Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Berlin, 22. Mai 2025. Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert. Sie ist sicher in der Therapie, kompatibel mit der konventionellen Medizin und es lassen sich konventionelle Arzneimittel einsparen. Dr. med. Ulf Riker, Facharzt für Innere Medizin / Homöopathie und 2. DZVhÄ-Vorsitzender, stellt in Serie Fakten zur Homöopathie vor.

Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin (EbM) und bewährte Therapiemethode im Rahmen der Integrativen Medizin. Abgeschlossenes Medizinstudium, klinische Erfahrung sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildung im Bereich Homöopathie bilden das solide Fundament. Wie Vieles in der Medizin hat auch Homöopathie ihre Grenzen – aber sie bietet auch Hilfe und Unterstützung, wenn die konventionelle Medizin an ihre Grenzen stößt.

Kein Risiko

Zurecht fordert die Evidenzbasierte Medizin, dass der Nutzen einer Methode größer sein soll als ihr Risiko. Immer wieder wird von den Kritikern der Homöopathie vorgetragen, Homöopathie beinhalte das Risiko, dass den Kranken andere notwendige Therapien vorenthalten würden. Quellen, die diese Aussage bestätigen, gibt es keine. Homöopathisch zusatzqualifizierte Ärztinnen und Ärzte kennen aber die Leitlinien der konventionellen Medizin und sind in der Lage, individuell zu entscheiden, welche Therapie erforderlich und ausreichend sicher ist.

Kompatibel mit konventioneller Medizin

Medikamente der konventionellen Medizin wirken auf der Ebene der Moleküle und deren Interaktion mit Rezeptoren. Homöopathische Arzneien wirken wie andere Naturheilverfahren auch nach einem besonders spezifischen Reiz-Reaktions-Prinzip. Beide Wirkprinzipien behindern sich meist nicht, sondern können sich ergänzen. Daraus resultieren Effekte von Synergie. Also kein „Entweder – oder“, sondern angepasstes „Sowohl – als auch“!

Medikamente einsparen

Homöopathische Arzneien können bei korrekter Auswahl Schmerzen lindern, Fieber senken, Antibiotika einsparen, allergische Reaktionen dämpfen, Hautausschläge zum Verschwinden bringen und Vieles mehr. Weniger allopathische Medikamente bedeuten auch weniger Medikamenten-Nebenwirkungen. Ärztinnen und Ärzte können individuell festlegen, welche Medikamente (oder andere Verfahren der konventionellen Medizin) unumgänglich sind und wann Homöopathie Erfolg verspricht.

Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Der Mehrwert der Homöopathie zeigt sich in Studien aus der Versorgungsforschung, vor Allem aber im konkreten Praxisalltag! Patientinnen und Patienten erleben die Wirkung homöopathischer Arzneien ganz unmittelbar und oft auch nachhaltig. Das ist der Grund, warum weite Teile der Bevölkerung sich den Erhalt der Homöopathie wünschen: der Mehrwert überzeugt!

Fakten-Serie:

  1. Homöopathie ist auch präventive Medizin
  2. Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin
  3. Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Weitere Homöopathie-Informationen

Der Homöopathie-Podcast des DZVhÄ

 

2025-05-22T17:24:04+02:00

Fakt ist: Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin

Berlin, 8. Mai 2025. Fakt ist: Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin (EbM). In der EbM kommen nur solche Methoden zur Anwendung, für die der Nachweis erbracht wurde, dass ihr Nutzen größer ist als ihr Risiko. Basis hierfür sind nicht Meinungen, sondern die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zur Wirksamkeit einer Methode. Dr. med. Ulf Riker, Facharzt für Innere Medizin / Homöopathie und 2. DZVhÄ-Vorsitzender, stellt in Serie Fakten zur Homöopathie vor.

Nach David Sackett, dem Begründer der heutigen EbM umfasst eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung in der Medizin aber nicht nur die wissenschaftlichen Beweise, sondern auch das Können und die Urteilskraft die Ärztinnen und Ärzte durch ihre Erfahrung und klinische Praxis erwerben. Und sie umfasst zum Dritten die Frage, ob eine getroffene Therapieentscheidung auch den Erwartungen oder Werten von Patientinnen und Patienten entspricht.

Quellen:

Nachweis der Wirksamkeit

Sowohl in der Grundlagenforschung (z.B. in Pflanzen- oder Tiermodellen), als auch in der Versorgungsforschung gibt es zahlreiche relevante Ergebnisse, die zeigen, dass potenzierte Substanzen zu nachweisbaren Effekten führen. Auch klinische Studien (zuletzt ein Systematischer Review über 6 Metaanalysen) belegen die Wirksamkeit homöopathischer Arzneien.

Quellen:

Klinische Expertise und ärztliche Erfahrung

Viele Generationen vor uns und Homöopathen weltweit haben positive Erfahrungen mit Homöopathie gemacht. Heute wenden Ärztinnen und Ärzte Homöopathie auf Grundlage ihres akademischen Studiums sowie der enormen Fortschritte der konventionellen Medizin als Teil einer Integrativen Medizin an, wenn dies möglich, sinnvoll und ausreichend sicher ist und von Patientinnen und Patienten gewünscht wird.

Quellen:

Wünsche der Patientinnen und Patienten

Menschen haben im Falle von Krankheit das Recht und die Freiheit, über ihre Therapie mit zu entscheiden. Zahlreiche Umfragen belegen seit Jahren, dass Homöopathie als Teil einer Integrativen Medizin von großen Teilen der Bevölkerung gewünscht wird. Dasselbe gilt auch für die Erstattung der Therapiekosten.

Quellen:

Ärztliche Homöopathie erfüllt die Kriterien der Evidenzbasierten Medizin

Anders lautende Aussagen kommen zustande, wenn Studien zur Homöopathie mit anderen Maßstäben gemessen werden als diejenigen der konventionellen Medizin. Oder wenn ärztlicher Erfahrung ihr praktischer Wert abgesprochen wird. Oder wenn Patientinnen und Patienten willkürlich ihr Recht auf Teilhabe an der therapeutischen Entscheidungsfindung vorenthalten wird.

Fakten-Serie:

  1. Homöopathie ist auch präventive Medizin
  2. Fakt ist: Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin

 

Weitere Homöopathie-Informationen

Der Homöopathie-Podcast des DZVhÄ

 

2025-05-22T17:22:29+02:00

Grüner Antrag ‚Homöopathie‘ ist medizinisch und wissenschaftlich unhaltbar

Berlin, 20. Januar 2025. Die GRÜNEN werden sich auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) am 26. Januar auch mit Anträgen zur Homöopathie beschäftigen müssen. Einer der Anträge fordert das Ende der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Begründung hält eine wissenschaftliche Betrachtung nicht Stand und ist medizinisch unsinnig.

Auf Initiative eines Pharmaziestudenten aus Berlin stellen 119 weitere GRÜNE für ihre Bundesdelegiertenkonferenz Ende Januar folgenden Antrag:

Wir setzen uns dafür ein, dass Leistungen nur dann von der Solidargemeinschaft übernommen werden, wenn sie medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und ihre Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist. Folglich lehnen wir die solidarische Finanzierung von homöopathischen Zubereitungen und anderen Präparaten ab, bei denen weder eine wissenschaftlich fundierte Wirksamkeit nachgewiesen noch eine quantitative und qualitative Analyse eines Wirkstoffs möglich ist.

Dieser Grüne Antrag ist aus mehreren Gründen kompletter Unfug
  • Ob ärztliche Leistungen „medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt“ sind entscheiden weder Pharmaziestudenten noch die Politik, sondern ausschließlich Ärztinnen und Ärzte mit Praxiserfahrung und dem gewachsenen Vertrauen ihrer Patientinnen und Patienten, und zwar immer im konkreten Einzelfall sowie aufgrund entsprechender Befundlage, Prognose einer Krankheit und potenziell drohender Komplikationen.
  • Ob die „Wirksamkeit (einer Therapiemethode) wissenschaftlich erwiesen“ ist kann nur aufgrund einer vollständigen, aber nicht einer willkürlichen Auswahl relevanter Forschungsarbeiten beantwortet werden. Die in der Begründung zum Antrag genannten Veröffentlichungen des NHMRC (2015, sogenannte „Australien-Studie“) sowie der EASAC (2017) lassen nicht nur die erforderliche Aktualität vermissen, sondern sind – und waren von Anfang an – umstritten: einerseits wegen der zugrunde gelegten, unüblichen Studienkriterien (NHMRC – Folge: es blieben überhaupt nur noch 5 Studien übrig, keine davon zum Thema individualisierter Homöopathie) oder wegen eindeutiger Zielvorgaben (EASAC – das zu erzielende Ergebnis war bereits im Arbeitsauftrag vorgegeben).
  • Der Antrag ignoriert ohne jede Begründung die Existenz eines aktuellen (2023, Hamre et al.) systematischen Review über 6 placebokontrollierte Homöopathie- Metaanalysen und sein Ergebnis: Homöopathie wirkt besser als Placebo! Auf höchstem wissenschaftlichem Niveau angelegt zeigt diese Studie darüber hinaus, dass sowohl die methodische Qualität der eingeschlossenen Homöopathiestudien ähnlich war wie bei anderen klinischen Studien, und dass die Qualität der Gesamtevidenz für positive Homöopathie-Wirksamkeit ebenfalls ähnlich war wie in systematischen Reviews zu anderen medizinischen Interventionen.
  • Der Antrag unterstellt, Homöopathie sei nicht evidenzbasiert. Das Gegenteil ist der Fall: entsprechend der Definition der EbM nach Sackett erfüllt auch die Homöopathie alle drei Kriterien für evidenzbasierte Medizin: beste verfügbare externe Evidenz aus Studien (siehe oben, zusätzlich zahlreiche Ergebnisse aus der Grundlagen sowie der Versorgungsforschung), interne Evidenz im Sinne individueller klinischer Expertise der homöopathisch zusatzqualifizierten Ärztinnen und Ärzte, und nicht zuletzt die Berücksichtigung der Werte und Wünsche von Patienten (dokumentiert in entsprechenden Umfragen).
Der Grüne Antrag unterschlägt Fakten

Der Hinweis auf jährlich 20 Millionen Euro für Kostenerstattung von homöopathischen Mitteln unterschlägt zweierlei: der genannte Betrag liegt im Promillebereich (!) der Gesamtausgaben für Arzneimittel. Außerdem müssten für Krankheitssituationen, in denen homöopathische Arzneien verordnet wurden alternativ konventionelle Medikamente eingesetzt werden, die in der Regel teurer sind als ihre homöopathischen ‚Konkurrenten‘.

Es ist ohne Zweifel richtig, dass z.B. im Klimaschutz oder bei anderen Kernthemen der GRÜNEN „auf Erkenntnisse der Wissenschaft“ gesetzt wird bzw. „wissenschaftliche Standards“ Berücksichtigung finden. Dasselbe müsste freilich auch für die Auseinandersetzung mit Homöopathie gelten! Genau an diesem Punkt aber bleibt der Antrag gegen Homöopathie weit hinter seinem eigenen Anspruch zurück! Aus diesem Grund ist der Antrag in mehrfacher Hinsicht nicht konsequent zu Ende gedacht und legt den Verdacht nahe, dass beim Verfasser und seinen UnterstützerInnen eher weltanschauliche anstelle wissenschaftlicher Überlegungen eine Rolle gespielt haben. Ein solches Prozedere ist aber argumentativ nicht redlich, vor Allem dann nicht, wenn es um die Selbstbestimmung von Menschen im Falle von Krankheit geht. Freiheitsrechte (der Patientinnen und Patienten) und freie Wahl von Therapieoptionen (auf dem Boden von partizipativer Entscheidungsfindung) sind auch im Bereich des Gesundheitswesens unseres Landes und ohne materielle Nachteile für jeden Einzelnen zu berücksichtigen!

Glaubwürdig im Sinne einer „vorausschauenden Gesundheitspolitik“, wie sie die GRÜNEN anstreben bleibt die Partei nur dann, wenn sie sich nachvollziehbar an ihren eigenen Ansprüchen messen lässt. Das ist beim vorliegenden Antrag nicht gegeben, deshalb sollten sich die Delegierten sehr ernsthaft mit den Fakten rund um die Homöopathie beschäftigen, bevor sie diesem wenig qualifizierten Antrag ihre Stimme geben!

Zum weiter Informieren
  • Auf der Seite www.faktencheck-homöopathie.de finden sich viele wissenschaftliche Studienergebnisse, und zwar in einer auch für Nicht-Mediziner gut verständlicher Darstellung.
  • Kennen Sie schon den neuen DZVhÄ-Podcast zur Homöopathie-Forschung? Hörenswert! Direkt mal reinhören.
2025-01-28T17:19:09+01:00

DocChecks verblindete Sicht auf Wissenschaft

Berlin, 9. Januar 2025. DocChecks verblindete Sicht auf Wissenschaft zeigt sich wieder einmal in einem Beitrag von Mitte November 2024: „Homöopathie-Studien: Verdünnt bis zur Wässrigkeit“. Dies ist ein weiterer polemischer Artikel mit dem versucht wird, der Homöopathie jegliche medizinische Wirkung abzusprechen. Lesen Sie hier einen Fakten-Check des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ).

DocCheck erhebt in dem Beitrag zwar den Anspruch Homöopathiestudien aus „wissenschaftlicher Sicht“ beurteilen zu wollen – Stil und Ton bleiben jedoch weit hinter den Erwartungen zurück, die an eine wissenschaftliche Kontroverse oder zumindest an einen respektvollen Dialog zu stellen sind. Die übermäßige Polemik des Beitrages sowie die Meinung, „man“ wisse doch a priori, dass die Homöopathie unwirksam sei, dazu benötige man letztlich keine Studien, hinterlässt eher den Eindruck von Besserwisserei. Erneut berichtet DocCheck unvollständig und einseitig, zitiert selektiv („cherry-picking“) und trägt Argumente vor, die bereits öffentlich behandelt und längst widerlegt wurden. Zudem handelt es sich bei der Kritik offensichtlich um die exklusive Meinung von DocCheck. Es werden jedenfalls keine Quellen genannt, die die Auffassung von DocCheck stützten.

Systematisches Review

DocCheck kritisiert in dem o.g. Beitrag aus dem November 2024 das Systematische Review von Hamre et al. aus dem Jahr 2023 (1). Offensichtlich werden im Internet kursierende Meinungen aufgegriffen. Hamre et al. haben allerdings bereits im September 2024 in einer Stellungnahme „Systematisches Review zur Homöopathie: Fragen und Antworten“ alle nun vorgetragenen Kritikpunkte entkräftet. Die Stellungnahme ist auf der Webseite der Autoren öffentlich zugänglich (2). Einzelne Punkte wurden schon im Mai 2024 in der „Ärzte Zeitung“ online veröffentlicht (3).

DocCheck gibt den Sachstand nun unvollständig wieder und trägt nicht nur Argumente vor, die längst widerlegt sind, sondern erwähnt die o.g. Stellungnahme weder im Beitrag noch in den Quellen. Dass die klärende Stellungnahme von Hamre et al. der Leserschaft von DocCheck vorenthalten wird, obwohl darin die meisten aufgeworfenen Kritikpunkte längst entkräftet wurden, wirf ernste Fragen hinsichtlich der Seriosität des Beitrages von DocCheck auf.

Wir verweisen auf die o.g. Stellungnahme und greifen etliche Kritikpunkte von DocCheck exemplarisch auf:

Qualität des Systematischen Reviews

DocCheck kritisiert die methodische Qualität des Systemischen Reviews. Dieser Vorwurf ist nachweislich falsch.

Offensichtlich ist es Mode geworden, für die Homöopathie sprechende Veröffentlichungen bzw. Studien grundsätzlich infrage zu stellen und daraus trotz positiver Ergebnisse den Schluss zu ziehen, Homöopathie sei unwirksam. Beispielsweise zeigt das Ergebnis einer 2020 veröffentlichten Studie, dass zusätzlich homöopathisch behandelte Patienten beim Lungenkarzinom im Vergleich zu nur konventionell behandelten Patienten eine bessere Lebensqualität sowie eine längere Überlebenszeit haben (4). 2022 wurden schwerwiegende Manipulationsvorwürfe erhoben und die Rücknahme der Veröffentlichung gefordert. Nach zweijähriger Prüfung sah die Redaktion der Zeitschrift „The Oncologist“ keinen Anlass, die Ergebnisse der Studie anzuzweifeln. Sie wurde nicht zurückgenommen (5).

Nun kritisiert DocCheck die Qualität und Glaubwürdigkeit des Systematischen Reviews von Hamre et al. Das Review wurde in der renommierten Zeitschrift „Systematic Reviews“ veröffentlicht. In dem zuvor durchgeführten Reviewprozess wurde von den Gutachtern die methodische Qualität hervorgehoben: „The author’s research is rigorous and has strong data analysis skills“ und „This is an extremely detailed and well written systematic review of meta-analyses of trials in homeopathy“. Der Erstautor des Reviews wurde eingeladen, dem unabhängigen Gutachtergremium der Zeitschrift beizutreten (3).

Von angeblich schwerwiegenden Mängeln der Publikation von Hamre et al., wie von DocCheck vorgetragen, kann also wohl kaum die Rede sein. DocCheck unterstellt den unabhängigen Gutachtern der Zeitschrift implizit, ein methodisch mangelhaftes Systematisches Review mit falschen Ergebnissen veröffentlicht zu haben. (Zitat DocCheck: „… obwohl ihre Anhänger sich hartnäckig auf Studien stützen, die statistische Tricks nutzen… Denn sobald man diese Studien methodisch sauber durchführt und überprüft, bleibt von angeblichen Effekten nicht viel übrig…“). Inwieweit der Anspruch von DocCheck gerechtfertigt ist, es besser zu wissen als das unabhängige wissenschaftliche Gutachtergremium einer renommierten Fachzeitschrift, mag jeder für sich selbst entscheiden. Wer allerdings allgemein anerkannte Qualitätsstandards, wie unabhängige peer-reviews in Frage stellt, nur weil deren Ergebnisse nicht zu dem eigenen subjektiven Vor-Urteil über die Homöopathie passen, untergräbt letztlich die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft.

Ergebnisse des Systematischen Reviews

Die Kritik von DocCheck beruht auf selektiven, aus dem Kontext gerissenen Zitaten. Wer sich die Mühe macht die Zusammenfassung aller von Hamre et al. analysierten Metaanalysen zu lesen, stellt fest: Die Autoren aller 6 Metaanalysen kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass die homöopathische Behandlung, insgesamt betrachtet, eine spezifische, von Placebo abweichende Wirkung aufweist. Gleichzeitig wird, wie wissenschaftlich üblich, die Qualität der Evidenz kritisch hinterfragt. Das Neue an dem Systematischen Review ist nun, dass es erstmals eine zusammenfassende Effektschätzung für Homöopathie im Vergleich zu Placebo zusammengetragen hat – erstens für alle in den betreffenden Metaanalysen eingeschlossenen Studien und zweitens für die Untergruppe der Studie mit höherer methodischer Qualität. Dabei wurden die aktuell gültigen Standards für die Erstellung eines Systematischen Reviews befolgt (Prisma-P, Prisma-2020, ROBIS, GRADE). Hinsichtlich der Hauptforschungsfragen kommt das Systematische Review zu den Ergebnissen (1, 2):

  • 5 der 6 Metaanalysen enthalten eine zusammenfassende Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigen signifikant positive Effekte der Homöopathie im Vergleich zu Placebo.
  • 4 Metaanalysen enthalten eine Effektschätzung nach Beschränkung auf „High-Quality-Studien“ (Definition siehe 1,2). In 3 der 4 Metaanalysen bleiben die signifikant positiven Effekte der Homöopathie erhalten, in 1 Metaanalyse ist der positive Effekt nunmehr statistisch nicht signifikant.
  • Für die individualisierte Homöopathie wurde ein einheitlicher positiver Effekt gefunden (statistische Homogenität).
  • Die Qualität der Gesamtevidenz ist „hoch“ für individualisierte Homöopathie (2 Metaanalysen), „moderat“ für nicht-individualisierte Homöopathie (1 Metaanalyse) und „moderat“ für jegliche Homöopathie (3 Metaanalysen).
Qualität von Homöopathiestudien im Vergleich

Der Vergleich der Qualität von Homöopathiestudien mit der Qualität anderer klinischer Studien fällt tendenziell zu Gunsten der Homöopathie aus. Ein direkter Qualitätsvergleich von Homöopathie- und konventionellen Studien erfolgt in der Metaanalyse von Shang (6). Von jeweils 110 Studien werden 21 Homöopathiestudien (19 %) als hochwertig eingestuft, hingegen nur 9 der konventionellen Arzneimittelstudie (8 %).
Ein Vergleich der Qualität der in die beiden zuletzt durchgeführten Homöopathie-Metaanalysen eingeschlossenen Studien (Matti 2014 und 2017) mit der Studienqualität aus Cochran-Reviews aus einem vergleichbaren Zeitraum, mit gleichem Design und bewertet nach den gleichen Kriterien zeigt keinen relevanten Unterschied. Das Risiko für Verzerrung weist in etwa das gleiche Ausmaß auf (1, Table 9).

Sichere, hochwertige Evidenz für die Wirksamkeit medizinischer Maßnahmen ist zweifellos wünschenswert. Wenn speziell die Evidenzqualität homöopathischer Studien kritisiert wird, ist dem Qualitätsproblem aller klinischer Forschung Rechnung zu tragen, auch dem der „konventionellen“ medizinischen Forschung: Der o.g. Anspruch wird offensichtlich in allen Medizinbereichen selten erreicht. Insbesondere in Hinblick auf potentiell schädliche Interventionen ist das problematisch. Selbst in Cochran-Reviews wiesen von 1.567 Interventionen lediglich 5,6 % eine hochwertige Evidenz für ihren Nutzen auf. D.h., mehr als neun von zehn Maßnahmen, die in den Cochran-Reviews untersucht wurden, werden nicht durch hochwertige Evidenz gestützt (7). Ähnlich weist eine weitere Untersuchung nach, dass insgesamt nur 4,1 % (25 von 608) der in Systemischen Cochrane-Reviews eine hohe Evidenzqualität aufweisen (8).

Mit anderen Worten: Die Qualität der Evidenz für die Wirksamkeit der Homöopathie unterscheidet sich nicht substantiell von der aller anderer Bereiche in der Medizin. Es gibt keinen tragfähigen Grund, diesen Umstand einseitig der Homöopathie zur Last zu legen. Es sei denn, zur Beurteilung der Homöopathie wird mit zweierlei Maß gemessen

Selektive Vorgehen durch das Systemische Review?

DocCheck kritisiert, dass andere als die in dem Systematischen Review eingeschlossenen Metaanalysen ebenso in die Auswertung hätten aufgenommen werden können. Das ist falsch.

Die Hauptforschungsfrage des Systemischen Reviews, wirkt Homöopathie besser als Placebo oder nicht?, lässt sich am besten auf der Basis von Metaanalysen zu randomisierten, placebokontrollierten Homöopathiestudien für jegliche Indikationen beantworten. Alle 6 diesbezüglich vorliegenden Metaanalysen wurden eingeschlossen. Ausgeschlossen waren Metaanalysen ohne Untersuchungen von Therapieeffekten und Metaanalysen, die auf Studien zu bestimmten Indikationen beschränkt waren (2, Punkt 9 und 10). Das Forschungsprotokoll wurde im Voraus in einem öffentlichen Register eingetragen (9).

DocCheck reklamiert, dass der Bericht des australischen „National Health and Medical Research Council“ (NHMRC) aus dem Jahr 2015 (sog. „Australien-Report“) in dem Systematischen Review nicht berücksichtigt sei. Der Bericht des NHMRC erfüllt jedoch nicht die o.g., vorab definierten Einschlusskriterien. Es handelt sich nicht um eine Metaanalyse (10). Systematische Reviews ohne Metaanalysen sind weniger aussagekräftig als Reviews mit metaanalytischen Effektschätzungen. 

Im Übrigen wurden im Australien-Report nur Studien ab einer Fallzahl von mindestens 150 Probanden und nur mit höchster methodischer Qualität berücksichtigt. Eine solche Mindestfallzahl findet sich allerdings weder in Cochrane Reviews, noch in anderen eigenen Reviews des NHMRC (10,11). Die o.g. Metaanalyse von Shang zeigt eindrucksvoll, dass die Berücksichtigung höchster methodischer Maßstäbe auch im Bereich konventioneller Wirksamkeitsstudien zum Ausschluss von mehr als 90% aller Studien führen würde (6).
So führt das aus methodischer Sicht fragwürdige Vorgehen des NHMRC dazu, dass am Schluss lediglich 5 Studien in das Endergebnis eingeflossen sind – keine dieser Studien beurteilt ein individualisiertes homöopathisches Vorgehen (10). Entgegen der Schlussfolgerung von DocCheck, der Bericht habe erwiesen, dass Homöopathie unwirksam sei, hat die Direktorin des NHMRC, Prof Kelso, im August 2019 in einem Statement u.a. festgestellt: „ … Contrary to some claims, the review did not conclude that homeopathy was ineffective … .“ (12).

Sofern DocCheck die Meinung vertritt, dass auch andere Analysen zur Beurteilung der Homöopathie hätten herangezogen werden können, warum erwähnt DocCheck dann nicht die Auswertung der Leitlinienkommission der S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“? Die im Mai 2024 erneut geprüfte und bestätigte Aufnahme der Homöopathie zur zusätzlichen (homöopathischen) Behandlung zur Verbesserung der Lebensqualität in der Onkologie wird in der Leitlinie explizit als Evidenzbasierte Empfehlung eingestuft (13). Wenn tatsächlich Maßstäbe der EbM angelegt werden, kommen unabhängige Experten offensichtlich zu anderen Ergebnissen als DocCheck.

Studienpopulation ungerechtfertigt „aufgebläht“?

Abhängig von den Einschlusskriterien der jeweiligen Metaanalyse wurden etliche Studien in mehr als einer Metaanalyse aufgenommen. DocCheck wirft Hamre et al. vor, diese Studien auch mehrfach in das Systematische Review einbezogen zu haben. Dies habe mutmaßlich zu einer (positiven) Verzerrung zugunsten der Homöopathie geführt. Auch diese Annahme ist falsch.

Die Kritik setzt zunächst einmal voraus, dass mehrfach eingeschlossene Studien tatsächlich positiv für die Homöopathie ausgefallen sind. Genauso gut könnte eine Doppelung von Studien auch zu einer Verstärkung eines negativen Ergebnisses führen.

Bei einer ausgewogenen Darstellung wäre von DocCheck der Hinweis zu erwarten gewesen, dass die Autoren des Systematischen Reviews dieses Argument längst entkräftet haben. In der Arbeit selbst und darüber hinaus bereits im Mai des Jahres haben sie in der o.g. Stellungnahme die Methodik nachvollziehbar beschrieben (2, 3): „… Das Hauptergebnis unseres Reviews … war der Anteil von Meta-Analysen mit signifikant positiven Effekten von Homöopathie über Placebo hinaus, also ein Quotient, keine Summe oder Multiplikation. Die mehrfache Verwendung derselben Studien in verschiedenen Metaanalysen … ergab deshalb keine additive oder multiplikative Vergrößerung von Effekten, die eine Verzerrung der Ergebnisse unseres Systematischen Reviews nach oben bedeuten würde. … “

Darüber hinaus haben die Autoren den Einfluss der Doppelung von Studien auf die Verzerrung berechnet. Die mehrfache Berücksichtigung von Studien hat keinen Einfluss auf das Ergebnis (2, Punkt 24).

Camerlink-Studie

Durch E. Coli verursachter Durchfall bei neugeborenen Ferkeln ist eine häufige Schweinekrankheit, die zu Gewichtsverlust und erhöhte Ferkelsterblichkeit führt. Da die Erkrankung konventionell antibiotisch behandelt wird, ist die Frage von Relevanz, ob mithilfe einer homöopathischen Behandlung Antibiotika eingespart werden können. Die an der niederländischen Universität Wageningen doppelblind und placebokontrolliert durchgeführte Studie wurde 2010 publiziert. Ihr Ergebnis fiel zugunsten der Homöopathie aus: In der Homöopathiegruppe erkrankten 3,8 % der Ferkel, in der Placebogruppe hingegen 23,8 % der Ferkel an Durchfall (10/260 vs 63/265)). Der Unterschied war statistisch (hoch-) signifikant (p= 0,0001).

DocCheck beruft sich bei der Kritik an der statistischen Auswertung der Studie auf van Erp (die einzige Quelle im gesamten Beitrag, auf die sich die Kritik stützt). Dieser hatte darauf hingewiesen, nicht in einer wissenschaftlichen Publikation, sondern in einem eigenen Blog-Beitrag, dass es richtiger gewesen wäre das Signifikanzniveau auf Muttertierebene zu berechnen, also bei wie vielen Sauen Fälle von Durchfall im Wurf auftraten. Hier sei das Ergebnis mit p= 0,05 nur knapp signifikant. Daten, welche diese Berechnung nachvollziehbar machen, liefert van Erp nicht. Nach dem bereits oben genannten Muster wurde die Universität Wageningen aufgefordert, die Studie zurückzuziehen.

Eine Co.-Autorin der Studie, L. Ellinger, hat zu den Vorwürfen Stellung genommen: Die Berechnung von van Erp ist falsch. Bei der statistischen Auswertung der Studie wurde auch das Signifikanzniveau auf Muttertierebene berechnet – es ist mit p= 0,0024 ebenfalls statistisch (hoch-) signifikant. Die Universität Wageningen lehnte es ab, die Studie zurückzuziehen (14).

Um mit DocChecks eigenen Worten zu sprechen: „Das Ausblenden unbequemer Wahrheiten“ hat offensichtlich zur Folge, dass positive Daten zur Wirksamkeit der Homöopathie nicht zur Kenntnis genommen werden. Die vorgetragene Kritik an dem Systematischen Review von Hamre et al. und an der Camerlink-Studie ist wissenschaftlich nicht begründet und sachlich falsch. Sie ist nicht geeignet, diese Arbeiten, ihre positiven Ergebnisse oder gar Homöopathie insgesamt zu diskreditieren.

Auch die Ablehnung der Homöopathie aufgrund der Kritik von DocCheck, „… dass es keinen nachweisbaren Wirkmechanismus gibt …“, steht nicht im Einklang mit den Prämissen der EbM. Wichtiger als die Frage warum, ist und bleibt die Frage ob etwas wirkt. So hat u.a. H. Raspe, einer der Väter der EbM in Deutschland, formuliert: „… Um Missverständnissen vorzubeugen: biologische Plausibilität ist wünschenswert und aus vielen Gründen befriedigend, auch für Patienten: sie ist für die Praxis der EbM aber weder notwendig noch hinreichend … “ (15).

Quellen – alle genannte Links waren im November 2024 verfügbar

1 Hamre et al.: Efficacy of homoeopathic treatment: Systematic review of meta- analyses of randomised placebo-controlled homoeopathy trials for any indication. November 2023. systematicreviewsjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13643- 023-02313-2 

2 Hamre et al.: Systematisches Review zur Homöopathie: Fragen und Antworten. www.ifaemm.de/forschung/faq-de/

3 Hamre et al.: Wie valide sind die Aussagen des Systematic Reviews zur Homöopathie? Eine Replik.
www.aerztezeitung.de/Medizin/Wie-valide-sind-die-Aussagen-des-Systematic-Reviews-zur-Homoeopathie-Eine-Replik-450013.html

4 Frass et al: Homeopathic Treatment as an Add-On Therapy May Improve Quality of Life and Prolong Survival in Patients with Non-Small Cell Lung Cancer: A Prospective, Randomized, Placebo-Controlled, Double-Blind, Three-Arm, Multicenter Study. The Oncologist, Volume 25, Issue 12, December 2020, Pages e1930–e1955,

5 The Oncologist, 2024. academic.oup.com/oncolo/article/29/11/e1631/7766098?login=false

6 Shang, A. et al: Are the clinical effects of homoeopathy placebo effects? Comparative study of placebo-controlled trials of homoeopathy and allopathy. www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16125589

7 Howick et al: Most healthcare interventions tested in Cochrane Reviews are not effective according to high quality evidence: a systematic review and meta- analysis. J Clin Epidemiol. 2022 Apr 18;148:160-169.

8 Padhraig et al: High quality of the evidence for medical and other health-related interventions was uncommon in Cochrane systematic reviews. Journal of Clinical Epidemiology, Journal of Clinical Epidemiology, Okt. 2016, Volume 78

9 PROSPERO-International prospective register of systematic reviews www.crd.york.ac.uk/prospero/display_record.php?RecordID=209661

10 “Australien-Report” – www.faktencheck-homöopathie.de/artikel/3286/

11 Australian Report FAQs – www.hri-research.org/resources/homeopathy-the-debate/the-australian-report-on-homeopathy/australian-report-faqs/

12 Kelso, A.: CEO Statement. 2019 www.nhmrc.gov.au/sites/default/files/documents/attachments/CEO-statement-signed.pdf

13 Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Langversion 1.1, 2021, AWMF Registernummer: 032/055OL

14 Ellinger, L.: persönliche Mitteilung per Mail vom 17. und 20.11.2024

15 Raspe, H.: Evidence based medicine: Modischer Unsinn, alter Wein in neuen Schläuchen oder aktuelle Notwendigkeit? Z ärztl Fortbild (ZaeF), Gustav Fischer Verlag Jena,1996; 90: 553–562


2025-01-13T08:48:28+01:00

DocCheck und die Homöopathie – eine DZVhÄ-Antwort

Berlin, 24.09.2024. DocCheck arbeitet sich an der Homöopathie ab. Ende Juli erschien der Beitrag „Das Homöopathen-Verbot kommt“. In diesem Beitrag verbreiten die Autoren falsche Aussagen über den Stand der Homöopathie-Forschung. Auf DZVhÄ-Nachfrage erhielten wir zwar eine (süffisante) Antwort, aber Belege für die Aussage, die die ärztliche Homöopathie in das Reich der Glaubensbekenntnisse rückte, blieben jedoch aus.
Mitte September veröffentlichte DocCheck den Beitrag „Die Abrechnungskünstler“. Homöopathie ist in das Gesundheitssystem integriert, das zeigen auch die Selektivverträge Homöopathie. Daraus einen organisierten Abrechnungsbetrug zu unterstellen und lediglich Vermutungen und Spekulationen anzuführen, ist seriösem Journalismus nicht würdig.

Ein Fakten-Check zeigt die Mängel des Beitrags

Beliebtheit der Homöopathie und Wettbewerbsvorteil der Krankenkassen

▶️ Ob die Aufnahme der Homöopathie als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen ein Instrument zur Kundenbindung ist, ist spekulativ und sei dahingestellt. Richtig ist, dass Homöopathie bei den Versicherten beliebt ist. Weder Herr Windeler noch die DocCheck-Redaktion, die sich das Windeler-Zitat zu eigen machen, reflektieren die Frage, warum Patientinnen und Patienten Homöopathie so stark nachfragen und auch warum sie einen Wettbewerbsvorteil für die Krankenkassen darstellen könnte? Und das trotz der harschen Kritik, die seit Jahren in Medien an der Homöopathie geübt wird.
Offensichtlich spiegelt sich gerade in dem Wunsch von Patientinnen und Patienten nach Erstattung ihre positive Erfahrung mit der Homöopathie. Diese komplett zu ignorieren, erscheint aus Sicht Betroffener ignorant. Die mittlerweile in vielen Leitlinien verankerte „Gemeinsame Entscheidungsfindung“ (Shared decision making), die Patientinnen und Patienten explizit das Recht zugesteht über ihre Behandlung mitzuentscheiden, die Berücksichtigung der Erfahrungen und der Lebenswelt betroffene Menschen, ist im Übrigen ebenso ein Bestandteil Evidenzbasierter Medizin.

Unkenntnis der Wirksamkeitsprüfung

▶️ Das Zitat des BfarM als Hinweis auf einen angeblich fehlenden Wirksamkeitsnachweis zu werten, beruht auf einem Mangel der Kenntnis der Sachlage. Während im Rahmen einer konventionellen Arzneimittelstudie bei einer Indikation die Wirksamkeit eines Wirkstoffs geprüft wird, ist es bei Homöopathie-Studien mit Einzelmitteln so, dass auch bei einer definierten Indikation aus einer Vielzahl von Arzneimitteln, je nach vorliegender individuellen Symptomatik, verschiedene Arzneimittel gewählt werden. Insofern ergibt sich die Wirksamkeit in einer Homöopathie-Studie nicht aus der Wirkung eines Arzneimittels, sondern aus der Wirksamkeit verschiedener Arzneimittel – je nach individueller Symptomatik.
Deshalb sind homöopathischen Einzelmitteln auch keiner Indikationen zugeordnet. Um diesen Widerspruch zu pharmakologisch wirkenden, indikationsbezogen eingesetzten Arzneimitteln aufzulösen bzw. Rechnung zu tragen, wurde die Registrierung homöopathische Einzelmittel eingeführt. Dies ist keine Privilegierung der Homöopathie, sondern eine adäquate administrative Handhabung.
Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, Homöopathie habe ihre Wirksamkeit nicht unter Beweis gestellt, ist schlichtweg falsch.
Der DZVhÄ stellte DocCheck umfangreiches Material zur Verfügung, aus dem die Wirksamkeit der Homöopathie hervorgeht. Es ist ein peinlicher Vorgang, wenn eine bekannte Plattform wie DocCheck wissenschaftliche Daten komplett ignoriert oder in Unkenntnis der regulatorischen Gegebenheiten falsche Informationen verbreitet.

Homöopathische Selektivverträge und Managementgesellschaften

▶️ In ähnlicher Weise vermischt DocCheck auch Grundsätze und Regularien von Selektivverträgen, außerbudgetären und regulären GKV-Leistungen. Während der Kollektivvertrag von den Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Krankenkassen oder deren Verbänden abgeschlossen wird und für die Ärzte und Krankenkassen verbindlich ist, bieten Selektivverträge einzelnen Leistungserbringern oder einer Gemeinschaft von Leistungserbringern die Möglichkeit, individuell mit den Krankenkassen die Vertragsbedingungen auszuhandeln.
Neben der verbesserten Transparenz von Angeboten, Leistungen und Abrechnungen erweitert es darüber hinaus die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten. Bei Vertragsabschluss mit den Ärzten oder deren Managementgesellschaften geben die Krankenkassen Leitlinien und Gewährleistungszusagen vor, die vom Arzt eingehalten werden müssen. – Eine Vielzahl von Selektivverträgen werden außerbudgetär vergütet, dies ist kein Privileg homöopathischer Selektivverträge.

Auch die Gründung einer Managementgesellschaften ist kein homöopathisches Alleinstellungsmerkmal: Andere Verbände haben auch zur Durchführung von Selektivverträgen Managementgesellschaften gegründet (z.B. die „Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG“).
Die Teilnahme an den Selektivverträgen Homöopathie ist nicht DZVhÄ-Mitgliedern vorbehalten. Jeder Arzt, jede Ärztin mit entsprechender Qualifikation kann sich einschreiben. Auch viele KVen bieten Selektivverträge Homöopathie an.
Bestehen seitens der teilnehmenden Krankenkasse Zweifel an der Qualität oder dem Umfang der Behandlung, kann sie eine Prüfung entsprechend der Vereinbarung des Vertrages veranlassen und gegebenenfalls Rückforderungen stellen.

Umfang der Homöopathie-Ausbildung

▶️ Das Homöopathie-Diplom lässt sich nicht in drei Wochen absolvieren und außerdem müssen auch kontinuierlich Fortbildungspunkte gesammelt werden, um es zu behalten. Da DocCheck nicht nur die Ausbildungszeit verkürzt, sondern auch die Lehrinhalte unterschlägt, seien sie hier genannt.

Nachzuweisen ist die Absolvierung folgender Ausbildungsbestandteile:

  • 6 Kurse mit je 40 Stunden (Kurse A-F). Der sogenannte 3-Monats-Kurs entspricht inhaltlich den Kursen A bis F und enthält zusätzlich bereits 100 Stunden praktischer Ausbildung.
  • Fallseminare einschließlich Supervision, 300 Stunden praktische Ausbildung in Arbeitsgruppen unter Leitung eines auch vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie ODER
  • 18 Monate kontinuierliche Ausbildung in einer Praxis oder Klinik unter Leitung eines vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie. Hierbei sind 100 Stunden Fallseminar alternativ zu 6 Monaten Praxisassistenz zu verstehen.
  • Selbstständige Ausarbeitung von 50 Krankheitsfällen im Fallseminar bzw. der Praxisassistenz, davon 10 vorgegebene Fälle ausführlich.
  • Präsentation und schriftliche Dokumentation von 10 eigenen Krankheitsfällen aus der praktischen Tätigkeit des Teilnehmers, davon mindestens 5 chronische Fälle mit mindestens einjähriger Beobachtung nach der ersten Mittelgabe, sowie Erfüllung der Mindestanforderungen bzgl. der Qualitätssicherung.
  • Abschluss-Kolloquium beim zuständigen DZVhÄ-Landesverband bzw. seinen Ausbildungsleitern nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung.

 

Fehlende Evidenz? Eine falsche Behauptung

▶️ Der Beitrag intendiert, Homöopathie sei im Gegensatz zu anderen Leistungen, die im Rahmen der Selektivverträge oder außerbudgetären erbracht werden, nicht evidenzbasiert. Wir haben DocCheck mit umfangreichem Material belegt, dass Homöopathie zur Evidenzbasierten Medizin gehört. Hingegen werden Check-up-Untersuchungen von ärztlichen Standesorganisationen vielfach beworben, häufig durchgeführt, von den GKVen außerbudgetär honoriert und ihre Durchführung sogar mit einem Bonus für die Teilnehmer belohnt. Ein aktuelles Cochrane Review zeigt jedoch, dass solche Untersuchungen weder Herzkreislauf-, noch Krebserkrankungen oder Todesfälle insgesamt verhindern (Krogsbøll et al: General health checks in adults for reducing morbidity and mortality from disease (Review). Cochrane Database of Systematic Reviews Jan. 2019.

Worum geht es DocCheck?

▶️ Worum geht es DocCheck bei den unverhohlenen Betrugsunterstellungen? Um die Finanzierbarkeit des GKV-Systems oder um eine Kritik an der Homöopathie? Uns stellen sich wieder Fragen:

  • Warum betreibt DocCheck Rosinenpickerei?
  • Warum stellt DocCheck seine Kritik an der Erstattung homöopathischer Leistungen nicht in den gebotenen Zusammenhang?
  • Warum fehlt ein Hinweis darauf, dass viele Leistungen im GKV System, zum Beispiel Check-Up Untersuchungen zwar häufig durchgeführt werden, aber nachweislich keinen Effekt haben?

Warum so empfindlich, DocCheck? Ist die Kritik an einem Artikel gleichzusetzen mit „Austeilen gegen Journalisten“? DocCheck hat in seinem Beitrag „Das Homöopathieverbot kommt“ sachlich falsch intendiert, Homöopathie sei grundsätzlich nicht evidenzbasiert. Der DZVhÄ antwortet darauf sachlich fundiert und stellte umfangreiches wissenschaftliches Material zur Verfügung, aus dem das Gegenteil hervorgeht. Wir vermissen die Bereitschaft zu einem sachlichen, sachbezogenen und auf Fakten beruhenden Dialog auf Basis der Grundlagen der Evidenzbasierten Medizin. Auch der aktuelle Artikel basiert auf Vermutungen und Unterstellungen.

 


Kennen Sie schon den neuen DZVhÄ-Podcast zur Homöopathie-Forschung? Hörenswert! Direkt mal reinhören.

2024-09-24T09:51:43+02:00
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