Berlin, 28. Mai 2026 | Die Bundesregierung plant die vollständige Streichung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln sowie die therapeutischen Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Vier große ärztliche Fachgesellschaften – Hufelandgesellschaft, ZAEN, GAÄD und DZVhÄ – die mehr als 60.000 integrativ tätigen Ärztinnen und Ärzte vertreten, richten einen gemeinsamen Appell an die Mitglieder der Bundestags-Fraktionen von CDU/CSU- und SPD.

Der Appell: Der Status quo im Sozialgesetzbuch (SGB V) muss erhalten bleiben.

Warum das Erstattungsverbot ein Fehler ist: 4 Kernargumente

Die Fachgesellschaften kritisieren die Pläne der Bundesregierung als unüberlegt und kontraproduktiv. Das sind die wichtigsten Kritikpunkte:

  • Keine echte Ersparnis: Die Streichung führt zu keiner relevanten Kostenreduktion im GKV-System. Stattdessen drohen kostspielige Ausweicheffekte (Substitution), wenn stattdessen teurere Medikamente mit mehr Nebenwirkungen verschrieben werden.
  • Einschränkung der Freiheit: Das Vorhaben schwächt die Therapiefreiheit von Ärztinnen und Ärzten sowie die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten. Zudem wird die Satzungsautonomie der Krankenkassen beschnitten, die diese Leistungen bisher bewusst als Wettbewerbsvorteil angeboten haben.
  • Vulnerable Gruppen sind die Leidtragenden: Chronisch-Kranke, Familien mit Kindern, Rentner, Studierende und Bezieher von Sozialleistungen werden benachteiligt, da sie sich private Zusatzversicherungen oft nicht leisten können.
  • Ignorieren der wissenschaftlichen Datenlage: Die Behauptung, es gäbe keine Evidenz über den Placebo-Effekt hinaus, ist wissenschaftlich überholt. Hochwertige Meta-Analysen, Versorgungsstudien (wie die Securvita-Studie) und die Integration in offizielle Leitlinien (z. B. in der Onkologie) belegen die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Integrativen Medizin im Praxisalltag.

Die zentralen Forderungen an die Politik

Bevor unumkehrbare Strukturentscheidungen getroffen werden, fordern die Verbände die Abgeordneten des Bundestages auf, sich für folgende Punkte einzusetzen:

  1. Streichung stoppen: Die geplanten Ausschlüsse von homöopathischen und anthroposophischen Leistungen aus dem SGB V müssen zurückgenommen oder ausgesetzt werden.
  2. Methodenpluralismus erhalten: Die bewährte therapeutische Vielfalt in der GKV darf nicht künstlich verknappt werden.
  3. Forschung vor Verboten: Bevor drastische Kürzungen beschlossen werden, müssen gesundheitsökonomische Evaluationen nach sachgerechten Kriterien durchgeführt werden.

Fazit der ärztlichen Fachgesellschaften

Die Stabilisierung der GKV-Finanzen ist notwendig – aber Sparmaßnahmen dürfen nicht vorschnell und auf Kosten von bewährten, von der Bevölkerung mehrheitlich gewünschten Therapieformen beschlossen werden. Die tiefgreifenden Folgen für die Versorgung und die soziale Teilhabe müssen zuerst gründlich geprüft werden.

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Die vier ärztlichen Fachgesellschaften

  •  Hufelandgesellschaft e. V. – Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin
  • ZAEN – Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren und Regulationsmedizin e.V.
  • GAÄD – Gesellschaft Anthroposophischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland e.V.
  • DZVhÄ – Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.

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