Delegierte der LÄK Baden-Württemberg stimmen gegen Weiterbildung Homöopathie

Berlin, 20. Juli 2024. Die Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg haben heute mit 52 zu 31 Stimmen bei 9 Enthaltungen die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. „Die Delegierten haben sich damit gegen den Therapiepluralismus und auch gegen die Therapiefreiheit ausgesprochen“, sagt Allgemeinärztin Dr. Michaela Geiger, Vorsitzende des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und Delegierte der LÄK BaWü.

„Die Ärztekammer Baden-Württemberg nimmt hier eine von der Bevölkerung geforderte und in der Versorgung bewährte Heilmethode aus der Weiterbildung. Wir werden nun alle demokratischen Wege innerhalb der Ärzteschaft gehen, um die Homöopathie wieder in die Weiterbildungsordnung zu verankern.“ Dr. med. Michaela Geiger

Im Vorfeld der Abstimmung hatten die Delegierten Informationen zum sehr positiven Stand der Homöopathie-Forschung erhalten und auch noch einmal das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens der Ärztekammer. In diesem Verfahren, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Haltung zur Weiterbildung Homöopathie äußern konnten, hatten sich 90 Prozent der Eingaben Pro-Homöopathie ausgesprochen. Diese hohe Zustimmung haben die Delegierten nun ignoriert.

Dieses Ergebnis, das noch vom Landes-Sozialministerium bestätigt werden muss, hat zur Folge, dass mittelfristig die ärztliche Homöopathie aus der Versorgung verschwindet.

Das Ergebnis hat aber nicht zur Folge, dass die Homöopathie nicht mehr abrechenbar in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Grundlage für die freiwilligen GKV-Leistungen ist das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), das von seiner Qualität die Weiterbildung der Kammern übersteigt.

 


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2024-07-20T15:38:52+02:00

Ärztinnen und Ärzte schreiben Offenen Brief an die Delegierten der LÄK Baden-Württemberg

Berlin, 18. Juli 2024. In einem offenen Brief haben sich über 100 Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg an die Delegierten der Landesärztekammer gewandt und eindringlich gefordert, die Homöopathie weiterhin in der ärztlichen Weiterbildungsordnung als Zusatzbezeichnung zu belassen. Am 20. 7. 24 werden die Delegierten der Landesärztekammer darüber entscheiden.

Der Brief wurde von Dr. Ulrich Geyer, Facharzt für Innere Medizin, leitender Arzt der Klinik für Integrative Medizin Heidenheim und in eigener Praxis tätig, organisiert und listet viele Gründe für den Erhalt der Homöoapthie in Weiterbildungsordnung auf. Der Brief kann hier heruntergeladen werden.

  • „Homöopathie sollte weiterhin in der ärztlichen Profession bleiben. Nur so kann beim einzelnen Patienten sichergestellt sein, dass kompetent entschieden wird, ob eine konventionelle Behandlung indiziert ist oder eine homöopathische Behandlung eine zusätzliche Option sein kann,“ erklärt Dr. Ulrich Geyer. Wenn Homöopathie in den außerärztlichen Bereich abgedrängt werde, geht diese professionelle Kontrolle verloren, was die qualifizierte Patientenversorgung beeinträchtigen und ihnen Schaden zufügen würde.
  • Der Brief hebt hervor, dass Homöopathie, wenn sie von Ärztinnen und Ärzten verordnet wird, in der Regel integrativ eingesetzt werde, d. h. nicht als Alternative zur konventionellen Medizin, sondern ergänzend. „Dieses Miteinander fördert in der Ärzteschaft den konstruktiven, kollegialen Dialog, Vielfalt statt Ausgrenzung,“ betont Geyer. Gerade in Baden-Württemberg habe man eine Vorreiterrolle im Bereich dieses Miteinanders – sowohl im universitären Kontext wie auch in der klinischen Praxis.
  • Zudem besteht eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine Umfrage des Allensbach-Instituts von 2023 zeige, dass 60 Prozent der Bevölkerung bereits homöopathische Arzneimittel eingenommen haben und 35 Prozent dieser Personen ohne Einschränkung von ihrer Wirksamkeit überzeugt sind. Weitere 55 Prozent halten sie für zumindest teilweise wirksam. „Das Streichen der Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung könnte den allgemeinen Trend zur Wissenschaftsskepsis weiter fördern,“ warnt Geyer.
  • Auch verweist der Brief auf erfolgreiche internationale Beispiele. „Ein Blick in die Schweiz und nach Österreich zeigt, dass dort Homöopathie fest in das Gesundheitssystem integriert ist,“ erläutert Dr. Ulrich Geyer „In der Schweiz ist Homöopathie seit 2017 als Teil der Grundversicherung anerkannt, wenn sie von qualifizierten Ärzten praktiziert würde. In Österreich ist die homöopathische Behandlung ausschließlich Ärzten vorbehalten, um für die Patienten ein höchstes Maß an Sicherheit zu garantieren.“
  • Der Brief zeigt die vielfältigen Studien auf, die zur Homöopathie durchgeführt wurden, insbesondere auf jüngste Forschung. Eine Schlüsselrolle spielt hier vor allem die umfangreiche Arbeit von Hamre et al. vom Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews. Erstmalig ist eine kriteriengestützte Gesamtauswertung der Metaanalysen zu Placebo-kontrollierten randomisierten doppelblinden Homöopathiestudien zu jeglicher Indikation vorgelegt worden. In dieser Gesamtschau war Homöopathie wirksamer als Placebo, auch dann, wenn die Auswertungen auf qualitativ hochwertige Studien beschränkt blieben. Diese Untersuchung wurde wegen ihrer hochwertigen Methodik sehr gelobt. Das verbreitete Narrativ, dass Homöopathie nicht über den Placeboeffekte wirke und im Widerspruch zur Naturwissenschaft stehe, entspricht nicht dem tatsächlichen Stand der Forschung. „Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann Homöopathie eine wirksame medizinische Behandlung über den Placeboeffekt hinaus sein,“ betont Dr. Geyer und bittet die Delegierten der Landesärztekammer, die aktuelle Evidenzlage unbefangen zu berücksichtigen.

Als Quellen zur Homöopathie-Forschung werden in dem Brief genannt:

Auch wird dieser Beitrag aus der Ärzte Zeitung verlinkt:

Medien-Echo

Über den Offenen Brief berichten verschiedene Medien, u.a.


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2024-07-19T09:17:15+02:00

Themendienst: Zusatzbezeichnung Homöopathie

Mit einem Themendienst bietet der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) jetzt Hintergründe über die Diskussion um die ärztliche Weiterbildung Homöopathie. Der Deutsche Ärztetag 2018 hatte sich deutlich für eine neue Musterweiterbildungsordnung mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie ausgesprochen. Doch bei der Umsetzung in den insgesamt 17 Landesärztekammern blieb die Homöopathie zum Teil auf der Strecke. Nun stehen im September und Oktober 21 noch die Entscheidungen in Berlin und Bayern an.

 

Die Themen:

  • Erst beschlossen und dann abgeschafft? Zur Lage der ärztlichen Weiterbildung Homöopathie
  • Interview mit Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, DZVhÄ Vorstand Weiterbildung
  • Hintergründe: Die Anti-Homöopathie-Kampagne und der Brief des Münsteraner Kreises an den Deutschen Ärztetag 2018
  • Die Ausbildung eines homöopathisch tätigen Arztes / Ärztin
  • Ärzt*innen berichten, warum sie Homöopathie anwenden
  • Patienten berichten, warum sie Homöopathie in Anspruch nehmen / Bertelsmann Gesundheitsmonitor
  • Zusammengefasst: 9 Gründe zum Erhalt der Zusatzbezeichnung
  • Die AWMF fordert mehr Aus- und Weiterbildung in Komplementärmedizin
  • Daten & Fakten zur Homöopathie
  • Ausblick: Integrative Listen kandidieren für die Delegiertenversammlungen von Ärztekammer

Direkt zum Themendienst.

2022-07-14T16:46:59+02:00
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