Delegierte der LÄK Baden-Württemberg stimmen gegen Weiterbildung Homöopathie

Berlin, 20. Juli 2024. Die Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg haben heute mit 52 zu 31 Stimmen bei 9 Enthaltungen die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. „Die Delegierten haben sich damit gegen den Therapiepluralismus und auch gegen die Therapiefreiheit ausgesprochen“, sagt Allgemeinärztin Dr. Michaela Geiger, Vorsitzende des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und Delegierte der LÄK BaWü.

„Die Ärztekammer Baden-Württemberg nimmt hier eine von der Bevölkerung geforderte und in der Versorgung bewährte Heilmethode aus der Weiterbildung. Wir werden nun alle demokratischen Wege innerhalb der Ärzteschaft gehen, um die Homöopathie wieder in die Weiterbildungsordnung zu verankern.“ Dr. med. Michaela Geiger

Im Vorfeld der Abstimmung hatten die Delegierten Informationen zum sehr positiven Stand der Homöopathie-Forschung erhalten und auch noch einmal das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens der Ärztekammer. In diesem Verfahren, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Haltung zur Weiterbildung Homöopathie äußern konnten, hatten sich 90 Prozent der Eingaben Pro-Homöopathie ausgesprochen. Diese hohe Zustimmung haben die Delegierten nun ignoriert.

Dieses Ergebnis, das noch vom Landes-Sozialministerium bestätigt werden muss, hat zur Folge, dass mittelfristig die ärztliche Homöopathie aus der Versorgung verschwindet.

Das Ergebnis hat aber nicht zur Folge, dass die Homöopathie nicht mehr abrechenbar in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Grundlage für die freiwilligen GKV-Leistungen ist das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), das von seiner Qualität die Weiterbildung der Kammern übersteigt.

 


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2024-07-20T15:38:52+02:00

Ärztinnen und Ärzte schreiben Offenen Brief an die Delegierten der LÄK Baden-Württemberg

Berlin, 18. Juli 2024. In einem offenen Brief haben sich über 100 Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg an die Delegierten der Landesärztekammer gewandt und eindringlich gefordert, die Homöopathie weiterhin in der ärztlichen Weiterbildungsordnung als Zusatzbezeichnung zu belassen. Am 20. 7. 24 werden die Delegierten der Landesärztekammer darüber entscheiden.

Der Brief wurde von Dr. Ulrich Geyer, Facharzt für Innere Medizin, leitender Arzt der Klinik für Integrative Medizin Heidenheim und in eigener Praxis tätig, organisiert und listet viele Gründe für den Erhalt der Homöoapthie in Weiterbildungsordnung auf. Der Brief kann hier heruntergeladen werden.

  • „Homöopathie sollte weiterhin in der ärztlichen Profession bleiben. Nur so kann beim einzelnen Patienten sichergestellt sein, dass kompetent entschieden wird, ob eine konventionelle Behandlung indiziert ist oder eine homöopathische Behandlung eine zusätzliche Option sein kann,“ erklärt Dr. Ulrich Geyer. Wenn Homöopathie in den außerärztlichen Bereich abgedrängt werde, geht diese professionelle Kontrolle verloren, was die qualifizierte Patientenversorgung beeinträchtigen und ihnen Schaden zufügen würde.
  • Der Brief hebt hervor, dass Homöopathie, wenn sie von Ärztinnen und Ärzten verordnet wird, in der Regel integrativ eingesetzt werde, d. h. nicht als Alternative zur konventionellen Medizin, sondern ergänzend. „Dieses Miteinander fördert in der Ärzteschaft den konstruktiven, kollegialen Dialog, Vielfalt statt Ausgrenzung,“ betont Geyer. Gerade in Baden-Württemberg habe man eine Vorreiterrolle im Bereich dieses Miteinanders – sowohl im universitären Kontext wie auch in der klinischen Praxis.
  • Zudem besteht eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine Umfrage des Allensbach-Instituts von 2023 zeige, dass 60 Prozent der Bevölkerung bereits homöopathische Arzneimittel eingenommen haben und 35 Prozent dieser Personen ohne Einschränkung von ihrer Wirksamkeit überzeugt sind. Weitere 55 Prozent halten sie für zumindest teilweise wirksam. „Das Streichen der Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung könnte den allgemeinen Trend zur Wissenschaftsskepsis weiter fördern,“ warnt Geyer.
  • Auch verweist der Brief auf erfolgreiche internationale Beispiele. „Ein Blick in die Schweiz und nach Österreich zeigt, dass dort Homöopathie fest in das Gesundheitssystem integriert ist,“ erläutert Dr. Ulrich Geyer „In der Schweiz ist Homöopathie seit 2017 als Teil der Grundversicherung anerkannt, wenn sie von qualifizierten Ärzten praktiziert würde. In Österreich ist die homöopathische Behandlung ausschließlich Ärzten vorbehalten, um für die Patienten ein höchstes Maß an Sicherheit zu garantieren.“
  • Der Brief zeigt die vielfältigen Studien auf, die zur Homöopathie durchgeführt wurden, insbesondere auf jüngste Forschung. Eine Schlüsselrolle spielt hier vor allem die umfangreiche Arbeit von Hamre et al. vom Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews. Erstmalig ist eine kriteriengestützte Gesamtauswertung der Metaanalysen zu Placebo-kontrollierten randomisierten doppelblinden Homöopathiestudien zu jeglicher Indikation vorgelegt worden. In dieser Gesamtschau war Homöopathie wirksamer als Placebo, auch dann, wenn die Auswertungen auf qualitativ hochwertige Studien beschränkt blieben. Diese Untersuchung wurde wegen ihrer hochwertigen Methodik sehr gelobt. Das verbreitete Narrativ, dass Homöopathie nicht über den Placeboeffekte wirke und im Widerspruch zur Naturwissenschaft stehe, entspricht nicht dem tatsächlichen Stand der Forschung. „Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann Homöopathie eine wirksame medizinische Behandlung über den Placeboeffekt hinaus sein,“ betont Dr. Geyer und bittet die Delegierten der Landesärztekammer, die aktuelle Evidenzlage unbefangen zu berücksichtigen.

Als Quellen zur Homöopathie-Forschung werden in dem Brief genannt:

Auch wird dieser Beitrag aus der Ärzte Zeitung verlinkt:

Medien-Echo

Über den Offenen Brief berichten verschiedene Medien, u.a.


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2024-07-19T09:17:15+02:00

Redaktionen begründen ihre Homöopathie-Darstellung nicht

Berlin, 9. Juli 2024. Der DZVhÄ lässt falsche Aussagen von Redaktionen über Homöopathie nicht im Raum stehen. Auf Narrative, wie Homöopathie wirke nicht über Placebo oder sei wissenschaftlich nicht belegt, wird sofort reagiert. Mit einem an den jeweiligen Artikel angepassten Redaktionsbrief werden dem Autor, der Autorin und der Redaktion mit der Bitte geschickt, ihre Homöopathie-Darstellung wissenschaftlich nachvollziehbar zu erläutern.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) lässt keine nachweislich falschen Darstellungen zur Homöopathie stehen. Narrative haben sich in die Medienwelt eingeschlichen, die von Redaktionen als gegeben angesehen werden. Die taz hat beispielsweise in ihrem Beitrag „Schwarz-grüne Front für Globuli“ am 3. Juni 2024 geschrieben: „Und sie bestehen auf der Wirksamkeit von Globuli und Co – obgleich dafür in wissenschaftlichen Studien der Nachweis fehlt.“

 Der DZVhÄ hat nachgefragt:

  • Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
  • Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des neuen Systemischen Reviews zur Homöopathie ignoriert werden?
  • Auf der Grundlage welcher Daten kommt Ihre Redaktion hinsichtlich der ärztlichen S3-Leitlinie Onkologie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
  • Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlichkeit auch von journalistischen Beiträgen über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöopathie?


Der DZVhÄ-Brief enthält Fakten zur aktuellen Lage der Homöopathie-Forschung und belegt jede Aussage mit insgesamt über 70 Quellen. Denn tatsächlich belegen eine Vielzahl von Studiendaten, dass die homöopathische Behandlung wirksam und kosteneffizient ist.

Das aktuelle Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft – auch mit dem aktuellen systematischen Review und der S3 Leitlinie Onkologie – können Sie hier herunterladen.

Netzwerk Evidenzbasierte Medizin nennt Kriterien für guten Journalismus  

Das renommierte Netzwerk Evidenzbasierte Medizin stellt Kriterien auf, an denen Beiträge über Medizin und Gesundheit sich messen lassen. Das Netzwerk zählt auf: „Der Beitrag beschreibt die Sachlage angemessen. Er belegt seine Aussagen und geht dabei auf bestehende Unsicherheiten ein. Er unterstützt so die eigene Meinungsbildung. … Der Beitrag bezieht dem gewählten journalistischen Format entsprechend andere Maßnahmen bzw. konträre Sichtweisen ein. … Der Beitrag ist gründlich recherchiert und gibt Sachverhalte korrekt wieder. …“ (1).

Die Umsetzung dieser Gütekriterien lassen Beiträge über Homöopathie häufig vermissen. Die Aussage, es gäbe keinen Wirksamkeitsnachweis für die Homöopathie ist nachweislich falsch und mit den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vereinbar. Aus diesem Grund haben und mit diesen Begründungen haben die taz, das Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd) und das ZDF Briefe vom DZVhÄ erhalten – Antworten gab es keine.


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2024-07-09T12:22:41+02:00

Neues DZVhÄ Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft

Berlin, 25. Juni 2024. Mit einer sehr vollständigen Studien-Übersicht informiert der DZVhÄ in diesem achtseitigen Fakten-Papier. Es liefert Argumente für Diskussionen, Gespräche und Artikel in der laufenden Homöopathie-Debatte. Autor dieser Zusammenstellung ist der Hamburger Arzt  Dr. med. Mirko Berger. Das neue DZVhÄ Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft kann hier heruntergeladen werden.

Auf acht Seiten wird in der neuen DZVhÄ-Publikation der aktuelle Stand der Homöopathie-Forschung dargestellt. Studien werden genannt, beschrieben und zusammengefasst. Jede Aussage wird belegt, so kommen insgesamt 72 Quellen zusammen, die in dem hier vorgestellt Fakten-Papier auch verlinkt sind. Aufgeteilt ist das Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft in acht Kapitel:

1. WIRKSAMKEITSNACHWEISE

2. HOMÖOPATHIE-STUDIEN SIND METHODISCH NICHT SCHLECHTER ALS KONVENTIONELLE STUDIEN

3. HOMÖOPATHIE UND EBM

4. UNBEKANNTER WIRKMECHANISMUS

5. UNWISSENSCHAFTLICHE HOMÖOPATHIEKRITIK

6. QUELLENVERZEICHNIS

Jedes Kapitel ist wiederum unterteilt, so dass eine detaillierte Übersicht zu den Fakten der Homöopathie-Forschung vorliegt. So bietet das Fakten-Papier Argumente für Diskussionen, Gespräche und Artikel in der laufenden Homöopathie-Debatte. Das Papier wird laufend dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst.

Noch mehr Fakten: Ärztliche Homöopathie – Die Fakten

Über alle Bereiche der ärztlichen Homöopathie berichtet das Fakten-Papier ‚Ärztliche Homöopathie -Die Fakten‘. Auch diese Zusammenststellung können Sie sich herunterladen.  


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2024-06-25T15:59:24+02:00

Homöopathie konnte in der Bundestags-Anhörung punkten

Berlin, 3. Juni 2024. Vor dem Bundestagspetitionsausschuss fand heute die Homöopathie-Anhörung statt. Für das Bundesministerium für Gesundheit stand der parlamentarische Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke (SPD) für Fragen und Antworten bereit. Für die Initiatoren der Bundestagspetition zum Erhalt der Homöopathie in der GKV stellten sich Dr. Stefan Schmidt-Troschke und die Wissenschaftlerin und Ärztin Prof. Dr. Dr. Diana Steinmann den Fragen der Abgeordneten.

Homöopathie konnte in der Anhörung des Petitionsausschusses punkten. Nach anderthalb Stunden lässt sich das Fazit ziehen: die Anhörung ist zugunsten der anthroposophischen Medizin und der Homöopathie gelaufen. In seinem Eingangsstatement kritisierte Stefan Schmidt-Troschke, dass von Seiten des Gesundheitministeriums zu keiner Zeit mit Patientinnen und Patienten oder mit Ärztinnen und Ärzten das Gespräch gesucht wurde – das Vorentscheidungen über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen wurden. Er betonte, dass anthroposophische Medizin und Homöopathie kostengünstig seien und dass die Streichung der Leistungen unterm Strich eher teurer würde. Auch auf die Evidenz der Methoden ging Schmidt-Troschke ein und verwies unter anderem auf das neue Systematische Review von Hamre et.al vom Oktober 2023. Schmidt-Troschke schlug im Laufe der Anhörung vor, auf Grundlage von Krankenkassen-Daten, eine Studie durchzuführen, die die Versorgungsrealität in den Praxen zeigen würde.

Deutlich wurde: Durch das Streichen der genannten Methoden können in der GKV lediglich Einsparungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro – entsprechend 0,03 Prozent der Gesamtausgaben – verbucht werden. Staatssekretär Franke nannte den Betrag „bescheiden“. Wiederholt wurde in Richtung Ministerium von den Abgeordneten gefragt, ob es Bestrebungen gebe, die Streichung der Satzungsleistungen anthroposophischen Medizin und Homöopathie doch wieder ins Gesetz aufzunehmen. Edgar Franke betonte, es seien keine Einschränkungen vorgesehen, jetzt sei das Parlament gefragt. „Der Ball liegt nicht mehr beim Ministerium, sondern im politischen Bereich.“

Simone Borchardt, CDU, wollte wissen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage das Streichen der Methoden gerechtfertigt sei. Franke wich dieser Frage aus, sprach von der „herrschenden Meinung“ zur Homöopathie und verwies auf das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), da noch kein homöopathisches Arzneimittel eine Zulassung erhalten habe. Franke wich auch der Frage der Grünen Abgeordneten Corinna Rüffer aus, ob noch mehr Methoden oder Anwendungen gestrichen werden sollen. Er stellte sich einmal mehr auf den Standpunkt, dass ja nun gar nichts gestrichen würde.

Überraschen konnte Staatssekretär Franke mit seinen eigenen positiven Homöopathie-Erfahrungen. Seine Kinder seien immer wieder erfolgreich homöopathische behandelt worden: „Homöopathie kann in der Kindermedizin einiges leisten.“

Die 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), Dr. med. Michaela Geiger, begrüßt die stattgefundene öffentliche Anhörung, die die erfolgreiche Bundestagspetition gegen die Streichung von homöopathische Arzneimittel, anthroposophischen Arzneimittel und ärztlichen Leistungen erreicht hat. „Wir gestalten weiterhin mit unserer ärztlichen Expertise die politischen Verhandlungen mit und setzen uns für eine adäquate Rolle der Homöopathie im Gesundheitssystem ein.“

Die Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags zu sehen. Zum Beitrag.

 


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2024-06-03T18:27:24+02:00

Der 128. Deutsche Ärztetag spaltet die Ärzteschaft, spaltet die Gesellschaft

Berlin, 10. Mai 2024. Die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetags folgen einem Antrag, der ein vollständiges Aus der Homöopathie im Gesundheitssystem bedeutet. „Dieser Beschluss spaltet, ist destruktiv und das Gegenteil von Heilen! Wir fordern die Politik auf, sich dieser Tendenz mit Entschlossenheit entgegenzustellen“ fordert Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). „Die Sorge um kranke Menschen darf auf keinen Fall den Kräften von Weltanschauung und Willkür zum Opfer fallen!“

Der 128. Deutsche Ärztetag hat als Auftakt in einer Resolution ein deutliches Signal für Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Handeln gesetzt. Die Delegierten wollen sich für eine freie, plurale und tolerante Gesellschaft einsetzen. Am Ende dieses Ärztetags handeln die Delegierten in knapper Mehrheit dem zuwider. Sie beschließen, Kolleginnen und Kollegen auszuschließen, ihnen ihre wirtschaftliche Grundlage und ihren Beruf zu nehmen, sie als unehrenhafte Ärztinnen und Ärzte zu brandmarken. Mit 117 zu 97 Stimmen wurde festgestellt, „dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Option darstellt.“ Die Antragsteller berufen sich in ihrer Begründung auf eine Online-Veröffentlichung aus dem Jahr 2017 der European Academies Scientific Advisory Council“ (EASAC), die nicht einmal ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen hat. Darin zeigt sich, dass die Antragsteller den aktuellen Stand der Wissenschaft leugnen und die Basis ihres Beschlusses nicht wissenschaftlich begründbar ist.

Die Ärztetag-Empfehlung

  • diskriminiert eine weltweit bewährte Therapiemethode, weil ihre Anwendung in der ärztlichen Praxis ethischen Grundsätzen angeblich nicht genüge.
  •  bevormundet Patientinnen und Patienten, indem sie ihnen einen in ärztlicher Hand sicheren Zugang zur Homöopathie verwehrt.
  • lässt die positiven Homöopathie-Erfahrungen mündiger Bürgerinnen und Bürger komplett außer Acht.
  •  spaltet die Gesellschaft in diejenigen, die sich Homöopathie auch zukünftig leisten können und jene, deren Geldbeutel das nicht zulässt.
  •  schränkt die Berufsfreiheit und freie Methodenwahl qualifizierter Ärztinnen und Ärzte ein, ohne dass hierdurch an anderer Stelle positive Ergebnisse in der praktischen Patientenversorgung absehbar wären.
  •  blendet die konkrete Versorgungsrealität aus und brüskiert ohne Not zehntausende Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, die Tag für Tag und mit Umsicht und Leidenschaft für ihre Patientinnen und Patienten da sind.
  •  sagt dem Methodenpluralismus den Kampf an und übergeht damit die vielfach dokumentierten Wünsche und Erwartungen in der Bevölkerung.
  •  lässt relevante und aktuelle Ergebnisse aus Grundlagen- und Versorgungsforschung ebenso außer Acht wie die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien.

Die Ärztetag-Delegierten vernachlässigen ihre Sorgfaltspflicht, sich vor einer Abstimmung mit großer Tragweite umfassend und unvoreingenommen zu informieren. Sie beteiligen sich ohne Not an allgegenwärtigen gesellschaftlichen Spaltungstendenzen: sie zerstören die Vertrauensbasis zwischen Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzten, sie spalten die Ärzteschaft in Homöopathen und Nicht-Homöopathen und sie messen wissenschaftliche Erkenntnisse willkürlich mit zweierlei Maß. „Dies ist der Beginn einer Einheitsmedizin. Die Delegierten handeln entgegen ihrem eigenen Motto „Demokratie, Freiheit und Pluralismus“, sagt Dr. med. Michaela Geiger. So entscheidet sich der 128. Deutsche Ärztetag gegen Vielfalt und Toleranz und fordert von der Politik, Freiheiten einzuschränken.

 


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2024-05-11T09:08:57+02:00

Ein Antrag auf dem Deutschen Ärztetag zielt auf ein Homöopathie-Verbot

Berlin, 9. Mai 2024. Ein Antrag auf dem 128. Deutsche Ärztetag 2024 in Mainz möchte das gewachsene und bewährte System der ärztlichen Homöopathie im Gesundheitswesen verbieten. Die Antragsstellerinnen und Antragsteller zielen auf die Erstattung der ärztlichen Therapie in GOÄ, GKV und auf die Apothekenpflicht der Arzneimittel. Letztlich auf ein Verbot der ärztlichen Homöopathie.

Die Delegierten des 128. Deutsche Ärztetag vertreten alle Ärztinnen und Ärzte, auch jene rund 60.000, die neben der konventionellen Medizin auch komplementäre Verfahren anwenden. Der Ärztetag hat als Auftakt in einer Resolution ein deutliches Signal für Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Handeln gesetzt. Die Delegierten haben sich mit der Erneuerung des Genfer Gelöbnisses verpflichtet, ihren Teil zu einer freien, pluralen und toleranten Gesellschaft beizutragen. „Nun wird hier ein Antrag eingereicht, der einen Teil des ärztlichen Tätigkeitsfeldes unserer Kolleginnen und Kollegen verbieten will“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), „Dieser Antrag wird unserem Demokratieverständnis, dem Grundrecht auf Berufsfreiheit, wie auch dem Bekenntnis zu Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Binnenverhältnis nicht gerecht! Die Frage ist, ob dieser Antrag von Juristen auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werden sollte.“

Begründet wird der Antrag primär damit, dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie keine vertretbare ärztliche Therapieoption darstelle und sie nicht mit den Anforderungen der evidenzbasierten Medizin vereinbar sei. „Diese Begründung verleugnet den aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung und verkennt die Versorgungsrealität in unseren Praxen“, sagt Dr. Geiger.

Evidenzbasierte Medizin (EbM)

Da es bei der Diskussion über Homöopathie meist ausschließlich um den unbekannten Wirkmechanismus geht, wird hier an die Grundlage der Evidenzbasierten Medizin (EbM) erinnert: Hinreichende wissenschaftliche Evidenz kann nicht daraus abgeleitet werden, ob der Wirkmechanismus eines Medikamentes bekannt oder plausibel ist. Im Rahmen der EbM basiert sie vielmehr auf outcome-orientierten Daten im Sinne von Wirksamkeitsnachweisen mit relevanten Endpunkten (1-5). Die Frage nach einer „hinreichenden wissenschaftlichen Evidenz“, also nach der Wirksamkeit einer homöopathischen Behandlung, kann zweifellos nur wissenschaftlich, auf der Grundlage valider Studiendaten beantwortet werden. Neben der Bestätigung in der täglichen Praxis hat die Homöopathie ihre Wirksamkeit unter etablierten Studienbedingungen vielfach unter Beweis gestellt. Die Zusammenschau aller wissenschaftlichen Nachweise (Gesamtevidenz), die sich aus randomisierten Doppelblindstudien (RCT’s), ihren Zusammenfassungen (Metaanalysen) und Beobachtungsstudien in Human- und Veterinärmedizin ergibt, spricht deutlich für die Wirksamkeit, den Nutzen, die Nachhaltigkeit und für die Kosteneffizienz der Homöopathie (6-14).

Dr. med. Michaela Geiger: „Aus diesen Gründen appellieren wir an die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetags, dem Antrag gegen die ärztliche Homöopathie, der sich auch gegen Toleranz, Methodenpluralität und Therapiefreiheit richtet, nicht zu entsprechen!“

Anlage Quellenverzeichnis

(1) Antes (Herausgeber): Wo ist der Beweis? Plädoyer für eine evidenzbasierte Medizin. Huber-Verlag, 2013. ISBN 978-3-456-85245-8
(2) Eichler et al.: Evidenzbasierte Medizin – Möglichkeiten und Grenzen. Deutsches Ärzteblatt, Jg. 112, Heft 51–52, 21. Dezember 2015
(3) Mühlhauser et al.: Surrogat-Marker: Trugschlüsse. Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 49, 6. Dezember 1996
(4) Raspe: Evidence based medicine: Modischer Unsinn, alter Wein in neuen Schläuchen oder aktuelle Notwendigkeit? Z ärztl Fortbild (ZaeF), Gustav Fischer Verlag Jena,1996; 90: 553–562
(5) Wissenschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag: Sachstand. Evidenzbasierte Medizin. WD 9 – 3000 – 021/21. Abrufbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/856284/9a27308d728eb41b4d7053ae4d770eb4/WD-9-021-21-pdf-data.pdf. Dieser und alle folgenden Links abgerufen am 13. Feb. 2024

(6) Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (Herausgeber): BAH-Faktenpapier Homöopathische Arzneimittel (2023). Geschäftsstelle Bonn, Ubierstraße 71 – 73 53173 Bonn
(7) Camerlink et al.: Homeopathy as replacement to antibiotics in the case of Escherichia coli diarrhoea in neonatal piglets. Homeopathy 99(1): 57–62.
(8) Faktencheck-homöopathie: Wirksamkeit der Homöopathie in Studien. Abrufbar unter: https://www.faktencheck-homöopathie.de/studien-wissenschaft/studien/
(9) Hamre et al.: Efficacy of homoeopathic treatment: Systematic review of meta- analyses of randomised placebo-controlled homoeopathy trials for any indication. November 2023. Abrufbar unter: https://systematicreviewsjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13643-023-02313-2
(10) Mathie et al.: Veterinary homeopathy: meta-analysis of randomised placebo-controlled trials. Homeopathy 104(1): 3–8
(11) Programm Evaluation Komplementärmedizin – Schlussbericht. Abrufbar unter: https://www.faktencheck-homöopathie.de/wp-content/uploads/2021/06/PEK.pdf
(12) Universität Bern, Institut für Komplementäre und Integrative Medizin: Homöopathie: Übersicht zum Stand der klinischen Forschung in der Homöopathie. Abrufbar unter: https://www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html
(13) Weiermayer et al.: Evidenzbasierte Veterinär-/Homöopathie und ihre mögliche Bedeutung für die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzproblematik – ein Überblick. Schweiz Arch Tierheilkd 2020 Oct;162(10):597-615.
(14) Witt et al.: How healthy are chronically ill patients after eight years of homeopathic treatment? – Results from a long term observational study. BMC Public Health 2008, 8:413

 


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2024-05-09T17:46:14+02:00

Homöopathie und Wissenschaft – vier zentrale Fragen

Berlin, 5. März 2024. Die Debatte um Homöopathie hat seit der Ankündigung durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Homöopathie als Satzungsleistung aus der GKV zu streichen, an Fahrt gewonnen. Maßgeblich ist das Thema Homöopathie und Wissenschaft.

H. J. Hamre und H. Kiene sind hierzu Experten. Sie haben 2023 ein vielbeachtetes Homöopathie-Review in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews publiziert, ebenso einen beachtenswerten Artikel zu den Wirkungsgrundlagen der Homöopathie. Sie sind tätig am Institut für angewandte Erkenntnistheorie und medizinische Methodologie.

Kiene und Hamre haben zum Thema Homöopathie und Wissenschaft den folgenden Text erstellt und dem DZVhÄ erlaubt, ihn hier zu dokumentieren. Der Text gibt Antworten auf vier wichtige Fragen:

  1. Was sagen Laborexperimente zu hochpotenzierten Substanzen?
  2. Ist Homöopathie wirksam – jenseits von Placebo?
  3. Wie kann Homöopathie überhaupt wirksam sein?
  4. Warum wird Homöopathie oft negativ beurteilt?


1. Was sagen Laborexperimente zu hochpotenzierten Substanzen?

Für homöopathisch potenzierte Präparate wurden signifikante Effekte experimentell nachgewiesen und teils repliziert. Solche Effekte wurden in verschiedenen Testsystemen (physikalisch-chemisch [1], in vitro [2], Pflanzen-basiert [3, 4], Tier-basiert [5-7]) beobachtet, was gegen Artefakte und für reale Wirkungen spricht.

2. Ist Homöopathie jenseits von Placebo wirksam?

  • Über 180 randomisierte Placebo-kontrollierte Homöopathiestudien zu verschiedensten Indikationen wurden in insgesamt 6 indikationsübergreifenden Meta-Analysen ausgewertet. Im Oktober 2023 wurde ein systematisches Review zu diesen 6 Metaanalysen in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews publiziert [8]. Bei der offenen Begutachtung wurde kommentiert: “The author’s research is rigorous and has strong data analysis skills” und „This is an extremely detailed and well written systematic review of metaanalyses of trials in homeopathy“ [9]. Im Gesamtergebnis war Homöopathie wirksamer als Placebo [8]:
  • 5 der 6 Meta-Analysen enthielten eine Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigten signifikant positive Effekte der Homöopathie, im Vergleich zu Placebo.
  • 4 Meta-Analysen enthielten eine Effektschätzung nach Beschränkung auf Studien mit höherer methodischer Qualität. In 3 dieser 4 Analysen blieben die signifikanten positiven Effekte der Homöopathie erhalten, in 1 Meta-Analyse blieb der Effekt positiv, aber nicht signifikant.
  • Die methodische Qualität der Homöopathiestudien war ähnlich oder höher wie bei anderen klinischen Studien mit gleichem Design, aus vergleichbarem Zeitraum und bewertet nach gleichen Kriterien.
  • Die Qualität der Gesamtevidenz für positive Homöopathie-Wirksamkeit in diesem systematischen Review war ähnlich oder höher wie in systematischen Reviews zu anderen Interventionen aus einem vergleichbaren Zeitraum und eingestuft anhand desselben Bewertungsinstruents (GRADE).
  • Für eine generelle Unwirksamkeit, d.h. keinen Unterschied zwischen Homöopathie und Placebo, gab es keine Anhaltspunkte.

Bisherige Kritiken an dieser Evaluation waren verzerrend und ohne wissenschaftliche Substanz [10, 11].

3. Wie kann Homöopathie überhaupt wirksam sein?

Es wird oft argumentiert, homöopathische Hochpotenzen könnten keine Wirkungen haben, weil sie keine Wirkstoffmoleküle enthalten. Dieses Argument beruht auf einem Modell der Natur aus dem 19. Jahrhundert, wonach die gesamte Lebenswelt letztlich aufgrund der Wechselwirkungen von Atomen und Molekülen erklärt werden müsse. Homöopathika werden aber zur Behandlung von Organismen eingesetzt, und gerade die Gestaltbildung und -erhaltung komplexer funktionsfähiger Organismen kann nicht auf der Grundlage jenes Modells erklärt werden [12]. In Organismen sind demnach außer den physikalischen Grundkräften zusätzlich noch spezifische Kräfte der Gestaltbildung wirksam. Damit sie wirksam sein können, muss die Materie des Organismus mit ihnen eine Beziehung eingehen. Hierzu sind die elektromagnetischen Wechselwirkungen der Atome und Moleküle nicht imstande. Folglich kann Materie zusätzlich zu ihrer atomar-molekularen Binnenstruktur noch spezifische andere Eigenschaften haben. Die genannten Kräfte und diese Materieeigenschaften dürften der primäre Wirkungsort homöopathisch potenzierter Arzneimittel sein, evtl. mit sonstigen Sekundärwirkungen [12].

4. Warum wird Homöopathie oft negativ beurteilt?

Der hauptsächliche Grund ist der Glaube, dass Homöopathie prinzipiell nicht wirksam sein könne. Hieraus ergibt sich:

  • Ein Zirkelschluss: Wir „wissen“, dass Homöopathie unwirksam sei; also betrachten wir Studiendaten unter einer Perspektive, in der durch Ausblenden oder Wegerklären positiver Ergebnisse eine Unwirksamkeit erscheint; also können wir „nachweisen“, dass Homöopathie unwirksam ist, was wir schon „wussten“ ([8], S. 21).
  • Zweierlei Maß: Erstens werden bei Bewertungen von Homöopathie-Studien oft höhere methodische Anforderungen angelegt als bei sonstigen klinischen Studien [13]. Zweitens werden bei Aussagen zu vermeintlichen Evidenzmängeln der Homöopathie oft sehr niedrige methodische Anforderungen gestellt [10, 11].

Viele der weitbekannten negativen Homöopathie-Beurteilungen folgen diesen Mustern [14-18].

Referenzen

1. Tournier A, Würtenberger S, Klein SD, Baumgartner S. Physicochemical investigations of homeopathic preparations: a systematic review and bibliometric analysis, Part 3. J Altern Complement Med. 2021;27(1):45-57. https://doi.org/10.1089/acm.2020.0243
2. Witt CM, Bluth M, Albrecht H, Weisshuhn TE, Baumgartner S, Willich SN. The in vitro evidence for an effect of high homeopathic potencies – a systematic review of the literature. Complement Ther Med. 2007;15(2):128-38. https://doi.org/10.1016/j.ctim.2007.01.011
3. Ücker A, Baumgartner S, Sokol A, Huber R, Doesburg P, Jager T. Systematic review of plant-based homeopathic basic research: an update. Homeopathy. 2018;107(2):115-29. https://doi.org/10.1055/S-0038-1639580
4. Ücker A, Baumgartner S, Martin D, Jäger T. Critical evaluation of specific efficacy of preparations produced according to European Pharmacopeia Monograph 2371. Biomedicines. 2022;10(3). https://doi.org/10.3390/biomedicines10030552
5. Bellavite P, Conforti A, Marzotto M, Magnani P, Cristofoletti M, Olioso D, Zanolin ME. Testing homeopathy in mouse emotional response models: pooled data analysis of two series of studies. Evid Based Complement Alternat Med. 2012;2012:954374. https://doi.org/10.1155/2012/954374
6. Bonamin LV, Cardoso TN, de Carvalho AC, Amaral JG. The use of animal models in homeopathic research – a review of 2010-2014 PubMed indexed papers. Homeopathy. 2015;104(4):283-91. https://doi.org/10.1016/j.homp.2015.06.002
7. Endler PC, Scherer-Pongratz W, Harrer B, Lingg G, Lothaller H. Amphibians and ultra high diluted thyroxine – further experiments and re-analysis of data. Homeopathy. 2015;104(4):250-6. https://doi.org/10.1016/j.homp.2015.10.001
8. Hamre HJ, Glockmann A, von Ammon K, Riley DS, Kiene H. Efficacy of homeopathic treatment: Systematic review of meta-analyses of randomised placebo-controlled homeopathy trials for any indication. Syst Rev. 2023;12:191. https://doi.org/10.1186/s13643-023-02313-2
9. Peer-review reports on original submission: Hamre HJ et al. Efficacy of homeopathic treatment: Systematic review of meta-analyses of randomised placebo-controlled homeopathy trials for any indication. Syst Rev [Internet]. 2023. Available from: https://systematicreviewsjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13643-023-02313-2/peer-review
10. Hamre HJ, von Ammon K, Glockmann A, Kiene H. Comment on blog by Edzard Ernst on systematic review. IFAEMM Projekte Homöopathie [Internet]. 2023 13.02.2024. Available from: https://www.ifaemm.de/wp-content/uploads/go-x/u/4bd9ac08-a581-4e82-b1a4-a0b3b7a257e3/Hamre-HJ-von-Ammon-K-Glockmann-A-Kiene-H.-Comment-on-blog-by-Edzard-Ernst-on-systematic-review.-13.11.2023.pdf
11. Hamre HJ, von Ammon K, Glockmann A, Kiene H. Unzuverlässiges Informationsnetzwerk. IFAEMM Projekte Homöopathie [Internet]. 2024. Available from: https://www.ifaemm.de/wp-content/uploads/go-x/u/71c7cdb3-60ad-4414-8526-dd8265821b0e/ Hamre_et_al_2024-02-21_Richtigstellung_gegenueber_INH.pdf
12. Kiene H, Hamre HJ. Eine zentrale Frage zur Komplementärmedizin: Gibt es in der Natur außer den physikalischen Grundkräften noch weitere Kräfte? Complement Med Res. 2023. https://doi.org/10.1159/000534899
13. The Australian Report: Data extracted from NHMRC’s Table 1 (Information Paper, p.18-20), with analysis of combined impact of ‘reliability’ thresholds for trial sample size and quality. London: Homeopathy Research Institute; 2015. Available from: https://www.hri-research.org/resources/homeopathy-the-debate/the-australian-report-on-homeopathy/
14. Ernst E. A systematic review of systematic reviews of homeopathy. Br J Clin Pharmacol. 2002;54(6):577-82. https://doi.org/10.1046/j.1365-2125.2002.01699.x
15. Shang A, Huwiler-Muntener K, Nartey L, Juni P, Dorig S, Sterne JA, et al. Are the clinical effects of homoeopathy placebo effects? Comparative study of placebo-controlled trials of homoeopathy and allopathy. Lancet. 2005;366(9487):726-32. https://doi.org/10.1016/S0140-6736(05)67177-2
16. Science and Technology Committee. Evidence Check 2: Homeopathy. Fourth Report of Session 2009-10. London: House of Commons; 2010 22.02.2010. Contract No.: HC 45.
17. ter Meulen V, Bach J-F, Denk H, Ertl G, Griffin G, Gundersen K, et al. Homeopathic products and practices: assessing the evidence and ensuring consistency in regulating medical claims in the EU. Halle (Saale): European Academies’ Science Advisory Council; 2017.
18. Sigurdson MK, Sainani KL, Ioannidis JPA. Homeopathy can offer empirical insights on treatment effects in a null field. J Clin Epidemiol. 2023;155:64-72. https://doi.org/10.1016/j.jclinepi.2023.01.010.

Zum Originalbeitrag.

2024-06-12T07:39:50+02:00

Podcast: Homöopathie in der Forschung

Berlin, 29. Januar 2024. In der 8. Folge der DZVhÄ-Podcast Reihe sprechen drei Wissenschaftler über die Homöopathie in der Forschung:

  • Prof. Dr. Stephan Baumgartner, Physiker, Universitäten Witten/Herdecke und Universität Bern
  • Prof. Dr. Michael Keusgen, Pharmazeut, Dekan des Fachbereichs Pharmazie an der Philipps-Universität Marburg und
  • Dr. Harald Hamre, Arzt, Universität Witten/Herdecke

Auch diese Folge wird von Dr. Martina Kloepfer, Berlin, moderiert.

Wichtige Antworten zu Fragen aus der Homöopathie-Forschung

  • Kann der Negativbeweis geführt werden, dass es keinen belastbaren Beleg für eine spezifische medizinische Wirksamkeit der Homöopathie gibt? Prof. Keusgen: „Ich kann beweisen, dass es einen Effekt gibt. Ich kann aber, wenn ich den Effekt nicht finde, daraus eben nicht den Rückschluss ziehen, dass es das überhaupt nicht gibt.“
  • Kann es einen wissenschaftlichen Konsens geben? Prof. Keusgen: „Das kann ja nicht sein. Es gibt genug Kreise, die Homöopathie erfolgreich einsetzen, die zu Homöopathie forschen. Und deshalb muss man immer sagen, wenn ein Konsens besteht, zwischen wem denn genau? Die Wissenschaft als solche gibt es nicht.“
  • Ist Homöopathie evidenzbasierte Medizin? Was sagt die Studienlage? Dr. Harald Hamre: „Ja, eindeutig. Unser aktuelles systematische Review aller Metaanalysen zur Homöopathie kommt zu dem Ergebniss: Homöopathie wirkt besser als Placebo. Es gibt keine Grundlage zu sagen, dass Homöopathie nicht wirkt, dass sie generell nicht wirken könne. Das geben die Daten einfach nicht her. Und deswegen kann man aus diesen Studien keine Legitimation für Maßnahmen gegen die Homöopathie in der Krankenversorgung finden“.
  • Kommt die Grundlagenforschung zu eindeutigen Ergebnissen? Prof. Baumgartner: „Zum aktuellen Stand der Forschung lässt sich zusammenfassend festhalten, dass die Ergebnisse der meisten Untersuchungen nicht mit der Placebo-Hypothese vereinbar sind. In einer großen Anzahl von Experimenten zeigten homöopathische Präparate spezifische Wirkungen, die sich von Placebo unterschieden.“
  • Sind Homöopathika überhaupt wirksam, wenn der pharmakologische Wirkmechanismus nicht klar ist? Prof. Keusgen: „Als Arzneimittel ist nicht die pharmakologische Wirkung ausschlaggebend, sondern die therapeutische Wirksamkeit. Die Frage ist, kann ich damit therapieren oder kann ich damit nicht therapieren? Bei Paracetamol wissen wir, dass es von seinen physikalisch chemischen Eigenschaften her gar nicht schmerzstillend und fiebersenkend wirken dürfte, es aber trotzdem tut.“

Fazit

  • Prof. Baumgartner: „Basierend auf den Untersuchungen unserer Arbeitsgruppe komme ich zum Schluss, dass Homöopathika keine Placebos sind, sie können spezifische Arzneimitteleffekte hervorbringen, die über Placebo hinausgehen.“
  • Prof. Keusgen: „Wir wissen, wie Homöopathika therapeutisch in sinnvoller Weise eingesetzt werden können. Als Arzneimittel ist nicht die pharmakologische Wirkung ausschlaggebend, sondern die therapeutische Wirksamkeit.“
  • Dr. Harald Hamre: „Es ist eindeutig: Homöopathie wirkt besser als Placebo.“



Diese DZVhÄ-Podcasts sind bisher erschienen

  • Homöopathie in der Tiermedizin – Die Tierärztinnen Dr. med. vet. Brigitte Hentschel, Dr. med. vet. Beatrice Milleder und Dr. med. vet. Dörte v. Bremen sprechen über die Homöopathie in der Tiermedizin.

  • Homöopathie in der Kinderheilkunde – Kinderärztin Dr. Monika Grasser und der Kinderarzt Dr. Dominik Ewald: Ein vielseitiger Podcast über Therapie, Elternwünsche, Abrechnung und Berufspolitik.

  • Homöopathie in der Allgemein- und Familienmedizin – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Jörg Albrecht sprechen im 5. DZVhÄ-Podcast über die Homöopathie in der hausärztlichen Versorgung. Was ist Familienmedizin und wie wird Homöopathie in die Hausarztpraxis integriert?
  • Patientensicherheit – Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, im Gespräch mit Dr. Ulf Riker, Internist und Vorstandsmitglied im DZVhÄ, über Patientensicherheit im Miteinander von konventioneller und homöopathischer Medizin.
  • Die Integrative Medizin – Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ im Gespräch mit Robert Schmidt, Chefarzt des Münchner Krankenhauses für Naturheilweisen über die Integrative Medizin in Praxis und Klinik.
  • Über die Vielfalt in der Medizin – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Ulf Riker, Vorstände des DZVhÄ, berichten u.a. an Beispielen aus der eigenen Praxis, warum Pluralismus und Therapiefreiheit wichtige Werte in der Medizin sind.
  • Die Anamnese in der Homöopathie – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstände des DZVhÄ, sprechen darüber, wie sich in der Homöopathie das diagnostische Gespräch mit der klinischen Diagnostik zu einer Medizin verbindet.

Der Deutsche Ärztekongress für Homöopathie findet vom 9. bis 11. Mai 2024 in Lindau / Bodensee stattfindet. Ausrichter des Kongresses ist der DZVhÄ. Informationen zum Kongress erhalten Sie hier: www.homoeopathie-kongress.de.

2024-03-12T08:04:11+01:00

Hochwertige Studie zeigt: Homöopathie wirkt besser als Placebo

Berlin, 28. Januar 2024. Ein Autorenteam hat Anfang Oktober 2023 ihre Arbeit mit dem Titel „Wirksamkeit der homöopathischen Behandlung: Systematische Überprüfung von Meta-Analysen randomisierter, placebokontrollierter Homöopathie-Studien für jede Indikation“ veröffentlicht. Es wurden alle bisher vorhandenen sechs Homöopathie-Metaanalysen (MA) methodisch sehr aufwendig nach aktuellen wissenschaftlichen Standards ausgewertet. Zur Studie.

Dieses erstmalige systematische Review aller MA kommt zu diesen Ergebnissen

  • 5 der 6 MA enthielten eine Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigten signifikant positive Effekte der Homöopathie, im Vergleich zu Placebo.
  • 4 MA enthielten eine Effektschätzung nach Beschränkung auf Studien mit höherer methodischer Qualität.
  • In 3 dieser 4 MA blieben die signifikanten positiven Effekte der Homöopathie erhalten, in 1 MA war der positive Effekt nunmehr nicht signifikant.
  • Die methodische Qualität der Homöopathiestudien war ähnlich wie bei anderen klinischen Studien mit gleichem Design, aus einem vergleichbaren Zeitraum und bewertet nach gleichen Kriterien.
  • Die Qualität der Gesamtevidenz für positive Homöopathie-Wirksamkeit in diesem systematischen Review war ebenfalls ähnlich wie in systematischen Reviews zu anderen Interventionen aus einem vergleichbaren Zeitraum und eingestuft anhand desselben Bewertungsinstruments (GRADE).

Fazit: Homöopathie wirkt besser als Placebo

Die Antwort der Autoren zu einer Kritik von Edzard Ernst lesen Sie hier: Hamre_et_al_2023-11-13_Comment_on_blog

Die Studie:

„Efficacy of homoeopathic treatment: Systematic review of meta-analyses of randomised placebo-controlled homoeopathy trials for any indication“

Autoren: H.J. Hamre, A. Glockmann, K. v. Ammon, D.S. Riley, H. Kiene. Erschienen in der Zeitschrift Systematic Reviews am 7. Oktober 2023.

 

2024-01-28T16:31:55+01:00
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