

Homöopathie-Diplom des DZVhÄ
Der Weg zum Diplom
Der Weg zum Diplom
Das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ ist eine fundierte, bundesweit einheitliche Ausbildung in der ärztlichen Homöopathie. In rund drei Jahren erwerben Sie unter erfahrener Anleitung umfassendes Wissen und praktische Fertigkeiten – die Voraussetzung für eine erfolgreiche homöopathische Behandlung. Das Diplom ermöglicht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen, die an den Selektivverträgen Homöopathie teilnehmen. Das Diplom hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und muss danach neu beantragt werden. Die Ausbildung entspricht den Qualifikationskriterien des „European Committee for Homeopathy (ECH)“ für das europäische Diplom, das zeitgleich verliehen wird.
Eine Ausbildung, die fachliche Kompetenz stärkt und neue berufliche Perspektiven eröffnet.
Mitglieder zahlen für das Diplom deutlich reduzierte Gebühren – werden Sie 2 Jahre Schnuppermitglied mit allen Vorteilen für nur 199 € jährlich.
Zielgruppe
– Approbierte Ärztinnen und Ärzte
– Studierende können die Ausbildung bereits beginnen
Ausbildungsablauf
Weitere Informationen
Alle Kurse (A- bis F-Kurse, Fallseminare, Supervision) finden Sie im Veranstaltungskalender.
(Dieser wird z.Z. neu erstellt und ist zwischenzeitlich in der alten Version hier nutzbar.)
Das Diplom dokumentiert fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten zur homöopathischen Behandlung, einschließlich der Therapie chronischer Krankheitsfälle. Es stellt eine umfassende Qualifikation in der Homöopathie dar und ermöglicht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen, die an den Selektivverträgen Homöopathie teilnehmen.
➜ Die A- bis F-Kurse richten sich nach der MWBO der Bundesärztekammer: (Muster-) Kursbuch Homöopathie gemäß MWBO 2018, Kurse A-F
➜ Lernzielkatalog Homöopathie
Rund 3 Jahre.
Mit den Kursen A und B können Sie bereits das eigenständige Zertifikat Akutmedizin erwerben – als erste Stufe auf dem Weg zum Homöopathie-Diplom.
Muss ich die Kurse A-F in einer bestimmten Reihenfolge machen?
Nein, aber die Ausbildung folgt einer sinnvollen Struktur. Deshalb ist es empfehlenswert, die Reihenfolge einzuhalten. Besonders wichtig: Starten Sie mit den Kursen A und B. So legen Sie eine solide Basis für die weitere Homöopathie-Ausbildung.
Kann ich Kurse A-F aus verschiedenen Bundesländern kombinieren?
Ja, die Kurse sind standardisiert und können bundesweit frei kombiniert werden.
Praktische Ausbildung: Wie finde ich eine Praxis oder Klinik mit einem vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten?
Die DZVhÄ-Landesverbände führen Listen mit Praxen, die über eine Weiterbildungsbefugnis verfügen. Die Ansprechpartner/innen der Landesverbände finden Sie hier.
Das Diplom ist 5 Jahre gültig.
Es gilt, sich kontinuierlich fortzubilden:
Das Diplom kann anschließend neu ausgestellt werden, wenn 100 Fortbildungspunkte nachgewiesen sind (siehe Neuausstellung).
– A- bis F-Kurse: 300-600 € pro Kurs (konkrete Kursgebühr im Veranstaltungskalender)
– Ablegen der Diplomprüfung: 50 € Mitglieder und Nicht-Mitglieder
– Erstausstellung des Diploms: 50 € Mitglieder | 200 € Nicht-Mitglieder
– Erneute Ausstellung des Diploms: kostenfrei für Mitglieder | 150 € Nicht-Mitglieder
Mitglieder zahlen für das Diplom deutlich reduzierte Gebühren – werden Sie 2 Jahre Schnuppermitglied mit allen Vorteilen für nur 199 € jährlich.
Ärztinnen und Ärzte mit gültigem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ können diese Qualifikation auf ihrem Praxisschild ausweisen. Dabei ist die vollständige Bezeichnung „Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte“ zu verwenden.
➜ Berufsrechtliche Hinweise zur Kennzeichnung Ihrer Praxis mit dem Homöopathie-Diplom
Das Logo „Homöopathie-Diplom“ des DZVhÄ bekommen Sie auf Anfrage entweder von Ihrem Landesverband oder von arztservice@dzvhae.de per E-Mail zugesendet.
Das Abschlusskolloquium und die Erstausstellung des Diploms beantragen Sie bei Ihrem Landesverband. Für einige Landesverbände übernimmt die DZVhÄ-Geschäftsstelle in Berlin die Bearbeitung.
Bei Nichtmitgliedern ist der Landesverband zuständig, in dessen Bundesland die Praxis oder – wenn nicht vorhanden – der Wohnort liegt.
Die Zuständigkeiten und Adressen, an die Sie Ihre Anträge schicken, finden Sie in diesem PDF.
➜ Antrag Abschlusskolloquium für das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ
➜ Diplomantrag Erstausstellung
➜ Richtlinien zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ
Die offiziellen Bestimmungen für das Homöopathie-Diplom: Inhalte, Anforderungen und Qualitätsstandards auf einen Blick. ➜ Richtlinien zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ
Neuausstellung des Diploms
Neuausstellung des Diploms
Das Diplom ist 5 Jahre gültig. Danach muss es neu beantragt werden – spätestens 8 Wochen vor Ablauf. Es kann beliebig oft neu ausgestellt werden.
Das Diplom ist 5 Jahre gültig. Danach muss es neu beantragt werden – spätestens 8 Wochen vor Ablauf. Es kann beliebig oft neu ausgestellt werden.
Für eine Neuausstellung benötigen Sie 100 Fortbildungspunkte aus den letzten 5 Jahren – alle aus vom DZVhÄ anerkannten Veranstaltungen. Mindestens 40 Punkte müssen aus Fortbildungen stammen, die restlichen können z. B. aus Qualitätszirkeln, Selbststudium etc. kommen (siehe Tab „Verteilung 100 Fortbildungspunkte“)
Für jede Veranstaltung gibt der DZVhÄ die anerkannten Fortbildungspunkte in seinem Veranstaltungskalender an (pro 45 Minuten = 1 Punkt).
Folgende Formate werden anerkannt:
- Kurse, Seminare, Kongresse, Vorträge
- Supervisionsveranstaltungen, Qualitätszirkel, Fallseminare
- A- bis F-Kurse
Alle im DZVhÄ-Veranstaltungskalender aufgeführten Fortbildungen sind für das Diplom anerkannt. Die jeweilige Punktzahl ist dort angegeben.
Zusätzlich können Sie durch Selbststudium der Allgemeinen Homöopathischen Zeitung (AHZ) Punkte sammeln. Pro Ausgabe erhalten Sie 3 Punkte, wenn Sie die dazugehörigen Multiple-Choice-Fragen erfolgreich beantworten.
- Mindestens 40 Punkte aus Fortbildungen oder Kongressen (Qualitätszirkel und Falldokumentationen zählen nicht dazu).
- Qualitätszirkel: Maximal 12 Punkte pro Jahr (insgesamt bis zu 60 Punkte in 5 Jahren).
- Falldokumentationen: Einmalig 3 Punkte pro Quartal (mindestens jeweils 3 Fälle).
- Selbststudium: Maximal 30 Punkte.
- Dozententätigkeit (Fortbildungen & Kongresse): 2 Punkte pro 45 Minuten (maximal 50 Punkte in 5 Jahren).
Für Mitglieder ist die Neuausstellung kostenfrei, Nichtmitglieder zahlen 150 €.
Werden Sie 2 Jahre Schnuppermitglied mit allen Vorteilen für nur 199 € jährlich.
Ihren Antrag auf erneute Diplomausstellung und Ihre Fortbildungsnachweise schicken Sie zu Ihrem Landesverband. Für einige Landesverbände übernimmt die DZVhÄ-Geschäftsstelle in Berlin die Bearbeitung.
Bei Nichtmitgliedern ist der Landesverband zuständig, in dessen Bundesland die Praxis oder – wenn nicht vorhanden – der Wohnort liegt.
Die Zuständigkeiten und Adressen, an die Sie Ihre Anträge schicken, finden Sie in diesem PDF.
➜ Antrag auf erneute Ausstellung des Homöopathie-Diploms
Bitte beachten Sie die Checkliste zur Einreichung.
Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie eine neue Diplomurkunde vom Landesverband zugesandt.
Wie reiche ich meine Fortbildungsnachweise ein?
Nutzen Sie unsere ➜ Checkliste um sicherzustellen, dass Ihr Diplom rechtzeitig neu ausgestellt wird.
Ihr Diplom ist ungültig. Um es zurückzuerlangen, müssen Sie mindestens 100 Fortbildungspunkte sammeln und die Neuausstellung beantragen. Achten Sie darauf, sich regelmäßig fortzubilden, um solche Unterbrechungen in Zukunft zu vermeiden.
Zusatzbezeichnung Homöopathie
Zusatzbezeichnung Homöopathie
Die Zusatzbezeichnung Homöopathie wird von den Landesärztekammern vergeben. Aktuell bieten nur die Ärztekammern Rheinland-Pfalz und Sachsen diese Qualifikation an. Dort kann sie beantragt werden, nachdem vier Wochen-Kurse und 100 Stunden Fallseminar absolviert wurden. Genauere Informationen erhalten Sie direkt bei den zuständigen Ärztekammern.
Falls Sie die Zusatzbezeichnung bereits erworben haben, können Sie sie nutzen, um das weiterführende Homöopathie-Diplom des DZVhÄ zu erlangen. Wenden Sie sich dazu an Ihren Landesverband oder den DZVhÄ-Arztservice.
Die Zusatzbezeichnung Homöopathie wird von den Landesärztekammern vergeben. Aktuell bieten nur die Ärztekammern Rheinland-Pfalz und Sachsen diese Qualifikation an. Dort kann sie beantragt werden, nachdem vier Wochen-Kurse und 100 Stunden Fallseminar absolviert wurden. Genauere Informationen erhalten Sie direkt bei den zuständigen Ärztekammern.
Falls Sie die Zusatzbezeichnung bereits erworben haben, können Sie sie nutzen, um das weiterführende Homöopathie-Diplom des DZVhÄ zu erlangen. Wenden Sie sich dazu an Ihren Landesverband oder den DZVhÄ-Arztservice.
Zertifikat Akutmedizin
Zertifikat Akutmedizin
Mit dem Zertifikat erwerben Sie fundiertes Wissen, um typische Akut- und Bagatell-Erkrankungen sowie Verletzungen qualifiziert und begleitend homöopathisch behandeln zu können. Gleichzeitig absolvieren Sie mit dem Zertifikat die erste Stufe auf dem Weg zum Homöopathie-Diplom (optional). Dementsprechend belegen Sie für dieses Zertifikat A- und B-Kurse.
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten oder stationären Versorgung, die eine erste homöopathische Qualifikation erwerben wollen.
Vorteile des Zertifikats
- Bescheinigtes Wissen über die homöopathische Behandlung von Akuterkrankungen und Verletzungen.
- Flexible Fortsetzung der Ausbildung möglich (Homöopathie-Diplom)
- Kurse A – 40 UE
- Kurse B – 40 UE
- Online-Prüfung – 20 UE: schriftliche Bearbeitung von 20 Behandlungsfällen mit nachvollziehbarer Arzneimittelfindung
- PDF ausfüllen: Antrag auf Verleihung des Homöopathie-Zertifikats Akutmedizin
Filtern Sie in unserem Veranstaltungskalender nach A- und B-Kursen.
(Dieser wird z.Z. neu erstellt und ist zwischenzeitlich in der alten Version hier nutzbar.)
– A- bis F-Kurse: 300-600 € pro Kurs (konkrete Kursgebühr im Veranstaltungskalender)
– Ausstellung des Zertifikats: 100 € (kostenfrei für Mitglieder)
Werden Sie 2 Jahre Schnuppermitglied mit allen Vorteilen für nur 199 € jährlich.
Wer bereits ein gültiges Homöopathie-Diplom des DZVhÄ besitzt oder in der Vergangenheit besessen hat, kann das Zertifikat Akutmedizin nicht beantragen.
Modul: A- bis F-Kurse
Modul: A- bis F-Kurse
Die Inhalte der A- bis F-Kurse basieren auf der MWBO der Bundesärztekammer. Die Kurse bauen inhaltlich aufeinander auf, weshalb es empfehlenswert ist, die Reihenfolge einzuhalten. Die Teilnahme an jedem Kurs ist Voraussetzung für das Homöopathie-Diplom. Termine für die A- bis F-Kurse finden Sie im Veranstaltungskalender. (Dieser wird z.Z. neu erstellt und ist zwischenzeitlich in der alten Version hier nutzbar.)
Kompetenzziel:
Der Teilnehmer hat Kenntnis über das Konzept der Homöopathie und das Verständnis von Krankheit und Gesundheit. Er erfasst die Grundlagen der homöopathischen Therapie (Ähnlichkeitsprinzip, Arzneimittelprüfung am Gesunden, Verordnung von Einzelmitteln) sowie der Behandlung akuter Erkrankungen. Er kennt die Kriterien zur Indikationsstellung der Durchführung von homöopathischen Akutbehandlungen und beherrscht die Erhebung einer homöopathischen Anamnese im akuten Krankheitsfall.
Lerninhalte:
- Konzept der Homöopathie und Verständnis von Krankheit und Gesundheit
- Grundlagen der homöopathischen Therapie (Ähnlichkeitsprinzip, Arzneimittelprüfung am Gesunden, Verordnung von Einzelmitteln) und Behandlung
- Anwendung homöopathischer Wissensquellen (bspw. Repertorien, Kompendien und anderer klinisch relevanter Informationssysteme, z. B. Boericke, Boger, Dorsci, Knerr, Murphy, Phatak, Roberts, Ward u. a. sowie des Organon)
- Zusammensetzung, Herstellung und Wirkung homöopathischer Arzneimittel einschließlich der Toxikologie
- Bewertung homöopathischer Arzneimittelinformationen
- Indikationen, Potenzen, Dosierungs- und Applikationsformen von homöopathischen Arzneimitteln und deren patientenbezogener Einsatz
- Vergleich und ggf. Alternativen zwischen homöopathischen Arzneimitteln (z. B. Bell.-Aconit, alternativ Arn.-Bellis-p, Gels.-Bryonia, Rhus-tox.-Ruta)
- Grundlagen der homöopathischen Anamnese einschließlich der Erhebung eines vollständigen Symptoms (Lokalisation, Empfindung, Modalität, Begleitsymptom, Causa)
- Kriterien zur Verlaufsbeurteilung akuter Erkrankungen und deren homöopathischer Behandlung
- Abgrenzung homöopathischer von nicht-homöopathischen Behandlungskonzepten mit potenzierten Arzneimitteln, z. B. Komplexmittel, Schüsslersalze
Kompetenzziel:
Der Teilnehmer kennt den Aufbau einer strukturierten homöopathischen Anamnese und weiß, die individuellen Besonderheiten des Patienten in der Kommunikation zu berücksichtigen. Er weiß die Bedeutung von Symptomen einzuschätzen und kann diese gewichten.
Lerninhalte:
- Aufbau einer strukturierten homöopathischen Anamnese unter Berücksichtigung der patientenbezogenen Kommunikation, insbesondere Einschätzung und Gewichtung der Symptome
- Vergleich der charakteristischen Symptome des Krankheitsfalles mit den spezifischen Symptomen des Arzneimittels sowie Auswahl des angezeigten homöopathischen Arzneimittels unter Berücksichtigung der homöopathischen Analyse, Repertorisation und des Arzneimittelvergleichs (= Differenzieren von ähnlichen Arzneimitteln)
- Verwandtschaftsbeziehungen zwischen homöopathischen Arzneimitteln
- Anwendung unterschiedlicher Dokumentationsformen
- Besonderheiten bei der Anamnese und Behandlung epidemischer Erkrankungen
- Forschung in der Homöopathie
- Arzneimittel: Calc-carb., Pulsatilla, Sulphur, Nux vomica, Natrium mur., Ignatia, Calciumsalze, Coloc/Podo (Kenntnis der Arzneiwirkung, Differenzierung zu verwandten Mitteln, Indikationen von mind. 5 der 8 genannten Mittel)
Einführung in die chronischen Krankheiten (40 h)
Kompetenzziel:
Der Teilnehmer beherrscht die Auffindung des angezeigten Arzneimittels in einfachen chronischen Beispielfällen. Er beherrscht die Fallanalyse unter Berücksichtigung des bisher Gelernten und kennt die Besonderheiten der homöopathischen Anamnese in speziellen Fällen.
Lerninhalte:
- Besonderheiten der homöopathischen Anamnese bei chronischen Krankheiten
- Auffindung des angezeigten homöopathischen Arzneimittels bei einfachen chronischen Krankheiten
- Methoden nach Kent, Bönninghausen (mit Polaritätsanalyse) und Boger sowie die Anwendung von mindestens zwei der genannten Methoden
- Homöopathische Theorien, z. B. Miasmentheorie Hahnemanns, Anwendungsmöglichkeiten von Nosoden
- Konzepte zur Aneignung von Materia medica-Kenntnissen
- Arzneimittel: Ars. album, Phosphorus, Causticum, Staphisagria, Silicea, Medorrhinum, Natriumsalze, Cocculus (Kenntnis der Arzneiwirkung, Differenzierung zu verwandten Mitteln, Indikationen von mind. 5 der 8 genannten Mittel)
Kompetenzziel:
Der Teilnehmer beherrscht die Bestimmung der Symptome zur Mittelwahl und Kriterien der Verlaufsbeurteilung. Er kennt Reaktionen auf die erste Verschreibung und leitet daraus die Konsequenzen für die Folgeverschreibung ab. Er beurteilt den Verlauf der Behandlung und ist in der Lage, die Prognose abzuschätzen.
Lerninhalte:
- Bestimmung der Symptome zur Mittelwahl und Verlaufsbeurteilung bei chronischen Krankheiten
- Beurteilung von Reaktionen auf homöopathische Arzneimittel einschließlich Mittelwiederholung oder Mitteländerung bei chronischen Krankheiten
- Differenzierung zwischen Heilung, Unterdrückung und Symptomverschiebung sowie das Auftreten neuer Symptome und interkurrente Erkrankungen
- Grenzen und Möglichkeiten der homöopathischen Behandlung sowie Heilungs- bzw. Therapiehindernisse, z. B. notwendige Behandlung von Störherden/Störfeldern
- Reflektieren der durchgeführten Behandlung einschließlich des Erkennens von Behandlungsfehlern
- Beratung zu Begleittherapien, z. B. geeignete Maßnahmen zur Lebensführung und Diätetik
- Besonderheiten bei der Behandlung von Lokal-, Wechsel-, Geistes- und Gemütskrankheiten
- Arzneimittel: Carbo-v/a, Graphites, Kalium-carb, Lachesis, Lycopodium, Argentum-nit, Opium, Magnesiumsalze, Kaliumsalze (Kenntnis der Arzneiwirkung, Differenzierung zu verwandten Mitteln, Indikationen von mind. 6 der 9 genannten Mittel)
Typische Aspekte der medizinischen und homöopathischen Begleitung in verschiedenen Lebenssituationen (40 h)
Kompetenzziel:
Der Teilnehmer hat Einblicke in die Umsetzung von Homöopathie im stationären und ambulanten Bereich und ist in der Lage, Fälle durch Nutzung verschiedener Repertorien, Kompendien und anderer klinisch relevanter Informationssysteme zu lösen.
Lerninhalte:
- Umsetzung von Homöopathie im stationären Bereich, z. B. in Anästhesie, Chirurgie/Orthopädie, Innere Medizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurologie, Urologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
(Hinweis an die Kursteilnehmer: Der Teilnehmer kennt die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der Homöopathie im Sinne eines integrativen Therapieansatzes bei mind. 2 von 8 der genannten Themenblöcken) - Umsetzung von Homöopathie im ambulanten Bereich, z. B.: Schwangerschaft und Kindbett, Pädiatrie, Allgemeinmedizin, Geriatrie, Präventionsmedizin
(Hinweis an die Kursteilnehmer: Der Teilnehmer kennt die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der Homöopathie im Sinne eines integrativen Therapieansatzes bei mind. 3 von 5 Themenblöcken.) - Lösung von Fallkonstellationen durch Nutzung verschiedener Repertorien, Kompendien und anderer klinisch relevanter Informationssysteme (z. B. Boericke, Boger, Dorsci, Knerr, Murphy, Phatak, Roberts, Ward, u. a.)
- Arzneimittel: Thuja, Nitricum ac, Sepia, Psorinum, Mercurius, Syphillinum, Lac caninum, Kalium bi (Kenntnis der Arzneiwirkung, Differenzierung zu verwandten Mitteln, Indikationen von mind. 5 der 8 genannten Mittel)
Kompetenzziel:
Der Teilnehmer kennt die Besonderheit der Mittelfindung bei wichtigen Multi- und Komorbiditäten sowie bei schweren Erkrankungen. Er kennt und unterscheidet verschiedene Miasmentheorien und ist in der Lage, komplizierte Fälle unter miasmatischen Gesichtspunkten zu behandeln.
Lerninhalte:
- Besonderheiten bei der Auswahl homöopathischer Arzneimittel bei Multi- und Komorbiditäten sowie bei schweren Erkrankungen im stationären Bereich wie Notfallmedizin, Intensivmedizin, Onkologie
(Hinweis an die Kursteilnehmer: Der Teilnehmer kennt die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der Homöopathie im Sinne eines integrativen Therapieansatzes bei mind. 2 von 3 Themenblöcken.) - Besonderheiten bei Geistes- und Gemütskrankheiten und/oder Sucht, Palliativmedizin, Rehabilitationsmedizin
(Hinweis an die Kursteilnehmer: Der Teilnehmer kennt die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der Homöopathie im Sinne eines integrativen Therapieansatzes in mind. 2 von 3 genannten Themenblöcken.) - Miasmentheorien und deren Anwendung bei komplexen Fällen
- Arzneimittel: Stramonium/Hyoscyamus, Carcinosinum, Aurum, Tuberkulinum, Calc-phos, Conium, Folliculinum, Platina (Kenntnis der Arzneiwirkung, Differenzierung zu verwandten Mitteln, Indikationen von mind. 5 der 8 genannten Mittel)
Modul: Fallseminare
Modul: Fallseminare
In den Fallseminaren üben die Teilnehmenden unter Anleitung einer/s Weiterbildungsbefugten die Bearbeitung von Krankheitsfällen und vertiefen ihre Materia-Medica-Kenntnisse. Die Theorie wird in die Praxis umgesetzt.
Gemeinsam erlernen die Teilnehmenden anhand praktischer Beispiele:
- Akute und chronische Anamnesen zu erheben,
- diese zu dokumentieren,
- eine Arzneiwahl zu treffen,
- den Verlauf zu erfragen und zu beurteilen.
Fallbearbeitung:
Im Rahmen des Fallseminars werden mindestens 50 vorgegebene Krankheitsfälle erarbeitet und dokumentiert. Zusätzlich sollen zehn eigene Krankheitsfälle vorgestellt werden, davon fünf chronische Fälle mit mindestens einjähriger Nachbeobachtung bzw. mindestens zwei Folgeanamnesen.
Modul: Supervision
Modul: Supervision
Supervision in der Homöopathie bedeutet, eigene Fälle einer erfahrenen Kollegin oder Kollegen vorzustellen, um Hilfestellung für das weitere Vorgehen zu erhalten. Supervision unterstützt Sie in Ihrer täglichen Arbeit, fördert das Lernen an eigenen Fällen und hilft dabei, eine passende Arzneimittelwahl zu treffen. Auch der Einsatz geeigneter Potenzen sowie die Verlaufsbeurteilung können in der Supervision trainiert werden.
Supervisionsstunden sind sowohl für den Erwerb als auch für die Verlängerung des Homöopathie-Diploms anrechenbar.
Einzelsupervision
Individuelle Beratungstermine können im Rahmen einer Einzelsupervision vereinbart werden.
Modul: Qualitätszirkel
Modul: Qualitätszirkel
Die Teilnahme an homöopathischen Qualitätszirkeln bietet die Möglichkeit zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in einer entspannten Atmosphäre. Es ist oft eine Erleichterung, gemeinsam schwierige Fälle zu besprechen und sich mit fachlichen sowie allgemeinen Praxisproblemen auseinanderzusetzen.
Die Qualitätszirkel finden mindestens viermal im Jahr statt und erfordern eine Teilnehmerzahl von mindestens drei Personen.
Jeder Qualitätszirkel wird von einer Ärztin / Arzt mit Homöopathie-Diplom und abgeschlossenem Moderatorentraining (KV) geleitet. Die Termine werden im Veranstaltungskalender angekündigt, inklusive der Themen, und der fachliche Inhalt jedes Treffens wird protokolliert. Bei einer Anmeldung des Qualitätszirkels bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) können auch CME-Punkte gesammelt werden.
Fortbildungspunkte
Für die Teilnahme an einem Qualitätszirkel werden Fortbildungspunkte für die Neuausstellung des Diploms angerechnet (nicht für den Ersterwerb): 1 Fortbildungspunkt pro 45 Minuten, maximal 4 Punkte pro Tag. Von den insgesamt erforderlichen 100 Punkten für die Diplom-Neuausstellung können maximal 60 Punkte durch die Teilnahme an Qualitätszirkeln erworben werden.