Berlin, 29. November 2022. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil kommt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Begründung zu dem Schluss, dass homöopathische Arzneimittel vollkommen unbedenklich für Mensch, Tier und Umwelt seien. Laut höchst richterlicher Feststellung gilt das für sämtliche Verdünnungsstufen – also für Tief- und Hochpotenzen gleichermaßen. Das Gericht folgte den Aussagen der hinzugezogenen Sachverständigen.

Damit wird nicht nur ein Hauptargument der Homöopathie-Gegner entkräftet, sondern außerdem endlich die Umsetzung der EU Bio-Verordnung – der gesetzlichen Grundlage für die homöopathische Therapie von Nutztieren in Bio-Betrieben – ein großes Stück voran gebracht. Diese sieht die bevorzugte Behandlung der Nutztiere mit Homöopathie und Phytotherapie vor. Im Sinne des „One Health“ Gedankens der WHO ist das besonders wichtig.

Hintergrund dieses Urteils war die Klage zweier Tierhomöopathinnen, die sich gegen den „Tierarztvorbehalt“ in dem seit  Januar 2022 gültigen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wehrten und darin eine Einschränkung ihrer Berufsfreiheit sahen.

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