Kostenfreier Online-Workshop Homöopathie für Studierende

Kostenfreier Online-Workshop: „Homöopathie und ihre kritische Beleuchtung“

Termin Sommersemester – 22. bis 24. April 2022

Liebe Studierende!

Wenige wissen, was Homöopathie eigentlich ist. Homöopathie als traditionelle europäische Medizin besteht seit 200 Jahren.

  • Wie funktioniert Homöopathie?
  • Was kann Homöopathie?
  • Wie ist der Stand der Forschung?

Dieser Workshop ist ein Angebot von praktizierenden Ärztinnen für interessierte Studierende aller Semester [1]. Ehrenamtlich [2] setzen wir uns für den Erhalt und die Erforschung der Homöopathie ein und wollen gemeinsam mit Ihnen weiterdenken.

Bitte unterstützen Sie uns bei der Verbreitung dieses Angebotes!

  • [1] Angesprochen sind Studierende aller deutschsprachigen Universitäten. Die Teilnahme ist gebührenfrei.
  • [2] Im Rahmen unseres Engagements beim DZVhÄ und bei WissHom.

Wenn Sie über weitere Termine informiert werden möchten, richten Sie bitte eine formlose E-Mail an e-learning@wisshom.de.

Herzliche Grüße
Ihr Team von WissHom und dem DZVhÄ

2022-04-02T19:37:56+02:00

DZVhÄ: Globuli sind nie Impfersatz

Berlin, 3. Mai 2021. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat bereits zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit Covid-19 zunächst sämtliche Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der Gesundheitsbehörden zu berücksichtigen seien. Es wurde außerdem klargestellt, dass die Nennung homöopathischer Einzelarzneien zur Behandlung schwerer Corona-Verläufe unterbleiben sollte, weil dies nicht den Regeln der Homöopathie Hahnemanns entspricht und Patient*innen zu Fehlschlüssen oder unkontrollierter Selbstbehandlung verleiten kann.

Im Laufe der Pandemie haben zahlreiche ärztliche Kolleginnen und Kollegen, die über eine homöopathische Zusatzausbildung sowie langjährige Praxiserfahrung verfügen, in sorgfältiger Abwägung konventionell-medizinischer Notwendigkeiten und individueller Besonderheiten die Erfahrung gemacht, dass gezielt ausgewählte homöopathische Arzneien in der Lage sind, die Krankheits-Symptomatik abzumildern und Krankheitsverläufe abzukürzen. „Für homöopathisch tätige Ärzt*innen gilt das im Übrigen nicht nur bei Covid-19, sondern auch bei anderen, vielfach viralen Infekten, bei denen die Therapieoptionen der konventionellen Medizin nicht selten eingeschränkt sind.  Ob Homöopathie zum Einsatz kommt oder nicht liegt in der freien Entscheidung jedes einzelnen, aufgeklärten Patienten und in der Erfahrung der Ärzt*innen.“ betont Dr. Ulf Riker, 2. Vorsitzender des DZVhÄ.

Impfungen dienen der Vorbeugung von Erkrankungen. Wirksame Impfstoffe sind gerade in einer Pandemie wichtige Hilfen für Menschen, die sich schützen wollen und die auch geschützt werden müssen. Homöopathisch ausgebildete und tätige Ärzt*innen sind nicht automatisch Impfgegner, wie immer wieder unterstellt wird. Riker weist darauf hin, dass „die Abwägung, ob im Einzelfall der erwünschte Impferfolg mögliche Neben- und Folgewirkungen einer Impfung überwiegt, einer sorgfältigen Analyse, Aufklärung und Beratung durch Ärzt*innen mit einschlägiger Erfahrung“ bedarf.

Es bleibt in der Eigenverantwortung einzelner Apotheker*innen, in Eigenregie oder auf Wunsch von Ärzt*innen (oder Heilpraktikern) aus Impfstoffen (oder anderen Medikamenten) homöopathische Präparate herzustellen. Dabei sind arzneimittelrechtliche Vorschriften einzuhalten. Eine explizite Aufklärung darüber, dass diese Präparate definitiv kein Ersatz für eine Impfung sind, ist zwingend erforderlich.

„Ausleitung“ meint im naturheilkundlichen Sinne „Entgiftung“. Impfstoffe sind primär keine „Gifte“, ihre immunologische Wirkung ist erwünscht. Das Auftreten von Krankheitssymptomen nach einer Impfung ist eine Eigenreaktion des Organismus auf die Impfung. Die auftretenden Erscheinungen lassen sich nicht „ausleiten“, aber homöopathisch und individuell behandeln. Präparate aus Krankheitsprodukten oder auch herkömmlichen Arzneien (also auch aus Impfstoffen) können erfahrungsgemäß dazu beitragen, Symptome zu lindern. Dasselbe Ziel lässt sich aber prinzipiell auch mit den bereits bekannten und handelsüblichen homöopathischen Arzneien erreichen.

Der DZVhÄ appelliert an seine Mitglieder, sich der Behandlung von Corona-Patient*innen oder Geimpften mit Folgeerscheinungen mit besonderer Sorgfalt zu widmen, rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, die eigene Erfahrung in der Behandlung von Covid-19 selbstkritisch zu reflektieren. „Dazu gehört, dass wir unsere Patient*innen über Möglichkeiten, Grenzen und Folgewirkungen einer Impfung, einer homöopathischen Begleitung, bei einer unzureichend behandelten Krankheit aber auch über drohende Komplikationen vollumfänglich aufklären. Gegebenenfalls überweisen wir sie an ärztliche Kolleg*innen oder in die Klinik“, sagt Dr. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ.

Kontakt:

Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ)
Axel-Springer-Str. 54b, 10117 Berlin
Telefon: (030) 325 9734 0, Fax: (030) 325 9734 19
E-Mail: presse@dzvhae.de
Internet: www.dzvhae.de

2021-05-08T13:13:38+02:00

Standpunkt des DZVhÄ gegen Rechts!

Berlin, 30. März 2021. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) steht für eine offene und pluralistische Gesellschaft, in der ein toleranter und respektvoller Umgang gepflegt wird. Der DZVhÄ wendet sich entschieden gegen Strömungen, die unsere Gesellschaft spalten, Minderheiten ausgrenzen oder totalitäres Gedankengut verbreiten.

Unsere Standpunkte

  1. Wir distanzieren uns ausdrücklich von einer Partei, in der die Zeit des Nationalsozialismus als Vogelschiss der Geschichte dargestellt wird. Wir stellen fest, dass es zwischen rechtsextremen Gedanken und Bewegungen einerseits und dem ärztlichen Berufsethos andererseits keine Brücken geben kann und gebaut werden dürfen.
  2. Wir bekennen uns zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit als Grundlagen einer werteorientierten und offenen Gesellschaft mündiger und selbstbestimmter Bürgerinnen und Bürger.
  3. Wir erwarten Respekt und Toleranz als Voraussetzungen für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
  4. Wir verurteilen verbale Angriffe auf demokratische Werte, Verrohung der Sprache und Ausgrenzungen im öffentlichen Raum.
  5. Wir sind überzeugt, dass ein Bemühen um friedliches Zusammenleben und die Möglichkeit aktiven Mitgestaltens in einem „bunten“ Miteinander die Resilienz der Gesellschaft gegenüber braunen Umtrieben stärkt.

Der DZVhÄ verwehrt sich gegen Versuche, den Verband bzw. die Homöopathie an sich in Verbindung mit rechtem Gedankengut oder Parteien zu bringen – dies gilt für Gegenwart und Vergangenheit gleichermaßen. Immer wieder wird kolportiert, dass es zwischen der Homöopathie und der nationalsozialistischen Ideologie eine Gemeinsamkeit gebe. „Eine solche Sicht kann man nur als Geschichtsklitterung bezeichnen“, schreibt der Medizinhistoriker Prof. Dr. Robert Jütte in einer historischen Expertise. Der DZVhÄ hatte sich 2013 in seiner „Weimarer Erklärung“ dazu verpflichtet, die eigene Geschichte zwischen 1933 und 1945 zu erforschen und aufzuarbeiten. Wir verweisen auf das Buch von Prof. Dr. Florian G. Mildenberger: „Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte im Nationalsozialismus – Bestandsaufnahme, Kritik, Interpretation“. In den Jahren des Nationalsozialismus hat der DZVhÄ durch Wegschauen, falsche Verbeugungen und Ausblenden der Welt jenseits der eigenen Praxis Mitschuld auf sich geladen.

Der DZVhÄ-Bundesvorstand:
Dr. med. Michaela Geiger – 1. Vorsitzende
Dr. med. Ulf Riker – 2. Vorsitzender
Dr. med. Gerhard Antrup – Vorstand Finanzen
Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr – Vorstand Fort- und Weiterbildung

 

2024-08-14T14:30:08+02:00

DZVhÄ Standpunkt: Homöopathie und Covid-19

Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten steht für uns Ärztinnen und  Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie im Mittelpunkt des Handelns. Hierin unterscheiden wir uns nicht im Geringsten von unseren ärztlichen Kolleginnen und Kollegen anderer Fachrichtungen. Wir bieten jedoch an Covid-19 erkrankten Patient*innen –  wenn dies gewünscht wird und medizinisch sinnvoll erscheint – auch eine therapeutische Begleitung mit homöopathischen Arzneien an.  Ärzt*innen unterliegen ihrer Berufsordnung und sind für die Folgen ihres Handelns jeweils verantwortlich.

Die Position des DZVhÄ ist eindeutig:

  1. Wir tragen die politisch legitimierten und medizinisch notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mit. Gleichzeitig wünschen wir uns eine nachvollziehbare und längerfristige Strategie, die sich nicht nur an tagesaktuellen Zahlen, sondern an plausiblen Zielen orientiert.
  2. Wir behalten uns als Ärzt*innen mit Zusatzbezeichnung Homöopathie vor, unsere Patient*innen homöopathisch zu begleiten, sofern das entsprechende Vorgehen nicht zur Unterlassung anderer notwendiger medizinischer Maßnahmen führt.
  3. Wir erwarten eine differenzierte Aufklärung der Bevölkerung über Hintergründe und Zusammenhänge der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Hierzu gehören auch Transparenz und eine bessere Kommunikation hinsichtlich aller Fakten im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung – wir fordern, dass Impfstoffe sowohl in den Hausarztpraxen für Kassen- als auch bei den Privatärzten angeboten werden.
  4. Wir erwarten eine konsequente wissenschaftliche Begleitung aller Maßnahmen und ihrer Ergebnisse, nicht zuletzt auch der medizinischen, psychologischen und sozialen Kollateralfolgen. Deshalb fordern wir eine professionelle, interdisziplinäre Betreuung für Kinder und Jugendliche.
  5. Von Seiten der homöopathisch orientierten Ärzteschaft gibt es keine Berührungsängste zur konventionellen Medizin. Es wäre wünschenswert, wenn in einer absoluten medizinischen Ausnahmesituation wie der aktuellen Pandemie homöopathische Angebote auch von Seiten der konventionellen Medizin im Interesse der Patient*innen Tolerierung fänden.

▶ Wir stellen fest: die angeordneten Maßnahmen sowie die Pandemie an sich bedeuten Stress und lösen in der Bevölkerung Ängste aus. Beide Faktoren bergen die Gefahr der Schwächung körpereigener Abwehrleistung. Die Stärkung des Immunsystems ist, unabhängig von den zu erwartenden Effekten der Impfung ein wichtiges Ziel im Kampf gegen die Pandemie. Auf dieses Ziel sollten Politik und Medizin mehr als bisher ihr Augenmerk richten. Homöopathie kann hier, neben anderen Maßnahmen, helfen und sich bewähren.

Der Vorstand des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) im April 2021

2021-04-08T17:04:11+02:00

DZVhÄ-Standpunkt: Individuelle Impfentscheidung

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) hat bereits 2018 ausführlich und differenziert zum Thema „Impfen“ Stellung genommen. Aus aktuellem Anlass sind die Kernaussagen im Folgenden nochmals zusammengefasst und ergänzt.

  1. Als homöopathisch tätige Ärzt*innen haben wir dasselbe akademische Fundament wie alle unsere Kolleg*innen. Zum Kernbestand ärztlichen Handelns gehört selbstverständlich auch die Präventivmedizin. Impfungen sind vorbeugende Maßnahmen, um Infektionskrankheiten möglichst zu verhindern. Das gilt prinzipiell auch in Pandemie-Zeiten.
  2. Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind keine Impfgegner. Im Rahmen unserer besonderen Qualifikation beurteilen wir Krankheiten parallel zum konventionellen medizinischen Vorgehen immer auch individuell. Dasselbe gilt im Zusammenhang mit Impfungen: individuelle Impfberatung versetzt Menschen in die Lage, ihre Impfentscheidung souverän, verantwortlich und faktenbasiert selbst zu treffen.
  3. Homöopathische Ärzt*innen beraten unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen STIKO-Empfehlungen (Ständige Impfkommission). Abweichungen von diesen Empfehlungen setzen laut Bundesgerichtshof gewichtige Bedenken ernsthafter Stimmen der medizinischen Wissenschaft voraus. Der individuelle Gesundheitszustand eines Menschen kann ebenfalls Gesichtspunkt gegen eine konkrete Impfung sein.
  4. Impfungen sind – juristisch betrachtet – immer auch Körperverletzungen (1), die nur dann straffrei sind, wenn Patient*innen bzw. bei Kindern deren Eltern nach umfassender Aufklärung eingewilligt haben. Dem hohen Wert der Selbstbestimmung über die eigene Gesundheit ist jede öffentliche Empfehlung untergeordnet.
  5. Impfempfehlungen sind Leitlinien, die entsprechend individueller Besonderheiten (Konstitution, Vorerkrankungen, bestehende Krankheiten) im Einzelfall angepasst werden müssen. Nur so lassen sich gesellschaftliche Erfordernisse (Verhinderung von Ansteckungen durch hohe Impfraten) und Persönlichkeitsrechte (Erhalt der eigenen Gesundheit) miteinander vereinbaren.
  6. Die Aufklärung über Impfungen muss umfassend, sachlich, wertneutral und ergebnisoffen auf Basis möglichst objektiver Informationen erfolgen. Die Rechtsprechung des BGH fordert auch eine Aufklärung über seltene Risiken der Impfung. Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind sich der besonderen Anforderungen an Qualität und Umfang einer verantwortungsvollen Aufklärung über Ziele und Risiken einer Impfung stets bewusst.
  7. Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen von Impfungen oder nachfolgende gesundheitliche Beeinträchtigungen müssen in jedem Fall vorurteilsfrei dokumentiert und wissenschaftlich nachverfolgt werden. Meldungen bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft oder beim Paul-Ehrlich-Institut sind auch für homöopathisch tätige Ärzt*innen selbstverständlich.
  8. Es gibt keine „homöopathischen Impfungen“! Homöopathische Arzneien können keine nachweisbare Immunität hervorrufen. Anderslautende Aussagen oder Empfehlungen lehnen wir strikt ab.
  9. Unter Berücksichtigung konstitutioneller Aspekte und aktueller Symptome können homöopathische Arzneien zur Stärkung des Immunsystems beitragen und im konkreten Einzelfall Krankheitsverläufe günstig beeinflussen. Dessen ungeachtet tragen homöopathisch tätige Ärzt*innen in Fällen von Epidemie oder Pandemie allgemeine öffentliche Schutzmaßnahmen mit.
  10. Der DZVhÄ und seine ärztlichen Mitglieder bekennen sich zu einer Integrativen Medizin, die konventionelle Diagnose- und Behandlungs-Strategien ebenso berücksichtigt wie komplementäre Therapieansätze. Im Zentrum der Bemühungen steht auch bei homöopathisch tätigen Ärzt*innen immer die Gesundheit und Therapiesicherheit der Patient*innen. Das betrifft präventive und kurative Ansätze in gleicher Weise.

Die Kooperation mit Kolleg*innen anderer Fachrichtungen ist für homöopathisch tätige (Fach-) Ärzt*innen selbstverständliche Praxis. In Zeiten der Pandemie oder anderer großer gesundheitspolitischer Herausforderungen gilt diese Bereitschaft zur Kooperation besonders auch im Bereich der Gesundheitspolitik, sofern gute Gründe und politische Legitimation bestehen. Wir sind uns der besonderen ärztlichen Verantwortung jederzeit bewusst, stellen unsere spezielle Qualifikation aber auch selbstbewusst in den Dienst unserer Patient*innen und der Gesellschaft.

 

(1) Bundesgesundheitsblatt, S. 520: https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/1581/20QaF5yEusvNc.pdf?sequence=1

 

Erstellt: 7. März 2021 | Zuletzt geändert: 7. Dezember 2021

2021-12-07T12:18:25+01:00
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