8. Oktober 2022. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat im SPIEGEL gesagt, Homöopathie habe in einer „wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“ und sich gegen die freiwillige Kostenübernahme von Krankenkassen ausgesprochen. Hierzu ein Statement des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ):

Das sagt die Ärzteschaft

Wir fordern, dass weiterhin die ärztlich-homöopathische Behandlung und die homöopathischen Arzneimittel als freiwillige Kassenleistungen (mit)finanziert werden. Homöopathie ist Teil der wissenschaftsbasierten Medizin und erfüllt alle Kriterien der evidenzbasierten Medizin. Aktuelle Herausforderungen, wie Antibiotikaresistenzen und Übermedikationen erfordern Antworten, die die konventionelle Medizin alleine nicht findet. Fakt ist auch, dass die Satzungsleistungen Homöopathie gerade etwa 0,03% des Gesamtvolumens des GKV-Systems ausmachen. Den Nutzen und die Wirksamkeit der Homöopathie erleben Ärzt:innen täglich in ihren Praxen und das ist mehr wert!

In der Praxis werden multimodale Therapiekonzepte benötigt, um der Komplexität der Patienten:innen gerecht zu werden. Die Homöopathie als integrativ-medizinische Methode bietet genau diese Möglichkeit, hier noch dezidierter therapeutisch zum Schutz und Wohl der Patienten:innen zu reagieren.

Das sagt die Bevölkerung

Das Gesundheitssystem muss für die Menschen dieses Landes da sein, es ist kein Selbstzweck. Im Mai 2022 hatte das Institut für angewandte Sozialwissenschaften (INFAS) im Auftrag der ZEIT die Bevölkerung zu ihrer Haltung zur Homöopathie als Kassenleistung befragt. Die Ergebnisse sind deutlich: rund zwei Drittel der Deutschen sprechen sich für die Erstattung homöopathischer Arzneimittel aus. Dieser hohe Wert zeigt vor allem eins: Der Pluralismus in der Medizin muss erhalten bleiben.

Das sagt die Wissenschaft

Die Wirksamkeit der Homöopathie in der Praxis wird in der Versorgungsforschung eindrücklich belegt, etwa durch die EPI3-Laser-Studie (2021): Patient:innen in allgemeinmedizinisch-homöopathischer Therapie verursachen 20 Prozent weniger Kosten,  werden in gleichem Maße gesünder und benötigen weniger konventionelle Arzneimittel als die konventionell behandelten Patient:innen der Kontrollgruppe.

In der neuen S3 Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen (2021) wird der Homöopathie von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), ein Evidenz-Level 2b bescheinigt.

In der Grundlagenforschung kommt Physiker PD Dr. sc. nat. Stephan Baumgartner zu dem Schluss, dass die Resultate der Experimente seiner Forschungsgruppe nicht mit der Hypothese in Einklang zu bringen sind, dass es sich bei homöopathischen Präparaten um reine Placeboeffekte handelt.

Der Vorstand des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte

Dr. med. Michaela Geiger, Dr. med. Ulf Riker, Dr. med Alexandra Schulze-Rohr, Gerhard Antrup