Abrechnung Homöopathie
Abrechnung Homöopathie

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Abrechnung homöopathischer Leistungen in der Kassenpraxis erfolgt über Selektivverträge Homöopathie. Rund zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen als extrabudgetäre Leistung im Rahmen von Selektivverträgen mit dem DZVhÄ-Tochterunternehmen MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH die Kosten für homöopathische Behandlungen bei Vertragsärzten.

Voraussetzung für die Teilnahme an den Verträgen ist, dass Sie neben Ihrer Kassenzulassung über das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ und/oder die Zusatzbezeichnung Homöopathie verfügen.

Nutzen Sie diese Chance, um Ihre erbrachten Leistungen für u.a. die ausführliche homöopathische Anamnese und Folgeleistungen adäquat honoriert zu bekommen.

Alle Informationen zu den Verträgen finden Sie auf der Seite der MGL-Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen des DZVhÄ:

Private Krankenversicherungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Erstattung homöopathischer Leistungen in der privatärztlichen Praxis: Einerseits die große Gruppe der Privatversicherten, aber auch gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung nehmen eine privatärztliche Therapie gerne in Anspruch. Eine weitere Möglichkeit der Rechnungsstellung bieten Selbstzahler, die weder privatversichert sind noch über eine Zusatzversicherung verfügen.

Privatversicherte

Homöopathie ist fester Bestandteil der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ). Mit verschiedenen Abrechnungsziffern bildet sie die homöopathische Praxis umfassend ab. Auch in der neuen GOÄ bleibt die Homöopathie weiterhin integriert. Im aktualisierten Abrechnungswerk werden neben der Anamnese- und Folgeanamneseziffer auch neue Möglichkeiten – etwa eine Gebührenposition für die Fallanalyse oder ein Zuschlag für eine längere Erstanamnese – eingeführt.

Private Zusatzversicherungen

Viele GKV-Patientinnen und -Patienten wünschen eine privatärztliche homöopathische Behandlung. Oftmals haben sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, um von den Vorteilen einer individuell abgestimmten, privatärztlichen Versorgung profitieren zu können. Hierbei bietet der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) Patienten wichtige Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Zusatzversicherung.

Selbstzahlende

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler erhalten eine Rechnung über die erfolgten Leistungen, tragen diese Kosten für die medizinische Behandlung selbst, eine Erstattung über eine Krankenversicherung erfolgt nicht.