Die Bundesärztekammer, der PKV-Verband und die Beihilfekostenträger haben für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie die Abrechnungsempfehlung erneut (und letztmalig) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Die Beteiligten vertreten die Sichtweise, dass die Empfehlung zur Hygieneziffer analog Nr. 245 GOÄ letztmalig verlängert wurde.
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Die Veröffentlichungen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/abrechnungsempfehlungen-im-rahmen-der-corona-pandemie/