Welthospiztag: Am Lebensende eine integrative Palliativmedizin gewährleisten

Berlin, 8. Oktober 2022. Heute ist Welthospiztag! Das Motto “Hospiz kann mehr“ ist auch der Anspruch an uns selbst, in krisenhaften Zeiten über den hospizlichen Tellerrand hinauszuschauen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, beschreibt der Deutsche Hospiz- und Palliativ Verband e.V. (DHPV) einen seiner Ansprüche an den Tag. „Hier setzen wir an“, sagt Dr. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). „Die Hausärzte:innen und Palltiativmediziner:innen mit Weiterbildung Homöopathie sind auch in Hospizen tätig und stellen sich nicht nur den medizinischen Herausforderungen des endlichen Lebens und des Sterbens. Wichtig ist ein ausgewogenes und auf den jeweiligen Menschen abgestimmtes Konzept für seine letzte Lebenszeit. Dazu gehört ein gut abgestimmtes Team von Arzt/Ärztin, Pflegende, Ehrenamtliche und den Angehörigen, um den Wünschen und dem freien Willen des Sterbenden gerecht zu werden. Somit haben wir als Ärzte:innen auch den Anspruch am Lebensende eine integrative Palliativmedizin zu gewährleisten“, sagt Michaela Geiger.

Das DZVhÄ-Homöopathie-Zertifikat Palliativmedizin

Der DZVhÄ bietet ein Homöopathie-Zertifikat Palliativmedizin an, dass Curriculum wurde 2021 entwickelt. Die Fortbildung richtet sich an Palliativmediziner:innen und auch an palliativmedizinisches Fachpersonal der stationären oder ambulanten Palliativversorgung. Das Curriculum umfasst einen Ausbildungsumfang von 100 Stunden. Ramona Glaß, Ärztin für Allgemeinmedizin und 2. Vorsitzende des DZVhÄ-Landesverbandes NRW, hat dieses Curriculum mit entwickelt: „Die Homöopathie bietet eine große Auswahl an unterschiedlichen Arzneimitteln für ein großes Spektrum der am Lebensende beobachtbaren Symptomenkomplexe. Ihr Anspruch ist dabei ein ganzheitlicher, individueller Therapieansatz mit dem Ziel der Symptomenlinderung – im Sinne von Cicely Saunders: Den Tagen mehr Leben zu geben. In diesem Sinne wurde das Konzept des Curriculums Homöopathie in der Palliativmedizin erstellt.“

Lesen Sie auch das Interview mit Dr. Claudia Levin, Fachärztin für Innere Medizin und Allgemeinmedizin, über Möglichkeiten der Homöopathie in der Palliativmedizin. Sie ist seit 1995 palliativmedizinisch an Hospizen tätig.

2022-10-10T11:06:22+02:00

Weltkindertag: Kindergerechte Medizin in homöopathischen Praxen

Berlin, 19. September 2022. Der Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“. Die offizielle Webseite weist auf die Situation hin, in der Kinder aktuell besonders belastet sind: Pandemie, Nachrichten über den Ukraine-Krieg,  Klimakrise… und noch vieles mehr und alles gleichzeitig! Dabei sind die meisten Entwicklungen nicht vom Himmel gefallen, sondern Ergebnisse des Handelns – oder auch des Nicht-Handelns! – der Erwachsenen. Man fühlt sich an das Lied von Herbert Grönemeyer erinnert: Kinder an die Macht! Denn: es könnte womöglich kaum schlimmer, aber vielleicht sogar besser werden…

Welche Rolle kann hier die Homöopathie spielen?

Wenn von Kinderrechten die Rede ist, dann sollte auch gefragt werden, welche Medizin benötigen Kinder? Denn das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit darf nicht vergessen werden, zum Beispiel, in dem Kinder dosiert  konventionelle Arzneimittel erhalten, ohne sie zu belasten. Studien aus der Versorgungsforschung belegen, dass durch den Einsatz der Homöopathie zum Beispiel Antibiotika oder Cortison bei Kindern erheblich eingespart werden können. Dies zeigt auch die Erhebung der Securvita Krankenkasse, die die Daten von 15.700 Versicherten, die mindestens drei Jahre lang regelmäßig bei homöopathischen Kassenärzten in Behandlung waren, ausgewertet hat. Ein Ergebnis: Kinder erhielten seltener Antibiotika. Besonders auffällig erwies sich dies bei Kleinkindern ab der Geburt: Mit homöopathischer Behandlung sank die Zahl der mit Antibiotika behandelten Kleinkinder im dreijährigen Untersuchungszeitraum um 16,7 Prozent, während sie in der Vergleichsgruppe um 73,9 Prozent stieg.

Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende DZVhÄ: „Homöopathie ist in der Versorgung von Kindern national, wie international ein wichtiger medikamentöser Therapiebaustein. In Deutschland soll auch weiterhin Kindern, ganz gleich welche sozialen Schichten, die Homöopathie über die Krankenkassen zur Verfügung stehen.“

Kinderärzt:innen berichten aus ihrer Praxis

Wir haben diesen Tag zum Anlass genommen, Kinderärztinnen und Kinderärzte zu fragen, welche Erfahrungen sie mit Homöopathie in der täglichen Praxis haben. Homöopathisch tätige Kinderärztinnen und Kinderärzte bekennen sich zur Integration der Homöopathie in die medizinische Begleitung ihrer kleinen (und größeren) Patientinnen und Patienten. Wir wissen, dass Eltern sich dies wünschen und das Homöopathie als sichere Methode wahrgenommen wird.

Das Thema Kindergesundheit ist Teil des nächsten Deutschen Ärztekongresses für Homöopathie (18.-20.5.2023). Das Thema: Homöopathie am Beginn und Ende des Lebens. Ein Kongress des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ).

2022-09-19T10:47:15+02:00

Homöopathie für Apotheker:innen muss erhalten bleiben

Berlin, 14. September 2022. Die Berliner Apothekerkammer beantragt auf dem Deutschen Apothekertag (14.-16. September 2022) die Weiterbildung Homöopathie für Apotheker:innen zu streichen. Aus Sicht des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) muss dieser Antrag abgelehnt werden, da vor allem die Patintensicherheit darunter leiden würde.

Die Weiterbildung Homöopathie für Apothekerinnen und Apotheker muss erhalten bleiben

Der DZVhÄ lehnt den Antrag der Berliner Apothekerkammer auf dem Deutschen Apothekertag entschieden ab. Der Berliner Antrag wird damit begründet, dass die Führung des Titels „Apotheker:in für Naturheilverfahren und Homöopathie“ suggerieren würde, „dass die Homöopathie eine wissenschaftlich anerkannte und evidenzbasierte Arzneimitteltherapie ist“.

Dr. med. Michaela Geiger, 1. DZVhÄ-Vorsitzende: „Homöopathie ist eine wissenschafts-basierte Methode, sie erfüllt alle Kriterien der auf drei Säulen stehenden evidenz-basierten Medizin. Die Beratungskompetenz der Apothekerinnen und Apotheker im Bereich Homöopathie dient der Patientensicherheit. Rund 90 Prozent der homöopathischen Arzneien werden ohne Verordnung verkauft.“

Aus diesen Gründen lehnt der DZVhÄ den Berliner Antrag ab: 

  • Arzneimittelstatus und Apothekenpflicht von Homöopathika

Homöopathika sind Arzneimittel, sowohl im nationalen Recht (Arzneimittelgesetz, z.B. §§ 4, 38, 39, 63c) als auch im Europarecht (Directive 2001 83/EC; z.B. Art. 14, Art. 16) und unterliegen der Apothekenpflicht. Weitere Regularien für Homöopathika finden sich beispielsweise in der Arzneimittelverschreibungsverordnung und im Betäubungsmittelgesetz (ausgenommene Zubereitungen).

Die gesetzlichen Grundlagen sind zwar Teil des Studiums, Besonderheiten in Bezug auf homöopathische Arzneimittel werden aber laut Curriculum in der Bereichsweiterbildung abgehandelt.

  • Verankerung in offiziellen Arzneibüchern

Die Herstellung von Homöopathika ist im offiziellen deutschen homöopathischen Arzneibuch (HAB) beschrieben, große Teile des HAB wurden und werden schrittweise in das Europäische Arzneibuch (Ph. Eur.) überführt. Momentan befinden sich im Ph. Eur. 10.5. insgesamt 43 Monografien mit homöopathischem Kontext.

Arzneibücher sind Grundlagenliteratur für Apotheker und laut Apothekenbetriebsordnung § 5 Pflichtliteratur in der Apotheke.

Allein die Verankerung in offiziell gültigen Arzneibüchern verpflichtet Apotheker über die Thematik Bescheid zu wissen.

Die hier zur Diskussion stehende Weiterbildung spezifiziert das im Studium erworbene Wissen über die Herstellung von Homöopathika und anderen naturheilkundlichen Arzneimitteln.

  • Beratungspflicht in der Apotheke

Homöopathie hat eine lange Tradition gerade in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Staaten. Homöopathika werden von Ärzten und nichtärztlichen Therapeuten verschrieben, aber auch vielfach von Laien genutzt. Es besteht eine hohe Akzeptanz bei Patientinnen und Patienten für diese Therapierichtung (1).

Homöopathika unterliegen der Apothekenpflicht. Über deren Anwendung, Dosierung aber auch Risiken und Grenzen der Therapie muss in der Apotheke, genau wie über alle anderen Arzneimittel, beraten werden. Dies umso mehr, seit die Dosierung registrierter homöopathischer Einzelmittel nicht mehr Teil des Beipackzettels ist!

  • Leitliniengerechte Beratung

Homöopathische Arzneimittel haben Eingang in verschiedenen Leitlinien gefunden.

Beispielhaft seien hier die S3 Leitlinien „Akuter Schwindel in der Hausarztpraxis“ und „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ genannt (2,3).

Der Eingang in Leitlinien zeigt darüber hinaus, dass für homöopathische Arzneimittel durchaus Evidenz vorhanden ist!

  • Evidenzgedanke

Evidenz steht auf 3 Säulen. Zur sogenannten internen Evidenz gehören die Erfahrungen des Arztes/Therapeuten sowie die Präferenz der Patienten. Das Reduzieren des Evidenzkonzepts ausschließlich auf externe Evidenz und der Fokus lediglich auf Metaanalysen und RCTs (Spitze der Evidenzpyramide) geht am Evidenzgedanken vorbei und ist schlichtweg falsch!

Zudem existieren placebokontrollierte klinische Prüfungen mit Homöopathika, die beispielsweise auch Einzug in Leitlinien gefunden haben (4,5).

Die fehlende Evidenzlage als Begründung zur Streichung der Homöopathie aus der Zusatzbezeichnung anzuführen ist falsch.

  • Verpflichtung zur Herstellung von Rezepturen

Die Herstellung von Arzneimitteln gehört zu den Kernkompetenzen der ApothekerInnen oder PTAs. Therapeutisch verordnete Individualrezepturen, die auch Homöopathika bzw. die Einarbeitung homöopathischer Mittel in Individualrezepturen betreffen können, müssen in jeder Apotheke hergestellt werden können (Apothekenbetriebsordnung).

  • Pharmakovigilanzpflicht

Homöopathika unterliegen als Arzneimittel -egal ob registriert oder zugelassen- der vollen Pharmakovigilanzpflicht (AMG § 63c). ApothekerInnen und PTAs als HeilberuflerInnen sind zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen verpflichtet.

Hieraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, typische Reaktionen auf die Gabe eines homöopathisch gewählten Arzneimittels (wie z.B. die Erstverschlimmerung) von klassischen Arzneimittelnebenwirkungen abgrenzen zu können. Das ist Teil des Curriculums der Bereichsweiterbildung.

  •  Was ist eigentlich mit Herausnahme des Begriffes Homöopathie gemeint?

Rein regulatorisch sind auch die im Curriculum genannten Arzneimittel anderer naturheilkundlicher Verfahren (mit 24 h angegeben) Homöopathika und im Ph.Eur., HAB oder anderen Pharmakopöen monografiert: Biochemie nach Schüßler, anthroposophisch erweiterte Medizin, Spagyrik, Homotoxinlehre, Isopathie, Nosoden-Therapie, Bachblütentherapie (in British Homeopathic Pharmacopoeia)

Wie steht es um die phytotherapeutische Anwendung von Urtinkturen, die als Homöopathika registriert sind, sollen die auch aus dem Curriculum entfernt werden?

Gilt der Antrag gleichermaßen für diese Therapierichtungen oder ist lediglich die Homöopathie im Sinne des Ähnlichkeitsprinzips gemeint?

Mit diesem Rundumschlag wäre das Curriculum, welches momentan 100 Stunden umfasst, um etwa 60 Stunden reduziert. Die Frage ist: Was bleibt dann noch übrig?

  • Stellenwert/Umfang der Homöopathie im Pharmaziestudium

Die AntragstellerInnen der LAK Berlin sind der Meinung, dass die oben angeführten Punkte ausreichend im Pharmaziestudium bzw. im praktischen Jahr gelehrt würden. Dem ist nicht so. Im 3. Abschnitt sind in manchen Kammerbereichen lediglich 90 Minuten der Homöopathie und weiteren naturheilkundlichen Verfahren gewidmet.

DZVhÄ Fazit 

Die Bereichsweiterbildung inclusive Homöopathie ist weiterhin nötig, um die komplexe Thematik für interessierte ApothekerInnen anzubieten! Dies muss auch weiterhin unter dem Dach der Apothekerkammern angeboten werden.

Quellen

  1. Forsa. Meinungen zur Homöopathie. Berlin: Forsa-Umfrage F20.0082/38662;28.Feb 2020
  2. S3-Leitline „Schwindel, akut in der Hausarztpraxis“ https://www.awmf.org/leitlinien/detail/II/053-018.html; aufgerufen am 12.09.2022
  3. S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“   S3-Leitlinie Komplementärmedizin (awmf.org); aufgerufen am 12.09.2022
  4. Frass M, Lechleithner P, Gründling C et al. Homeopathic Treatment as an Add-On Therapy May Improve Quality of Life and Prolong Survival in Patients with Non-Small Cell Lung Cancer: A Prospective, Randomized, Placebo-Controlled, Double-Blind, Three-Arm, Multicenter Study. Oncologist 2020; 25:e1930-e55
  5. HRI: Homeopathic Research Institute. Homeopathy Research Institute | HRI (hri-research.org); aufgerufen am 12.09.2022 / Homeopathy Research Institute | HRI – Die Homöopathie-Debatte (hri-research.org); aufgerufen am 12.09.2022

 

2022-09-19T10:39:21+02:00

Podcast: Präsident Bundesapothekerkammer zur Patientensicherheit

Der Internationale Tag der Patientensicherheit am 17. September ist ein Aktionstag der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Er steht unter dem Motto Medikamente ohne Schaden. Wir haben zu unserem vierten DZVhÄ-Podcast den Präsidenten der Bundesapothekerkammer eingeladen, Herrn Thomas Benkert, und fragen ihn, welche Rolle die Beratung in der Apotheke für die Patientensicherheit spielt. Und wir sprechen mit Dr. Ulf Riker, Internist und Vorstandsmitglied im DZVhÄ, über Patientensicherheit im Miteinander von konventioneller und homöopathischer Medizin.

Dr. Ulf Riker, Internist:

„Es ist unsere Aufgabe als homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte, die Patient:innen dort abzuholen, wo sie als kranke Menschen stehen. Wir müssen ihre Befunde kennen, aber auch ihr subjektives Befinden, ihre Ängste und ihre Wünsche wahrnehmen, ernstnehmen und darauf eingehen. Das kann bedeuten, dass ich einem Patienten sage: Ja, ich kann Ihnen in der konkreten Krankheitssituation eine homöopathische Begleitung anbieten. Oder ich muss sagen: Nein, ich denke, Sie sollten zunächst auf konventionelle Medizin setzen, damit Komplikationen oder irreversible Gewebe- oder Organschäden vermieden werden.“

Thomas Benkert, Apotheker:

„Wir müssen in der Beratung in der Apotheke zunächst abklären, ob der Kunde mit den Beschwerden, für die er die homöopathische Arznei kauft, bereits in einer ärztlichen Behandlung ist. Wir fragen auch, ob regelmäßig Medikamente genommen werden und wenn ja, welche. Es wäre natürlich ein Eklat, wenn dieser Kunde ein Bluthochdruckmittel absetzen würde, um es durch ein homöopathisches zu ersetzen. Aber: Homöopathische Arzneien haben ihre Berechtigung und sie gehören als Arzneimittel in die Apotheke. Es bedarf der fachlichen Beratung durch Apotheker:innen im Sinne der Patientensicherheit.

Diese DZVhÄ-Podcasts sind bisher erschienen

  • Die Integrative Medizin – Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ im Gespräch mit Robert Schmidt, Chefarzt des Münchner Krankenhauses für Naturheilweisen über die Integrative Medizin in Praxis und Klinik.

  • Über die Vielfalt in der Medizin – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Ulf Riker, Vorstände des DZVhÄ, berichten u.a. an Beispielen aus der eigenen Praxis, warum Pluralismus und Therapiefreiheit wichtige Werte in der Medizin sind.

  • Die Anamnese in der Homöopathie – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstände des DZVhÄ, sprechen darüber, wie sich in der Homöopathie das diagnostische Gespräch mit der klinischen Diagnostik zu einer Medizin verbindet.
2022-09-14T19:50:19+02:00

Podcast: Das Gespräch in der Homöopathie

Steht in der Homöopathie das Gespräch im Vordergrund? Ist Homöopathie sprechende Medizin? Und werden die Patient:innen davon gesund?

Im dritten DZVhÄ-Podcast sprechen Dr. med. Michaela Geiger (1. Vorsitzende DZVhÄ), Hausärztin/ Notfallmedizinerin, und Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr (DZVhÄ Vorstand Weiterbildung), Allgemeinmedizinerin, über die Anamnese in der Homöopathie.

Die Ärztinnen räumen mit Vorurteilen über die Fallaufnahme in der Homöopathie auf und erklären, wie in der Homöopathie das diagnostische Gespräch mit der klinischen Diagnostik verbunden werden.

Diese DZVhÄ-Podcasts sind bisher erschienen

  • Die Integrative Medizin – Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ im Gespräch mit Robert Schmidt, Chefarzt des Münchner Krankenhauses für Naturheilweisen über die Integrative Medizin in Praxis und Klinik.

  • Über die Vielfalt in der Medizin – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Ulf Riker, Vorstände des DZVhÄ, berichten u.a. an Beispielen aus der eigenen Praxis, warum Pluralismus und Therapiefreiheit wichtige Werte in der Medizin sind.

 

2022-09-12T16:07:24+02:00

Video: Die reproduzierte Wasserlinsen-Forschung

In diesem kurzen DZVhÄ-Video erklärt PD Dr. Stephan Baumgartner, Universitäten Witten/Herdecke und Bern, kurz & bündig die reproduzierbare Wasserlinsenforschung. Dieser Ausschnitt ist aus Baumgartners Vortrag über die Grundlagenforschung in der Homöopathie vom DZVhÄ-Kongress im Mai 22. Baumgartner kommt erstmalig zu der Aussage: „In ausgedehnten verblindeten und randomisierten Experimentreihen ergibt sich wiederholt deutliche empirische Evidenz für spezifische Wirkungen von auch hochverdünnten homöopathischen Potenzen.“

 

2022-09-14T08:59:42+02:00

Physiker: Wirkung homöopathischer Potenzen geht über Placebo     

Berlin, 2. September 2022. PD Dr. sc. nat. Stephan Baumgartner, Universitäten Witten/Herdecke und Bern, stellt im Video des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) Ergebnisse seiner langjährigen Forschung dar. Der Wissenschaftler kommt nach rund 25 Jahren Grundlagenforschung zur Homöopathie zu dem Schluss, dass die Resultate der Experimente seiner Forschungsgruppe:

– nicht mit der Hypothese in Einklang zu bringen sind, dass es sich bei homöopathischen Präparaten um reine Placebos handelt. Mehr als Placebo.

– In ausgedehnten verblindeten und randomisierten Experimentreihen ergibt sich wiederholt deutliche empirische Evidenz für spezifische Wirkungen von auch hochverdünnten homöopathischen Potenzen. Etwa in einer Potenz D 30, in der kein Molekül des Ausgangsstoffs nachweisbar ist. Reproduzierbare Ergebnisse.

– In den kommenden Jahren wird die Erforschung des Wirkprinzips von homöopathischen Präparaten im Zentrum seiner Forschung stehen, um die Frage zu beantworten, wie die beobachteten Wirkungen der Homöopathie erklärt werden können. Wirkprinzip wird erforscht.

Für seinen Vortrag „Aktuelles aus der homöopathischen Grundlagenforschung“ erhielt der Physiker PD Dr. sc. nat. Stephan Baumgartner den Preis für den besten Vortrag auf dem Deutschen Ärztekongress für Homöopathie (25.-28.5.22, Münster) des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Der Vortrag wird in diesem Video gekürzt wieder gegeben. Stephan Baumgartner arbeitet an den Universitäten Witten/Herdecke und Bern.

Quellen

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/21057725/

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35327354/

 

2022-09-02T09:52:41+02:00

Artikel: Evidenzbasierte Human- und Veterinär-Homöopathie

Am 17. August 2022 erschien in der peer-reviewed Zeitschrift Animals der Artikel Evidence-Based Human Homeopathy and Veterinary Homeopathy. Autor:innen sind Petra Weiermayer, Michael Frass, Thomas Peinbauer, Liesbeth Ellinger, Edward De Beukeler. Sie kommen zu dem Schluss, dass es „für die individualisierte Homöopathie auch bei methodisch hochwertigen Studien Effekte auf allen Qualitätsstufen nach den Cochrane-Kriterien erkennbar“ seien.

Aus der Zusammenfassung

Diese drei Fakten sind die Basis für eine umfassende Darstellung der Evidenz zur Homöopathie:

  • Homöopathische Arzneimittel ohne Indikation sind hinsichtlich Herstellung, Qualität, Unbedenklichkeit und Anwendungsprinzipien zu 100% identisch, unabhängig davon, ob sie bei Tieren oder Menschen eingesetzt werden,
  • dass das Simile-Prinzip beachtet wird,
  • wenn der Wirksamkeitsnachweis der individualisierten Homöopathie in einer oder mehreren Indikationen vorliegt, scheint die logische Konsequenz zu sein, dass auch auf die Wirksamkeit in anderen Indikationen geschlossen werden kann.

Betrachtet man die Kriterien der evidenzbasierten Medizin für Design, Durchführung, Dokumentation und Bewertung von Studien in der Homöopathie, so sind insbesondere für die individualisierte Homöopathie auch bei methodisch hochwertigen Studien Effekte auf allen Qualitätsstufen nach den Cochrane-Kriterien erkennbar. In Anbetracht von One Health und den Forderungen des europäischen Green Deals (Farm2Fork-Strategie) und der EU-Öko-Verordnung 2018/848 erscheint die Anwendung der Homöopathie im Sinne einer integrativen Tiermedizin und die Integration der Komplementärmedizin einschließlich der Homöopathie an den Universitäten eine notwendige Konsequenz und eine Forderung im Interesse der Patienten.

Zum Artikel

Evidence-Based Human Homeopathy and Veterinary Homeopathy. Comment on Bergh et al. A Systematic Review of Complementary and Alternative Veterinary Medicine: “Miscellaneous Therapies”. Animals 2021, 11, 3356

 

2022-08-24T16:39:14+02:00

Herr Minister Lucha: das sind die Fakten!

Berlin, 23. August 2022. Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hat sich für Homöopathie und gegen eine vorläufige Entscheidung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ausgesprochen, die Weiterbildung Homöopathie abzuschaffen. Das hat ihm viel Gegenwind eingebracht. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) begrüßt Luchas Stellungnahmen und liefert zur Unterstützung Fakten zur Homöopathie.

Die Neue Züricher Zeitung hat kürzlich darauf hingewiesen, dass sich in den letzten Jahrzehnten zwischen moderner und alternativer Medizin ein „aufgeschlossenes Verhältnis“ entwickelt habe. Das stimmt einerseits, aber jede Münze hat zwei Seiten.

Die eine: Es gibt zahlreiche hochqualifizierte Einrichtungen im Klinik- und Ambulanzbereich, die ernsthaft und konsequent auf wissenschaftlicher Basis komplementäre Therapiemethoden in ihre individuellen Behandlungskonzepte einbeziehen, beforschen und dabei pathogenetische und salutogenetische Aspekte gleichermaßen berücksichtigen. Dies entspricht nicht zuletzt dem Wunsch großer Teile der Bevölkerung und wird durch spezifische ärztliche Weiterbildung gewährleistet. Die Therapiesicherheit steht dabei ohne jede Frage im Zentrum jeder ärztlichen Bemühung

Die andere: Es gibt Stimmen, die alles ablehnen und teilweise mit missionarischem Sendungsbewusstsein bekämpfen, was sich nicht unmittelbar einem – inzwischen inflationär gebrauchten – Evidenzbegriff unterordnen lässt. Dabei wird die im Grunde wünschenswerte Evidenzbasierung oft genug sinnentstellend interpretiert, indem ausschließlich die externe Evidenz („Studien“) in den Fokus gerückt, die interne Evidenz („ärztliche Erfahrung“) sowie die Patientenwünsche ignoriert werden. Im Zentrum dieser selektiven Wahrnehmung steht seit Jahren die Homöopathie. Und deren Anwender werden wahlweise als „Flacherdler“, „Voodoo-Mediziner“, „Esoteriker“ oder ewig gestrige Wissenschaftsverächter denunziert.

Vor diesem Hintergrund bedarf es einiger grundsätzlicher Klarstellungen:

1. Homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte sind akademisch ausgebildet, vertreten, wo immer möglich, eine wissenschaftsbasierte Medizin, sind Teil einer Ärzteschaft, die den facharztübergreifenden Austausch sucht, vertreten ein kollegiales Miteinander im Interesse der Patientinnen und Patienten und haben – im Gegensatz zu ihren Kritikern – keine Berührungsängste gegenüber den Vertretern der konventionellen modernen Medizin.

2. Homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte akzeptieren Evidenzbasierte Medizin, sofern alle drei Säulen der Sackett‘schen Definition im Fokus bleiben. Dies bedeutet nicht Beliebigkeit in der Fokussierung auf die eine oder andere der drei Säulen. Es bedeutet vielmehr, bei jedem einzelnen Kranken abzuwägen, welche der Teilaspekte im Interesse von Sicherheit und Würde des/der individuellen Patient:in im Vordergrund zu stehen haben. Im Übrigen: Für viele, gerade ältere und unter Umständen multimorbide Patient:innen existieren keine evidenzbasierten Therapieleitlinien, sodass in diesen Fällen ohnehin und oft genug die Patientenpräferenz und ärztliche Erfahrung den Ausschlag geben muss.

3. Placebo-Effekte finden sich in allen Bereichen der Medizin und sollten aus Sicht der noch relativ jungen Placebo-Forschung auch explizit genutzt werden. Selbstverständlich treten auch in der Homöopathie solche Effekte auf, aber ausgebildete und erfahrene homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte können im Einzelfall an der mitunter überraschenden, teilweise auch zunächst widersprüchlichen oder sogar „falschen“ Patient:innen-Reaktion ausreichend sicher unterscheiden, ob es sich um eine reine Placebo-Reaktion handelt oder um eine Arzneimittelwirkung. Diese Beurteilung setzt freilich mehr als bloß theoretische oder auch ideologisch verkrampfte Auseinandersetzung mit Homöopathie voraus.

4. Die Grundlagenforschung zur Homöopathie hat in den letzten Jahren reproduzierbare Ergebnisse in Pflanzen- und Tiermodellen geliefert, die eindeutig jenseits mutmaßlicher Placebo-Reaktionen liegen und die prinzipielle Wirksamkeit auch höher potenzierter Wirkstoffzubereitungen belegen. Was also „eigentlich“ gar nicht sein kann, lässt sich im wissenschaftlichen Experiment nachweisen. Für manche Kritiker:innen der Homöopathie sind solche Ergebnisse störend und werden flugs als irrelevant relativiert. Wissenschaft wäre, verstehen zu wollen, wie das sein kann.

5. Die Versorgungsforschung hat wiederholt die alltagspraktische Relevanz des komplementären Einsatzes von Homöopathie gezeigt. Wenn sich unter homöopathischer Therapie z.B. Antibiotika nachweislich einsparen lassen, dann wäre es eine fatale Fehlentscheidung, dies vor dem Hintergrund bedrohlicher Resistenzentwicklungen allein aus prinzipiellen theoretischen Überlegungen nicht zu tun! Ähnliches gilt für Einsparung von Psychopharmaka und Schmerzmitteln, und sogar Krankentage und Liegezeiten in Kliniken lassen sich reduzieren. Solche Resultate gehören somit auch in jede gesundheitsökonomische Güterabwägung!

6. Der aktuelle Diskurs rund um Homöopathie lässt auf Seiten der Kritiker Augenmaß und intellektuelle Redlichkeit Auffällig dabei: Die Anti-Homöopathie-Protagonist:innen – wir können sie auch als Kampagnenführer:innen bezeichnen – haben fern eigener wissenschaftlicher Tätigkeit zum Thema nie irgendwelche eigenen konstruktiven Beiträge zur wissenschaftlichen Datenbasis beigetragen, und viele Medien haben deren meist destruktiven Argumentationsduktus zumeist ungefiltert übernommen. Die Folge: Argumente werden nur noch selten gehört, berücksichtigt oder abgewogen, sondern lediglich mantraartig wiederholt.

7. Ein Wort noch zu den Patientinnen und Patienten, die ja eigentlich im Mittelpunkt aller Überlegungen und damit am Anfang stehen sollten: Aufgeklärte Menschen können in Zeiten von Google und Co. sich jederzeit über Medikamente, Nebenwirkungen, Alternativen, Experten und eben auch über Homöopathie informieren. Und die Nachfrage nach und Zufriedenheit mit homöopathischen Arzneimittel ist hoch. Wenn Menschen sich also für Homöopathie – komplementär oder integrativ – entscheiden, dann tun sie dies zumeist aus Erfahrung, Überzeugung, Empfehlungen oder auch aus Frustration wegen ihrer Erfahrungen in der konventionellen Medizin.

Das spricht nicht gegen letztere, aber auch nicht gegen Homöopathie! Die vielbeschworene „Gefahr“, die für angeblich uninformierte Patientinnen und Patienten von der Homöopathie ausgeht, ist ein selbstgeschnitztes Scheinargument mit dem Ziel der Verunsicherung. In ärztlicher Hand ist Homöopathie eine sichere Ergänzung des therapeutischen Werkzeugkastens und somit Teil einer breit angelegten und wissenschaftlich begleiteten Integrativen Medizin.

2022-08-23T16:18:45+02:00

Kommentar: EVIDENZ und ERFAHRUNG – kein Widerspruch!

„Die Summe aus externer und interner Evidenz muss stimmen“

Dieser Satz stammt von …. Lauterbach? Falsch! Hirschhausen? Schön wär`s! Grams-Nobmann? Voll daneben! Sie brauchen noch ein bisschen mehr Information…? Sehr gerne, wie wär`s damit:

„Wenn in der Frage, die ein Patient aufwirft, keine randomisierte Studie durchgeführt wurde, ist nach der nächstbesten Evidenz zu suchen und diese zu nutzen“

 Sie ahnen schon was? Sie brauchen noch etwas Hilfe? Also:

„In dem Maße, wie der Grad der externen Evidenz abnimmt, muss die interne Evidenz (ärztliche Kunst, Kompetenz) zunehmen“

 Also bitte, jetzt sind Sie aber schon ganz nah dran! Sie meinen, der letzte Satz sei aus dem Zusammenhang gerissen? Bitte schön, so geht’s weiter im Text:

„Nur die Zunahme an interner Evidenz vermeidet in diesen Situationen eine unkontrollierbare Beliebigkeit in der Therapieentscheidung. Denn gerade in diesen Situationen kommt der Kompetenz  des Arztes, seinem Können und seiner Erfahrung die entscheidende Bedeutung zu.“

Und dann kommt der erste oben zitierte Satz, da capo. Eine runde Sache eigentlich! Und sie stammt von David Sackett, dem Begründer der Evidenzbasierten Medizin!

Es entspricht der medizinischen „Leitkultur“ unserer Tage, ausschließlich (natur-) wissenschaftlichen Studienergebnissen auf dem Altar des positivistischen Zeitgeistes zu huldigen. Wer zaghaft oder auch selbstbewusst darauf hinweist, dass es daneben auch noch eine, in der Praxis gewachsene Erfahrung gibt, der oder die wird sehr rasch als Ketzer denunziert und auf dem Scheiterhaufen der reinen medizinischen Lehre verbrannt. Zumindest, wenn es um Homöopathie geht: da gibt es einen Shitstorm, wenn man sich auf Erfahrung beruft, z.B. so (auf Twitter, und das ist die absolut harmlose Variante): Erfahrung? Ich kann es nicht mehr hören. Evidenz bedeutet Wissenschaft, der Rest kann weg… und so weiter.

Sehr geehrte Ordinarien medizinischer Fakultäten, liebe Chef- und Oberärzte, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der primärärztlichen Basisversorgung: kommen Sie alle ohne Ihre Erfahrungen aus jahre- und jahrzehntelanger Praxistätigkeit aus? Folgen Sie nur noch vorgegebenen Therapie-Algorithmen? Machen Sie sich und wir uns nicht als Menschen Schritt für Schritt überflüssig? Was machen wir in unklaren Entscheidungssituationen, bei multimorbiden Patienten, bei unerwartetem Nichtansprechen unserer Therapieentscheidungen, bei nicht tolerierbaren Wechsel- oder Nebenwirkungen unserer evidenzbasierten Standart-Therapien? Oder bei Menschen am Ende ihres Lebens, wenn manche Therapieoptionen ausgeschlossen, kontraindiziert oder von den Betroffenen schlicht  nicht (mehr) gewünscht werden?

Wie oft gelingt es uns denn, einen durch biomathematische Verfahren definierten „Normalpatienten“ mit einem individuellen Kranken zu vergleichen und ihm zu 100 Prozent gerecht zu werden? Ist es bewiesen, dass eine individuelle und erfahrungsgestützte Therapie im Einzelfall weniger zielführend ist als eine streng an Kriterien der Evidenzbasierung orientierte Behandlung? Die evidenzbasierte Medizin ist eine wesentliche Errungenschaft im Kampf gegen Beliebigkeit in der Therapie. Aber, wie schon Sackett hervorhob, ist EbM eben nicht nur der alternativlose Verweis auf wissenschaftliche Studienergebnisse, sondern beinhaltet  ein „Sowohl, als auch“, also das neben- und miteinander von Wissenschaft und Erfahrung. Wie Sackett es eben so treffend formuliert hat: Die Summe aus Beidem muss stimmen.

Die Homöopathie wegen – angeblichen! – Mangels an wissenschaftlichen Studienergebnissen aus Köpfen, Herzen und Weiterbildungsordnungen zu streichen ist nicht rational, sondern weltanschaulich begründet. Indem man die vorhandenen Ergebnisse aus Grundlagen- und Versorgungsforschung negiert, wird im aktuellen Diskurs auch gleich der Wert von ärztlicher Erfahrung über Bord gekippt. Von den positiven Erfahrungen zahlloser Patientinnen und Patienten ganz zu schweigen! Es wird der Einfachheit halber unterstellt, dass auch die Erfahrung der Menschen bedeutungslos wären, weil die Wissenschaft es allemal besser weiß, was einem kranken Menschen gut zu tun hat und was nicht. Diese Sicht hat, mit Verlaub, etwas selbstgerecht Autoritäres an sich, und die Zensur alternativer Behandlungsoptionen wie der Homöopathie ist, wie jede Zensur auch ein potenzieller Schritt in die Unfreiheit. Dagegen sollten sich all jene wehren, denen ihre persönlichen, aber auch die politischen Freiheiten wichtig und wertvoll sind, die uns unsere freiheitliche Demokratie bietet!

Dr. med. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender

2022-07-25T17:32:10+02:00
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