Wir nehmen Abschied von Dr. Wolfgang Springer

Berlin, 7. Januar 2025. Dr. Wolfgang Springer (1952-2025) – ein Nachruf von Dr. Ulf Riker und Karl-Wilhelm Steuernagel.

Dr. Wolfgang Springer hat uns nach verzweifeltem Ringen um die Vorherrschaft der Lebenskraft über die Dynamik der komplexen chronischen Krankheit für immer verlassen. Wir begleiten Wolfgang Springer in Gedanken und Gebeten auf seinem Weg in eine andere Welt.

Als homöopathische Ärztinnen und Ärzte verlieren wir einen unserer größten Lehrer, einen Mentor und erstklassigen Supervisor, einen menschlichen Freund und einen engagierten politischen Kämpfer für die ärztliche Homöopathie im deutschsprachigen Raum.

2012 wurde ihm vom damaligen bayerischen Minister für Gesundheit und Umwelt, Dr. Marcel Huber, das Bundesverdienstkreuz am Bande durch den Bundespräsidenten verliehen. In der Laudatio hieß es damals:

„Dr. Wolfgang Springer ist ein international bekannter und geachteter Arzt und Fortbilder. Durch seinen Einsatz für die Homöopathie in Deutschland hat er sich herausragende Verdienste erworben.“

Viele von uns erinnern sich an 20 Jahre Seminarfortbildung in Lindau unter dem Motto „Mit Video durch die Materia Medica“: Dr. Springer nahm uns an die Hand und zeigte uns anhand authentischer Videomitschnitte aus Anamnesen die Breite und Tiefe zahlreicher homöopathischer Arzneien. Das Wertvollste dabei war seine kompromisslose Präzision in der Anamneseerhebung, der Fallanalyse sowie der unbestechlichen Verlaufsbeurteilung selbst schwierigster Fälle hautnah erleben zu können.

Viele Jahre war Springer außer in Deutschland auch in Österreich und der Schweiz als erfahrener Supervisor tätig. Er war auch verantwortlich für die Festveranstaltung „200 Jahre Homöopathie“ 1996 in der Paulskirche zu Frankfurt sowie als Präsident für den 60. Homöopathischen Weltärztekongress 2005 in Berlin.

Bereits 1999 wurde ihm der „Samuel“ für den besten wissenschaftlichen Vortrag anlässlich der DZVhÄ-Jahrestagung in Münster verliehen. 2005 war er erster Preisträger des neu geschaffenen „Globular Politics Award“, mit dem insbesondere sein politisches Engagement als homöopathischer Arzt geehrt wurde.

Noch bei unserem letzten Zusammensein beim DZVhÄ-Kongress in Lindau wünschten wir ihm jede Menge Lebensmut und Lebenskraft. Einigen von uns war es vergönnt, ihn in der letzten Phase seiner Krankheit zu begleiten. Allein: es hat nicht gereicht!

Was uns bleibt ist das Denken an sein mutiges und konsequentes politisches Eintreten für die ärztliche Homöopathie in Deutschland. Es bleibt Respekt und Hochachtung für seinen Einsatz in der homöopathischen Lehre und Dankbarkeit für Alles, was wir von ihm lernen durften. Sein Credo: „Erst kommt das Handwerk, dann das Kunsthandwerk und dann die Kunst, und zwar genau in dieser Reihenfolge und nicht umgekehrt!“, zeichnete ihn aus als konsequenten Nachfahren Hahnemanns, der uns ins Stammbuch schrieb: “Machts nach, aber machts genau nach!“

Lieber Wolfgang, wir danken Dir, wir gedenken Deiner und wir wünschen Dir den wohlverdienten Frieden!

  • Monika Kölsch und Dr. Ulf Riker für Vorstände und Mitglieder des DZVhÄ und seiner Landesverbände
  • Karl-Wilhelm Steuernagel – DZVhÄ Past President
  • Dr. Susanne Dietz, Präsidentin ÖGHM
  • Dr. Gisela Etter, Präsidentin SVhA
  • Dr. Bernhard Zauner, Präsident ÄKH

 

 

2025-01-22T10:27:57+01:00

20 Jahre Homöopathie-Diplom des DZVhÄ

Berlin, 12. Dezember 2024. Seit mittlerweile 20 Jahren gibt es die hochwertige Homöopathie-Ausbildung mit dem Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Dieses Diplom wurde 2004 vom DZVhÄ eingeführt, um eine fundierte und umfassende Ausbildung in der Homöopathie zu gewährleisten, nachdem die Bundesärztekammer (BÄK) eine neue Musterweiterbildungsordnung mit verkürzten Weiterbildungszeiten verabschiedet hatte.

Das Homöopathie-Diplom ins Leben zu rufen, war eine richtungsweisende Entscheidung. Der damalige Vorstand des DZVhÄ,  die Berliner Ärztin Angelika Gutge-Wickert war für den Bereich Weiterbildung zuständig, setzte sich das Ziel, die Qualität der ärztlichen Homöopathie zu sichern. „Mit den durch die neue BÄK-Richtlinie reduzierten Weiterbildungszeiten ist es den ärztlichen Kollegen nicht mehr möglich, das Wissen zum homöopathischen Heilen chronischer Krankheiten zu erwerben“, erklärte der Vorstand damals. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde zusätzlich zur offiziellen Weiterbildung die Diplom-Ausbildung ins Leben gerufen. Diese umfasst sechs statt vier Kurse à 40 Stunden, 200 Stunden Fallseminare und einen regelmäßigen Nachweis über Diplom-Fortbildungspunkte im Bereich Homöopathie, der alle fünf Jahre erbracht werden muss.

Das Diplom ist die Qualifikation für die Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung Homöopathie mit den Krankenkassen

Das Homöopathie-Diplom hat sich seither als eine qualitativ anspruchsvolle und anerkannte ärztliche Ausbildung etabliert. Nach anfänglichen Meinungsverschiedenheiten mit der BÄK fand das Diplom insbesondere bei den Krankenkassen Anerkennung, da es nicht nur eine umfassendere Ausbildung bietet, sondern auch an eine kontinuierliche Fortbildung gebunden ist. Es gilt als Voraussetzung für die Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung Homöopathie mit 60 Krankenkassen.

Dr. Sigrid Kruse, Kinder- und Jugendärztin sowie Mitglied des DZVhÄ-Vorstands für Weiterbildung, berichtet, warum sie selbst die Ausbildung zum Homöopathie-Diplom absolviert hat: „So kann ich die Homöopathie bei meinen Patienten mit akuten und chronischen Krankheiten erfolgreich und verantwortungsvoll anwenden.“ Die Homöopathie stellt für Dr. Kruse eine wertvolle Ergänzung zu konventionellen Therapiemöglichkeiten dar, insbesondere bei einem Therapienotstand. Schon während der Ausbildung seien die Teilnehmenden in der Lage, akute Erkrankungen wie Infektionen der oberen Atemwege, akute Mittelohrentzündungen oder akute Magen-Darm-Entzündungen homöopathisch begleitend zu behandeln, erklärt sie.

Die Ausbildung zum Homöopathie-Diplom wird deutschlandweit nach einem einheitlichen Curriculum von den Landesverbänden des DZVhÄ angeboten. Für Medizinstudierende ist die Teilnahme an der Ausbildung in vielen Fällen sogar kostenfrei.

2024-12-16T09:52:19+01:00

Interview mit Dr. Sigrid Kruse zu 20 Jahre Homöopathie-Diplom

Berlin, 12, Dezember 2024. Interview mit Dr. med. Sigrid Kruse, DZVhÄ-Vorstand Weiterbildung, zu 20 Jahre Homöopathie-Diplom. Die Homöopathie-Ausbildung des DZVhÄ ist die ärztliche Qualifikation, um an der Integrierten Versorgung der Krankenkassen teilzunehmen. Durch den Wegfall der Zusatzbezeichnung Homöopathie hat es weiter an Bedeutung gewonnen.

Warum haben Sie das Homöopathie-Diplom absolviert?

Ich bin Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin und habe das Homöopathie-Diplom absolviert, um eine fundierte, praxisnahe Homöopathie-Ausbildung zu bekommen. So kann ich die Homöopathie bei meinen Patienten mit akuten und chronischen Krankheiten am Dr. von Haunerschen Kinderspital erfolgreich und verantwortungsvoll anwenden. Dabei verstehen wir die Homöopathie als eine ärztliche Therapieform mit Einzelmitteln, die am gesunden Menschen geprüft sind und in potenzierter Form nach der Ähnlichkeitsregel verordnet werden. Das ist die Homöopathie, die eine Erweiterung unserer konventionellen Therapiemöglichkeiten bedeutet und sich auch bei Therapienotstand bewährt hat. Und das Besondere daran: Homöopathie ist eine Therapie ohne schädigende Nebenwirkungen!

Vermittelt das Diplom Wissen, das sich direkt in der Praxis umsetzen lässt?

Die Ausbildung zum Homöopathie-Diplom ist eine gute Mischung aus Vermittlung der Theorie der Homöopathie, aber auch ihrer praktischen Anwendung anhand von Patientenbeispielen. Die Ausbildung ist sehr fundiert und gut strukturiert. Sie umfasst 6 Kurse – die sogenannten A-F-Kurse – zwischen den Kursen besuchen die Teilnehmer Fallseminare (300 Stunden). Nach 3 Jahren kann die Ausbildung mit einer Prüfung des DZVhÄ abgeschlossen werden.

Schon während der Ausbildung ist jeder Teilnehmer in der Lage, Patienten mit akuten Krankheiten wie z.B. Infekte der oberen Luftwege, akute Otitis media oder akute Gastroenteritis homöopathisch (begleitend) zu behandeln. Damit lernen wir eigene Erfahrungen mit der homöopathischen Behandlung und erleben, dass die passend gewählte Arznei dem Patienten helfen kann, schneller wieder gesund zu werden. Das motiviert enorm, weitere Arzneimittelbilder und auch die Theorie der Homöopathie zu lernen.

Schildern Sie uns bitte einen Fall

Ich erinnere mich an meine Zeit auf der Neonatologie während meiner Facharztausbildung. Hier erlebte ich ein frühgeborenes Kind, das nach einer notwendigen Operation einen akuten Harnverhalt entwickelt hatte und katheterisiert werden sollte. Wir verabreichten als homöopathische Therapie zunächst eine Gabe Aconitum C30 1 x 3 Globuli oral als bewährteste Arznei bei postoperativem Harnverhalt. 15 Minuten später entleerte das Kind spontan 30ml Urin, so dass keine Katheterisierung mehr notwendig war. Das beeindruckte mich, aber auch meine ärztlichen Kollegen und die Pflegenden sehr. Durch solche Erfahrungen ist langsam Vertrauen in die Möglichkeiten der Homöopathie gewachsen, auch bei anderen Klinikärzten. Diese Effekte haben wir immer wieder erleben können, so dass inzwischen beim postoperativen Harnverhalt die Durchführung einer Studie geplant ist.

Warum müssen beim Diplom Fortbildungspunkte gesammelt werden?

Auch nach dem Erwerb des Homöopathie-Diploms müssen weiterhin regelmäßig Homöopathie-Fortbildungen besucht werden, um die Qualität der angewandten, eigenen Homöopathie zu verbessern, neue Erkenntnisse zur Homöopathie zu erfahren, die Arzneimittelwahl immer mehr zu präzisieren und dadurch erfolgreicher behandeln zu können.

Warum kann das Diplom die Zusatzbezeichnung ersetzen?

Weil die Ausbildung für das Homöopathie-Diplom mit einer Mindestdauer von 3 Jahren umfangreicher ist als die Zusatzbezeichnung, die man schon nach 4 Kursen (A-D), also nach 2 Jahren erwerben konnte bzw. noch in einzelnen Bundesländern erwerben kann. Dadurch ist die Ausbildung für das Homöopathie-Diplom fundierter als die Zusatzbezeichnung. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Homöopathie-Diplom europaweit vom Europäischen Komitee für Homöopathie (ECH) als Europäisches Homöopathie-Diplom anerkannt ist. Außerdem berechtigt das Homöopathie-Diplom den Kassen-Arzt an der Teilnahme der integrierten Versorgung, in dessen Rahmen besondere Verträge mit 60 Krankenkassen abgeschlossen werden konnten. Dadurch kann ein Arzt die homöopathischen Leistungen außerbudgetär im Rahmen der Verträge abrechnen.

Wo kann man die Ausbildung zum Homöopathie-Diplom absolvieren?

Die A-F-Kurse werden von den Landesverbänden des DZVhÄ angeboten und finden in München, Berlin, Leipzig, Köln und Bad Kreuznach statt. Teilnehmen können Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. Als besonderen Anreiz für den Nachwuchs können Medizinstudenten zu sehr günstigen Konditionen bzw. kostenlos daran teilnehmen.

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2024-12-12T16:43:37+01:00

Ist Prof. Edzard Ernst als WELT-Autor noch tragbar?

Berlin, 11. Dezember 2024. Offener Brief an Ulf Poschardt, Chefredakteur der Tageszeitung Die Welt, mit der Frage, ob Prof. Edzard Ernst als WELT-Autor wirklich noch tragbar ist. In diesem Brief wird auf den Beitrag von E. Ernst „Warum eine Globuli-Studie abgebrochen wurde“ (DIE WELT, Dienstag, 3. Dezember 2024) Bezug genommen.

Edzard Ernst ist Mitglied der GWUP (Gesellschaft zur Wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften). Diese Organisation innerhalb der sogenannten Skeptiker-Bewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, im Gesundheitsbereich darauf hinzuweisen, dass durch den Glauben an Alternativmedizin („Pseudowissenschaften“) wirkungsvollere Therapien unterbleiben. Bereits unter diesem Gesichtspunkt schießt Ernsts Polemik gegen die iHOM-Studie der TU München[1] meilenweit am Ziel vorbei, denn: das Studien-Design sieht explizit nicht vor, Patientinnen mit rezidivierender Blasenentzündung „entweder mit individuell ausgewählten Homöopathika oder einem Placebo zu behandeln“. Es sieht im Gegenteil vor, alle Patientinnen bei Bedarf und eindeutiger Befundlage streng nach den Regeln der konventionellen Medizin zu behandeln, zusätzlich aber zu untersuchen, ob eine homöopathische Begleitbehandlung dazu führen könnte, dass die Häufigkeit des Antibiotikaeinsatzes reduziert werden kann. Man musss davon ausgehen, dass Ernst das Studiendesign zwar gelesen hat, aber entweder unterschlägt er absichtlich das wahre Ziel der Studie oder er ist schlicht nicht in der Lage, den Unterschied zwischen einer Studie und seinem persönlichen Kampf gegen Homöopathie zu erkennen. In beiden Fällen kommt er als ernst (!) zu nehmender Experte für wissenschaftliche Fragestellungen im Bereich der Medizin nicht in Frage, erst recht nicht in einem ernst zu nehmenden Print-Medium wie der WELT.

Versorgungsforschung zeigt: Homöopathie kann Antibiotika einsparen

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtages, die sich – teilweise parteiübergreifend – für diese Studie eingesetzt haben kannten ganz offensichtlich Ergebnisse aus der Versorgungsforschung, wonach Homöopathie dazu beitragen kann, den Antibiotikaeinsatz bei definierten Krankheitsbildern zu reduzieren. So kam zum Beispiel in Frankreich eine große Erhebung (EPI3-MSD-Kohortenstudie[2]) zu dem Ergebnis, dass HausärztInnen, die Homöopathie anwenden bei Atemwegserkrankungen nur ca. halb so viel Antibiotika anwenden wie ihre konventionell arbeitenden KollegInnen. Bislang gab es hierzu allerdings noch keine Studien, die dies auf höchstem wissenschaftlichem Niveau (randomisiert, doppelblind, placebokontrolliert) untersucht hätten. Vor dem Hintergrund weltweit zunehmender Antibiotikaresistenzen war es also weder „Ignoranz der Bayerischen Staatsregierung“ noch absehbare „Geldverschwendung“, diese Option zu untersuchen. Nimmt man hinzu, dass Kassenärzte mit Zusatzqualifikation „Homöopathie“ sogar von ihrer kassenärztlichen Vereinigung schwarz auf weiß bestätigt bekommen können, dass sie beim Antibiotikaverbrauch unter ihrem jeweiligen Fachgruppendurchschnitt liegen, dann wäre es – ganz im Gegensatz zu Ernsts Einschätzung – „unethisch“, diese Studie nicht versucht zu haben.

Der Beitrag zeigt die weltanschauliche „Verblindung“ von Edzard Ernst

Es zeigt sich, dass die weltanschauliche „Verblindung“ von Herrn Ernst als Exponent der Skeptiker-Bewegung dazu führt, bewusst oder unbewusst Schlüsse zu ziehen, die einer ergebnisoffenen Wissenschaft entgegenstehen. Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes im Kampf gegen zunehmende Resistenzentwicklungen ist schlicht eine medizinische Notwendigkeit, und wer sich dieser Aufgabe nicht stellt oder nicht stellen will manövriert sich mit fadenscheinig zurechtgebogenen Interpretationen selbst ins wissenschaftliche Abseits. Da ändert auch der Hinweis nichts, dass es Einzelfälle (Italien, Kind, Mittelohrentzündung, Globuli, tot) gibt, in denen eine Methode nicht mit ausreichender Sorgfalt oder Fachkenntnis zur Anwendung gebracht wurde. An dieser Stelle sei hinzugefügt, dass es auch im Bereich der konventionellen Medizin jederzeit Beispiele gibt, in denen Fehldiagnosen zu Komplikationen bis zum Tode führen können. Hinzu kommt, dass das RKI (Robert-Koch-Institut) von 9.700 Todesfällen[3] aufgrund von antimikrobieller Resistenz ausgeht, Tendenz steigend! Vor diesem dramatischen Hintergrund müsste sich eigentlich die Polemik von Herrn Ernst von selbst verbieten.

Wenn es an Argumenten fehlt, versucht es Edzard Ernst mit der Nazi-Keule

Zum selben Schluss muss man kommen, wenn man hinterfragt, welchen Sinn der Hinweis auf eine „Versuchsreihe im Dritten Reich“ und einen „Homöopathie-Weltkongress“ unter Naziherrschaft haben soll. Der Versuch ist altbekannt, die Homöopathie dadurch in Misskredit zu bringen, indem man auf Verstrickungen auch homöopathisch orientierter Ärzte im Dritten Reich hinweist. Meist wird dabei freilich unterschlagen, dass sich unter den im Nürnberger Ärzteprozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilten Ärzten ausschließlich Vertreter der damaligen naturwissenschaftlichen Medizin befanden.

Aber Ernst unterschlägt mit seinen Hinweisen auf das „Dritte Reich“ noch etwas Anderes: Bei der „Gesellschaft wahrheitsliebender Männer“, die sich 1835 mit der Wirksamkeit der Homöopathie beschäftigt haben handelte es sich um eine Freimaurerloge, und es handelte sich zwar um einen „Doppelblind-Versuch“, aber selbstverständlich nicht um „die erste randomisierte, Placebo-kontrollierte Doppelblindstudie in der Geschichte der Medizin“, wie sie heute als wissenschaftliches Experiment mit strengen ethischen und gesetzlichen Regelungen akzeptiert und angewendet wird. Die erste diesbezügliche Studie, die ihren Namen verdient wurde erst 1947 (Behandlung der Tuberkulose mit Streptomycin) durchgeführt.

Und natürlich gab es den sog. „Donner-Report“ (nach Dr. med. Fritz Donner), auf den Ernst indirekt abhebt und der die Ergebnisse von Arzneimittelprüfungen im „Dritten Reich“ zusammenfasst. Das Ergebnis war in der Tat nicht überzeugend für die Homöopathie, allerdings hatte dieser Report einen nicht unerheblichen „Schönheitsfehler“: er ist quellenkritisch äußerst problematisch, weil er erst ca. 2 Jahrzehnte nach Ende des 2. Weltkrieges verfasst wurde, wobei die Originalunterlagen, auf die sich Donner berief, nicht wieder aufgetaucht sind und somit als verschollen gelten müssen.

Wenn man sich wie Herr Ernst schon auf die Suche nach Argumenten gegen die Homöopathie macht und dabei mehr als ein halbes Jahrhundert zurück geht, dann wäre es auch fair und naheliegend zu erwähnen, dass die homöopathische Ärzteschaft bereits vor Jahren das Institut für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung beauftragt hat, die Rolle homöopathischer Ärzte im Nationalsozialismus wissenschaftlich aufzuarbeiten (Mildenberger 2016[4]). Das Ergebnis: es bleibt – um Herrn Ernst aus anderem Zusammenhang zu zitieren – nicht mehr „Dreck am Ärmel“ hängen als bei anderen Berufs- und gesellschaftlich relevanten Gruppen.

Edzard Ernst ignoriert den aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung

„Kügelchen aus Zucker sind die Basis von vielen homöopathischen Behandlungen. Deren Wirkung existiert allerdings nicht, ergaben alle bisherigen Forschungen.“ Diese Aussage von Edzard Ernst ist schlicht falsch! Der aktuelle Stand der Forschung wird  von der Universität Bern so beschrieben: „Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden…“[5]

Aber Ernst hätte ja auch auf die Idee kommen können, die Qualität alter Studien mit den aktuellen Metaanalysen bis hin zu einem systematischen Review von sechs solcher Metaanalysen (Hamre und Kiene, 2023[6]) zu vergleichen. Hat er aber nicht! Dann hätte er nämlich zugestehen müssen, dass die Qualität und Stringenz neuester wissenschaftlicher Homöopathie-Forschung keinen Vergleich mit Studien in der konventionellen Medizin zu scheuen braucht.

Auf der Grundlage positiver Studienergebnissen wurde 2021 die zusätzliche homöopathische Behandlung als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patienten“[7] aufgenommen. Auch diese Therapieempfehlung von wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften ignoriert Ernst geflissentlich.

Edzard Ernst ist Teil einer Skeptizisten-Vereinigung und nicht der internationalen Forschungsgemeinschaft

Als Aktivist der GWUP ist Ernst bekannt dafür, dass er schon seit Längerem nicht mehr wissenschaftlich tätig ist, aber regelmäßig diejenigen Wissenschaftler zu diskreditieren versucht, die zu komplementärmedizinischen Verfahren forschen. Dieses unkollegiale Verhalten hat dazu geführt, dass Ernst schon lange nicht mehr auf internationalen wissenschaftlichen Forschungs-Kongressen zur integrativen und komplementären Medizin als Redner eingeladen wurde. Hetze aber ersetzt keinen sachorientierten Austausch, sondern verhindert den Dialog, im konkreten Fall um den Sinn des Engagements der Bayerischen Landesregierung. Außerdem trägt Polemik auch nicht das Geringste dazu bei, einer Lösung des offenkundigen Problems zunehmender Antibiotikaresistenzen auch nur einen kleinen Schritt näher zu kommen. Der WELT als seriösem Print-Medium sei deshalb geraten, sich von Herrn Ernst und seinen Kommentaren zu distanzieren bzw. zu verabschieden.

[1] https://www.ihom.nephrologie.med/de#iHOM-Studie

[2] https://www.dzvhae.de/homoeopathische-arzneimittel-antibiotika-notstand/epi3laser_study_de-18/

[3] https://www.rki.de/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/06_2022.html

[4] https://www.wallstein-verlag.de/9783835318793-der-deutsche-zentralverein-homoeopathischer-aerzte-im-nationalsozialismus.html

[5] https://www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html

[6] https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/37805577/

[7] https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/032-055OL

 

2024-12-13T09:39:49+01:00

Frass: Anschuldigungen an Homöopathie-Studie zur Onkologie scheitern

Berlin, 2. Dezember 2024. Vor zwei Jahren wurden schwerwiegende Anschuldigungen gegen ein Forscherteam unter der Leitung von Prof. Michael Frass erhoben. Es war die Rede von Manipulation und Betrug. Hintergrund war eine positive Studie zur homöopathisch-komplementären Behandlungen von Lungenkrebspatienten, die im Oncologist veröffentlicht wurde. Inzwischen haben die Herausgeber Frass rehabilitiert, die in einem Leitartikel den Wert der Studie bestätigen. Der DZVhÄ dokumentiert eine Stellungnahme von Prof. Michael Frass.

Studie zur Wirksamkeit von Homöopathie bei Lungenkrebs bestätigt
Eine Studie eines Teams um Universitätsprofessor Doktor Michael Frass hat den Nachweis erbracht, dass eine homöopathische Zusatzbehandlung bei Lungenkrebs positive Effekte hat. Sie wurde 2020 veröffentlicht, aber zwei Jahre später wie so oft von „Skeptikern“ angegriffen. Daraufhin haben die Forschenden detailliert Stellung genommen. Als Resultat hat die Fachzeitschrift „The Oncologist“ zuletzt klargestellt, dass der Artikel wissenschaftlich korrekt ist und veröffentlicht bleibt.

Es handelt sich um eine randomisierte placebo-kontrollierte (RCT) Studie, in der das Forscherteam nachgewiesen hat, dass eine homöopathische Behandlung als Zusatztherapie die Lebensqualität verbessern und das Überleben bei Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkrebs verlängern kann. Im Jahr 2020 erfolgte mit einem Artikel in der Fachzeitschrift „The Oncologist“ die wissenschaftliche Publikation.

Zwei Jahre später haben fanatische Gegner der Homöopathie die Studie ins Visier genommen, bösartige Vorwürfe getrommelt und die Rückziehung gefordert. Obwohl die Vorwürfe wie meist bei diesen Attacken spekulativ und unfundiert waren, erarbeiteten die Forschenden eine ausführliche Stellungnahme. Die dargelegten Fakten haben sämtliche Kritik Punkt für Punkt widerlegt.

Daraufhin bestätigte die Fachzeitschrift „The Oncologist“ zuletzt, dass der 2020 erschienene Artikel wissenschaftlich korrekt ist und aufrecht bleibt.

Es zeigt sich ein weiteres Mal, dass wissenschaftliche Evidenz die Wirksamkeit von Homöopathie untermauert, auch wenn Gegner der Komplementärmedizin kein Interesse haben, es zur Kenntnis zu nehmen und, wie gezeigt, unwissenschaftlich argumentieren.

Weitere Informationen:
  • Frass M, et al. Homeopathic Treatment as an Add-On Therapy May Improve Quality of Life and Prolong Survival in Patients with Non-Small Cell Lung Cancer: A Prospective, Randomized, Placebo-Controlled, Double-Blind, Three-Arm, Multicenter Study. Oncologist 2020;25(12):e1930-e1955. doi: 10.1002/onco.13548. Clarification and Explanation in: Oncologist 2024;29(11):e1631-e1632. doi: 10.1093/oncolo/oyae253. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33010094/
  • HRI Statement on conclusion of Frass et al. 2020 investigation
  • DZVhÄ-Podcast: Homöopathie in der Forschung
  • Stellungnahme Prof. Frass

 

2024-12-02T15:10:49+01:00

Homöopathie in Medien – zwei aktuelle Beispiele

Berlin, 26. November 2024. Die FAZ machte sich am 19. November 24 über die Münchner Homöopathie-Studie iHOM her, verdrehte Tatsachen und legte dem Studienleiter Worte in den Mund, die er nicht gesagt hatte. Dies finden wir einen schlechten Journalismus. Dass es auch anders geht, zeigte uns die Süddeutsche Zeitung am 23. November 24. Sie hält von ‚Globuli im Kreißsaal‘ zwar auch nichts, stellt aber etwa Krankenhausstationen vor, die gute Erfahrungen mit Hebammen und Homöopathie machen. Dr. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender, kommentiert anhand dieser zwei aktuellen Beispiele die Homöopathie in den Medien.

Homöopathie in Medien – Beispiel 1, die FAZ

Die FAZ hat sich jüngst mit Häme darauf gestürzt, dass eine ehrgeizige doppelblinde, randomisierte und Placebo-kontrollierte Studie an der TU München „gescheitert“ sei. Tatsache ist, dass nicht die Studie als solche eingestellt werden musste, sondern dass die Rekrutierung aus Gründen höchster formaler und inhaltlicher Kriterien viel zu schleppend vorankam, um in einem vernünftigen Zeithorizont das gesteckte Ziel von 200 Studienteilnehmerinnen erreichen zu können. Es war dabei um die Frage gegangen, ob Homöopathie eine Option darstellt, bei unkomplizierten wiederkehrenden Blasenentzündungen von Frauen die Rückfallgefahr und damit die Notwendigkeit von häufigerem Antibiotikaeinsatz zu reduzieren. Die bedrohlich zunehmenden Antibiotika-Resistenzen waren Grund genug, sich dieses Themas anzunehmen. Allerdings ließ der Autor des FAZ-Beitrages nichts unversucht, durch nicht korrekte Zitate und Falschaussagen zur Studienlage die Homöopathie in Misskredit zu bringen. Das Ignorieren von Fakten und die Missachtung wissenschaftlicher und journalistischer Redlichkeit ist nicht akzeptabel!

Ein DZVhÄ-Statement zu diesem FAZ-Beitrag lesen Sie hier.

Homöopathie in Medien – Beispiel 2, die SZ

Die Süddeutsche Zeitung titelt in der Wochenendausgabe vom 23.11.24: „Globuli im Kreißsaal“ und berichtet von einer Erhebung der Universität Gießen aus dem Jahre 2009. Aus dieser ging hervor, dass Komplementärmedizin auf Geburtsstationen in Deutschland weit verbreitet sei und Homöopathie in 93 Prozent der Einrichtungen genutzt werde. Obwohl Homöopathie in der aktuellen Leitlinie zur natürlichen Geburt wegen „mangelnder Evidenz“ nicht empfohlen wird, erfährt der Leser immerhin, dass in einer der größten Geburtskliniken Deutschlands, dem St-Joseph-Krankenhaus in Berlin, „die Anwendung von Homöopathie in Hebammenkreisen in verschiedenen Bereichen anerkannt sei und man im Haus damit „gute Erfahrungen gemacht“ habe.

Dieses Beispiel zeigt, dass Fakten auch im Bereich Homöopathie durchaus angemessen dargestellt werden können – wie es sich für journalistische Beiträge zum Thema Medizin und Gesundheit gehört – und dass auf diese Weise die eigene Meinungsbildung unterstützt werden kann. Man muss Homöopathie nicht vorbehaltlos favorisieren, aber man sollte die wissenschaftliche Studienlage korrekt wiedergeben!

Tipp: Der DZVhÄ-Landesverband NRW bietet Homöopathie-Kurse für Hebammen und Geburtshelfer an.

Was lernen wir daraus?

Wollte man in der Medizin nur noch solche Methoden verwenden, für die es eine ausreichend hohe Studienevidenz gibt, dann müssten mehr als 70 Prozent aller therapeutischen Methoden aus dem Leistungskatalog der akademischen Medizin eliminiert werden. Es liegt nicht zuletzt in der Verantwortung der Medien, hier mit Sorgfalt zu recherchieren, den Sachstand so objektiv und unvoreingenommen wie möglich darzustellen. Nur so kann man Mediennutzern das Recht lassen und die Möglichkeit eröffnen, sich ein eigenes Bild zu machen. Wenn ärztliche Erfahrung den Ergebnissen der Naturwissenschaften untergeordnet oder in ihrem Wert überhaupt in Frage gestellt wird, dann führt das früher oder später dazu, dass kranke Menschen zu Objekten der Wissenschaft degradiert werden und Medizin zu einem seelenlosen technischen Reparaturbetrieb verkommt.

Medizin ist Wissenschaft und Erfahrung, das werden – Hand aufs Herz! – erfahrene Praktiker bis zu den höchsten Ebenen von Ordinarien nicht bestreiten. Zu dieser Tatsache sollten sich auch Journalistinnen und Journalisten bekennen.

 

2024-11-27T11:38:35+01:00

Die langsame Patientinnen-Rekrutierung führte zum Ende der bayerischen Homöopathie-Studie

Berlin, 22.11.2024. Die TU München war von der Bayrischen Staatsregierung beauftragt worden zu erforschen, ob eine individualisierte homöopathische Behandlung zusätzlich zur leitliniengerechten Therapie den Antibiotikabedarf bei wiederkehrenden Blasenentzündungen von Frauen reduzieren kann. Die Patientenrekrutierung wurde nun beendet, die bis jetzt teilnehmenden Patientinnen werden aber weiter behandelt und ihre Daten ausgewertet. Eine Stellungnahme des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zum Ende der bayerischen Homöopathie-Studie und dem aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung.

„Häufige Blasenentzündungen? Immer wieder Antibiotika?“

Dies fragt die Technische Universität München (TU) auf der Webseite der iHOM-Studie. Mit der Studie sollte geprüft werden, ob eine individualisierte homöopathische Behandlung zusätzlich zur leitliniengerechten Therapie den Antibiotikabedarf reduzieren kann. „Wir haben die Rekrutierung abgebrochen, da die erforderliche Zahl an Probandinnen in einem sinnvollen Zeitraum nicht erreichbar gewesen wäre“, teilte Studienleiter Prof. Dr. Lutz Renders dem DZVhÄ mit. Der Grund für die langsame Rekrutierung: Die vom Design sehr hochwertige klinische randomisierte doppelblinde Placebo-kontrollierte Studie hatte streng definierte Teilnahmevoraussetzungen, die viele Bewerberinnen ausschloss. Dabei ging es etwa ums Alter, Vorerkrankungen oder Dauer und Häufigkeit der Beschwerden.

Vorzeitig beendete Studien sind keineswegs außergewöhnlich, es betrifft etwa 30 Prozent genehmigter klinischer Studien scheitern, häufig aus logistischen Gründen – wie auch hier. Dennoch wird das Aus von der Homöopathie-kritischen Öffentlichkeit genutzt, um das gesamte Forschungsfeld zu diskreditieren.

Bis zu 10.000 Todesfälle durch Antibiotikaresistenzen in Deutschland

Die Zielsetzung der Studie war die Reduktion von Antibiotikaeinsatz in der Therapie. Das ist absolut notwendig, denn jedes Jahr kommt es in Deutschland laut Robert-Koch Institut zu geschätzten 400.000 bis 600.000 nosokomialen Infektionen und etwa 10.000 Todesfällen dadurch. Bakterielle Krankheitserreger, die gegenüber Antibiotika weniger empfindlich oder völlig resistent geworden sind, nehmen weltweit zu und werden zu einer Herausforderung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Und wenn nur eine geringe Chance bestehen würde, dass Dank Homöopathie diese Zahl an Todesfällen reduziert werden könnte, dann hätte sich der Aufwand dieser Studie gelohnt. Ein aktueller Zeitungsartikel beschreibt hingegen homöopathische Arzneien als „potenziell tödlich“ – ein verzerrender und unredlicher Hinweis auf manche eingesetzten Ausgangsstoffe, die selbstverständlich nur in hochpotenzierter und geprüfter Form verwendet werden. Der Verfasser des Artikels entblößt damit eher seine Voreingenommenheit als wissenschaftliche Substanz.

Qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, sichere Arzneimittel

Homöopathisch therapierende Ärztinnen und Ärzte berichten, dass sie in der Praxis weniger Antibiotika einsetzen als der Durchschnitt ihrer Fachgruppen. Auch liegen bereits Studien aus der Veterinärmedizin und der Versorgungsforschung vor, die eine Reduktion von Antibiotika in homöopathischen Praxen zeigen. Weitere Forschung ist auf diesem Gebiet notwendig. Einen Beitrag zu leisten, um unter Umständen den Antibiotikaeinsatz und damit auch die Resistenzentwicklung zu reduzieren, war und ist auf jeden Fall den Aufwand für eine Studie wert.

Die an der Studie beteiligten Ärztinnen und Ärzte aus München sind hauptsächlich Allgemein- und Fachärzte. Neben ihrer akademischen Ausbildung haben sie selbstverständlich sowohl die Zusatzbezeichnung Homöopathie, darüber hinaus eine teilweise jahrzehntelange Erfahrung mit der Integration der Homöopathie in eine individuelle Patientenbehandlung.

Im Studien-Protokoll waren die für die entsprechende Indikation häufig in Frage kommenden homöopathischen Arzneien festgelegt. Einige dieser Arzneimittel werden aus potenziell giftigen Ausgangsstoffen hergestellt. Auch wenn dies für den medizinischen Laien verunsichernd sein kann, sind auch diese Arzneien absolut sicher. Aufgrund der Regulierung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) werden sie ausschließlich in unbedenklichen Potenzierungen eingesetzt.

Populistische Kritik statt sachlicher Auseinandersetzung

Die CSU hatte die Studie gegen Widerstände in den bayerischen Landtag eingebracht, was prompt Kritik von der SPD hervorrief. SPD-Politikerin Ruth Waldmann behauptete, homöopathische Arzneimittel hätten „keine Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus“. Damit ignoriert sie die Studienlage komplett, die überzeugende Hinweise auf spezifische Wirkungen zeigt. Noch absurder mutet die Aussage von Gesundheitsminister Karl Lauterbach an, die Studie sei „grotesk“, weil sie Globuli „gegen Antibiotika teste“. Die eigentliche Frage war, ob Homöopathie wirke, also die Häufigkeit von Cystitiden reduzieren werden kann. Der damalige bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sah die Dinge differenzierter: „Wir müssen diese Themen ernst nehmen, darüber sprechen und sie prüfen.“

Die Studie wurde frei von Drittmitteln und unter strenger wissenschaftlicher Kontrolle geplant

Die iHOM-Studie wurde streng wissenschaftlich und herstellerunabhängig geplant. Trotzdem schwingen Kritiker die Keule der vermeintlichen Befangenheit: Ein Medienbeitrag hob hervor, dass einzelne homöopathische Studien von Herstellern gesponsert wurden – ohne zu erwähnen, dass dies auch bei Studien der konventionellen Medizin üblich ist. Das freilich entspricht dem Vorgehen der Homöopathie-Kritiker seit Jahren: nur weil der Wirkmechanismus der Homöopathie nicht geklärt ist, entbehre jede in der Praxis beobachtbare Wirkung von Homöopathie jeglicher Plausibilität und sei deshalb a priori unmöglich und somit auch nicht wissenschaftlich zu erforschen.

Ethikkommission der TU ließ die iHOM-Studie zu

Die Studie musste vor Beginn von einer Ethikkommission der TU München genehmigt werden. Der Leiter dieser Einrichtung wird in Medienberichten mit dem Satz zitiert, die Kommission habe sich „extrem schwergetan“, die Studie überhaupt zu genehmigen. Angesichts immer wieder kursierender unsachlicher und falscher Informationen zur Homöopathie als Therapieform ist diese Haltung durchaus nachvollziehbar. Die Kommission hätte die Möglichkeit gehabt, die Studie nicht zu genehmigen, hat sie dann aber doch zugelassen. Dafür sei die Statistik „nachgeschärft“ worden, um „falsch-positive Ergebnisse so gering wie möglich zu halten“. Dies legt das Bemühen der Kommission nahe, die Ausgangsüberzeugung zu bestätigen, dass Homöopathie nämlich gar keine Wirkung über Placebo hinaus haben könne. Um zu gesicherten Erkenntnissen zu kommen, ist es aber notwendig, wissenschaftliche Arbeiten möglichst ergebnisoffen zu gestalten.

Die Fakten zählen: Homöopathie und die Wissenschaft

 Die grundsätzliche Behauptung, Homöopathie wirke nicht über den Placebo-Effekt hinaus, ist sachlich und fachlich falsch. Ein systematisches Review von sechs Metaanalysen spricht im Ergebnis für eine über Placebo hinausgehende Wirkung der Homöopathie. Versuche von Homöopathie-Gegnern, diesen Review der Unwissenschaftlichkeit zu überführen, sind bislang gescheitert. Weitere ernst zu nehmende Ergebnisse aus Grundlagenforschung, Versorgungsforschung sowie klinische Studien zu zahlreichen Indikationen belegen ebenfalls potenziell positive Ergebnisse.

Das Ignorieren dieser Fakten und das Verleugnen wesentlicher Spielregeln wissenschaftlicher und journalistischer Redlichkeit ist nicht akzeptabel!


Weitere Informationen

2024-11-26T09:50:17+01:00

Neuer DZVhÄ-Vorstand ist gewählt

Berlin, 19. November 2024. Neuer DZVhÄ-Vorstand: Die Leipziger Ärztin Monika Kölsch ist die neue 1. Vorsitzende und der Münchner Arzt Dr. Ulf Riker der neue 2. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Die Delegiertenversammlung des DZVhÄ wählte sie am 16. November 2024 mit großen Mehrheiten. Die Neuwahlen wurden nach den Rücktritten von Dr. Michaela Geiger und Dr. Sieglinde Lauer nötig.

Monika Kölsch und Ulf Riker wurden in zwei Wahlgängen gewählt, traten aber als Team an. Auf ihrer Agenda stehen viele Ziele, die sie sich für ihre Amtszeit gesteckt haben. So möchten sich Kölsch und Riker für die Attraktivität der ärztlichen Homöopathie gerade auch bei jüngeren Kolleginnen und Kollegen einsetzen und die Fortbildungsangebote für den ärztlichen Nachwuchs attraktiver machen. Sie möchten die Homöopathie wieder verstärkt im ärztlichen Selbstverständnis etablieren und sich politisch für die Homöopathie als Teil eines pluralen Medizinsystems einsetzen. Weiterhin bleiben im Bundesvorstand des Berufsverbandes  Gerhard Antrup für die ‚Finanzen‘ und Dr. Sigrid Kruse für ‚Weiterbildung‘ verantwortlich.

Neuer DZVhÄ-Vorstand: Mit Erfahrung ins neue Amt

Sowohl Monika Kölsch als auch Ulf Riker haben vielfältige Erfahrungen in der Verbandsarbeit. Ärztin Kölsch war bereits von 2010 bis 2019 m DZVhÄ-Vorstand aktiv und ist seit 2016 auch im Vorstand des homöopathischen Weltärzteverband LMHI engagiert. Dr. Riker ist 1. Vorsitzender des DZVhÄ-Landesverbands Bayern und war 2021/2022 Teil des DZVhÄ-Vorstands. Mit diesen Verbandserfahrungen werden sich die neuen 1. und 2. Vorsitzende auch die Strukturen des DZVhÄ genau ansehen, um den Berufsverband insgesamt für die Zukunft zu stärken.

2024-11-20T19:30:06+01:00

Die neue GOÄ ist veröffentlicht – aber noch nicht gültig

Berlin, 26.09.2024. Die neue GOÄ befindet sich auf der Zielgeraden. Am 12. September 2024 gab die Bundesärztekammer (BÄK) die Endfassung bekannt. Diese wurde zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), der BÄK und unter Zustimmung der Beihilfestellen ausgehandelt. Nun ist die Politik am Zug und wird sich mit der neuen GOÄ beschäftigen.

Der DZVhÄ, vertreten durch die Privatarzt-AG, war von Anfang an an diesem über mehr als 10 Jahre dauernden Prozess beteiligt.
Wie der DZVhÄ die neue Gebührenordnung einschätzt und wie homöopathisch tätige Privatärztinnen und Privatärzte in Zukunft abrechnen können, lesen Sie hier im Mitgliederbereich.

 

2024-11-22T17:12:49+01:00

DocCheck und die Homöopathie – eine DZVhÄ-Antwort

Berlin, 24.09.2024. DocCheck arbeitet sich an der Homöopathie ab. Ende Juli erschien der Beitrag „Das Homöopathen-Verbot kommt“. In diesem Beitrag verbreiten die Autoren falsche Aussagen über den Stand der Homöopathie-Forschung. Auf DZVhÄ-Nachfrage erhielten wir zwar eine (süffisante) Antwort, aber Belege für die Aussage, die die ärztliche Homöopathie in das Reich der Glaubensbekenntnisse rückte, blieben jedoch aus.
Mitte September veröffentlichte DocCheck den Beitrag „Die Abrechnungskünstler“. Homöopathie ist in das Gesundheitssystem integriert, das zeigen auch die Selektivverträge Homöopathie. Daraus einen organisierten Abrechnungsbetrug zu unterstellen und lediglich Vermutungen und Spekulationen anzuführen, ist seriösem Journalismus nicht würdig.

Ein Fakten-Check zeigt die Mängel des Beitrags

Beliebtheit der Homöopathie und Wettbewerbsvorteil der Krankenkassen

▶️ Ob die Aufnahme der Homöopathie als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen ein Instrument zur Kundenbindung ist, ist spekulativ und sei dahingestellt. Richtig ist, dass Homöopathie bei den Versicherten beliebt ist. Weder Herr Windeler noch die DocCheck-Redaktion, die sich das Windeler-Zitat zu eigen machen, reflektieren die Frage, warum Patientinnen und Patienten Homöopathie so stark nachfragen und auch warum sie einen Wettbewerbsvorteil für die Krankenkassen darstellen könnte? Und das trotz der harschen Kritik, die seit Jahren in Medien an der Homöopathie geübt wird.
Offensichtlich spiegelt sich gerade in dem Wunsch von Patientinnen und Patienten nach Erstattung ihre positive Erfahrung mit der Homöopathie. Diese komplett zu ignorieren, erscheint aus Sicht Betroffener ignorant. Die mittlerweile in vielen Leitlinien verankerte „Gemeinsame Entscheidungsfindung“ (Shared decision making), die Patientinnen und Patienten explizit das Recht zugesteht über ihre Behandlung mitzuentscheiden, die Berücksichtigung der Erfahrungen und der Lebenswelt betroffene Menschen, ist im Übrigen ebenso ein Bestandteil Evidenzbasierter Medizin.

Unkenntnis der Wirksamkeitsprüfung

▶️ Das Zitat des BfarM als Hinweis auf einen angeblich fehlenden Wirksamkeitsnachweis zu werten, beruht auf einem Mangel der Kenntnis der Sachlage. Während im Rahmen einer konventionellen Arzneimittelstudie bei einer Indikation die Wirksamkeit eines Wirkstoffs geprüft wird, ist es bei Homöopathie-Studien mit Einzelmitteln so, dass auch bei einer definierten Indikation aus einer Vielzahl von Arzneimitteln, je nach vorliegender individuellen Symptomatik, verschiedene Arzneimittel gewählt werden. Insofern ergibt sich die Wirksamkeit in einer Homöopathie-Studie nicht aus der Wirkung eines Arzneimittels, sondern aus der Wirksamkeit verschiedener Arzneimittel – je nach individueller Symptomatik.
Deshalb sind homöopathischen Einzelmitteln auch keiner Indikationen zugeordnet. Um diesen Widerspruch zu pharmakologisch wirkenden, indikationsbezogen eingesetzten Arzneimitteln aufzulösen bzw. Rechnung zu tragen, wurde die Registrierung homöopathische Einzelmittel eingeführt. Dies ist keine Privilegierung der Homöopathie, sondern eine adäquate administrative Handhabung.
Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, Homöopathie habe ihre Wirksamkeit nicht unter Beweis gestellt, ist schlichtweg falsch.
Der DZVhÄ stellte DocCheck umfangreiches Material zur Verfügung, aus dem die Wirksamkeit der Homöopathie hervorgeht. Es ist ein peinlicher Vorgang, wenn eine bekannte Plattform wie DocCheck wissenschaftliche Daten komplett ignoriert oder in Unkenntnis der regulatorischen Gegebenheiten falsche Informationen verbreitet.

Homöopathische Selektivverträge und Managementgesellschaften

▶️ In ähnlicher Weise vermischt DocCheck auch Grundsätze und Regularien von Selektivverträgen, außerbudgetären und regulären GKV-Leistungen. Während der Kollektivvertrag von den Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Krankenkassen oder deren Verbänden abgeschlossen wird und für die Ärzte und Krankenkassen verbindlich ist, bieten Selektivverträge einzelnen Leistungserbringern oder einer Gemeinschaft von Leistungserbringern die Möglichkeit, individuell mit den Krankenkassen die Vertragsbedingungen auszuhandeln.
Neben der verbesserten Transparenz von Angeboten, Leistungen und Abrechnungen erweitert es darüber hinaus die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten. Bei Vertragsabschluss mit den Ärzten oder deren Managementgesellschaften geben die Krankenkassen Leitlinien und Gewährleistungszusagen vor, die vom Arzt eingehalten werden müssen. – Eine Vielzahl von Selektivverträgen werden außerbudgetär vergütet, dies ist kein Privileg homöopathischer Selektivverträge.

Auch die Gründung einer Managementgesellschaften ist kein homöopathisches Alleinstellungsmerkmal: Andere Verbände haben auch zur Durchführung von Selektivverträgen Managementgesellschaften gegründet (z.B. die „Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG“).
Die Teilnahme an den Selektivverträgen Homöopathie ist nicht DZVhÄ-Mitgliedern vorbehalten. Jeder Arzt, jede Ärztin mit entsprechender Qualifikation kann sich einschreiben. Auch viele KVen bieten Selektivverträge Homöopathie an.
Bestehen seitens der teilnehmenden Krankenkasse Zweifel an der Qualität oder dem Umfang der Behandlung, kann sie eine Prüfung entsprechend der Vereinbarung des Vertrages veranlassen und gegebenenfalls Rückforderungen stellen.

Umfang der Homöopathie-Ausbildung

▶️ Das Homöopathie-Diplom lässt sich nicht in drei Wochen absolvieren und außerdem müssen auch kontinuierlich Fortbildungspunkte gesammelt werden, um es zu behalten. Da DocCheck nicht nur die Ausbildungszeit verkürzt, sondern auch die Lehrinhalte unterschlägt, seien sie hier genannt.

Nachzuweisen ist die Absolvierung folgender Ausbildungsbestandteile:

  • 6 Kurse mit je 40 Stunden (Kurse A-F). Der sogenannte 3-Monats-Kurs entspricht inhaltlich den Kursen A bis F und enthält zusätzlich bereits 100 Stunden praktischer Ausbildung.
  • Fallseminare einschließlich Supervision, 300 Stunden praktische Ausbildung in Arbeitsgruppen unter Leitung eines auch vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie ODER
  • 18 Monate kontinuierliche Ausbildung in einer Praxis oder Klinik unter Leitung eines vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie. Hierbei sind 100 Stunden Fallseminar alternativ zu 6 Monaten Praxisassistenz zu verstehen.
  • Selbstständige Ausarbeitung von 50 Krankheitsfällen im Fallseminar bzw. der Praxisassistenz, davon 10 vorgegebene Fälle ausführlich.
  • Präsentation und schriftliche Dokumentation von 10 eigenen Krankheitsfällen aus der praktischen Tätigkeit des Teilnehmers, davon mindestens 5 chronische Fälle mit mindestens einjähriger Beobachtung nach der ersten Mittelgabe, sowie Erfüllung der Mindestanforderungen bzgl. der Qualitätssicherung.
  • Abschluss-Kolloquium beim zuständigen DZVhÄ-Landesverband bzw. seinen Ausbildungsleitern nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung.

 

Fehlende Evidenz? Eine falsche Behauptung

▶️ Der Beitrag intendiert, Homöopathie sei im Gegensatz zu anderen Leistungen, die im Rahmen der Selektivverträge oder außerbudgetären erbracht werden, nicht evidenzbasiert. Wir haben DocCheck mit umfangreichem Material belegt, dass Homöopathie zur Evidenzbasierten Medizin gehört. Hingegen werden Check-up-Untersuchungen von ärztlichen Standesorganisationen vielfach beworben, häufig durchgeführt, von den GKVen außerbudgetär honoriert und ihre Durchführung sogar mit einem Bonus für die Teilnehmer belohnt. Ein aktuelles Cochrane Review zeigt jedoch, dass solche Untersuchungen weder Herzkreislauf-, noch Krebserkrankungen oder Todesfälle insgesamt verhindern (Krogsbøll et al: General health checks in adults for reducing morbidity and mortality from disease (Review). Cochrane Database of Systematic Reviews Jan. 2019.

Worum geht es DocCheck?

▶️ Worum geht es DocCheck bei den unverhohlenen Betrugsunterstellungen? Um die Finanzierbarkeit des GKV-Systems oder um eine Kritik an der Homöopathie? Uns stellen sich wieder Fragen:

  • Warum betreibt DocCheck Rosinenpickerei?
  • Warum stellt DocCheck seine Kritik an der Erstattung homöopathischer Leistungen nicht in den gebotenen Zusammenhang?
  • Warum fehlt ein Hinweis darauf, dass viele Leistungen im GKV System, zum Beispiel Check-Up Untersuchungen zwar häufig durchgeführt werden, aber nachweislich keinen Effekt haben?

Warum so empfindlich, DocCheck? Ist die Kritik an einem Artikel gleichzusetzen mit „Austeilen gegen Journalisten“? DocCheck hat in seinem Beitrag „Das Homöopathieverbot kommt“ sachlich falsch intendiert, Homöopathie sei grundsätzlich nicht evidenzbasiert. Der DZVhÄ antwortet darauf sachlich fundiert und stellte umfangreiches wissenschaftliches Material zur Verfügung, aus dem das Gegenteil hervorgeht. Wir vermissen die Bereitschaft zu einem sachlichen, sachbezogenen und auf Fakten beruhenden Dialog auf Basis der Grundlagen der Evidenzbasierten Medizin. Auch der aktuelle Artikel basiert auf Vermutungen und Unterstellungen.

 


Kennen Sie schon den neuen DZVhÄ-Podcast zur Homöopathie-Forschung? Hörenswert! Direkt mal reinhören.

2024-09-24T09:51:43+02:00
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