Die langsame Patientinnen-Rekrutierung führte zum Ende der bayerischen Homöopathie-Studie

Berlin, 22.11.2024. Die TU München war von der Bayrischen Staatsregierung beauftragt worden zu erforschen, ob eine individualisierte homöopathische Behandlung zusätzlich zur leitliniengerechten Therapie den Antibiotikabedarf bei wiederkehrenden Blasenentzündungen von Frauen reduzieren kann. Die Patientenrekrutierung wurde nun beendet, die bis jetzt teilnehmenden Patientinnen werden aber weiter behandelt und ihre Daten ausgewertet. Eine Stellungnahme des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zum Ende der bayerischen Homöopathie-Studie und dem aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung.

„Häufige Blasenentzündungen? Immer wieder Antibiotika?“

Dies fragt die Technische Universität München (TU) auf der Webseite der iHOM-Studie. Mit der Studie sollte geprüft werden, ob eine individualisierte homöopathische Behandlung zusätzlich zur leitliniengerechten Therapie den Antibiotikabedarf reduzieren kann. „Wir haben die Rekrutierung abgebrochen, da die erforderliche Zahl an Probandinnen in einem sinnvollen Zeitraum nicht erreichbar gewesen wäre“, teilte Studienleiter Prof. Dr. Lutz Renders dem DZVhÄ mit. Der Grund für die langsame Rekrutierung: Die vom Design sehr hochwertige klinische randomisierte doppelblinde Placebo-kontrollierte Studie hatte streng definierte Teilnahmevoraussetzungen, die viele Bewerberinnen ausschloss. Dabei ging es etwa ums Alter, Vorerkrankungen oder Dauer und Häufigkeit der Beschwerden.

Vorzeitig beendete Studien sind keineswegs außergewöhnlich, es betrifft etwa 30 Prozent genehmigter klinischer Studien scheitern, häufig aus logistischen Gründen – wie auch hier. Dennoch wird das Aus von der Homöopathie-kritischen Öffentlichkeit genutzt, um das gesamte Forschungsfeld zu diskreditieren.

Bis zu 10.000 Todesfälle durch Antibiotikaresistenzen in Deutschland

Die Zielsetzung der Studie war die Reduktion von Antibiotikaeinsatz in der Therapie. Das ist absolut notwendig, denn jedes Jahr kommt es in Deutschland laut Robert-Koch Institut zu geschätzten 400.000 bis 600.000 nosokomialen Infektionen und etwa 10.000 Todesfällen dadurch. Bakterielle Krankheitserreger, die gegenüber Antibiotika weniger empfindlich oder völlig resistent geworden sind, nehmen weltweit zu und werden zu einer Herausforderung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Und wenn nur eine geringe Chance bestehen würde, dass Dank Homöopathie diese Zahl an Todesfällen reduziert werden könnte, dann hätte sich der Aufwand dieser Studie gelohnt. Ein aktueller Zeitungsartikel beschreibt hingegen homöopathische Arzneien als „potenziell tödlich“ – ein verzerrender und unredlicher Hinweis auf manche eingesetzten Ausgangsstoffe, die selbstverständlich nur in hochpotenzierter und geprüfter Form verwendet werden. Der Verfasser des Artikels entblößt damit eher seine Voreingenommenheit als wissenschaftliche Substanz.

Qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, sichere Arzneimittel

Homöopathisch therapierende Ärztinnen und Ärzte berichten, dass sie in der Praxis weniger Antibiotika einsetzen als der Durchschnitt ihrer Fachgruppen. Auch liegen bereits Studien aus der Veterinärmedizin und der Versorgungsforschung vor, die eine Reduktion von Antibiotika in homöopathischen Praxen zeigen. Weitere Forschung ist auf diesem Gebiet notwendig. Einen Beitrag zu leisten, um unter Umständen den Antibiotikaeinsatz und damit auch die Resistenzentwicklung zu reduzieren, war und ist auf jeden Fall den Aufwand für eine Studie wert.

Die an der Studie beteiligten Ärztinnen und Ärzte aus München sind hauptsächlich Allgemein- und Fachärzte. Neben ihrer akademischen Ausbildung haben sie selbstverständlich sowohl die Zusatzbezeichnung Homöopathie, darüber hinaus eine teilweise jahrzehntelange Erfahrung mit der Integration der Homöopathie in eine individuelle Patientenbehandlung.

Im Studien-Protokoll waren die für die entsprechende Indikation häufig in Frage kommenden homöopathischen Arzneien festgelegt. Einige dieser Arzneimittel werden aus potenziell giftigen Ausgangsstoffen hergestellt. Auch wenn dies für den medizinischen Laien verunsichernd sein kann, sind auch diese Arzneien absolut sicher. Aufgrund der Regulierung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) werden sie ausschließlich in unbedenklichen Potenzierungen eingesetzt.

Populistische Kritik statt sachlicher Auseinandersetzung

Die CSU hatte die Studie gegen Widerstände in den bayerischen Landtag eingebracht, was prompt Kritik von der SPD hervorrief. SPD-Politikerin Ruth Waldmann behauptete, homöopathische Arzneimittel hätten „keine Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus“. Damit ignoriert sie die Studienlage komplett, die überzeugende Hinweise auf spezifische Wirkungen zeigt. Noch absurder mutet die Aussage von Gesundheitsminister Karl Lauterbach an, die Studie sei „grotesk“, weil sie Globuli „gegen Antibiotika teste“. Die eigentliche Frage war, ob Homöopathie wirke, also die Häufigkeit von Cystitiden reduzieren werden kann. Der damalige bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sah die Dinge differenzierter: „Wir müssen diese Themen ernst nehmen, darüber sprechen und sie prüfen.“

Die Studie wurde frei von Drittmitteln und unter strenger wissenschaftlicher Kontrolle geplant

Die iHOM-Studie wurde streng wissenschaftlich und herstellerunabhängig geplant. Trotzdem schwingen Kritiker die Keule der vermeintlichen Befangenheit: Ein Medienbeitrag hob hervor, dass einzelne homöopathische Studien von Herstellern gesponsert wurden – ohne zu erwähnen, dass dies auch bei Studien der konventionellen Medizin üblich ist. Das freilich entspricht dem Vorgehen der Homöopathie-Kritiker seit Jahren: nur weil der Wirkmechanismus der Homöopathie nicht geklärt ist, entbehre jede in der Praxis beobachtbare Wirkung von Homöopathie jeglicher Plausibilität und sei deshalb a priori unmöglich und somit auch nicht wissenschaftlich zu erforschen.

Ethikkommission der TU ließ die iHOM-Studie zu

Die Studie musste vor Beginn von einer Ethikkommission der TU München genehmigt werden. Der Leiter dieser Einrichtung wird in Medienberichten mit dem Satz zitiert, die Kommission habe sich „extrem schwergetan“, die Studie überhaupt zu genehmigen. Angesichts immer wieder kursierender unsachlicher und falscher Informationen zur Homöopathie als Therapieform ist diese Haltung durchaus nachvollziehbar. Die Kommission hätte die Möglichkeit gehabt, die Studie nicht zu genehmigen, hat sie dann aber doch zugelassen. Dafür sei die Statistik „nachgeschärft“ worden, um „falsch-positive Ergebnisse so gering wie möglich zu halten“. Dies legt das Bemühen der Kommission nahe, die Ausgangsüberzeugung zu bestätigen, dass Homöopathie nämlich gar keine Wirkung über Placebo hinaus haben könne. Um zu gesicherten Erkenntnissen zu kommen, ist es aber notwendig, wissenschaftliche Arbeiten möglichst ergebnisoffen zu gestalten.

Die Fakten zählen: Homöopathie und die Wissenschaft

 Die grundsätzliche Behauptung, Homöopathie wirke nicht über den Placebo-Effekt hinaus, ist sachlich und fachlich falsch. Ein systematisches Review von sechs Metaanalysen spricht im Ergebnis für eine über Placebo hinausgehende Wirkung der Homöopathie. Versuche von Homöopathie-Gegnern, diesen Review der Unwissenschaftlichkeit zu überführen, sind bislang gescheitert. Weitere ernst zu nehmende Ergebnisse aus Grundlagenforschung, Versorgungsforschung sowie klinische Studien zu zahlreichen Indikationen belegen ebenfalls potenziell positive Ergebnisse.

Das Ignorieren dieser Fakten und das Verleugnen wesentlicher Spielregeln wissenschaftlicher und journalistischer Redlichkeit ist nicht akzeptabel!


Weitere Informationen

2024-11-26T09:50:17+01:00

DocCheck und die Homöopathie – eine DZVhÄ-Antwort

Berlin, 24.09.2024. DocCheck arbeitet sich an der Homöopathie ab. Ende Juli erschien der Beitrag „Das Homöopathen-Verbot kommt“. In diesem Beitrag verbreiten die Autoren falsche Aussagen über den Stand der Homöopathie-Forschung. Auf DZVhÄ-Nachfrage erhielten wir zwar eine (süffisante) Antwort, aber Belege für die Aussage, die die ärztliche Homöopathie in das Reich der Glaubensbekenntnisse rückte, blieben jedoch aus.
Mitte September veröffentlichte DocCheck den Beitrag „Die Abrechnungskünstler“. Homöopathie ist in das Gesundheitssystem integriert, das zeigen auch die Selektivverträge Homöopathie. Daraus einen organisierten Abrechnungsbetrug zu unterstellen und lediglich Vermutungen und Spekulationen anzuführen, ist seriösem Journalismus nicht würdig.

Ein Fakten-Check zeigt die Mängel des Beitrags

Beliebtheit der Homöopathie und Wettbewerbsvorteil der Krankenkassen

▶️ Ob die Aufnahme der Homöopathie als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen ein Instrument zur Kundenbindung ist, ist spekulativ und sei dahingestellt. Richtig ist, dass Homöopathie bei den Versicherten beliebt ist. Weder Herr Windeler noch die DocCheck-Redaktion, die sich das Windeler-Zitat zu eigen machen, reflektieren die Frage, warum Patientinnen und Patienten Homöopathie so stark nachfragen und auch warum sie einen Wettbewerbsvorteil für die Krankenkassen darstellen könnte? Und das trotz der harschen Kritik, die seit Jahren in Medien an der Homöopathie geübt wird.
Offensichtlich spiegelt sich gerade in dem Wunsch von Patientinnen und Patienten nach Erstattung ihre positive Erfahrung mit der Homöopathie. Diese komplett zu ignorieren, erscheint aus Sicht Betroffener ignorant. Die mittlerweile in vielen Leitlinien verankerte „Gemeinsame Entscheidungsfindung“ (Shared decision making), die Patientinnen und Patienten explizit das Recht zugesteht über ihre Behandlung mitzuentscheiden, die Berücksichtigung der Erfahrungen und der Lebenswelt betroffene Menschen, ist im Übrigen ebenso ein Bestandteil Evidenzbasierter Medizin.

Unkenntnis der Wirksamkeitsprüfung

▶️ Das Zitat des BfarM als Hinweis auf einen angeblich fehlenden Wirksamkeitsnachweis zu werten, beruht auf einem Mangel der Kenntnis der Sachlage. Während im Rahmen einer konventionellen Arzneimittelstudie bei einer Indikation die Wirksamkeit eines Wirkstoffs geprüft wird, ist es bei Homöopathie-Studien mit Einzelmitteln so, dass auch bei einer definierten Indikation aus einer Vielzahl von Arzneimitteln, je nach vorliegender individuellen Symptomatik, verschiedene Arzneimittel gewählt werden. Insofern ergibt sich die Wirksamkeit in einer Homöopathie-Studie nicht aus der Wirkung eines Arzneimittels, sondern aus der Wirksamkeit verschiedener Arzneimittel – je nach individueller Symptomatik.
Deshalb sind homöopathischen Einzelmitteln auch keiner Indikationen zugeordnet. Um diesen Widerspruch zu pharmakologisch wirkenden, indikationsbezogen eingesetzten Arzneimitteln aufzulösen bzw. Rechnung zu tragen, wurde die Registrierung homöopathische Einzelmittel eingeführt. Dies ist keine Privilegierung der Homöopathie, sondern eine adäquate administrative Handhabung.
Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, Homöopathie habe ihre Wirksamkeit nicht unter Beweis gestellt, ist schlichtweg falsch.
Der DZVhÄ stellte DocCheck umfangreiches Material zur Verfügung, aus dem die Wirksamkeit der Homöopathie hervorgeht. Es ist ein peinlicher Vorgang, wenn eine bekannte Plattform wie DocCheck wissenschaftliche Daten komplett ignoriert oder in Unkenntnis der regulatorischen Gegebenheiten falsche Informationen verbreitet.

Homöopathische Selektivverträge und Managementgesellschaften

▶️ In ähnlicher Weise vermischt DocCheck auch Grundsätze und Regularien von Selektivverträgen, außerbudgetären und regulären GKV-Leistungen. Während der Kollektivvertrag von den Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Krankenkassen oder deren Verbänden abgeschlossen wird und für die Ärzte und Krankenkassen verbindlich ist, bieten Selektivverträge einzelnen Leistungserbringern oder einer Gemeinschaft von Leistungserbringern die Möglichkeit, individuell mit den Krankenkassen die Vertragsbedingungen auszuhandeln.
Neben der verbesserten Transparenz von Angeboten, Leistungen und Abrechnungen erweitert es darüber hinaus die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten. Bei Vertragsabschluss mit den Ärzten oder deren Managementgesellschaften geben die Krankenkassen Leitlinien und Gewährleistungszusagen vor, die vom Arzt eingehalten werden müssen. – Eine Vielzahl von Selektivverträgen werden außerbudgetär vergütet, dies ist kein Privileg homöopathischer Selektivverträge.

Auch die Gründung einer Managementgesellschaften ist kein homöopathisches Alleinstellungsmerkmal: Andere Verbände haben auch zur Durchführung von Selektivverträgen Managementgesellschaften gegründet (z.B. die „Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG“).
Die Teilnahme an den Selektivverträgen Homöopathie ist nicht DZVhÄ-Mitgliedern vorbehalten. Jeder Arzt, jede Ärztin mit entsprechender Qualifikation kann sich einschreiben. Auch viele KVen bieten Selektivverträge Homöopathie an.
Bestehen seitens der teilnehmenden Krankenkasse Zweifel an der Qualität oder dem Umfang der Behandlung, kann sie eine Prüfung entsprechend der Vereinbarung des Vertrages veranlassen und gegebenenfalls Rückforderungen stellen.

Umfang der Homöopathie-Ausbildung

▶️ Das Homöopathie-Diplom lässt sich nicht in drei Wochen absolvieren und außerdem müssen auch kontinuierlich Fortbildungspunkte gesammelt werden, um es zu behalten. Da DocCheck nicht nur die Ausbildungszeit verkürzt, sondern auch die Lehrinhalte unterschlägt, seien sie hier genannt.

Nachzuweisen ist die Absolvierung folgender Ausbildungsbestandteile:

  • 6 Kurse mit je 40 Stunden (Kurse A-F). Der sogenannte 3-Monats-Kurs entspricht inhaltlich den Kursen A bis F und enthält zusätzlich bereits 100 Stunden praktischer Ausbildung.
  • Fallseminare einschließlich Supervision, 300 Stunden praktische Ausbildung in Arbeitsgruppen unter Leitung eines auch vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie ODER
  • 18 Monate kontinuierliche Ausbildung in einer Praxis oder Klinik unter Leitung eines vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie. Hierbei sind 100 Stunden Fallseminar alternativ zu 6 Monaten Praxisassistenz zu verstehen.
  • Selbstständige Ausarbeitung von 50 Krankheitsfällen im Fallseminar bzw. der Praxisassistenz, davon 10 vorgegebene Fälle ausführlich.
  • Präsentation und schriftliche Dokumentation von 10 eigenen Krankheitsfällen aus der praktischen Tätigkeit des Teilnehmers, davon mindestens 5 chronische Fälle mit mindestens einjähriger Beobachtung nach der ersten Mittelgabe, sowie Erfüllung der Mindestanforderungen bzgl. der Qualitätssicherung.
  • Abschluss-Kolloquium beim zuständigen DZVhÄ-Landesverband bzw. seinen Ausbildungsleitern nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung.

 

Fehlende Evidenz? Eine falsche Behauptung

▶️ Der Beitrag intendiert, Homöopathie sei im Gegensatz zu anderen Leistungen, die im Rahmen der Selektivverträge oder außerbudgetären erbracht werden, nicht evidenzbasiert. Wir haben DocCheck mit umfangreichem Material belegt, dass Homöopathie zur Evidenzbasierten Medizin gehört. Hingegen werden Check-up-Untersuchungen von ärztlichen Standesorganisationen vielfach beworben, häufig durchgeführt, von den GKVen außerbudgetär honoriert und ihre Durchführung sogar mit einem Bonus für die Teilnehmer belohnt. Ein aktuelles Cochrane Review zeigt jedoch, dass solche Untersuchungen weder Herzkreislauf-, noch Krebserkrankungen oder Todesfälle insgesamt verhindern (Krogsbøll et al: General health checks in adults for reducing morbidity and mortality from disease (Review). Cochrane Database of Systematic Reviews Jan. 2019.

Worum geht es DocCheck?

▶️ Worum geht es DocCheck bei den unverhohlenen Betrugsunterstellungen? Um die Finanzierbarkeit des GKV-Systems oder um eine Kritik an der Homöopathie? Uns stellen sich wieder Fragen:

  • Warum betreibt DocCheck Rosinenpickerei?
  • Warum stellt DocCheck seine Kritik an der Erstattung homöopathischer Leistungen nicht in den gebotenen Zusammenhang?
  • Warum fehlt ein Hinweis darauf, dass viele Leistungen im GKV System, zum Beispiel Check-Up Untersuchungen zwar häufig durchgeführt werden, aber nachweislich keinen Effekt haben?

Warum so empfindlich, DocCheck? Ist die Kritik an einem Artikel gleichzusetzen mit „Austeilen gegen Journalisten“? DocCheck hat in seinem Beitrag „Das Homöopathieverbot kommt“ sachlich falsch intendiert, Homöopathie sei grundsätzlich nicht evidenzbasiert. Der DZVhÄ antwortet darauf sachlich fundiert und stellte umfangreiches wissenschaftliches Material zur Verfügung, aus dem das Gegenteil hervorgeht. Wir vermissen die Bereitschaft zu einem sachlichen, sachbezogenen und auf Fakten beruhenden Dialog auf Basis der Grundlagen der Evidenzbasierten Medizin. Auch der aktuelle Artikel basiert auf Vermutungen und Unterstellungen.

 


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2024-09-24T09:51:43+02:00

Fragwürdige Homöopathie-Aussagen von SWR und DocCheck

Berlin, 7. August 2024. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) lässt falsche Aussagen von Redaktionen über Homöopathie nicht im Raum stehen. Auf Narrative, wie Homöopathie wirke nicht über Placebo hinaus oder sei wissenschaftlich nicht belegt, wird mit einem Brief an den Autor, die Autorin und der Redaktion mit der Bitte reagiert, ihre Homöopathie-Darstellung wissenschaftlich nachvollziehbar zu erläutern. Auch fragwürdige Homöopathie-Aussagen von SWR und DocCheck wurden vom DZVhÄ hinterfragt – die Redaktionen antworteten nicht.

Narrative haben sich in die Medienwelt eingeschlichen, die von Redaktionen als gegeben angesehen und nicht hinterfragt werden. So auch im SWR-Kommentar von Veronika Simon zum Thema „Ärztekammer streicht Zusatzausbildung ‚Homöopathie‘“ vom 22. Juli 2024. Frau Simon stellt fest: „Homöopathie wirkt nicht, zumindest nicht mehr als Würfelzucker, solange man an dessen Wirkung glaubt.“ Weiter geht`s mit der Aussage: „Nein zur Homöopathie ist Ja zur Wissenschaft“. Wer solche Behauptungen aufstellt, sollte sie belegen. Auch ein Kommentar befreit guten Journalismus nicht von gründlicher Recherche und korrekter Wiedergabe konträrer Sachverhalte.

Ähnlich kommentiert am 26. Juli 2024 Ana Lagger aus der DocCheck News-Redaktion das Abstimmungsergebnis der Delegierten der Landesärztekammer Baden-Würtemberg. Ihre Überschrift „Das Homöopathen-Verbot kommt“ ist falsch, diese Aussage ebenso: „Mit der Streichung der Zusatzausbildung Homöopathie setzt die Landesärztekammer Baden-Württemberg ein ganz klares Zeichen. Und zwar ein Zeichen für evidenzbasierte Medizin und gegen nicht beweisbare Glaubensbekenntnisse.“

SWR und DocCheck beantworten DZVhÄ-Fragen zur Homöopathie-Forschung nicht

Der DZVhÄ hat Frau Simon und den Leitern der SWR Wissen-Redaktion, Sonja Striegl und Gábor Paál, und Frau Lagger und DocCheck Chefredakteurin Lena Meyer-Woters diese Fragen geschickt:

  • Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
  • Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des neuen Systemischen Reviews zur Homöopathie ignoriert werden?
  • Auf der Grundlage welcher Daten kommt Ihre Redaktion hinsichtlich der ärztlichen S3-Leitlinie Onkologie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
  • Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlichkeit auch von journalistischen Beiträgen über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöopathie?

Der DZVhÄ-Brief enthält Informationen zur aktuellen Lage der Homöopathie-Forschung und belegt jede Aussage mit insgesamt über 70 Quellen. Denn tatsächlich belegen eine Vielzahl von Studiendaten, dass die homöopathische Behandlung wirksam und kosteneffizient ist. Die beschriebenen Aussagen in den Kommentaren vom SWR und DocCheck sind falsch und mit den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vereinbar. Die Redaktionen haben auf die DZVhÄ-Fragen nicht reagiert.

Das aktuelle Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft – auch mit dem aktuellen systematischen Review und der S3 Leitlinie Onkologie – können Sie hier herunterladen.


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2024-08-07T13:08:59+02:00

Delegierte LÄK BaWü gegen Weiterbildung Homöopathie

Berlin, 20. Juli 2024. Delegierte der LÄK BaWü stimmen gegen Weiterbildung Homöopathie – mit 52 zu 31 Stimmen bei 9 Enthaltungen wurde heute die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. „Die Delegierten haben sich damit gegen den Therapiepluralismus und auch gegen die Therapiefreiheit ausgesprochen“, sagt Allgemeinärztin Dr. Michaela Geiger, Vorsitzende des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und Delegierte der LÄK BaWü.

„Die Ärztekammer Baden-Württemberg nimmt hier eine von der Bevölkerung geforderte und in der Versorgung bewährte Heilmethode aus der Weiterbildung. Wir werden nun alle demokratischen Wege innerhalb der Ärzteschaft gehen, um die Homöopathie wieder in die Weiterbildungsordnung zu verankern.“ Dr. med. Michaela Geiger

Delegierte der LÄK BaWü stimmen gegen Weiterbildung Homöopathie

Im Vorfeld der Abstimmung hatten die Delegierten Informationen zum sehr positiven Stand der Homöopathie-Forschung erhalten und auch noch einmal das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens der Ärztekammer. In diesem Verfahren, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Haltung zur Weiterbildung Homöopathie äußern konnten, hatten sich 90 Prozent der Eingaben Pro-Homöopathie ausgesprochen. Diese hohe Zustimmung haben die Delegierten nun ignoriert.

Dieses Ergebnis, das noch vom Landes-Sozialministerium bestätigt werden muss, hat zur Folge, dass mittelfristig die ärztliche Homöopathie aus der Versorgung verschwindet.

Das Ergebnis hat aber nicht zur Folge, dass die Homöopathie nicht mehr abrechenbar in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Grundlage für die freiwilligen GKV-Leistungen ist das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), das von seiner Qualität die Weiterbildung der Kammern übersteigt.

 


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2024-09-23T20:04:26+02:00

Ärztinnen und Ärzte schreiben Offenen Brief an die Delegierten der LÄK Baden-Württemberg

Berlin, 18. Juli 2024. In einem offenen Brief haben sich über 100 Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg an die Delegierten der Landesärztekammer gewandt und eindringlich gefordert, die Homöopathie weiterhin in der ärztlichen Weiterbildungsordnung als Zusatzbezeichnung zu belassen. Am 20. 7. 24 werden die Delegierten der Landesärztekammer darüber entscheiden.

Der Brief wurde von Dr. Ulrich Geyer, Facharzt für Innere Medizin, leitender Arzt der Klinik für Integrative Medizin Heidenheim und in eigener Praxis tätig, organisiert und listet viele Gründe für den Erhalt der Homöoapthie in Weiterbildungsordnung auf. Der Brief kann hier heruntergeladen werden.

  • „Homöopathie sollte weiterhin in der ärztlichen Profession bleiben. Nur so kann beim einzelnen Patienten sichergestellt sein, dass kompetent entschieden wird, ob eine konventionelle Behandlung indiziert ist oder eine homöopathische Behandlung eine zusätzliche Option sein kann,“ erklärt Dr. Ulrich Geyer. Wenn Homöopathie in den außerärztlichen Bereich abgedrängt werde, geht diese professionelle Kontrolle verloren, was die qualifizierte Patientenversorgung beeinträchtigen und ihnen Schaden zufügen würde.
  • Der Brief hebt hervor, dass Homöopathie, wenn sie von Ärztinnen und Ärzten verordnet wird, in der Regel integrativ eingesetzt werde, d. h. nicht als Alternative zur konventionellen Medizin, sondern ergänzend. „Dieses Miteinander fördert in der Ärzteschaft den konstruktiven, kollegialen Dialog, Vielfalt statt Ausgrenzung,“ betont Geyer. Gerade in Baden-Württemberg habe man eine Vorreiterrolle im Bereich dieses Miteinanders – sowohl im universitären Kontext wie auch in der klinischen Praxis.
  • Zudem besteht eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine Umfrage des Allensbach-Instituts von 2023 zeige, dass 60 Prozent der Bevölkerung bereits homöopathische Arzneimittel eingenommen haben und 35 Prozent dieser Personen ohne Einschränkung von ihrer Wirksamkeit überzeugt sind. Weitere 55 Prozent halten sie für zumindest teilweise wirksam. „Das Streichen der Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung könnte den allgemeinen Trend zur Wissenschaftsskepsis weiter fördern,“ warnt Geyer.
  • Auch verweist der Brief auf erfolgreiche internationale Beispiele. „Ein Blick in die Schweiz und nach Österreich zeigt, dass dort Homöopathie fest in das Gesundheitssystem integriert ist,“ erläutert Dr. Ulrich Geyer „In der Schweiz ist Homöopathie seit 2017 als Teil der Grundversicherung anerkannt, wenn sie von qualifizierten Ärzten praktiziert würde. In Österreich ist die homöopathische Behandlung ausschließlich Ärzten vorbehalten, um für die Patienten ein höchstes Maß an Sicherheit zu garantieren.“
  • Der Brief zeigt die vielfältigen Studien auf, die zur Homöopathie durchgeführt wurden, insbesondere auf jüngste Forschung. Eine Schlüsselrolle spielt hier vor allem die umfangreiche Arbeit von Hamre et al. vom Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews. Erstmalig ist eine kriteriengestützte Gesamtauswertung der Metaanalysen zu Placebo-kontrollierten randomisierten doppelblinden Homöopathiestudien zu jeglicher Indikation vorgelegt worden. In dieser Gesamtschau war Homöopathie wirksamer als Placebo, auch dann, wenn die Auswertungen auf qualitativ hochwertige Studien beschränkt blieben. Diese Untersuchung wurde wegen ihrer hochwertigen Methodik sehr gelobt. Das verbreitete Narrativ, dass Homöopathie nicht über den Placeboeffekte wirke und im Widerspruch zur Naturwissenschaft stehe, entspricht nicht dem tatsächlichen Stand der Forschung. „Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann Homöopathie eine wirksame medizinische Behandlung über den Placeboeffekt hinaus sein,“ betont Dr. Geyer und bittet die Delegierten der Landesärztekammer, die aktuelle Evidenzlage unbefangen zu berücksichtigen.

Als Quellen zur Homöopathie-Forschung werden in dem Brief genannt:

Auch wird dieser Beitrag aus der Ärzte Zeitung verlinkt:

Medien-Echo

Über den Offenen Brief berichten verschiedene Medien, u.a.


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2024-11-12T09:37:16+01:00

Redaktionen begründen ihre Homöopathie-Darstellung nicht

Berlin, 9. Juli 2024. Der DZVhÄ lässt falsche Aussagen von Redaktionen über Homöopathie nicht im Raum stehen. Auf Narrative, wie Homöopathie wirke nicht über Placebo oder sei wissenschaftlich nicht belegt, wird sofort reagiert. Mit einem an den jeweiligen Artikel angepassten Redaktionsbrief werden dem Autor, der Autorin und der Redaktion mit der Bitte geschickt, ihre Homöopathie-Darstellung wissenschaftlich nachvollziehbar zu erläutern.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) lässt keine nachweislich falschen Darstellungen zur Homöopathie stehen. Narrative haben sich in die Medienwelt eingeschlichen, die von Redaktionen als gegeben angesehen werden. Die taz hat beispielsweise in ihrem Beitrag „Schwarz-grüne Front für Globuli“ am 3. Juni 2024 geschrieben: „Und sie bestehen auf der Wirksamkeit von Globuli und Co – obgleich dafür in wissenschaftlichen Studien der Nachweis fehlt.“

 Der DZVhÄ hat nachgefragt:

  • Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
  • Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des neuen Systemischen Reviews zur Homöopathie ignoriert werden?
  • Auf der Grundlage welcher Daten kommt Ihre Redaktion hinsichtlich der ärztlichen S3-Leitlinie Onkologie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
  • Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlichkeit auch von journalistischen Beiträgen über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöopathie?


Der DZVhÄ-Brief enthält Fakten zur aktuellen Lage der Homöopathie-Forschung und belegt jede Aussage mit insgesamt über 70 Quellen. Denn tatsächlich belegen eine Vielzahl von Studiendaten, dass die homöopathische Behandlung wirksam und kosteneffizient ist.

Das aktuelle Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft – auch mit dem aktuellen systematischen Review und der S3 Leitlinie Onkologie – können Sie hier herunterladen.

Netzwerk Evidenzbasierte Medizin nennt Kriterien für guten Journalismus  

Das renommierte Netzwerk Evidenzbasierte Medizin stellt Kriterien auf, an denen Beiträge über Medizin und Gesundheit sich messen lassen. Das Netzwerk zählt auf: „Der Beitrag beschreibt die Sachlage angemessen. Er belegt seine Aussagen und geht dabei auf bestehende Unsicherheiten ein. Er unterstützt so die eigene Meinungsbildung. … Der Beitrag bezieht dem gewählten journalistischen Format entsprechend andere Maßnahmen bzw. konträre Sichtweisen ein. … Der Beitrag ist gründlich recherchiert und gibt Sachverhalte korrekt wieder. …“ (1).

Die Umsetzung dieser Gütekriterien lassen Beiträge über Homöopathie häufig vermissen. Die Aussage, es gäbe keinen Wirksamkeitsnachweis für die Homöopathie ist nachweislich falsch und mit den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vereinbar. Aus diesem Grund haben und mit diesen Begründungen haben die taz, das Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd) und das ZDF Briefe vom DZVhÄ erhalten – Antworten gab es keine.


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2024-07-09T12:22:41+02:00

Neues DZVhÄ Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft

Berlin, 25. Juni 2024. Mit einer sehr vollständigen Studien-Übersicht informiert der DZVhÄ in diesem achtseitigen Fakten-Papier. Es liefert Argumente für Diskussionen, Gespräche und Artikel in der laufenden Homöopathie-Debatte. Autor dieser Zusammenstellung ist der Hamburger Arzt  Dr. med. Mirko Berger. Das neue DZVhÄ Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft kann hier heruntergeladen werden.

Auf acht Seiten wird in der neuen DZVhÄ-Publikation der aktuelle Stand der Homöopathie-Forschung dargestellt. Studien werden genannt, beschrieben und zusammengefasst. Jede Aussage wird belegt, so kommen insgesamt 72 Quellen zusammen, die in dem hier vorgestellt Fakten-Papier auch verlinkt sind. Aufgeteilt ist das Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft in acht Kapitel:

1. WIRKSAMKEITSNACHWEISE

2. HOMÖOPATHIE-STUDIEN SIND METHODISCH NICHT SCHLECHTER ALS KONVENTIONELLE STUDIEN

3. HOMÖOPATHIE UND EBM

4. UNBEKANNTER WIRKMECHANISMUS

5. UNWISSENSCHAFTLICHE HOMÖOPATHIEKRITIK

6. QUELLENVERZEICHNIS

Jedes Kapitel ist wiederum unterteilt, so dass eine detaillierte Übersicht zu den Fakten der Homöopathie-Forschung vorliegt. So bietet das Fakten-Papier Argumente für Diskussionen, Gespräche und Artikel in der laufenden Homöopathie-Debatte. Das Papier wird laufend dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst.

Noch mehr Fakten: Ärztliche Homöopathie – Die Fakten

Über alle Bereiche der ärztlichen Homöopathie berichtet das Fakten-Papier ‚Ärztliche Homöopathie -Die Fakten‘. Auch diese Zusammenststellung können Sie sich herunterladen.  


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2024-06-25T15:59:24+02:00

Homöopathie konnte in der Bundestags-Anhörung punkten

Berlin, 3. Juni 2024. Vor dem Bundestagspetitionsausschuss fand heute die Homöopathie-Anhörung statt. Für das Bundesministerium für Gesundheit stand der parlamentarische Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke (SPD) für Fragen und Antworten bereit. Für die Initiatoren der Bundestagspetition zum Erhalt der Homöopathie in der GKV stellten sich Dr. Stefan Schmidt-Troschke und die Wissenschaftlerin und Ärztin Prof. Dr. Dr. Diana Steinmann den Fragen der Abgeordneten.

Homöopathie konnte in der Anhörung des Petitionsausschusses punkten. Nach anderthalb Stunden lässt sich das Fazit ziehen: die Anhörung ist zugunsten der anthroposophischen Medizin und der Homöopathie gelaufen. In seinem Eingangsstatement kritisierte Stefan Schmidt-Troschke, dass von Seiten des Gesundheitministeriums zu keiner Zeit mit Patientinnen und Patienten oder mit Ärztinnen und Ärzten das Gespräch gesucht wurde – das Vorentscheidungen über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen wurden. Er betonte, dass anthroposophische Medizin und Homöopathie kostengünstig seien und dass die Streichung der Leistungen unterm Strich eher teurer würde. Auch auf die Evidenz der Methoden ging Schmidt-Troschke ein und verwies unter anderem auf das neue Systematische Review von Hamre et.al vom Oktober 2023. Schmidt-Troschke schlug im Laufe der Anhörung vor, auf Grundlage von Krankenkassen-Daten, eine Studie durchzuführen, die die Versorgungsrealität in den Praxen zeigen würde.

Deutlich wurde: Durch das Streichen der genannten Methoden können in der GKV lediglich Einsparungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro – entsprechend 0,03 Prozent der Gesamtausgaben – verbucht werden. Staatssekretär Franke nannte den Betrag „bescheiden“. Wiederholt wurde in Richtung Ministerium von den Abgeordneten gefragt, ob es Bestrebungen gebe, die Streichung der Satzungsleistungen anthroposophischen Medizin und Homöopathie doch wieder ins Gesetz aufzunehmen. Edgar Franke betonte, es seien keine Einschränkungen vorgesehen, jetzt sei das Parlament gefragt. „Der Ball liegt nicht mehr beim Ministerium, sondern im politischen Bereich.“

Simone Borchardt, CDU, wollte wissen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage das Streichen der Methoden gerechtfertigt sei. Franke wich dieser Frage aus, sprach von der „herrschenden Meinung“ zur Homöopathie und verwies auf das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), da noch kein homöopathisches Arzneimittel eine Zulassung erhalten habe. Franke wich auch der Frage der Grünen Abgeordneten Corinna Rüffer aus, ob noch mehr Methoden oder Anwendungen gestrichen werden sollen. Er stellte sich einmal mehr auf den Standpunkt, dass ja nun gar nichts gestrichen würde.

Überraschen konnte Staatssekretär Franke mit seinen eigenen positiven Homöopathie-Erfahrungen. Seine Kinder seien immer wieder erfolgreich homöopathische behandelt worden: „Homöopathie kann in der Kindermedizin einiges leisten.“

Die 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), Dr. med. Michaela Geiger, begrüßt die stattgefundene öffentliche Anhörung, die die erfolgreiche Bundestagspetition gegen die Streichung von homöopathische Arzneimittel, anthroposophischen Arzneimittel und ärztlichen Leistungen erreicht hat. „Wir gestalten weiterhin mit unserer ärztlichen Expertise die politischen Verhandlungen mit und setzen uns für eine adäquate Rolle der Homöopathie im Gesundheitssystem ein.“

Die Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags zu sehen. Zum Beitrag.

 


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2024-06-03T18:27:24+02:00

Der 128. Deutsche Ärztetag spaltet die Ärzteschaft, spaltet die Gesellschaft

Berlin, 10. Mai 2024. Die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetags folgen einem Antrag, der ein vollständiges Aus der Homöopathie im Gesundheitssystem bedeutet. „Dieser Beschluss spaltet, ist destruktiv und das Gegenteil von Heilen! Wir fordern die Politik auf, sich dieser Tendenz mit Entschlossenheit entgegenzustellen“ fordert Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). „Die Sorge um kranke Menschen darf auf keinen Fall den Kräften von Weltanschauung und Willkür zum Opfer fallen!“

Der 128. Deutsche Ärztetag hat als Auftakt in einer Resolution ein deutliches Signal für Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Handeln gesetzt. Die Delegierten wollen sich für eine freie, plurale und tolerante Gesellschaft einsetzen. Am Ende dieses Ärztetags handeln die Delegierten in knapper Mehrheit dem zuwider. Sie beschließen, Kolleginnen und Kollegen auszuschließen, ihnen ihre wirtschaftliche Grundlage und ihren Beruf zu nehmen, sie als unehrenhafte Ärztinnen und Ärzte zu brandmarken. Mit 117 zu 97 Stimmen wurde festgestellt, „dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Option darstellt.“ Die Antragsteller berufen sich in ihrer Begründung auf eine Online-Veröffentlichung aus dem Jahr 2017 der European Academies Scientific Advisory Council“ (EASAC), die nicht einmal ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen hat. Darin zeigt sich, dass die Antragsteller den aktuellen Stand der Wissenschaft leugnen und die Basis ihres Beschlusses nicht wissenschaftlich begründbar ist.

Die Ärztetag-Empfehlung

  • diskriminiert eine weltweit bewährte Therapiemethode, weil ihre Anwendung in der ärztlichen Praxis ethischen Grundsätzen angeblich nicht genüge.
  •  bevormundet Patientinnen und Patienten, indem sie ihnen einen in ärztlicher Hand sicheren Zugang zur Homöopathie verwehrt.
  • lässt die positiven Homöopathie-Erfahrungen mündiger Bürgerinnen und Bürger komplett außer Acht.
  •  spaltet die Gesellschaft in diejenigen, die sich Homöopathie auch zukünftig leisten können und jene, deren Geldbeutel das nicht zulässt.
  •  schränkt die Berufsfreiheit und freie Methodenwahl qualifizierter Ärztinnen und Ärzte ein, ohne dass hierdurch an anderer Stelle positive Ergebnisse in der praktischen Patientenversorgung absehbar wären.
  •  blendet die konkrete Versorgungsrealität aus und brüskiert ohne Not zehntausende Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, die Tag für Tag und mit Umsicht und Leidenschaft für ihre Patientinnen und Patienten da sind.
  •  sagt dem Methodenpluralismus den Kampf an und übergeht damit die vielfach dokumentierten Wünsche und Erwartungen in der Bevölkerung.
  •  lässt relevante und aktuelle Ergebnisse aus Grundlagen- und Versorgungsforschung ebenso außer Acht wie die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien.

Die Ärztetag-Delegierten vernachlässigen ihre Sorgfaltspflicht, sich vor einer Abstimmung mit großer Tragweite umfassend und unvoreingenommen zu informieren. Sie beteiligen sich ohne Not an allgegenwärtigen gesellschaftlichen Spaltungstendenzen: sie zerstören die Vertrauensbasis zwischen Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzten, sie spalten die Ärzteschaft in Homöopathen und Nicht-Homöopathen und sie messen wissenschaftliche Erkenntnisse willkürlich mit zweierlei Maß. „Dies ist der Beginn einer Einheitsmedizin. Die Delegierten handeln entgegen ihrem eigenen Motto „Demokratie, Freiheit und Pluralismus“, sagt Dr. med. Michaela Geiger. So entscheidet sich der 128. Deutsche Ärztetag gegen Vielfalt und Toleranz und fordert von der Politik, Freiheiten einzuschränken.

 


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2024-05-11T09:08:57+02:00

Ein Antrag auf dem Deutschen Ärztetag zielt auf ein Homöopathie-Verbot

Berlin, 9. Mai 2024. Ein Antrag auf dem 128. Deutsche Ärztetag 2024 in Mainz möchte das gewachsene und bewährte System der ärztlichen Homöopathie im Gesundheitswesen verbieten. Die Antragsstellerinnen und Antragsteller zielen auf die Erstattung der ärztlichen Therapie in GOÄ, GKV und auf die Apothekenpflicht der Arzneimittel. Letztlich auf ein Verbot der ärztlichen Homöopathie.

Die Delegierten des 128. Deutsche Ärztetag vertreten alle Ärztinnen und Ärzte, auch jene rund 60.000, die neben der konventionellen Medizin auch komplementäre Verfahren anwenden. Der Ärztetag hat als Auftakt in einer Resolution ein deutliches Signal für Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Handeln gesetzt. Die Delegierten haben sich mit der Erneuerung des Genfer Gelöbnisses verpflichtet, ihren Teil zu einer freien, pluralen und toleranten Gesellschaft beizutragen. „Nun wird hier ein Antrag eingereicht, der einen Teil des ärztlichen Tätigkeitsfeldes unserer Kolleginnen und Kollegen verbieten will“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), „Dieser Antrag wird unserem Demokratieverständnis, dem Grundrecht auf Berufsfreiheit, wie auch dem Bekenntnis zu Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Binnenverhältnis nicht gerecht! Die Frage ist, ob dieser Antrag von Juristen auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werden sollte.“

Begründet wird der Antrag primär damit, dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie keine vertretbare ärztliche Therapieoption darstelle und sie nicht mit den Anforderungen der evidenzbasierten Medizin vereinbar sei. „Diese Begründung verleugnet den aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung und verkennt die Versorgungsrealität in unseren Praxen“, sagt Dr. Geiger.

Evidenzbasierte Medizin (EbM)

Da es bei der Diskussion über Homöopathie meist ausschließlich um den unbekannten Wirkmechanismus geht, wird hier an die Grundlage der Evidenzbasierten Medizin (EbM) erinnert: Hinreichende wissenschaftliche Evidenz kann nicht daraus abgeleitet werden, ob der Wirkmechanismus eines Medikamentes bekannt oder plausibel ist. Im Rahmen der EbM basiert sie vielmehr auf outcome-orientierten Daten im Sinne von Wirksamkeitsnachweisen mit relevanten Endpunkten (1-5). Die Frage nach einer „hinreichenden wissenschaftlichen Evidenz“, also nach der Wirksamkeit einer homöopathischen Behandlung, kann zweifellos nur wissenschaftlich, auf der Grundlage valider Studiendaten beantwortet werden. Neben der Bestätigung in der täglichen Praxis hat die Homöopathie ihre Wirksamkeit unter etablierten Studienbedingungen vielfach unter Beweis gestellt. Die Zusammenschau aller wissenschaftlichen Nachweise (Gesamtevidenz), die sich aus randomisierten Doppelblindstudien (RCT’s), ihren Zusammenfassungen (Metaanalysen) und Beobachtungsstudien in Human- und Veterinärmedizin ergibt, spricht deutlich für die Wirksamkeit, den Nutzen, die Nachhaltigkeit und für die Kosteneffizienz der Homöopathie (6-14).

Dr. med. Michaela Geiger: „Aus diesen Gründen appellieren wir an die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetags, dem Antrag gegen die ärztliche Homöopathie, der sich auch gegen Toleranz, Methodenpluralität und Therapiefreiheit richtet, nicht zu entsprechen!“

Anlage Quellenverzeichnis

(1) Antes (Herausgeber): Wo ist der Beweis? Plädoyer für eine evidenzbasierte Medizin. Huber-Verlag, 2013. ISBN 978-3-456-85245-8
(2) Eichler et al.: Evidenzbasierte Medizin – Möglichkeiten und Grenzen. Deutsches Ärzteblatt, Jg. 112, Heft 51–52, 21. Dezember 2015
(3) Mühlhauser et al.: Surrogat-Marker: Trugschlüsse. Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 49, 6. Dezember 1996
(4) Raspe: Evidence based medicine: Modischer Unsinn, alter Wein in neuen Schläuchen oder aktuelle Notwendigkeit? Z ärztl Fortbild (ZaeF), Gustav Fischer Verlag Jena,1996; 90: 553–562
(5) Wissenschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag: Sachstand. Evidenzbasierte Medizin. WD 9 – 3000 – 021/21. Abrufbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/856284/9a27308d728eb41b4d7053ae4d770eb4/WD-9-021-21-pdf-data.pdf. Dieser und alle folgenden Links abgerufen am 13. Feb. 2024

(6) Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (Herausgeber): BAH-Faktenpapier Homöopathische Arzneimittel (2023). Geschäftsstelle Bonn, Ubierstraße 71 – 73 53173 Bonn
(7) Camerlink et al.: Homeopathy as replacement to antibiotics in the case of Escherichia coli diarrhoea in neonatal piglets. Homeopathy 99(1): 57–62.
(8) Faktencheck-homöopathie: Wirksamkeit der Homöopathie in Studien. Abrufbar unter: https://www.faktencheck-homöopathie.de/studien-wissenschaft/studien/
(9) Hamre et al.: Efficacy of homoeopathic treatment: Systematic review of meta- analyses of randomised placebo-controlled homoeopathy trials for any indication. November 2023. Abrufbar unter: https://systematicreviewsjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13643-023-02313-2
(10) Mathie et al.: Veterinary homeopathy: meta-analysis of randomised placebo-controlled trials. Homeopathy 104(1): 3–8
(11) Programm Evaluation Komplementärmedizin – Schlussbericht. Abrufbar unter: https://www.faktencheck-homöopathie.de/wp-content/uploads/2021/06/PEK.pdf
(12) Universität Bern, Institut für Komplementäre und Integrative Medizin: Homöopathie: Übersicht zum Stand der klinischen Forschung in der Homöopathie. Abrufbar unter: https://www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html
(13) Weiermayer et al.: Evidenzbasierte Veterinär-/Homöopathie und ihre mögliche Bedeutung für die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzproblematik – ein Überblick. Schweiz Arch Tierheilkd 2020 Oct;162(10):597-615.
(14) Witt et al.: How healthy are chronically ill patients after eight years of homeopathic treatment? – Results from a long term observational study. BMC Public Health 2008, 8:413

 


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2024-05-09T17:46:14+02:00
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