Das muss ich wissen:  Berufsrechtliche Rahmenbedingungen

 

  1. Was ist im Grundsatz zu beachten?

Die Angabe auf dem Praxisschild „Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte“ ist zulässig, wenn:

  • die Ärztin bzw. der Arzt Inhaber des gültigen Homöopathie-Diploms ist und
  • die homöopathische Tätigkeit mehr als 20 Prozent der gesamten ärztlichen Beschäftigungen beträgt.

Führen Sie das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte nicht wie einen akademischen Grad.

Logo

Zusätzlich zur Bezeichnung „Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte“ ist es erlaubt

  • das Diplom – Logo auf dem Praxisschild anzubringen

Vermeiden Sie die Abkürzung DZVhÄ und schreiben Sie den Namen vollständig aus: Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte.

Treten Sie nach außen eindeutig auf – auch auf Ihrer Webseite.

Das richtige und druckfähige Diplom-Logo erhalten Sie über arztservice@dzvhae.de

 

  1. Was ist der rechtliche Hintergrund zum oben formulierten Grundsatz?

Nach den Grundsätzen des Berufsrechts sind qualifikationsbezogene Angaben nicht zulässig, wenn Patienten diese Angaben

  • mit einer Qualifikationsbezeichnung nach der ärztlichen Weiterbildungsordnung oder
  • mit einer sonstigen – nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften – erworbenen Qualifikation verwechseln können.
Vermeiden Sie Irrtümer
  • Verwenden Sie keine Zusätze in Verbindung mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln der ärztlichen Weiterbildungsordnungen.
Informieren Sie
  • Bieten Sie Ihren Patienten interessengerechte, sachangemessene und klar verständliche Informationen. Denken Sie dabei auch potenzielle Patienten!

 

Kurzfassung

Bei der Verwendung der Qualifikation „Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte“ muss folgendes deutlich erkennbar sein:

Es handelt sich hierbei nicht um eine verliehene Bezeichnung nach dem Weiterbildungsrecht der Ärztekammern oder um einen akademischen Grad.

Es handelt sich um das „Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte“.

Der vollständig ausgeschriebene Name Deutscher Zentralvereins homöopathischer Ärzte

Der Umfang der gesamten ärztlich-homöopathischen Tätigkeit muss mehr als 20 Prozent betragen.

Quelle: www.weiterbildung-homoeopathie.de/homoeopathie-diplom-auf-dem-praxisschild

 

 

Exkurs

Das „European Diploma for Homoeopathy“  ist kein Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte

Bei dem „European Diploma for Homeopathy“ des European Committee for Homeopathy (ECH) handelt es sich um eine Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Homöopathie, die vom ECH vergeben wird.

Das ECH ist der Dachverband nationaler homöopathischer Fachverbände in Europa, in dem auch der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) als Berufsverband Mitglied ist.

Ziel der ECH-Aktivitäten ist die Sicherstellung hoher Standards der ärztlichen Homöopathie sowie die Harmonisierung professioneller Standards in ganz Europa.

Zur Gewährleistung eines einheitlichen Standards innerhalb Europas hat das ECH bereits 2001 gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden die „Medical Homeopathic Education Standards“ erarbeitet. Die Mitgliedsverbände des ECH haben sich auf die Einhaltung dieser Mindeststandards geeinigt, der bei den nationalen Fortbildungsangeboten zu berücksichtigen ist. Es ist kein akademischer Grad und es darf nicht zu Verwechslungen mit nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen kommen.