Podcast: Jüngere Ärztinnen und Ärzte setzen auf Homöopathie

Berlin, 26. Juni 2025. Im DZVhÄ-Podcast erzählen jüngere Ärztinnen und Ärzte, warum sie in ihren Praxen auf Homöopathie setzen, erklären die Möglichkeiten der Weiterbildung Homöopathie und gehen der Frage nach, ob es bestimmte Fachgebiete gibt, in denen Homöopathie speziell eingesetzt wird. Die 9. Folge der DZVhÄ-Podcast Reihe wird wieder von Dr. Martina Kloepfer moderiert.

Es spricht vieles dafür, die Homöopathie in der ärztlichen Praxis einzusetzen. Medizinisch ist es sinnvoll, die Methode ist evidenzbasiert, die Abrechnung in GKV und PKV ist geregelt und als Voraussetzung gibt es mit dem Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) eine geregelte qualifizierte Ausbildung. In der 9. Folge des DZVhÄ-Podcast kommen nun Ärztinnen und Ärzte zu Wort, die ihre persönliche Erfahrung mit der Homöopathie in Praxis und Klinik schildern.

  • Aline Rost ist Fachärztin für Allgemeinmedizin / Homöopathie, sie ist in eigener Kassenpraxis in Werdau bei Zwickau niedergelassen. Die Hausärztin sagt: „Ich wende Homöopathie an, weil sie sehr gut hilft und oft auch dann, wenn die konventionelle Medizin keine Therapieansätze mehr hat.“
  • Dr. med. Martin Schmitz ist Facharzt für Allgemeinmedizin / Homöopathie und arbeitet in Mutter und Kind Kliniken auf Fehmarn: „Ich wende Homöopathie an, weil es die vielseitigste Form der Medizin ist, die ich kenne und sie die Vielseitigkeit der Menschen widerspiegelt. Aber auch, weil ich mit meiner Medizin keinen Schaden anrichten möchte, sondern zur Gesundheit der Mitmenschen beitragen möchte.“
  • Maria Reiser-Köhler ist Ärztin / Homöopathie und praktiziert als Privatärztin in Estenfeld-Mühlhausen bei Würzburg. Sie sagt: „Homöopathie wende ich an, weil sie beim passenden Mittel auf eine ganz sanfte Art zu einer tiefen Regulation des Körpers beiträgt, eine nachhaltige Wirkung besitzt und oft zu einer besseren Lebensqualität für die Betroffenen führt. … Die Homöopathie ist ein großer Teil in meinem ärztlichen Tun und Wirken geworden. Ich empfinde das in der Behandlung meiner Patienten als sehr, sehr unterstützend, und es ist kein Gegensatz, die konventionelle Medizin – wie wir sie im Studium gelernt haben – und die Homöopathie.“

Die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Homöopathie

Die wichtigste Ausbildung ist das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ. Es ist eine fundierte, bundesweit einheitliche Ausbildung in der ärztlichen Homöopathie. In rund drei Jahren wird unter erfahrener Anleitung umfassendes Wissen und praktische Fertigkeiten für eine erfolgreiche homöopathische Behandlung vermittelt. Das Diplom ermöglicht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen, die an den Selektivverträgen Homöopathie teilnehmen. Für viele homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte beginnt die Beschäftigung mit der Homöopathie im Studium – der DZVhÄ bietet auch hier vielfältige Möglichkeiten an. Die Homöopathie direkt im Rahmen des Medizinstudiums kennenzulernen ist jedoch nur noch an wenigen Universitäten in Form von Wahlpflichtfächern möglich, etwa in München.

Erfahrungen in die homöopathische Praxis können während einer Famulatur gemacht werden. Der DZVhÄ bietet bundesweit Famulaturplätze in engagierten Praxen an, auch Assistenz– und PJ-Stellen können auf der DZVhÄ-Seite gefunden werden.

Für einen frühen Einstieg in die Homöopathie bietet der Verein Globulista – Bildungsinitiative Homöopathie Seminare an. Tradition hat bereits das jährlich im Frühling stattfindende fünftägige Seminar, dass Maria Reiser-Köhler empfiehlt. Sie ist inzwischen Globulista-Vorständin, hat das Homöopathie-Diplom absolviert und steht jetzt kurz vor der Prüfung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie. Die Zusatzbezeichnung durch die Ärztekammern ist jedoch ein Auslaufmodell und wird kaum noch angeboten.

Die Landesverbände des DZVhÄ stehen Studierenden als Ansprechpartner für Unterstützung zur Verfügung. „Eine gute Möglichkeit, die auch ich genutzt habe, sind die Mentorenprogramme zur Begleitung in einer homöopathisch tätigen Praxis“, sagt Martin Schmitz.

Wann und in welchen Fachgebieten Homöopathie eingesetzt wird

Martin Schmitz: „Homöopathie wird meistens im Bereich der Kinderheilkunde, der Allgemeinmedizin und der Gynäkologie eingesetzt. Aber prinzipiell kann man sie in allen Fachgebieten einsetzen.“ Der Klinikarzt ergänzt: „Wichtig ist immer das Abklären der diagnostischen Grundlage: Um welche Erkrankung handelt es sich? Gibt es sehr akuten Handlungsbedarf? Gibt es akute Notfälle, oder habe ich etwas Zeit, um den Patienten zu behandeln?“ Er hebt eine Besonderheit des klinischen Alltags hervor, dass er von Patienten manchmal sehr prägnante Symptome hört. Aus Sicht der konventionellen Medizin ist mit ihnen nichts anzufangen, ist der Arzt aber in homöopathische Denk- und Vorgehensweisen geschult, lässt sich oft ein Hinweis auf ein ganz bestimmtes homöopathisches Arzneimittel erkennen.

Aline Rost hat sich bewusst für die Allgemeinmedizin entschieden, „weil ich dort die Patienten ungefiltert sehe. Ich bin der erste Anlaufpunkt und kann dirigieren, wie ich den Patienten behandle, weiterempfehle und welche Optionen es für ihn gibt.“ In ihrer Praxis hat sie die Erfahrung gemacht, „dass es zwei besondere Einsatzgebiete für die Homöopathie gibt: Virusinfektionen, da es keine wirklichen Optionen in der konventionellen Medizin gibt und generell, wenn die konventionelle Medizin keine Behandlungsansätze mehr zu bieten hat.“

Maria Reiser-Köhler macht die Erfahrung, dass vor allem Patienten mit chronischen Erkrankungen ganz gezielt in ihre Homöopathie-Praxis kommen. Sie sind dann oft in der Situation, dass sie konventionell austherapiert sind und dass bei den verordneten Medikamenten die Nebenwirkungen überwiegen. Das Schöne ist, „dass ich die Homöopathie immer auch komplementär einsetzen kann. Ich muss nicht aufpassen, dass ich Interaktionen unter den verschiedenen Arzneimitteln auslöse.“ So kann Ärztin Reiser-Köhler mit Hilfe der Homöopathie häufig die Schmerzmedikamente reduzieren. Sie sagt: „So benötigen Migränepatienten plötzlich nur noch die Hälfte der Dosierung und Schritt für Schritt immer weniger. Das ist ein ganz, ganz wertvoller Gewinn an Lebensqualität für die Betroffenen – darin sehe ich die sehr große Stärke der Homöopathie.“

Die Abrechnung in GKV und PKV ist geregelt

Vor allem für Praxisgründungen kann ein Schwerpunkt auf Homöopathie existenzsichernd sein. Denn die Inanspruchnahme der Homöopathie durch die Bevölkerung groß ist, auch bietet die Homöopathie therapeutisch ergänzende Möglichkeiten zur konventionellen Medizin. Auch die Abrechnung homöopathischer Leistungen in der Kassenpraxis ist bundesweit geregelt, sie erfolgt über die Selektivverträge Homöopathie. Rund zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen als extrabudgetäre Leistung im Rahmen von Selektivverträgen mit dem DZVhÄ-Tochterunternehmen MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH die Kosten für homöopathische Behandlungen bei Vertragsärzten. Die erbrachten Leistungen für u.a. die ausführliche homöopathische Anamnese und Folgeleistungen werden adäquat honoriert. Voraussetzung für die Teilnahme an den Verträgen ist neben einer Kassenzulassung das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ und/oder die Zusatzbezeichnung Homöopathie.

In der Klinik wird Homöopathie nicht extra berechnet, hier gehört sie zur entsprechenden Leistung. Martin Schmitz: „Das muss letzten Endes der Klinikbetreiber oder die Leitung der Klinik entscheiden, inwieweit sie offen ist für die Homöopathie, wie weit sie den Ärzten auch Zeit einräumt, mit der Homöopathie zu behandeln. In den meisten Kliniken habe ich zumindest freie Hand, ob ich in der Akutsprechstunde homöopathische oder konventionelle Medizin einsetze. Der große Vorteil ist für die Klinik, dass die homöopathischen Arzneimittel deutlich preiswerter sind als konventionelle.“

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Erstattung homöopathischer Leistungen in der privatärztlichen Praxis:

    • Einerseits die große Gruppe der Privatversicherten,
    • aber auch gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung nehmen eine privatärztliche Therapie gerne in Anspruch.
    • Eine weitere Möglichkeit der Rechnungsstellung bieten Selbstzahler, die weder privatversichert sind noch über eine Zusatzversicherung verfügen.

Homöopathie ist fester Bestandteil der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ). Mit verschiedenen Abrechnungsziffern bildet sie die homöopathische Praxis umfassend ab. Auch in der neuen GOÄ bleibt die Homöopathie weiterhin integriert. Im aktualisierten Abrechnungswerk werden neben der Anamnese- und Folgeanamneseziffer auch neue Möglichkeiten – etwa eine Gebührenposition für die Fallanalyse oder ein Zuschlag für eine längere Erstanamnese – eingeführt.

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Diese DZVhÄ-Podcasts sind bisher erschienen

  • Homöopathie in der Forschung | Folge 8 – Drei Wissenschaftler berichten über den Stand der Homöopathie-Forschung
  • Homöopathie in der Tiermedizin | Folge 7 – Die Tierärztinnen Dr. med. vet. Brigitte Hentschel, Dr. med. vet. Beatrice Milleder und Dr. med. vet. Dörte v. Bremen sprechen über die Homöopathie in der Tiermedizin.
  • Homöopathie in der Kinderheilkunde | Folge 6 – Kinderärztin Dr. Monika Grasser und der Kinderarzt Dr. Dominik Ewald: Ein vielseitiger Podcast über Therapie, Elternwünsche, Abrechnung und Berufspolitik.
  • Homöopathie in der Allgemein- und Familienmedizin | Folge 5 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Jörg Albrecht sprechen im 5. DZVhÄ-Podcast über die Homöopathie in der hausärztlichen Versorgung. Was ist Familienmedizin und wie wird Homöopathie in die Hausarztpraxis integriert?
  • Patientensicherheit | Folge 4 – Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, im Gespräch mit Dr. Ulf Riker, Internist und Vorstandsmitglied im DZVhÄ, über Patientensicherheit im Miteinander von konventioneller und homöopathischer Medizin.
  • Die Anamnese in der Homöopathie | Folge 3 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstände des DZVhÄ, sprechen darüber, wie sich in der Homöopathie das diagnostische Gespräch mit der klinischen Diagnostik zu einer Medizin verbindet.
  • Die Integrative Medizin | Folge 2 – Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ im Gespräch mit Robert Schmidt, Chefarzt des Münchner Krankenhauses für Naturheilweisen über die Integrative Medizin in Praxis und Klinik.
  • Über die Vielfalt in der Medizin | Folge 1 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Ulf Riker, Vorstände des DZVhÄ, berichten u.a. an Beispielen aus der eigenen Praxis, warum Pluralismus und Therapiefreiheit wichtige Werte in der Medizin sind.

Und hier finden Sie alle Podcast-Folgen auf einen Blick.

2025-06-26T07:45:41+02:00

SPD-Antrag will homöopathischen Arzneimitteln den Arzneimittel-Status nehmen

Berlin, 23. Juni 2025. Der Bundesparteitag der SPD vom 27.-29. Juni wird über einen Antrag der Hamburger Genossen abstimmen, der homöopathischen Arzneimitteln den Arzneimittelstatus und die Apothekenpflicht nehmen soll. Der Vorstand des DZVhÄ hat sich per Brief an die SPD-Hamburg und an SPD-Gesundheitspolitiker gewandt und erwartet auf offene Fragen Antworten.

Der Antrag G28 Kein Sonderrecht für wirkungslose Präparate wurde von der Antragskommission angenommen. Darin wird eine „Hinweispflicht auf den fehlenden Wirkungsnachweis“ (homöopathischer Arzneien) gefordert, apodiktisch wird festgestellt, dass es „keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege“ für eine Wirksamkeit gebe. Unabhängig davon, dass ein Unterschied besteht zwischen „wissenschaftlichen“ und „medizinischen“ Belegen, stellt sich die Frage, auf welche Fakten sich diese Behauptung stützen kann. Denn:

  • Wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Arzneien gibt es inzwischen zuhauf und sie werden auch nicht dadurch weniger, indem man sich weigert, sie unter Berücksichtigung objektiver Kriterien zur Kenntnis zu nehmen.
  • Medizinische Belege hingegen finden sich nicht nur in der Versorgungsforschung, sondern lassen sich vor allem in der täglichen ärztlichen Praxis, also in der konkreten Versorgungssituation am Patienten, erkennen.

SPD-Antrag widerspricht der ärztlichen Praxis

Die ärztliche Versorgung kranker Menschen findet nicht im Fokus von Weltanschauung oder Parteipolitik statt, sondern im unmittelbaren Patientenkontakt. Dieser sollte im Sinne von Wahlfreiheit seitens der Patienten, aber auch im Interesse der Therapiefreiheit seitens der Ärzte von jeglicher politischen Einmischung freigehalten werden. Eine solche wäre nur dann erforderlich und sachlich begründet, wenn von der Homöopathie potenzieller Schaden für Patientinnen und Patienten ausginge; das ist aber definitiv nicht der Fall.

Der Antrag verdient keine Zustimmung, da er in diametralem Widerspruch zur lebenswelt­lichen Erfahrung von Patientinnen und Patienten steht und fundierte Praxiserfahrungen zahl­reicher qualifizierter Ärztinnen und Ärzte unberücksichtigt lässt.

Auch widerspricht der Antrag der Koalitionsvereinbarung mit der Union, in der sich die neue Bundesregierung zur Förderung der Naturheilkunde und Integrativen Medizin bekennt:
„Wir unterstützen Forschung und Versorgung zur Naturheilkunde und Integrativen Medizin zur Präventionsförderung.“

SPD-Antrag widerspricht den wissenschaftlichen Fakten

„Woher nehmen Sie die Sicherheit Ihrer Aussagen, dass es keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege für eine Wirksamkeit gebe?“, fragt der DZVhÄ-Vorstand die Hamburger-SPD-Spitze und nennt ein paar aktuelle Beispiele:

  • Auf der Grundlage positiver Studienergebnisse wurde 2021 die zusätzliche homöopa­thische Behandlung als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementär­medizin in der Behandlung von onkologischen Patienten“ aufgenommen. https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin
  • Eine methodisch hochwertige zusammenfassende Auswertung aller sechs vorliegenden Metaanalysen placebokontrollierter Studien bei jeglicher Indikation kommt zu dem Ergebnis: Die homöopathische Behandlung weist statistisch signifikant bessere Ergeb­nisse auf als eine Placebo-Behandlung, auch in Studien mit hoher methodischer Qualität.
    Die Arbeit wurde 2023 in der renommierten Fachzeitschrift Systematic Reviews publi­ziert. Im Peer Review Verfahren wurde von den unabhängigen Gutachtern die methodi­sche Qualität hervorgehoben. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/37805577/
  • „Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden […]“ https://www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html

Fragen an die Antragssteller

Im SPD-Antrag wird pauschal auf eine (angeblich) fehlende wissenschaftliche und medizinische Evidenz abgehoben – ohne die zugrundeliegende Datengrundlage zu benennen. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
  2. Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des o.g. Systemischen Reviews ignoriert werden?
  3. Auf der Grundlage welcher Daten kommen Sie hinsichtlich der o.g. ärztlichen S3-Leitlinie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
  4. Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlich­keit gerade von ihren Volksvertretern über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöo­pathie?

 

Weitere Homöopathie-Informationen

Der Homöopathie-Podcast des DZVhÄ

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Thema: SPD-Antrag will homöopathische Arzneimitteln den Arzneimittel-Status nehmen

 

2025-06-24T09:56:15+02:00

Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Berlin, 22. Mai 2025. Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert. Sie ist sicher in der Therapie, kompatibel mit der konventionellen Medizin und es lassen sich konventionelle Arzneimittel einsparen. Dr. med. Ulf Riker, Facharzt für Innere Medizin / Homöopathie und 2. DZVhÄ-Vorsitzender, stellt in Serie Fakten zur Homöopathie vor.

Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin (EbM) und bewährte Therapiemethode im Rahmen der Integrativen Medizin. Abgeschlossenes Medizinstudium, klinische Erfahrung sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildung im Bereich Homöopathie bilden das solide Fundament. Wie Vieles in der Medizin hat auch Homöopathie ihre Grenzen – aber sie bietet auch Hilfe und Unterstützung, wenn die konventionelle Medizin an ihre Grenzen stößt.

Kein Risiko

Zurecht fordert die Evidenzbasierte Medizin, dass der Nutzen einer Methode größer sein soll als ihr Risiko. Immer wieder wird von den Kritikern der Homöopathie vorgetragen, Homöopathie beinhalte das Risiko, dass den Kranken andere notwendige Therapien vorenthalten würden. Quellen, die diese Aussage bestätigen, gibt es keine. Homöopathisch zusatzqualifizierte Ärztinnen und Ärzte kennen aber die Leitlinien der konventionellen Medizin und sind in der Lage, individuell zu entscheiden, welche Therapie erforderlich und ausreichend sicher ist.

Kompatibel mit konventioneller Medizin

Medikamente der konventionellen Medizin wirken auf der Ebene der Moleküle und deren Interaktion mit Rezeptoren. Homöopathische Arzneien wirken wie andere Naturheilverfahren auch nach einem besonders spezifischen Reiz-Reaktions-Prinzip. Beide Wirkprinzipien behindern sich meist nicht, sondern können sich ergänzen. Daraus resultieren Effekte von Synergie. Also kein „Entweder – oder“, sondern angepasstes „Sowohl – als auch“!

Medikamente einsparen

Homöopathische Arzneien können bei korrekter Auswahl Schmerzen lindern, Fieber senken, Antibiotika einsparen, allergische Reaktionen dämpfen, Hautausschläge zum Verschwinden bringen und Vieles mehr. Weniger allopathische Medikamente bedeuten auch weniger Medikamenten-Nebenwirkungen. Ärztinnen und Ärzte können individuell festlegen, welche Medikamente (oder andere Verfahren der konventionellen Medizin) unumgänglich sind und wann Homöopathie Erfolg verspricht.

Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Der Mehrwert der Homöopathie zeigt sich in Studien aus der Versorgungsforschung, vor Allem aber im konkreten Praxisalltag! Patientinnen und Patienten erleben die Wirkung homöopathischer Arzneien ganz unmittelbar und oft auch nachhaltig. Das ist der Grund, warum weite Teile der Bevölkerung sich den Erhalt der Homöopathie wünschen: der Mehrwert überzeugt!

Fakten-Serie:

  1. Homöopathie ist auch präventive Medizin
  2. Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin
  3. Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Weitere Homöopathie-Informationen

Der Homöopathie-Podcast des DZVhÄ

 

2025-05-22T17:24:04+02:00

Fakt ist: Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin

Berlin, 8. Mai 2025. Fakt ist: Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin (EbM). In der EbM kommen nur solche Methoden zur Anwendung, für die der Nachweis erbracht wurde, dass ihr Nutzen größer ist als ihr Risiko. Basis hierfür sind nicht Meinungen, sondern die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zur Wirksamkeit einer Methode. Dr. med. Ulf Riker, Facharzt für Innere Medizin / Homöopathie und 2. DZVhÄ-Vorsitzender, stellt in Serie Fakten zur Homöopathie vor.

Nach David Sackett, dem Begründer der heutigen EbM umfasst eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung in der Medizin aber nicht nur die wissenschaftlichen Beweise, sondern auch das Können und die Urteilskraft die Ärztinnen und Ärzte durch ihre Erfahrung und klinische Praxis erwerben. Und sie umfasst zum Dritten die Frage, ob eine getroffene Therapieentscheidung auch den Erwartungen oder Werten von Patientinnen und Patienten entspricht.

Quellen:

Nachweis der Wirksamkeit

Sowohl in der Grundlagenforschung (z.B. in Pflanzen- oder Tiermodellen), als auch in der Versorgungsforschung gibt es zahlreiche relevante Ergebnisse, die zeigen, dass potenzierte Substanzen zu nachweisbaren Effekten führen. Auch klinische Studien (zuletzt ein Systematischer Review über 6 Metaanalysen) belegen die Wirksamkeit homöopathischer Arzneien.

Quellen:

Klinische Expertise und ärztliche Erfahrung

Viele Generationen vor uns und Homöopathen weltweit haben positive Erfahrungen mit Homöopathie gemacht. Heute wenden Ärztinnen und Ärzte Homöopathie auf Grundlage ihres akademischen Studiums sowie der enormen Fortschritte der konventionellen Medizin als Teil einer Integrativen Medizin an, wenn dies möglich, sinnvoll und ausreichend sicher ist und von Patientinnen und Patienten gewünscht wird.

Quellen:

Wünsche der Patientinnen und Patienten

Menschen haben im Falle von Krankheit das Recht und die Freiheit, über ihre Therapie mit zu entscheiden. Zahlreiche Umfragen belegen seit Jahren, dass Homöopathie als Teil einer Integrativen Medizin von großen Teilen der Bevölkerung gewünscht wird. Dasselbe gilt auch für die Erstattung der Therapiekosten.

Quellen:

Ärztliche Homöopathie erfüllt die Kriterien der Evidenzbasierten Medizin

Anders lautende Aussagen kommen zustande, wenn Studien zur Homöopathie mit anderen Maßstäben gemessen werden als diejenigen der konventionellen Medizin. Oder wenn ärztlicher Erfahrung ihr praktischer Wert abgesprochen wird. Oder wenn Patientinnen und Patienten willkürlich ihr Recht auf Teilhabe an der therapeutischen Entscheidungsfindung vorenthalten wird.

Fakten-Serie:

  1. Homöopathie ist auch präventive Medizin
  2. Fakt ist: Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin

 

Weitere Homöopathie-Informationen

Der Homöopathie-Podcast des DZVhÄ

 

2025-05-22T17:22:29+02:00
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