Frass: Anschuldigungen an Homöopathie-Studie zur Onkologie scheitern

Berlin, 2. Dezember 2024. Vor zwei Jahren wurden schwerwiegende Anschuldigungen gegen ein Forscherteam unter der Leitung von Prof. Michael Frass erhoben. Es war die Rede von Manipulation und Betrug. Hintergrund war eine positive Studie zur homöopathisch-komplementären Behandlungen von Lungenkrebspatienten, die im Oncologist veröffentlicht wurde. Inzwischen haben die Herausgeber Frass rehabilitiert, die in einem Leitartikel den Wert der Studie bestätigen. Der DZVhÄ dokumentiert eine Stellungnahme von Prof. Michael Frass.

Studie zur Wirksamkeit von Homöopathie bei Lungenkrebs bestätigt
Eine Studie eines Teams um Universitätsprofessor Doktor Michael Frass hat den Nachweis erbracht, dass eine homöopathische Zusatzbehandlung bei Lungenkrebs positive Effekte hat. Sie wurde 2020 veröffentlicht, aber zwei Jahre später wie so oft von „Skeptikern“ angegriffen. Daraufhin haben die Forschenden detailliert Stellung genommen. Als Resultat hat die Fachzeitschrift „The Oncologist“ zuletzt klargestellt, dass der Artikel wissenschaftlich korrekt ist und veröffentlicht bleibt.

Es handelt sich um eine randomisierte placebo-kontrollierte (RCT) Studie, in der das Forscherteam nachgewiesen hat, dass eine homöopathische Behandlung als Zusatztherapie die Lebensqualität verbessern und das Überleben bei Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkrebs verlängern kann. Im Jahr 2020 erfolgte mit einem Artikel in der Fachzeitschrift „The Oncologist“ die wissenschaftliche Publikation.

Zwei Jahre später haben fanatische Gegner der Homöopathie die Studie ins Visier genommen, bösartige Vorwürfe getrommelt und die Rückziehung gefordert. Obwohl die Vorwürfe wie meist bei diesen Attacken spekulativ und unfundiert waren, erarbeiteten die Forschenden eine ausführliche Stellungnahme. Die dargelegten Fakten haben sämtliche Kritik Punkt für Punkt widerlegt.

Daraufhin bestätigte die Fachzeitschrift „The Oncologist“ zuletzt, dass der 2020 erschienene Artikel wissenschaftlich korrekt ist und aufrecht bleibt.

Es zeigt sich ein weiteres Mal, dass wissenschaftliche Evidenz die Wirksamkeit von Homöopathie untermauert, auch wenn Gegner der Komplementärmedizin kein Interesse haben, es zur Kenntnis zu nehmen und, wie gezeigt, unwissenschaftlich argumentieren.

Weitere Informationen:
  • Frass M, et al. Homeopathic Treatment as an Add-On Therapy May Improve Quality of Life and Prolong Survival in Patients with Non-Small Cell Lung Cancer: A Prospective, Randomized, Placebo-Controlled, Double-Blind, Three-Arm, Multicenter Study. Oncologist 2020;25(12):e1930-e1955. doi: 10.1002/onco.13548. Clarification and Explanation in: Oncologist 2024;29(11):e1631-e1632. doi: 10.1093/oncolo/oyae253. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33010094/
  • HRI Statement on conclusion of Frass et al. 2020 investigation
  • DZVhÄ-Podcast: Homöopathie in der Forschung
  • Stellungnahme Prof. Frass

 

2024-12-02T15:10:49+01:00

Homöopathie in Medien – zwei aktuelle Beispiele

Berlin, 26. November 2024. Die FAZ machte sich am 19. November 24 über die Münchner Homöopathie-Studie iHOM her, verdrehte Tatsachen und legte dem Studienleiter Worte in den Mund, die er nicht gesagt hatte. Dies finden wir einen schlechten Journalismus. Dass es auch anders geht, zeigte uns die Süddeutsche Zeitung am 23. November 24. Sie hält von ‚Globuli im Kreißsaal‘ zwar auch nichts, stellt aber etwa Krankenhausstationen vor, die gute Erfahrungen mit Hebammen und Homöopathie machen. Dr. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender, kommentiert anhand dieser zwei aktuellen Beispiele die Homöopathie in den Medien.

Homöopathie in Medien – Beispiel 1, die FAZ

Die FAZ hat sich jüngst mit Häme darauf gestürzt, dass eine ehrgeizige doppelblinde, randomisierte und Placebo-kontrollierte Studie an der TU München „gescheitert“ sei. Tatsache ist, dass nicht die Studie als solche eingestellt werden musste, sondern dass die Rekrutierung aus Gründen höchster formaler und inhaltlicher Kriterien viel zu schleppend vorankam, um in einem vernünftigen Zeithorizont das gesteckte Ziel von 200 Studienteilnehmerinnen erreichen zu können. Es war dabei um die Frage gegangen, ob Homöopathie eine Option darstellt, bei unkomplizierten wiederkehrenden Blasenentzündungen von Frauen die Rückfallgefahr und damit die Notwendigkeit von häufigerem Antibiotikaeinsatz zu reduzieren. Die bedrohlich zunehmenden Antibiotika-Resistenzen waren Grund genug, sich dieses Themas anzunehmen. Allerdings ließ der Autor des FAZ-Beitrages nichts unversucht, durch nicht korrekte Zitate und Falschaussagen zur Studienlage die Homöopathie in Misskredit zu bringen. Das Ignorieren von Fakten und die Missachtung wissenschaftlicher und journalistischer Redlichkeit ist nicht akzeptabel!

Ein DZVhÄ-Statement zu diesem FAZ-Beitrag lesen Sie hier.

Homöopathie in Medien – Beispiel 2, die SZ

Die Süddeutsche Zeitung titelt in der Wochenendausgabe vom 23.11.24: „Globuli im Kreißsaal“ und berichtet von einer Erhebung der Universität Gießen aus dem Jahre 2009. Aus dieser ging hervor, dass Komplementärmedizin auf Geburtsstationen in Deutschland weit verbreitet sei und Homöopathie in 93 Prozent der Einrichtungen genutzt werde. Obwohl Homöopathie in der aktuellen Leitlinie zur natürlichen Geburt wegen „mangelnder Evidenz“ nicht empfohlen wird, erfährt der Leser immerhin, dass in einer der größten Geburtskliniken Deutschlands, dem St-Joseph-Krankenhaus in Berlin, „die Anwendung von Homöopathie in Hebammenkreisen in verschiedenen Bereichen anerkannt sei und man im Haus damit „gute Erfahrungen gemacht“ habe.

Dieses Beispiel zeigt, dass Fakten auch im Bereich Homöopathie durchaus angemessen dargestellt werden können – wie es sich für journalistische Beiträge zum Thema Medizin und Gesundheit gehört – und dass auf diese Weise die eigene Meinungsbildung unterstützt werden kann. Man muss Homöopathie nicht vorbehaltlos favorisieren, aber man sollte die wissenschaftliche Studienlage korrekt wiedergeben!

Tipp: Der DZVhÄ-Landesverband NRW bietet Homöopathie-Kurse für Hebammen und Geburtshelfer an.

Was lernen wir daraus?

Wollte man in der Medizin nur noch solche Methoden verwenden, für die es eine ausreichend hohe Studienevidenz gibt, dann müssten mehr als 70 Prozent aller therapeutischen Methoden aus dem Leistungskatalog der akademischen Medizin eliminiert werden. Es liegt nicht zuletzt in der Verantwortung der Medien, hier mit Sorgfalt zu recherchieren, den Sachstand so objektiv und unvoreingenommen wie möglich darzustellen. Nur so kann man Mediennutzern das Recht lassen und die Möglichkeit eröffnen, sich ein eigenes Bild zu machen. Wenn ärztliche Erfahrung den Ergebnissen der Naturwissenschaften untergeordnet oder in ihrem Wert überhaupt in Frage gestellt wird, dann führt das früher oder später dazu, dass kranke Menschen zu Objekten der Wissenschaft degradiert werden und Medizin zu einem seelenlosen technischen Reparaturbetrieb verkommt.

Medizin ist Wissenschaft und Erfahrung, das werden – Hand aufs Herz! – erfahrene Praktiker bis zu den höchsten Ebenen von Ordinarien nicht bestreiten. Zu dieser Tatsache sollten sich auch Journalistinnen und Journalisten bekennen.

 

2024-11-27T11:38:35+01:00

Die langsame Patientinnen-Rekrutierung führte zum Ende der bayerischen Homöopathie-Studie

Berlin, 22.11.2024. Die TU München war von der Bayrischen Staatsregierung beauftragt worden zu erforschen, ob eine individualisierte homöopathische Behandlung zusätzlich zur leitliniengerechten Therapie den Antibiotikabedarf bei wiederkehrenden Blasenentzündungen von Frauen reduzieren kann. Die Patientenrekrutierung wurde nun beendet, die bis jetzt teilnehmenden Patientinnen werden aber weiter behandelt und ihre Daten ausgewertet. Eine Stellungnahme des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zum Ende der bayerischen Homöopathie-Studie und dem aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung.

„Häufige Blasenentzündungen? Immer wieder Antibiotika?“

Dies fragt die Technische Universität München (TU) auf der Webseite der iHOM-Studie. Mit der Studie sollte geprüft werden, ob eine individualisierte homöopathische Behandlung zusätzlich zur leitliniengerechten Therapie den Antibiotikabedarf reduzieren kann. „Wir haben die Rekrutierung abgebrochen, da die erforderliche Zahl an Probandinnen in einem sinnvollen Zeitraum nicht erreichbar gewesen wäre“, teilte Studienleiter Prof. Dr. Lutz Renders dem DZVhÄ mit. Der Grund für die langsame Rekrutierung: Die vom Design sehr hochwertige klinische randomisierte doppelblinde Placebo-kontrollierte Studie hatte streng definierte Teilnahmevoraussetzungen, die viele Bewerberinnen ausschloss. Dabei ging es etwa ums Alter, Vorerkrankungen oder Dauer und Häufigkeit der Beschwerden.

Vorzeitig beendete Studien sind keineswegs außergewöhnlich, es betrifft etwa 30 Prozent genehmigter klinischer Studien scheitern, häufig aus logistischen Gründen – wie auch hier. Dennoch wird das Aus von der Homöopathie-kritischen Öffentlichkeit genutzt, um das gesamte Forschungsfeld zu diskreditieren.

Bis zu 10.000 Todesfälle durch Antibiotikaresistenzen in Deutschland

Die Zielsetzung der Studie war die Reduktion von Antibiotikaeinsatz in der Therapie. Das ist absolut notwendig, denn jedes Jahr kommt es in Deutschland laut Robert-Koch Institut zu geschätzten 400.000 bis 600.000 nosokomialen Infektionen und etwa 10.000 Todesfällen dadurch. Bakterielle Krankheitserreger, die gegenüber Antibiotika weniger empfindlich oder völlig resistent geworden sind, nehmen weltweit zu und werden zu einer Herausforderung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Und wenn nur eine geringe Chance bestehen würde, dass Dank Homöopathie diese Zahl an Todesfällen reduziert werden könnte, dann hätte sich der Aufwand dieser Studie gelohnt. Ein aktueller Zeitungsartikel beschreibt hingegen homöopathische Arzneien als „potenziell tödlich“ – ein verzerrender und unredlicher Hinweis auf manche eingesetzten Ausgangsstoffe, die selbstverständlich nur in hochpotenzierter und geprüfter Form verwendet werden. Der Verfasser des Artikels entblößt damit eher seine Voreingenommenheit als wissenschaftliche Substanz.

Qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, sichere Arzneimittel

Homöopathisch therapierende Ärztinnen und Ärzte berichten, dass sie in der Praxis weniger Antibiotika einsetzen als der Durchschnitt ihrer Fachgruppen. Auch liegen bereits Studien aus der Veterinärmedizin und der Versorgungsforschung vor, die eine Reduktion von Antibiotika in homöopathischen Praxen zeigen. Weitere Forschung ist auf diesem Gebiet notwendig. Einen Beitrag zu leisten, um unter Umständen den Antibiotikaeinsatz und damit auch die Resistenzentwicklung zu reduzieren, war und ist auf jeden Fall den Aufwand für eine Studie wert.

Die an der Studie beteiligten Ärztinnen und Ärzte aus München sind hauptsächlich Allgemein- und Fachärzte. Neben ihrer akademischen Ausbildung haben sie selbstverständlich sowohl die Zusatzbezeichnung Homöopathie, darüber hinaus eine teilweise jahrzehntelange Erfahrung mit der Integration der Homöopathie in eine individuelle Patientenbehandlung.

Im Studien-Protokoll waren die für die entsprechende Indikation häufig in Frage kommenden homöopathischen Arzneien festgelegt. Einige dieser Arzneimittel werden aus potenziell giftigen Ausgangsstoffen hergestellt. Auch wenn dies für den medizinischen Laien verunsichernd sein kann, sind auch diese Arzneien absolut sicher. Aufgrund der Regulierung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) werden sie ausschließlich in unbedenklichen Potenzierungen eingesetzt.

Populistische Kritik statt sachlicher Auseinandersetzung

Die CSU hatte die Studie gegen Widerstände in den bayerischen Landtag eingebracht, was prompt Kritik von der SPD hervorrief. SPD-Politikerin Ruth Waldmann behauptete, homöopathische Arzneimittel hätten „keine Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus“. Damit ignoriert sie die Studienlage komplett, die überzeugende Hinweise auf spezifische Wirkungen zeigt. Noch absurder mutet die Aussage von Gesundheitsminister Karl Lauterbach an, die Studie sei „grotesk“, weil sie Globuli „gegen Antibiotika teste“. Die eigentliche Frage war, ob Homöopathie wirke, also die Häufigkeit von Cystitiden reduzieren werden kann. Der damalige bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sah die Dinge differenzierter: „Wir müssen diese Themen ernst nehmen, darüber sprechen und sie prüfen.“

Die Studie wurde frei von Drittmitteln und unter strenger wissenschaftlicher Kontrolle geplant

Die iHOM-Studie wurde streng wissenschaftlich und herstellerunabhängig geplant. Trotzdem schwingen Kritiker die Keule der vermeintlichen Befangenheit: Ein Medienbeitrag hob hervor, dass einzelne homöopathische Studien von Herstellern gesponsert wurden – ohne zu erwähnen, dass dies auch bei Studien der konventionellen Medizin üblich ist. Das freilich entspricht dem Vorgehen der Homöopathie-Kritiker seit Jahren: nur weil der Wirkmechanismus der Homöopathie nicht geklärt ist, entbehre jede in der Praxis beobachtbare Wirkung von Homöopathie jeglicher Plausibilität und sei deshalb a priori unmöglich und somit auch nicht wissenschaftlich zu erforschen.

Ethikkommission der TU ließ die iHOM-Studie zu

Die Studie musste vor Beginn von einer Ethikkommission der TU München genehmigt werden. Der Leiter dieser Einrichtung wird in Medienberichten mit dem Satz zitiert, die Kommission habe sich „extrem schwergetan“, die Studie überhaupt zu genehmigen. Angesichts immer wieder kursierender unsachlicher und falscher Informationen zur Homöopathie als Therapieform ist diese Haltung durchaus nachvollziehbar. Die Kommission hätte die Möglichkeit gehabt, die Studie nicht zu genehmigen, hat sie dann aber doch zugelassen. Dafür sei die Statistik „nachgeschärft“ worden, um „falsch-positive Ergebnisse so gering wie möglich zu halten“. Dies legt das Bemühen der Kommission nahe, die Ausgangsüberzeugung zu bestätigen, dass Homöopathie nämlich gar keine Wirkung über Placebo hinaus haben könne. Um zu gesicherten Erkenntnissen zu kommen, ist es aber notwendig, wissenschaftliche Arbeiten möglichst ergebnisoffen zu gestalten.

Die Fakten zählen: Homöopathie und die Wissenschaft

 Die grundsätzliche Behauptung, Homöopathie wirke nicht über den Placebo-Effekt hinaus, ist sachlich und fachlich falsch. Ein systematisches Review von sechs Metaanalysen spricht im Ergebnis für eine über Placebo hinausgehende Wirkung der Homöopathie. Versuche von Homöopathie-Gegnern, diesen Review der Unwissenschaftlichkeit zu überführen, sind bislang gescheitert. Weitere ernst zu nehmende Ergebnisse aus Grundlagenforschung, Versorgungsforschung sowie klinische Studien zu zahlreichen Indikationen belegen ebenfalls potenziell positive Ergebnisse.

Das Ignorieren dieser Fakten und das Verleugnen wesentlicher Spielregeln wissenschaftlicher und journalistischer Redlichkeit ist nicht akzeptabel!


Weitere Informationen

2024-11-26T09:50:17+01:00

Neuer DZVhÄ-Vorstand ist gewählt

Berlin, 19. November 2024. Neuer DZVhÄ-Vorstand: Die Leipziger Ärztin Monika Kölsch ist die neue 1. Vorsitzende und der Münchner Arzt Dr. Ulf Riker der neue 2. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Die Delegiertenversammlung des DZVhÄ wählte sie am 16. November 2024 mit großen Mehrheiten. Die Neuwahlen wurden nach den Rücktritten von Dr. Michaela Geiger und Dr. Sieglinde Lauer nötig.

Monika Kölsch und Ulf Riker wurden in zwei Wahlgängen gewählt, traten aber als Team an. Auf ihrer Agenda stehen viele Ziele, die sie sich für ihre Amtszeit gesteckt haben. So möchten sich Kölsch und Riker für die Attraktivität der ärztlichen Homöopathie gerade auch bei jüngeren Kolleginnen und Kollegen einsetzen und die Fortbildungsangebote für den ärztlichen Nachwuchs attraktiver machen. Sie möchten die Homöopathie wieder verstärkt im ärztlichen Selbstverständnis etablieren und sich politisch für die Homöopathie als Teil eines pluralen Medizinsystems einsetzen. Weiterhin bleiben im Bundesvorstand des Berufsverbandes  Gerhard Antrup für die ‚Finanzen‘ und Dr. Sigrid Kruse für ‚Weiterbildung‘ verantwortlich.

Neuer DZVhÄ-Vorstand: Mit Erfahrung ins neue Amt

Sowohl Monika Kölsch als auch Ulf Riker haben vielfältige Erfahrungen in der Verbandsarbeit. Ärztin Kölsch war bereits von 2010 bis 2019 m DZVhÄ-Vorstand aktiv und ist seit 2016 auch im Vorstand des homöopathischen Weltärzteverband LMHI engagiert. Dr. Riker ist 1. Vorsitzender des DZVhÄ-Landesverbands Bayern und war 2021/2022 Teil des DZVhÄ-Vorstands. Mit diesen Verbandserfahrungen werden sich die neuen 1. und 2. Vorsitzende auch die Strukturen des DZVhÄ genau ansehen, um den Berufsverband insgesamt für die Zukunft zu stärken.

2024-11-20T19:30:06+01:00

Die neue GOÄ ist veröffentlicht – aber noch nicht gültig

Berlin, 26.09.2024. Die neue GOÄ befindet sich auf der Zielgeraden. Am 12. September 2024 gab die Bundesärztekammer (BÄK) die Endfassung bekannt. Diese wurde zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), der BÄK und unter Zustimmung der Beihilfestellen ausgehandelt. Nun ist die Politik am Zug und wird sich mit der neuen GOÄ beschäftigen.

Der DZVhÄ, vertreten durch die Privatarzt-AG, war von Anfang an an diesem über mehr als 10 Jahre dauernden Prozess beteiligt.
Wie der DZVhÄ die neue Gebührenordnung einschätzt und wie homöopathisch tätige Privatärztinnen und Privatärzte in Zukunft abrechnen können, lesen Sie hier im Mitgliederbereich.

 

2024-11-22T17:12:49+01:00

DocCheck und die Homöopathie – eine DZVhÄ-Antwort

Berlin, 24.09.2024. DocCheck arbeitet sich an der Homöopathie ab. Ende Juli erschien der Beitrag „Das Homöopathen-Verbot kommt“. In diesem Beitrag verbreiten die Autoren falsche Aussagen über den Stand der Homöopathie-Forschung. Auf DZVhÄ-Nachfrage erhielten wir zwar eine (süffisante) Antwort, aber Belege für die Aussage, die die ärztliche Homöopathie in das Reich der Glaubensbekenntnisse rückte, blieben jedoch aus.
Mitte September veröffentlichte DocCheck den Beitrag „Die Abrechnungskünstler“. Homöopathie ist in das Gesundheitssystem integriert, das zeigen auch die Selektivverträge Homöopathie. Daraus einen organisierten Abrechnungsbetrug zu unterstellen und lediglich Vermutungen und Spekulationen anzuführen, ist seriösem Journalismus nicht würdig.

Ein Fakten-Check zeigt die Mängel des Beitrags

Beliebtheit der Homöopathie und Wettbewerbsvorteil der Krankenkassen

▶️ Ob die Aufnahme der Homöopathie als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen ein Instrument zur Kundenbindung ist, ist spekulativ und sei dahingestellt. Richtig ist, dass Homöopathie bei den Versicherten beliebt ist. Weder Herr Windeler noch die DocCheck-Redaktion, die sich das Windeler-Zitat zu eigen machen, reflektieren die Frage, warum Patientinnen und Patienten Homöopathie so stark nachfragen und auch warum sie einen Wettbewerbsvorteil für die Krankenkassen darstellen könnte? Und das trotz der harschen Kritik, die seit Jahren in Medien an der Homöopathie geübt wird.
Offensichtlich spiegelt sich gerade in dem Wunsch von Patientinnen und Patienten nach Erstattung ihre positive Erfahrung mit der Homöopathie. Diese komplett zu ignorieren, erscheint aus Sicht Betroffener ignorant. Die mittlerweile in vielen Leitlinien verankerte „Gemeinsame Entscheidungsfindung“ (Shared decision making), die Patientinnen und Patienten explizit das Recht zugesteht über ihre Behandlung mitzuentscheiden, die Berücksichtigung der Erfahrungen und der Lebenswelt betroffene Menschen, ist im Übrigen ebenso ein Bestandteil Evidenzbasierter Medizin.

Unkenntnis der Wirksamkeitsprüfung

▶️ Das Zitat des BfarM als Hinweis auf einen angeblich fehlenden Wirksamkeitsnachweis zu werten, beruht auf einem Mangel der Kenntnis der Sachlage. Während im Rahmen einer konventionellen Arzneimittelstudie bei einer Indikation die Wirksamkeit eines Wirkstoffs geprüft wird, ist es bei Homöopathie-Studien mit Einzelmitteln so, dass auch bei einer definierten Indikation aus einer Vielzahl von Arzneimitteln, je nach vorliegender individuellen Symptomatik, verschiedene Arzneimittel gewählt werden. Insofern ergibt sich die Wirksamkeit in einer Homöopathie-Studie nicht aus der Wirkung eines Arzneimittels, sondern aus der Wirksamkeit verschiedener Arzneimittel – je nach individueller Symptomatik.
Deshalb sind homöopathischen Einzelmitteln auch keiner Indikationen zugeordnet. Um diesen Widerspruch zu pharmakologisch wirkenden, indikationsbezogen eingesetzten Arzneimitteln aufzulösen bzw. Rechnung zu tragen, wurde die Registrierung homöopathische Einzelmittel eingeführt. Dies ist keine Privilegierung der Homöopathie, sondern eine adäquate administrative Handhabung.
Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, Homöopathie habe ihre Wirksamkeit nicht unter Beweis gestellt, ist schlichtweg falsch.
Der DZVhÄ stellte DocCheck umfangreiches Material zur Verfügung, aus dem die Wirksamkeit der Homöopathie hervorgeht. Es ist ein peinlicher Vorgang, wenn eine bekannte Plattform wie DocCheck wissenschaftliche Daten komplett ignoriert oder in Unkenntnis der regulatorischen Gegebenheiten falsche Informationen verbreitet.

Homöopathische Selektivverträge und Managementgesellschaften

▶️ In ähnlicher Weise vermischt DocCheck auch Grundsätze und Regularien von Selektivverträgen, außerbudgetären und regulären GKV-Leistungen. Während der Kollektivvertrag von den Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Krankenkassen oder deren Verbänden abgeschlossen wird und für die Ärzte und Krankenkassen verbindlich ist, bieten Selektivverträge einzelnen Leistungserbringern oder einer Gemeinschaft von Leistungserbringern die Möglichkeit, individuell mit den Krankenkassen die Vertragsbedingungen auszuhandeln.
Neben der verbesserten Transparenz von Angeboten, Leistungen und Abrechnungen erweitert es darüber hinaus die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten. Bei Vertragsabschluss mit den Ärzten oder deren Managementgesellschaften geben die Krankenkassen Leitlinien und Gewährleistungszusagen vor, die vom Arzt eingehalten werden müssen. – Eine Vielzahl von Selektivverträgen werden außerbudgetär vergütet, dies ist kein Privileg homöopathischer Selektivverträge.

Auch die Gründung einer Managementgesellschaften ist kein homöopathisches Alleinstellungsmerkmal: Andere Verbände haben auch zur Durchführung von Selektivverträgen Managementgesellschaften gegründet (z.B. die „Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG“).
Die Teilnahme an den Selektivverträgen Homöopathie ist nicht DZVhÄ-Mitgliedern vorbehalten. Jeder Arzt, jede Ärztin mit entsprechender Qualifikation kann sich einschreiben. Auch viele KVen bieten Selektivverträge Homöopathie an.
Bestehen seitens der teilnehmenden Krankenkasse Zweifel an der Qualität oder dem Umfang der Behandlung, kann sie eine Prüfung entsprechend der Vereinbarung des Vertrages veranlassen und gegebenenfalls Rückforderungen stellen.

Umfang der Homöopathie-Ausbildung

▶️ Das Homöopathie-Diplom lässt sich nicht in drei Wochen absolvieren und außerdem müssen auch kontinuierlich Fortbildungspunkte gesammelt werden, um es zu behalten. Da DocCheck nicht nur die Ausbildungszeit verkürzt, sondern auch die Lehrinhalte unterschlägt, seien sie hier genannt.

Nachzuweisen ist die Absolvierung folgender Ausbildungsbestandteile:

  • 6 Kurse mit je 40 Stunden (Kurse A-F). Der sogenannte 3-Monats-Kurs entspricht inhaltlich den Kursen A bis F und enthält zusätzlich bereits 100 Stunden praktischer Ausbildung.
  • Fallseminare einschließlich Supervision, 300 Stunden praktische Ausbildung in Arbeitsgruppen unter Leitung eines auch vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie ODER
  • 18 Monate kontinuierliche Ausbildung in einer Praxis oder Klinik unter Leitung eines vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie. Hierbei sind 100 Stunden Fallseminar alternativ zu 6 Monaten Praxisassistenz zu verstehen.
  • Selbstständige Ausarbeitung von 50 Krankheitsfällen im Fallseminar bzw. der Praxisassistenz, davon 10 vorgegebene Fälle ausführlich.
  • Präsentation und schriftliche Dokumentation von 10 eigenen Krankheitsfällen aus der praktischen Tätigkeit des Teilnehmers, davon mindestens 5 chronische Fälle mit mindestens einjähriger Beobachtung nach der ersten Mittelgabe, sowie Erfüllung der Mindestanforderungen bzgl. der Qualitätssicherung.
  • Abschluss-Kolloquium beim zuständigen DZVhÄ-Landesverband bzw. seinen Ausbildungsleitern nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung.

 

Fehlende Evidenz? Eine falsche Behauptung

▶️ Der Beitrag intendiert, Homöopathie sei im Gegensatz zu anderen Leistungen, die im Rahmen der Selektivverträge oder außerbudgetären erbracht werden, nicht evidenzbasiert. Wir haben DocCheck mit umfangreichem Material belegt, dass Homöopathie zur Evidenzbasierten Medizin gehört. Hingegen werden Check-up-Untersuchungen von ärztlichen Standesorganisationen vielfach beworben, häufig durchgeführt, von den GKVen außerbudgetär honoriert und ihre Durchführung sogar mit einem Bonus für die Teilnehmer belohnt. Ein aktuelles Cochrane Review zeigt jedoch, dass solche Untersuchungen weder Herzkreislauf-, noch Krebserkrankungen oder Todesfälle insgesamt verhindern (Krogsbøll et al: General health checks in adults for reducing morbidity and mortality from disease (Review). Cochrane Database of Systematic Reviews Jan. 2019.

Worum geht es DocCheck?

▶️ Worum geht es DocCheck bei den unverhohlenen Betrugsunterstellungen? Um die Finanzierbarkeit des GKV-Systems oder um eine Kritik an der Homöopathie? Uns stellen sich wieder Fragen:

  • Warum betreibt DocCheck Rosinenpickerei?
  • Warum stellt DocCheck seine Kritik an der Erstattung homöopathischer Leistungen nicht in den gebotenen Zusammenhang?
  • Warum fehlt ein Hinweis darauf, dass viele Leistungen im GKV System, zum Beispiel Check-Up Untersuchungen zwar häufig durchgeführt werden, aber nachweislich keinen Effekt haben?

Warum so empfindlich, DocCheck? Ist die Kritik an einem Artikel gleichzusetzen mit „Austeilen gegen Journalisten“? DocCheck hat in seinem Beitrag „Das Homöopathieverbot kommt“ sachlich falsch intendiert, Homöopathie sei grundsätzlich nicht evidenzbasiert. Der DZVhÄ antwortet darauf sachlich fundiert und stellte umfangreiches wissenschaftliches Material zur Verfügung, aus dem das Gegenteil hervorgeht. Wir vermissen die Bereitschaft zu einem sachlichen, sachbezogenen und auf Fakten beruhenden Dialog auf Basis der Grundlagen der Evidenzbasierten Medizin. Auch der aktuelle Artikel basiert auf Vermutungen und Unterstellungen.

 


Kennen Sie schon den neuen DZVhÄ-Podcast zur Homöopathie-Forschung? Hörenswert! Direkt mal reinhören.

2024-09-24T09:51:43+02:00

Wir nehmen Abschied von Dr. Klaus-Henning Gypser

Berlin, 16. September 2024.
Dr. Klaus-Henning Gypser – ein Nachruf von seinem Wegbegleiter Dr. Carl Rudolf Klinkenberg.

Ein Großer ist von uns gegangen: Am 4. September 2024 verstarb Klaus-Henning Gypser im Beisein seiner geliebten Frau Heike und seiner Familie nach kurzer schwerer Krankheit. Seine Verdienste um die Homöopathie sind herausragend.

Der frühe Kontakt zur Homöopathie und seine Ausbildung

Klaus-Henning Gypser (*27.02.1955) kam im Kindesalter mit der Homöopathie in Berührung, als ihm sein homöopathischer Hausarzt medizinische Bücher gab. Im Alter von 16 Jahren beschloss er, homöopathischer Arzt zu werden, mit 20 las er das Organon. Während seines Medizinstudiums in Aachen hospitierte er bei Jost Künzli, Will Klunker und Georg von Keller. Klunker zeigte ihm methodisch, wie man die richtige Arznei wählt und führte ihn in die Philosophie Heideggers ein. Von Keller öffnete ihm das weite Feld der homöopathischen Literatur. Gypser begann ab 1980 selbst, sie zu sammeln und baute im Laufe seines Lebens die mit ca. 8000 Bänden weltweit größte homöopathische Privatbibliothek auf.

Wichtige Beiträge zur Forschung und Methodik

1984 erschloss er in der Bibliotheca Homoeopathica mit v. Keller, J. Baur und P.W. Thomas sämtliche seit 1822 weltweit publizierten Zeitschriften mit einem neuen Abkürzungsverzeichnis und schuf damit bereits eine der Voraussetzungen für die Revision der Materia medica. Ein weiterer Verdienst ist die Herausgabe der Schriften von Bönninghausen, Hering und Kent, die er so für die weitere Forschung bereitstellte. Damit wurde die Wiederbelebung der Denkweise C. von Bönning­hausens möglich.

1996 bis `99 wurde unter Gypsers Leitung Bönninghausens Taschenbuch revidiert und damit zu einem modernen Hilfsmittel im Praxisalltag. Bönninghausens Methode wurde durch ihn, Andreas Wegener und Bernhard Möller verbreitet und mit Heiner Freis Polaritätsanalyse regelrecht populär gemacht – ein Quantensprung für die Homöopathie. Insgesamt gab Gypser 18 Bücher zur Homöopathie in bis zu 5 Auflagen und ca. 200 Zeitschriftenbeiträge heraus. Von 1987 bis `92 war er Schriftleiter der Zeitschrift für Klassische Homöopathie, 1988 bis `92 Schriftleiter der Classical Homoeopathy Quarterly. Seine geplante Biographie über J.T. Kent, an der er seit 1978 arbeitete und für die er mehrere Reisen in die USA unternahm, floss 2016 in eine vierteilige Artikelserie in der AHZ.

Seine Leidenschaft als Mentor und Wegbereiter – Gypser prägte eine ganze Generation von Homöopathen

Von 1989 bis `92 hielt Gypser Vorlesungen an den medizinischen Fakultäten von Bonn und Gießen. Über 100 Studenten* besuchten sie, viele von ihnen fuhren 100 km und weiter, es herrschte Aufbruchstimmung. „Er hat die Begeisterung und das Feuer im Herzen der Studenten angezündet“, erzählte mir einer der damaligen Studenten. Daraus wurden studentische und ärztliche Arbeitskreise gegründet. 2005 bis 2012 dozierte Gypser in Bonn mit Homöopathie als Wahlpflichtfach auch für die klinischen Semester.

„Am meisten lernt man, wenn man lehrt“, sagte er oft in Anlehnung an den Philosophen Martin Heidegger. Gypser hat eine ganze Generation von Homöopathen geprägt. Monatlich lud er eine kleine Gruppe von Studenten, Ärzten und Heilpraktikern abends nach Glees ein, wo sie bis in die Nacht die Fälle des Tages besprachen. Er förderte jeden, der ernsthaft lernen wollte, in Arbeitskreisen von 5 bis 10 Personen. Hier unterrichtete er die Grundlagen, Fälle und Themen wie Q-Potenzen, Diätetik, Boger-Bönninghausen-Methode, Kent.

Ein großzügiger Wissensvermittler

Gypser war sehr großzügig in der Weitergabe seines Wissens. Wer sich mit einer Frage an ihn wandte, kam bereichert zurück. Seine Art war freundschaftlich und zuhörend, seine Sprache klar und direkt. Wir waren willkommen, bei ihm zu hospitieren. Studenten und Kollegen bekamen ihre Grundausbildung oder bildeten sich bei Gypser fort; andere profitierten vom Austausch mit ihm und noch mehr erreichte er mit seinen Veröffentlichungen und Büchern. Zu denen, die von ihm lernten, gehören u.a. Robert Goldmann, Ulrich Fischer, Ammo Kummer, Heiner Frei, Gertraud Roos, Rainer Bütow, Peter Minder, Doris Barzen, Peter Scholl, Susanne Jungmann und der Verfasser. Kollegen aus aller Welt besuchten ihn, darunter Julian Winston, P.S. Krishnamurty, André Saine und Renzo Galassi. Bestrebungen, eine Professur für Gypser einzurichten, scheiterten mehrfach.

Die Wiederbelebung der Grundlagen der Homöopathie

Aufbauend auf den Gedanken von Klunker und von Keller gab Henning Gypser der Homöopathie ihre Grundlagen zurück. Es ging ihm besonders um ihr Krankheitsverständnis, bei dem die Phänomene, also die Symptome selbst, den Kompass für die Mittelwahl bilden. Bei der Arzneiwahl griff er wieder auf die originalen Quellen zurück und setzte damit den Standard. Mit der Wiedereinführung des Materia medica-Vergleichs leitete er den Aufbruch in die Beachtung der Originalsymptome ein. Gypser lebte die Homöopathie vor. Er schuf – auch über die Kollegen, die bei ihm lernten oder die sich mit ihm austauschten – im deutschsprachigen Raum die Basis der genuinen Homöopathie.

Die Gleeser Akademie und sein Vermächtnis

2004 gründete Gypser die „Gleeser Akademie homöopathischer Ärzte“. Neben der Ausbildung sollte sie dem seit Jahren von ihm geplanten Projekt einer dringend notwendigen Revision der Materia medica einen Standort geben. Er sichtete Arzneiprüfungen und klinische Erfahrungen und führte sie in einer verlässlichen Materia medica zusammen. 68 Monographien wurden von 25 Mitarbeitern der Akademie bis 2022 unter seiner Leitung erstellt – eine große Leistung, die sein Lebenswerk vollendet. Die Akademie wurde 2020 aufgelöst. Ein Teil der Bibliothek wurde von der LIGA erworben und befindet sich heute im Hahnemannhaus in Köthen. Da die meisten Prüfungen in deutscher Sprache verfasst wurden, haben wir deutschsprachigen Homöopathen die Aufgabe, Gypsers Arbeit fortzuführen und die Revision zu vollenden.

Seine Verbundenheit mit Indien

Gypser fühlte sich der Spiritualität des indischen Heiligen Ramana Maharshi verbunden. Er studierte Hindi. Morgens meditierte er. Auf dem Subkontinent pflegte er tiefe Freundschaften und hatte Gastprofessuren in Goa und Jaipur.

Ein Leben für die Homöopathie

Klaus-Henning Gypser hat der homöopathischen Gemeinschaft ein wertvolles Erbe hinterlassen. Seine überragende Lebensleistung war nur durch den bedingungslosen Rückhalt seiner Frau Heike, die an vielen seiner Projekte aktiv beteiligt war und durch die großzügige Mithilfe seiner Familie möglich.

Sein Leben war ein Leben für die Homöopathie. Oft sagte er: „Was für eine geniale Methode. Was sind wir privilegiert, dass wir Homöopathie praktizieren dürfen!“

Dr. Klaus-Henning Gypser – ein Nachruf von seinem Wegbegleiter Dr. Carl Rudolf Klinkenberg


* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

——

Im August 2023 ist der herausragende Homöopath und ehemaliger DZVhÄ-Vorsitzende Dr. Karl-Heinz Gebhardt verstorben. Lesen Sie hier eine Würdigung.

 

2024-09-24T09:13:18+02:00

Fragwürdige Homöopathie-Aussagen von SWR und DocCheck

Berlin, 7. August 2024. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) lässt falsche Aussagen von Redaktionen über Homöopathie nicht im Raum stehen. Auf Narrative, wie Homöopathie wirke nicht über Placebo hinaus oder sei wissenschaftlich nicht belegt, wird mit einem Brief an den Autor, die Autorin und der Redaktion mit der Bitte reagiert, ihre Homöopathie-Darstellung wissenschaftlich nachvollziehbar zu erläutern. Auch fragwürdige Homöopathie-Aussagen von SWR und DocCheck wurden vom DZVhÄ hinterfragt – die Redaktionen antworteten nicht.

Narrative haben sich in die Medienwelt eingeschlichen, die von Redaktionen als gegeben angesehen und nicht hinterfragt werden. So auch im SWR-Kommentar von Veronika Simon zum Thema „Ärztekammer streicht Zusatzausbildung ‚Homöopathie‘“ vom 22. Juli 2024. Frau Simon stellt fest: „Homöopathie wirkt nicht, zumindest nicht mehr als Würfelzucker, solange man an dessen Wirkung glaubt.“ Weiter geht`s mit der Aussage: „Nein zur Homöopathie ist Ja zur Wissenschaft“. Wer solche Behauptungen aufstellt, sollte sie belegen. Auch ein Kommentar befreit guten Journalismus nicht von gründlicher Recherche und korrekter Wiedergabe konträrer Sachverhalte.

Ähnlich kommentiert am 26. Juli 2024 Ana Lagger aus der DocCheck News-Redaktion das Abstimmungsergebnis der Delegierten der Landesärztekammer Baden-Würtemberg. Ihre Überschrift „Das Homöopathen-Verbot kommt“ ist falsch, diese Aussage ebenso: „Mit der Streichung der Zusatzausbildung Homöopathie setzt die Landesärztekammer Baden-Württemberg ein ganz klares Zeichen. Und zwar ein Zeichen für evidenzbasierte Medizin und gegen nicht beweisbare Glaubensbekenntnisse.“

SWR und DocCheck beantworten DZVhÄ-Fragen zur Homöopathie-Forschung nicht

Der DZVhÄ hat Frau Simon und den Leitern der SWR Wissen-Redaktion, Sonja Striegl und Gábor Paál, und Frau Lagger und DocCheck Chefredakteurin Lena Meyer-Woters diese Fragen geschickt:

  • Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
  • Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des neuen Systemischen Reviews zur Homöopathie ignoriert werden?
  • Auf der Grundlage welcher Daten kommt Ihre Redaktion hinsichtlich der ärztlichen S3-Leitlinie Onkologie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
  • Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlichkeit auch von journalistischen Beiträgen über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöopathie?

Der DZVhÄ-Brief enthält Informationen zur aktuellen Lage der Homöopathie-Forschung und belegt jede Aussage mit insgesamt über 70 Quellen. Denn tatsächlich belegen eine Vielzahl von Studiendaten, dass die homöopathische Behandlung wirksam und kosteneffizient ist. Die beschriebenen Aussagen in den Kommentaren vom SWR und DocCheck sind falsch und mit den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vereinbar. Die Redaktionen haben auf die DZVhÄ-Fragen nicht reagiert.

Das aktuelle Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft – auch mit dem aktuellen systematischen Review und der S3 Leitlinie Onkologie – können Sie hier herunterladen.


Kennen Sie schon den neuen DZVhÄ-Podcast zur Homöopathie-Forschung? Hörenswert! Direkt mal reinhören.

2024-08-07T13:08:59+02:00

Delegierte LÄK BaWü gegen Weiterbildung Homöopathie

Berlin, 20. Juli 2024. Delegierte der LÄK BaWü stimmen gegen Weiterbildung Homöopathie – mit 52 zu 31 Stimmen bei 9 Enthaltungen wurde heute die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. „Die Delegierten haben sich damit gegen den Therapiepluralismus und auch gegen die Therapiefreiheit ausgesprochen“, sagt Allgemeinärztin Dr. Michaela Geiger, Vorsitzende des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und Delegierte der LÄK BaWü.

„Die Ärztekammer Baden-Württemberg nimmt hier eine von der Bevölkerung geforderte und in der Versorgung bewährte Heilmethode aus der Weiterbildung. Wir werden nun alle demokratischen Wege innerhalb der Ärzteschaft gehen, um die Homöopathie wieder in die Weiterbildungsordnung zu verankern.“ Dr. med. Michaela Geiger

Delegierte der LÄK BaWü stimmen gegen Weiterbildung Homöopathie

Im Vorfeld der Abstimmung hatten die Delegierten Informationen zum sehr positiven Stand der Homöopathie-Forschung erhalten und auch noch einmal das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens der Ärztekammer. In diesem Verfahren, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Haltung zur Weiterbildung Homöopathie äußern konnten, hatten sich 90 Prozent der Eingaben Pro-Homöopathie ausgesprochen. Diese hohe Zustimmung haben die Delegierten nun ignoriert.

Dieses Ergebnis, das noch vom Landes-Sozialministerium bestätigt werden muss, hat zur Folge, dass mittelfristig die ärztliche Homöopathie aus der Versorgung verschwindet.

Das Ergebnis hat aber nicht zur Folge, dass die Homöopathie nicht mehr abrechenbar in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Grundlage für die freiwilligen GKV-Leistungen ist das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), das von seiner Qualität die Weiterbildung der Kammern übersteigt.

 


Kennen Sie schon den neuen DZVhÄ-Podcast zur Homöopathie-Forschung? Hörenswert! Direkt mal reinhören.

2024-09-23T20:04:26+02:00

Ärztinnen und Ärzte schreiben Offenen Brief an die Delegierten der LÄK Baden-Württemberg

Berlin, 18. Juli 2024. In einem offenen Brief haben sich über 100 Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg an die Delegierten der Landesärztekammer gewandt und eindringlich gefordert, die Homöopathie weiterhin in der ärztlichen Weiterbildungsordnung als Zusatzbezeichnung zu belassen. Am 20. 7. 24 werden die Delegierten der Landesärztekammer darüber entscheiden.

Der Brief wurde von Dr. Ulrich Geyer, Facharzt für Innere Medizin, leitender Arzt der Klinik für Integrative Medizin Heidenheim und in eigener Praxis tätig, organisiert und listet viele Gründe für den Erhalt der Homöoapthie in Weiterbildungsordnung auf. Der Brief kann hier heruntergeladen werden.

  • „Homöopathie sollte weiterhin in der ärztlichen Profession bleiben. Nur so kann beim einzelnen Patienten sichergestellt sein, dass kompetent entschieden wird, ob eine konventionelle Behandlung indiziert ist oder eine homöopathische Behandlung eine zusätzliche Option sein kann,“ erklärt Dr. Ulrich Geyer. Wenn Homöopathie in den außerärztlichen Bereich abgedrängt werde, geht diese professionelle Kontrolle verloren, was die qualifizierte Patientenversorgung beeinträchtigen und ihnen Schaden zufügen würde.
  • Der Brief hebt hervor, dass Homöopathie, wenn sie von Ärztinnen und Ärzten verordnet wird, in der Regel integrativ eingesetzt werde, d. h. nicht als Alternative zur konventionellen Medizin, sondern ergänzend. „Dieses Miteinander fördert in der Ärzteschaft den konstruktiven, kollegialen Dialog, Vielfalt statt Ausgrenzung,“ betont Geyer. Gerade in Baden-Württemberg habe man eine Vorreiterrolle im Bereich dieses Miteinanders – sowohl im universitären Kontext wie auch in der klinischen Praxis.
  • Zudem besteht eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine Umfrage des Allensbach-Instituts von 2023 zeige, dass 60 Prozent der Bevölkerung bereits homöopathische Arzneimittel eingenommen haben und 35 Prozent dieser Personen ohne Einschränkung von ihrer Wirksamkeit überzeugt sind. Weitere 55 Prozent halten sie für zumindest teilweise wirksam. „Das Streichen der Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung könnte den allgemeinen Trend zur Wissenschaftsskepsis weiter fördern,“ warnt Geyer.
  • Auch verweist der Brief auf erfolgreiche internationale Beispiele. „Ein Blick in die Schweiz und nach Österreich zeigt, dass dort Homöopathie fest in das Gesundheitssystem integriert ist,“ erläutert Dr. Ulrich Geyer „In der Schweiz ist Homöopathie seit 2017 als Teil der Grundversicherung anerkannt, wenn sie von qualifizierten Ärzten praktiziert würde. In Österreich ist die homöopathische Behandlung ausschließlich Ärzten vorbehalten, um für die Patienten ein höchstes Maß an Sicherheit zu garantieren.“
  • Der Brief zeigt die vielfältigen Studien auf, die zur Homöopathie durchgeführt wurden, insbesondere auf jüngste Forschung. Eine Schlüsselrolle spielt hier vor allem die umfangreiche Arbeit von Hamre et al. vom Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews. Erstmalig ist eine kriteriengestützte Gesamtauswertung der Metaanalysen zu Placebo-kontrollierten randomisierten doppelblinden Homöopathiestudien zu jeglicher Indikation vorgelegt worden. In dieser Gesamtschau war Homöopathie wirksamer als Placebo, auch dann, wenn die Auswertungen auf qualitativ hochwertige Studien beschränkt blieben. Diese Untersuchung wurde wegen ihrer hochwertigen Methodik sehr gelobt. Das verbreitete Narrativ, dass Homöopathie nicht über den Placeboeffekte wirke und im Widerspruch zur Naturwissenschaft stehe, entspricht nicht dem tatsächlichen Stand der Forschung. „Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann Homöopathie eine wirksame medizinische Behandlung über den Placeboeffekt hinaus sein,“ betont Dr. Geyer und bittet die Delegierten der Landesärztekammer, die aktuelle Evidenzlage unbefangen zu berücksichtigen.

Als Quellen zur Homöopathie-Forschung werden in dem Brief genannt:

Auch wird dieser Beitrag aus der Ärzte Zeitung verlinkt:

Medien-Echo

Über den Offenen Brief berichten verschiedene Medien, u.a.


Kennen Sie schon den neuen DZVhÄ-Podcast zur Homöopathie-Forschung? Hörenswert! Direkt mal reinhören.

2024-11-12T09:37:16+01:00
Nach oben