Berlin, 23. Juni 2025. Der Bundesparteitag der SPD vom 27.-29. Juni wird über einen Antrag der Hamburger Genossen abstimmen, der homöopathischen Arzneimitteln den Arzneimittelstatus und die Apothekenpflicht nehmen soll. Der Vorstand des DZVhÄ hat sich per Brief an die SPD-Hamburg und an SPD-Gesundheitspolitiker gewandt und erwartet auf offene Fragen Antworten.
Der Antrag G28 Kein Sonderrecht für wirkungslose Präparate wurde von der Antragskommission angenommen. Darin wird eine „Hinweispflicht auf den fehlenden Wirkungsnachweis“ (homöopathischer Arzneien) gefordert, apodiktisch wird festgestellt, dass es „keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege“ für eine Wirksamkeit gebe. Unabhängig davon, dass ein Unterschied besteht zwischen „wissenschaftlichen“ und „medizinischen“ Belegen, stellt sich die Frage, auf welche Fakten sich diese Behauptung stützen kann. Denn:
- Wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Arzneien gibt es inzwischen zuhauf und sie werden auch nicht dadurch weniger, indem man sich weigert, sie unter Berücksichtigung objektiver Kriterien zur Kenntnis zu nehmen.
- Medizinische Belege hingegen finden sich nicht nur in der Versorgungsforschung, sondern lassen sich vor allem in der täglichen ärztlichen Praxis, also in der konkreten Versorgungssituation am Patienten, erkennen.
SPD-Antrag widerspricht der ärztlichen Praxis
Die ärztliche Versorgung kranker Menschen findet nicht im Fokus von Weltanschauung oder Parteipolitik statt, sondern im unmittelbaren Patientenkontakt. Dieser sollte im Sinne von Wahlfreiheit seitens der Patienten, aber auch im Interesse der Therapiefreiheit seitens der Ärzte von jeglicher politischen Einmischung freigehalten werden. Eine solche wäre nur dann erforderlich und sachlich begründet, wenn von der Homöopathie potenzieller Schaden für Patientinnen und Patienten ausginge; das ist aber definitiv nicht der Fall.
Der Antrag verdient keine Zustimmung, da er in diametralem Widerspruch zur lebensweltlichen Erfahrung von Patientinnen und Patienten steht und fundierte Praxiserfahrungen zahlreicher qualifizierter Ärztinnen und Ärzte unberücksichtigt lässt.
Auch widerspricht der Antrag der Koalitionsvereinbarung mit der Union, in der sich die neue Bundesregierung zur Förderung der Naturheilkunde und Integrativen Medizin bekennt:
„Wir unterstützen Forschung und Versorgung zur Naturheilkunde und Integrativen Medizin zur Präventionsförderung.“
SPD-Antrag widerspricht den wissenschaftlichen Fakten
„Woher nehmen Sie die Sicherheit Ihrer Aussagen, dass es keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege für eine Wirksamkeit gebe?“, fragt der DZVhÄ-Vorstand die Hamburger-SPD-Spitze und nennt ein paar aktuelle Beispiele:
- Auf der Grundlage positiver Studienergebnisse wurde 2021 die zusätzliche homöopathische Behandlung als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patienten“ aufgenommen. https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin
- Eine methodisch hochwertige zusammenfassende Auswertung aller sechs vorliegenden Metaanalysen placebokontrollierter Studien bei jeglicher Indikation kommt zu dem Ergebnis: Die homöopathische Behandlung weist statistisch signifikant bessere Ergebnisse auf als eine Placebo-Behandlung, auch in Studien mit hoher methodischer Qualität.
Die Arbeit wurde 2023 in der renommierten Fachzeitschrift Systematic Reviews publiziert. Im Peer Review Verfahren wurde von den unabhängigen Gutachtern die methodische Qualität hervorgehoben. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/37805577/ - „Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden […]“ https://www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html
Fragen an die Antragssteller
Im SPD-Antrag wird pauschal auf eine (angeblich) fehlende wissenschaftliche und medizinische Evidenz abgehoben – ohne die zugrundeliegende Datengrundlage zu benennen. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
- Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des o.g. Systemischen Reviews ignoriert werden?
- Auf der Grundlage welcher Daten kommen Sie hinsichtlich der o.g. ärztlichen S3-Leitlinie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
- Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlichkeit gerade von ihren Volksvertretern über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöopathie?
Weitere Homöopathie-Informationen
Der Homöopathie-Podcast des DZVhÄ
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Thema: SPD-Antrag will homöopathische Arzneimitteln den Arzneimittel-Status nehmen