Die Bundesärztekammer, der PKV-Verband und die Beihilfekostenträger haben für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie die Abrechnungsempfehlung erneut (und letztmalig) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die Beteiligten vertreten die Sichtweise, dass die Empfehlung zur Hygieneziffer analog Nr. 245 GOÄ letztmalig verlängert wurde.


Die Veröffentlichungen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/abrechnungsempfehlungen-im-rahmen-der-corona-pandemie/