Die Tierärztin Dr. vet. med. Dörte von Bremen, aktiv in der Vetmed AG des DZVhÄ, macht sich Gedanken über die Zusatzbezeichnung Homöopathie in der Humanmedizin und findet eine spannende Schnittmenge zwischen der Veterinär- und der Humanmedizin.
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„Ein Plädoyer für den Erhalt der Zusatzbezeichnung Homöopathie zu schreiben, ohne dass die Human-Kollegen nach dem dritten Satz vor Langeweile das Koma übermannt? Was wurde zu diesem Thema noch nicht gesagt? Warum sollten Veterinäre und Humanmediziner in dieser Frage Seite an Seite stehen? Was verbindet uns alle – mit Ausnahme der Tatsache, dass wir alle Mediziner sind?
Die Schnittmenge zwischen der Human- und der Veterinärmedizin sind Patientenschutz, Therapiesicherheit und Therapiefreiheit – drei Schlagwörter, die uns in unserer Verantwortung verbinden und für die wir gemeinsam einsetzen sollten.
Allerdings haben wir Veterinäre einen entscheidenden Vorteil, das Gesetz ist auf unserer Seite. Wir haben eine Verordnung aus dem Europaparlament, die uns den Rücken stärkt – die EU Bio-Verordnung!
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Diese EU Verordnung stellt sicher, dass die Tiergesundheit in Zukunft im Wesentlichen durch Krankheitsvorsorge zu leisten ist. Das beinhaltet ein Verbot der prophylaktischen Anwendung von chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln, einschließlich aller Antibiotika. Die erforderliche Behandlung mit solchen Präparaten ist auf das notwendige Mindestmaß bis zur Gesundung des Tieres zu beschränken. Die präventive Verabreichung chemisch- synthetischer allopathischer Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika und Boli aus chemisch-synthetischen allopathischen Molekülen ist verboten.
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Das absolute Highlight dieser Verordnung findet sich in Anhang 2, Teil II 1.5.2.2. Dort wird klipp und klar formuliert, dass die Behandlung mit chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln einschließlich Antibiotika, erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen und unter der Verantwortung eines Tierarztes, nur verabreicht werden dürfen, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Mitteln ungeeignet ist! Das heißt, Homöopathie ist die erste Wahl bei der Therapie von lebensmittelliefernden Tieren!
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Im Folgeschluss bedeutet das, dass wir Tierärzte das notwendige Know-how haben müssen, um diese Entscheidung zum Wohl aller treffen zu können. Die notwendigen Kenntnisse erwirbt man nicht über einen Wochenend-Kurs, sondern nur mithilfe einer fundierten, geregelten Zusatzausbildung. Dieser Tatsache müssen wir uns in der Verantwortung für alle unseren Patienten bewußt sein, damit die homöopathische Behandlung auf einem soliden Fundament steht und den stetig anbrandenden Wellen der Kritik weiterhin gelassen trotzen kann.
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Im Mai wurde im Deutschen Tierärzteblatt die alljährliche Hit-Liste der vergebenen Zusatzbezeichnungen (ZB) veröffentlicht. In der Veterinärmedizin gibt es 24 verschiedene Zusatzbezeichnungen gemäß Muster-und Weiterbildungsverordnung und 1.766 Kollegen tragen solche Bezeichnungen. Interessanterweise ist die ZB Homöopathie die dritthäufigste, nach Betreuung von Pferdesportveranstaltungen und Hygiene/ Qualitätsmanagement im Lebensmittelbereich. Dass die Mehrzahl (207) dieser tierischen Homöopathen in Bayern niedergelassen ist, sei nur am Rande erwähnt. Wenn bei der veterinärmedizinischen Homöopathie „die Latte so hoch liegt“, dass eine Verordnung Tierärzten die verantwortungsvolle Entscheidung lebensmittelliefernde Tiere vorzugsweise homöopathisch zu behandeln vorschreibt, kann sich die humanmedizinische Fraktion doch nicht damit zufrieden geben, Kollegen ohne qualifizierende Zusatzbezeichnung auf die Patienten loszulassen und damit riskieren, dass die Homöopathie nicht die allererste Behandlungsoption sein wird? Bei der Vorstellung, dass Patienten in Zukunft bei Ärzten mit einem Homöopathie-Kochkurs oder Laienbehandlern landen, weil es das Qualitätsmerkmal der ZB nicht mehr gibt, sträubt sich mir das sprichwörtliche Fell.
Ich werde von meinen Tierbesitzern immer wieder nach humanen Therapeuten gefragt und schätze die Möglichkeit sehr, in der DZVhÄ Liste gezielt nach Allgemein-oder Fachärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie in der Nähe zu suchen und diese zu empfehlen.
Im letzten Jahr gab es den Antrag eines Kollegen an den Weiterbildungsausschuss der bayerischen Landestierärztekammer, die Zusatzbezeichnung Homöopathie für Veterinäre in Bayern abzuschaffen – dieser Antrag wurde nach Tagung des Delegiertenausschusses kurz und bündig abgeschmettert. Ein Argument für den Antrag war, dass immer mehr Landesärztekammern die ZB Homöopathie für Humanmediziner abschaffen. So nach dem Motto: wenn die Humanmediziner diese unwissenschaftliche Zusatzbezeichnung bereits nach und nach abschaffen, warum halten wir Veterinäre dann daran fest? Spätestens jetzt ist klar: Angriffe auf die Homöopathie in der Humanmedizin folgen unweigerlich Angriffe auf die Homöopathie in der Veterinärmedizin. Der Kampf um die Zusatzbezeichnung ist nicht nur der Kampf der Ärzte! Wir sitzen alle im selben Boot.
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Gemeinsam, gezielt und koordiniert in Auftritten, Petitionen und Aktionen können Ärzte, Zahn- und Tierärzte sich gegenseitig zum Wohle aller zwei-und vierbeinigen Patienten unterstützen! Wir lassen nicht locker! Wir schließen uns zusammen und setzen uns gemeinsam ein für Patientenschutz, Therapiesicherheit und Therapiefreiheit – denn darum geht es!“