Mehr Lebensqualität bei Lungenkrebs: Was eine aktuelle Studie zur Homöopathie zeigt

Berlin, 15. September 2026. Kann eine homöopathische Begleittherapie die Lebensqualität und Lebenserwartung von Krebspatienten verbessern? Dieser Frage widmet sich eine aktuelle Phase-III-Studie von Prof. Michael Frass und seinem Forschungsteam, die im September 2026 im Fachjournal Supportive Care in Cancer erschienen ist.

Hintergrund und Studiendesign

Klassische Krebstherapien sind oft mit schweren Nebenwirkungen verbunden. Ziel der multizentrischen Studie war es zu prüfen, ob eine additive (begleitende) Homöopathie die Lebensqualität steigern und das Überleben bei Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC im Stadium IV) verlängern kann.

Für die Studie wurden die Teilnehmenden wie folgt aufgeteilt:

  • 98 Patienten erhielten doppelblind entweder individualisierte homöopathische Arzneimittel (n = 51) oder ein Placebo (n = 47).
  • 52 Patienten bildeten eine nicht-randomisierte Kontrollgruppe ohne homöopathische Zusatztherapie, bei der ausschließlich die Überlebensrate beobachtet wurde.

Besonderen Wert legten die Autoren auf die Methodik: Nach der Zurückziehung einer früheren Publikation im Jahr 2025 wurden die Daten für die Neuveröffentlichung in einem vierfach unabhängigen Auswertungsverfahren reanalysiert. Streng nach den Richtlinien der CONSORT-Stellungnahme aufbereitet und konservativ interpretiert.

➡️ Hintergründe zur zurückgezogenen Studie lesen Sie auf der DZVhÄ-Seite: Stellungnahme von Prof. Frass

Die zentralen Ergebnisse der Studie

Die Ergebnisse der Studie zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Studiengruppen:

  • Spürbar höhere Lebensqualität: Nach 9 sowie nach 18 Wochen lag der allgemeine Gesundheitszustand in der Homöopathiegruppe signifikant über dem der Placebogruppe (p < 0,001). Fast alle Skalen zur Erfassung von Symptomen und Funktionsfähigkeit (gemessen nach EORTC QLQ-C30) fielen zugunsten der Homöopathie aus. Die Unterschiede lagen über der Schwelle von 10 Punkten, was medizinisch als klinisch relevant gilt.
  • Verlängertes Überleben: Über den Beobachtungszeitraum von 730 Tagen betrug die mittlere Überlebenszeit in der Homöopathiegruppe 435 Tage. Verglichen mit 257 Tagen in der Placebogruppe (p = 0,010) und 228 Tagen in der Kontrollgruppe (p < 0,001).
  • 2-Jahres-Überlebensrate: Diese lag bei 45,1 % (Homöopathie), 23,4 % (Placebo) und 13,5 % (Kontrolle). Der Unterschied zwischen der Placebo- und der reinen Kontrollgruppe war statistisch nicht signifikant.

Fazit

Die Daten legen nahe, dass eine ergänzende homöopathische Behandlung die Lebensqualität von NSCLC-Patienten im Stadium IV verbessern und mit einer längeren Überlebenszeit einhergehen kann. Das Forschungsteam betont, dass weitere unabhängige Replikationsstudien notwendig sind — insbesondere unter Einbindung moderner immunonkologischer Therapieverfahren.

Die Studiendetails

Titel der Studie: Improved quality of life and prolonged survival with add-on homeopathic treatment in patients with non-small cell lung cancer: a prospective, randomized, placebo-controlled, double-blind, three-arm, multicenter study

Autoren: Michael Frass, Peter Lechleitner, Christa Gründling, Katharina Gaertner, Cornelia Duscheck, Ilse Muchitsch, Raj K. Manchanda, Otto C. Burghuber

Veröffentlichung: Supportive Care in Cancer, Band 34, Ausgabe 10 (Epub: 10. September 2026) – Zur Studie

Verlag & Gesellschaft: Die Zeitschrift wird vom angesehenen Wissenschaftsverlag Springer Nature herausgegeben und ist das offizielle Organ der Multinational Association of Supportive Care in Cancer (MASCC).

Thematischer Schwerpunkt: Der Fokus liegt auf der begleitenden und unterstützenden Behandlung von Krebspatienten (Supportive Care) – darunter das Management von Therapienebenwirkungen, Schmerztherapie, Palliativmedizin, Rehabilitation sowie Psychoonkologie.

Peer-Review-Verfahren: Alle eingereichten Arbeiten durchlaufen ein standardisiertes wissenschaftliches Begutachtungsverfahren (Peer Review) durch unabhängige Experten vor der Veröffentlichung.

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Thema: Lungenkrebs: Was eine aktuelle Studie zur Homöopathie zeigt

2026-09-15T11:58:30+02:00

Homöopathie ab 2027 in der Kassenpraxis privat abrechnen?

Sofern eine homöopathische Leistung – wie derzeit anzunehmen ist – ab 1. Januar 2027 nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehört, kann sie nach unserer Einschätzung grundsätzlich privatärztlich erbracht und abgerechnet werden.

Damit dies ohne Probleme funktioniert, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

➡️ DZVhÄ-Mitglieder erhalten das Memorandum der Kanzlei CMS sowie eine Zusammenfassung im Mitgliederbereich unserer Webseite. Wir schicken jedem Mitglied diese Unterlagen auch als E-Mail zu.

2026-08-27T09:36:30+02:00

SPD, Ruth Waldmann und die bayerische Homöopathie-Studie

Berlin, 13. August 2026 | Dr. med. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender, beschreibt in seinem Kommentar, warum die bayerische Homöopathie-Studie vorzeitig beendet werden musste: wegen der schleppenden Rekrutierung von Probandinnen – einer der häufigsten Gründe für den Abbruch von Studien. Kein Verständnis zeigt Ulf Riker für das Verhalten der SPD-Gesundheitspolitikerin Ruth Waldmann, die mit Spott und reichlich undifferenziert hauptsächlich ihre Voreingenommenheit zum Ausdruck bringt.

Der gesundheitspolitische Übervater der SPD, Prof. Lauterbach „wusste“ es schon vor 15 Jahren: Patienten müssten vor Homöopathie „geschützt“ werden! Doch sein Hirngespinst konnte der Professor nie mit Fakten belegen, denn es gibt gar keine, aus denen eine Gefahr für Patient*innen abzuleiten wären. Jüngst wurde mit den Stimmen der Bundes-SPD Homöopathie aus der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen verbannt, angeblich um damit Kosten zu sparen. Auch das ein windelweiches Fake-Argument, denn mit 0,03 % Anteil an den Gesundheitskosten lassen sich keine Löcher stopfen! Und dann natürlich die Studienlage: Homöopathie habe keine Evidenz, bedeute daher „Abkehr von der Wissenschaft“ (Lauterbach 2010) und habe schon deswegen in einem modernen Medizinsystem nichts verloren. Auch hier zeigt sich: gewählte Volksvertreter machen sich nicht einmal die Mühe, den jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft zur Kenntnis zu nehmen. Und das obwohl lange Zeit gefordert wurde, doch endlich wissenschaftlich zu belegen, dass Homöopathie mehr sei als Placebo! Seit Jahren nun liegen diese geforderten Nachweise auf hohem wissenschaftlichem Niveau vor. Die Schweiz hat auf dieser Basis Homöopathie in die Grundversorgung aufgenommen, dieselben Daten aber lassen deutsche Medizinbürokraten und Politiker zum diametral entgegengesetzten Ergebnis kommen!

Homöopathisch tätige Kassenärzte verordnen weniger Antibiotika als der Fachgruppen-Schnitt

Kassenärzte, die auch Homöopathie anwenden, erhalten immer wieder von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Auskunft, dass sie hinsichtlich des Einsatzes von Antibiotika oft deutlich unter ihrem Fachgruppen-Durchschnitt liegen. Was lag also näher als die Idee, dies auch wissenschaftlich zu analysieren? Erst recht vor dem Hintergrund rasant zunehmender Antibiotika-Resistenzen? Wenn stimmt, was Kassenärzte berichten, und wenn gleichzeitig Studien belegen, dass Homöopathie bei korrekter Anwendung über einen Placebo-Effekt wirkt: müsste sich das nicht auch unter klinischen Bedingungen und sorgfältiger statistischer Begleitung an einer ausgewählten Indikation überprüfen lassen? Genau das hat die Bayerische Staatsregierung (mit den Stimmen der Freien Wähler und einiger Grünen) veranlasst, zusammen mit der Technischen Universität München eine Studie auf den Weg zu bringen und für die erforderliche Finanzierung zu sorgen! Ein absolut logischer, von wissenschaftlicher Neugier und Verantwortung getragener Entschluss!

Dass die Studie nach längerer Laufzeit wegen schleppender Rekrutierung gestoppt werden musste, war nicht abzusehen und ist ohne Zweifel für alle Beteiligten – Politik, wissenschaftliche Studienleitung der TUM, beteiligte Studienärzte – eine herbe Enttäuschung. Andererseits sind Problemen mit der Rekrutierung geeigneter Patient*innen einer der häufigsten Gründe für den vorzeitigen Abbruch von klinischen Studien. Ein Grund dafür können zum Beispiel zu strenge Ein- und Ausschlusskriterien sein.

Nach Studien-Abbruch zeigen die Daten kein statistisch signifikantes Ergebnis

Wenn für die bayerische Studie von Seiten der wissenschaftlichen Studien-Leitung eine Zahl von 240 Patientinnen als notwendig für eine eindeutige wissenschaftliche Aussage gefordert wurde, dann ist eine solche bei Erreichen von weniger als 20 Prozent der notwendigen Probanden nicht zu erwarten. Falsch ist also die in zahlreichen Medien vertretene Bewertung, die Studie habe keine Überlegenheit von Homöopathie gegenüber Placebo gezeigt: richtig ist, dass sich ein statistisch signifikantes Ergebnis überhaupt nicht zeigen lässt, weder für noch gegen Homöopathie. Zurecht wurden in der Vergangenheit ja Studien mit zu geringer Teilnehmerzahl gerade auch von Kritikern der Homöopathie als irrelevant bezeichnet.

Bleibt der Spott von SPD-Waldmann und ihre Einschätzung von „herausgeschmissenem Geld“ und ihr Versuch, nun hinterher Schuldige für das zu finden, was sie ja schon vorher „wusste“. Polemik und Besserwisserei im Stile Lauterbachs und Waldmanns ersetzt aber keine seriöse Auseinandersetzung mit einer Fragestellung, die in erster Linie im Kreise der Wissenschaft, nicht aber auf der Bühne der Politik und auch nicht einseitig zurechtkommentiert in den Medien zu erörtern wäre. Zu fordern wäre vielmehr vor dem Hintergrund des tatsächlich bestehenden Problems der zunehmenden Antibiotika-Resistenzen mehr gegenseitiger Respekt, Ergebnisoffenheit statt Voreingenommenheit sowie die Redlichkeit zuzugeben, dass auch in zahlreichen anderen Politikfeldern eingesetzte Finanzmittel nicht immer das erwünschte positive Ergebnis bringen.

Kennt SPD-Waldmann die im Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit?

Nicht zuletzt wäre die Freiheit von Wissenschaft und Forschung in diesem Zusammenhang zu erwähnen: wie der Rechtsphilosoph Christoph Möllers betont soll der Staat der Wissenschaft ermöglichen, frei ihrer eigenen Logik zu folgen. Diesen im Grundgesetz verankerten Aspekt scheint die bayerische Staatsregierung im Blick gehabt zu haben. SPD-Waldmann hingegen scheint eher Anhängerin der Idee zu sein, man dürfe über die Schiene „Geld“ an der Wissenschaftsfreiheit vorbei willkürlichen Einfluss darauf nehmen, was von politischer Seite als forschungswürdig eingeschätzt wird und was nicht. Solches Ansinnen steht nicht ganz ohne Grund im Verdacht, eher einem autoritären Geist zu entspringen, der sich seine Regeln nach Gutdünken selbst zurechtbiegt.

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2026-08-14T11:25:09+02:00

GKV-Gesetzesänderung zur ärztlichen Homöopathie – Was Praxen jetzt wissen müssen

Berlin, 21. Juli 2026 | Mit dem beschlossenen Beitragsstabilisierungsgesetz wird die ärztliche Homöopathie ab dem 1. Januar 2027 vollständig aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen. Dies hat weitreichende Folgen für die Abrechnung, die Patientenversorgung und die Organisation der Praxen – eine erste Einschätzung des DZVhÄ.

Ende der GKV-Finanzierung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes entfällt die bisherige Finanzierung homöopathischer und anthroposophischer Leistungen über Selektivverträge nach § 140a SGB V. Bestehende Verträge verlieren ihre gesetzliche Grundlage und müssen zum 31.12.2026 beendet werden.

Zudem dürfen Krankenkassen Homöopathie künftig nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung anbieten. Auch die Erstattung nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer Arzneimittel endet. Diese können lediglich auf einem Grünen- oder Privatrezept empfohlen werden; die Kosten tragen die Patientinnen und Patienten selbst.

Rechtliche Situation

Der DZVhÄ hat die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde prüfen lassen. Nach Einschätzung der beauftragten Juristen bestehen hierfür derzeit nur geringe Erfolgschancen. Der Gesetzgeber verfügt über einen großen Gestaltungsspielraum, und die Gerichte werden voraussichtlich das Interesse an der Kostenbegrenzung im Gesundheitswesen höher gewichten.

Stattdessen konzentriert sich der DZVhÄ auf die Prüfung, ob homöopathische Leistungen künftig gegenüber gesetzlich Versicherten privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden können. Eine ausführliche rechtliche Stellungnahme wird derzeit vorbereitet. Erste Einschätzungen sprechen dafür, dass eine GOÄ-Abrechnung grundsätzlich möglich sein könnte.

Was Praxen jetzt vorbereiten sollten

Da es keine Übergangsregelung gibt, müssen alle begonnenen Behandlungen bis spätestens 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden.

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2027 empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung:

  • GOÄ-Honorarvereinbarungen bereits im 2026 für Termine ab 2027 abschließen.
  • Praxisabläufe auf Selbstzahlerleistungen (IGeL/GOÄ) umstellen.
  • Übergangsweise sozialverträgliche Preisgestaltungen prüfen, sofern diese GOÄ-konform kalkuliert sind.

Zusatzversicherungen gewinnen an Bedeutung

Ab 2027 können gesetzlich Versicherte die Kosten einer ärztlichen homöopathischen Behandlung nur noch über eine private Zusatzversicherung oder im Rahmen einer Vollversicherung , die diese Leistungen einschließt, erstattet bekommen.

Patienten sollten darauf hingewiesen werden, dass ausschließlich Tarife geeignet sind, die ärztliche Naturheilverfahren nach GOÄ einschließen. Reine Heilpraktiker-Tarife übernehmen ärztliche Leistungen in der Regel nicht.

Vor einem Versicherungsabschluss empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage z.B. über einen unabhängigen Versicherungsmakler, um Nachteile durch mögliche Ablehnungen zu vermeiden.

➡️ Eine aktuelle Übersicht privater Zusatzversicherungen finden Sie auf der DZVhÄ-Seite.

Worauf Patienten achten sollten

Zusatzversicherungen unterscheiden sich erheblich in ihren Leistungen. Zu beachten sind insbesondere:

  • Erstattungsquoten zwischen etwa 50 und 100 Prozent.
  • Jährliche Erstattungsgrenzen.
  • Wartezeiten von häufig drei Monaten.
  • Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren.
  • Gesundheitsprüfung mit möglichen Risikozuschlägen oder Ablehnung.

Wer bereits ab Januar 2027 Leistungen nutzen möchte, sollte den Versicherungsvertrag möglichst bis 1. Oktober 2026 abschließen.

➡️ Informationen für Ihre Patientinnen und Patienten – zusammengestellt vom Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) –  zum Herunterladen für Ihre Praxis. Plakat s/w | Plakat farbig

➡️ Laufend aktuelle Informationen erhalten Patienten auf der BPH-Webseite.

Unterstützung für betroffene Patienten

Für Patientinnen und Patienten ohne Zusatzversicherung oder mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Behandlung bezahlbar zu gestalten:

  • Reduzierung des GOÄ-Steigerungssatzes im zulässigen Rahmen und für die Praxis vertretbar.
  • Längere Behandlungsintervalle.
  • Telefon- oder Videosprechstunden für Folgeberatungen.
  • Hinweis auf die steuerliche Absetzbarkeit privat getragener Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Fazit

Die Gesetzesänderung bedeutet einen grundlegenden Systemwechsel für die ärztliche Homöopathie. Ab 2027 wird die Versorgung gesetzlich Versicherter ausschließlich im Selbstzahler- oder Privatversicherungsbereich möglich sein. Praxen sollten daher frühzeitig ihre Abrechnungsprozesse anpassen, Patienten umfassend informieren und geeignete Übergangsmodelle entwickeln, um die Versorgung möglichst nahtlos fortzuführen.

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2026-07-21T12:48:13+02:00

Ähnlichkeiten… ein Kommentar von Dr. Ulf Riker

Berlin, 15. Juli 2026 | Homöopathen sind es gewohnt, Muster und Ähnlichkeiten wahr zu nehmen, schreibt Dr. med. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender, in seinem Kommentar über das Zustandekommen der GKV-Reform. In der Praxis werden Symptomenmosaike mit den Bildern homöopathischer Arzneien verglichen – in seinem Kommentar Ähnlichkeiten… überträgt Ulf Riker diese Methode auf die deutschen Politik.

Als Homöopathen sind wir gewohnt, Muster und Ähnlichkeiten wahr zu nehmen. Was wir in unseren Praxen täglich machen – Symptomenmosaike mit den Bildern homöopathischer Arzneien zu vergleichen – lässt sich auch im größeren, nämlich politischen Rahmen versuchen. Dabei müssen wir gar nicht – was in Anbetracht seiner Medienpräsenz denkbar wäre – Trump und seine erratische Politik mit ihren meist destruktiven Konsequenzen als Beispiel heranziehen. Wir können unmittelbar bei unserer deutschen Politik beginnen!

Zum Beispiel die geplante Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes!  Wie DIE ZEIT vom 9.7.26 unter der Überschrift „Verdunkelungsgefahr“ beschreibt war dieses Gesetz bei Inkrafttreten im Jahr 2006 ein „großes Versprechen, dass die Bürger grundsätzlich einen Anspruch haben zu erfahren, was im Staat vor sich geht“. Und weiter: „Transparenz ist das Mindeste, was man von den Regierenden erwarten kann“. Der Beitrag endet mit dem Hinweis, dass das Gesetz „zwar eine Zumutung für den Staat sein mag – und doch eine der besten Ideen ist, um das Vertrauen in ihn zu stärken“.

Beim Zustandekommen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes kann man den Eindruck haben, als wäre diese wünschenswerte Transparenz – quasi in vorauseilendem Vollzug – beim Thema Homöopathie bereits eingeschränkt worden: Vorschläge einer Finanzkommission – auf dem Boden absolut willkürlicher Begründung und miserabler Recherche – wurden unter Zeitdruck und Verweigerung fachlicher Beratung in teilweise chaotischem Stil durchgeboxt, obwohl absehbar ist, dass die angebliche Vorgabe finanzieller Einsparung so nicht erreichbar sein wird. Transparenzbeschränkung hier wie dort, nicht zu übersehende Ähnlichkeitsentsprechung, allerdings nicht mit Placebo-, sondern Nocebowirkung! Oder anders ausgedrückt: die Bundesregierung plant den Rückbau zu einem überholten Rechts- und Demokratieverständnis.

Anderes Beispiel: Ein auf Nachhaltigkeit und langfristige Klimaschutz zielendes „Heizungsgesetz“ des damaligen Wirtschaftsministers Habeck wurde als „Heizungshammer“ flächendeckend kaputtgeredet, aber inzwischen steht fest, dass seine positiven Auswirkungen nur wenige Jahre später als Beitrag zur Energiewende überzeugen. Demgegenüber beurteilt der Normenkontrollrat bereits kurz nach Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes der aktuellen Wirtschaftsministerin Reiche ihren Beitrag als „handwerklich schwächstes und praxisfernstes Vorhaben, das dem Rat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurde“. Rückbau also anstelle vorausschauender Zukunftspolitik.

Inzwischen hat bereits der Vorsitzende der Finanzkommission., Prof. Gerlach darauf hingewiesen, dass die erwünschten Effekte des Gesetzes von Frau Warken möglicherweise nur bis 2028 wirksam sein würden, spätestens dann müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden. Ähnlichkeit? Frau Reiche hat sich ihre Gutachten bei der fossilen Lobby besorgt, der sie nahesteht. Frau Warken ihrerseits verlässt sich auf die Einflüsterungen der organisierten Homöopathiegegner („Nichts drin“, „keine Evidenz“, “kann also weg!“) und verrät ihren eigenen Anspruch auf Evidenz, die eine sorgfältige Faktenrecherche zur Voraussetzung gehabt hätte. Anders ausgedrückt: Rückbau des in der Grundversorgung Bewährten

Sind diese Ähnlichkeiten zufällig, oder sind sie womöglich Ausdruck eines Zeitgeistes, der zunehmend autoritäre Züge trägt und an der schleichenden Erosion von Demokratien Anteil hat? Vielleicht doch noch ein Beispiel: Trump! Der greise „König“ regiert selbstgerecht, rücksichtslos, zerstört im Handstreich Verträge und internationale Konventionen und macht – siehe Irankrieg mit seinen weltweiten katastrophalen Folgen – kaputt, was er angeblich retten und besser machen wollte. Offenbar sind – Ähnlichkeit! – auch „Königinnen“ nicht vor Selbstüberschätzung gefeit und auf dem besten Wege, gesellschaftliche und politische Werte wie Glaubwürdigkeit, Vertrauen, Transparenz aufs Spiel zu setzen, wobei freilich die Zeche immer die anderen, die „Abhängigen“, die Abgehängten, die Patientinnen und Patienten, die Bürgerinnen und Bürger bezahlen, weil Politiker*innen meist keinerlei Haftung hinsichtlich der Folgen ihrer Entscheidungen übernehmen müssen.

Homöopathie wurde ohne Not, ohne fundierte Argumente, ohne fachlichen Austausch und ohne Rücksicht auf Verluste aus der GKV eliminiert. Trotz teils hämischer, teils zynischer Beschwichtigungen – wir nehmen Ihnen die Homöopathie nicht weg, sie dürfen sie auch weiterhin nutzen! – resultiert längerfristig und unter dem Strich eine schleichende Einschränkung bis Aufhebung der freien Therapiewahl, denn es ist wie beim Habeck`schen Heizungsgesetz: ist der Ruf – in diesem Fall der Homöopathie –  erst mal erfolgreich ruiniert werden sich nur noch wenige Ärztinnen oder Ärzte finden, die auch zukünftig die Nachfrage seitens der Patientinnen und Patienten erfüllen können, weil sie sich lieber weniger verpönten Behandlungsalternativen zuwenden. Auf diese hinterhältige Weise führt sich auch der Slogan des INH (Informationsnetzwerk Homöopathie, eine Clique selbsternannter „wissenschaftlicher“ Aufklärer) ad absurdum: „Wir klären auf, Sie haben die Wahl“. Wirklich? Die Strategie des INH zielt in seiner Penetranz von Anfang an darauf ab, Homöopathie komplett aus Köpfen und Herzen der Menschen zu tilgen; anderslautende Äußerungen sind bewusste Irreführung von Menschen, die sich für den Fall von Krankheit partout dem Herrschaftsanspruch einer Medizin nicht beugen wollen, die zwar viele Therapieerfolge möglich gemacht hat, aber mit obsessiver Härte Alternativen bekämpft, wenn sie ihrem angemaßten Recht auf Alleinvertretung zuwiderläuft.

Politik, die solche Entwicklungen zulässt oder unterstützt macht sich mitschuldig an Entwicklungen, die am Ende irreversibel sein könnten: geht Demokratie erst mal verloren, dann wird es ungleich schwieriger, sie wieder herzustellen! Geraten Klimaziele aus dem Fokus, dann werden Anpassungsanstrengungen an Klimawandel eines Tages unbezahlbar. Geht medizinisches Wissen, im konkreten Fall die Homöopathie, verloren, dann werden Menschen ohne entsprechende Alternative allein gelassen, wenn die konventionelle Medizin an ihre Grenzen stößt. Das Alles ist wohl nicht im Sinne einer vorausschauenden und wertebasierten Politik!

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2026-07-15T11:23:18+02:00

Bundestag beschließt das Aus der Homöopathie als GKV-Leistung

Berlin, 10. Juli 2026 | Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Koalition das Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Homöopathie und Anthroposophische Medizin sind damit ab 1. Januar 2027 keine GKV-Leistungen mehr.

Die Bundesregierung hat die vollständige Streichung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln sowie die therapeutischen Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab dem 1. Januar 2027 beschlossen. „Uns wird ohne Not eine wichtige Methode genommen, die Versorgung wird schlechter und teurer. Der Frust und die Enttäuschung bei den Kolleginnen und Kollegen und den Patienten sitzen tief“, sagt Monika Kölsch, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Die Leipziger Hausärztin kritisiert, dass das Gesetz im Hauruck-Verfahren durch die Instanzen getrieben wurde und dass es der Regierungskoalition nicht um Argumente und Fakten ging.

Der DZVhÄ hatte sich gemeinsam mit einem breiten gesellschaftlichen Netzwerk für den vollständigen Erhalt der Homöopathie im Sozialgesetzbuch eingesetzt. Hauptkritikpunkte an dem Gesetzt sind:

  • Keine Ersparnis: Das Streichen der Homöopathie schließt keine Kostenlücke im GKV-System. Im Gegenteil: Patientinnen und Patienten müssen ab Januar 2027 mit teureren konventionellen Medikamente – einschließlich ihren Nebenwirkungen – behandelt werden.
  • Verlust der Therapiefreiheit: Das Gesetz schränkt die Therapiefreiheit von uns Ärztinnen und Ärzten sowie die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten ein. Methodenpluralismus ist Teil der Lösung unseres Gesundheitssystems, nicht das Problem.
  • Vulnerable Gruppen sind die Leidtragenden: Chronisch-Kranke, Familien mit Kindern, Rentner, Studierende und Bezieher von Sozialleistungen werden benachteiligt, da sie sich private Zusatzversicherungen oft nicht leisten können. Vor allem Chronisch-Kranke gelten häufig als konventionell austherapiert – Homöopathie könnte ihnen helfen.
  • Die wissenschaftlichen Studienlage wird ignoriert: Die Behauptung, es gäbe keine Evidenz über den Placebo-Effekt hinaus, ist wissenschaftlich überholt. Hochwertige Meta-Analysen, Versorgungsstudien und die Integration in offizielle Leitlinien belegen die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Homöopathie in der Versorgung.

Monika Kölsch: „Homöopathie als evidenzbasierte Methode im Handstreich aus der GKV zu streichen ist ein großer Fehler. Als Begründung dafür einen veralteten Report ohne Quelle anzugeben – ein Skandal.“

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2026-07-10T15:12:22+02:00

Ärztliche Fachgesellschaften fordern Merz und Warken zum Kurswechsel bei Homöopathie auf

Berlin, 6. Juli 2026 | Kurz vor der GKV-Entscheidung fordern 134.000 Bürger und 60.000 Ärztinnen und Ärzte Merz und Warken zum Kurswechsel bei Homöopathie und Anthroposophischer Medizin auf. Vier ärztliche Fachgesellschaften kritisieren zudem die fehlende Anhörung und warnen vor Folgen für Kinder und Jugendliche.

Wenige Tage vor der abschließenden Beratung der GKV-Reform wächst der Druck auf die Bundesregierung. Mehr als 134.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich seit Mai im Rahmen einer Unterschriftenaktion der Bürgerkampagne ‚weil‘s hilft!‘ für den Erhalt der Homöopathie und Anthroposophischen Medizin in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgesprochen. Zusätzlich haben innerhalb von zwei Wochen mehr als 13.000 Menschen einen Offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages unterzeichnet. Den offenen Brief unterstützen die früheren Ministerpräsidenten Malu Dreyer und Winfried Kretschmann, der frühere Bundesinnenminister Otto Schily sowie weitere Persönlichkeiten aus Medizin, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft – darunter 25 Professorinnen und Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen.

Unterstützt wird der Appell von vier medizinischen Fachgesellschaften (GAÄD, Hufeland-Gesellschaft, DZVhÄ, ZAEN), die rund 60.000 integrativ tätige Ärztinnen und Ärzte vertreten. Sie fordern die Bundesregierung auf, die vorgesehene Streichung der Homöopathie und Anthroposophischen Medizin aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zurückzunehmen. Sollte die vollständige Rücknahme der geplanten Streichung im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht mehr möglich sein, fordern die Fachgesellschaften mindestens den Erhalt der Erstattungsfähigkeit für Kinder und Jugendliche. „Kinder dürfen nicht die Verlierer dieser Reform werden“, heißt es in dem Appell,

„Die Bundesregierung entscheidet, ohne die betroffenen Fachgesellschaften angehört zu haben.“

Die Initiatoren üben deutliche Kritik am Gesetzgebungsverfahren. Obwohl die geplante Änderung erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung von Millionen gesetzlich Versicherter habe, seien die betroffenen Fachgesellschaften weder angehört noch ihre fachlichen Stellungnahmen in den Entscheidungsprozess einbezogen worden.

Auch die Grundlage der Entscheidung – der Bericht der Finanzkommission Gesundheit – werde den Anforderungen an eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung in Bezug auf die Integrative Medizin nicht gerecht. Das Kapitel zur Homöopathie stütze sich im Wesentlichen auf eine einzige wissenschaftliche Quelle, deren Inhalt nach Auffassung der Fachgesellschaften veraltet und zudem in wesentlichen Aspekten unzutreffend wiedergegeben worden sei. Die Anthroposophische Medizin sei nicht Gegenstand der Empfehlungen der Finanzkommission gewesen und erst im Gesetzgebungsverfahren Teil des Gesetzentwurfs und der Streichung geworden.

„Wer in die Versorgung von Millionen gesetzlich Versicherten eingreift, muss alle relevanten wissenschaftlichen Positionen anhören. Genau das ist bislang nicht geschehen“, erklären die Initiatoren.

Kinder und Jugendliche besonders betroffen

Besondere Sorge bereitet den Initiatoren die Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Gerade in der Pädiatrie stünden häufig nur wenige zugelassene Arzneimittel zur Verfügung. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel seien für viele Familien Bestandteil einer integrativen Behandlung und würden von entsprechend qualifizierten Ärztinnen und Ärzten verantwortungsvoll eingesetzt.

Zudem verweisen die Fachgesellschaften auf Ergebnisse der Versorgungsforschung. Diese zeigen, dass in integrativen Versorgungskonzepten mit Homöopathie und Anthroposophischer Medizin mehr als viermal weniger Antibiotika verordnet und eingenommen werden.[i] Vor dem Hintergrund zunehmender Antibiotikaresistenzen sei dies ein gesundheitspolitisch relevantes Ergebnis, das im Gesetzgebungsverfahren bislang nicht angemessen berücksichtigt worden sei.

Letzte Chance vor der Entscheidung

Nach Auffassung der Unterzeichner bieten die abschließenden Beratungen in dieser Woche die letzte Möglichkeit, die geplante Streichung noch zu korrigieren. Sie appellieren an Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder sowie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Dialog mit den betroffenen Fachgesellschaften noch vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aufzunehmen und die bereits vorgelegten Änderungsanträge zu berücksichtigen.

Sollte das Gesetz unverändert verabschiedet werden, kündigen die Initiatoren an, weitere Schritte zu prüfen. Sie verweisen dabei auf die Schweiz, wo sich die Bevölkerung in einem Volksentscheid für die Komplementärmedizin aussprach und Homöopathie sowie Anthroposophische Medizin nach einem mehrjährigen staatlichen Evaluationsverfahren dauerhaft in die obligatorische Krankenversicherung aufgenommen wurden.

„Wir kämpfen nicht für ein Privileg. Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche auch künftig Zugang zu bewährten integrativen Therapien haben. Und wir kämpfen dafür, dass gesundheitspolitische Entscheidungen auf wissenschaftlicher Sorgfalt, fairen Verfahren und dem Wohl der Patientinnen und Patienten beruhen.“

Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily stellt klar:

„In einem freiheitlichen Rechtsstaat darf der Gesetzgeber eine bestimmte Therapierichtung, zumal diese erwiesenermaßen sowohl unter medizinischen als auch ökonomischen Gründen sehr positiv zu beurteilen ist, nicht mit einem Erstattungsverbot belegen.“

Dr. Karsten Schwarz, CEO von DPD Deutschland:

„Mit anthroposophischen und homöopathischen Behandlungsmethoden habe ich jahrzehntelang überaus positive Erfahrungen gemacht. Ich wünsche mir, dass diese auch zukünftig noch im GKV-System vor allem für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen.“

Prof. David Martin, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und Leitlinienbeauftragter für Fiebermanagement:

„Ich bin für den Erhalt der Erstattung für Kinder und Jugendliche, weil ich als Leitlinienbeauftragter für Fiebermanagement weiß, wie viele unnötige Antibiotika mit Homöopathie und Anthroposophischer Medizin eingespart werden.“

Hans-Jochen Wagner,Tatort Kommissar:

“Homöopathie wirkt und hilft, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Jede Krankenkasse sollte das Recht behalten, die Homöopathische Medizin zu unterstützen und Patient*innen, die eine wirkungsvolle Behandlung durch homöopathische Medikamente bevorzugen, einen Zuschuss zu gewähren“

Quellen [i]

  • Hamre HJ et al. Antibiotic Use in Children with Acute Respiratory or Ear Infections: Prospective Observational Comparison of Anthroposophic and Conventional Treatment under Routine Primary Care Conditions. Evid Based Complement Alternat Med. 2014:243801. doi: 10.1155/2014/243801 https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC4251819/ 
  • Jeschke E et al. Anthroposophic medicine in pediatric primary care. Alternative Therapies in Health and Medicine 2011; 17(2):18–28 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/21717821/
  • van der Werf ET et al. Do NHS GP surgeries employing GPs additionally trained in integrative or complementary medicine have lower antibiotic prescribing rates? BMJ Open 2018; 8(3):e020488. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/29555793/
  • Hamre et al. Anthroposophic vs.Conventional Therapy of Acute Respiratory and Ear Infections. Wiener Klinische Wochenschrift 2005, 117(7-8): 256-268, https://dx.doi.org/10.1007/s00508-005-0344-9 

2026-07-06T11:50:33+02:00

Offener DZVhÄ-Brief an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD geschickt

Berlin, 17. Juni 2026 | Heute wurde den Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, Jens Spahn, und SPD, Dr. Matthias Miersch, ein Offener-Brief des DZVhÄ mit rund 1.200 Unterschriften von Ärztinnen und Ärzten überreicht. Der Brief ist ein ärztlicher Appell an die Regierungskoalition die Homöopathie in der GKV zu halten. Zum Offenen-DZVhÄ-Brief.

Die Unterzeichnenden stehen für eine konsequente Integration der Homöopathie in individuelle Behandlungskonzepte von kranken Menschen. Als Fachärztinnen und Fachärzte unterschiedlicher Fachrichtungen sind sie in die medizinische Versorgung in Praxen und Kliniken eingebunden. Monika Kölsch, Leipziger Hausärztin und 1. DZVhÄ-Vorsitzende: „Das Streichen der Homöopathie aus der GKV ist medizinisch nicht sinnvoll und unsozial. Wer genug Geld hat, kann sich komplementärmedizinische Verfahren weiterhin leisten, wer weniger Geld hat, verliert die Wahlfreiheit und ein ganzheitliches Segment der medizinischen Versorgung.“

Dieser gesetzgeberische Eingriff in die freie Therapiewahl und Methodenvielfalt erfolgt ohne Not:

  • Fehlende Einsparungen: Einsparungen sind nicht zu erwarten. Im Gegenteil wird der Rückgriff auf teurere konventionelle Medikamente die GKV-Finanzsituation weiter belasten, weil Patienten ja auch ohne Homöopathie behandelt werden müssen.
  • Wissenschaftliche Evidenz: Das Argument fehlender Evidenz ist sachlich unzutreffend. Einseitige Verweise der Finanzkommission auf veraltete Berichte ignorieren zahlreiche aktuelle, hochwertige Studien sowie den aufwändigen Analyseprozess in der Schweiz, der diesen Verfahren Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit bescheinigt.
  • Verlust an Diversität: Wie in der Ökologie sichert Vielfalt auch in der Medizin die Stabilität. Die Streichung reduziert Medizin auf reine Reparaturleistungen und ignoriert Konstitution, Prävention und Nachhaltigkeit.

Im Anschreiben an die Fraktionsvorsitzenden schreibt Monika Kölsch: „Bei vielen Patientinnen und Patienten sind wir auf wirkungsvolle und evidenzbasierte Alternativen und Ergänzungen zur konventionellen Therapie angewiesen, wenn konventionelle Behandlungsansätze nicht ausreichen, an ihre Grenzen stoßen oder wegen Nebenwirkungen abgebrochen werden müssen.“ Diese therapeutischen Möglichkeiten werden wohlmöglich durch die GKV-Finanzreform der ärztlichen Praxis genommen.

Zum Offenen-Brief.

2026-06-30T15:44:12+02:00

Mahnwache Leipzig

Mahnwache Leipzig
Mahnwache Leipzig

Wöchentliche Mahnwache in Leipzig

Für Homöopathie in der GKV!
Für Therapievielfalt und Therapiefreiheit!

jeden Montag | 18:00 Uhr (nach dem Friedensgebet um 17:00 Uhr) | Nikolaikirche | Leipzig | Download Plakate & Handzettel

Aufruf an Ärztinnen und Ärzten, Patientinnen & Patienten – kommt zur wöchentlichen Mahnwache!

CDU/CSU und SPD möchten Homöopathie und Anthroposophische Medizin als Kassenleistung streichen. Dagegen wehren wir uns gemeinsam, denn wir sind Teil der Lösung, nicht das Problem!

  • Akzeptanz in Bevölkerung: Homöopathie wird in Deutschland von über 30 Millionen Menschen in unterschiedlichsten medizinischen Situationen genutzt
  • Streichen führt zu Mehrkosten: Die Kosten machen nur 0,03 % der gesamten GKV-Ausgaben aus. Eine Streichung spart kein Geld, sondern verschiebt die Kosten in teurere, konventionelle Behandlungen.
  • Versorgungsforschung zeigt den Nutzen: Laut der französischen EPI3-Studie werden in homöopathischen Praxen bei gleichem Therapieerfolg rund 50 % weniger Antibiotika, Schmerzmittel und Psychopharmaka verordnet. Zudem berichten bis zu 87 % der Nutzer von positiven Effekten.
  • Wissenschaft zeigt belegte Wirksamkeit: Ein Review von sechs Metaanalysen (2023) zeigt signifikante Effekte gegenüber Placebos. Zudem ist die Homöopathie seit 2021 offizieller Bestandteil der medizinischen S3-Leitlinie Komplementärmedizin für Krebspatienten.

Fazit: Homöopathie zu streichen, ist therapeutisch, wirtschaftlich und wissenschaftlich unbegründet, da die Homöopathie das Gesundheitssystem kosteneffizient entlastet.

Kommt in weißen Kitteln, kommt mit Plakaten und macht die Mahnwache jetzt bekannt: Download Plakate & Handzettel

Download Plakate & Flugblätter

Hier können Sie Plakate und Flugblätter für Praxen, Bio-Läden, Kitas & viele andere Orten herunterladen, ausdrucken und aushängen – oder digital verbreiten:

2026-06-30T15:35:12+02:00

Demo München

Demo München
Demo München

Demo in München

Für Homöopathie in der GKV!
Für Therapievielfalt und Therapiefreiheit!

Samstag, 20. Juni 2026 | 15:00-17:00 Uhr | Rotkreuzplatz | München | Download Plakate & Handzettel

Aufruf an Ärztinnen und Ärzten, Patientinnen & Patienten – kommt zur Demo!

CDU/CSU und SPD möchten Homöopathie und Anthroposophische Medizin als Kassenleistung streichen. Dagegen wehren wir uns gemeinsam, denn wir sind Teil der Lösung, nicht das Problem!

  • Akzeptanz in Bevölkerung: Homöopathie wird in Deutschland von über 30 Millionen Menschen in unterschiedlichsten medizinischen Situationen genutzt.
  • Streichen führt zu Mehrkosten: Die Kosten machen nur 0,03 % der gesamten GKV-Ausgaben aus. Daher spart eine Streichung kein Geld, sondern verschiebt die Kosten in teurere, konventionelle Behandlungen.
  • Versorgungsforschung zeigt den Nutzen: Laut der französischen EPI3-Studie werden in homöopathischen Praxen bei gleichem Therapieerfolg rund 50 % weniger Antibiotika, Schmerzmittel und Psychopharmaka verordnet. Zudem berichten bis zu 87 % der Nutzer von positiven Effekten.
  • Wissenschaft zeigt belegte Wirksamkeit: Ein Review von sechs Metaanalysen (2023) zeigt signifikante Effekte gegenüber Placebos. Außerdem ist die Homöopathie seit 2021 offizieller Bestandteil der medizinischen S3-Leitlinie Komplementärmedizin für Krebspatienten.

Fazit: Homöopathie zu streichen, ist therapeutisch, wirtschaftlich und wissenschaftlich unbegründet, da die Homöopathie das Gesundheitssystem kosteneffizient entlastet.

Es werden sprechen

  • Thomas Goppel (CSU, ehem. Bayerischer Wissenschaftsminister)
  • Renate Grötsch, Allgemeinärztin
  • und weitere

Kommt in weißen Kitteln, kommt mit Plakaten und macht die Demo jetzt bekannt: Download Plakate & Handzettel

Diese Veranstaltung wird organisiert vom Landesverband Bayern des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ).

Download Plakate & Flugblätter

Hier können Sie Plakate und Flugblätter für Praxen, Bio-Läden, Kitas & viele andere Orten herunterladen, ausdrucken und aushängen – oder digital verbreiten:

2026-06-16T09:31:16+02:00
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