Berlin, 20. April 2026. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) bezieht Stellung zu Ministerin Warkens Gesetzentwurf. Bis zum 20. April, 9:00 Uhr, konnten Stellungnahmen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingereicht werden. Der DZVhÄ widerlegt in seiner Stellungnahme die im Entwurf genannten Behauptungen zu Wissenschaft und Ökonomie der Homöopathie. Anbei eine Zusammenfassung der DZVhÄ-Stellungnahme.
Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) lehnt die im aktuellen Referentenentwurf geplante Streichung homöopathischer Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden ab. Die Argumentation des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die auf Empfehlungen einer externen Finanzkommission basiert, ist sowohl wissenschaftlich als auch ökonomisch falsch.
Kritik an der wissenschaftlichen Grundlage
Die Behauptung einer mangelnden wissenschaftlichen Evidenz stützt sich lediglich auf eine unzureichende Quellenlage. Die Finanzkommission bezieht sich primär auf einen über zehn Jahre alten, methodisch umstrittenen Bericht, den Australischen Report (NHMRC 2015), dessen Leiter aufgrund von Befangenheit in der Kritik steht. Neuere wissenschaftliche Arbeiten wurden in der Bewertung ignoriert.
Aktuelle Belege für die Wirksamkeit:
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Meta-Analysen & Reviews: Systematische Untersuchungen (z. B. Mathie 2019, Hamre 2023) bestätigen, dass Homöopathie über Placebo hinaus wirkt
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Versorgungsforschung: Studien wie die Securvita-Studie (2020) belegen die klinische und ölonomische Wirksamkeit im Praxisalltag.
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Leitlinien: Die S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Onkologie empfiehlt Homöopathie explizit als begleitende Maßnahme.
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Grundlagenforschung: Physio-chemische Effekte potenzierter Substanzen wurden in jüngeren Studien (ab 2018) nachgewiesen.
Ökonomische und patientenorientierte Aspekte
Die angestrebten Einsparungen von ca. 40 Millionen Euro jährlich machen lediglich 0,03 % der gesamten GKV-Ausgaben aus. Der DZVhÄ erklärt, dass eine Streichung der Homöopathie keine Entlastung bringt, sondern zu Kostenverschiebungen führt. Ohne homöopathische Optionen werden Patient*innen auf teurere konventionelle Therapien ausweichen.
Darüber hinaus widerspricht das Vorhaben dem modernen Verständnis der evidenzbasierten Medizin (EbM), die laut Begründer David Sackett nicht nur auf externer Evidenz, sondern maßgeblich auf klinischer Expertise und dem Patientenwillen beruht. Eine Streichung schwächt die Patientenselbstbestimmung und schränkt das Solidarprinzip ein.
Empfehlungen und Forderungen
Um eine sachgerechte Entscheidung im Sinne der Versicherten zu treffen, schlägt der DZVhÄ folgende Maßnahmen vor:
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Beibehaltung der Leistungen: Der Passus zur Streichung in § 11 Abs. 6 SGB V sollte ersatzlos gestrichen werden.
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Unabhängige Prüfung: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sollte beauftragt werden, eine aktuelle Evidenzprüfung durchzuführen.
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Transparenz: Die Finanzkommission muss die potenziellen Kostenverschiebungseffekte einer Streichung offenlegen.
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Patientenfokus: Die Integration der Homöopathie sollte als kosteneffiziente Ergänzung zur konventionellen Medizin bewertet und die Patientenperspektive in Evaluationen stärker gewichtet werden.
Der DZVhÄ appelliert an den Gesetzgeber, ideologische Motive zugunsten einer sachlichen, auf aktuellen Daten basierenden Gesundheitspolitik zurückzustellen und die Komplementärmedizin als Beitrag zur Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten.
Lesen Sie auch diese DZVhÄ-Beiträge zum Thema GKV-Reform:
www.dzvhae.de/homoeopathie-muss-in-der-gkv-bleiben
www.dzvhae.de/dzvhae-statement-zur-bmg-finanzkommission-homoeopathie-muss-teil-der-gkv-bleiben
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