Berlin, 24. April 2026. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) fasst die aktuelle Situation zum Entwurf des sogenannten Beitragsstabilisierungsgesetz zusammen und ruft seine Mitglieder und die Öffentlichkeit zum gemeinsamen Widerspruch auf.
Was Karl Lauterbach nicht gelungen ist, scheint nun die Bundesregierung aus Christ- und Sozialdemokraten erneut anzugehen: die Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Offenbar will Nina Warken dabei noch weiter gehen als ihr Vorgänger, denn inzwischen stehen auch die anthroposophische Medizin und die Phytotherapie zur Disposition.
Offiziell wird dies mit Einsparungen begründet. Doch bei der Homöopathie sprechen wir gerade einmal von 0,03 Prozent der GKV-Ausgaben – das entspricht lediglich 53 Cent pro Versicherten im Jahr. Nach Aussagen eines Mitglieds des Bundestags-Gesundheitsausschuss geht es daher offenbar auch um strukturelle Reformen. Dass Reformen im Gesundheitssystem notwendig sind, steht außer Frage. Der Sinn von Reformen sollte jedoch sein, ein System zu verbessern und nicht funktionierende und bewährte Therapieangebote aus ideologischen Gründen zu streichen. Genau das droht jedoch mit der Abschaffung der sogenannten „Besonderen Therapierichtungen“ nach SGB V.
Zur Begründung werden immer wieder dieselben Behauptungen wiederholt: Homöopathie sei nicht evidenzbasiert. Der sogenannte NHMRC-Bericht aus Australien von 2015 habe dies bewiesen. Es gebe keine Studien, die eine Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus nachweisen. Homöopathie nütze den Menschen nicht. Und das Solidarprinzip verbiete eine Erstattung zulasten der Allgemeinheit.
All diese Behauptungen greifen zu kurz oder sind schlicht falsch. Richtig ist vielmehr:
- Homöopathie erfüllt alle drei Kriterien der von David Sackett definierten evidenzbasierten Medizin: wissenschaftliche Studien, die klinische Erfahrung der Ärztinnen und Ärzte sowie die Präferenzen der Patientinnen und Patienten.
- Der viel zitierte australische NHMRC-Bericht war selbst keine wissenschaftliche Studie und wurde von Beginn an kritisch diskutiert – unter anderem wegen möglicher Befangenheit in der Studienleitung.
- Zudem existieren sehr wohl hochwertige Untersuchungen aus der Grundlagenforschung, Versorgungsforschung, randomisierten kontrollierten Studien sowie systematischen Reviews und Metaanalysen, die Hinweise auf eine Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus dokumentieren.
- Auch die Perspektive der Patientinnen und Patienten darf nicht ignoriert werden: Umfragen – etwa des Allensbach-Instituts – zeigen seit Jahren eine hohe Zufriedenheit mit homöopathischen Behandlungen.
- Und schließlich gilt: Wer Homöopathie nicht in Anspruch nehmen möchte, kann sich bereits heute für eine Krankenkasse entscheiden, die diese Leistung nicht als freiwillige Satzungsleistung anbietet.
„Der DZVhÄ wird nicht kampflos hinnehmen, dass Homöopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung verschwinden sollen“, sagt Dr. med. Ulf Riker, 2. Vorsitzender des ärztlichen Berufsverbands.
Unser Gesundheitssystem befindet sich nicht wegen, sondern trotz der besonderen Therapierichtungen in einer schwierigen Lage. Ohne echte Not sollen Therapieformen abgeschafft werden, die sich für viele Menschen als individuelle, nachhaltige und kosteneffiziente Behandlungsoptionen bewährt haben.
Riker kündigt an, in wenigen Tagen im DZVhÄ-April-Newsletter darüber zu informieren, welche Schritte der Berufsverband bereits unternommen hat, mit welchen Partnern zusammengearbeitet wird, welche politischen Kontakte bestehen und wie die Öffentlichkeit sich in den kommenden Wochen aktiv einbringen kann.
„Wir sind zum Widerstand bereit. Sind Sie es auch?“
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Lesen Sie auch diese DZVhÄ-Beiträge zum Thema GKV-Reform:
www.dzvhae.de/homoeopathie-muss-in-der-gkv-bleiben
www.dzvhae.de/dzvhae-statement-zur-bmg-finanzkommission-homoeopathie-muss-teil-der-gkv-bleiben
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