Diplom
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Homöopathie-Diplom des DZVhÄ

und Zertifikat / Zusatzbezeichnung der Landesärztekammern

und Zertifikat / Zusatzbezeichnung der Landesärztekammern

Das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ kann von jeder Ärztin/Arzt bundesweit erworben werden. Einige Landesärztekammern stellen Zertifikate aus oder verleihen Zusatzbezeichnungen.

Das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ kann von jeder Ärztin/Arzt bundesweit erworben werden. Einige Landesärztekammern stellen Zertifikate aus oder verleihen Zusatzbezeichnungen.

Der Weg zum Diplom

Der Weg zum Diplom

Das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ ist eine fundierte, bundesweit einheitliche Ausbildung in der ärztlichen Homöopathie. In rund drei Jahren erwerben Sie unter erfahrener Anleitung umfassendes Wissen und praktische Fertigkeiten – die Voraussetzung für eine erfolgreiche homöopathische Behandlung. Das Diplom ermöglicht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen, die an den Selektivverträgen Homöopathie teilnehmen. Das Diplom hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und muss danach neu beantragt werden. Die Ausbildung entspricht den Qualifikationskriterien des „European Committee for Homeopathy (ECH)“ für das europäische Diplom, das zeitgleich verliehen wird.
Mindestens 80 % der Kurse und mindestens 50 % der Fallseminare müssen erkennbar in Präsenz stattgefunden haben.

Eine Ausbildung, die fachliche Kompetenz stärkt und neue berufliche Perspektiven eröffnet.
Mitglieder zahlen für das Diplom deutlich reduzierte Gebühren – werden Sie 2 Jahre Schnuppermitglied mit allen Vorteilen für nur 199 € jährlich.

Zielgruppe

– Approbierte Ärztinnen und Ärzte
– Studierende können die Ausbildung bereits beginnen

Ausbildungsablauf
Weitere Informationen

Alle Kurse (A- bis F-Kurse, Fallseminare, Supervision) finden Sie im Veranstaltungskalender.

(Dieser wird z.Z. neu erstellt und ist zwischenzeitlich in der alten Version hier nutzbar.)

Das Diplom dokumentiert fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten zur homöopathischen Behandlung, einschließlich der Therapie chronischer Krankheitsfälle. Es stellt eine umfassende Qualifikation in der Homöopathie dar und ermöglicht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen, die an den Selektivverträgen Homöopathie teilnehmen.

➜ Die A- bis F-Kurse richten sich nach der MWBO der Bundesärztekammer: (Muster-) Kursbuch Homöopathie gemäß MWBO 2018, Kurse A-F
Lernzielkatalog Homöopathie

Rund 3 Jahre.

Mit den Kursen A und B können Sie bereits das eigenständige Zertifikat Akutmedizin erwerben – als erste Stufe auf dem Weg zum Homöopathie-Diplom.

Muss ich die Kurse A-F in einer bestimmten Reihenfolge machen?
Nein, aber die Ausbildung folgt einer sinnvollen Struktur. Deshalb ist es empfehlenswert, die Reihenfolge einzuhalten. Besonders wichtig: Starten Sie mit den Kursen A und B. So legen Sie eine solide Basis für die weitere Homöopathie-Ausbildung.

Kann ich Kurse A-F aus verschiedenen Bundesländern kombinieren?
Ja, die Kurse sind standardisiert und können bundesweit frei kombiniert werden.

Praktische Ausbildung: Wie finde ich eine Praxis oder Klinik mit einem vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten?
Die DZVhÄ-Landesverbände führen Listen mit Praxen, die über eine Weiterbildungsbefugnis verfügen. Die Ansprechpartner/innen der Landesverbände finden Sie hier.

Das Diplom ist 5 Jahre gültig.

Es gilt, sich kontinuierlich fortzubilden:
Das Diplom kann anschließend neu ausgestellt werden, wenn 100 Fortbildungspunkte nachgewiesen sind (siehe Neuausstellung).

A- bis F-Kurse: 300-600 € pro Kurs (konkrete Kursgebühr im Veranstaltungskalender)
Kosten für Fallseminare: entfallen bei Praxisassistenz
Ablegen der Diplomprüfung: 50 € Mitglieder und Nicht-Mitglieder
Erstausstellung des Diploms: 50 € Mitglieder | 200 € Nicht-Mitglieder
Erneute Ausstellung des Diploms: kostenfrei für Mitglieder | 150 € Nicht-Mitglieder

Mitglieder zahlen für das Diplom deutlich reduzierte Gebühren – werden Sie 2 Jahre Schnuppermitglied mit allen Vorteilen für nur 199 € jährlich.

Ärztinnen und Ärzte mit gültigem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ können diese Qualifikation auf ihrem Praxisschild ausweisen. Dabei ist die vollständige Bezeichnung „Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte“ zu verwenden.

Berufsrechtliche Hinweise zur Kennzeichnung Ihrer Praxis mit dem Homöopathie-Diplom

Das Logo „Homöopathie-Diplom“ des DZVhÄ bekommen Sie auf Anfrage entweder von Ihrem Landesverband oder von arztservice@dzvhae.de per E-Mail zugesendet.

Das Abschlusskolloquium und die Erstausstellung des Diploms beantragen Sie bei Ihrem Landesverband. Für einige Landesverbände übernimmt die DZVhÄ-Geschäftsstelle in Berlin die Bearbeitung.

Bei Nichtmitgliedern ist der Landesverband zuständig, in dessen Bundesland die Praxis oder – wenn nicht vorhanden – der Wohnort liegt.

Die Zuständigkeiten und Adressen, an die Sie Ihre Anträge schicken, finden Sie in diesem PDF.

Antrag Abschlusskolloquium für das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ
Diplomantrag Erstausstellung
Richtlinien zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ

Die offiziellen Bestimmungen für das Homöopathie-Diplom: Inhalte, Anforderungen und Qualitätsstandards auf einen Blick. ➜ Richtlinien zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ

Neuausstellung des Diploms

Neuausstellung des Diploms

Auch auf dem Gebiet der Homöopathie ist es wichtig, sich regelmäßig fortzubilden. Zusätzlich zu den CME-Punkten erhalten Sie daher für den Besuch vom DZVhÄ anerkannter Homöopathie-Fortbildungen auch Diplompunkte.

Das Diplom ist 5 Jahre gültig. Danach muss es neu beantragt werden – spätestens 8 Wochen vor Ablauf. Mindestens 100 Diplompunkte sind vorzuweisen. Es kann beliebig oft neu ausgestellt werden.

Auch auf dem Gebiet der Homöopathie ist es wichtig, sich regelmäßig fortzubilden. Zusätzlich zu den CME-Punkten erhalten Sie daher für den Besuch vom DZVhÄ anerkannter Homöopathie-Fortbildungen auch Diplompunkte.

Das Diplom ist 5 Jahre gültig. Danach muss es neu beantragt werden – spätestens 8 Wochen vor Ablauf. Mindestens 100 Diplompunkte sind vorzuweisen. Es kann beliebig oft neu ausgestellt werden.

Für eine Neuausstellung benötigen Sie 100 Fortbildungspunkte aus den letzten 5 Jahren – alle aus vom DZVhÄ anerkannten Veranstaltungen. Mindestens 40 Punkte müssen aus Fortbildungen stammen, die restlichen können z. B. aus Qualitätszirkeln, Selbststudium etc. kommen (siehe Tab „Verteilung 100 Fortbildungspunkte“). Sämtliche Fortbildungen können auch online stattgefunden haben.

Für jede Veranstaltung gibt der DZVhÄ die anerkannten Fortbildungspunkte in seinem Veranstaltungskalender an (pro 45 Minuten = 1 Punkt).

Folgende Formate werden anerkannt:

  • Kurse, Seminare, Kongresse, Vorträge
  • Supervisionsveranstaltungen, Qualitätszirkel, Fallseminare
  • A- bis F-Kurse

Alle im DZVhÄ-Veranstaltungskalender aufgeführten Fortbildungen sind für das Diplom anerkannt. Die jeweilige Punktzahl ist dort angegeben.

Zusätzlich können Sie durch Selbststudium der Allgemeinen Homöopathischen Zeitung (AHZ) Punkte sammeln. Pro Ausgabe erhalten Sie 3 Punkte, wenn Sie die dazugehörigen Multiple-Choice-Fragen erfolgreich beantworten.

  • Mindestens 40 Punkte aus Fortbildungen oder Kongressen (Qualitätszirkel und Falldokumentationen zählen nicht dazu).
  • Qualitätszirkel: Maximal 12 Punkte pro Jahr (insgesamt bis zu 60 Punkte in 5 Jahren).
  • Falldokumentationen: Einmalig 3 Punkte pro Quartal (mindestens jeweils 3 Fälle).
  • Selbststudium: Maximal 30 Punkte.
  • Dozententätigkeit (Fortbildungen & Kongresse): 2 Punkte pro 45 Minuten (maximal 50 Punkte in 5 Jahren).

Für Mitglieder ist die Neuausstellung kostenfrei, Nichtmitglieder zahlen 150 €.

Werden Sie 2 Jahre Schnuppermitglied mit allen Vorteilen für nur 199 € jährlich.

Ihren Antrag auf erneute Diplomausstellung und Ihre Fortbildungsnachweise schicken Sie zu Ihrem Landesverband. Für einige Landesverbände übernimmt die DZVhÄ-Geschäftsstelle in Berlin die Bearbeitung.

Bei Nichtmitgliedern ist der Landesverband zuständig, in dessen Bundesland die Praxis oder – wenn nicht vorhanden – der Wohnort liegt.

Die Zuständigkeiten und Adressen, an die Sie Ihre Anträge schicken, finden Sie in diesem PDF.

Antrag auf erneute Ausstellung des Homöopathie-Diploms
Bitte beachten Sie die Checkliste zur Einreichung.

Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie eine neue Diplomurkunde vom Landesverband zugesandt.

Wie reiche ich meine Fortbildungsnachweise ein?
Nutzen Sie unsere ➜ Checkliste um sicherzustellen, dass Ihr Diplom rechtzeitig neu ausgestellt wird.

Was tun, wenn mein Diplom abgelaufen ist und mir noch Punkte fehlen?

Ihr Diplom ist ungültig. Um es zurückzuerlangen, müssen Sie mindestens 100 Fortbildungspunkte sammeln und die Neuausstellung beantragen.

Zusatzbezeichnung und Curriculares Zertifikat Homöopathie

Zusatzbezeichnung und Curriculares Zertifikat Homöopathie

Sachsen: Zusatzbezeichnung
Rheinland-Pfalz: Zusatzbezeichnung
Westfalen-Lippe: Curriculares Zertifikat

Zusatzbezeichnung
Mitglieder der Landesärztekammern Sachsen und Rheinland-Pfalz können die Zusatzbezeichnung Homöopathie erwerben. Vorzuweisen ist die Teilnahme an den DZVhÄ-Diplomkursen A-F sowie 100 Stunden Fallseminar. Sämtliche Kurse und Stunden sind für das Diplom des DZVhÄ anrechenbar.

Die Zusatzbezeichnung ermöglicht die Abrechnung mit bestimmten gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) über die Kassenärztliche Vereinigung (Ausnahme Bremen). Es handelt sich dabei nicht um dieselben Krankenkassen, die Homöopathie über die IV-Verträge erstatten. Für Abrechnung über die IV-Verträge ist das Diplom erforderlich.

Achtung:
Es gelten nur die Diplomkurse, die bei einer Landesärztekammer als Weiterbildungskurse anerkannt sind, eine Akkreditierung für CME-Punkte ist nicht ausreichend. Die Kursinhalte müssen sich an das Musterkursbuch Homöopathie der Bundesärztekammer halten. Mindestens 80 % der Kurse und mindestens 50 % der Fallseminare müssen erkennbar in Präsenz stattgefunden haben. Die Qualifikation kann nur von im jeweiligen Kammerbereich ansässigen Ärztinnen und Ärzten erworben werden. Genauere Informationen erhalten Sie direkt bei den zuständigen Ärztekammern.

Curriculares Zertifikat
An der Akademie der Landesärztekammer Westfalen-Lippe in Münster kann das curriculare Zertifikat Homöopathie erworben werden. Bundesweit alle Ärztinnen und Ärzte können teilnehmen. Der Erwerb des Zertifikats ist jedoch nur für Mitglieder der Landesärztekammer Westfalen-Lippe möglich. Bisher berechtigt das Zertifikat noch nicht zur Abrechnung mit den Krankenkassen.

Der zeitliche Umfang entspricht den Diplomkursen A + B + 40 Stunden Fallseminar. Das Zertifikat wird daher als Ersatz für die Kurse A und B beim Diplomerwerb anerkannt. Darüber hinaus werden 40 Stunden Fallseminar angerechnet (Beschluss der DZVhÄ-Delegiertenversammlung Mai 2025 ausstehend).

Weitere Informationen zum Zertifikat der LÄK Westfalen-Lippe erhalten Sie bei der Akademie für medizinische Fortbildung.

Wichtig zu wissen: Eine einmal verliehene Zusatzbezeichnung oder Zertifikat bleibt bundesweit zeitlich unbeschränkt gültig. Sie kann lebenslang geführt und auf dem Praxisschild angegeben werden.

Zertifikat Akutmedizin

Zertifikat Akutmedizin

Mit dem Zertifikat erwerben Sie fundiertes Wissen, um typische Akuterkrankungen sowie Verletzungen qualifiziert homöopathisch begleiten zu können. Gleichzeitig absolvieren Sie mit dem Zertifikat die erste Stufe auf dem Weg zum Homöopathie-Diplom (optional). Dementsprechend belegen Sie für dieses Zertifikat A- und B-Kurse.

Zielgruppe

Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten oder stationären Versorgung, die eine erste homöopathische Qualifikation erwerben wollen.

Vorteile des Zertifikats
  • Bescheinigtes Wissen über die homöopathische Behandlung von Akuterkrankungen und Verletzungen.
  • Flexible Fortsetzung der Ausbildung möglich (bis zum Homöopathie-Diplom)
  1. A-Kurs – 40 UE
  2. B-Kurs – 40 UE
  3. Online-Prüfung – 20 UE: schriftliche Ausarbeitung von 20 vorgegebenen Behandlungsfällen (E-Learning-Plattform des DZVhÄ. Registrierung: technik@dzvhae)
  4. PDF ausfüllen: Antrag auf Verleihung des Homöopathie-Zertifikats Akutmedizin

Download Curriculum: Homöopathie in der Akutmedizin

Filtern Sie in unserem Veranstaltungskalender nach A- und B-Kursen.

(Dieser wird z.Z. neu erstellt und ist zwischenzeitlich in der alten Version hier nutzbar.)

A- bis F-Kurse: 300-600 € pro Kurs (konkrete Kursgebühr im Veranstaltungskalender)
Ausstellung des Zertifikats: 100 € (kostenfrei für Mitglieder)

Werden Sie 2 Jahre Schnuppermitglied mit allen Vorteilen für nur 199 € jährlich.

Wer bereits ein gültiges Homöopathie-Diplom des DZVhÄ besitzt oder in der Vergangenheit besessen hat, kann das Zertifikat Akutmedizin nicht beantragen.

A- bis F-Kurse

A- bis F-Kurse

Die Inhalte der A- bis F-Kurse basieren auf der MWBO der Bundesärztekammer.
Mindestens 80 % der Kurse müssen erkennbar in Präsenz stattgefunden haben.

Kurse finden an folgenden Standorten statt:

  • Berlin
  • Leipzig (durch die Ärztekammer Sachsen akkreditiert für die Zusatzbezeichnung)
  • München
  • Bad Kreuznach (durch Ärztekammer Rheinland-Pfalz akkreditiert für die Zusatzbezeichnung)
  • Köln

Termine für die A- bis F-Kurse finden Sie im Veranstaltungskalender. (Dieser wird z.Z. neu erstellt und ist zwischenzeitlich in der alten Version hier nutzbar.)

Grundlagen der Homöopathie und Behandlung akuter Erkrankungen (40 h)

Kompetenzziel:
Der Teilnehmer hat Kenntnis über das Konzept der Homöopathie und das Verständnis von Krankheit und Gesundheit. Er erfasst die Grundlagen der homöopathischen Therapie (Ähnlichkeitsprinzip, Arzneimittelprüfung am Gesunden, Verordnung von Einzelmitteln) sowie der Behandlung akuter Erkrankungen. Er kennt die Kriterien zur Indikationsstellung der Durchführung von homöopathischen Akutbehandlungen und beherrscht die Erhebung einer homöopathischen Anamnese im akuten Krankheitsfall.

Lerninhalte:

  • Konzept der Homöopathie und Verständnis von Krankheit und Gesundheit
  • Grundlagen der homöopathischen Therapie (Ähnlichkeitsprinzip, Arzneimittelprüfung am Gesunden, Verordnung von Einzelmitteln) und Behandlung
  • Anwendung homöopathischer Wissensquellen (bspw. Repertorien, Kompendien und anderer klinisch relevanter Informationssysteme, z. B. Boericke, Boger, Dorsci, Knerr, Murphy, Phatak, Roberts, Ward u. a. sowie des Organon)
  • Zusammensetzung, Herstellung und Wirkung homöopathischer Arzneimittel einschließlich der Toxikologie
  • Bewertung homöopathischer Arzneimittelinformationen
  • Indikationen, Potenzen, Dosierungs- und Applikationsformen von homöopathischen Arzneimitteln und deren patientenbezogener Einsatz
  • Vergleich und ggf. Alternativen zwischen homöopathischen Arzneimitteln (z. B. Bell.-Aconit, alternativ Arn.-Bellis-p, Gels.-Bryonia, Rhus-tox.-Ruta)
  • Grundlagen der homöopathischen Anamnese einschließlich der Erhebung eines vollständigen Symptoms (Lokalisation, Empfindung, Modalität, Begleitsymptom, Causa)
  • Kriterien zur Verlaufsbeurteilung akuter Erkrankungen und deren homöopathischer Behandlung
  • Abgrenzung homöopathischer von nicht-homöopathischen Behandlungskonzepten mit potenzierten Arzneimitteln, z. B. Komplexmittel, Schüsslersalze
Homöopathische Anamnese, Symptomenlehre (40 h)

Kompetenzziel:
Der Teilnehmer kennt den Aufbau einer strukturierten homöopathischen Anamnese und weiß, die individuellen Besonderheiten des Patienten in der Kommunikation zu berücksichtigen. Er weiß die Bedeutung von Symptomen einzuschätzen und kann diese gewichten.

Lerninhalte:

  • Aufbau einer strukturierten homöopathischen Anamnese unter Berücksichtigung der patientenbezogenen Kommunikation, insbesondere Einschätzung und Gewichtung der Symptome
  • Vergleich der charakteristischen Symptome des Krankheitsfalles mit den spezifischen Symptomen des Arzneimittels sowie Auswahl des angezeigten homöopathischen Arzneimittels unter Berücksichtigung der homöopathischen Analyse, Repertorisation und des Arzneimittelvergleichs (= Differenzieren von ähnlichen Arzneimitteln)
  • Verwandtschaftsbeziehungen zwischen homöopathischen Arzneimitteln
  • Anwendung unterschiedlicher Dokumentationsformen
  • Besonderheiten bei der Anamnese und Behandlung epidemischer Erkrankungen
  • Forschung in der Homöopathie
  • Arzneimittel: Calc-carb., Pulsatilla, Sulphur, Nux vomica, Natrium mur., Ignatia, Calciumsalze, Coloc/Podo (Kenntnis der Arzneiwirkung, Differenzierung zu verwandten Mitteln, Indikationen von mind. 5 der 8 genannten Mittel)

Einführung in die chronischen Krankheiten (40 h)

Kompetenzziel:
Der Teilnehmer beherrscht die Auffindung des angezeigten Arzneimittels in einfachen chronischen Beispielfällen. Er beherrscht die Fallanalyse unter Berücksichtigung des bisher Gelernten und kennt die Besonderheiten der homöopathischen Anamnese in speziellen Fällen.

Lerninhalte:

  • Besonderheiten der homöopathischen Anamnese bei chronischen Krankheiten
  • Auffindung des angezeigten homöopathischen Arzneimittels bei einfachen chronischen Krankheiten
  • Methoden nach Kent, Bönninghausen (mit Polaritätsanalyse) und Boger sowie die Anwendung von mindestens zwei der genannten Methoden
  • Homöopathische Theorien, z. B. Miasmentheorie Hahnemanns, Anwendungsmöglichkeiten von Nosoden
  • Konzepte zur Aneignung von Materia medica-Kenntnissen
  • Arzneimittel: Ars. album, Phosphorus, Causticum, Staphisagria, Silicea, Medorrhinum, Natriumsalze, Cocculus (Kenntnis der Arzneiwirkung, Differenzierung zu verwandten Mitteln, Indikationen von mind. 5 der 8 genannten Mittel)
Chronische Krankheiten – Verlaufsbeobachtung und zweite Verschreibung (40 h)

Kompetenzziel:
Der Teilnehmer beherrscht die Bestimmung der Symptome zur Mittelwahl und Kriterien der Verlaufsbeurteilung. Er kennt Reaktionen auf die erste Verschreibung und leitet daraus die Konsequenzen für die Folgeverschreibung ab. Er beurteilt den Verlauf der Behandlung und ist in der Lage, die Prognose abzuschätzen.

Lerninhalte:

  • Bestimmung der Symptome zur Mittelwahl und Verlaufsbeurteilung bei chronischen Krankheiten
  • Beurteilung von Reaktionen auf homöopathische Arzneimittel einschließlich Mittelwiederholung oder Mitteländerung bei chronischen Krankheiten
  • Differenzierung zwischen Heilung, Unterdrückung und Symptomverschiebung sowie das Auftreten neuer Symptome und interkurrente Erkrankungen
  • Grenzen und Möglichkeiten der homöopathischen Behandlung sowie Heilungs- bzw. Therapiehindernisse, z. B. notwendige Behandlung von Störherden/Störfeldern
  • Reflektieren der durchgeführten Behandlung einschließlich des Erkennens von Behandlungsfehlern
  • Beratung zu Begleittherapien, z. B. geeignete Maßnahmen zur Lebensführung und Diätetik
  • Besonderheiten bei der Behandlung von Lokal-, Wechsel-, Geistes- und Gemütskrankheiten
  • Arzneimittel: Carbo-v/a, Graphites, Kalium-carb, Lachesis, Lycopodium, Argentum-nit, Opium, Magnesiumsalze, Kaliumsalze (Kenntnis der Arzneiwirkung, Differenzierung zu verwandten Mitteln, Indikationen von mind. 6 der 9 genannten Mittel)

Typische Aspekte der medizinischen und homöopathischen Begleitung in verschiedenen Lebenssituationen (40 h)

Kompetenzziel:
Der Teilnehmer hat Einblicke in die Umsetzung von Homöopathie im stationären und ambulanten Bereich und ist in der Lage, Fälle durch Nutzung verschiedener Repertorien, Kompendien und anderer klinisch relevanter Informationssysteme zu lösen.

Lerninhalte:

  • Umsetzung von Homöopathie im stationären Bereich, z. B. in Anästhesie, Chirurgie/Orthopädie, Innere Medizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurologie, Urologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
    (Hinweis an die Kursteilnehmer: Der Teilnehmer kennt die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der Homöopathie im Sinne eines integrativen Therapieansatzes bei mind. 2 von 8 der genannten Themenblöcken)
  • Umsetzung von Homöopathie im ambulanten Bereich, z. B.: Schwangerschaft und Kindbett, Pädiatrie, Allgemeinmedizin, Geriatrie, Präventionsmedizin
    (Hinweis an die Kursteilnehmer: Der Teilnehmer kennt die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der Homöopathie im Sinne eines integrativen Therapieansatzes bei mind. 3 von 5 Themenblöcken.)
  • Lösung von Fallkonstellationen durch Nutzung verschiedener Repertorien, Kompendien und anderer klinisch relevanter Informationssysteme (z. B. Boericke, Boger, Dorsci, Knerr, Murphy, Phatak, Roberts, Ward, u. a.)
  • Arzneimittel: Thuja, Nitricum ac, Sepia, Psorinum, Mercurius, Syphillinum, Lac caninum, Kalium bi (Kenntnis der Arzneiwirkung, Differenzierung zu verwandten Mitteln, Indikationen von mind. 5 der 8 genannten Mittel)
Grundlagen und Kasuistiken zur Bewältigung von mehrdimensionalen und komplizierten chronischen Krankheiten (40 h)

Kompetenzziel:
Der Teilnehmer kennt die Besonderheit der Mittelfindung bei wichtigen Multi- und Komorbiditäten sowie bei schweren Erkrankungen. Er kennt und unterscheidet verschiedene Miasmentheorien und ist in der Lage, komplizierte Fälle unter miasmatischen Gesichtspunkten zu behandeln.

Lerninhalte:

  • Besonderheiten bei der Auswahl homöopathischer Arzneimittel bei Multi- und Komorbiditäten sowie bei schweren Erkrankungen im stationären Bereich wie Notfallmedizin, Intensivmedizin, Onkologie
    (Hinweis an die Kursteilnehmer: Der Teilnehmer kennt die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der Homöopathie im Sinne eines integrativen Therapieansatzes bei mind. 2 von 3 Themenblöcken.)
  • Besonderheiten bei Geistes- und Gemütskrankheiten und/oder Sucht, Palliativmedizin, Rehabilitationsmedizin
    (Hinweis an die Kursteilnehmer: Der Teilnehmer kennt die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der Homöopathie im Sinne eines integrativen Therapieansatzes in mind. 2 von 3 genannten Themenblöcken.)
  • Miasmentheorien und deren Anwendung bei komplexen Fällen
  • Arzneimittel: Stramonium/Hyoscyamus, Carcinosinum, Aurum, Tuberkulinum, Calc-phos, Conium, Folliculinum, Platina (Kenntnis der Arzneiwirkung, Differenzierung zu verwandten Mitteln, Indikationen von mind. 5 der 8 genannten Mittel)

Fallseminare

Fallseminare

In den Fallseminaren üben die Teilnehmenden unter Anleitung einer/s Weiterbildungsbefugten die Bearbeitung von Krankheitsfällen und vertiefen ihre Materia-Medica-Kenntnisse. Die Theorie wird in die Praxis umgesetzt. Mindestens 50 % der Fallseminare müssen erkennbar in Präsenz stattgefunden haben.

Gemeinsam erlernen die Teilnehmenden anhand praktischer Beispiele:

  • Anamnesen bei akuten und bei chronischen Krankheiten zu erheben,
  • diese zu dokumentieren,
  • eine Arzneiwahl zu treffen,
  • den Verlauf zu erfragen und zu beurteilen.

Fallseminare finden entweder regelmäßig über das Jahr verteilt oder als Blockseminare statt. „G-Kurs“ ist ein Synonym für Blockseminar. Die Themen der G-Kurse wechseln ständig, so dass der G-Kurs alljährlich belegt werden kann, um Fallseminarstunden zu sammeln. Nach dem Diplomerwerb können diese Veranstaltungen weiterhin zur Fortbildung genutzt werden.

Fallbearbeitung:
Im Rahmen des Fallseminars werden mindestens 50 vorgegebene Krankheitsfälle erarbeitet und dokumentiert. Zusätzlich sollen zehn eigene Krankheitsfälle vorgestellt werden, davon fünf chronische Fälle mit mindestens einjähriger Nachbeobachtung bzw. mindestens zwei Folgeanamnesen.

Termine und Orte der Fallseminare finden Sie in unserem Veranstaltungskalender (Dieser wird z.Z. neu erstellt und ist zwischenzeitlich in der alten Version hier nutzbar.)

Supervision

Supervision

Supervision in der Homöopathie bedeutet, eigene Fälle einer erfahrenen Kollegin oder Kollegen vorzustellen, um Hilfestellung für das weitere Vorgehen zu erhalten. Supervision unterstützt Sie in Ihrer täglichen Arbeit, fördert das Lernen an eigenen Fällen und hilft dabei, eine passende Arzneimittelwahl zu treffen. Auch der Einsatz geeigneter Potenzen sowie die Verlaufsbeurteilung können in der Supervision trainiert werden.

Supervisionsstunden sind sowohl für den Erwerb als auch für die Verlängerung des Homöopathie-Diploms anrechenbar.

Einzelsupervision

Individuelle Beratungstermine können im Rahmen einer Einzelsupervision vereinbart werden:

  • Die Supervision einzelner Fälle wird in der Regel online durchgeführt.
  • Die Falldokumentation sollte vorher per Mail zugesandt werden, die Patientendaten müssen pseudonymisiert sein. Der Name der Datei muss den Namen der/des Einreichenden, eine Fallbezeichnung sowie ein Datum enthalten.
  • Es können auch mehrere kürzere Fälle in einer Sitzung besprochen werden.

Terminvereinbarung
telefonisch unter 02407-6735

Kontakt
Anne M. Rütten, Weststraße 99, 52134 Herzogenrath
Tel: 02407-6735, anne.m.ruetten@web.de

Preise 60 Min. 90 Min.
TN an A-F-Kursen des LV NRW bis 6 Mon. nach Teilnahme 80 € 120 €
TN am Fallseminar Köln bis 6 Mon. nach Teilnahme 80 € 120 €
Mitglieder DZVhÄ 90 € 135 €
alle anderen 100 € 150 €

Sie haben Fragen zur Aus- und Fortbildung?

Kontaktieren Sie uns gerne: DZVhÄ-Bundesgeschäftsstelle, info@dzvhae.de, Tel. 030 – 325 97 340  (Montag – Donnerstag 09:00-12:00 Uhr)