DZVhÄ ruft zum gemeinsamen Widerspruch auf

Berlin, 24. April 2026. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) fasst die aktuelle Situation zum Entwurf des sogenannten Beitragsstabilisierungsgesetz zusammen und ruft seine Mitglieder und die Öffentlichkeit zum gemeinsamen Widerspruch auf.

Was Karl Lauterbach nicht gelungen ist, scheint nun die Bundesregierung aus Christ- und Sozialdemokraten erneut anzugehen: die Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Offenbar will Nina Warken dabei noch weiter gehen als ihr Vorgänger, denn inzwischen stehen auch die anthroposophische Medizin und die Phytotherapie zur Disposition.

Offiziell wird dies mit Einsparungen begründet. Doch bei der Homöopathie sprechen wir gerade einmal von 0,03 Prozent der GKV-Ausgaben – das entspricht lediglich 53 Cent pro Versicherten im Jahr. Nach Aussagen eines Mitglieds des Bundestags-Gesundheitsausschuss geht es daher offenbar auch um strukturelle Reformen. Dass Reformen im Gesundheitssystem notwendig sind, steht außer Frage. Der Sinn von Reformen sollte jedoch sein, ein System zu verbessern und nicht funktionierende und bewährte Therapieangebote aus ideologischen Gründen zu streichen. Genau das droht jedoch mit der Abschaffung der sogenannten „Besonderen Therapierichtungen“ nach SGB V.

Zur Begründung werden immer wieder dieselben Behauptungen wiederholt: Homöopathie sei nicht evidenzbasiert. Der sogenannte NHMRC-Bericht aus Australien von 2015 habe dies bewiesen. Es gebe keine Studien, die eine Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus nachweisen. Homöopathie nütze den Menschen nicht. Und das Solidarprinzip verbiete eine Erstattung zulasten der Allgemeinheit.

All diese Behauptungen greifen zu kurz oder sind schlicht falsch. Richtig ist vielmehr:

  • Homöopathie erfüllt alle drei Kriterien der von David Sackett definierten evidenzbasierten Medizin: wissenschaftliche Studien, die klinische Erfahrung der Ärztinnen und Ärzte sowie die Präferenzen der Patientinnen und Patienten.
  • Der viel zitierte australische NHMRC-Bericht war selbst keine wissenschaftliche Studie und wurde von Beginn an kritisch diskutiert – unter anderem wegen möglicher Befangenheit in der Studienleitung.
  • Zudem existieren sehr wohl hochwertige Untersuchungen aus der Grundlagenforschung, Versorgungsforschung, randomisierten kontrollierten Studien sowie systematischen Reviews und Metaanalysen, die Hinweise auf eine Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus dokumentieren.
  • Auch die Perspektive der Patientinnen und Patienten darf nicht ignoriert werden: Umfragen – etwa des Allensbach-Instituts – zeigen seit Jahren eine hohe Zufriedenheit mit homöopathischen Behandlungen.
  • Und schließlich gilt: Wer Homöopathie nicht in Anspruch nehmen möchte, kann sich bereits heute für eine Krankenkasse entscheiden, die diese Leistung nicht als freiwillige Satzungsleistung anbietet.

„Der DZVhÄ wird nicht kampflos hinnehmen, dass Homöopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung verschwinden sollen“, sagt Dr. med. Ulf Riker, 2. Vorsitzender des ärztlichen Berufsverbands.

Unser Gesundheitssystem befindet sich nicht wegen, sondern trotz der besonderen Therapierichtungen in einer schwierigen Lage. Ohne echte Not sollen Therapieformen abgeschafft werden, die sich für viele Menschen als individuelle, nachhaltige und kosteneffiziente Behandlungsoptionen bewährt haben.

Riker kündigt an, in wenigen Tagen im DZVhÄ-April-Newsletter darüber zu informieren, welche Schritte der Berufsverband bereits unternommen hat, mit welchen Partnern zusammengearbeitet wird, welche politischen Kontakte bestehen und wie die Öffentlichkeit sich in den kommenden Wochen aktiv einbringen kann.

„Wir sind zum Widerstand bereit. Sind Sie es auch?“

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2026-04-27T16:20:59+02:00

Fakten zur Homöopathie: die aktuelle Studienlage (Teil 1)

Berlin, 21. April 2026. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) fasst in mehren Teilen den aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung zusammen. Hintergrundwissen auch für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das sich in seinem Gesetz-Entwurf zum Aus der Homöopathie in der GKV lediglich auf einen stark kritisierten Report bezieht.

Die aktuellen politischen Vorstöße, Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu streichen, entbehren einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage. Trotz gegenteiliger Behauptungen – etwa durch die „Finanzkommission Gesundheit“ im März 2026 – belegen zahlreiche Daten die Wirksamkeit der Homöopathie.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) fordert daher eine Bewertung der Homöopathie nach den modernen Standards der Evidenzbasierten Medizin (EbM). Dass dies möglich ist, zeigt die Aufnahme der Homöopathie in die S3-Leitlinie für Onkologie durch unabhängige Experten.

Die aktuelle Studienlage, Teil 1

Die Gesamtevidenz aus klinischen Studien, Metaanalysen und Beobachtungsstudien spricht statistisch signifikant für die Wirksamkeit der Homöopathie.

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2026-04-27T16:25:04+02:00

DZVhÄ-Stellungnahme zu Ministerin Warkens Gesetzentwurf

Berlin, 20. April 2026. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) bezieht Stellung zu Ministerin Warkens Gesetzentwurf. Bis zum 20. April, 9:00 Uhr, konnten Stellungnahmen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingereicht werden. Der DZVhÄ widerlegt in seiner Stellungnahme die im Entwurf genannten Behauptungen zu Wissenschaft und Ökonomie der Homöopathie. Anbei eine Zusammenfassung der DZVhÄ-Stellungnahme.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) lehnt die im aktuellen Referentenentwurf geplante Streichung homöopathischer Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden ab. Die Argumentation des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die auf Empfehlungen einer externen Finanzkommission basiert, ist sowohl wissenschaftlich als auch ökonomisch falsch.

Kritik an der wissenschaftlichen Grundlage

Die Behauptung einer mangelnden wissenschaftlichen Evidenz stützt sich lediglich auf eine unzureichende Quellenlage. Die Finanzkommission bezieht sich primär auf einen über zehn Jahre alten, methodisch umstrittenen Bericht, den Australischen Report (NHMRC 2015), dessen Leiter aufgrund von Befangenheit in der Kritik steht. Neuere wissenschaftliche Arbeiten wurden in der Bewertung ignoriert.

Aktuelle Belege für die Wirksamkeit:

  • Meta-Analysen & Reviews: Systematische Untersuchungen (z. B. Mathie 2019, Hamre 2023) bestätigen, dass Homöopathie über Placebo hinaus wirkt

  • Versorgungsforschung: Studien wie die Securvita-Studie (2020) belegen die klinische und ölonomische Wirksamkeit im Praxisalltag.

  • Leitlinien: Die S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Onkologie empfiehlt Homöopathie explizit als begleitende Maßnahme.

  • Grundlagenforschung: Physio-chemische Effekte potenzierter Substanzen wurden in jüngeren Studien (ab 2018) nachgewiesen.

Ökonomische und patientenorientierte Aspekte

Die angestrebten Einsparungen von ca. 40 Millionen Euro jährlich machen lediglich 0,03 % der gesamten GKV-Ausgaben aus. Der DZVhÄ erklärt, dass eine Streichung der Homöopathie keine Entlastung bringt, sondern zu Kostenverschiebungen führt. Ohne homöopathische Optionen werden Patient*innen auf teurere konventionelle Therapien ausweichen.

Darüber hinaus widerspricht das Vorhaben dem modernen Verständnis der evidenzbasierten Medizin (EbM), die laut Begründer David Sackett nicht nur auf externer Evidenz, sondern maßgeblich auf klinischer Expertise und dem Patientenwillen beruht. Eine Streichung schwächt die Patientenselbstbestimmung und schränkt das Solidarprinzip ein.

Empfehlungen und Forderungen

Um eine sachgerechte Entscheidung im Sinne der Versicherten zu treffen, schlägt der DZVhÄ folgende Maßnahmen vor:

  • Beibehaltung der Leistungen: Der Passus zur Streichung in § 11 Abs. 6 SGB V sollte ersatzlos gestrichen werden.

  • Unabhängige Prüfung: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sollte beauftragt werden, eine aktuelle Evidenzprüfung durchzuführen.

  • Transparenz: Die Finanzkommission muss die potenziellen Kostenverschiebungseffekte einer Streichung offenlegen.

  • Patientenfokus: Die Integration der Homöopathie sollte als kosteneffiziente Ergänzung zur konventionellen Medizin bewertet und die Patientenperspektive in Evaluationen stärker gewichtet werden.

Der DZVhÄ appelliert an den Gesetzgeber, ideologische Motive zugunsten einer sachlichen, auf aktuellen Daten basierenden Gesundheitspolitik zurückzustellen und die Komplementärmedizin als Beitrag zur Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten.

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2026-04-27T16:27:03+02:00

Homöopathie muss in der GKV bleiben!

Berlin, 15. April 2026. Homöopathie muss in der GKV bleiben. Sie ist eine evidenzbasierte Methode mit nachgewiesenem Nutzen für Patientinnen und Patienten. Homöopathie verbessert die Versorgungsqualität bei nachgewiesener Kosteneffizienz. Wird sie aus der GKV gestrichen, entstehen durch Verlagerung in die konventionelle Medizin dem System höhere Kosten.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Homöopathie mit auf die Streichliste zur Gesundheitsreform genommen. Ihre Entscheidung basiert auf einem Report der australischen Gesundheitsbehörde aus dem Jahr 2016, der seit seinem Erscheinen aufgrund seiner wissenschaftlichen Mängel kritisiert wird. Aktuelle Studien werden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht berücksichtigt. Auch nicht die Tatsache, dass Homöopathie in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ 2021 aufgenommen wurde – diese Entscheidung wurde 2024 bestätigt. Allein diese Entscheidung zeigt den Stellenwert der Homöopathie in der Versorgung.

Homöopathie ist Teil der Lösung – nicht das Problem

Daten aus Wissenschaft und Praxis belegen, dass

  • Homöopathie unter Berücksichtigung aller aktuell vorliegender wissenschaftlicher Studien eine evidenzbasierte Therapieoption darstellt,
  • durch Streichung der Homöopathie lediglich eine Kostenverschiebung in den konventionell-medikamentösen Bereich und ohne erwartbares Einsparpotential erfolgt,
  • die Homöopathie im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes als Teil der GKV-Versorgung erhalten bleiben muss.

Nachgewiesene Kosteneffizienz in der Praxis

Ökonomisch macht es keinen Sinn, die freiwillige Kassenleistung Homöopathie zu streichen. Sie macht lediglich 0,03 Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus. Das Streichen der Homöopathie kann für das System teuer werden, da die Patienten dennoch behandelt werden müssen und entsprechende Kosten in die konventionelle Medikation verlagert werden.

Die Zusammenschau der Studiendaten lässt den Schluss zu: Homöopathie kann Kosten sparen, den Medikamentenverbrauch reduzieren und Folgekosten durch Vermeidung von unerwünschten Nebenwirkungen minimieren. Jenseits der Kostenfrage unterstreichen die meisten Studien den Behandlungserfolg, der im Rahmen der homöopathischen Behandlung erzielt wurde. [1]

Nachgewiesene Verbesserung der Versorgungsqualität

Die Homöopathie verbessert die Versorgungsqualität der GKV. Viele Ärztinnen und Ärzte wenden sich der Homöopathie zu , da sie so insbesondere Patienten mit chronischen oder wiederkehrenden Erkrankungen erfolgreich behandeln können.

  • Viele Patienten suchen homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte auf, weil andere Behandlungen nicht geholfen haben oder wegen Nebenwirkungen abgebrochen werden mussten. Bis zu 87 Prozent der Homöopathie-Nutzer geben an, dass Homöopathie hilft, wo konventionelle Medizin versagt; bei Befragten ohne eigene Erfahrung sind es 60 Prozent. [2]
  • Die Homöopathie in der Kassen-Praxis kann Nutzen für die GKV haben. Studien aus der Versorgungsforschung zeigen viele Effekte, die ökonomisch bedeutsam und versorgungsrelevant sind. Beobachtungsstudien liefern wertvolle klinisch relevante Informationen darüber, wie sich eine Behandlung im Versorgungsalltag bewährt.
  • Die französische EPI3-Studie [3] (2012–2016) mit über 8.500 Patienten in der Primärversorgung zeigt:
  • Homöopathische Behandlung geht mit deutlich geringerem Einsatz konventioneller Medikamente einher – bei vergleichbaren Therapieergebnissen.
  • In homöopathischen Praxen wurden rund 50 Prozent weniger Antibiotika, Schmerz- und Entzündungsmedikamente verordnet. Auch Psychopharmaka kamen deutlich seltener zum Einsatz. Gleichzeitig zeigte sich teils eine stärkere Symptomverbesserung.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Homöopathie in integrierten Versorgungskonzepten zu weniger Medikation und potenziell geringeren Kosten beitragen kann.

Nachgewiesene wissenschaftliche Evidenz

Aktuelle Studien belegen die wissenschaftliche Evidenz der Homöopathie. 10 Wissenschaftler kommen zu dem Fazit: „Es liegen genügend aussagekräftige Studien für akute und chronische Erkrankungen vor, die eine Wirksamkeit der homöopathischen Therapie im Placebo – Vergleich belegen und die in wissenschaftlichen hochrangigen Zeitschriften publiziert sind. Zudem bestätigt die ärztliche Erfahrung jeden Tag aufs Neue, dass wir es nicht mit einem Placebo zu tun haben.[4]

➡️ Medizinische Leitlinie nimmt Homöopathie auf

Auf der Grundlage von Studienergebnissen wurde die zusätzliche homöopathische Behandlung bei Krebspatienten als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ 2021 aufgenommen und 2024 aktualisiert. [5]

➡️ Ein Systematisches Review belegt die Evidenz der Homöopathie

Ein Systematisches Review wertet alle 6 vorliegenden placebokontrollierten Homöopathie-Metaanalysen (MA) zu jeglicher Indikation gemäß aktuell gültigen wissenschaftlichen Standards aus. Es wurde Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews[6] veröffentlicht. Die wichtigsten Ergebnisse:

5 der 6 MA enthielten eine Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigten signifikant positive Effekte der Homöopathie, im Vergleich zu Placebo.

Bei Beschränkung der Auswertung auf Studien mit höherer methodischer Qualität bleiben die positiven Therapieeffekte erhalten (statistisch signifikant in 3 von 4 verfügbaren Auswertungen).

Die methodische Qualität der Homöopathiestudien war ähnlich oder besser als bei anderen klinischen Studien mit gleichem Design, aus einem vergleichbaren Zeitraum und bewertet nach gleichen Kriterien.

➡️ Grundlagenforschung zeigt Evidenz homöopathischer Präparate

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in 95 Prozent aller veröffentlichten Untersuchungen homöopathischer Präparate mit pflanzlichen Bioassays signifikante Wirkungen gegenüber adäquaten Kontrollen beobachtet wurden. Wir kommen also zu dem Schluss, dass es eine gute Evidenz für spezifische Wirkungen homöopathischer Präparate gegenüber Placebo gibt.“ [7]

Quellen

[1] www.faktencheck-homöopathie.de/studien-wissenschaft/studien/studien-zur-kosteneffektivitaet/#toggle-id-1

[2] www.bertelsmann-stiftung.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/gesundheitsmonitor-patienten-fuehlen-sich-durch-homoeopathische-behandlung-gut-versorgt

[3] www.hri-research.org/de/hri_publication/the-epi3-laser-study-real-world-observational-evidence-for-homeopathy-from-general-physicians-in-france/

[4] www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/a-1587-2308

[5] www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin

[6]www.springermedizin.de/efficacy-of-homoeopathic-treatment-systematic-review-of-meta-ana/26139250

[7] www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html

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2026-04-27T16:28:29+02:00

DZVhÄ-Statement zur BMG-Finanzkommission – Homöopathie muss Teil der GKV bleiben

Berlin, 1. April 2026. DZVhÄ-Statement zur BMG-Finanzkommission – eine Stellungnahme des Vorstands des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zum Vorschlag der Finanzkommission des Bundesministeriums für Gesundheit, die Homöopathie aus der GKV zu streichen.

Zusammenfassung

Entgegen der Finanzkommission lässt sich mit aktuellen Daten aus Wissenschaft und Praxis belegen, dass

  • die Homöopathie unter Berücksichtigung aller aktuell vorliegender wissenschaftlicher Studien eine evidenzbasierte Therapieoption darstellt
  • durch Streichung der Homöopathie lediglich eine Kostenverschiebung in den konventionell-medikamentösen Bereich und ohne erwartbares Einsparpotential erfolgt
  • die Homöopathie im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes als Teil der GKV-Versorgung erhalten bleiben muss.

Die Finanzkommission des Bundesministeriums für Gesundheit schlägt vor, die Homöopathie aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen. Zu diesem Schluss kommt das Gremium auf Basis einer veralteten Datenlagen. Die Kommission beruft sich auf eine Veröffentlichung des australischen National Health and Medical Research Council (NHMRC) aus dem Jahr 2016, die von wissenschaftlichen Gesellschaften stark kritisiert wurde. Neuere Studien wurden in dem Bericht der Kommission nicht berücksichtigt.

Nachgewiesene Kosteneffizienz in der Praxis

Ökonomisch macht es keinen Sinn, die freiwillige Kassenleistung Homöopathie zu streichen. Sie macht lediglich 0,03 Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus. Das Streichen der Homöopathie kann für das System aber teuer werden, da die Patienten dennoch behandelt werden müssen und entsprechende Kosten in die konventionelle Medikation verlagert werden.

Die Zusammenschau der Studiendaten lässt den Schluss zu: Homöopathie kann Kosten sparen, den Medikamentenverbrauch reduzieren und Folgekosten durch Vermeidung von unerwünschten Nebenwirkungen minimieren. Jenseits der Kostenfrage unterstreichen die meisten Studien den Behandlungserfolg, der im Rahmen der homöopathischen Behandlung erzielt wurde. [1]

Nachgewiesene Verbesserung der Versorgungsqualität

Die Homöopathie verbessert die Versorgungsqualität der GKV. Viele Ärztinnen und Ärzte wenden sich der Homöopathie zu , da sie so insbesondere Patienten mit chronischen oder wiederkehrenden Erkrankungen erfolgreich behandeln können.

  • Viele Patienten suchen homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte auf, weil andere Behandlungen nicht geholfen haben oder wegen Nebenwirkungen abgebrochen werden mussten. Bis zu 87 % der Homöopathie-Nutzer geben an, dass Homöopathie hilft, wo konventionelle Medizin versagt; bei Befragten ohne eigene Erfahrung sind es 60 %. [2]
  • Die Homöopathie in der Kassen-Praxis kann Nutzen für die GKV haben. Studien aus der Versorgungsforschung zeigen viele Effekte, die ökonomisch bedeutsam und versorgungsrelevant sind. Beobachtungsstudien liefern wertvolle klinisch relevante Informationen darüber, wie sich eine Behandlung im Versorgungsalltag bewährt.
  • Die französische EPI3-Studie [3] (2012–2016) mit über 8.500 Patienten in der Primärversorgung zeigt:
  • Homöopathische Behandlung geht mit deutlich geringerem Einsatz konventioneller Medikamente einher – bei vergleichbaren Therapieergebnissen.
  • In homöopathischen Praxen wurden rund 50 % weniger Antibiotika, Schmerz- und Entzündungsmedikamente verordnet. Auch Psychopharmaka kamen deutlich seltener zum Einsatz. Gleichzeitig zeigte sich teils eine stärkere Symptomverbesserung.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Homöopathie in integrierten Versorgungskonzepten zu weniger Medikation und potenziell geringeren Kosten beitragen kann.

Nachgewiesene wissenschaftliche Evidenz

Aktuelle Studien belegen die wissenschaftliche Evidenz der Homöopathie. 10 Wissenschaftler kommen zu dem Fazit: „Es liegen genügend aussagekräftige Studien für akute und chronische Erkrankungen vor, die eine Wirksamkeit der homöopathischen Therapie im Placebo – Vergleich belegen und die in wissenschaftlichen hochrangigen Zeitschriften publiziert sind. Zudem bestätigt die ärztliche Erfahrung jeden Tag aufs Neue, dass wir es nicht mit einem Placebo zu tun haben.[4]

➡️ Medizinische Leitlinie nimmt Homöopathie auf

Auf der Grundlage von Studienergebnissen wurde die zusätzliche homöopathische Behandlung bei Krebspatienten als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ 2021 aufgenommen und 2024 aktualisiert. [5]

➡️ Ein Systematisches Review belegt die Evidenz der Homöopathie

Ein Systematisches Review wertet alle 6 vorliegenden placebokontrollierten Homöopathie-Metaanalysen (MA) zu jeglicher Indikation gemäß aktuell gültigen wissenschaftlichen Standards aus. Es wurde Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews[6] veröffentlicht. Die wichtigsten Ergebnisse:

5 der 6 MA enthielten eine Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigten signifikant positive Effekte der Homöopathie, im Vergleich zu Placebo.

Bei Beschränkung der Auswertung auf Studien mit höherer methodischer Qualität bleiben die positiven Therapieeffekte erhalten (statistisch signifikant in 3 von 4 verfügbaren Auswertungen).

Die methodische Qualität der Homöopathiestudien war ähnlich oder besser als bei anderen klinischen Studien mit gleichem Design, aus einem vergleichbaren Zeitraum und bewertet nach gleichen Kriterien.

➡️ Grundlagenforschung zeigt Evidenz homöopathischer Präparate

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in 95 % aller veröffentlichten Untersuchungen homöopathischer Präparate mit pflanzlichen Bioassays signifikante Wirkungen gegenüber adäquaten Kontrollen beobachtet wurden. Wir kommen also zu dem Schluss, dass es eine gute Evidenz für spezifische Wirkungen homöopathischer Präparate gegenüber Placebo gibt.“ [7]

Quellen

[1] www.faktencheck-homöopathie.de/studien-wissenschaft/studien/studien-zur-kosteneffektivitaet/#toggle-id-1

[2] www.bertelsmann-stiftung.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/gesundheitsmonitor-patienten-fuehlen-sich-durch-homoeopathische-behandlung-gut-versorgt

[3] www.hri-research.org/de/hri_publication/the-epi3-laser-study-real-world-observational-evidence-for-homeopathy-from-general-physicians-in-france/

[4] www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/a-1587-2308

[5] www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin

[6]www.springermedizin.de/efficacy-of-homoeopathic-treatment-systematic-review-of-meta-ana/26139250

[7] www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html

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2026-04-27T16:29:48+02:00

DZVhÄ-Buchempfehlung: Prof. Rosa – Situation und Konstellation

Berlin, 23. März 2026. Dr. med. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender, stellt das Buch von Prof. Hartmut Rosa Situation und Konstellation – vom Verschwinden des Spielraums“ vor. 

„Augenmaß, Fingerspitzengefühl und Urteilskraft“ … diese drei Begriffe tauchen im Buch immer wieder auf und markieren das, was in unseren Tagen gesellschaftlich, aber auch im Medizinbetrieb so notwendig wäre, aber doch immer wieder zu kurz kommt.

Im Klappentext heiß es:

Unmerklich verändert sich in der Gegenwartsgesellschaft der Charakter unseres Handelns. Insbesondere im Berufsleben …zeichnen uns Richtlinien und Formulare, Algorithmen und Apps die Wege zur Entscheidungsfindung minutiös vor. An die Stelle situationssensiblen Überlegens und Urteilens tritt die konstellationsbasierte Vollzugslogik der Maschinen… Wenn Ermessensspielräume verschwinden und die Kreativität menschlichen Handelns aus den alltäglichen Praxisvollzügen eliminiert wird, wächst das Gefühl der Ohnmacht.

Was als soziologische Analyse formuliert wird lässt sich auch auf die Medizin übertragen. Rosa beschreibt Spannungen und Widersprüche zwischen konstellativer Logik und Konsequenz auf der einen Seite und situativer Angemessenheit und sozialer Richtigkeit auf der anderen Seite, was die Notwendigkeit von Handlungsspielräumen der Akteure unterstreicht. Konstellationen sind in diesem Zusammenhang und im Fokus der Medizin Ergebnis einer Reduktion komplexer Situationen in ein Bündel einzelner, klar bestimmbarer, messbarer und oft binärer Konstellationen (also Bündel von Messwerten und Befunden).

Rosa spricht dem konstellativen Vorgehen seine Berechtigung nicht ab, sondern sieht sehr wohl die resultierenden Optionen objektiven Erkenntnisgewinns. Aber er fordert die Einbettung dieser konstellativen Befunde in ihre situativen und lebensweltlichen Zusammenhänge. Übertragen auf unsere Profession und die Homöopathie könnte das bedeuten, Leitlinien der Therapie (wie sie die konventionelle Medizin vertritt) nicht abzulehnen, sondern vielmehr durch narrative, biografische Interviews (ähnlich unseren homöopathischen Anamnesen) zu ergänzen, damit Motivstrukturen erkennbar und Deutungen mit Sinngehalt möglich werde. Also nicht: entweder – oder, sondern: sowohl-als auch!

Das Buch öffnet auf erfrischende und gut lesbare Weise nicht nur die Augen, sondern immer wieder auch das Herz!

➡️ Hartmut Rosa, geboren 1965, ist Professor für Allgemeine und Theoretische Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Direktor des Max-Weber-Kollegs in Erfurt.

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2026-03-23T16:18:57+01:00

Fakten – neue Homöopathie-Studien zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen

Berlin, 4. März 2026. Fakten – neue Homöopathie-Studien zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen. In einer Serie stellt der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) Fakten über Homöopathie in Praxis und Wissenschaft vor. Diese Themen werden auf dem DZVhÄ-Kongress vom 14.-16. Mai `26 vertieft. Der Kongress-Titel: Homöopathie als Chance in der Versorgung.

Dokumentierte Erfahrungen homöopathisch tätiger Ärztinnen und Ärzte zeigen die Wirksamkeit der Homöopathie in der Praxis. Doch diese Erfahrungen sollten auch durch eine stabile Studienlage bestätigt werden. Wie sieht es aus mit der Aussage, dass Homöopathie zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen beitragen kann? Dieser Frage gehen die Wissenschaftler Dr. rer. nat. Marcus Reif, Medizinischer Biometriker, und Prof. Dr. sc. nat. Stephan Baumgartner, Physiker, in ihrem Kongress-Vortrag auf den Grund.

Vortrag: Homöopathie als Chance – Beiträge zu einer verantwortungsvollen Hausarztmedizin

Homöopathische Therapien regen über eine Stimulation körpereigener Regulationssysteme die Selbstheilungskräfte an. Dies erlaubt einen verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten wie Antibiotika, die als externe kausale Intervention nur in indizierten Situationen eingesetzt werden sollten. Die Homöopathie kann damit aus ihrem Selbstverständnis heraus konstruktiv zur Vermeidung der globalen Antibiotika-Resistenz-Problematik beitragen.

Für eine evidenzbasierte wissenschaftliche und politische Diskussion muss dieser Anspruch freilich mit Daten belegt werden. Hinsichtlich des Einsatzes von Homöopathika zur Vermeidung oder Verringerung einer Antibiotika-Therapie sind vor allem Studien wichtig, die homöopathische Therapien im Vergleich zu konventioneller Behandlung untersuchen.

Neuen Studien werden auf dem Kongress vorgestellt

Eine auf akute Infekte der oberen Atemwege fokussierte Literatursuche ergibt 10 solche Studien, in denen der Einsatz von Homöopathika signifikant (4 Studien) bzw. tendenziell (2) überlegen oder zumindest signifikant nicht unterlegen (4) war. Zusätzlich möchten wir Resultate von 2 weiteren neuen Studien vorstellen, einer multizentrischen, prospektiven, vergleichenden Beobachtungsstudie und einer Registerdatenanalyse mit 583 bzw. 18‘960 Patient:innen.

Kongressthema: Homöopathie als Chance

Die Homöopathie eröffnet neue Perspektiven für die medizinische Versorgung – in der Praxis wie in der Klinik, im Stall und sogar auf dem Feld.

➡️ Kongress bietet Antworten und Praxiswissen

Der Homöopathie-Kongress 2026, veranstaltet vom DZVhÄ in Kooperation mit WissHom, bietet Antworten auf drängende medizinische und gesundheitspolitische Fragen und vermittelt evidenzbasiertes Wissen, das sich direkt im Praxisalltag anwenden lässt.

➡️ Therapienotstände überbrücken

Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zeigen, wie sich Therapienotstände mithilfe der Homöopathie überbrücken lassen.

➡️ Wenn Leitlinien an Grenzen stoßen

Sie präsentieren konkrete Ansätze für Situationen, in denen Leitlinien an der Realität scheitern – und wie durch Erfahrung und Augenmaß ein verantwortungsvoller Umgang mit Antibiotika möglich ist.

➡️ Erweiterung des Methodenspektrums

Die Medizin steht vor der Aufgabe, ihr Methodenspektrum zu erweitern, um den wachsenden Herausforderungen durch zivilisatorische und altersbedingte Erkrankungen begegnen zu können. Mehr echte Prävention und die Integrative Medizin sind zentrale Bausteine der Lösung – aktuelle Studien und Forschungsprojekte belegen das eindrucksvoll.

Hier online anmelden: www.homoeopathie-kongress.de/anmeldung

Zum Nachlesen

DZVhÄ-Kongress: www.homoeopathie-kongress.de

Studienübersicht: www.faktencheck-homöopathie.de

Universität Bern: www.ikim.unibe.ch/forschung

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2026-03-25T10:32:10+01:00

DZVhÄ zu den Streichplänen von KBV-Chef Gassen

Berlin, 24. Februar 2026. Dr. med. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender, bezieht zu den Streichplänen von KBV-Chef Andreas Gassen Stellung. Gassen hatte am 22. Feruar ’26 öffentlich vorgeschlagen, alle freiwilligen Satzungsleistungen inklusive Homöopathie komplett zu streichen, um einen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu leisten. 

Freiwillige Leistungen sind, wie der Name schon sagt, freiwillig, und die Kassen unterscheiden sich darin im Sinne eines freien Wettbewerbes. Wollte man diesen Wettbewerb beenden, dann könnte man auch gleich den Vorschlag machen, eine einzige, einheitliche gesetzliche Krankenversicherung für Alle einzuführen. Aber Herr Gassen geht in seiner „Hau-Ruck-Forderung“ auch äußerst undifferenziert vor: neben der Homöopathie hat er relevante Vorsorgeleistungen auf seiner „Abschussliste“: z.B. kann professionelle Zahnreinigung nicht nur Karies und Parodontose vorbeugen, sondern auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder später teuren Zahnersatz. Oder Gesundheitskurse: sicher sind nicht alle Angebote sinnvoll, aber viele eben doch! Zum Beispiel Rückenschule oder Anleitungen zur Stressreduktion zielen darauf ab, dass sich Menschen unter Anleitung besser um ihre eigene Gesundheit kümmern, was maßgeblich die eigene Motivation sowie Übernahme von Eigenverantwortung fördert.

An Maßnahmen zur Prävention zu sparen, verlagert anfallende Kosten nur in die Zukunft, während strukturelle Gründe für die aus dem Ruder laufenden Kosten unberücksichtigt bleiben.

Dass Herr Gassen im Übrigen gegen Homöopathie wettert ist nichts Neues! Erst jüngst haben wir ihn schriftlich gebeten, uns zu erklären, auf welcher Faktenbasis er Homöopathie für Unfug hält, auf eine Antwort warten wir bis heute.

Die Angebote auf seiner Streichliste seien „nice to have“, aber im Grunde überflüssig. Was sagt der DZVhÄ dazu?

Für einen Orthopäden und Unfallchirurgen wie Herrn Gassen geht es naturgemäß um`s Handeln, wenn eine Krankheit manifest oder zum Notfall geworden ist. Das ist auch völlig in Ordnung, nur sollte Herr Gassen dann auch die Grenzen seiner fachlichen Zuständigkeit berücksichtigen.

Homöopathie wünschen sich die Patienten nicht als zusätzlichen kleinen Luxus, sondern weil sie die Wirksamkeit entweder selbst oder in ihrem privaten Umfeld erlebt haben. Nicht selten sogar dann, wenn die konventionelle Medizin an ihre Grenzen gestoßen ist. Darüber hinaus möchten Patienten, dass die Kostenträger nicht nur die Folgen von Fehlernährung, Alkoholkonsum, Rauchen, Bewegungsmangel oder auch von potenziell risikoträchtigen Sportarten ganz selbstverständlich bezahlen, sondern dass auch ihr eigenes Verständnis von Gesunderhaltung und der Wunsch nach Therapievielfalt inklusive Homöopathie im Krankheitsfall entsprechend Berücksichtigung findet. Das ist nicht „nice to have“, sondern gerecht und eine Forderung nach Schutz individueller Rechte.

Warum soll Homöopathie als Kassenleistung erhalten bleiben?

Homöopathie ist wirksame Arzneitherapie! Anders als noch vor 15 oder 20 Jahren liegen heute ausreichend Ergebnisse aus unterschiedlichen Bereichen der Forschung und Wissenschaft vor, die eine eindeutige Wirkung über Placeboeffekte hinaus belegen! Man kann diesen Tatbestand zwar aus weltanschaulichen Gründen oder wegen „fehlender Plausibilität“ eines Wirkprinzips negieren, aber das ist kein solides wissenschaftliches Vorgehen, sondern im Grunde Willkür und Messen mit zweierlei Maß.

Die Versorgungsforschung der letzten Jahre hat gezeigt, dass Homöopathie z.B. im Bereich von Erkrankungen der Atemwege, des Bewegungsapparats, aber auch bei wichtigen psychischen Erkrankungen zu denselben oder sogar besseren Behandlungsergebnissen führt als bei rein konventioneller Therapie. Die Notwendigkeit des Einsatzes z.B. von Antibiotika lässt sich mit Homöopathie reduzieren und auch bei diversen anderen Medikamenten kann die Dosierung und damit auch das Nebenwirkungsprofil minimiert werden. Auch die Kosteneffizienz von Homöopathie ist dokumentiert.

Dies sind die Gründe, warum Homöopathie als Kassenleistung erhalten bleiben muss! Hinzu kommt: Homöopathie hat Vorteile, keine Nachteile, hat sich bewährt und ist in ärztlicher Hand eine sichere Behandlungsoption.

Wesentliches Kriterium einer guten Medizin ist, ob sie evidenzbasiert ist. Was hat die Homöopathie hier zu bieten?

Die Kriterien einer evidenzbasierten Medizin sind ziemlich klar: es geht erstens darum, die Wünsche und Wertvorstellungen der Patienten im Krankheitsfall zu berücksichtigen, zweitens um die entsprechende Qualifikation und Erfahrung der Ärztinnen und Ärzte (interne Evidenz) und drittens um die bestmögliche (externe) Evidenz aus wissenschaftlichen Studien. Dass Homöopathie als Therapieoption in der Bevölkerung gewünscht wird haben Umfragen längst belegt. Dem Thema Qualifikation widmet sich der DZVhÄ seit Jahrzehnten im Rahmen seiner Ausbildungs-Curricula und mit zahlreichen hochqualifizierten und praxiserfahrenen Dozentinnen und Dozenten. Qualitätszirkel, Inter- und Supervisionen halten das erreichte Qualitätsniveau hoch. Und was die externe Evidenz betrifft: noch nie war Studienlage so hochkarätig und eindeutig wie heute. Das umfasst die Grundlagenforschung sowie die bereits erwähnte Versorgungsforschung genau so wie Ergebnisse aus RCT`s bis hin zu einem Systematischen Review. Wer heute noch behauptet, es gebe keine wissenschaftlichen Studien, der setzt wahrheitswidrig fake-news in die Welt, was einer sachlichen und faktenbasierten Auseinandersetzung entgegensteht!

Können die „freiwilligen Satzungsleistungen“ dazu beitragen, zukünftige Therapiekosten zu reduzieren, und wenn ja, warum?

Im Falle der Homöopathie ist gesichert, dass es sich um eine kosteneffiziente Therapieform handelt. Dies setzt voraus, dass Homöopathie in ärztlicher Hand konsequent, längerfristig und sowohl im akuten wie chronischen Krankheitsfall zur Anwendung kommt. Kostenaufwändig ist in erster Linie die homöopathische Anamnese, die sowohl akute und chronische Krankheitssymptome, die gesundheitliche Biografie und die Konstitution eines Patienten berücksichtigt. Auf diese ausführliche Erst-Anamnese kann im weiteren Verlauf – zeit- und kostensparend – immer wieder zurückgegriffen werden. Darüber hinaus kann auch ein differenziertes Gesundheitsbewusstsein bei den Patienten sowie deren Fähigkeit zur homöopathischen Selbstbehandlung bei weniger schweren Alltagsbeschwerden zu einer längerfristigen Kostendämpfung beitragen.

Dass präventive Maßnahmen wie die genannte professionelle Zahnreinigung oder Gesundheitskurse dazu beitragen, Anfälligkeiten zu beseitigen oder konstitutionelle Schwachstellen zu entschärfen entspricht dem Anspruch und Ziel von Prävention. Jede Vorbeugung kann die spätere Entwicklung von Komplikationen oder Chronifizierung verhindern und damit wesentlich teurere Folgekosten für aufwändige Therapien reduzieren. Nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde Prävention auch ausdrücklich im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD für den Bereich „Gesundheit“ verankert. Hier zu „sparen“ wäre daher in jedem Falle kontraproduktiv!

Können dadurch am Ende auch viel teurere Folgekosten verhindert werden?

Selbstverständlich! Das Gesundheitsbewusstsein derjenigen Patienten, die Homöopathie als ihre Therapieform wünschen, ist ein wertvolles Pfund, wenn man Gesundheit langfristig denkt. Die überwiegende Mehrzahl der Patienten, die wir in unseren Praxen haben legen nicht nur Wert auf Therapievielfalt, sondern auch auf Selbstwirksamkeit. Was kann ich selbst zu meiner Gesundheit beitragen.  Es ist kurzsichtig, diesen Aspekt zu übersehen.

Ganz abgesehen davon, dass ohne Homöopathie die Krankheiten ja trotzdem behandelt werden müssen, dann eben im Rahmen der konventionellen Medizin und wie wir wissen mit den entsprechend hohen und aus dem Ruder laufenden Kosten!

Aber ein großer Teil dieser Leistungen dienen auch der Krankheitsprävention, einem ganz zentralen Ziel der aktuellen Gesundheitspolitik, weil gerade Investitionen in Prävention dazu beitragen sollen, spätere viel höhere Therapiekosten zu vermeiden.

Hintergrund zur Homöopathie-Debatte.

Homöopathie? Wir haben Herrn Gassen erst vor Kurzem schriftlich um Auskunft gebeten, aufgrund welcher wissenschaftlichen Fakten er sich eigentlich gegen Homöopathie ausspricht. Wir haben bis heute keine Antwort bekommen, das ist das eine. Das andere ist: es gab noch nie in den letzten 20 Jahren so viele und eindeutige wissenschaftliche Ergebnisse aus der Forschung, die zeigen, dass H. über den Placeboeffekt oder irgendeinen Glaubensaspekt hinaus wirksam ist.

Es wird im Zusammenhang mit Homöopathie regelmäßig mit zweierlei wissenschaftlichem Maß gemessen: zahlreiche anerkannte Verfahren der konventionellen Medizin lassen eine ausreichend hohe wissenschaftliche Evidenz vermissen, werden aber trotzdem von den Kassen bezahlt. Von Überversorgung in Diagnostik und Therapie mal ganz zu schweigen. Homöopathie kann sich auf Ergebnisse aus der Grundlagenforschung berufen, aber auch auf Ergebnisse der Versorgungsforschung.

Erst vor 2 Jahren wurde ein systematischer Review veröffentlicht, ein wissenschaftliches Instrument, das an der Spitze der wissenschaftlichen Qualitätshierarchie steht. Dieser Review kommt zu dem Ergebnis: Homöopathie wirkt über den Placebo-Effekt hinaus. Solche Ergebnisse schlicht und einfach zu ignorieren, wie es Herr Gassen tut, ist reine Willkür und somit auch nicht wissenschaftsbasiert. Zum Review.

 

 

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2026-02-25T16:56:45+01:00

Fakten – Homöopathie ist wirksame und wissenschaftsbasierte Medizin

Berlin, 12. Februar 2026. Fakten – Homöopathie ist wirksame und wissenschaftsbasierte Medizin. In einer Serie stellt der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) Fakten über Homöopathie in Praxis und Wissenschaft vor. Vertieft werden diese Themen auf dem DZVhÄ-Kongress vom 14.-16. Mai `26 – Kongress-Titel: Homöopathie als Chance in der Versorgung.

Die homöopathische Therapie eröffnet neue Perspektiven für die medizinische Versorgung – in der Praxis, in der Klinik und im Stall. In der ärztlichen Praxis zeigen sich therapeutische Erfolge, die nicht durch Placebo zu erklären sind. Weder Zuhören noch Zuckerpillen heilen chronische Krankheiten oder Wunden. Dokumentierte Erfahrungen homöopathisch tätiger Ärztinnen und Ärzte belegen die Wirksamkeit der Homöopathie in der Praxis – bestätigt durch eine stabile Studienlage.

Homöopathie in der Versorgung

Die Medizin steht vor der Aufgabe, ihr Methodenspektrum zu erweitern, um den wachsenden Herausforderungen durch zivilisatorische und altersbedingte Erkrankungen begegnen zu können. Auf dem DZVhÄ-Kongress 2026 (Köthen, 14.-16. Mai) wird der Blick in die homöopathische Praxis geworfen und aktuelle Entwicklungen vorgestellt und diskutiert. Beispiele:

➡️ Dr. med. Christian Lucae, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin. Sein Thema: Homöopathie als Chance in der kinderärztlichen Praxis. Dr. Lucea berichtet,

  • wie Homöopathie in eine kinderärztliche Praxis integriert werden kann
  • schildert prägnante Fallbeispiele zu akuten und chronischen Erkrankungen und
  • analysiert, welche Chancen Homöopathie in der kinderärztlichen Praxis in Zukunft haben könnte.

➡️ Dr. med. Stefanie Jahn, Fachärztin für Anästhesiologie. Ihr Thema: Schmerztherapie im multimodalen Setting. Dr. Jahn: „Längst hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die rein körperliche Therapie chronifizierter Schmerzen weder ausreichend noch nachhaltig ist.“ In Deutschland erfolgt die Behandlung multimodal durch ein interdisziplinäres Behandlungsteam und nach einem Bio-Psycho-Sozialen Schmerzmodell. Kernpunkte des Vortrags von Dr. Jahn:

  • ob und wie die Homöopathie eine Behandlungsoption sein könnte,
  • als Diskussionsgrundlage werden die ganzheitliche Behandlungsweise der Homöopathie, Behandlungswünsche von Betroffenen und Erkenntnisse aus der Placeboforschung dargestellt.

Die wissenschaftliche Basis der Homöopathie in der Praxis

„Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden.“ Zu diesem Schluss kommen Wissenschaftler der Universität Bern, die sich seit Jahren mit der Homöopathie-Forschung auseinandersetzen. Dieses Fazit wird zum Beispiel durch diese Studien untermauert:

  • Qualitativ hochwertige Studien legen den Schluss nahe, dass mit einer zusätzlichen zur Standardtherapie durchgeführten homöopathischen Behandlung, der Gesundheitszustand, die Lebensqualität und die Lebensdauer von Krebspatienten verbessert werden kann. Die Studienlage hat dazu geführt, dass die Homöopathie als Behandlungsoption in die ärztliche Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patienten“ aufgenommen wurde.
  • Um einen umfassenden Überblick über die aktuelle Studiensituation zu erhalten, werden in systematischen Übersichtsarbeiten (= systematisches Review) verfügbare Studien gemäß einem festgelegten methodischen Vorgehen analysiert und ihre Qualität kritisch bewertet. Die Ergebnisse der gemeinsam ausgewerteten Studien werden in einer Metaanalyse zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst. Ein Forscherteam hat 2023 eine solche methodisch hochwertige Metaanalyse zur Homöopathie veröffentlicht. Das Ergebnis: Nach Auswertung sämtlicher eingeschlossener Studien gibt es einen statistisch signifikant positiven Therapieeffekt über eine Placebowirkung hinaus.

Zum Nachlesen

DZVhÄ-Kongress: www.homoeopathie-kongress.de

Studienübersicht: www.faktencheck-homöopathie.de

Universität Bern: www.ikim.unibe.ch/forschung

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2026-02-13T10:09:32+01:00

DZVhÄ-Managementgesellschaft geht ab Januar 2026 an die PVS Holding

Berlin, 29. Januar 2026. Die DZVhÄ-Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen (MGL) geht ab Januar 2026 an die PVS Holding. Die MGL ist seit rund 20 Jahren erfolgreich auf dem Gesundheitsmarkt im Bereich Selektivverträge Homöopathie und Integrativer Medizin tätig. Durch die PVS-Übernahme ändert sich für Leistungserbringer zunächst nichts.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ist mit der MGL-Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen seit 20 Jahren mit dem Angebot der Selektivverträge Homöopathie und Integrative Medizin auf dem Gesundheitsmarkt erfolgreich. Bereits 2/3 aller gesetzlichen Krankenkassen sind ihre Vertragspartner. Im Fokus steht dabei die Sicherstellung einer besonders qualitätsgesicherten flächendeckenden Versorgung, eine rechtssichere Vertragslage und ein angemessenes Honorar für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte.

Um die Ressourcen des DZVhÄ künftig noch gezielter im Bereich der politischen Vertretung und der Weiter- und Fortbildung zu bündeln und die Selektivverträge durch einen starken Partner weiterzuentwickeln, wird die MGL, gemäß dem Beschluss der Delegiertenversammlung I/2025, zum 1. Januar 2026 an die PVS Holding (Gesellschafter der PVS Pria) übergehen.

Die bewährten Strukturen bleiben bestehen

Die an den Verträgen teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte können sich weiterhin auf eine starke MGL in der Trägerschaft der PVS verlassen, weiterhin unterstützt durch den DZVhÄ. Die Qualifikationsvoraussetzungen, Honorare für ärztliche Leistungen, Verwaltungskostengebühren für teilnehmende Praxen und DZVhÄ-Mitglieder bleiben stabil. Auch die Spendenmöglichkeiten und Unterstützungen der Homöopathie-Forschung werden unter dem Dach der PVS fortgeführt. Der DZVhÄ begleitet die PVS Holding bei weiteren Honorarverhandlungen mit den Kassen und bei Neuabschlüssen von Verträgen.

PVS Pria wickelt wie gehabt die Abrechnung mit den Kassen ab

Diplomanträge und -verlängerungen werden weiterhin vom DZVhÄ und seinen Landesverbänden bearbeitet. Der MGL-Arztservice ist nach wie vor zuständig für alle Fragen rund um die Selektiv-Verträge, für die Registrierung und Änderung von Stammdaten teilnehmender Ärztinnen und Ärzte sowie die Prüfung der Fortbildungsverpflichtungen.

Zur MGL-Webseite: www.mgl-gesund.de

PVS Pressemitteilung 

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Thema: DZVhÄ-Managementgesellschaft geht ab Januar 2026 an die PVS Holding

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2026-01-29T11:45:11+01:00
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