25 25 Juni

Neues DZVhÄ Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft

Berlin, 25. Juni 2024. Mit einer sehr vollständigen Studien-Übersicht informiert der DZVhÄ in diesem achtseitigen Fakten-Papier. Es liefert Argumente für Diskussionen, Gespräche und Artikel in der laufenden Homöopathie-Debatte. Autor dieser Zusammenstellung ist der Hamburger Arzt  Dr. med. Mirko Berger. Das neue DZVhÄ Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft kann hier heruntergeladen werden.

Auf acht Seiten wird in der neuen DZVhÄ-Publikation der aktuelle Stand der Homöopathie-Forschung dargestellt. Studien werden genannt, beschrieben und zusammengefasst. Jede Aussage wird belegt, so kommen insgesamt 72 Quellen zusammen, die in dem hier vorgestellt Fakten-Papier auch verlinkt sind. Aufgeteilt ist das Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft in acht Kapitel:

1. WIRKSAMKEITSNACHWEISE

2. HOMÖOPATHIE-STUDIEN SIND METHODISCH NICHT SCHLECHTER ALS KONVENTIONELLE STUDIEN

3. HOMÖOPATHIE UND EBM

4. UNBEKANNTER WIRKMECHANISMUS

5. UNWISSENSCHAFTLICHE HOMÖOPATHIEKRITIK

6. QUELLENVERZEICHNIS

Jedes Kapitel ist wiederum unterteilt, so dass eine detaillierte Übersicht zu den Fakten der Homöopathie-Forschung vorliegt. So bietet das Fakten-Papier Argumente für Diskussionen, Gespräche und Artikel in der laufenden Homöopathie-Debatte. Das Papier wird laufend dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst.

Noch mehr Fakten: Ärztliche Homöopathie – Die Fakten

Über alle Bereiche der ärztlichen Homöopathie berichtet das Fakten-Papier ‚Ärztliche Homöopathie -Die Fakten‘. Auch diese Zusammenststellung können Sie sich herunterladen.  


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3 3 Juni

Homöopathie konnte in der Bundestags-Anhörung punkten

Berlin, 3. Juni 2024. Vor dem Bundestagspetitionsausschuss fand heute die Homöopathie-Anhörung statt. Für das Bundesministerium für Gesundheit stand der parlamentarische Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke (SPD) für Fragen und Antworten bereit. Für die Initiatoren der Bundestagspetition zum Erhalt der Homöopathie in der GKV stellten sich Dr. Stefan Schmidt-Troschke und die Wissenschaftlerin und Ärztin Prof. Dr. Dr. Diana Steinmann den Fragen der Abgeordneten.

Homöopathie konnte in der Anhörung des Petitionsausschusses punkten. Nach anderthalb Stunden lässt sich das Fazit ziehen: die Anhörung ist zugunsten der anthroposophischen Medizin und der Homöopathie gelaufen. In seinem Eingangsstatement kritisierte Stefan Schmidt-Troschke, dass von Seiten des Gesundheitministeriums zu keiner Zeit mit Patientinnen und Patienten oder mit Ärztinnen und Ärzten das Gespräch gesucht wurde – das Vorentscheidungen über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen wurden. Er betonte, dass anthroposophische Medizin und Homöopathie kostengünstig seien und dass die Streichung der Leistungen unterm Strich eher teurer würde. Auch auf die Evidenz der Methoden ging Schmidt-Troschke ein und verwies unter anderem auf das neue Systematische Review von Hamre et.al vom Oktober 2023. Schmidt-Troschke schlug im Laufe der Anhörung vor, auf Grundlage von Krankenkassen-Daten, eine Studie durchzuführen, die die Versorgungsrealität in den Praxen zeigen würde.

Deutlich wurde: Durch das Streichen der genannten Methoden können in der GKV lediglich Einsparungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro – entsprechend 0,03 Prozent der Gesamtausgaben – verbucht werden. Staatssekretär Franke nannte den Betrag „bescheiden“. Wiederholt wurde in Richtung Ministerium von den Abgeordneten gefragt, ob es Bestrebungen gebe, die Streichung der Satzungsleistungen anthroposophischen Medizin und Homöopathie doch wieder ins Gesetz aufzunehmen. Edgar Franke betonte, es seien keine Einschränkungen vorgesehen, jetzt sei das Parlament gefragt. „Der Ball liegt nicht mehr beim Ministerium, sondern im politischen Bereich.“

Simone Borchardt, CDU, wollte wissen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage das Streichen der Methoden gerechtfertigt sei. Franke wich dieser Frage aus, sprach von der „herrschenden Meinung“ zur Homöopathie und verwies auf das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), da noch kein homöopathisches Arzneimittel eine Zulassung erhalten habe. Franke wich auch der Frage der Grünen Abgeordneten Corinna Rüffer aus, ob noch mehr Methoden oder Anwendungen gestrichen werden sollen. Er stellte sich einmal mehr auf den Standpunkt, dass ja nun gar nichts gestrichen würde.

Überraschen konnte Staatssekretär Franke mit seinen eigenen positiven Homöopathie-Erfahrungen. Seine Kinder seien immer wieder erfolgreich homöopathische behandelt worden: „Homöopathie kann in der Kindermedizin einiges leisten.“

Die 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), Dr. med. Michaela Geiger, begrüßt die stattgefundene öffentliche Anhörung, die die erfolgreiche Bundestagspetition gegen die Streichung von homöopathische Arzneimittel, anthroposophischen Arzneimittel und ärztlichen Leistungen erreicht hat. „Wir gestalten weiterhin mit unserer ärztlichen Expertise die politischen Verhandlungen mit und setzen uns für eine adäquate Rolle der Homöopathie im Gesundheitssystem ein.“

Die Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags zu sehen. Zum Beitrag.

 


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29 29 Mai

Eine juristische Analyse des Anti-Homöopathie Beschlusses des 128. Deutschen Ärztetags

Der DZVhÄ hat Jan Matthias Hesse, Fachanwalt für Medizinrecht aus Stuttgart, beauftragt, die juristische Seite des Antrags Ic-126 auf dem 128. Deutschen Ärztetag zu betrachten. Dieser von einer knappen Mehrheit der DÄT-Delegierten angenommene Antrag hätte das Aus der Homöopathie im Gesundheitssystem zur Folge, würde er durch die Politik umgesetzt. Diese Analyse ist Mitgliedern des DZVhÄ vorbealten. Zum Beitrag im Mitgliederbereich.

23 23 Mai

AHZ 3/2024 Onkologie

Thema: Onkologie

Aus dem Editorial von Dr. med. univ. Bernhard Zauner und Univ.-Prof. i. R. Dr. med. univ. Michael Frass:

In Deutschland flammte beim Schreiben des Editorials wieder die Diskussion über die Homöopathie auf. Gesundheitsminister Lauterbach behauptet, die Homöopathie sei unwissenschaftlich und gehöre deshalb als Kassenleistung gestrichen. Geht es um Homöopathie und Krebsbehandlung, dann wird es nochmals schwieriger. Gibt es nun wissenschaftliche Daten? […]

Die angeführten wissenschaftlichen Arbeiten und die Erfahrung der Autor*innen entsprechen der anerkannten Definition der Evidenzbasierten Medizin von David Sackett. Ausgebildete Ärztinnen und Ärzte stützen sich auf wissenschaftliche Daten und ihre Erfahrung aus der Praxis und setzen sie für ihre Patienten und  Patientinnen ein, die eine ergänzende Behandlung im Sinne der Integrativen Medizin wünschen. Wir laden Sie ein, diese spannenden Berichte zu lesen, und hoffen, dass Sie auch praktische Anregungen für Ihre Praxis finden können. […]

Viel Spaß bei der Lektüre dieser AHZ-Ausgabe.

11 11 Mai

Der 128. Deutsche Ärztetag spaltet die Ärzteschaft, spaltet die Gesellschaft

Berlin, 10. Mai 2024. Die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetags folgen einem Antrag, der ein vollständiges Aus der Homöopathie im Gesundheitssystem bedeutet. „Dieser Beschluss spaltet, ist destruktiv und das Gegenteil von Heilen! Wir fordern die Politik auf, sich dieser Tendenz mit Entschlossenheit entgegenzustellen“ fordert Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). „Die Sorge um kranke Menschen darf auf keinen Fall den Kräften von Weltanschauung und Willkür zum Opfer fallen!“

Der 128. Deutsche Ärztetag hat als Auftakt in einer Resolution ein deutliches Signal für Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Handeln gesetzt. Die Delegierten wollen sich für eine freie, plurale und tolerante Gesellschaft einsetzen. Am Ende dieses Ärztetags handeln die Delegierten in knapper Mehrheit dem zuwider. Sie beschließen, Kolleginnen und Kollegen auszuschließen, ihnen ihre wirtschaftliche Grundlage und ihren Beruf zu nehmen, sie als unehrenhafte Ärztinnen und Ärzte zu brandmarken. Mit 117 zu 97 Stimmen wurde festgestellt, „dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Option darstellt.“ Die Antragsteller berufen sich in ihrer Begründung auf eine Online-Veröffentlichung aus dem Jahr 2017 der European Academies Scientific Advisory Council“ (EASAC), die nicht einmal ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen hat. Darin zeigt sich, dass die Antragsteller den aktuellen Stand der Wissenschaft leugnen und die Basis ihres Beschlusses nicht wissenschaftlich begründbar ist.

Die Ärztetag-Empfehlung

  • diskriminiert eine weltweit bewährte Therapiemethode, weil ihre Anwendung in der ärztlichen Praxis ethischen Grundsätzen angeblich nicht genüge.
  •  bevormundet Patientinnen und Patienten, indem sie ihnen einen in ärztlicher Hand sicheren Zugang zur Homöopathie verwehrt.
  • lässt die positiven Homöopathie-Erfahrungen mündiger Bürgerinnen und Bürger komplett außer Acht.
  •  spaltet die Gesellschaft in diejenigen, die sich Homöopathie auch zukünftig leisten können und jene, deren Geldbeutel das nicht zulässt.
  •  schränkt die Berufsfreiheit und freie Methodenwahl qualifizierter Ärztinnen und Ärzte ein, ohne dass hierdurch an anderer Stelle positive Ergebnisse in der praktischen Patientenversorgung absehbar wären.
  •  blendet die konkrete Versorgungsrealität aus und brüskiert ohne Not zehntausende Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, die Tag für Tag und mit Umsicht und Leidenschaft für ihre Patientinnen und Patienten da sind.
  •  sagt dem Methodenpluralismus den Kampf an und übergeht damit die vielfach dokumentierten Wünsche und Erwartungen in der Bevölkerung.
  •  lässt relevante und aktuelle Ergebnisse aus Grundlagen- und Versorgungsforschung ebenso außer Acht wie die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien.

Die Ärztetag-Delegierten vernachlässigen ihre Sorgfaltspflicht, sich vor einer Abstimmung mit großer Tragweite umfassend und unvoreingenommen zu informieren. Sie beteiligen sich ohne Not an allgegenwärtigen gesellschaftlichen Spaltungstendenzen: sie zerstören die Vertrauensbasis zwischen Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzten, sie spalten die Ärzteschaft in Homöopathen und Nicht-Homöopathen und sie messen wissenschaftliche Erkenntnisse willkürlich mit zweierlei Maß. „Dies ist der Beginn einer Einheitsmedizin. Die Delegierten handeln entgegen ihrem eigenen Motto „Demokratie, Freiheit und Pluralismus“, sagt Dr. med. Michaela Geiger. So entscheidet sich der 128. Deutsche Ärztetag gegen Vielfalt und Toleranz und fordert von der Politik, Freiheiten einzuschränken.

 


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9 9 Mai

Ein Antrag auf dem Deutschen Ärztetag zielt auf ein Homöopathie-Verbot

Berlin, 9. Mai 2024. Ein Antrag auf dem 128. Deutsche Ärztetag 2024 in Mainz möchte das gewachsene und bewährte System der ärztlichen Homöopathie im Gesundheitswesen verbieten. Die Antragsstellerinnen und Antragsteller zielen auf die Erstattung der ärztlichen Therapie in GOÄ, GKV und auf die Apothekenpflicht der Arzneimittel. Letztlich auf ein Verbot der ärztlichen Homöopathie.

Die Delegierten des 128. Deutsche Ärztetag vertreten alle Ärztinnen und Ärzte, auch jene rund 60.000, die neben der konventionellen Medizin auch komplementäre Verfahren anwenden. Der Ärztetag hat als Auftakt in einer Resolution ein deutliches Signal für Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Handeln gesetzt. Die Delegierten haben sich mit der Erneuerung des Genfer Gelöbnisses verpflichtet, ihren Teil zu einer freien, pluralen und toleranten Gesellschaft beizutragen. „Nun wird hier ein Antrag eingereicht, der einen Teil des ärztlichen Tätigkeitsfeldes unserer Kolleginnen und Kollegen verbieten will“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), „Dieser Antrag wird unserem Demokratieverständnis, dem Grundrecht auf Berufsfreiheit, wie auch dem Bekenntnis zu Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Binnenverhältnis nicht gerecht! Die Frage ist, ob dieser Antrag von Juristen auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werden sollte.“

Begründet wird der Antrag primär damit, dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie keine vertretbare ärztliche Therapieoption darstelle und sie nicht mit den Anforderungen der evidenzbasierten Medizin vereinbar sei. „Diese Begründung verleugnet den aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung und verkennt die Versorgungsrealität in unseren Praxen“, sagt Dr. Geiger.

Evidenzbasierte Medizin (EbM)

Da es bei der Diskussion über Homöopathie meist ausschließlich um den unbekannten Wirkmechanismus geht, wird hier an die Grundlage der Evidenzbasierten Medizin (EbM) erinnert: Hinreichende wissenschaftliche Evidenz kann nicht daraus abgeleitet werden, ob der Wirkmechanismus eines Medikamentes bekannt oder plausibel ist. Im Rahmen der EbM basiert sie vielmehr auf outcome-orientierten Daten im Sinne von Wirksamkeitsnachweisen mit relevanten Endpunkten (1-5). Die Frage nach einer „hinreichenden wissenschaftlichen Evidenz“, also nach der Wirksamkeit einer homöopathischen Behandlung, kann zweifellos nur wissenschaftlich, auf der Grundlage valider Studiendaten beantwortet werden. Neben der Bestätigung in der täglichen Praxis hat die Homöopathie ihre Wirksamkeit unter etablierten Studienbedingungen vielfach unter Beweis gestellt. Die Zusammenschau aller wissenschaftlichen Nachweise (Gesamtevidenz), die sich aus randomisierten Doppelblindstudien (RCT’s), ihren Zusammenfassungen (Metaanalysen) und Beobachtungsstudien in Human- und Veterinärmedizin ergibt, spricht deutlich für die Wirksamkeit, den Nutzen, die Nachhaltigkeit und für die Kosteneffizienz der Homöopathie (6-14).

Dr. med. Michaela Geiger: „Aus diesen Gründen appellieren wir an die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetags, dem Antrag gegen die ärztliche Homöopathie, der sich auch gegen Toleranz, Methodenpluralität und Therapiefreiheit richtet, nicht zu entsprechen!“

Anlage Quellenverzeichnis

(1) Antes (Herausgeber): Wo ist der Beweis? Plädoyer für eine evidenzbasierte Medizin. Huber-Verlag, 2013. ISBN 978-3-456-85245-8
(2) Eichler et al.: Evidenzbasierte Medizin – Möglichkeiten und Grenzen. Deutsches Ärzteblatt, Jg. 112, Heft 51–52, 21. Dezember 2015
(3) Mühlhauser et al.: Surrogat-Marker: Trugschlüsse. Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 49, 6. Dezember 1996
(4) Raspe: Evidence based medicine: Modischer Unsinn, alter Wein in neuen Schläuchen oder aktuelle Notwendigkeit? Z ärztl Fortbild (ZaeF), Gustav Fischer Verlag Jena,1996; 90: 553–562
(5) Wissenschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag: Sachstand. Evidenzbasierte Medizin. WD 9 – 3000 – 021/21. Abrufbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/856284/9a27308d728eb41b4d7053ae4d770eb4/WD-9-021-21-pdf-data.pdf. Dieser und alle folgenden Links abgerufen am 13. Feb. 2024

(6) Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (Herausgeber): BAH-Faktenpapier Homöopathische Arzneimittel (2023). Geschäftsstelle Bonn, Ubierstraße 71 – 73 53173 Bonn
(7) Camerlink et al.: Homeopathy as replacement to antibiotics in the case of Escherichia coli diarrhoea in neonatal piglets. Homeopathy 99(1): 57–62.
(8) Faktencheck-homöopathie: Wirksamkeit der Homöopathie in Studien. Abrufbar unter: https://www.faktencheck-homöopathie.de/studien-wissenschaft/studien/
(9) Hamre et al.: Efficacy of homoeopathic treatment: Systematic review of meta- analyses of randomised placebo-controlled homoeopathy trials for any indication. November 2023. Abrufbar unter: https://systematicreviewsjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13643-023-02313-2
(10) Mathie et al.: Veterinary homeopathy: meta-analysis of randomised placebo-controlled trials. Homeopathy 104(1): 3–8
(11) Programm Evaluation Komplementärmedizin – Schlussbericht. Abrufbar unter: https://www.faktencheck-homöopathie.de/wp-content/uploads/2021/06/PEK.pdf
(12) Universität Bern, Institut für Komplementäre und Integrative Medizin: Homöopathie: Übersicht zum Stand der klinischen Forschung in der Homöopathie. Abrufbar unter: https://www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html
(13) Weiermayer et al.: Evidenzbasierte Veterinär-/Homöopathie und ihre mögliche Bedeutung für die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzproblematik – ein Überblick. Schweiz Arch Tierheilkd 2020 Oct;162(10):597-615.
(14) Witt et al.: How healthy are chronically ill patients after eight years of homeopathic treatment? – Results from a long term observational study. BMC Public Health 2008, 8:413

 


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9 9 Mai

Der Deutsche Ärztekongress für Homöopathie ist eröffnet

Ärztekongress Homöopathie, 9.-11. Mai 2024 in Lindau / Bodensee

Lindau, 9. Mai 2024. Die ärztlichen Berufsverbände für Homöopathie aus Österreich, der Schweiz und Deutschland haben zum Dreiländer-Homöopathie-Kongress nach Lindau eingeladen. Der Kongress mit 30 Referentinnen und Referenten und rund 400 teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten steht unter dem Motto: Homöopathie bei Umbrüchen und Lebenskrisen.

Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), hat den Ärztekongress für Homöopathie – es ist die 172. DZVhÄ-Jahrestagung – in Lindau eröffnet. Sie sagte: „Das Kongressthema Homöopathie bei Umbrüchen und Lebenskrisen‘ passt zu unserer aktuell politischen Lage. Über 200 Jahre hat die Homöopathie schon viele stürmische Zeiten erlebt. Jetzt befinden wir uns in einer Zeit, in der es in der Gesundheitspolitik um Beschneidung unserer ärztlichen Versorgung, Beschneidung der Autonomie unserer Patientinnen und Patienten, wie auch Beschneidung des Wettbewerbes der Kassen geht.“ Michaela Geiger ging in ihrer Rede auf die Bereiche Wissenschaft, Standespolitik und Gesundheitspolitik ein. Sie stellte klar, dass der wissenschaftliche Nachweis für die therapeutische Wirksamkeit, den medizinischen Nutzen und die Kosteneffizienz der Homöopathie gegeben sei.

In Richtung des parallel zum Homöopathie-Kongress stattfindenden Deutschen Ärztetag in Mainz sagte Geiger: „Auf diesem Boden der Studienergebnisse und Praxis ist Homöopathie wissenschaftsbasiert und gehört in die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, wie auch in die Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte. Letzteres ist ein Indiz für unsere Freiberuflichkeit.“

Grußbotschaft von Manne Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration von Baden-Württemberg

Per Video richtete der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha sein Grußwort an die Kongressteilnehmenden: „Viele Menschen möchten sich im Krankheitsfalle zwischen unterschiedlichen Therapien entscheiden, dazu gehört auch die Komplementärmedizin. Ich setze mich bundespolitisch dafür ein, dass die homöopathische Medizin im Leistungskatalog der Krankenkassen bleiben kann. Ich halte das für außerordentlich wichtig.“ Zu den Grußwörtern.

Noch bis Samstag gibt es Vorträge aus fast allen Bereichen der Medizin

Da Homöopathie ein relevanter Teil der ärztlichen Versorgung ist, setzt der Kongress genau hier an. „Kolleginnen und Kollegen werden in jedem Fall für ihren eigenen Praxisalltag profitieren. In der heutigen Zeit müssen ressourcenschonenden, nachhaltige Therapiekonzepte angegangen werden. Das kann die Homöopathie integrativ leisten“, beschreibt Dr. med. Michaela Geiger das Kongressprogramm. 30 Referentinnen und Referenten konnten für den Kongress, der in der Inselhalle Lindau stattfindet, gewonnen werden. Sie werden die gesamten Facetten des Kongress-Themas – Homöopathie bei Umbrüchen und Lebenskrisen – darstellen und können dabei aus teilweiser jahrzehntelanger Praxiserfahrung schöpfen. Kongresspräsident Dr. med. Ulf Riker, Internist aus München: „Neben konkreten Krankheiten sind wir allen möglichen körperlichen, seelischen oder sozialen Traumatisierungen ausgesetzt, unsere Bewältigungsstrategien werden nicht selten auf eine harte Probe gestellt“. Bei der Bewältigung kleinerer oder größerer Krisen kämen die Therapie-Leitlinien der konventionellen Medizin oft an ihre Grenzen. Internist Riker: „In vielen Fällen braucht es ein therapeutisches Setting, das weit über die empfohlenen Leitlinien hinaus geht“.

Über den Kongress

Der jährlich stattfindende Deutsche Ärztekongress für Homöopathie des DZVhÄ ist Höhepunkt der ärztlichen Homöopathie-Fortbildung und Treffpunkt aller Ärztinnen und Ärzte, die sich mit dem Thema Homöopathie beschäftigen. Die Themen des Kongresses richten sich an die Ärztin und der Arzt, der hier Wissen für seine tägliche Praxis mit nach Hause nimmt. Der diesjährige Kongress ist die 172. Jahrestagung des DZVhÄ. Die Landesärztekammer Bayern vergibt für die Teilnahme am gesamten Kongress 15 Fortbildungspunkte.

Alle Kongress-Informationen: www.homoeopathie-kongress.de


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3 3 Mai

Homöopathie-Informationen für Patientinnen und Patienten – 11. Mai 24, Lindau

Präsident des Deutschen Kulturrats erzählt seine Homöopathie-Erfahrung

Berlin, 19. April 2024. Im Rahmen des Deutschen Ärztekongresses für Homöopathie (9.-11. Mai 24) des DZVhÄ findet ein vom Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) ausgerichteter Patiententag statt. Drei Vorträge am Samstagvormittag – jeder ein Highlight. Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrats und Professor an der Berliner Universität der Künste, hätte eine Hauterkrankung fast das Cello-Spielen gekostet. Seine Homöopathie-Geschichte ist hörenswert. Praktische Tipps für die Anwendung homöopathischer Arzneimittel bei häufigen Erkrankungen und Hintergründe zur Homöopathie geben die Ärztinnen Dr. Irmgard Parys und Dr. Susanne Dietz in ihren Vorträgen.

Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei.

Patiententag, Samstag, 11.05.2024, 10:00-12:15 Uhr, Konferenzraum 9, Inselhalle, Zwanzigerstraße 10, 88131 Lindau.

10:00 – 10:45 Uhr

Eine spannende Geschichte: Prof. Höppner erzählt, wie er durch Homöopathie wieder glücklich geworden ist

Prof. Christian Höppner ist Präsident des Deutschen Kulturrates und unterrichtet seit 1986 Violoncello an der Universität der Künste Berlin. Prof. Höppner hatte seit dem Ende der Schulzeit Hautprobleme, die im Laufe der Jahre immer stärker wurden. Schließlich ist er jahrelang von Hautarzt zu Hautarzt gelaufen – nur es wurde ihm nicht geholfen. „Ich war verzweifelt, weil das Cello-Spiel meine Wurzel ist und die Haut durch die Kortisonsalbe immer dünner wurde“, erzählt Christian Höppner. Dies wollte er nicht akzeptieren und entschied sich für die Homöopathie.

10:45 – 11:30 Uhr

Goldkörner in der Homöopathie – drei pflanzliche Arzneimittel mit großem Potential

Dr. med. Irmgard Rose Parys, wohnhaft in Lindau, praktische Ärztin, Zusatzbezeichnung Homöopathie und Naturheilverfahren. Die Ärztin stellt diese drei homöopathischen Arzneimittel vor:

– Ignatia – Brechnuss,

– Staphisagria – Stephanskraut oder Rittersporn und

– Chamomilla – Kamille

Diese Arzneien sind nicht uneingeschränkt zur Selbstbehandlung geeignet. Es wird erklärt, was beim Einsatz beachtet werden muss, etwa in welcher Potenz und wie oft die Arzneimittel eingenommen werden sollten und was die Wirkung beeinträchtigen könnte. Auch wird beleuchtet, was bei der gleichzeitigen Einnahme von Homöopathika und konventioneller Medikation beachtet werden muss.

11:30 – 12:15 Uhr

Die wichtigsten homöopathischen Arzneimittel für die Notfall- und Reiseapotheke

Mag. phil. Dr. med. univ. Susanne Diez, Ärztin für Allgemeinmedizin aus Wien, gibt genaue Hinweise zum Vorgehen, zu Grenzen und Indikationen der Selbstanwendung homöopathischer Arzneimittel. Susanne Diez stellt die wichtigsten Arzneien, die in jeder Hausapotheke vorrätig sein sollten, um im Notfall schnell helfen zu können, vor. Auch die bewährten Arzneien für den Alltag oder für die Reise werden erklärt, damit die Selbstanwendung sicher und erfolgreich praktiziert werden kann. Eine mit den wichtigsten Arzneien ausgestattete Hausapotheke ist auch dann hilfreich, wenn Sie im Notfall Ihre homöopathische Ärztin / Ihren homöopathischen Arzt kontaktieren – dann ist es möglich, schnell eine erste Therapie zu beginnen.

Kongress-Informationen und Online-Anmeldung: www.homoeopathie-kongress.de


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3 3 Mai

Apotheken-Tag auf DZVhÄ-Homöopathie-Kongress, 9.-11.5.24 in Lindau

Ärztekongress Homöopathie, 9.-11. Mai 2024 in Lindau / Bodensee

Berlin, 4. April 2024. Auf dem Dreiländer Ärztekongress für Homöopathie des DZVhÄ sind Apothekerinnen und Apotheker sehr herzlich willkommen. Ein Fachapotheken-Themenstrang wird angeboten, um die Beratungskompetenz zu unterstützen. Kongress-Informationen und Online-Anmeldung: www.homoeopathie-kongress.de

Seit mehr als 15 Jahren empfiehlt die Bundesapothekerkammer ein Curriculum „Naturheilverfahren und Homöopathie“. Homöopathie ist darin mit 36 Stunden vertreten: zu wenig, wie zahlreiche Absolventinnen und Absolventen immer wieder bemängelt haben. Weitere Informationen: https://2024.homoeopathie-kongress.de/programm/apotheker/

Aus diesem Grund bietet der Dreiländer Ärztekongress für Homöopathie 2024 – in Zusammenarbeit mit den Partnerverbänden der Schweiz und Österreichs – einen Vortragsstrang für Apothekerinnen und Apotheker an, um die in den Jahren gewachsene Beratungskompetenz zu unterstützen und dem immer wieder geäußerten Wunsch nach „mehr Homöopathie-Fortbildung“ entgegenzukommen.

Apothekerinnen und Apotheker mit oder ohne Zusatzqualifikation „Naturheilverfahren und Homöopathie“ sind zu einem Kongress-Sonderpreis von 350 € für alle Vorträge sowie das spezielle Angebot sehr herzlich eingeladen. „Wir legen bei den Vorträgen besonderen Wert auf Praxisrelevanz für den Beratungsalltag in den Apotheken“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Fortbildungspunkte sind beantragt.

Freitag, 10.05.2024, Konferenzraum 9, Inselhalle, Zwanzigerstraße 10, 88131 Lindau

09:00 – 09:45 Uhr: Dr. med. Mirko Berger – Homöopathie bei Verletzungen und in der perioperativen Begleitung

09:45 – 10:30 Uhr: Dr. med. Ulf Riker – Homöopathie bei Lebenskrisen

10:30 – 11:00 Uhr Pause

11:00 – 11:45 Uhr: Dr. med. Andrea Stadler – Homöopathie aus der frauenärztlichen Praxis

11:45 – 12:30 Uhr: Dr. med. Mirko Berger – Homöopathie, vom Arzneimittel zur Indikation

Über den Kongress

Der jährlich stattfindende Deutsche Ärztekongress für Homöopathie des DZVhÄ ist Höhepunkt der ärztlichen Homöopathie-Fortbildung und Treffpunkt aller, die sich mit dem Thema Homöopathie beschäftigen. Die Themen des Kongresses richten sich an den Praktiker, der hier Wissen für seine tägliche Praxis mit nach Hause nimmt. Der diesjährige Kongress ist die 172. Jahrestagung des DZVhÄ.

Kongress-Informationen und Online-Anmeldung: www.homoeopathie-kongress.de


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