Ab jetzt anmelden zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress 2026

Berlin, 20. November 2025. Zum Homöopathie Kongress 2026 vom 14.–16. Mai 2026 laden der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), in Kooperation mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom), herzlich nach Köthen ein. Direkt zur Anmeldung.

Das Thema des 26er Kongresses: Homöopathie als Chance. Ein wichtiges Thema, da die Homöopathie neue Perspektiven für die medizinische Versorgung eröffnet – in der Praxis wie in der Klinik, im Stall und sogar auf dem Feld.

Homöopathie-Kongress bietet Perspektiven für die Praxis

Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen zeigen, wie sich Therapienotstände mithilfe der Homöopathie überbrücken lassen.
Sie präsentieren konkrete Ansätze für Situationen, in denen Leitlinien an der Realität scheitern – und wie durch Erfahrung und Augenmaß ein verantwortungsvoller Umgang mit Antibiotika möglich ist.

Homöopathie-Kongress  steht für Pluralismus in der Medizin

Die Medizin steht vor der Aufgabe, ihr Methodenspektrum zu erweitern, um den wachsenden Herausforderungen durch zivilisatorische, umwelt- und altersbedingte Erkrankungen begegnen zu können. Mehr echte Prävention und die Integrative Medizin sind zentrale Bausteine der Lösung – aktuelle Studien und Forschungsprojekte belegen das eindrucksvoll.

Der Kongress ist der Höhepunkt ärztlicher Homöopathie-Fortbildung im deutschsprachigen Raum. Und doch auch weit mehr als eine Fortbildung: Ein Ort der Begegnung und des Austauschs für alle, die die ärztliche Homöopathie im Alltag weitertragen und stärken möchten. Seien auch Sie ein Teil davon.

Hier, wo Samuel Hahnemann viele Jahre wirkte, treffen sich Ärztinnen und Ärzte, um Antworten auf die medizinischen Fragen unserer Zeit zu finden. Unter dem Motto „Homöopathie als Chance“ rücken wir 2026 die Möglichkeiten dieser Therapie ins Zentrum, denn Homöopathie eröffnet neue Perspektiven für die medizinische Versorgung.

➡️ Informationen zum Kongress-Programm und zur Anmeldung: www.homoeopathie-kongress.de

2025-11-24T11:18:37+01:00

Podcast: Jüngere Ärztinnen und Ärzte setzen auf Homöopathie

Berlin, 26. Juni 2025. Im DZVhÄ-Podcast erzählen jüngere Ärztinnen und Ärzte, warum sie in ihren Praxen auf Homöopathie setzen, erklären die Möglichkeiten der Weiterbildung Homöopathie und gehen der Frage nach, ob es bestimmte Fachgebiete gibt, in denen Homöopathie speziell eingesetzt wird. Die 9. Folge der DZVhÄ-Podcast Reihe wird wieder von Dr. Martina Kloepfer moderiert.

Es spricht vieles dafür, die Homöopathie in der ärztlichen Praxis einzusetzen. Medizinisch ist es sinnvoll, die Methode ist evidenzbasiert, die Abrechnung in GKV und PKV ist geregelt und als Voraussetzung gibt es mit dem Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) eine geregelte qualifizierte Ausbildung. In der 9. Folge des DZVhÄ-Podcast kommen nun Ärztinnen und Ärzte zu Wort, die ihre persönliche Erfahrung mit der Homöopathie in Praxis und Klinik schildern.

  • Aline Rost ist Fachärztin für Allgemeinmedizin / Homöopathie, sie ist in eigener Kassenpraxis in Werdau bei Zwickau niedergelassen. Die Hausärztin sagt: „Ich wende Homöopathie an, weil sie sehr gut hilft und oft auch dann, wenn die konventionelle Medizin keine Therapieansätze mehr hat.“
  • Dr. med. Martin Schmitz ist Facharzt für Allgemeinmedizin / Homöopathie und arbeitet in Mutter und Kind Kliniken auf Fehmarn: „Ich wende Homöopathie an, weil es die vielseitigste Form der Medizin ist, die ich kenne und sie die Vielseitigkeit der Menschen widerspiegelt. Aber auch, weil ich mit meiner Medizin keinen Schaden anrichten möchte, sondern zur Gesundheit der Mitmenschen beitragen möchte.“
  • Maria Reiser-Köhler ist Ärztin / Homöopathie und praktiziert als Privatärztin in Estenfeld-Mühlhausen bei Würzburg. Sie sagt: „Homöopathie wende ich an, weil sie beim passenden Mittel auf eine ganz sanfte Art zu einer tiefen Regulation des Körpers beiträgt, eine nachhaltige Wirkung besitzt und oft zu einer besseren Lebensqualität für die Betroffenen führt. … Die Homöopathie ist ein großer Teil in meinem ärztlichen Tun und Wirken geworden. Ich empfinde das in der Behandlung meiner Patienten als sehr, sehr unterstützend, und es ist kein Gegensatz, die konventionelle Medizin – wie wir sie im Studium gelernt haben – und die Homöopathie.“

Die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Homöopathie

Die wichtigste Ausbildung ist das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ. Es ist eine fundierte, bundesweit einheitliche Ausbildung in der ärztlichen Homöopathie. In rund drei Jahren wird unter erfahrener Anleitung umfassendes Wissen und praktische Fertigkeiten für eine erfolgreiche homöopathische Behandlung vermittelt. Das Diplom ermöglicht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen, die an den Selektivverträgen Homöopathie teilnehmen. Für viele homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte beginnt die Beschäftigung mit der Homöopathie im Studium – der DZVhÄ bietet auch hier vielfältige Möglichkeiten an. Die Homöopathie direkt im Rahmen des Medizinstudiums kennenzulernen ist jedoch nur noch an wenigen Universitäten in Form von Wahlpflichtfächern möglich, etwa in München.

Erfahrungen in die homöopathische Praxis können während einer Famulatur gemacht werden. Der DZVhÄ bietet bundesweit Famulaturplätze in engagierten Praxen an, auch Assistenz– und PJ-Stellen können auf der DZVhÄ-Seite gefunden werden.

Für einen frühen Einstieg in die Homöopathie bietet der Verein Globulista – Bildungsinitiative Homöopathie Seminare an. Tradition hat bereits das jährlich im Frühling stattfindende fünftägige Seminar, dass Maria Reiser-Köhler empfiehlt. Sie ist inzwischen Globulista-Vorständin, hat das Homöopathie-Diplom absolviert und steht jetzt kurz vor der Prüfung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie. Die Zusatzbezeichnung durch die Ärztekammern ist jedoch ein Auslaufmodell und wird kaum noch angeboten.

Die Landesverbände des DZVhÄ stehen Studierenden als Ansprechpartner für Unterstützung zur Verfügung. „Eine gute Möglichkeit, die auch ich genutzt habe, sind die Mentorenprogramme zur Begleitung in einer homöopathisch tätigen Praxis“, sagt Martin Schmitz.

Wann und in welchen Fachgebieten Homöopathie eingesetzt wird

Martin Schmitz: „Homöopathie wird meistens im Bereich der Kinderheilkunde, der Allgemeinmedizin und der Gynäkologie eingesetzt. Aber prinzipiell kann man sie in allen Fachgebieten einsetzen.“ Der Klinikarzt ergänzt: „Wichtig ist immer das Abklären der diagnostischen Grundlage: Um welche Erkrankung handelt es sich? Gibt es sehr akuten Handlungsbedarf? Gibt es akute Notfälle, oder habe ich etwas Zeit, um den Patienten zu behandeln?“ Er hebt eine Besonderheit des klinischen Alltags hervor, dass er von Patienten manchmal sehr prägnante Symptome hört. Aus Sicht der konventionellen Medizin ist mit ihnen nichts anzufangen, ist der Arzt aber in homöopathische Denk- und Vorgehensweisen geschult, lässt sich oft ein Hinweis auf ein ganz bestimmtes homöopathisches Arzneimittel erkennen.

Aline Rost hat sich bewusst für die Allgemeinmedizin entschieden, „weil ich dort die Patienten ungefiltert sehe. Ich bin der erste Anlaufpunkt und kann dirigieren, wie ich den Patienten behandle, weiterempfehle und welche Optionen es für ihn gibt.“ In ihrer Praxis hat sie die Erfahrung gemacht, „dass es zwei besondere Einsatzgebiete für die Homöopathie gibt: Virusinfektionen, da es keine wirklichen Optionen in der konventionellen Medizin gibt und generell, wenn die konventionelle Medizin keine Behandlungsansätze mehr zu bieten hat.“

Maria Reiser-Köhler macht die Erfahrung, dass vor allem Patienten mit chronischen Erkrankungen ganz gezielt in ihre Homöopathie-Praxis kommen. Sie sind dann oft in der Situation, dass sie konventionell austherapiert sind und dass bei den verordneten Medikamenten die Nebenwirkungen überwiegen. Das Schöne ist, „dass ich die Homöopathie immer auch komplementär einsetzen kann. Ich muss nicht aufpassen, dass ich Interaktionen unter den verschiedenen Arzneimitteln auslöse.“ So kann Ärztin Reiser-Köhler mit Hilfe der Homöopathie häufig die Schmerzmedikamente reduzieren. Sie sagt: „So benötigen Migränepatienten plötzlich nur noch die Hälfte der Dosierung und Schritt für Schritt immer weniger. Das ist ein ganz, ganz wertvoller Gewinn an Lebensqualität für die Betroffenen – darin sehe ich die sehr große Stärke der Homöopathie.“

Die Abrechnung in GKV und PKV ist geregelt

Vor allem für Praxisgründungen kann ein Schwerpunkt auf Homöopathie existenzsichernd sein. Denn die Inanspruchnahme der Homöopathie durch die Bevölkerung groß ist, auch bietet die Homöopathie therapeutisch ergänzende Möglichkeiten zur konventionellen Medizin. Auch die Abrechnung homöopathischer Leistungen in der Kassenpraxis ist bundesweit geregelt, sie erfolgt über die Selektivverträge Homöopathie. Rund zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen als extrabudgetäre Leistung im Rahmen von Selektivverträgen mit dem DZVhÄ-Tochterunternehmen MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH die Kosten für homöopathische Behandlungen bei Vertragsärzten. Die erbrachten Leistungen für u.a. die ausführliche homöopathische Anamnese und Folgeleistungen werden adäquat honoriert. Voraussetzung für die Teilnahme an den Verträgen ist neben einer Kassenzulassung das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ und/oder die Zusatzbezeichnung Homöopathie.

In der Klinik wird Homöopathie nicht extra berechnet, hier gehört sie zur entsprechenden Leistung. Martin Schmitz: „Das muss letzten Endes der Klinikbetreiber oder die Leitung der Klinik entscheiden, inwieweit sie offen ist für die Homöopathie, wie weit sie den Ärzten auch Zeit einräumt, mit der Homöopathie zu behandeln. In den meisten Kliniken habe ich zumindest freie Hand, ob ich in der Akutsprechstunde homöopathische oder konventionelle Medizin einsetze. Der große Vorteil ist für die Klinik, dass die homöopathischen Arzneimittel deutlich preiswerter sind als konventionelle.“

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Erstattung homöopathischer Leistungen in der privatärztlichen Praxis:

    • Einerseits die große Gruppe der Privatversicherten,
    • aber auch gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung nehmen eine privatärztliche Therapie gerne in Anspruch.
    • Eine weitere Möglichkeit der Rechnungsstellung bieten Selbstzahler, die weder privatversichert sind noch über eine Zusatzversicherung verfügen.

Homöopathie ist fester Bestandteil der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ). Mit verschiedenen Abrechnungsziffern bildet sie die homöopathische Praxis umfassend ab. Auch in der neuen GOÄ bleibt die Homöopathie weiterhin integriert. Im aktualisierten Abrechnungswerk werden neben der Anamnese- und Folgeanamneseziffer auch neue Möglichkeiten – etwa eine Gebührenposition für die Fallanalyse oder ein Zuschlag für eine längere Erstanamnese – eingeführt.

Abonnieren nicht vergessen!

„Der Homöopathie-Podcast“ des DZVhÄ kann direkt hier auf der Webseite gehört werden. Sie möchten keine neue Folge verpassen? Dann hören und abonnieren Sie den Podcast auf allen gängigen Podcast-Plattformen: Spotify, Apple Podcasts, podimo, Deezer, Youtube Music, Youtube und vielen mehr. Wir freuen uns, wenn Sie den Podcast dort liken!

Diese DZVhÄ-Podcasts sind bisher erschienen

  • Homöopathie in der Forschung | Folge 8 – Drei Wissenschaftler berichten über den Stand der Homöopathie-Forschung
  • Homöopathie in der Tiermedizin | Folge 7 – Die Tierärztinnen Dr. med. vet. Brigitte Hentschel, Dr. med. vet. Beatrice Milleder und Dr. med. vet. Dörte v. Bremen sprechen über die Homöopathie in der Tiermedizin.
  • Homöopathie in der Kinderheilkunde | Folge 6 – Kinderärztin Dr. Monika Grasser und der Kinderarzt Dr. Dominik Ewald: Ein vielseitiger Podcast über Therapie, Elternwünsche, Abrechnung und Berufspolitik.
  • Homöopathie in der Allgemein- und Familienmedizin | Folge 5 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Jörg Albrecht sprechen im 5. DZVhÄ-Podcast über die Homöopathie in der hausärztlichen Versorgung. Was ist Familienmedizin und wie wird Homöopathie in die Hausarztpraxis integriert?
  • Patientensicherheit | Folge 4 – Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, im Gespräch mit Dr. Ulf Riker, Internist und Vorstandsmitglied im DZVhÄ, über Patientensicherheit im Miteinander von konventioneller und homöopathischer Medizin.
  • Die Anamnese in der Homöopathie | Folge 3 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstände des DZVhÄ, sprechen darüber, wie sich in der Homöopathie das diagnostische Gespräch mit der klinischen Diagnostik zu einer Medizin verbindet.
  • Die Integrative Medizin | Folge 2 – Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ im Gespräch mit Robert Schmidt, Chefarzt des Münchner Krankenhauses für Naturheilweisen über die Integrative Medizin in Praxis und Klinik.
  • Über die Vielfalt in der Medizin | Folge 1 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Ulf Riker, Vorstände des DZVhÄ, berichten u.a. an Beispielen aus der eigenen Praxis, warum Pluralismus und Therapiefreiheit wichtige Werte in der Medizin sind.

Und hier finden Sie alle Podcast-Folgen auf einen Blick.

2025-06-26T07:45:41+02:00

SPD-Antrag will homöopathischen Arzneimitteln den Arzneimittel-Status nehmen

Berlin, 23. Juni 2025. Der Bundesparteitag der SPD vom 27.-29. Juni wird über einen Antrag der Hamburger Genossen abstimmen, der homöopathischen Arzneimitteln den Arzneimittelstatus und die Apothekenpflicht nehmen soll. Der Vorstand des DZVhÄ hat sich per Brief an die SPD-Hamburg und an SPD-Gesundheitspolitiker gewandt und erwartet auf offene Fragen Antworten.

Der Antrag G28 Kein Sonderrecht für wirkungslose Präparate wurde von der Antragskommission angenommen. Darin wird eine „Hinweispflicht auf den fehlenden Wirkungsnachweis“ (homöopathischer Arzneien) gefordert, apodiktisch wird festgestellt, dass es „keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege“ für eine Wirksamkeit gebe. Unabhängig davon, dass ein Unterschied besteht zwischen „wissenschaftlichen“ und „medizinischen“ Belegen, stellt sich die Frage, auf welche Fakten sich diese Behauptung stützen kann. Denn:

  • Wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Arzneien gibt es inzwischen zuhauf und sie werden auch nicht dadurch weniger, indem man sich weigert, sie unter Berücksichtigung objektiver Kriterien zur Kenntnis zu nehmen.
  • Medizinische Belege hingegen finden sich nicht nur in der Versorgungsforschung, sondern lassen sich vor allem in der täglichen ärztlichen Praxis, also in der konkreten Versorgungssituation am Patienten, erkennen.

SPD-Antrag widerspricht der ärztlichen Praxis

Die ärztliche Versorgung kranker Menschen findet nicht im Fokus von Weltanschauung oder Parteipolitik statt, sondern im unmittelbaren Patientenkontakt. Dieser sollte im Sinne von Wahlfreiheit seitens der Patienten, aber auch im Interesse der Therapiefreiheit seitens der Ärzte von jeglicher politischen Einmischung freigehalten werden. Eine solche wäre nur dann erforderlich und sachlich begründet, wenn von der Homöopathie potenzieller Schaden für Patientinnen und Patienten ausginge; das ist aber definitiv nicht der Fall.

Der Antrag verdient keine Zustimmung, da er in diametralem Widerspruch zur lebenswelt­lichen Erfahrung von Patientinnen und Patienten steht und fundierte Praxiserfahrungen zahl­reicher qualifizierter Ärztinnen und Ärzte unberücksichtigt lässt.

Auch widerspricht der Antrag der Koalitionsvereinbarung mit der Union, in der sich die neue Bundesregierung zur Förderung der Naturheilkunde und Integrativen Medizin bekennt:
„Wir unterstützen Forschung und Versorgung zur Naturheilkunde und Integrativen Medizin zur Präventionsförderung.“

SPD-Antrag widerspricht den wissenschaftlichen Fakten

„Woher nehmen Sie die Sicherheit Ihrer Aussagen, dass es keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege für eine Wirksamkeit gebe?“, fragt der DZVhÄ-Vorstand die Hamburger-SPD-Spitze und nennt ein paar aktuelle Beispiele:

  • Auf der Grundlage positiver Studienergebnisse wurde 2021 die zusätzliche homöopa­thische Behandlung als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementär­medizin in der Behandlung von onkologischen Patienten“ aufgenommen. https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin
  • Eine methodisch hochwertige zusammenfassende Auswertung aller sechs vorliegenden Metaanalysen placebokontrollierter Studien bei jeglicher Indikation kommt zu dem Ergebnis: Die homöopathische Behandlung weist statistisch signifikant bessere Ergeb­nisse auf als eine Placebo-Behandlung, auch in Studien mit hoher methodischer Qualität.
    Die Arbeit wurde 2023 in der renommierten Fachzeitschrift Systematic Reviews publi­ziert. Im Peer Review Verfahren wurde von den unabhängigen Gutachtern die methodi­sche Qualität hervorgehoben. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/37805577/
  • „Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden […]“ https://www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html

Fragen an die Antragssteller

Im SPD-Antrag wird pauschal auf eine (angeblich) fehlende wissenschaftliche und medizinische Evidenz abgehoben – ohne die zugrundeliegende Datengrundlage zu benennen. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
  2. Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des o.g. Systemischen Reviews ignoriert werden?
  3. Auf der Grundlage welcher Daten kommen Sie hinsichtlich der o.g. ärztlichen S3-Leitlinie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
  4. Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlich­keit gerade von ihren Volksvertretern über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöo­pathie?

 

Weitere Homöopathie-Informationen

Der Homöopathie-Podcast des DZVhÄ

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Thema: SPD-Antrag will homöopathische Arzneimitteln den Arzneimittel-Status nehmen

 

2025-06-24T09:56:15+02:00

Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Berlin, 22. Mai 2025. Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert. Sie ist sicher in der Therapie, kompatibel mit der konventionellen Medizin und es lassen sich konventionelle Arzneimittel einsparen. Dr. med. Ulf Riker, Facharzt für Innere Medizin / Homöopathie und 2. DZVhÄ-Vorsitzender, stellt in Serie Fakten zur Homöopathie vor.

Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin (EbM) und bewährte Therapiemethode im Rahmen der Integrativen Medizin. Abgeschlossenes Medizinstudium, klinische Erfahrung sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildung im Bereich Homöopathie bilden das solide Fundament. Wie Vieles in der Medizin hat auch Homöopathie ihre Grenzen – aber sie bietet auch Hilfe und Unterstützung, wenn die konventionelle Medizin an ihre Grenzen stößt.

Kein Risiko

Zurecht fordert die Evidenzbasierte Medizin, dass der Nutzen einer Methode größer sein soll als ihr Risiko. Immer wieder wird von den Kritikern der Homöopathie vorgetragen, Homöopathie beinhalte das Risiko, dass den Kranken andere notwendige Therapien vorenthalten würden. Quellen, die diese Aussage bestätigen, gibt es keine. Homöopathisch zusatzqualifizierte Ärztinnen und Ärzte kennen aber die Leitlinien der konventionellen Medizin und sind in der Lage, individuell zu entscheiden, welche Therapie erforderlich und ausreichend sicher ist.

Kompatibel mit konventioneller Medizin

Medikamente der konventionellen Medizin wirken auf der Ebene der Moleküle und deren Interaktion mit Rezeptoren. Homöopathische Arzneien wirken wie andere Naturheilverfahren auch nach einem besonders spezifischen Reiz-Reaktions-Prinzip. Beide Wirkprinzipien behindern sich meist nicht, sondern können sich ergänzen. Daraus resultieren Effekte von Synergie. Also kein „Entweder – oder“, sondern angepasstes „Sowohl – als auch“!

Medikamente einsparen

Homöopathische Arzneien können bei korrekter Auswahl Schmerzen lindern, Fieber senken, Antibiotika einsparen, allergische Reaktionen dämpfen, Hautausschläge zum Verschwinden bringen und Vieles mehr. Weniger allopathische Medikamente bedeuten auch weniger Medikamenten-Nebenwirkungen. Ärztinnen und Ärzte können individuell festlegen, welche Medikamente (oder andere Verfahren der konventionellen Medizin) unumgänglich sind und wann Homöopathie Erfolg verspricht.

Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Der Mehrwert der Homöopathie zeigt sich in Studien aus der Versorgungsforschung, vor Allem aber im konkreten Praxisalltag! Patientinnen und Patienten erleben die Wirkung homöopathischer Arzneien ganz unmittelbar und oft auch nachhaltig. Das ist der Grund, warum weite Teile der Bevölkerung sich den Erhalt der Homöopathie wünschen: der Mehrwert überzeugt!

Fakten-Serie:

  1. Homöopathie ist auch präventive Medizin
  2. Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin
  3. Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Weitere Homöopathie-Informationen

Der Homöopathie-Podcast des DZVhÄ

 

2025-05-22T17:24:04+02:00

Grüner Antrag ‚Homöopathie‘ ist medizinisch und wissenschaftlich unhaltbar

Berlin, 20. Januar 2025. Die GRÜNEN werden sich auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) am 26. Januar auch mit Anträgen zur Homöopathie beschäftigen müssen. Einer der Anträge fordert das Ende der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Begründung hält eine wissenschaftliche Betrachtung nicht Stand und ist medizinisch unsinnig.

Auf Initiative eines Pharmaziestudenten aus Berlin stellen 119 weitere GRÜNE für ihre Bundesdelegiertenkonferenz Ende Januar folgenden Antrag:

Wir setzen uns dafür ein, dass Leistungen nur dann von der Solidargemeinschaft übernommen werden, wenn sie medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und ihre Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist. Folglich lehnen wir die solidarische Finanzierung von homöopathischen Zubereitungen und anderen Präparaten ab, bei denen weder eine wissenschaftlich fundierte Wirksamkeit nachgewiesen noch eine quantitative und qualitative Analyse eines Wirkstoffs möglich ist.

Dieser Grüne Antrag ist aus mehreren Gründen kompletter Unfug
  • Ob ärztliche Leistungen „medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt“ sind entscheiden weder Pharmaziestudenten noch die Politik, sondern ausschließlich Ärztinnen und Ärzte mit Praxiserfahrung und dem gewachsenen Vertrauen ihrer Patientinnen und Patienten, und zwar immer im konkreten Einzelfall sowie aufgrund entsprechender Befundlage, Prognose einer Krankheit und potenziell drohender Komplikationen.
  • Ob die „Wirksamkeit (einer Therapiemethode) wissenschaftlich erwiesen“ ist kann nur aufgrund einer vollständigen, aber nicht einer willkürlichen Auswahl relevanter Forschungsarbeiten beantwortet werden. Die in der Begründung zum Antrag genannten Veröffentlichungen des NHMRC (2015, sogenannte „Australien-Studie“) sowie der EASAC (2017) lassen nicht nur die erforderliche Aktualität vermissen, sondern sind – und waren von Anfang an – umstritten: einerseits wegen der zugrunde gelegten, unüblichen Studienkriterien (NHMRC – Folge: es blieben überhaupt nur noch 5 Studien übrig, keine davon zum Thema individualisierter Homöopathie) oder wegen eindeutiger Zielvorgaben (EASAC – das zu erzielende Ergebnis war bereits im Arbeitsauftrag vorgegeben).
  • Der Antrag ignoriert ohne jede Begründung die Existenz eines aktuellen (2023, Hamre et al.) systematischen Review über 6 placebokontrollierte Homöopathie- Metaanalysen und sein Ergebnis: Homöopathie wirkt besser als Placebo! Auf höchstem wissenschaftlichem Niveau angelegt zeigt diese Studie darüber hinaus, dass sowohl die methodische Qualität der eingeschlossenen Homöopathiestudien ähnlich war wie bei anderen klinischen Studien, und dass die Qualität der Gesamtevidenz für positive Homöopathie-Wirksamkeit ebenfalls ähnlich war wie in systematischen Reviews zu anderen medizinischen Interventionen.
  • Der Antrag unterstellt, Homöopathie sei nicht evidenzbasiert. Das Gegenteil ist der Fall: entsprechend der Definition der EbM nach Sackett erfüllt auch die Homöopathie alle drei Kriterien für evidenzbasierte Medizin: beste verfügbare externe Evidenz aus Studien (siehe oben, zusätzlich zahlreiche Ergebnisse aus der Grundlagen sowie der Versorgungsforschung), interne Evidenz im Sinne individueller klinischer Expertise der homöopathisch zusatzqualifizierten Ärztinnen und Ärzte, und nicht zuletzt die Berücksichtigung der Werte und Wünsche von Patienten (dokumentiert in entsprechenden Umfragen).
Der Grüne Antrag unterschlägt Fakten

Der Hinweis auf jährlich 20 Millionen Euro für Kostenerstattung von homöopathischen Mitteln unterschlägt zweierlei: der genannte Betrag liegt im Promillebereich (!) der Gesamtausgaben für Arzneimittel. Außerdem müssten für Krankheitssituationen, in denen homöopathische Arzneien verordnet wurden alternativ konventionelle Medikamente eingesetzt werden, die in der Regel teurer sind als ihre homöopathischen ‚Konkurrenten‘.

Es ist ohne Zweifel richtig, dass z.B. im Klimaschutz oder bei anderen Kernthemen der GRÜNEN „auf Erkenntnisse der Wissenschaft“ gesetzt wird bzw. „wissenschaftliche Standards“ Berücksichtigung finden. Dasselbe müsste freilich auch für die Auseinandersetzung mit Homöopathie gelten! Genau an diesem Punkt aber bleibt der Antrag gegen Homöopathie weit hinter seinem eigenen Anspruch zurück! Aus diesem Grund ist der Antrag in mehrfacher Hinsicht nicht konsequent zu Ende gedacht und legt den Verdacht nahe, dass beim Verfasser und seinen UnterstützerInnen eher weltanschauliche anstelle wissenschaftlicher Überlegungen eine Rolle gespielt haben. Ein solches Prozedere ist aber argumentativ nicht redlich, vor Allem dann nicht, wenn es um die Selbstbestimmung von Menschen im Falle von Krankheit geht. Freiheitsrechte (der Patientinnen und Patienten) und freie Wahl von Therapieoptionen (auf dem Boden von partizipativer Entscheidungsfindung) sind auch im Bereich des Gesundheitswesens unseres Landes und ohne materielle Nachteile für jeden Einzelnen zu berücksichtigen!

Glaubwürdig im Sinne einer „vorausschauenden Gesundheitspolitik“, wie sie die GRÜNEN anstreben bleibt die Partei nur dann, wenn sie sich nachvollziehbar an ihren eigenen Ansprüchen messen lässt. Das ist beim vorliegenden Antrag nicht gegeben, deshalb sollten sich die Delegierten sehr ernsthaft mit den Fakten rund um die Homöopathie beschäftigen, bevor sie diesem wenig qualifizierten Antrag ihre Stimme geben!

Zum weiter Informieren
  • Auf der Seite www.faktencheck-homöopathie.de finden sich viele wissenschaftliche Studienergebnisse, und zwar in einer auch für Nicht-Mediziner gut verständlicher Darstellung.
  • Kennen Sie schon den neuen DZVhÄ-Podcast zur Homöopathie-Forschung? Hörenswert! Direkt mal reinhören.
2025-01-28T17:19:09+01:00

DocChecks verblindete Sicht auf Wissenschaft

Berlin, 9. Januar 2025. DocChecks verblindete Sicht auf Wissenschaft zeigt sich wieder einmal in einem Beitrag von Mitte November 2024: „Homöopathie-Studien: Verdünnt bis zur Wässrigkeit“. Dies ist ein weiterer polemischer Artikel mit dem versucht wird, der Homöopathie jegliche medizinische Wirkung abzusprechen. Lesen Sie hier einen Fakten-Check des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ).

DocCheck erhebt in dem Beitrag zwar den Anspruch Homöopathiestudien aus „wissenschaftlicher Sicht“ beurteilen zu wollen – Stil und Ton bleiben jedoch weit hinter den Erwartungen zurück, die an eine wissenschaftliche Kontroverse oder zumindest an einen respektvollen Dialog zu stellen sind. Die übermäßige Polemik des Beitrages sowie die Meinung, „man“ wisse doch a priori, dass die Homöopathie unwirksam sei, dazu benötige man letztlich keine Studien, hinterlässt eher den Eindruck von Besserwisserei. Erneut berichtet DocCheck unvollständig und einseitig, zitiert selektiv („cherry-picking“) und trägt Argumente vor, die bereits öffentlich behandelt und längst widerlegt wurden. Zudem handelt es sich bei der Kritik offensichtlich um die exklusive Meinung von DocCheck. Es werden jedenfalls keine Quellen genannt, die die Auffassung von DocCheck stützten.

Systematisches Review

DocCheck kritisiert in dem o.g. Beitrag aus dem November 2024 das Systematische Review von Hamre et al. aus dem Jahr 2023 (1). Offensichtlich werden im Internet kursierende Meinungen aufgegriffen. Hamre et al. haben allerdings bereits im September 2024 in einer Stellungnahme „Systematisches Review zur Homöopathie: Fragen und Antworten“ alle nun vorgetragenen Kritikpunkte entkräftet. Die Stellungnahme ist auf der Webseite der Autoren öffentlich zugänglich (2). Einzelne Punkte wurden schon im Mai 2024 in der „Ärzte Zeitung“ online veröffentlicht (3).

DocCheck gibt den Sachstand nun unvollständig wieder und trägt nicht nur Argumente vor, die längst widerlegt sind, sondern erwähnt die o.g. Stellungnahme weder im Beitrag noch in den Quellen. Dass die klärende Stellungnahme von Hamre et al. der Leserschaft von DocCheck vorenthalten wird, obwohl darin die meisten aufgeworfenen Kritikpunkte längst entkräftet wurden, wirf ernste Fragen hinsichtlich der Seriosität des Beitrages von DocCheck auf.

Wir verweisen auf die o.g. Stellungnahme und greifen etliche Kritikpunkte von DocCheck exemplarisch auf:

Qualität des Systematischen Reviews

DocCheck kritisiert die methodische Qualität des Systemischen Reviews. Dieser Vorwurf ist nachweislich falsch.

Offensichtlich ist es Mode geworden, für die Homöopathie sprechende Veröffentlichungen bzw. Studien grundsätzlich infrage zu stellen und daraus trotz positiver Ergebnisse den Schluss zu ziehen, Homöopathie sei unwirksam. Beispielsweise zeigt das Ergebnis einer 2020 veröffentlichten Studie, dass zusätzlich homöopathisch behandelte Patienten beim Lungenkarzinom im Vergleich zu nur konventionell behandelten Patienten eine bessere Lebensqualität sowie eine längere Überlebenszeit haben (4). 2022 wurden schwerwiegende Manipulationsvorwürfe erhoben und die Rücknahme der Veröffentlichung gefordert. Nach zweijähriger Prüfung sah die Redaktion der Zeitschrift „The Oncologist“ keinen Anlass, die Ergebnisse der Studie anzuzweifeln. Sie wurde nicht zurückgenommen (5).

Nun kritisiert DocCheck die Qualität und Glaubwürdigkeit des Systematischen Reviews von Hamre et al. Das Review wurde in der renommierten Zeitschrift „Systematic Reviews“ veröffentlicht. In dem zuvor durchgeführten Reviewprozess wurde von den Gutachtern die methodische Qualität hervorgehoben: „The author’s research is rigorous and has strong data analysis skills“ und „This is an extremely detailed and well written systematic review of meta-analyses of trials in homeopathy“. Der Erstautor des Reviews wurde eingeladen, dem unabhängigen Gutachtergremium der Zeitschrift beizutreten (3).

Von angeblich schwerwiegenden Mängeln der Publikation von Hamre et al., wie von DocCheck vorgetragen, kann also wohl kaum die Rede sein. DocCheck unterstellt den unabhängigen Gutachtern der Zeitschrift implizit, ein methodisch mangelhaftes Systematisches Review mit falschen Ergebnissen veröffentlicht zu haben. (Zitat DocCheck: „… obwohl ihre Anhänger sich hartnäckig auf Studien stützen, die statistische Tricks nutzen… Denn sobald man diese Studien methodisch sauber durchführt und überprüft, bleibt von angeblichen Effekten nicht viel übrig…“). Inwieweit der Anspruch von DocCheck gerechtfertigt ist, es besser zu wissen als das unabhängige wissenschaftliche Gutachtergremium einer renommierten Fachzeitschrift, mag jeder für sich selbst entscheiden. Wer allerdings allgemein anerkannte Qualitätsstandards, wie unabhängige peer-reviews in Frage stellt, nur weil deren Ergebnisse nicht zu dem eigenen subjektiven Vor-Urteil über die Homöopathie passen, untergräbt letztlich die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft.

Ergebnisse des Systematischen Reviews

Die Kritik von DocCheck beruht auf selektiven, aus dem Kontext gerissenen Zitaten. Wer sich die Mühe macht die Zusammenfassung aller von Hamre et al. analysierten Metaanalysen zu lesen, stellt fest: Die Autoren aller 6 Metaanalysen kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass die homöopathische Behandlung, insgesamt betrachtet, eine spezifische, von Placebo abweichende Wirkung aufweist. Gleichzeitig wird, wie wissenschaftlich üblich, die Qualität der Evidenz kritisch hinterfragt. Das Neue an dem Systematischen Review ist nun, dass es erstmals eine zusammenfassende Effektschätzung für Homöopathie im Vergleich zu Placebo zusammengetragen hat – erstens für alle in den betreffenden Metaanalysen eingeschlossenen Studien und zweitens für die Untergruppe der Studie mit höherer methodischer Qualität. Dabei wurden die aktuell gültigen Standards für die Erstellung eines Systematischen Reviews befolgt (Prisma-P, Prisma-2020, ROBIS, GRADE). Hinsichtlich der Hauptforschungsfragen kommt das Systematische Review zu den Ergebnissen (1, 2):

  • 5 der 6 Metaanalysen enthalten eine zusammenfassende Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigen signifikant positive Effekte der Homöopathie im Vergleich zu Placebo.
  • 4 Metaanalysen enthalten eine Effektschätzung nach Beschränkung auf „High-Quality-Studien“ (Definition siehe 1,2). In 3 der 4 Metaanalysen bleiben die signifikant positiven Effekte der Homöopathie erhalten, in 1 Metaanalyse ist der positive Effekt nunmehr statistisch nicht signifikant.
  • Für die individualisierte Homöopathie wurde ein einheitlicher positiver Effekt gefunden (statistische Homogenität).
  • Die Qualität der Gesamtevidenz ist „hoch“ für individualisierte Homöopathie (2 Metaanalysen), „moderat“ für nicht-individualisierte Homöopathie (1 Metaanalyse) und „moderat“ für jegliche Homöopathie (3 Metaanalysen).
Qualität von Homöopathiestudien im Vergleich

Der Vergleich der Qualität von Homöopathiestudien mit der Qualität anderer klinischer Studien fällt tendenziell zu Gunsten der Homöopathie aus. Ein direkter Qualitätsvergleich von Homöopathie- und konventionellen Studien erfolgt in der Metaanalyse von Shang (6). Von jeweils 110 Studien werden 21 Homöopathiestudien (19 %) als hochwertig eingestuft, hingegen nur 9 der konventionellen Arzneimittelstudie (8 %).
Ein Vergleich der Qualität der in die beiden zuletzt durchgeführten Homöopathie-Metaanalysen eingeschlossenen Studien (Matti 2014 und 2017) mit der Studienqualität aus Cochran-Reviews aus einem vergleichbaren Zeitraum, mit gleichem Design und bewertet nach den gleichen Kriterien zeigt keinen relevanten Unterschied. Das Risiko für Verzerrung weist in etwa das gleiche Ausmaß auf (1, Table 9).

Sichere, hochwertige Evidenz für die Wirksamkeit medizinischer Maßnahmen ist zweifellos wünschenswert. Wenn speziell die Evidenzqualität homöopathischer Studien kritisiert wird, ist dem Qualitätsproblem aller klinischer Forschung Rechnung zu tragen, auch dem der „konventionellen“ medizinischen Forschung: Der o.g. Anspruch wird offensichtlich in allen Medizinbereichen selten erreicht. Insbesondere in Hinblick auf potentiell schädliche Interventionen ist das problematisch. Selbst in Cochran-Reviews wiesen von 1.567 Interventionen lediglich 5,6 % eine hochwertige Evidenz für ihren Nutzen auf. D.h., mehr als neun von zehn Maßnahmen, die in den Cochran-Reviews untersucht wurden, werden nicht durch hochwertige Evidenz gestützt (7). Ähnlich weist eine weitere Untersuchung nach, dass insgesamt nur 4,1 % (25 von 608) der in Systemischen Cochrane-Reviews eine hohe Evidenzqualität aufweisen (8).

Mit anderen Worten: Die Qualität der Evidenz für die Wirksamkeit der Homöopathie unterscheidet sich nicht substantiell von der aller anderer Bereiche in der Medizin. Es gibt keinen tragfähigen Grund, diesen Umstand einseitig der Homöopathie zur Last zu legen. Es sei denn, zur Beurteilung der Homöopathie wird mit zweierlei Maß gemessen

Selektive Vorgehen durch das Systemische Review?

DocCheck kritisiert, dass andere als die in dem Systematischen Review eingeschlossenen Metaanalysen ebenso in die Auswertung hätten aufgenommen werden können. Das ist falsch.

Die Hauptforschungsfrage des Systemischen Reviews, wirkt Homöopathie besser als Placebo oder nicht?, lässt sich am besten auf der Basis von Metaanalysen zu randomisierten, placebokontrollierten Homöopathiestudien für jegliche Indikationen beantworten. Alle 6 diesbezüglich vorliegenden Metaanalysen wurden eingeschlossen. Ausgeschlossen waren Metaanalysen ohne Untersuchungen von Therapieeffekten und Metaanalysen, die auf Studien zu bestimmten Indikationen beschränkt waren (2, Punkt 9 und 10). Das Forschungsprotokoll wurde im Voraus in einem öffentlichen Register eingetragen (9).

DocCheck reklamiert, dass der Bericht des australischen „National Health and Medical Research Council“ (NHMRC) aus dem Jahr 2015 (sog. „Australien-Report“) in dem Systematischen Review nicht berücksichtigt sei. Der Bericht des NHMRC erfüllt jedoch nicht die o.g., vorab definierten Einschlusskriterien. Es handelt sich nicht um eine Metaanalyse (10). Systematische Reviews ohne Metaanalysen sind weniger aussagekräftig als Reviews mit metaanalytischen Effektschätzungen. 

Im Übrigen wurden im Australien-Report nur Studien ab einer Fallzahl von mindestens 150 Probanden und nur mit höchster methodischer Qualität berücksichtigt. Eine solche Mindestfallzahl findet sich allerdings weder in Cochrane Reviews, noch in anderen eigenen Reviews des NHMRC (10,11). Die o.g. Metaanalyse von Shang zeigt eindrucksvoll, dass die Berücksichtigung höchster methodischer Maßstäbe auch im Bereich konventioneller Wirksamkeitsstudien zum Ausschluss von mehr als 90% aller Studien führen würde (6).
So führt das aus methodischer Sicht fragwürdige Vorgehen des NHMRC dazu, dass am Schluss lediglich 5 Studien in das Endergebnis eingeflossen sind – keine dieser Studien beurteilt ein individualisiertes homöopathisches Vorgehen (10). Entgegen der Schlussfolgerung von DocCheck, der Bericht habe erwiesen, dass Homöopathie unwirksam sei, hat die Direktorin des NHMRC, Prof Kelso, im August 2019 in einem Statement u.a. festgestellt: „ … Contrary to some claims, the review did not conclude that homeopathy was ineffective … .“ (12).

Sofern DocCheck die Meinung vertritt, dass auch andere Analysen zur Beurteilung der Homöopathie hätten herangezogen werden können, warum erwähnt DocCheck dann nicht die Auswertung der Leitlinienkommission der S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“? Die im Mai 2024 erneut geprüfte und bestätigte Aufnahme der Homöopathie zur zusätzlichen (homöopathischen) Behandlung zur Verbesserung der Lebensqualität in der Onkologie wird in der Leitlinie explizit als Evidenzbasierte Empfehlung eingestuft (13). Wenn tatsächlich Maßstäbe der EbM angelegt werden, kommen unabhängige Experten offensichtlich zu anderen Ergebnissen als DocCheck.

Studienpopulation ungerechtfertigt „aufgebläht“?

Abhängig von den Einschlusskriterien der jeweiligen Metaanalyse wurden etliche Studien in mehr als einer Metaanalyse aufgenommen. DocCheck wirft Hamre et al. vor, diese Studien auch mehrfach in das Systematische Review einbezogen zu haben. Dies habe mutmaßlich zu einer (positiven) Verzerrung zugunsten der Homöopathie geführt. Auch diese Annahme ist falsch.

Die Kritik setzt zunächst einmal voraus, dass mehrfach eingeschlossene Studien tatsächlich positiv für die Homöopathie ausgefallen sind. Genauso gut könnte eine Doppelung von Studien auch zu einer Verstärkung eines negativen Ergebnisses führen.

Bei einer ausgewogenen Darstellung wäre von DocCheck der Hinweis zu erwarten gewesen, dass die Autoren des Systematischen Reviews dieses Argument längst entkräftet haben. In der Arbeit selbst und darüber hinaus bereits im Mai des Jahres haben sie in der o.g. Stellungnahme die Methodik nachvollziehbar beschrieben (2, 3): „… Das Hauptergebnis unseres Reviews … war der Anteil von Meta-Analysen mit signifikant positiven Effekten von Homöopathie über Placebo hinaus, also ein Quotient, keine Summe oder Multiplikation. Die mehrfache Verwendung derselben Studien in verschiedenen Metaanalysen … ergab deshalb keine additive oder multiplikative Vergrößerung von Effekten, die eine Verzerrung der Ergebnisse unseres Systematischen Reviews nach oben bedeuten würde. … “

Darüber hinaus haben die Autoren den Einfluss der Doppelung von Studien auf die Verzerrung berechnet. Die mehrfache Berücksichtigung von Studien hat keinen Einfluss auf das Ergebnis (2, Punkt 24).

Camerlink-Studie

Durch E. Coli verursachter Durchfall bei neugeborenen Ferkeln ist eine häufige Schweinekrankheit, die zu Gewichtsverlust und erhöhte Ferkelsterblichkeit führt. Da die Erkrankung konventionell antibiotisch behandelt wird, ist die Frage von Relevanz, ob mithilfe einer homöopathischen Behandlung Antibiotika eingespart werden können. Die an der niederländischen Universität Wageningen doppelblind und placebokontrolliert durchgeführte Studie wurde 2010 publiziert. Ihr Ergebnis fiel zugunsten der Homöopathie aus: In der Homöopathiegruppe erkrankten 3,8 % der Ferkel, in der Placebogruppe hingegen 23,8 % der Ferkel an Durchfall (10/260 vs 63/265)). Der Unterschied war statistisch (hoch-) signifikant (p= 0,0001).

DocCheck beruft sich bei der Kritik an der statistischen Auswertung der Studie auf van Erp (die einzige Quelle im gesamten Beitrag, auf die sich die Kritik stützt). Dieser hatte darauf hingewiesen, nicht in einer wissenschaftlichen Publikation, sondern in einem eigenen Blog-Beitrag, dass es richtiger gewesen wäre das Signifikanzniveau auf Muttertierebene zu berechnen, also bei wie vielen Sauen Fälle von Durchfall im Wurf auftraten. Hier sei das Ergebnis mit p= 0,05 nur knapp signifikant. Daten, welche diese Berechnung nachvollziehbar machen, liefert van Erp nicht. Nach dem bereits oben genannten Muster wurde die Universität Wageningen aufgefordert, die Studie zurückzuziehen.

Eine Co.-Autorin der Studie, L. Ellinger, hat zu den Vorwürfen Stellung genommen: Die Berechnung von van Erp ist falsch. Bei der statistischen Auswertung der Studie wurde auch das Signifikanzniveau auf Muttertierebene berechnet – es ist mit p= 0,0024 ebenfalls statistisch (hoch-) signifikant. Die Universität Wageningen lehnte es ab, die Studie zurückzuziehen (14).

Um mit DocChecks eigenen Worten zu sprechen: „Das Ausblenden unbequemer Wahrheiten“ hat offensichtlich zur Folge, dass positive Daten zur Wirksamkeit der Homöopathie nicht zur Kenntnis genommen werden. Die vorgetragene Kritik an dem Systematischen Review von Hamre et al. und an der Camerlink-Studie ist wissenschaftlich nicht begründet und sachlich falsch. Sie ist nicht geeignet, diese Arbeiten, ihre positiven Ergebnisse oder gar Homöopathie insgesamt zu diskreditieren.

Auch die Ablehnung der Homöopathie aufgrund der Kritik von DocCheck, „… dass es keinen nachweisbaren Wirkmechanismus gibt …“, steht nicht im Einklang mit den Prämissen der EbM. Wichtiger als die Frage warum, ist und bleibt die Frage ob etwas wirkt. So hat u.a. H. Raspe, einer der Väter der EbM in Deutschland, formuliert: „… Um Missverständnissen vorzubeugen: biologische Plausibilität ist wünschenswert und aus vielen Gründen befriedigend, auch für Patienten: sie ist für die Praxis der EbM aber weder notwendig noch hinreichend … “ (15).

Quellen – alle genannte Links waren im November 2024 verfügbar

1 Hamre et al.: Efficacy of homoeopathic treatment: Systematic review of meta- analyses of randomised placebo-controlled homoeopathy trials for any indication. November 2023. systematicreviewsjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13643- 023-02313-2 

2 Hamre et al.: Systematisches Review zur Homöopathie: Fragen und Antworten. www.ifaemm.de/forschung/faq-de/

3 Hamre et al.: Wie valide sind die Aussagen des Systematic Reviews zur Homöopathie? Eine Replik.
www.aerztezeitung.de/Medizin/Wie-valide-sind-die-Aussagen-des-Systematic-Reviews-zur-Homoeopathie-Eine-Replik-450013.html

4 Frass et al: Homeopathic Treatment as an Add-On Therapy May Improve Quality of Life and Prolong Survival in Patients with Non-Small Cell Lung Cancer: A Prospective, Randomized, Placebo-Controlled, Double-Blind, Three-Arm, Multicenter Study. The Oncologist, Volume 25, Issue 12, December 2020, Pages e1930–e1955,

5 The Oncologist, 2024. academic.oup.com/oncolo/article/29/11/e1631/7766098?login=false

6 Shang, A. et al: Are the clinical effects of homoeopathy placebo effects? Comparative study of placebo-controlled trials of homoeopathy and allopathy. www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16125589

7 Howick et al: Most healthcare interventions tested in Cochrane Reviews are not effective according to high quality evidence: a systematic review and meta- analysis. J Clin Epidemiol. 2022 Apr 18;148:160-169.

8 Padhraig et al: High quality of the evidence for medical and other health-related interventions was uncommon in Cochrane systematic reviews. Journal of Clinical Epidemiology, Journal of Clinical Epidemiology, Okt. 2016, Volume 78

9 PROSPERO-International prospective register of systematic reviews www.crd.york.ac.uk/prospero/display_record.php?RecordID=209661

10 “Australien-Report” – www.faktencheck-homöopathie.de/artikel/3286/

11 Australian Report FAQs – www.hri-research.org/resources/homeopathy-the-debate/the-australian-report-on-homeopathy/australian-report-faqs/

12 Kelso, A.: CEO Statement. 2019 www.nhmrc.gov.au/sites/default/files/documents/attachments/CEO-statement-signed.pdf

13 Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Langversion 1.1, 2021, AWMF Registernummer: 032/055OL

14 Ellinger, L.: persönliche Mitteilung per Mail vom 17. und 20.11.2024

15 Raspe, H.: Evidence based medicine: Modischer Unsinn, alter Wein in neuen Schläuchen oder aktuelle Notwendigkeit? Z ärztl Fortbild (ZaeF), Gustav Fischer Verlag Jena,1996; 90: 553–562


2025-01-13T08:48:28+01:00

Ist Prof. Edzard Ernst als WELT-Autor noch tragbar?

Berlin, 11. Dezember 2024. Offener Brief an Ulf Poschardt, Chefredakteur der Tageszeitung Die Welt, mit der Frage, ob Prof. Edzard Ernst als WELT-Autor wirklich noch tragbar ist. In diesem Brief wird auf den Beitrag von E. Ernst „Warum eine Globuli-Studie abgebrochen wurde“ (DIE WELT, Dienstag, 3. Dezember 2024) Bezug genommen.

Edzard Ernst ist Mitglied der GWUP (Gesellschaft zur Wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften). Diese Organisation innerhalb der sogenannten Skeptiker-Bewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, im Gesundheitsbereich darauf hinzuweisen, dass durch den Glauben an Alternativmedizin („Pseudowissenschaften“) wirkungsvollere Therapien unterbleiben. Bereits unter diesem Gesichtspunkt schießt Ernsts Polemik gegen die iHOM-Studie der TU München[1] meilenweit am Ziel vorbei, denn: das Studien-Design sieht explizit nicht vor, Patientinnen mit rezidivierender Blasenentzündung „entweder mit individuell ausgewählten Homöopathika oder einem Placebo zu behandeln“. Es sieht im Gegenteil vor, alle Patientinnen bei Bedarf und eindeutiger Befundlage streng nach den Regeln der konventionellen Medizin zu behandeln, zusätzlich aber zu untersuchen, ob eine homöopathische Begleitbehandlung dazu führen könnte, dass die Häufigkeit des Antibiotikaeinsatzes reduziert werden kann. Man musss davon ausgehen, dass Ernst das Studiendesign zwar gelesen hat, aber entweder unterschlägt er absichtlich das wahre Ziel der Studie oder er ist schlicht nicht in der Lage, den Unterschied zwischen einer Studie und seinem persönlichen Kampf gegen Homöopathie zu erkennen. In beiden Fällen kommt er als ernst (!) zu nehmender Experte für wissenschaftliche Fragestellungen im Bereich der Medizin nicht in Frage, erst recht nicht in einem ernst zu nehmenden Print-Medium wie der WELT.

Versorgungsforschung zeigt: Homöopathie kann Antibiotika einsparen

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtages, die sich – teilweise parteiübergreifend – für diese Studie eingesetzt haben kannten ganz offensichtlich Ergebnisse aus der Versorgungsforschung, wonach Homöopathie dazu beitragen kann, den Antibiotikaeinsatz bei definierten Krankheitsbildern zu reduzieren. So kam zum Beispiel in Frankreich eine große Erhebung (EPI3-MSD-Kohortenstudie[2]) zu dem Ergebnis, dass HausärztInnen, die Homöopathie anwenden bei Atemwegserkrankungen nur ca. halb so viel Antibiotika anwenden wie ihre konventionell arbeitenden KollegInnen. Bislang gab es hierzu allerdings noch keine Studien, die dies auf höchstem wissenschaftlichem Niveau (randomisiert, doppelblind, placebokontrolliert) untersucht hätten. Vor dem Hintergrund weltweit zunehmender Antibiotikaresistenzen war es also weder „Ignoranz der Bayerischen Staatsregierung“ noch absehbare „Geldverschwendung“, diese Option zu untersuchen. Nimmt man hinzu, dass Kassenärzte mit Zusatzqualifikation „Homöopathie“ sogar von ihrer kassenärztlichen Vereinigung schwarz auf weiß bestätigt bekommen können, dass sie beim Antibiotikaverbrauch unter ihrem jeweiligen Fachgruppendurchschnitt liegen, dann wäre es – ganz im Gegensatz zu Ernsts Einschätzung – „unethisch“, diese Studie nicht versucht zu haben.

Der Beitrag zeigt die weltanschauliche „Verblindung“ von Edzard Ernst

Es zeigt sich, dass die weltanschauliche „Verblindung“ von Herrn Ernst als Exponent der Skeptiker-Bewegung dazu führt, bewusst oder unbewusst Schlüsse zu ziehen, die einer ergebnisoffenen Wissenschaft entgegenstehen. Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes im Kampf gegen zunehmende Resistenzentwicklungen ist schlicht eine medizinische Notwendigkeit, und wer sich dieser Aufgabe nicht stellt oder nicht stellen will manövriert sich mit fadenscheinig zurechtgebogenen Interpretationen selbst ins wissenschaftliche Abseits. Da ändert auch der Hinweis nichts, dass es Einzelfälle (Italien, Kind, Mittelohrentzündung, Globuli, tot) gibt, in denen eine Methode nicht mit ausreichender Sorgfalt oder Fachkenntnis zur Anwendung gebracht wurde. An dieser Stelle sei hinzugefügt, dass es auch im Bereich der konventionellen Medizin jederzeit Beispiele gibt, in denen Fehldiagnosen zu Komplikationen bis zum Tode führen können. Hinzu kommt, dass das RKI (Robert-Koch-Institut) von 9.700 Todesfällen[3] aufgrund von antimikrobieller Resistenz ausgeht, Tendenz steigend! Vor diesem dramatischen Hintergrund müsste sich eigentlich die Polemik von Herrn Ernst von selbst verbieten.

Wenn es an Argumenten fehlt, versucht es Edzard Ernst mit der Nazi-Keule

Zum selben Schluss muss man kommen, wenn man hinterfragt, welchen Sinn der Hinweis auf eine „Versuchsreihe im Dritten Reich“ und einen „Homöopathie-Weltkongress“ unter Naziherrschaft haben soll. Der Versuch ist altbekannt, die Homöopathie dadurch in Misskredit zu bringen, indem man auf Verstrickungen auch homöopathisch orientierter Ärzte im Dritten Reich hinweist. Meist wird dabei freilich unterschlagen, dass sich unter den im Nürnberger Ärzteprozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilten Ärzten ausschließlich Vertreter der damaligen naturwissenschaftlichen Medizin befanden.

Aber Ernst unterschlägt mit seinen Hinweisen auf das „Dritte Reich“ noch etwas Anderes: Bei der „Gesellschaft wahrheitsliebender Männer“, die sich 1835 mit der Wirksamkeit der Homöopathie beschäftigt haben handelte es sich um eine Freimaurerloge, und es handelte sich zwar um einen „Doppelblind-Versuch“, aber selbstverständlich nicht um „die erste randomisierte, Placebo-kontrollierte Doppelblindstudie in der Geschichte der Medizin“, wie sie heute als wissenschaftliches Experiment mit strengen ethischen und gesetzlichen Regelungen akzeptiert und angewendet wird. Die erste diesbezügliche Studie, die ihren Namen verdient wurde erst 1947 (Behandlung der Tuberkulose mit Streptomycin) durchgeführt.

Und natürlich gab es den sog. „Donner-Report“ (nach Dr. med. Fritz Donner), auf den Ernst indirekt abhebt und der die Ergebnisse von Arzneimittelprüfungen im „Dritten Reich“ zusammenfasst. Das Ergebnis war in der Tat nicht überzeugend für die Homöopathie, allerdings hatte dieser Report einen nicht unerheblichen „Schönheitsfehler“: er ist quellenkritisch äußerst problematisch, weil er erst ca. 2 Jahrzehnte nach Ende des 2. Weltkrieges verfasst wurde, wobei die Originalunterlagen, auf die sich Donner berief, nicht wieder aufgetaucht sind und somit als verschollen gelten müssen.

Wenn man sich wie Herr Ernst schon auf die Suche nach Argumenten gegen die Homöopathie macht und dabei mehr als ein halbes Jahrhundert zurück geht, dann wäre es auch fair und naheliegend zu erwähnen, dass die homöopathische Ärzteschaft bereits vor Jahren das Institut für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung beauftragt hat, die Rolle homöopathischer Ärzte im Nationalsozialismus wissenschaftlich aufzuarbeiten (Mildenberger 2016[4]). Das Ergebnis: es bleibt – um Herrn Ernst aus anderem Zusammenhang zu zitieren – nicht mehr „Dreck am Ärmel“ hängen als bei anderen Berufs- und gesellschaftlich relevanten Gruppen.

Edzard Ernst ignoriert den aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung

„Kügelchen aus Zucker sind die Basis von vielen homöopathischen Behandlungen. Deren Wirkung existiert allerdings nicht, ergaben alle bisherigen Forschungen.“ Diese Aussage von Edzard Ernst ist schlicht falsch! Der aktuelle Stand der Forschung wird  von der Universität Bern so beschrieben: „Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden…“[5]

Aber Ernst hätte ja auch auf die Idee kommen können, die Qualität alter Studien mit den aktuellen Metaanalysen bis hin zu einem systematischen Review von sechs solcher Metaanalysen (Hamre und Kiene, 2023[6]) zu vergleichen. Hat er aber nicht! Dann hätte er nämlich zugestehen müssen, dass die Qualität und Stringenz neuester wissenschaftlicher Homöopathie-Forschung keinen Vergleich mit Studien in der konventionellen Medizin zu scheuen braucht.

Auf der Grundlage positiver Studienergebnissen wurde 2021 die zusätzliche homöopathische Behandlung als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patienten“[7] aufgenommen. Auch diese Therapieempfehlung von wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften ignoriert Ernst geflissentlich.

Edzard Ernst ist Teil einer Skeptizisten-Vereinigung und nicht der internationalen Forschungsgemeinschaft

Als Aktivist der GWUP ist Ernst bekannt dafür, dass er schon seit Längerem nicht mehr wissenschaftlich tätig ist, aber regelmäßig diejenigen Wissenschaftler zu diskreditieren versucht, die zu komplementärmedizinischen Verfahren forschen. Dieses unkollegiale Verhalten hat dazu geführt, dass Ernst schon lange nicht mehr auf internationalen wissenschaftlichen Forschungs-Kongressen zur integrativen und komplementären Medizin als Redner eingeladen wurde. Hetze aber ersetzt keinen sachorientierten Austausch, sondern verhindert den Dialog, im konkreten Fall um den Sinn des Engagements der Bayerischen Landesregierung. Außerdem trägt Polemik auch nicht das Geringste dazu bei, einer Lösung des offenkundigen Problems zunehmender Antibiotikaresistenzen auch nur einen kleinen Schritt näher zu kommen. Der WELT als seriösem Print-Medium sei deshalb geraten, sich von Herrn Ernst und seinen Kommentaren zu distanzieren bzw. zu verabschieden.

[1] https://www.ihom.nephrologie.med/de#iHOM-Studie

[2] https://www.dzvhae.de/homoeopathische-arzneimittel-antibiotika-notstand/epi3laser_study_de-18/

[3] https://www.rki.de/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/06_2022.html

[4] https://www.wallstein-verlag.de/9783835318793-der-deutsche-zentralverein-homoeopathischer-aerzte-im-nationalsozialismus.html

[5] https://www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html

[6] https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/37805577/

[7] https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/032-055OL

 

2024-12-13T09:39:49+01:00

Frass: Anschuldigungen an Homöopathie-Studie zur Onkologie scheitern

Berlin, 2. Dezember 2024. Vor zwei Jahren wurden schwerwiegende Anschuldigungen gegen ein Forscherteam unter der Leitung von Prof. Michael Frass erhoben. Es war die Rede von Manipulation und Betrug. Hintergrund war eine positive Studie zur homöopathisch-komplementären Behandlungen von Lungenkrebspatienten, die im Oncologist veröffentlicht wurde. Inzwischen haben die Herausgeber Frass rehabilitiert, die in einem Leitartikel den Wert der Studie bestätigen. Der DZVhÄ dokumentiert eine Stellungnahme von Prof. Michael Frass.

Studie zur Wirksamkeit von Homöopathie bei Lungenkrebs bestätigt
Eine Studie eines Teams um Universitätsprofessor Doktor Michael Frass hat den Nachweis erbracht, dass eine homöopathische Zusatzbehandlung bei Lungenkrebs positive Effekte hat. Sie wurde 2020 veröffentlicht, aber zwei Jahre später wie so oft von „Skeptikern“ angegriffen. Daraufhin haben die Forschenden detailliert Stellung genommen. Als Resultat hat die Fachzeitschrift „The Oncologist“ zuletzt klargestellt, dass der Artikel wissenschaftlich korrekt ist und veröffentlicht bleibt.

Es handelt sich um eine randomisierte placebo-kontrollierte (RCT) Studie, in der das Forscherteam nachgewiesen hat, dass eine homöopathische Behandlung als Zusatztherapie die Lebensqualität verbessern und das Überleben bei Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkrebs verlängern kann. Im Jahr 2020 erfolgte mit einem Artikel in der Fachzeitschrift „The Oncologist“ die wissenschaftliche Publikation.

Zwei Jahre später haben fanatische Gegner der Homöopathie die Studie ins Visier genommen, bösartige Vorwürfe getrommelt und die Rückziehung gefordert. Obwohl die Vorwürfe wie meist bei diesen Attacken spekulativ und unfundiert waren, erarbeiteten die Forschenden eine ausführliche Stellungnahme. Die dargelegten Fakten haben sämtliche Kritik Punkt für Punkt widerlegt.

Daraufhin bestätigte die Fachzeitschrift „The Oncologist“ zuletzt, dass der 2020 erschienene Artikel wissenschaftlich korrekt ist und aufrecht bleibt.

Es zeigt sich ein weiteres Mal, dass wissenschaftliche Evidenz die Wirksamkeit von Homöopathie untermauert, auch wenn Gegner der Komplementärmedizin kein Interesse haben, es zur Kenntnis zu nehmen und, wie gezeigt, unwissenschaftlich argumentieren.

Weitere Informationen:
  • Frass M, et al. Homeopathic Treatment as an Add-On Therapy May Improve Quality of Life and Prolong Survival in Patients with Non-Small Cell Lung Cancer: A Prospective, Randomized, Placebo-Controlled, Double-Blind, Three-Arm, Multicenter Study. Oncologist 2020;25(12):e1930-e1955. doi: 10.1002/onco.13548. Clarification and Explanation in: Oncologist 2024;29(11):e1631-e1632. doi: 10.1093/oncolo/oyae253. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33010094/
  • HRI Statement on conclusion of Frass et al. 2020 investigation
  • DZVhÄ-Podcast: Homöopathie in der Forschung
  • Stellungnahme Prof. Frass

 

2024-12-02T15:10:49+01:00

Die langsame Patientinnen-Rekrutierung führte zum Ende der bayerischen Homöopathie-Studie

Berlin, 22.11.2024. Die TU München war von der Bayrischen Staatsregierung beauftragt worden zu erforschen, ob eine individualisierte homöopathische Behandlung zusätzlich zur leitliniengerechten Therapie den Antibiotikabedarf bei wiederkehrenden Blasenentzündungen von Frauen reduzieren kann. Die Patientenrekrutierung wurde nun beendet, die bis jetzt teilnehmenden Patientinnen werden aber weiter behandelt und ihre Daten ausgewertet. Eine Stellungnahme des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zum Ende der bayerischen Homöopathie-Studie und dem aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung.

„Häufige Blasenentzündungen? Immer wieder Antibiotika?“

Dies fragt die Technische Universität München (TU) auf der Webseite der iHOM-Studie. Mit der Studie sollte geprüft werden, ob eine individualisierte homöopathische Behandlung zusätzlich zur leitliniengerechten Therapie den Antibiotikabedarf reduzieren kann. „Wir haben die Rekrutierung abgebrochen, da die erforderliche Zahl an Probandinnen in einem sinnvollen Zeitraum nicht erreichbar gewesen wäre“, teilte Studienleiter Prof. Dr. Lutz Renders dem DZVhÄ mit. Der Grund für die langsame Rekrutierung: Die vom Design sehr hochwertige klinische randomisierte doppelblinde Placebo-kontrollierte Studie hatte streng definierte Teilnahmevoraussetzungen, die viele Bewerberinnen ausschloss. Dabei ging es etwa ums Alter, Vorerkrankungen oder Dauer und Häufigkeit der Beschwerden.

Vorzeitig beendete Studien sind keineswegs außergewöhnlich, es betrifft etwa 30 Prozent genehmigter klinischer Studien scheitern, häufig aus logistischen Gründen – wie auch hier. Dennoch wird das Aus von der Homöopathie-kritischen Öffentlichkeit genutzt, um das gesamte Forschungsfeld zu diskreditieren.

Bis zu 10.000 Todesfälle durch Antibiotikaresistenzen in Deutschland

Die Zielsetzung der Studie war die Reduktion von Antibiotikaeinsatz in der Therapie. Das ist absolut notwendig, denn jedes Jahr kommt es in Deutschland laut Robert-Koch Institut zu geschätzten 400.000 bis 600.000 nosokomialen Infektionen und etwa 10.000 Todesfällen dadurch. Bakterielle Krankheitserreger, die gegenüber Antibiotika weniger empfindlich oder völlig resistent geworden sind, nehmen weltweit zu und werden zu einer Herausforderung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Und wenn nur eine geringe Chance bestehen würde, dass Dank Homöopathie diese Zahl an Todesfällen reduziert werden könnte, dann hätte sich der Aufwand dieser Studie gelohnt. Ein aktueller Zeitungsartikel beschreibt hingegen homöopathische Arzneien als „potenziell tödlich“ – ein verzerrender und unredlicher Hinweis auf manche eingesetzten Ausgangsstoffe, die selbstverständlich nur in hochpotenzierter und geprüfter Form verwendet werden. Der Verfasser des Artikels entblößt damit eher seine Voreingenommenheit als wissenschaftliche Substanz.

Qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, sichere Arzneimittel

Homöopathisch therapierende Ärztinnen und Ärzte berichten, dass sie in der Praxis weniger Antibiotika einsetzen als der Durchschnitt ihrer Fachgruppen. Auch liegen bereits Studien aus der Veterinärmedizin und der Versorgungsforschung vor, die eine Reduktion von Antibiotika in homöopathischen Praxen zeigen. Weitere Forschung ist auf diesem Gebiet notwendig. Einen Beitrag zu leisten, um unter Umständen den Antibiotikaeinsatz und damit auch die Resistenzentwicklung zu reduzieren, war und ist auf jeden Fall den Aufwand für eine Studie wert.

Die an der Studie beteiligten Ärztinnen und Ärzte aus München sind hauptsächlich Allgemein- und Fachärzte. Neben ihrer akademischen Ausbildung haben sie selbstverständlich sowohl die Zusatzbezeichnung Homöopathie, darüber hinaus eine teilweise jahrzehntelange Erfahrung mit der Integration der Homöopathie in eine individuelle Patientenbehandlung.

Im Studien-Protokoll waren die für die entsprechende Indikation häufig in Frage kommenden homöopathischen Arzneien festgelegt. Einige dieser Arzneimittel werden aus potenziell giftigen Ausgangsstoffen hergestellt. Auch wenn dies für den medizinischen Laien verunsichernd sein kann, sind auch diese Arzneien absolut sicher. Aufgrund der Regulierung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) werden sie ausschließlich in unbedenklichen Potenzierungen eingesetzt.

Populistische Kritik statt sachlicher Auseinandersetzung

Die CSU hatte die Studie gegen Widerstände in den bayerischen Landtag eingebracht, was prompt Kritik von der SPD hervorrief. SPD-Politikerin Ruth Waldmann behauptete, homöopathische Arzneimittel hätten „keine Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus“. Damit ignoriert sie die Studienlage komplett, die überzeugende Hinweise auf spezifische Wirkungen zeigt. Noch absurder mutet die Aussage von Gesundheitsminister Karl Lauterbach an, die Studie sei „grotesk“, weil sie Globuli „gegen Antibiotika teste“. Die eigentliche Frage war, ob Homöopathie wirke, also die Häufigkeit von Cystitiden reduzieren werden kann. Der damalige bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sah die Dinge differenzierter: „Wir müssen diese Themen ernst nehmen, darüber sprechen und sie prüfen.“

Die Studie wurde frei von Drittmitteln und unter strenger wissenschaftlicher Kontrolle geplant

Die iHOM-Studie wurde streng wissenschaftlich und herstellerunabhängig geplant. Trotzdem schwingen Kritiker die Keule der vermeintlichen Befangenheit: Ein Medienbeitrag hob hervor, dass einzelne homöopathische Studien von Herstellern gesponsert wurden – ohne zu erwähnen, dass dies auch bei Studien der konventionellen Medizin üblich ist. Das freilich entspricht dem Vorgehen der Homöopathie-Kritiker seit Jahren: nur weil der Wirkmechanismus der Homöopathie nicht geklärt ist, entbehre jede in der Praxis beobachtbare Wirkung von Homöopathie jeglicher Plausibilität und sei deshalb a priori unmöglich und somit auch nicht wissenschaftlich zu erforschen.

Ethikkommission der TU ließ die iHOM-Studie zu

Die Studie musste vor Beginn von einer Ethikkommission der TU München genehmigt werden. Der Leiter dieser Einrichtung wird in Medienberichten mit dem Satz zitiert, die Kommission habe sich „extrem schwergetan“, die Studie überhaupt zu genehmigen. Angesichts immer wieder kursierender unsachlicher und falscher Informationen zur Homöopathie als Therapieform ist diese Haltung durchaus nachvollziehbar. Die Kommission hätte die Möglichkeit gehabt, die Studie nicht zu genehmigen, hat sie dann aber doch zugelassen. Dafür sei die Statistik „nachgeschärft“ worden, um „falsch-positive Ergebnisse so gering wie möglich zu halten“. Dies legt das Bemühen der Kommission nahe, die Ausgangsüberzeugung zu bestätigen, dass Homöopathie nämlich gar keine Wirkung über Placebo hinaus haben könne. Um zu gesicherten Erkenntnissen zu kommen, ist es aber notwendig, wissenschaftliche Arbeiten möglichst ergebnisoffen zu gestalten.

Die Fakten zählen: Homöopathie und die Wissenschaft

 Die grundsätzliche Behauptung, Homöopathie wirke nicht über den Placebo-Effekt hinaus, ist sachlich und fachlich falsch. Ein systematisches Review von sechs Metaanalysen spricht im Ergebnis für eine über Placebo hinausgehende Wirkung der Homöopathie. Versuche von Homöopathie-Gegnern, diesen Review der Unwissenschaftlichkeit zu überführen, sind bislang gescheitert. Weitere ernst zu nehmende Ergebnisse aus Grundlagenforschung, Versorgungsforschung sowie klinische Studien zu zahlreichen Indikationen belegen ebenfalls potenziell positive Ergebnisse.

Das Ignorieren dieser Fakten und das Verleugnen wesentlicher Spielregeln wissenschaftlicher und journalistischer Redlichkeit ist nicht akzeptabel!


Weitere Informationen

2024-11-26T09:50:17+01:00

DocCheck und die Homöopathie – eine DZVhÄ-Antwort

Berlin, 24.09.2024. DocCheck arbeitet sich an der Homöopathie ab. Ende Juli erschien der Beitrag „Das Homöopathen-Verbot kommt“. In diesem Beitrag verbreiten die Autoren falsche Aussagen über den Stand der Homöopathie-Forschung. Auf DZVhÄ-Nachfrage erhielten wir zwar eine (süffisante) Antwort, aber Belege für die Aussage, die die ärztliche Homöopathie in das Reich der Glaubensbekenntnisse rückte, blieben jedoch aus.
Mitte September veröffentlichte DocCheck den Beitrag „Die Abrechnungskünstler“. Homöopathie ist in das Gesundheitssystem integriert, das zeigen auch die Selektivverträge Homöopathie. Daraus einen organisierten Abrechnungsbetrug zu unterstellen und lediglich Vermutungen und Spekulationen anzuführen, ist seriösem Journalismus nicht würdig.

Ein Fakten-Check zeigt die Mängel des Beitrags

Beliebtheit der Homöopathie und Wettbewerbsvorteil der Krankenkassen

▶️ Ob die Aufnahme der Homöopathie als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen ein Instrument zur Kundenbindung ist, ist spekulativ und sei dahingestellt. Richtig ist, dass Homöopathie bei den Versicherten beliebt ist. Weder Herr Windeler noch die DocCheck-Redaktion, die sich das Windeler-Zitat zu eigen machen, reflektieren die Frage, warum Patientinnen und Patienten Homöopathie so stark nachfragen und auch warum sie einen Wettbewerbsvorteil für die Krankenkassen darstellen könnte? Und das trotz der harschen Kritik, die seit Jahren in Medien an der Homöopathie geübt wird.
Offensichtlich spiegelt sich gerade in dem Wunsch von Patientinnen und Patienten nach Erstattung ihre positive Erfahrung mit der Homöopathie. Diese komplett zu ignorieren, erscheint aus Sicht Betroffener ignorant. Die mittlerweile in vielen Leitlinien verankerte „Gemeinsame Entscheidungsfindung“ (Shared decision making), die Patientinnen und Patienten explizit das Recht zugesteht über ihre Behandlung mitzuentscheiden, die Berücksichtigung der Erfahrungen und der Lebenswelt betroffene Menschen, ist im Übrigen ebenso ein Bestandteil Evidenzbasierter Medizin.

Unkenntnis der Wirksamkeitsprüfung

▶️ Das Zitat des BfarM als Hinweis auf einen angeblich fehlenden Wirksamkeitsnachweis zu werten, beruht auf einem Mangel der Kenntnis der Sachlage. Während im Rahmen einer konventionellen Arzneimittelstudie bei einer Indikation die Wirksamkeit eines Wirkstoffs geprüft wird, ist es bei Homöopathie-Studien mit Einzelmitteln so, dass auch bei einer definierten Indikation aus einer Vielzahl von Arzneimitteln, je nach vorliegender individuellen Symptomatik, verschiedene Arzneimittel gewählt werden. Insofern ergibt sich die Wirksamkeit in einer Homöopathie-Studie nicht aus der Wirkung eines Arzneimittels, sondern aus der Wirksamkeit verschiedener Arzneimittel – je nach individueller Symptomatik.
Deshalb sind homöopathischen Einzelmitteln auch keiner Indikationen zugeordnet. Um diesen Widerspruch zu pharmakologisch wirkenden, indikationsbezogen eingesetzten Arzneimitteln aufzulösen bzw. Rechnung zu tragen, wurde die Registrierung homöopathische Einzelmittel eingeführt. Dies ist keine Privilegierung der Homöopathie, sondern eine adäquate administrative Handhabung.
Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, Homöopathie habe ihre Wirksamkeit nicht unter Beweis gestellt, ist schlichtweg falsch.
Der DZVhÄ stellte DocCheck umfangreiches Material zur Verfügung, aus dem die Wirksamkeit der Homöopathie hervorgeht. Es ist ein peinlicher Vorgang, wenn eine bekannte Plattform wie DocCheck wissenschaftliche Daten komplett ignoriert oder in Unkenntnis der regulatorischen Gegebenheiten falsche Informationen verbreitet.

Homöopathische Selektivverträge und Managementgesellschaften

▶️ In ähnlicher Weise vermischt DocCheck auch Grundsätze und Regularien von Selektivverträgen, außerbudgetären und regulären GKV-Leistungen. Während der Kollektivvertrag von den Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Krankenkassen oder deren Verbänden abgeschlossen wird und für die Ärzte und Krankenkassen verbindlich ist, bieten Selektivverträge einzelnen Leistungserbringern oder einer Gemeinschaft von Leistungserbringern die Möglichkeit, individuell mit den Krankenkassen die Vertragsbedingungen auszuhandeln.
Neben der verbesserten Transparenz von Angeboten, Leistungen und Abrechnungen erweitert es darüber hinaus die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten. Bei Vertragsabschluss mit den Ärzten oder deren Managementgesellschaften geben die Krankenkassen Leitlinien und Gewährleistungszusagen vor, die vom Arzt eingehalten werden müssen. – Eine Vielzahl von Selektivverträgen werden außerbudgetär vergütet, dies ist kein Privileg homöopathischer Selektivverträge.

Auch die Gründung einer Managementgesellschaften ist kein homöopathisches Alleinstellungsmerkmal: Andere Verbände haben auch zur Durchführung von Selektivverträgen Managementgesellschaften gegründet (z.B. die „Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG“).
Die Teilnahme an den Selektivverträgen Homöopathie ist nicht DZVhÄ-Mitgliedern vorbehalten. Jeder Arzt, jede Ärztin mit entsprechender Qualifikation kann sich einschreiben. Auch viele KVen bieten Selektivverträge Homöopathie an.
Bestehen seitens der teilnehmenden Krankenkasse Zweifel an der Qualität oder dem Umfang der Behandlung, kann sie eine Prüfung entsprechend der Vereinbarung des Vertrages veranlassen und gegebenenfalls Rückforderungen stellen.

Umfang der Homöopathie-Ausbildung

▶️ Das Homöopathie-Diplom lässt sich nicht in drei Wochen absolvieren und außerdem müssen auch kontinuierlich Fortbildungspunkte gesammelt werden, um es zu behalten. Da DocCheck nicht nur die Ausbildungszeit verkürzt, sondern auch die Lehrinhalte unterschlägt, seien sie hier genannt.

Nachzuweisen ist die Absolvierung folgender Ausbildungsbestandteile:

  • 6 Kurse mit je 40 Stunden (Kurse A-F). Der sogenannte 3-Monats-Kurs entspricht inhaltlich den Kursen A bis F und enthält zusätzlich bereits 100 Stunden praktischer Ausbildung.
  • Fallseminare einschließlich Supervision, 300 Stunden praktische Ausbildung in Arbeitsgruppen unter Leitung eines auch vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie ODER
  • 18 Monate kontinuierliche Ausbildung in einer Praxis oder Klinik unter Leitung eines vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie. Hierbei sind 100 Stunden Fallseminar alternativ zu 6 Monaten Praxisassistenz zu verstehen.
  • Selbstständige Ausarbeitung von 50 Krankheitsfällen im Fallseminar bzw. der Praxisassistenz, davon 10 vorgegebene Fälle ausführlich.
  • Präsentation und schriftliche Dokumentation von 10 eigenen Krankheitsfällen aus der praktischen Tätigkeit des Teilnehmers, davon mindestens 5 chronische Fälle mit mindestens einjähriger Beobachtung nach der ersten Mittelgabe, sowie Erfüllung der Mindestanforderungen bzgl. der Qualitätssicherung.
  • Abschluss-Kolloquium beim zuständigen DZVhÄ-Landesverband bzw. seinen Ausbildungsleitern nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung.

 

Fehlende Evidenz? Eine falsche Behauptung

▶️ Der Beitrag intendiert, Homöopathie sei im Gegensatz zu anderen Leistungen, die im Rahmen der Selektivverträge oder außerbudgetären erbracht werden, nicht evidenzbasiert. Wir haben DocCheck mit umfangreichem Material belegt, dass Homöopathie zur Evidenzbasierten Medizin gehört. Hingegen werden Check-up-Untersuchungen von ärztlichen Standesorganisationen vielfach beworben, häufig durchgeführt, von den GKVen außerbudgetär honoriert und ihre Durchführung sogar mit einem Bonus für die Teilnehmer belohnt. Ein aktuelles Cochrane Review zeigt jedoch, dass solche Untersuchungen weder Herzkreislauf-, noch Krebserkrankungen oder Todesfälle insgesamt verhindern (Krogsbøll et al: General health checks in adults for reducing morbidity and mortality from disease (Review). Cochrane Database of Systematic Reviews Jan. 2019.

Worum geht es DocCheck?

▶️ Worum geht es DocCheck bei den unverhohlenen Betrugsunterstellungen? Um die Finanzierbarkeit des GKV-Systems oder um eine Kritik an der Homöopathie? Uns stellen sich wieder Fragen:

  • Warum betreibt DocCheck Rosinenpickerei?
  • Warum stellt DocCheck seine Kritik an der Erstattung homöopathischer Leistungen nicht in den gebotenen Zusammenhang?
  • Warum fehlt ein Hinweis darauf, dass viele Leistungen im GKV System, zum Beispiel Check-Up Untersuchungen zwar häufig durchgeführt werden, aber nachweislich keinen Effekt haben?

Warum so empfindlich, DocCheck? Ist die Kritik an einem Artikel gleichzusetzen mit „Austeilen gegen Journalisten“? DocCheck hat in seinem Beitrag „Das Homöopathieverbot kommt“ sachlich falsch intendiert, Homöopathie sei grundsätzlich nicht evidenzbasiert. Der DZVhÄ antwortet darauf sachlich fundiert und stellte umfangreiches wissenschaftliches Material zur Verfügung, aus dem das Gegenteil hervorgeht. Wir vermissen die Bereitschaft zu einem sachlichen, sachbezogenen und auf Fakten beruhenden Dialog auf Basis der Grundlagen der Evidenzbasierten Medizin. Auch der aktuelle Artikel basiert auf Vermutungen und Unterstellungen.

 


Kennen Sie schon den neuen DZVhÄ-Podcast zur Homöopathie-Forschung? Hörenswert! Direkt mal reinhören.

2024-09-24T09:51:43+02:00
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