Mehr Lebensqualität bei Lungenkrebs: Was eine aktuelle Studie zur Homöopathie zeigt

Berlin, 15. September 2026. Kann eine homöopathische Begleittherapie die Lebensqualität und Lebenserwartung von Krebspatienten verbessern? Dieser Frage widmet sich eine aktuelle Phase-III-Studie von Prof. Michael Frass und seinem Forschungsteam, die im September 2026 im Fachjournal Supportive Care in Cancer erschienen ist.

Hintergrund und Studiendesign

Klassische Krebstherapien sind oft mit schweren Nebenwirkungen verbunden. Ziel der multizentrischen Studie war es zu prüfen, ob eine additive (begleitende) Homöopathie die Lebensqualität steigern und das Überleben bei Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC im Stadium IV) verlängern kann.

Für die Studie wurden die Teilnehmenden wie folgt aufgeteilt:

  • 98 Patienten erhielten doppelblind entweder individualisierte homöopathische Arzneimittel (n = 51) oder ein Placebo (n = 47).
  • 52 Patienten bildeten eine nicht-randomisierte Kontrollgruppe ohne homöopathische Zusatztherapie, bei der ausschließlich die Überlebensrate beobachtet wurde.

Besonderen Wert legten die Autoren auf die Methodik: Nach der Zurückziehung einer früheren Publikation im Jahr 2025 wurden die Daten für die Neuveröffentlichung in einem vierfach unabhängigen Auswertungsverfahren reanalysiert. Streng nach den Richtlinien der CONSORT-Stellungnahme aufbereitet und konservativ interpretiert.

➡️ Hintergründe zur zurückgezogenen Studie lesen Sie auf der DZVhÄ-Seite: Stellungnahme von Prof. Frass

Die zentralen Ergebnisse der Studie

Die Ergebnisse der Studie zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Studiengruppen:

  • Spürbar höhere Lebensqualität: Nach 9 sowie nach 18 Wochen lag der allgemeine Gesundheitszustand in der Homöopathiegruppe signifikant über dem der Placebogruppe (p < 0,001). Fast alle Skalen zur Erfassung von Symptomen und Funktionsfähigkeit (gemessen nach EORTC QLQ-C30) fielen zugunsten der Homöopathie aus. Die Unterschiede lagen über der Schwelle von 10 Punkten, was medizinisch als klinisch relevant gilt.
  • Verlängertes Überleben: Über den Beobachtungszeitraum von 730 Tagen betrug die mittlere Überlebenszeit in der Homöopathiegruppe 435 Tage. Verglichen mit 257 Tagen in der Placebogruppe (p = 0,010) und 228 Tagen in der Kontrollgruppe (p < 0,001).
  • 2-Jahres-Überlebensrate: Diese lag bei 45,1 % (Homöopathie), 23,4 % (Placebo) und 13,5 % (Kontrolle). Der Unterschied zwischen der Placebo- und der reinen Kontrollgruppe war statistisch nicht signifikant.

Fazit

Die Daten legen nahe, dass eine ergänzende homöopathische Behandlung die Lebensqualität von NSCLC-Patienten im Stadium IV verbessern und mit einer längeren Überlebenszeit einhergehen kann. Das Forschungsteam betont, dass weitere unabhängige Replikationsstudien notwendig sind — insbesondere unter Einbindung moderner immunonkologischer Therapieverfahren.

Die Studiendetails

Titel der Studie: Improved quality of life and prolonged survival with add-on homeopathic treatment in patients with non-small cell lung cancer: a prospective, randomized, placebo-controlled, double-blind, three-arm, multicenter study

Autoren: Michael Frass, Peter Lechleitner, Christa Gründling, Katharina Gaertner, Cornelia Duscheck, Ilse Muchitsch, Raj K. Manchanda, Otto C. Burghuber

Veröffentlichung: Supportive Care in Cancer, Band 34, Ausgabe 10 (Epub: 10. September 2026) – Zur Studie

Verlag & Gesellschaft: Die Zeitschrift wird vom angesehenen Wissenschaftsverlag Springer Nature herausgegeben und ist das offizielle Organ der Multinational Association of Supportive Care in Cancer (MASCC).

Thematischer Schwerpunkt: Der Fokus liegt auf der begleitenden und unterstützenden Behandlung von Krebspatienten (Supportive Care) – darunter das Management von Therapienebenwirkungen, Schmerztherapie, Palliativmedizin, Rehabilitation sowie Psychoonkologie.

Peer-Review-Verfahren: Alle eingereichten Arbeiten durchlaufen ein standardisiertes wissenschaftliches Begutachtungsverfahren (Peer Review) durch unabhängige Experten vor der Veröffentlichung.

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Thema: Lungenkrebs: Was eine aktuelle Studie zur Homöopathie zeigt

2026-09-15T11:58:30+02:00

Wege zur Homöopathie

Berlin, 28. April 2026. Es gibt viele Wege sich der Homöopathie zu nähern, sie zu ergründen und zu erlernen. Einige stellen wir Ihnen hier vor, für Neugierige, Skeptiker und auch für Fortgeschrittene.

Homöopathie ist eine wertvolle Erweiterung ärztlichen Handelns in Praxis und Klinik. Als evidenzbasierte Therapieoption ist sie fester Bestandteil einer modernen Integrativen Medizin. Sie bindet Patienten aktiv ein, fördert die Eigenverantwortung und steigert die Zufriedenheit im Arztberuf.

Trotz kritischer medialer Beobachtung ist die Wirksamkeit der Homöopathie heute durch Grundlagenforschung, Versorgungsforschung sowie Metaanalysen wissenschaftlich untermauert. Sie wirkt nachweislich über den Placebo-Effekt hinaus.

Ob im Studium oder in der späteren ärztlichen Laufbahn: Eine Portion Neugier genügt, um eine aufregende und praxisrelevante Erweiterung Ihrer therapeutischen Möglichkeiten zu entdecken – insbesondere bei chronischen Krankheiten und Therapienotständen.

Wege für Neugierige

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung und lassen Sie sich von praktischen Erfahrungen überzeugen.

  • Homöopathie – eine Heilkunde und ihre Geschichte

         Ausstellung des Instituts für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung

  • YouTube: Homöopathische Mittel / Arnica und Verwandte

    Referent: Gerhard Bleul (homoeopathie-tv)

  • YouTube: Homöopathische Hausapotheke

    Referent: Gerhard Bleul (homoeopathie-tv)

Wege für Studierende der Medizin

  • BasisWissen Homöopathie (WissHom e.V.)

    Kostenfreies Online-Programm mit Einführung in die Praxis und den aktuellen Forschungsstand. 11 Kapitel, ca. 3 Stunden Bearbeitungszeit, inklusive Abschlusszertifikat.

  • Online-Wochenend-Workshop (WissHom e.V.)

    Termin: Freitag 29. / Samstag 30.05.2026

    Themen: Krankheitsverständnis, Arzneifindung und Forschungsstand.

    Anmeldung: e-learning@wisshom.de

  • Materia-Medica-Video-Projekt

    40 Kurz-Lehrfilme zu wichtigen Arzneimittelbildern.

    Web: www.homoeopathie-im-studium.com

  • Podcast des DZVhÄ

    Thema: Jüngere Ärztinnen und Ärzte in der Homöopathie.

    Web: www.dzvhae.de

Wege für Ärztinnen, Ärzte und Einsteiger

Die Ausbildung folgt einem bewährten, curricularen Aufbau durch erfahrene Dozenten.

  • A – F-Kurse (DZVhÄ-Landesverbände)

    Der Goldstandard der Ausbildung. Sechs Kurse à 40 Stunden.

    Kurse A und B führen zum Zertifikat Akutmedizin.

    Alle sechs Kurse führen zum Homöopathie-Diplom.

  • Fallseminare

    300 Stunden innerhalb von 3 Jahren. Praxis der Fallaufnahme und -analyse unter Anleitung, inklusive Supervision und Bearbeitung von 50 Praxisfällen.

  • 3-Jahres-Kurs HYBRID (Berliner Verein)

    Laufzeit: Januar 2026 bis Juni 2028. Quereinstieg nach Absprache möglich.

    Web: www.berlin-brandenburger-homoeopathie.de

  • Sommerakademie Homöopathie

    Das Highlight für den Nachwuchs.

    Web: www.globulista.de/sommerakademie

Hinweis: Die A-F-Kurse und Fallseminare sind Voraussetzung für das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ und die Teilnahme an den IV-Verträgen der gesetzlichen Krankenkassen.

Wege für Hebammen und Geburtshelfer

  • Homöopathie in der Geburtshilfe (LV NRW)

    Spezielles Curriculum für Hebammen und ärztliche Geburtshelfer zur Unterstützung von Mutter und Kind in der sensiblen Phase der Geburt.

    Web: www.homoeopathie-nrw.de (Rubrik: Für Hebammen)

Wege für Kritikerinnen und Kritiker

Setzen Sie sich fundiert mit dem aktuellen Forschungsstand auseinander.

Besondere Veranstaltungen 2026 (Auswahl)

Weitere Informationen

Viele weitere Termine, Fortbildungen und Qualitätszirkel finden Sie auf den Webseiten des DZVhÄ (www.dzvhae.de), der Landesverbände sowie auf www.globulista.de und www.homoeopathie-im-studium.com.

 

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➡️ Homöopathie-News lesen Sie hier: www.dzvhae.de/wissen/news

 

 

2026-04-29T09:50:27+02:00

Fakten zur Homöopathie: die aktuelle Studienlage (Teil 1)

Berlin, 21. April 2026. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) fasst in mehren Teilen den aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung zusammen. Hintergrundwissen auch für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das sich in seinem Gesetz-Entwurf zum Aus der Homöopathie in der GKV lediglich auf einen stark kritisierten Report bezieht.

Die aktuellen politischen Vorstöße, Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu streichen, entbehren einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage. Trotz gegenteiliger Behauptungen – etwa durch die „Finanzkommission Gesundheit“ im März 2026 – belegen zahlreiche Daten die Wirksamkeit der Homöopathie.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) fordert daher eine Bewertung der Homöopathie nach den modernen Standards der Evidenzbasierten Medizin (EbM). Dass dies möglich ist, zeigt die Aufnahme der Homöopathie in die S3-Leitlinie für Onkologie durch unabhängige Experten.

Die aktuelle Studienlage, Teil 1

Die Gesamtevidenz aus klinischen Studien, Metaanalysen und Beobachtungsstudien spricht statistisch signifikant für die Wirksamkeit der Homöopathie.

Lesen Sie auch diese DZVhÄ-Beiträge zum Thema GKV-Reform:

2026-06-30T15:49:27+02:00

Fakten – neue Homöopathie-Studien zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen

Berlin, 4. März 2026. Fakten – neue Homöopathie-Studien zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen. In einer Serie stellt der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) Fakten über Homöopathie in Praxis und Wissenschaft vor. Diese Themen werden auf dem DZVhÄ-Kongress vom 14.-16. Mai `26 vertieft. Der Kongress-Titel: Homöopathie als Chance in der Versorgung.

Dokumentierte Erfahrungen homöopathisch tätiger Ärztinnen und Ärzte zeigen die Wirksamkeit der Homöopathie in der Praxis. Doch diese Erfahrungen sollten auch durch eine stabile Studienlage bestätigt werden. Wie sieht es aus mit der Aussage, dass Homöopathie zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen beitragen kann? Dieser Frage gehen die Wissenschaftler Dr. rer. nat. Marcus Reif, Medizinischer Biometriker, und Prof. Dr. sc. nat. Stephan Baumgartner, Physiker, in ihrem Kongress-Vortrag auf den Grund.

Vortrag: Homöopathie als Chance – Beiträge zu einer verantwortungsvollen Hausarztmedizin

Homöopathische Therapien regen über eine Stimulation körpereigener Regulationssysteme die Selbstheilungskräfte an. Dies erlaubt einen verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten wie Antibiotika, die als externe kausale Intervention nur in indizierten Situationen eingesetzt werden sollten. Die Homöopathie kann damit aus ihrem Selbstverständnis heraus konstruktiv zur Vermeidung der globalen Antibiotika-Resistenz-Problematik beitragen.

Für eine evidenzbasierte wissenschaftliche und politische Diskussion muss dieser Anspruch freilich mit Daten belegt werden. Hinsichtlich des Einsatzes von Homöopathika zur Vermeidung oder Verringerung einer Antibiotika-Therapie sind vor allem Studien wichtig, die homöopathische Therapien im Vergleich zu konventioneller Behandlung untersuchen.

Neuen Studien werden auf dem Kongress vorgestellt

Eine auf akute Infekte der oberen Atemwege fokussierte Literatursuche ergibt 10 solche Studien, in denen der Einsatz von Homöopathika signifikant (4 Studien) bzw. tendenziell (2) überlegen oder zumindest signifikant nicht unterlegen (4) war. Zusätzlich möchten wir Resultate von 2 weiteren neuen Studien vorstellen, einer multizentrischen, prospektiven, vergleichenden Beobachtungsstudie und einer Registerdatenanalyse mit 583 bzw. 18‘960 Patient:innen.

Kongressthema: Homöopathie als Chance

Die Homöopathie eröffnet neue Perspektiven für die medizinische Versorgung – in der Praxis wie in der Klinik, im Stall und sogar auf dem Feld.

➡️ Kongress bietet Antworten und Praxiswissen

Der Homöopathie-Kongress 2026, veranstaltet vom DZVhÄ in Kooperation mit WissHom, bietet Antworten auf drängende medizinische und gesundheitspolitische Fragen und vermittelt evidenzbasiertes Wissen, das sich direkt im Praxisalltag anwenden lässt.

➡️ Therapienotstände überbrücken

Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zeigen, wie sich Therapienotstände mithilfe der Homöopathie überbrücken lassen.

➡️ Wenn Leitlinien an Grenzen stoßen

Sie präsentieren konkrete Ansätze für Situationen, in denen Leitlinien an der Realität scheitern – und wie durch Erfahrung und Augenmaß ein verantwortungsvoller Umgang mit Antibiotika möglich ist.

➡️ Erweiterung des Methodenspektrums

Die Medizin steht vor der Aufgabe, ihr Methodenspektrum zu erweitern, um den wachsenden Herausforderungen durch zivilisatorische und altersbedingte Erkrankungen begegnen zu können. Mehr echte Prävention und die Integrative Medizin sind zentrale Bausteine der Lösung – aktuelle Studien und Forschungsprojekte belegen das eindrucksvoll.

Hier online anmelden: www.homoeopathie-kongress.de/anmeldung

Zum Nachlesen

DZVhÄ-Kongress: www.homoeopathie-kongress.de

Studienübersicht: www.faktencheck-homöopathie.de

Universität Bern: www.ikim.unibe.ch/forschung

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➡️ Schon zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress (14.-16. Mai 2026) angemeldet? Direkt zur Anmeldung.

➡️ Homöopathie-News lesen Sie hier: www.dzvhae.de/wissen/news

 

2026-03-25T10:32:10+01:00

Fakten – Homöopathie ist wirksame und wissenschaftsbasierte Medizin

Berlin, 12. Februar 2026. Fakten – Homöopathie ist wirksame und wissenschaftsbasierte Medizin. In einer Serie stellt der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) Fakten über Homöopathie in Praxis und Wissenschaft vor. Vertieft werden diese Themen auf dem DZVhÄ-Kongress vom 14.-16. Mai `26 – Kongress-Titel: Homöopathie als Chance in der Versorgung.

Die homöopathische Therapie eröffnet neue Perspektiven für die medizinische Versorgung – in der Praxis, in der Klinik und im Stall. In der ärztlichen Praxis zeigen sich therapeutische Erfolge, die nicht durch Placebo zu erklären sind. Weder Zuhören noch Zuckerpillen heilen chronische Krankheiten oder Wunden. Dokumentierte Erfahrungen homöopathisch tätiger Ärztinnen und Ärzte belegen die Wirksamkeit der Homöopathie in der Praxis – bestätigt durch eine stabile Studienlage.

Homöopathie in der Versorgung

Die Medizin steht vor der Aufgabe, ihr Methodenspektrum zu erweitern, um den wachsenden Herausforderungen durch zivilisatorische und altersbedingte Erkrankungen begegnen zu können. Auf dem DZVhÄ-Kongress 2026 (Köthen, 14.-16. Mai) wird der Blick in die homöopathische Praxis geworfen und aktuelle Entwicklungen vorgestellt und diskutiert. Beispiele:

➡️ Dr. med. Christian Lucae, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin. Sein Thema: Homöopathie als Chance in der kinderärztlichen Praxis. Dr. Lucea berichtet,

  • wie Homöopathie in eine kinderärztliche Praxis integriert werden kann
  • schildert prägnante Fallbeispiele zu akuten und chronischen Erkrankungen und
  • analysiert, welche Chancen Homöopathie in der kinderärztlichen Praxis in Zukunft haben könnte.

➡️ Dr. med. Stefanie Jahn, Fachärztin für Anästhesiologie. Ihr Thema: Schmerztherapie im multimodalen Setting. Dr. Jahn: „Längst hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die rein körperliche Therapie chronifizierter Schmerzen weder ausreichend noch nachhaltig ist.“ In Deutschland erfolgt die Behandlung multimodal durch ein interdisziplinäres Behandlungsteam und nach einem Bio-Psycho-Sozialen Schmerzmodell. Kernpunkte des Vortrags von Dr. Jahn:

  • ob und wie die Homöopathie eine Behandlungsoption sein könnte,
  • als Diskussionsgrundlage werden die ganzheitliche Behandlungsweise der Homöopathie, Behandlungswünsche von Betroffenen und Erkenntnisse aus der Placeboforschung dargestellt.

Die wissenschaftliche Basis der Homöopathie in der Praxis

„Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden.“ Zu diesem Schluss kommen Wissenschaftler der Universität Bern, die sich seit Jahren mit der Homöopathie-Forschung auseinandersetzen. Dieses Fazit wird zum Beispiel durch diese Studien untermauert:

  • Qualitativ hochwertige Studien legen den Schluss nahe, dass mit einer zusätzlichen zur Standardtherapie durchgeführten homöopathischen Behandlung, der Gesundheitszustand, die Lebensqualität und die Lebensdauer von Krebspatienten verbessert werden kann. Die Studienlage hat dazu geführt, dass die Homöopathie als Behandlungsoption in die ärztliche Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patienten“ aufgenommen wurde.
  • Um einen umfassenden Überblick über die aktuelle Studiensituation zu erhalten, werden in systematischen Übersichtsarbeiten (= systematisches Review) verfügbare Studien gemäß einem festgelegten methodischen Vorgehen analysiert und ihre Qualität kritisch bewertet. Die Ergebnisse der gemeinsam ausgewerteten Studien werden in einer Metaanalyse zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst. Ein Forscherteam hat 2023 eine solche methodisch hochwertige Metaanalyse zur Homöopathie veröffentlicht. Das Ergebnis: Nach Auswertung sämtlicher eingeschlossener Studien gibt es einen statistisch signifikant positiven Therapieeffekt über eine Placebowirkung hinaus.

Zum Nachlesen

DZVhÄ-Kongress: www.homoeopathie-kongress.de

Studienübersicht: www.faktencheck-homöopathie.de

Universität Bern: www.ikim.unibe.ch/forschung

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➡️ Schon zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress (14.-16. Mai 2026) angemeldet? Direkt zur Anmeldung.

➡️ Homöopathie-News lesen Sie hier: www.dzvhae.de/wissen/news

 

2026-02-13T10:09:32+01:00

Ab jetzt anmelden zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress 2026

Berlin, 20. November 2025. Zum Homöopathie Kongress 2026 vom 14.–16. Mai 2026 laden der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), in Kooperation mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom), herzlich nach Köthen ein. Direkt zur Anmeldung.

Das Thema des 26er Kongresses: Homöopathie als Chance. Ein wichtiges Thema, da die Homöopathie neue Perspektiven für die medizinische Versorgung eröffnet – in der Praxis wie in der Klinik, im Stall und sogar auf dem Feld.

Homöopathie-Kongress bietet Perspektiven für die Praxis

Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen zeigen, wie sich Therapienotstände mithilfe der Homöopathie überbrücken lassen.
Sie präsentieren konkrete Ansätze für Situationen, in denen Leitlinien an der Realität scheitern – und wie durch Erfahrung und Augenmaß ein verantwortungsvoller Umgang mit Antibiotika möglich ist.

Homöopathie-Kongress  steht für Pluralismus in der Medizin

Die Medizin steht vor der Aufgabe, ihr Methodenspektrum zu erweitern, um den wachsenden Herausforderungen durch zivilisatorische, umwelt- und altersbedingte Erkrankungen begegnen zu können. Mehr echte Prävention und die Integrative Medizin sind zentrale Bausteine der Lösung – aktuelle Studien und Forschungsprojekte belegen das eindrucksvoll.

Der Kongress ist der Höhepunkt ärztlicher Homöopathie-Fortbildung im deutschsprachigen Raum. Und doch auch weit mehr als eine Fortbildung: Ein Ort der Begegnung und des Austauschs für alle, die die ärztliche Homöopathie im Alltag weitertragen und stärken möchten. Seien auch Sie ein Teil davon.

Hier, wo Samuel Hahnemann viele Jahre wirkte, treffen sich Ärztinnen und Ärzte, um Antworten auf die medizinischen Fragen unserer Zeit zu finden. Unter dem Motto „Homöopathie als Chance“ rücken wir 2026 die Möglichkeiten dieser Therapie ins Zentrum, denn Homöopathie eröffnet neue Perspektiven für die medizinische Versorgung.

➡️ Informationen zum Kongress-Programm und zur Anmeldung: www.homoeopathie-kongress.de

2025-11-24T11:18:37+01:00

Podcast: Jüngere Ärztinnen und Ärzte setzen auf Homöopathie

Berlin, 26. Juni 2025. Im DZVhÄ-Podcast erzählen jüngere Ärztinnen und Ärzte, warum sie in ihren Praxen auf Homöopathie setzen, erklären die Möglichkeiten der Weiterbildung Homöopathie und gehen der Frage nach, ob es bestimmte Fachgebiete gibt, in denen Homöopathie speziell eingesetzt wird. Die 9. Folge der DZVhÄ-Podcast Reihe wird wieder von Dr. Martina Kloepfer moderiert.

Es spricht vieles dafür, die Homöopathie in der ärztlichen Praxis einzusetzen. Medizinisch ist es sinnvoll, die Methode ist evidenzbasiert, die Abrechnung in GKV und PKV ist geregelt und als Voraussetzung gibt es mit dem Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) eine geregelte qualifizierte Ausbildung. In der 9. Folge des DZVhÄ-Podcast kommen nun Ärztinnen und Ärzte zu Wort, die ihre persönliche Erfahrung mit der Homöopathie in Praxis und Klinik schildern.

  • Aline Rost ist Fachärztin für Allgemeinmedizin / Homöopathie, sie ist in eigener Kassenpraxis in Werdau bei Zwickau niedergelassen. Die Hausärztin sagt: „Ich wende Homöopathie an, weil sie sehr gut hilft und oft auch dann, wenn die konventionelle Medizin keine Therapieansätze mehr hat.“
  • Dr. med. Martin Schmitz ist Facharzt für Allgemeinmedizin / Homöopathie und arbeitet in Mutter und Kind Kliniken auf Fehmarn: „Ich wende Homöopathie an, weil es die vielseitigste Form der Medizin ist, die ich kenne und sie die Vielseitigkeit der Menschen widerspiegelt. Aber auch, weil ich mit meiner Medizin keinen Schaden anrichten möchte, sondern zur Gesundheit der Mitmenschen beitragen möchte.“
  • Maria Reiser-Köhler ist Ärztin / Homöopathie und praktiziert als Privatärztin in Estenfeld-Mühlhausen bei Würzburg. Sie sagt: „Homöopathie wende ich an, weil sie beim passenden Mittel auf eine ganz sanfte Art zu einer tiefen Regulation des Körpers beiträgt, eine nachhaltige Wirkung besitzt und oft zu einer besseren Lebensqualität für die Betroffenen führt. … Die Homöopathie ist ein großer Teil in meinem ärztlichen Tun und Wirken geworden. Ich empfinde das in der Behandlung meiner Patienten als sehr, sehr unterstützend, und es ist kein Gegensatz, die konventionelle Medizin – wie wir sie im Studium gelernt haben – und die Homöopathie.“

Die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Homöopathie

Die wichtigste Ausbildung ist das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ. Es ist eine fundierte, bundesweit einheitliche Ausbildung in der ärztlichen Homöopathie. In rund drei Jahren wird unter erfahrener Anleitung umfassendes Wissen und praktische Fertigkeiten für eine erfolgreiche homöopathische Behandlung vermittelt. Das Diplom ermöglicht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen, die an den Selektivverträgen Homöopathie teilnehmen. Für viele homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte beginnt die Beschäftigung mit der Homöopathie im Studium – der DZVhÄ bietet auch hier vielfältige Möglichkeiten an. Die Homöopathie direkt im Rahmen des Medizinstudiums kennenzulernen ist jedoch nur noch an wenigen Universitäten in Form von Wahlpflichtfächern möglich, etwa in München.

Erfahrungen in die homöopathische Praxis können während einer Famulatur gemacht werden. Der DZVhÄ bietet bundesweit Famulaturplätze in engagierten Praxen an, auch Assistenz– und PJ-Stellen können auf der DZVhÄ-Seite gefunden werden.

Für einen frühen Einstieg in die Homöopathie bietet der Verein Globulista – Bildungsinitiative Homöopathie Seminare an. Tradition hat bereits das jährlich im Frühling stattfindende fünftägige Seminar, dass Maria Reiser-Köhler empfiehlt. Sie ist inzwischen Globulista-Vorständin, hat das Homöopathie-Diplom absolviert und steht jetzt kurz vor der Prüfung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie. Die Zusatzbezeichnung durch die Ärztekammern ist jedoch ein Auslaufmodell und wird kaum noch angeboten.

Die Landesverbände des DZVhÄ stehen Studierenden als Ansprechpartner für Unterstützung zur Verfügung. „Eine gute Möglichkeit, die auch ich genutzt habe, sind die Mentorenprogramme zur Begleitung in einer homöopathisch tätigen Praxis“, sagt Martin Schmitz.

Wann und in welchen Fachgebieten Homöopathie eingesetzt wird

Martin Schmitz: „Homöopathie wird meistens im Bereich der Kinderheilkunde, der Allgemeinmedizin und der Gynäkologie eingesetzt. Aber prinzipiell kann man sie in allen Fachgebieten einsetzen.“ Der Klinikarzt ergänzt: „Wichtig ist immer das Abklären der diagnostischen Grundlage: Um welche Erkrankung handelt es sich? Gibt es sehr akuten Handlungsbedarf? Gibt es akute Notfälle, oder habe ich etwas Zeit, um den Patienten zu behandeln?“ Er hebt eine Besonderheit des klinischen Alltags hervor, dass er von Patienten manchmal sehr prägnante Symptome hört. Aus Sicht der konventionellen Medizin ist mit ihnen nichts anzufangen, ist der Arzt aber in homöopathische Denk- und Vorgehensweisen geschult, lässt sich oft ein Hinweis auf ein ganz bestimmtes homöopathisches Arzneimittel erkennen.

Aline Rost hat sich bewusst für die Allgemeinmedizin entschieden, „weil ich dort die Patienten ungefiltert sehe. Ich bin der erste Anlaufpunkt und kann dirigieren, wie ich den Patienten behandle, weiterempfehle und welche Optionen es für ihn gibt.“ In ihrer Praxis hat sie die Erfahrung gemacht, „dass es zwei besondere Einsatzgebiete für die Homöopathie gibt: Virusinfektionen, da es keine wirklichen Optionen in der konventionellen Medizin gibt und generell, wenn die konventionelle Medizin keine Behandlungsansätze mehr zu bieten hat.“

Maria Reiser-Köhler macht die Erfahrung, dass vor allem Patienten mit chronischen Erkrankungen ganz gezielt in ihre Homöopathie-Praxis kommen. Sie sind dann oft in der Situation, dass sie konventionell austherapiert sind und dass bei den verordneten Medikamenten die Nebenwirkungen überwiegen. Das Schöne ist, „dass ich die Homöopathie immer auch komplementär einsetzen kann. Ich muss nicht aufpassen, dass ich Interaktionen unter den verschiedenen Arzneimitteln auslöse.“ So kann Ärztin Reiser-Köhler mit Hilfe der Homöopathie häufig die Schmerzmedikamente reduzieren. Sie sagt: „So benötigen Migränepatienten plötzlich nur noch die Hälfte der Dosierung und Schritt für Schritt immer weniger. Das ist ein ganz, ganz wertvoller Gewinn an Lebensqualität für die Betroffenen – darin sehe ich die sehr große Stärke der Homöopathie.“

Die Abrechnung in GKV und PKV ist geregelt

Vor allem für Praxisgründungen kann ein Schwerpunkt auf Homöopathie existenzsichernd sein. Denn die Inanspruchnahme der Homöopathie durch die Bevölkerung groß ist, auch bietet die Homöopathie therapeutisch ergänzende Möglichkeiten zur konventionellen Medizin. Auch die Abrechnung homöopathischer Leistungen in der Kassenpraxis ist bundesweit geregelt, sie erfolgt über die Selektivverträge Homöopathie. Rund zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen als extrabudgetäre Leistung im Rahmen von Selektivverträgen mit dem DZVhÄ-Tochterunternehmen MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH die Kosten für homöopathische Behandlungen bei Vertragsärzten. Die erbrachten Leistungen für u.a. die ausführliche homöopathische Anamnese und Folgeleistungen werden adäquat honoriert. Voraussetzung für die Teilnahme an den Verträgen ist neben einer Kassenzulassung das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ und/oder die Zusatzbezeichnung Homöopathie.

In der Klinik wird Homöopathie nicht extra berechnet, hier gehört sie zur entsprechenden Leistung. Martin Schmitz: „Das muss letzten Endes der Klinikbetreiber oder die Leitung der Klinik entscheiden, inwieweit sie offen ist für die Homöopathie, wie weit sie den Ärzten auch Zeit einräumt, mit der Homöopathie zu behandeln. In den meisten Kliniken habe ich zumindest freie Hand, ob ich in der Akutsprechstunde homöopathische oder konventionelle Medizin einsetze. Der große Vorteil ist für die Klinik, dass die homöopathischen Arzneimittel deutlich preiswerter sind als konventionelle.“

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Erstattung homöopathischer Leistungen in der privatärztlichen Praxis:

    • Einerseits die große Gruppe der Privatversicherten,
    • aber auch gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung nehmen eine privatärztliche Therapie gerne in Anspruch.
    • Eine weitere Möglichkeit der Rechnungsstellung bieten Selbstzahler, die weder privatversichert sind noch über eine Zusatzversicherung verfügen.

Homöopathie ist fester Bestandteil der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ). Mit verschiedenen Abrechnungsziffern bildet sie die homöopathische Praxis umfassend ab. Auch in der neuen GOÄ bleibt die Homöopathie weiterhin integriert. Im aktualisierten Abrechnungswerk werden neben der Anamnese- und Folgeanamneseziffer auch neue Möglichkeiten – etwa eine Gebührenposition für die Fallanalyse oder ein Zuschlag für eine längere Erstanamnese – eingeführt.

Abonnieren nicht vergessen!

„Der Homöopathie-Podcast“ des DZVhÄ kann direkt hier auf der Webseite gehört werden. Sie möchten keine neue Folge verpassen? Dann hören und abonnieren Sie den Podcast auf allen gängigen Podcast-Plattformen: Spotify, Apple Podcasts, podimo, Deezer, Youtube Music, Youtube und vielen mehr. Wir freuen uns, wenn Sie den Podcast dort liken!

Diese DZVhÄ-Podcasts sind bisher erschienen

  • Homöopathie in der Forschung | Folge 8 – Drei Wissenschaftler berichten über den Stand der Homöopathie-Forschung
  • Homöopathie in der Tiermedizin | Folge 7 – Die Tierärztinnen Dr. med. vet. Brigitte Hentschel, Dr. med. vet. Beatrice Milleder und Dr. med. vet. Dörte v. Bremen sprechen über die Homöopathie in der Tiermedizin.
  • Homöopathie in der Kinderheilkunde | Folge 6 – Kinderärztin Dr. Monika Grasser und der Kinderarzt Dr. Dominik Ewald: Ein vielseitiger Podcast über Therapie, Elternwünsche, Abrechnung und Berufspolitik.
  • Homöopathie in der Allgemein- und Familienmedizin | Folge 5 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Jörg Albrecht sprechen im 5. DZVhÄ-Podcast über die Homöopathie in der hausärztlichen Versorgung. Was ist Familienmedizin und wie wird Homöopathie in die Hausarztpraxis integriert?
  • Patientensicherheit | Folge 4 – Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, im Gespräch mit Dr. Ulf Riker, Internist und Vorstandsmitglied im DZVhÄ, über Patientensicherheit im Miteinander von konventioneller und homöopathischer Medizin.
  • Die Anamnese in der Homöopathie | Folge 3 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstände des DZVhÄ, sprechen darüber, wie sich in der Homöopathie das diagnostische Gespräch mit der klinischen Diagnostik zu einer Medizin verbindet.
  • Die Integrative Medizin | Folge 2 – Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ im Gespräch mit Robert Schmidt, Chefarzt des Münchner Krankenhauses für Naturheilweisen über die Integrative Medizin in Praxis und Klinik.
  • Über die Vielfalt in der Medizin | Folge 1 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Ulf Riker, Vorstände des DZVhÄ, berichten u.a. an Beispielen aus der eigenen Praxis, warum Pluralismus und Therapiefreiheit wichtige Werte in der Medizin sind.

Und hier finden Sie alle Podcast-Folgen auf einen Blick.

2025-06-26T07:45:41+02:00

SPD-Antrag will homöopathischen Arzneimitteln den Arzneimittel-Status nehmen

Berlin, 23. Juni 2025. Der Bundesparteitag der SPD vom 27.-29. Juni wird über einen Antrag der Hamburger Genossen abstimmen, der homöopathischen Arzneimitteln den Arzneimittelstatus und die Apothekenpflicht nehmen soll. Der Vorstand des DZVhÄ hat sich per Brief an die SPD-Hamburg und an SPD-Gesundheitspolitiker gewandt und erwartet auf offene Fragen Antworten.

Der Antrag G28 Kein Sonderrecht für wirkungslose Präparate wurde von der Antragskommission angenommen. Darin wird eine „Hinweispflicht auf den fehlenden Wirkungsnachweis“ (homöopathischer Arzneien) gefordert, apodiktisch wird festgestellt, dass es „keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege“ für eine Wirksamkeit gebe. Unabhängig davon, dass ein Unterschied besteht zwischen „wissenschaftlichen“ und „medizinischen“ Belegen, stellt sich die Frage, auf welche Fakten sich diese Behauptung stützen kann. Denn:

  • Wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Arzneien gibt es inzwischen zuhauf und sie werden auch nicht dadurch weniger, indem man sich weigert, sie unter Berücksichtigung objektiver Kriterien zur Kenntnis zu nehmen.
  • Medizinische Belege hingegen finden sich nicht nur in der Versorgungsforschung, sondern lassen sich vor allem in der täglichen ärztlichen Praxis, also in der konkreten Versorgungssituation am Patienten, erkennen.

SPD-Antrag widerspricht der ärztlichen Praxis

Die ärztliche Versorgung kranker Menschen findet nicht im Fokus von Weltanschauung oder Parteipolitik statt, sondern im unmittelbaren Patientenkontakt. Dieser sollte im Sinne von Wahlfreiheit seitens der Patienten, aber auch im Interesse der Therapiefreiheit seitens der Ärzte von jeglicher politischen Einmischung freigehalten werden. Eine solche wäre nur dann erforderlich und sachlich begründet, wenn von der Homöopathie potenzieller Schaden für Patientinnen und Patienten ausginge; das ist aber definitiv nicht der Fall.

Der Antrag verdient keine Zustimmung, da er in diametralem Widerspruch zur lebenswelt­lichen Erfahrung von Patientinnen und Patienten steht und fundierte Praxiserfahrungen zahl­reicher qualifizierter Ärztinnen und Ärzte unberücksichtigt lässt.

Auch widerspricht der Antrag der Koalitionsvereinbarung mit der Union, in der sich die neue Bundesregierung zur Förderung der Naturheilkunde und Integrativen Medizin bekennt:
„Wir unterstützen Forschung und Versorgung zur Naturheilkunde und Integrativen Medizin zur Präventionsförderung.“

SPD-Antrag widerspricht den wissenschaftlichen Fakten

„Woher nehmen Sie die Sicherheit Ihrer Aussagen, dass es keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege für eine Wirksamkeit gebe?“, fragt der DZVhÄ-Vorstand die Hamburger-SPD-Spitze und nennt ein paar aktuelle Beispiele:

  • Auf der Grundlage positiver Studienergebnisse wurde 2021 die zusätzliche homöopa­thische Behandlung als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementär­medizin in der Behandlung von onkologischen Patienten“ aufgenommen. https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin
  • Eine methodisch hochwertige zusammenfassende Auswertung aller sechs vorliegenden Metaanalysen placebokontrollierter Studien bei jeglicher Indikation kommt zu dem Ergebnis: Die homöopathische Behandlung weist statistisch signifikant bessere Ergeb­nisse auf als eine Placebo-Behandlung, auch in Studien mit hoher methodischer Qualität.
    Die Arbeit wurde 2023 in der renommierten Fachzeitschrift Systematic Reviews publi­ziert. Im Peer Review Verfahren wurde von den unabhängigen Gutachtern die methodi­sche Qualität hervorgehoben. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/37805577/
  • „Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden […]“ https://www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html

Fragen an die Antragssteller

Im SPD-Antrag wird pauschal auf eine (angeblich) fehlende wissenschaftliche und medizinische Evidenz abgehoben – ohne die zugrundeliegende Datengrundlage zu benennen. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
  2. Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des o.g. Systemischen Reviews ignoriert werden?
  3. Auf der Grundlage welcher Daten kommen Sie hinsichtlich der o.g. ärztlichen S3-Leitlinie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
  4. Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlich­keit gerade von ihren Volksvertretern über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöo­pathie?

 

Weitere Homöopathie-Informationen

Der Homöopathie-Podcast des DZVhÄ

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Thema: SPD-Antrag will homöopathische Arzneimitteln den Arzneimittel-Status nehmen

 

2025-06-24T09:56:15+02:00

Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Berlin, 22. Mai 2025. Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert. Sie ist sicher in der Therapie, kompatibel mit der konventionellen Medizin und es lassen sich konventionelle Arzneimittel einsparen. Dr. med. Ulf Riker, Facharzt für Innere Medizin / Homöopathie und 2. DZVhÄ-Vorsitzender, stellt in Serie Fakten zur Homöopathie vor.

Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin (EbM) und bewährte Therapiemethode im Rahmen der Integrativen Medizin. Abgeschlossenes Medizinstudium, klinische Erfahrung sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildung im Bereich Homöopathie bilden das solide Fundament. Wie Vieles in der Medizin hat auch Homöopathie ihre Grenzen – aber sie bietet auch Hilfe und Unterstützung, wenn die konventionelle Medizin an ihre Grenzen stößt.

Kein Risiko

Zurecht fordert die Evidenzbasierte Medizin, dass der Nutzen einer Methode größer sein soll als ihr Risiko. Immer wieder wird von den Kritikern der Homöopathie vorgetragen, Homöopathie beinhalte das Risiko, dass den Kranken andere notwendige Therapien vorenthalten würden. Quellen, die diese Aussage bestätigen, gibt es keine. Homöopathisch zusatzqualifizierte Ärztinnen und Ärzte kennen aber die Leitlinien der konventionellen Medizin und sind in der Lage, individuell zu entscheiden, welche Therapie erforderlich und ausreichend sicher ist.

Kompatibel mit konventioneller Medizin

Medikamente der konventionellen Medizin wirken auf der Ebene der Moleküle und deren Interaktion mit Rezeptoren. Homöopathische Arzneien wirken wie andere Naturheilverfahren auch nach einem besonders spezifischen Reiz-Reaktions-Prinzip. Beide Wirkprinzipien behindern sich meist nicht, sondern können sich ergänzen. Daraus resultieren Effekte von Synergie. Also kein „Entweder – oder“, sondern angepasstes „Sowohl – als auch“!

Medikamente einsparen

Homöopathische Arzneien können bei korrekter Auswahl Schmerzen lindern, Fieber senken, Antibiotika einsparen, allergische Reaktionen dämpfen, Hautausschläge zum Verschwinden bringen und Vieles mehr. Weniger allopathische Medikamente bedeuten auch weniger Medikamenten-Nebenwirkungen. Ärztinnen und Ärzte können individuell festlegen, welche Medikamente (oder andere Verfahren der konventionellen Medizin) unumgänglich sind und wann Homöopathie Erfolg verspricht.

Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Der Mehrwert der Homöopathie zeigt sich in Studien aus der Versorgungsforschung, vor Allem aber im konkreten Praxisalltag! Patientinnen und Patienten erleben die Wirkung homöopathischer Arzneien ganz unmittelbar und oft auch nachhaltig. Das ist der Grund, warum weite Teile der Bevölkerung sich den Erhalt der Homöopathie wünschen: der Mehrwert überzeugt!

Fakten-Serie:

  1. Homöopathie ist auch präventive Medizin
  2. Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin
  3. Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Weitere Homöopathie-Informationen

Der Homöopathie-Podcast des DZVhÄ

 

2025-05-22T17:24:04+02:00

Grüner Antrag ‚Homöopathie‘ ist medizinisch und wissenschaftlich unhaltbar

Berlin, 20. Januar 2025. Die GRÜNEN werden sich auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) am 26. Januar auch mit Anträgen zur Homöopathie beschäftigen müssen. Einer der Anträge fordert das Ende der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Begründung hält eine wissenschaftliche Betrachtung nicht Stand und ist medizinisch unsinnig.

Auf Initiative eines Pharmaziestudenten aus Berlin stellen 119 weitere GRÜNE für ihre Bundesdelegiertenkonferenz Ende Januar folgenden Antrag:

Wir setzen uns dafür ein, dass Leistungen nur dann von der Solidargemeinschaft übernommen werden, wenn sie medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und ihre Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist. Folglich lehnen wir die solidarische Finanzierung von homöopathischen Zubereitungen und anderen Präparaten ab, bei denen weder eine wissenschaftlich fundierte Wirksamkeit nachgewiesen noch eine quantitative und qualitative Analyse eines Wirkstoffs möglich ist.

Dieser Grüne Antrag ist aus mehreren Gründen kompletter Unfug
  • Ob ärztliche Leistungen „medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt“ sind entscheiden weder Pharmaziestudenten noch die Politik, sondern ausschließlich Ärztinnen und Ärzte mit Praxiserfahrung und dem gewachsenen Vertrauen ihrer Patientinnen und Patienten, und zwar immer im konkreten Einzelfall sowie aufgrund entsprechender Befundlage, Prognose einer Krankheit und potenziell drohender Komplikationen.
  • Ob die „Wirksamkeit (einer Therapiemethode) wissenschaftlich erwiesen“ ist kann nur aufgrund einer vollständigen, aber nicht einer willkürlichen Auswahl relevanter Forschungsarbeiten beantwortet werden. Die in der Begründung zum Antrag genannten Veröffentlichungen des NHMRC (2015, sogenannte „Australien-Studie“) sowie der EASAC (2017) lassen nicht nur die erforderliche Aktualität vermissen, sondern sind – und waren von Anfang an – umstritten: einerseits wegen der zugrunde gelegten, unüblichen Studienkriterien (NHMRC – Folge: es blieben überhaupt nur noch 5 Studien übrig, keine davon zum Thema individualisierter Homöopathie) oder wegen eindeutiger Zielvorgaben (EASAC – das zu erzielende Ergebnis war bereits im Arbeitsauftrag vorgegeben).
  • Der Antrag ignoriert ohne jede Begründung die Existenz eines aktuellen (2023, Hamre et al.) systematischen Review über 6 placebokontrollierte Homöopathie- Metaanalysen und sein Ergebnis: Homöopathie wirkt besser als Placebo! Auf höchstem wissenschaftlichem Niveau angelegt zeigt diese Studie darüber hinaus, dass sowohl die methodische Qualität der eingeschlossenen Homöopathiestudien ähnlich war wie bei anderen klinischen Studien, und dass die Qualität der Gesamtevidenz für positive Homöopathie-Wirksamkeit ebenfalls ähnlich war wie in systematischen Reviews zu anderen medizinischen Interventionen.
  • Der Antrag unterstellt, Homöopathie sei nicht evidenzbasiert. Das Gegenteil ist der Fall: entsprechend der Definition der EbM nach Sackett erfüllt auch die Homöopathie alle drei Kriterien für evidenzbasierte Medizin: beste verfügbare externe Evidenz aus Studien (siehe oben, zusätzlich zahlreiche Ergebnisse aus der Grundlagen sowie der Versorgungsforschung), interne Evidenz im Sinne individueller klinischer Expertise der homöopathisch zusatzqualifizierten Ärztinnen und Ärzte, und nicht zuletzt die Berücksichtigung der Werte und Wünsche von Patienten (dokumentiert in entsprechenden Umfragen).
Der Grüne Antrag unterschlägt Fakten

Der Hinweis auf jährlich 20 Millionen Euro für Kostenerstattung von homöopathischen Mitteln unterschlägt zweierlei: der genannte Betrag liegt im Promillebereich (!) der Gesamtausgaben für Arzneimittel. Außerdem müssten für Krankheitssituationen, in denen homöopathische Arzneien verordnet wurden alternativ konventionelle Medikamente eingesetzt werden, die in der Regel teurer sind als ihre homöopathischen ‚Konkurrenten‘.

Es ist ohne Zweifel richtig, dass z.B. im Klimaschutz oder bei anderen Kernthemen der GRÜNEN „auf Erkenntnisse der Wissenschaft“ gesetzt wird bzw. „wissenschaftliche Standards“ Berücksichtigung finden. Dasselbe müsste freilich auch für die Auseinandersetzung mit Homöopathie gelten! Genau an diesem Punkt aber bleibt der Antrag gegen Homöopathie weit hinter seinem eigenen Anspruch zurück! Aus diesem Grund ist der Antrag in mehrfacher Hinsicht nicht konsequent zu Ende gedacht und legt den Verdacht nahe, dass beim Verfasser und seinen UnterstützerInnen eher weltanschauliche anstelle wissenschaftlicher Überlegungen eine Rolle gespielt haben. Ein solches Prozedere ist aber argumentativ nicht redlich, vor Allem dann nicht, wenn es um die Selbstbestimmung von Menschen im Falle von Krankheit geht. Freiheitsrechte (der Patientinnen und Patienten) und freie Wahl von Therapieoptionen (auf dem Boden von partizipativer Entscheidungsfindung) sind auch im Bereich des Gesundheitswesens unseres Landes und ohne materielle Nachteile für jeden Einzelnen zu berücksichtigen!

Glaubwürdig im Sinne einer „vorausschauenden Gesundheitspolitik“, wie sie die GRÜNEN anstreben bleibt die Partei nur dann, wenn sie sich nachvollziehbar an ihren eigenen Ansprüchen messen lässt. Das ist beim vorliegenden Antrag nicht gegeben, deshalb sollten sich die Delegierten sehr ernsthaft mit den Fakten rund um die Homöopathie beschäftigen, bevor sie diesem wenig qualifizierten Antrag ihre Stimme geben!

Zum weiter Informieren
  • Auf der Seite www.faktencheck-homöopathie.de finden sich viele wissenschaftliche Studienergebnisse, und zwar in einer auch für Nicht-Mediziner gut verständlicher Darstellung.
  • Kennen Sie schon den neuen DZVhÄ-Podcast zur Homöopathie-Forschung? Hörenswert! Direkt mal reinhören.
2025-01-28T17:19:09+01:00
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