Sie sich herunterladen.  


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2024-06-25T15:59:24+02:00

Homöopathie konnte in der Bundestags-Anhörung punkten

Berlin, 3. Juni 2024. Vor dem Bundestagspetitionsausschuss fand heute die Homöopathie-Anhörung statt. Für das Bundesministerium für Gesundheit stand der parlamentarische Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke (SPD) für Fragen und Antworten bereit. Für die Initiatoren der Bundestagspetition zum Erhalt der Homöopathie in der GKV stellten sich Dr. Stefan Schmidt-Troschke und die Wissenschaftlerin und Ärztin Prof. Dr. Dr. Diana Steinmann den Fragen der Abgeordneten.

Homöopathie konnte in der Anhörung des Petitionsausschusses punkten. Nach anderthalb Stunden lässt sich das Fazit ziehen: die Anhörung ist zugunsten der anthroposophischen Medizin und der Homöopathie gelaufen. In seinem Eingangsstatement kritisierte Stefan Schmidt-Troschke, dass von Seiten des Gesundheitministeriums zu keiner Zeit mit Patientinnen und Patienten oder mit Ärztinnen und Ärzten das Gespräch gesucht wurde – das Vorentscheidungen über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen wurden. Er betonte, dass anthroposophische Medizin und Homöopathie kostengünstig seien und dass die Streichung der Leistungen unterm Strich eher teurer würde. Auch auf die Evidenz der Methoden ging Schmidt-Troschke ein und verwies unter anderem auf das neue Systematische Review von Hamre et.al vom Oktober 2023. Schmidt-Troschke schlug im Laufe der Anhörung vor, auf Grundlage von Krankenkassen-Daten, eine Studie durchzuführen, die die Versorgungsrealität in den Praxen zeigen würde.

Deutlich wurde: Durch das Streichen der genannten Methoden können in der GKV lediglich Einsparungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro – entsprechend 0,03 Prozent der Gesamtausgaben – verbucht werden. Staatssekretär Franke nannte den Betrag „bescheiden“. Wiederholt wurde in Richtung Ministerium von den Abgeordneten gefragt, ob es Bestrebungen gebe, die Streichung der Satzungsleistungen anthroposophischen Medizin und Homöopathie doch wieder ins Gesetz aufzunehmen. Edgar Franke betonte, es seien keine Einschränkungen vorgesehen, jetzt sei das Parlament gefragt. „Der Ball liegt nicht mehr beim Ministerium, sondern im politischen Bereich.“

Simone Borchardt, CDU, wollte wissen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage das Streichen der Methoden gerechtfertigt sei. Franke wich dieser Frage aus, sprach von der „herrschenden Meinung“ zur Homöopathie und verwies auf das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), da noch kein homöopathisches Arzneimittel eine Zulassung erhalten habe. Franke wich auch der Frage der Grünen Abgeordneten Corinna Rüffer aus, ob noch mehr Methoden oder Anwendungen gestrichen werden sollen. Er stellte sich einmal mehr auf den Standpunkt, dass ja nun gar nichts gestrichen würde.

Überraschen konnte Staatssekretär Franke mit seinen eigenen positiven Homöopathie-Erfahrungen. Seine Kinder seien immer wieder erfolgreich homöopathische behandelt worden: „Homöopathie kann in der Kindermedizin einiges leisten.“

Die 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), Dr. med. Michaela Geiger, begrüßt die stattgefundene öffentliche Anhörung, die die erfolgreiche Bundestagspetition gegen die Streichung von homöopathische Arzneimittel, anthroposophischen Arzneimittel und ärztlichen Leistungen erreicht hat. „Wir gestalten weiterhin mit unserer ärztlichen Expertise die politischen Verhandlungen mit und setzen uns für eine adäquate Rolle der Homöopathie im Gesundheitssystem ein.“

Die Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags zu sehen. Zum Beitrag.

 


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2024-06-03T18:27:24+02:00

Eine juristische Analyse des Anti-Homöopathie Beschlusses des 128. Deutschen Ärztetags

Der DZVhÄ hat Jan Matthias Hesse, Fachanwalt für Medizinrecht aus Stuttgart, beauftragt, die juristische Seite des Antrags Ic-126 auf dem 128. Deutschen Ärztetag zu betrachten. Dieser von einer knappen Mehrheit der DÄT-Delegierten angenommene Antrag hätte das Aus der Homöopathie im Gesundheitssystem zur Folge, würde er durch die Politik umgesetzt. Diese Analyse ist Mitgliedern des DZVhÄ vorbealten. Zum Beitrag im Mitgliederbereich.

2024-08-30T09:44:28+02:00

Der 128. Deutsche Ärztetag spaltet die Ärzteschaft, spaltet die Gesellschaft

Berlin, 10. Mai 2024. Die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetags folgen einem Antrag, der ein vollständiges Aus der Homöopathie im Gesundheitssystem bedeutet. „Dieser Beschluss spaltet, ist destruktiv und das Gegenteil von Heilen! Wir fordern die Politik auf, sich dieser Tendenz mit Entschlossenheit entgegenzustellen“ fordert Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). „Die Sorge um kranke Menschen darf auf keinen Fall den Kräften von Weltanschauung und Willkür zum Opfer fallen!“

Der 128. Deutsche Ärztetag hat als Auftakt in einer Resolution ein deutliches Signal für Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Handeln gesetzt. Die Delegierten wollen sich für eine freie, plurale und tolerante Gesellschaft einsetzen. Am Ende dieses Ärztetags handeln die Delegierten in knapper Mehrheit dem zuwider. Sie beschließen, Kolleginnen und Kollegen auszuschließen, ihnen ihre wirtschaftliche Grundlage und ihren Beruf zu nehmen, sie als unehrenhafte Ärztinnen und Ärzte zu brandmarken. Mit 117 zu 97 Stimmen wurde festgestellt, „dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Option darstellt.“ Die Antragsteller berufen sich in ihrer Begründung auf eine Online-Veröffentlichung aus dem Jahr 2017 der European Academies Scientific Advisory Council“ (EASAC), die nicht einmal ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen hat. Darin zeigt sich, dass die Antragsteller den aktuellen Stand der Wissenschaft leugnen und die Basis ihres Beschlusses nicht wissenschaftlich begründbar ist.

Die Ärztetag-Empfehlung

  • diskriminiert eine weltweit bewährte Therapiemethode, weil ihre Anwendung in der ärztlichen Praxis ethischen Grundsätzen angeblich nicht genüge.
  •  bevormundet Patientinnen und Patienten, indem sie ihnen einen in ärztlicher Hand sicheren Zugang zur Homöopathie verwehrt.
  • lässt die positiven Homöopathie-Erfahrungen mündiger Bürgerinnen und Bürger komplett außer Acht.
  •  spaltet die Gesellschaft in diejenigen, die sich Homöopathie auch zukünftig leisten können und jene, deren Geldbeutel das nicht zulässt.
  •  schränkt die Berufsfreiheit und freie Methodenwahl qualifizierter Ärztinnen und Ärzte ein, ohne dass hierdurch an anderer Stelle positive Ergebnisse in der praktischen Patientenversorgung absehbar wären.
  •  blendet die konkrete Versorgungsrealität aus und brüskiert ohne Not zehntausende Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, die Tag für Tag und mit Umsicht und Leidenschaft für ihre Patientinnen und Patienten da sind.
  •  sagt dem Methodenpluralismus den Kampf an und übergeht damit die vielfach dokumentierten Wünsche und Erwartungen in der Bevölkerung.
  •  lässt relevante und aktuelle Ergebnisse aus Grundlagen- und Versorgungsforschung ebenso außer Acht wie die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien.

Die Ärztetag-Delegierten vernachlässigen ihre Sorgfaltspflicht, sich vor einer Abstimmung mit großer Tragweite umfassend und unvoreingenommen zu informieren. Sie beteiligen sich ohne Not an allgegenwärtigen gesellschaftlichen Spaltungstendenzen: sie zerstören die Vertrauensbasis zwischen Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzten, sie spalten die Ärzteschaft in Homöopathen und Nicht-Homöopathen und sie messen wissenschaftliche Erkenntnisse willkürlich mit zweierlei Maß. „Dies ist der Beginn einer Einheitsmedizin. Die Delegierten handeln entgegen ihrem eigenen Motto „Demokratie, Freiheit und Pluralismus“, sagt Dr. med. Michaela Geiger. So entscheidet sich der 128. Deutsche Ärztetag gegen Vielfalt und Toleranz und fordert von der Politik, Freiheiten einzuschränken.

 


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2024-05-11T09:08:57+02:00

Ein Antrag auf dem Deutschen Ärztetag zielt auf ein Homöopathie-Verbot

Berlin, 9. Mai 2024. Ein Antrag auf dem 128. Deutsche Ärztetag 2024 in Mainz möchte das gewachsene und bewährte System der ärztlichen Homöopathie im Gesundheitswesen verbieten. Die Antragsstellerinnen und Antragsteller zielen auf die Erstattung der ärztlichen Therapie in GOÄ, GKV und auf die Apothekenpflicht der Arzneimittel. Letztlich auf ein Verbot der ärztlichen Homöopathie.

Die Delegierten des 128. Deutsche Ärztetag vertreten alle Ärztinnen und Ärzte, auch jene rund 60.000, die neben der konventionellen Medizin auch komplementäre Verfahren anwenden. Der Ärztetag hat als Auftakt in einer Resolution ein deutliches Signal für Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Handeln gesetzt. Die Delegierten haben sich mit der Erneuerung des Genfer Gelöbnisses verpflichtet, ihren Teil zu einer freien, pluralen und toleranten Gesellschaft beizutragen. „Nun wird hier ein Antrag eingereicht, der einen Teil des ärztlichen Tätigkeitsfeldes unserer Kolleginnen und Kollegen verbieten will“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), „Dieser Antrag wird unserem Demokratieverständnis, dem Grundrecht auf Berufsfreiheit, wie auch dem Bekenntnis zu Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Binnenverhältnis nicht gerecht! Die Frage ist, ob dieser Antrag von Juristen auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werden sollte.“

Begründet wird der Antrag primär damit, dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie keine vertretbare ärztliche Therapieoption darstelle und sie nicht mit den Anforderungen der evidenzbasierten Medizin vereinbar sei. „Diese Begründung verleugnet den aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung und verkennt die Versorgungsrealität in unseren Praxen“, sagt Dr. Geiger.

Evidenzbasierte Medizin (EbM)

Da es bei der Diskussion über Homöopathie meist ausschließlich um den unbekannten Wirkmechanismus geht, wird hier an die Grundlage der Evidenzbasierten Medizin (EbM) erinnert: Hinreichende wissenschaftliche Evidenz kann nicht daraus abgeleitet werden, ob der Wirkmechanismus eines Medikamentes bekannt oder plausibel ist. Im Rahmen der EbM basiert sie vielmehr auf outcome-orientierten Daten im Sinne von Wirksamkeitsnachweisen mit relevanten Endpunkten (1-5). Die Frage nach einer „hinreichenden wissenschaftlichen Evidenz“, also nach der Wirksamkeit einer homöopathischen Behandlung, kann zweifellos nur wissenschaftlich, auf der Grundlage valider Studiendaten beantwortet werden. Neben der Bestätigung in der täglichen Praxis hat die Homöopathie ihre Wirksamkeit unter etablierten Studienbedingungen vielfach unter Beweis gestellt. Die Zusammenschau aller wissenschaftlichen Nachweise (Gesamtevidenz), die sich aus randomisierten Doppelblindstudien (RCT’s), ihren Zusammenfassungen (Metaanalysen) und Beobachtungsstudien in Human- und Veterinärmedizin ergibt, spricht deutlich für die Wirksamkeit, den Nutzen, die Nachhaltigkeit und für die Kosteneffizienz der Homöopathie (6-14).

Dr. med. Michaela Geiger: „Aus diesen Gründen appellieren wir an die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetags, dem Antrag gegen die ärztliche Homöopathie, der sich auch gegen Toleranz, Methodenpluralität und Therapiefreiheit richtet, nicht zu entsprechen!“

Anlage Quellenverzeichnis

(1) Antes (Herausgeber): Wo ist der Beweis? Plädoyer für eine evidenzbasierte Medizin. Huber-Verlag, 2013. ISBN 978-3-456-85245-8
(2) Eichler et al.: Evidenzbasierte Medizin – Möglichkeiten und Grenzen. Deutsches Ärzteblatt, Jg. 112, Heft 51–52, 21. Dezember 2015
(3) Mühlhauser et al.: Surrogat-Marker: Trugschlüsse. Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 49, 6. Dezember 1996
(4) Raspe: Evidence based medicine: Modischer Unsinn, alter Wein in neuen Schläuchen oder aktuelle Notwendigkeit? Z ärztl Fortbild (ZaeF), Gustav Fischer Verlag Jena,1996; 90: 553–562
(5) Wissenschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag: Sachstand. Evidenzbasierte Medizin. WD 9 – 3000 – 021/21. Abrufbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/856284/9a27308d728eb41b4d7053ae4d770eb4/WD-9-021-21-pdf-data.pdf. Dieser und alle folgenden Links abgerufen am 13. Feb. 2024

(6) Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (Herausgeber): BAH-Faktenpapier Homöopathische Arzneimittel (2023). Geschäftsstelle Bonn, Ubierstraße 71 – 73 53173 Bonn
(7) Camerlink et al.: Homeopathy as replacement to antibiotics in the case of Escherichia coli diarrhoea in neonatal piglets. Homeopathy 99(1): 57–62.
(8) Faktencheck-homöopathie: Wirksamkeit der Homöopathie in Studien. Abrufbar unter: https://www.faktencheck-homöopathie.de/studien-wissenschaft/studien/
(9) Hamre et al.: Efficacy of homoeopathic treatment: Systematic review of meta- analyses of randomised placebo-controlled homoeopathy trials for any indication. November 2023. Abrufbar unter: https://systematicreviewsjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13643-023-02313-2
(10) Mathie et al.: Veterinary homeopathy: meta-analysis of randomised placebo-controlled trials. Homeopathy 104(1): 3–8
(11) Programm Evaluation Komplementärmedizin – Schlussbericht. Abrufbar unter: https://www.faktencheck-homöopathie.de/wp-content/uploads/2021/06/PEK.pdf
(12) Universität Bern, Institut für Komplementäre und Integrative Medizin: Homöopathie: Übersicht zum Stand der klinischen Forschung in der Homöopathie. Abrufbar unter: https://www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html
(13) Weiermayer et al.: Evidenzbasierte Veterinär-/Homöopathie und ihre mögliche Bedeutung für die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzproblematik – ein Überblick. Schweiz Arch Tierheilkd 2020 Oct;162(10):597-615.
(14) Witt et al.: How healthy are chronically ill patients after eight years of homeopathic treatment? – Results from a long term observational study. BMC Public Health 2008, 8:413

 


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2024-05-09T17:46:14+02:00
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