GKV-Gesetzesänderung zur ärztlichen Homöopathie – Was Praxen jetzt wissen müssen

Berlin, 21. Juli 2026 | Mit dem beschlossenen Beitragsstabilisierungsgesetz wird die ärztliche Homöopathie ab dem 1. Januar 2027 vollständig aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen. Dies hat weitreichende Folgen für die Abrechnung, die Patientenversorgung und die Organisation der Praxen – eine erste Einschätzung des DZVhÄ.

Ende der GKV-Finanzierung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes entfällt die bisherige Finanzierung homöopathischer und anthroposophischer Leistungen über Selektivverträge nach § 140a SGB V. Bestehende Verträge verlieren ihre gesetzliche Grundlage und müssen zum 31.12.2026 beendet werden.

Zudem dürfen Krankenkassen Homöopathie künftig nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung anbieten. Auch die Erstattung nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer Arzneimittel endet. Diese können lediglich auf einem Grünen- oder Privatrezept empfohlen werden; die Kosten tragen die Patientinnen und Patienten selbst.

Rechtliche Situation

Der DZVhÄ hat die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde prüfen lassen. Nach Einschätzung der beauftragten Juristen bestehen hierfür derzeit nur geringe Erfolgschancen. Der Gesetzgeber verfügt über einen großen Gestaltungsspielraum, und die Gerichte werden voraussichtlich das Interesse an der Kostenbegrenzung im Gesundheitswesen höher gewichten.

Stattdessen konzentriert sich der DZVhÄ auf die Prüfung, ob homöopathische Leistungen künftig gegenüber gesetzlich Versicherten privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden können. Eine ausführliche rechtliche Stellungnahme wird derzeit vorbereitet. Erste Einschätzungen sprechen dafür, dass eine GOÄ-Abrechnung grundsätzlich möglich sein könnte.

Was Praxen jetzt vorbereiten sollten

Da es keine Übergangsregelung gibt, müssen alle begonnenen Behandlungen bis spätestens 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden.

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2027 empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung:

  • GOÄ-Honorarvereinbarungen bereits im 2026 für Termine ab 2027 abschließen.
  • Praxisabläufe auf Selbstzahlerleistungen (IGeL/GOÄ) umstellen.
  • Übergangsweise sozialverträgliche Preisgestaltungen prüfen, sofern diese GOÄ-konform kalkuliert sind.

Zusatzversicherungen gewinnen an Bedeutung

Ab 2027 können gesetzlich Versicherte die Kosten einer ärztlichen homöopathischen Behandlung nur noch über eine private Zusatzversicherung oder im Rahmen einer Vollversicherung , die diese Leistungen einschließt, erstattet bekommen.

Patienten sollten darauf hingewiesen werden, dass ausschließlich Tarife geeignet sind, die ärztliche Naturheilverfahren nach GOÄ einschließen. Reine Heilpraktiker-Tarife übernehmen ärztliche Leistungen in der Regel nicht.

Vor einem Versicherungsabschluss empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage z.B. über einen unabhängigen Versicherungsmakler, um Nachteile durch mögliche Ablehnungen zu vermeiden.

➡️ Eine aktuelle Übersicht privater Zusatzversicherungen finden Sie auf der DZVhÄ-Seite.

Worauf Patienten achten sollten

Zusatzversicherungen unterscheiden sich erheblich in ihren Leistungen. Zu beachten sind insbesondere:

  • Erstattungsquoten zwischen etwa 50 und 100 Prozent.
  • Jährliche Erstattungsgrenzen.
  • Wartezeiten von häufig drei Monaten.
  • Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren.
  • Gesundheitsprüfung mit möglichen Risikozuschlägen oder Ablehnung.

Wer bereits ab Januar 2027 Leistungen nutzen möchte, sollte den Versicherungsvertrag möglichst bis 1. Oktober 2026 abschließen.

➡️ Informationen für Ihre Patientinnen und Patienten – zusammengestellt vom Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) –  zum Herunterladen für Ihre Praxis. Plakat s/w | Plakat farbig

➡️ Laufend aktuelle Informationen erhalten Patienten auf der BPH-Webseite.

Unterstützung für betroffene Patienten

Für Patientinnen und Patienten ohne Zusatzversicherung oder mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Behandlung bezahlbar zu gestalten:

  • Reduzierung des GOÄ-Steigerungssatzes im zulässigen Rahmen und für die Praxis vertretbar.
  • Längere Behandlungsintervalle.
  • Telefon- oder Videosprechstunden für Folgeberatungen.
  • Hinweis auf die steuerliche Absetzbarkeit privat getragener Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Fazit

Die Gesetzesänderung bedeutet einen grundlegenden Systemwechsel für die ärztliche Homöopathie. Ab 2027 wird die Versorgung gesetzlich Versicherter ausschließlich im Selbstzahler- oder Privatversicherungsbereich möglich sein. Praxen sollten daher frühzeitig ihre Abrechnungsprozesse anpassen, Patienten umfassend informieren und geeignete Übergangsmodelle entwickeln, um die Versorgung möglichst nahtlos fortzuführen.

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2026-07-21T12:48:13+02:00

Ähnlichkeiten… ein Kommentar von Dr. Ulf Riker

Berlin, 15. Juli 2026 | Homöopathen sind es gewohnt, Muster und Ähnlichkeiten wahr zu nehmen, schreibt Dr. med. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender, in seinem Kommentar über das Zustandekommen der GKV-Reform. In der Praxis werden Symptomenmosaike mit den Bildern homöopathischer Arzneien verglichen – in seinem Kommentar Ähnlichkeiten… überträgt Ulf Riker diese Methode auf die deutschen Politik.

Als Homöopathen sind wir gewohnt, Muster und Ähnlichkeiten wahr zu nehmen. Was wir in unseren Praxen täglich machen – Symptomenmosaike mit den Bildern homöopathischer Arzneien zu vergleichen – lässt sich auch im größeren, nämlich politischen Rahmen versuchen. Dabei müssen wir gar nicht – was in Anbetracht seiner Medienpräsenz denkbar wäre – Trump und seine erratische Politik mit ihren meist destruktiven Konsequenzen als Beispiel heranziehen. Wir können unmittelbar bei unserer deutschen Politik beginnen!

Zum Beispiel die geplante Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes!  Wie DIE ZEIT vom 9.7.26 unter der Überschrift „Verdunkelungsgefahr“ beschreibt war dieses Gesetz bei Inkrafttreten im Jahr 2006 ein „großes Versprechen, dass die Bürger grundsätzlich einen Anspruch haben zu erfahren, was im Staat vor sich geht“. Und weiter: „Transparenz ist das Mindeste, was man von den Regierenden erwarten kann“. Der Beitrag endet mit dem Hinweis, dass das Gesetz „zwar eine Zumutung für den Staat sein mag – und doch eine der besten Ideen ist, um das Vertrauen in ihn zu stärken“.

Beim Zustandekommen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes kann man den Eindruck haben, als wäre diese wünschenswerte Transparenz – quasi in vorauseilendem Vollzug – beim Thema Homöopathie bereits eingeschränkt worden: Vorschläge einer Finanzkommission – auf dem Boden absolut willkürlicher Begründung und miserabler Recherche – wurden unter Zeitdruck und Verweigerung fachlicher Beratung in teilweise chaotischem Stil durchgeboxt, obwohl absehbar ist, dass die angebliche Vorgabe finanzieller Einsparung so nicht erreichbar sein wird. Transparenzbeschränkung hier wie dort, nicht zu übersehende Ähnlichkeitsentsprechung, allerdings nicht mit Placebo-, sondern Nocebowirkung! Oder anders ausgedrückt: die Bundesregierung plant den Rückbau zu einem überholten Rechts- und Demokratieverständnis.

Anderes Beispiel: Ein auf Nachhaltigkeit und langfristige Klimaschutz zielendes „Heizungsgesetz“ des damaligen Wirtschaftsministers Habeck wurde als „Heizungshammer“ flächendeckend kaputtgeredet, aber inzwischen steht fest, dass seine positiven Auswirkungen nur wenige Jahre später als Beitrag zur Energiewende überzeugen. Demgegenüber beurteilt der Normenkontrollrat bereits kurz nach Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes der aktuellen Wirtschaftsministerin Reiche ihren Beitrag als „handwerklich schwächstes und praxisfernstes Vorhaben, das dem Rat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurde“. Rückbau also anstelle vorausschauender Zukunftspolitik.

Inzwischen hat bereits der Vorsitzende der Finanzkommission., Prof. Gerlach darauf hingewiesen, dass die erwünschten Effekte des Gesetzes von Frau Warken möglicherweise nur bis 2028 wirksam sein würden, spätestens dann müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden. Ähnlichkeit? Frau Reiche hat sich ihre Gutachten bei der fossilen Lobby besorgt, der sie nahesteht. Frau Warken ihrerseits verlässt sich auf die Einflüsterungen der organisierten Homöopathiegegner („Nichts drin“, „keine Evidenz“, “kann also weg!“) und verrät ihren eigenen Anspruch auf Evidenz, die eine sorgfältige Faktenrecherche zur Voraussetzung gehabt hätte. Anders ausgedrückt: Rückbau des in der Grundversorgung Bewährten

Sind diese Ähnlichkeiten zufällig, oder sind sie womöglich Ausdruck eines Zeitgeistes, der zunehmend autoritäre Züge trägt und an der schleichenden Erosion von Demokratien Anteil hat? Vielleicht doch noch ein Beispiel: Trump! Der greise „König“ regiert selbstgerecht, rücksichtslos, zerstört im Handstreich Verträge und internationale Konventionen und macht – siehe Irankrieg mit seinen weltweiten katastrophalen Folgen – kaputt, was er angeblich retten und besser machen wollte. Offenbar sind – Ähnlichkeit! – auch „Königinnen“ nicht vor Selbstüberschätzung gefeit und auf dem besten Wege, gesellschaftliche und politische Werte wie Glaubwürdigkeit, Vertrauen, Transparenz aufs Spiel zu setzen, wobei freilich die Zeche immer die anderen, die „Abhängigen“, die Abgehängten, die Patientinnen und Patienten, die Bürgerinnen und Bürger bezahlen, weil Politiker*innen meist keinerlei Haftung hinsichtlich der Folgen ihrer Entscheidungen übernehmen müssen.

Homöopathie wurde ohne Not, ohne fundierte Argumente, ohne fachlichen Austausch und ohne Rücksicht auf Verluste aus der GKV eliminiert. Trotz teils hämischer, teils zynischer Beschwichtigungen – wir nehmen Ihnen die Homöopathie nicht weg, sie dürfen sie auch weiterhin nutzen! – resultiert längerfristig und unter dem Strich eine schleichende Einschränkung bis Aufhebung der freien Therapiewahl, denn es ist wie beim Habeck`schen Heizungsgesetz: ist der Ruf – in diesem Fall der Homöopathie –  erst mal erfolgreich ruiniert werden sich nur noch wenige Ärztinnen oder Ärzte finden, die auch zukünftig die Nachfrage seitens der Patientinnen und Patienten erfüllen können, weil sie sich lieber weniger verpönten Behandlungsalternativen zuwenden. Auf diese hinterhältige Weise führt sich auch der Slogan des INH (Informationsnetzwerk Homöopathie, eine Clique selbsternannter „wissenschaftlicher“ Aufklärer) ad absurdum: „Wir klären auf, Sie haben die Wahl“. Wirklich? Die Strategie des INH zielt in seiner Penetranz von Anfang an darauf ab, Homöopathie komplett aus Köpfen und Herzen der Menschen zu tilgen; anderslautende Äußerungen sind bewusste Irreführung von Menschen, die sich für den Fall von Krankheit partout dem Herrschaftsanspruch einer Medizin nicht beugen wollen, die zwar viele Therapieerfolge möglich gemacht hat, aber mit obsessiver Härte Alternativen bekämpft, wenn sie ihrem angemaßten Recht auf Alleinvertretung zuwiderläuft.

Politik, die solche Entwicklungen zulässt oder unterstützt macht sich mitschuldig an Entwicklungen, die am Ende irreversibel sein könnten: geht Demokratie erst mal verloren, dann wird es ungleich schwieriger, sie wieder herzustellen! Geraten Klimaziele aus dem Fokus, dann werden Anpassungsanstrengungen an Klimawandel eines Tages unbezahlbar. Geht medizinisches Wissen, im konkreten Fall die Homöopathie, verloren, dann werden Menschen ohne entsprechende Alternative allein gelassen, wenn die konventionelle Medizin an ihre Grenzen stößt. Das Alles ist wohl nicht im Sinne einer vorausschauenden und wertebasierten Politik!

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2026-07-15T11:23:18+02:00

Bundestag beschließt das Aus der Homöopathie als GKV-Leistung

Berlin, 10. Juli 2026 | Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Koalition das Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Homöopathie und Anthroposophische Medizin sind damit ab 1. Januar 2027 keine GKV-Leistungen mehr.

Die Bundesregierung hat die vollständige Streichung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln sowie die therapeutischen Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab dem 1. Januar 2027 beschlossen. „Uns wird ohne Not eine wichtige Methode genommen, die Versorgung wird schlechter und teurer. Der Frust und die Enttäuschung bei den Kolleginnen und Kollegen und den Patienten sitzen tief“, sagt Monika Kölsch, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Die Leipziger Hausärztin kritisiert, dass das Gesetz im Hauruck-Verfahren durch die Instanzen getrieben wurde und dass es der Regierungskoalition nicht um Argumente und Fakten ging.

Der DZVhÄ hatte sich gemeinsam mit einem breiten gesellschaftlichen Netzwerk für den vollständigen Erhalt der Homöopathie im Sozialgesetzbuch eingesetzt. Hauptkritikpunkte an dem Gesetzt sind:

  • Keine Ersparnis: Das Streichen der Homöopathie schließt keine Kostenlücke im GKV-System. Im Gegenteil: Patientinnen und Patienten müssen ab Januar 2027 mit teureren konventionellen Medikamente – einschließlich ihren Nebenwirkungen – behandelt werden.
  • Verlust der Therapiefreiheit: Das Gesetz schränkt die Therapiefreiheit von uns Ärztinnen und Ärzten sowie die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten ein. Methodenpluralismus ist Teil der Lösung unseres Gesundheitssystems, nicht das Problem.
  • Vulnerable Gruppen sind die Leidtragenden: Chronisch-Kranke, Familien mit Kindern, Rentner, Studierende und Bezieher von Sozialleistungen werden benachteiligt, da sie sich private Zusatzversicherungen oft nicht leisten können. Vor allem Chronisch-Kranke gelten häufig als konventionell austherapiert – Homöopathie könnte ihnen helfen.
  • Die wissenschaftlichen Studienlage wird ignoriert: Die Behauptung, es gäbe keine Evidenz über den Placebo-Effekt hinaus, ist wissenschaftlich überholt. Hochwertige Meta-Analysen, Versorgungsstudien und die Integration in offizielle Leitlinien belegen die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Homöopathie in der Versorgung.

Monika Kölsch: „Homöopathie als evidenzbasierte Methode im Handstreich aus der GKV zu streichen ist ein großer Fehler. Als Begründung dafür einen veralteten Report ohne Quelle anzugeben – ein Skandal.“

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2026-07-10T15:12:22+02:00

Ärztliche Fachgesellschaften fordern Merz und Warken zum Kurswechsel bei Homöopathie auf

Berlin, 6. Juli 2026 | Kurz vor der GKV-Entscheidung fordern 134.000 Bürger und 60.000 Ärztinnen und Ärzte Merz und Warken zum Kurswechsel bei Homöopathie und Anthroposophischer Medizin auf. Vier ärztliche Fachgesellschaften kritisieren zudem die fehlende Anhörung und warnen vor Folgen für Kinder und Jugendliche.

Wenige Tage vor der abschließenden Beratung der GKV-Reform wächst der Druck auf die Bundesregierung. Mehr als 134.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich seit Mai im Rahmen einer Unterschriftenaktion der Bürgerkampagne ‚weil‘s hilft!‘ für den Erhalt der Homöopathie und Anthroposophischen Medizin in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgesprochen. Zusätzlich haben innerhalb von zwei Wochen mehr als 13.000 Menschen einen Offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages unterzeichnet. Den offenen Brief unterstützen die früheren Ministerpräsidenten Malu Dreyer und Winfried Kretschmann, der frühere Bundesinnenminister Otto Schily sowie weitere Persönlichkeiten aus Medizin, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft – darunter 25 Professorinnen und Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen.

Unterstützt wird der Appell von vier medizinischen Fachgesellschaften (GAÄD, Hufeland-Gesellschaft, DZVhÄ, ZAEN), die rund 60.000 integrativ tätige Ärztinnen und Ärzte vertreten. Sie fordern die Bundesregierung auf, die vorgesehene Streichung der Homöopathie und Anthroposophischen Medizin aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zurückzunehmen. Sollte die vollständige Rücknahme der geplanten Streichung im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht mehr möglich sein, fordern die Fachgesellschaften mindestens den Erhalt der Erstattungsfähigkeit für Kinder und Jugendliche. „Kinder dürfen nicht die Verlierer dieser Reform werden“, heißt es in dem Appell,

„Die Bundesregierung entscheidet, ohne die betroffenen Fachgesellschaften angehört zu haben.“

Die Initiatoren üben deutliche Kritik am Gesetzgebungsverfahren. Obwohl die geplante Änderung erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung von Millionen gesetzlich Versicherter habe, seien die betroffenen Fachgesellschaften weder angehört noch ihre fachlichen Stellungnahmen in den Entscheidungsprozess einbezogen worden.

Auch die Grundlage der Entscheidung – der Bericht der Finanzkommission Gesundheit – werde den Anforderungen an eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung in Bezug auf die Integrative Medizin nicht gerecht. Das Kapitel zur Homöopathie stütze sich im Wesentlichen auf eine einzige wissenschaftliche Quelle, deren Inhalt nach Auffassung der Fachgesellschaften veraltet und zudem in wesentlichen Aspekten unzutreffend wiedergegeben worden sei. Die Anthroposophische Medizin sei nicht Gegenstand der Empfehlungen der Finanzkommission gewesen und erst im Gesetzgebungsverfahren Teil des Gesetzentwurfs und der Streichung geworden.

„Wer in die Versorgung von Millionen gesetzlich Versicherten eingreift, muss alle relevanten wissenschaftlichen Positionen anhören. Genau das ist bislang nicht geschehen“, erklären die Initiatoren.

Kinder und Jugendliche besonders betroffen

Besondere Sorge bereitet den Initiatoren die Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Gerade in der Pädiatrie stünden häufig nur wenige zugelassene Arzneimittel zur Verfügung. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel seien für viele Familien Bestandteil einer integrativen Behandlung und würden von entsprechend qualifizierten Ärztinnen und Ärzten verantwortungsvoll eingesetzt.

Zudem verweisen die Fachgesellschaften auf Ergebnisse der Versorgungsforschung. Diese zeigen, dass in integrativen Versorgungskonzepten mit Homöopathie und Anthroposophischer Medizin mehr als viermal weniger Antibiotika verordnet und eingenommen werden.[i] Vor dem Hintergrund zunehmender Antibiotikaresistenzen sei dies ein gesundheitspolitisch relevantes Ergebnis, das im Gesetzgebungsverfahren bislang nicht angemessen berücksichtigt worden sei.

Letzte Chance vor der Entscheidung

Nach Auffassung der Unterzeichner bieten die abschließenden Beratungen in dieser Woche die letzte Möglichkeit, die geplante Streichung noch zu korrigieren. Sie appellieren an Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder sowie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Dialog mit den betroffenen Fachgesellschaften noch vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aufzunehmen und die bereits vorgelegten Änderungsanträge zu berücksichtigen.

Sollte das Gesetz unverändert verabschiedet werden, kündigen die Initiatoren an, weitere Schritte zu prüfen. Sie verweisen dabei auf die Schweiz, wo sich die Bevölkerung in einem Volksentscheid für die Komplementärmedizin aussprach und Homöopathie sowie Anthroposophische Medizin nach einem mehrjährigen staatlichen Evaluationsverfahren dauerhaft in die obligatorische Krankenversicherung aufgenommen wurden.

„Wir kämpfen nicht für ein Privileg. Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche auch künftig Zugang zu bewährten integrativen Therapien haben. Und wir kämpfen dafür, dass gesundheitspolitische Entscheidungen auf wissenschaftlicher Sorgfalt, fairen Verfahren und dem Wohl der Patientinnen und Patienten beruhen.“

Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily stellt klar:

„In einem freiheitlichen Rechtsstaat darf der Gesetzgeber eine bestimmte Therapierichtung, zumal diese erwiesenermaßen sowohl unter medizinischen als auch ökonomischen Gründen sehr positiv zu beurteilen ist, nicht mit einem Erstattungsverbot belegen.“

Dr. Karsten Schwarz, CEO von DPD Deutschland:

„Mit anthroposophischen und homöopathischen Behandlungsmethoden habe ich jahrzehntelang überaus positive Erfahrungen gemacht. Ich wünsche mir, dass diese auch zukünftig noch im GKV-System vor allem für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen.“

Prof. David Martin, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und Leitlinienbeauftragter für Fiebermanagement:

„Ich bin für den Erhalt der Erstattung für Kinder und Jugendliche, weil ich als Leitlinienbeauftragter für Fiebermanagement weiß, wie viele unnötige Antibiotika mit Homöopathie und Anthroposophischer Medizin eingespart werden.“

Hans-Jochen Wagner,Tatort Kommissar:

“Homöopathie wirkt und hilft, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Jede Krankenkasse sollte das Recht behalten, die Homöopathische Medizin zu unterstützen und Patient*innen, die eine wirkungsvolle Behandlung durch homöopathische Medikamente bevorzugen, einen Zuschuss zu gewähren“

Quellen [i]

  • Hamre HJ et al. Antibiotic Use in Children with Acute Respiratory or Ear Infections: Prospective Observational Comparison of Anthroposophic and Conventional Treatment under Routine Primary Care Conditions. Evid Based Complement Alternat Med. 2014:243801. doi: 10.1155/2014/243801 https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC4251819/ 
  • Jeschke E et al. Anthroposophic medicine in pediatric primary care. Alternative Therapies in Health and Medicine 2011; 17(2):18–28 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/21717821/
  • van der Werf ET et al. Do NHS GP surgeries employing GPs additionally trained in integrative or complementary medicine have lower antibiotic prescribing rates? BMJ Open 2018; 8(3):e020488. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/29555793/
  • Hamre et al. Anthroposophic vs.Conventional Therapy of Acute Respiratory and Ear Infections. Wiener Klinische Wochenschrift 2005, 117(7-8): 256-268, https://dx.doi.org/10.1007/s00508-005-0344-9 

2026-07-06T11:50:33+02:00

Offener DZVhÄ-Brief an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD geschickt

Berlin, 17. Juni 2026 | Heute wurde den Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, Jens Spahn, und SPD, Dr. Matthias Miersch, ein Offener-Brief des DZVhÄ mit rund 1.200 Unterschriften von Ärztinnen und Ärzten überreicht. Der Brief ist ein ärztlicher Appell an die Regierungskoalition die Homöopathie in der GKV zu halten. Zum Offenen-DZVhÄ-Brief.

Die Unterzeichnenden stehen für eine konsequente Integration der Homöopathie in individuelle Behandlungskonzepte von kranken Menschen. Als Fachärztinnen und Fachärzte unterschiedlicher Fachrichtungen sind sie in die medizinische Versorgung in Praxen und Kliniken eingebunden. Monika Kölsch, Leipziger Hausärztin und 1. DZVhÄ-Vorsitzende: „Das Streichen der Homöopathie aus der GKV ist medizinisch nicht sinnvoll und unsozial. Wer genug Geld hat, kann sich komplementärmedizinische Verfahren weiterhin leisten, wer weniger Geld hat, verliert die Wahlfreiheit und ein ganzheitliches Segment der medizinischen Versorgung.“

Dieser gesetzgeberische Eingriff in die freie Therapiewahl und Methodenvielfalt erfolgt ohne Not:

  • Fehlende Einsparungen: Einsparungen sind nicht zu erwarten. Im Gegenteil wird der Rückgriff auf teurere konventionelle Medikamente die GKV-Finanzsituation weiter belasten, weil Patienten ja auch ohne Homöopathie behandelt werden müssen.
  • Wissenschaftliche Evidenz: Das Argument fehlender Evidenz ist sachlich unzutreffend. Einseitige Verweise der Finanzkommission auf veraltete Berichte ignorieren zahlreiche aktuelle, hochwertige Studien sowie den aufwändigen Analyseprozess in der Schweiz, der diesen Verfahren Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit bescheinigt.
  • Verlust an Diversität: Wie in der Ökologie sichert Vielfalt auch in der Medizin die Stabilität. Die Streichung reduziert Medizin auf reine Reparaturleistungen und ignoriert Konstitution, Prävention und Nachhaltigkeit.

Im Anschreiben an die Fraktionsvorsitzenden schreibt Monika Kölsch: „Bei vielen Patientinnen und Patienten sind wir auf wirkungsvolle und evidenzbasierte Alternativen und Ergänzungen zur konventionellen Therapie angewiesen, wenn konventionelle Behandlungsansätze nicht ausreichen, an ihre Grenzen stoßen oder wegen Nebenwirkungen abgebrochen werden müssen.“ Diese therapeutischen Möglichkeiten werden wohlmöglich durch die GKV-Finanzreform der ärztlichen Praxis genommen.

Zum Offenen-Brief.

2026-06-30T15:44:12+02:00

Wege zur Homöopathie

Berlin, 28. April 2026. Es gibt viele Wege sich der Homöopathie zu nähern, sie zu ergründen und zu erlernen. Einige stellen wir Ihnen hier vor, für Neugierige, Skeptiker und auch für Fortgeschrittene.

Homöopathie ist eine wertvolle Erweiterung ärztlichen Handelns in Praxis und Klinik. Als evidenzbasierte Therapieoption ist sie fester Bestandteil einer modernen Integrativen Medizin. Sie bindet Patienten aktiv ein, fördert die Eigenverantwortung und steigert die Zufriedenheit im Arztberuf.

Trotz kritischer medialer Beobachtung ist die Wirksamkeit der Homöopathie heute durch Grundlagenforschung, Versorgungsforschung sowie Metaanalysen wissenschaftlich untermauert. Sie wirkt nachweislich über den Placebo-Effekt hinaus.

Ob im Studium oder in der späteren ärztlichen Laufbahn: Eine Portion Neugier genügt, um eine aufregende und praxisrelevante Erweiterung Ihrer therapeutischen Möglichkeiten zu entdecken – insbesondere bei chronischen Krankheiten und Therapienotständen.

Wege für Neugierige

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung und lassen Sie sich von praktischen Erfahrungen überzeugen.

  • Homöopathie – eine Heilkunde und ihre Geschichte

         Ausstellung des Instituts für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung

  • YouTube: Homöopathische Mittel / Arnica und Verwandte

    Referent: Gerhard Bleul (homoeopathie-tv)

  • YouTube: Homöopathische Hausapotheke

    Referent: Gerhard Bleul (homoeopathie-tv)

Wege für Studierende der Medizin

  • BasisWissen Homöopathie (WissHom e.V.)

    Kostenfreies Online-Programm mit Einführung in die Praxis und den aktuellen Forschungsstand. 11 Kapitel, ca. 3 Stunden Bearbeitungszeit, inklusive Abschlusszertifikat.

  • Online-Wochenend-Workshop (WissHom e.V.)

    Termin: Freitag 29. / Samstag 30.05.2026

    Themen: Krankheitsverständnis, Arzneifindung und Forschungsstand.

    Anmeldung: e-learning@wisshom.de

  • Materia-Medica-Video-Projekt

    40 Kurz-Lehrfilme zu wichtigen Arzneimittelbildern.

    Web: www.homoeopathie-im-studium.com

  • Podcast des DZVhÄ

    Thema: Jüngere Ärztinnen und Ärzte in der Homöopathie.

    Web: www.dzvhae.de

Wege für Ärztinnen, Ärzte und Einsteiger

Die Ausbildung folgt einem bewährten, curricularen Aufbau durch erfahrene Dozenten.

  • A – F-Kurse (DZVhÄ-Landesverbände)

    Der Goldstandard der Ausbildung. Sechs Kurse à 40 Stunden.

    Kurse A und B führen zum Zertifikat Akutmedizin.

    Alle sechs Kurse führen zum Homöopathie-Diplom.

  • Fallseminare

    300 Stunden innerhalb von 3 Jahren. Praxis der Fallaufnahme und -analyse unter Anleitung, inklusive Supervision und Bearbeitung von 50 Praxisfällen.

  • 3-Jahres-Kurs HYBRID (Berliner Verein)

    Laufzeit: Januar 2026 bis Juni 2028. Quereinstieg nach Absprache möglich.

    Web: www.berlin-brandenburger-homoeopathie.de

  • Sommerakademie Homöopathie

    Das Highlight für den Nachwuchs.

    Web: www.globulista.de/sommerakademie

Hinweis: Die A-F-Kurse und Fallseminare sind Voraussetzung für das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ und die Teilnahme an den IV-Verträgen der gesetzlichen Krankenkassen.

Wege für Hebammen und Geburtshelfer

  • Homöopathie in der Geburtshilfe (LV NRW)

    Spezielles Curriculum für Hebammen und ärztliche Geburtshelfer zur Unterstützung von Mutter und Kind in der sensiblen Phase der Geburt.

    Web: www.homoeopathie-nrw.de (Rubrik: Für Hebammen)

Wege für Kritikerinnen und Kritiker

Setzen Sie sich fundiert mit dem aktuellen Forschungsstand auseinander.

Besondere Veranstaltungen 2026 (Auswahl)

Weitere Informationen

Viele weitere Termine, Fortbildungen und Qualitätszirkel finden Sie auf den Webseiten des DZVhÄ (www.dzvhae.de), der Landesverbände sowie auf www.globulista.de und www.homoeopathie-im-studium.com.

 

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➡️ Schon zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress (14.-16. Mai 2026) angemeldet? Direkt zur Anmeldung.

➡️ Homöopathie-News lesen Sie hier: www.dzvhae.de/wissen/news

 

 

2026-04-29T09:50:27+02:00

Homöopathie muss in der GKV bleiben!

Berlin, 15. April 2026. Homöopathie muss in der GKV bleiben. Sie ist eine evidenzbasierte Methode mit nachgewiesenem Nutzen für Patientinnen und Patienten. Homöopathie verbessert die Versorgungsqualität bei nachgewiesener Kosteneffizienz. Wird sie aus der GKV gestrichen, entstehen durch Verlagerung in die konventionelle Medizin dem System höhere Kosten.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Homöopathie mit auf die Streichliste zur Gesundheitsreform genommen. Ihre Entscheidung basiert auf einem Report der australischen Gesundheitsbehörde aus dem Jahr 2016, der seit seinem Erscheinen aufgrund seiner wissenschaftlichen Mängel kritisiert wird. Aktuelle Studien werden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht berücksichtigt. Auch nicht die Tatsache, dass Homöopathie in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ 2021 aufgenommen wurde – diese Entscheidung wurde 2024 bestätigt. Allein diese Entscheidung zeigt den Stellenwert der Homöopathie in der Versorgung.

Homöopathie ist Teil der Lösung – nicht das Problem

Daten aus Wissenschaft und Praxis belegen, dass

  • Homöopathie unter Berücksichtigung aller aktuell vorliegender wissenschaftlicher Studien eine evidenzbasierte Therapieoption darstellt,
  • durch Streichung der Homöopathie lediglich eine Kostenverschiebung in den konventionell-medikamentösen Bereich und ohne erwartbares Einsparpotential erfolgt,
  • die Homöopathie im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes als Teil der GKV-Versorgung erhalten bleiben muss.

Nachgewiesene Kosteneffizienz in der Praxis

Ökonomisch macht es keinen Sinn, die freiwillige Kassenleistung Homöopathie zu streichen. Sie macht lediglich 0,03 Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus. Das Streichen der Homöopathie kann für das System teuer werden, da die Patienten dennoch behandelt werden müssen und entsprechende Kosten in die konventionelle Medikation verlagert werden.

Die Zusammenschau der Studiendaten lässt den Schluss zu: Homöopathie kann Kosten sparen, den Medikamentenverbrauch reduzieren und Folgekosten durch Vermeidung von unerwünschten Nebenwirkungen minimieren. Jenseits der Kostenfrage unterstreichen die meisten Studien den Behandlungserfolg, der im Rahmen der homöopathischen Behandlung erzielt wurde. [1]

Nachgewiesene Verbesserung der Versorgungsqualität

Die Homöopathie verbessert die Versorgungsqualität der GKV. Viele Ärztinnen und Ärzte wenden sich der Homöopathie zu , da sie so insbesondere Patienten mit chronischen oder wiederkehrenden Erkrankungen erfolgreich behandeln können.

  • Viele Patienten suchen homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte auf, weil andere Behandlungen nicht geholfen haben oder wegen Nebenwirkungen abgebrochen werden mussten. Bis zu 87 Prozent der Homöopathie-Nutzer geben an, dass Homöopathie hilft, wo konventionelle Medizin versagt; bei Befragten ohne eigene Erfahrung sind es 60 Prozent. [2]
  • Die Homöopathie in der Kassen-Praxis kann Nutzen für die GKV haben. Studien aus der Versorgungsforschung zeigen viele Effekte, die ökonomisch bedeutsam und versorgungsrelevant sind. Beobachtungsstudien liefern wertvolle klinisch relevante Informationen darüber, wie sich eine Behandlung im Versorgungsalltag bewährt.
  • Die französische EPI3-Studie [3] (2012–2016) mit über 8.500 Patienten in der Primärversorgung zeigt:
  • Homöopathische Behandlung geht mit deutlich geringerem Einsatz konventioneller Medikamente einher – bei vergleichbaren Therapieergebnissen.
  • In homöopathischen Praxen wurden rund 50 Prozent weniger Antibiotika, Schmerz- und Entzündungsmedikamente verordnet. Auch Psychopharmaka kamen deutlich seltener zum Einsatz. Gleichzeitig zeigte sich teils eine stärkere Symptomverbesserung.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Homöopathie in integrierten Versorgungskonzepten zu weniger Medikation und potenziell geringeren Kosten beitragen kann.

Nachgewiesene wissenschaftliche Evidenz

Aktuelle Studien belegen die wissenschaftliche Evidenz der Homöopathie. 10 Wissenschaftler kommen zu dem Fazit: „Es liegen genügend aussagekräftige Studien für akute und chronische Erkrankungen vor, die eine Wirksamkeit der homöopathischen Therapie im Placebo – Vergleich belegen und die in wissenschaftlichen hochrangigen Zeitschriften publiziert sind. Zudem bestätigt die ärztliche Erfahrung jeden Tag aufs Neue, dass wir es nicht mit einem Placebo zu tun haben.[4]

➡️ Medizinische Leitlinie nimmt Homöopathie auf

Auf der Grundlage von Studienergebnissen wurde die zusätzliche homöopathische Behandlung bei Krebspatienten als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ 2021 aufgenommen und 2024 aktualisiert. [5]

➡️ Ein Systematisches Review belegt die Evidenz der Homöopathie

Ein Systematisches Review wertet alle 6 vorliegenden placebokontrollierten Homöopathie-Metaanalysen (MA) zu jeglicher Indikation gemäß aktuell gültigen wissenschaftlichen Standards aus. Es wurde Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews[6] veröffentlicht. Die wichtigsten Ergebnisse:

5 der 6 MA enthielten eine Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigten signifikant positive Effekte der Homöopathie, im Vergleich zu Placebo.

Bei Beschränkung der Auswertung auf Studien mit höherer methodischer Qualität bleiben die positiven Therapieeffekte erhalten (statistisch signifikant in 3 von 4 verfügbaren Auswertungen).

Die methodische Qualität der Homöopathiestudien war ähnlich oder besser als bei anderen klinischen Studien mit gleichem Design, aus einem vergleichbaren Zeitraum und bewertet nach gleichen Kriterien.

➡️ Grundlagenforschung zeigt Evidenz homöopathischer Präparate

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in 95 Prozent aller veröffentlichten Untersuchungen homöopathischer Präparate mit pflanzlichen Bioassays signifikante Wirkungen gegenüber adäquaten Kontrollen beobachtet wurden. Wir kommen also zu dem Schluss, dass es eine gute Evidenz für spezifische Wirkungen homöopathischer Präparate gegenüber Placebo gibt.“ [7]

Quellen

[1] www.faktencheck-homöopathie.de/studien-wissenschaft/studien/studien-zur-kosteneffektivitaet/#toggle-id-1

[2] www.bertelsmann-stiftung.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/gesundheitsmonitor-patienten-fuehlen-sich-durch-homoeopathische-behandlung-gut-versorgt

[3] www.hri-research.org/de/hri_publication/the-epi3-laser-study-real-world-observational-evidence-for-homeopathy-from-general-physicians-in-france/

[4] www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/a-1587-2308

[5] www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin

[6]www.springermedizin.de/efficacy-of-homoeopathic-treatment-systematic-review-of-meta-ana/26139250

[7] www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html

Lesen Sie auch diese DZVhÄ-Beiträge zum Thema GKV-Reform:

2026-06-30T15:50:42+02:00

DZVhÄ-Statement zur BMG-Finanzkommission – Homöopathie muss Teil der GKV bleiben

Berlin, 1. April 2026. DZVhÄ-Statement zur BMG-Finanzkommission – eine Stellungnahme des Vorstands des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zum Vorschlag der Finanzkommission des Bundesministeriums für Gesundheit, die Homöopathie aus der GKV zu streichen.

Zusammenfassung

Entgegen der Finanzkommission lässt sich mit aktuellen Daten aus Wissenschaft und Praxis belegen, dass

  • die Homöopathie unter Berücksichtigung aller aktuell vorliegender wissenschaftlicher Studien eine evidenzbasierte Therapieoption darstellt
  • durch Streichung der Homöopathie lediglich eine Kostenverschiebung in den konventionell-medikamentösen Bereich und ohne erwartbares Einsparpotential erfolgt
  • die Homöopathie im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes als Teil der GKV-Versorgung erhalten bleiben muss.

Die Finanzkommission des Bundesministeriums für Gesundheit schlägt vor, die Homöopathie aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen. Zu diesem Schluss kommt das Gremium auf Basis einer veralteten Datenlagen. Die Kommission beruft sich auf eine Veröffentlichung des australischen National Health and Medical Research Council (NHMRC) aus dem Jahr 2016, die von wissenschaftlichen Gesellschaften stark kritisiert wurde. Neuere Studien wurden in dem Bericht der Kommission nicht berücksichtigt.

Nachgewiesene Kosteneffizienz in der Praxis

Ökonomisch macht es keinen Sinn, die freiwillige Kassenleistung Homöopathie zu streichen. Sie macht lediglich 0,03 Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus. Das Streichen der Homöopathie kann für das System aber teuer werden, da die Patienten dennoch behandelt werden müssen und entsprechende Kosten in die konventionelle Medikation verlagert werden.

Die Zusammenschau der Studiendaten lässt den Schluss zu: Homöopathie kann Kosten sparen, den Medikamentenverbrauch reduzieren und Folgekosten durch Vermeidung von unerwünschten Nebenwirkungen minimieren. Jenseits der Kostenfrage unterstreichen die meisten Studien den Behandlungserfolg, der im Rahmen der homöopathischen Behandlung erzielt wurde. [1]

Nachgewiesene Verbesserung der Versorgungsqualität

Die Homöopathie verbessert die Versorgungsqualität der GKV. Viele Ärztinnen und Ärzte wenden sich der Homöopathie zu , da sie so insbesondere Patienten mit chronischen oder wiederkehrenden Erkrankungen erfolgreich behandeln können.

  • Viele Patienten suchen homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte auf, weil andere Behandlungen nicht geholfen haben oder wegen Nebenwirkungen abgebrochen werden mussten. Bis zu 87 % der Homöopathie-Nutzer geben an, dass Homöopathie hilft, wo konventionelle Medizin versagt; bei Befragten ohne eigene Erfahrung sind es 60 %. [2]
  • Die Homöopathie in der Kassen-Praxis kann Nutzen für die GKV haben. Studien aus der Versorgungsforschung zeigen viele Effekte, die ökonomisch bedeutsam und versorgungsrelevant sind. Beobachtungsstudien liefern wertvolle klinisch relevante Informationen darüber, wie sich eine Behandlung im Versorgungsalltag bewährt.
  • Die französische EPI3-Studie [3] (2012–2016) mit über 8.500 Patienten in der Primärversorgung zeigt:
  • Homöopathische Behandlung geht mit deutlich geringerem Einsatz konventioneller Medikamente einher – bei vergleichbaren Therapieergebnissen.
  • In homöopathischen Praxen wurden rund 50 % weniger Antibiotika, Schmerz- und Entzündungsmedikamente verordnet. Auch Psychopharmaka kamen deutlich seltener zum Einsatz. Gleichzeitig zeigte sich teils eine stärkere Symptomverbesserung.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Homöopathie in integrierten Versorgungskonzepten zu weniger Medikation und potenziell geringeren Kosten beitragen kann.

Nachgewiesene wissenschaftliche Evidenz

Aktuelle Studien belegen die wissenschaftliche Evidenz der Homöopathie. 10 Wissenschaftler kommen zu dem Fazit: „Es liegen genügend aussagekräftige Studien für akute und chronische Erkrankungen vor, die eine Wirksamkeit der homöopathischen Therapie im Placebo – Vergleich belegen und die in wissenschaftlichen hochrangigen Zeitschriften publiziert sind. Zudem bestätigt die ärztliche Erfahrung jeden Tag aufs Neue, dass wir es nicht mit einem Placebo zu tun haben.[4]

➡️ Medizinische Leitlinie nimmt Homöopathie auf

Auf der Grundlage von Studienergebnissen wurde die zusätzliche homöopathische Behandlung bei Krebspatienten als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ 2021 aufgenommen und 2024 aktualisiert. [5]

➡️ Ein Systematisches Review belegt die Evidenz der Homöopathie

Ein Systematisches Review wertet alle 6 vorliegenden placebokontrollierten Homöopathie-Metaanalysen (MA) zu jeglicher Indikation gemäß aktuell gültigen wissenschaftlichen Standards aus. Es wurde Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews[6] veröffentlicht. Die wichtigsten Ergebnisse:

5 der 6 MA enthielten eine Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigten signifikant positive Effekte der Homöopathie, im Vergleich zu Placebo.

Bei Beschränkung der Auswertung auf Studien mit höherer methodischer Qualität bleiben die positiven Therapieeffekte erhalten (statistisch signifikant in 3 von 4 verfügbaren Auswertungen).

Die methodische Qualität der Homöopathiestudien war ähnlich oder besser als bei anderen klinischen Studien mit gleichem Design, aus einem vergleichbaren Zeitraum und bewertet nach gleichen Kriterien.

➡️ Grundlagenforschung zeigt Evidenz homöopathischer Präparate

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in 95 % aller veröffentlichten Untersuchungen homöopathischer Präparate mit pflanzlichen Bioassays signifikante Wirkungen gegenüber adäquaten Kontrollen beobachtet wurden. Wir kommen also zu dem Schluss, dass es eine gute Evidenz für spezifische Wirkungen homöopathischer Präparate gegenüber Placebo gibt.“ [7]

Quellen

[1] www.faktencheck-homöopathie.de/studien-wissenschaft/studien/studien-zur-kosteneffektivitaet/#toggle-id-1

[2] www.bertelsmann-stiftung.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/gesundheitsmonitor-patienten-fuehlen-sich-durch-homoeopathische-behandlung-gut-versorgt

[3] www.hri-research.org/de/hri_publication/the-epi3-laser-study-real-world-observational-evidence-for-homeopathy-from-general-physicians-in-france/

[4] www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/a-1587-2308

[5] www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin

[6]www.springermedizin.de/efficacy-of-homoeopathic-treatment-systematic-review-of-meta-ana/26139250

[7] www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html

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2026-06-30T15:52:13+02:00

DZVhÄ-Buchempfehlung: Prof. Rosa – Situation und Konstellation

Berlin, 23. März 2026. Dr. med. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender, stellt das Buch von Prof. Hartmut Rosa Situation und Konstellation – vom Verschwinden des Spielraums“ vor. 

„Augenmaß, Fingerspitzengefühl und Urteilskraft“ … diese drei Begriffe tauchen im Buch immer wieder auf und markieren das, was in unseren Tagen gesellschaftlich, aber auch im Medizinbetrieb so notwendig wäre, aber doch immer wieder zu kurz kommt.

Im Klappentext heiß es:

Unmerklich verändert sich in der Gegenwartsgesellschaft der Charakter unseres Handelns. Insbesondere im Berufsleben …zeichnen uns Richtlinien und Formulare, Algorithmen und Apps die Wege zur Entscheidungsfindung minutiös vor. An die Stelle situationssensiblen Überlegens und Urteilens tritt die konstellationsbasierte Vollzugslogik der Maschinen… Wenn Ermessensspielräume verschwinden und die Kreativität menschlichen Handelns aus den alltäglichen Praxisvollzügen eliminiert wird, wächst das Gefühl der Ohnmacht.

Was als soziologische Analyse formuliert wird lässt sich auch auf die Medizin übertragen. Rosa beschreibt Spannungen und Widersprüche zwischen konstellativer Logik und Konsequenz auf der einen Seite und situativer Angemessenheit und sozialer Richtigkeit auf der anderen Seite, was die Notwendigkeit von Handlungsspielräumen der Akteure unterstreicht. Konstellationen sind in diesem Zusammenhang und im Fokus der Medizin Ergebnis einer Reduktion komplexer Situationen in ein Bündel einzelner, klar bestimmbarer, messbarer und oft binärer Konstellationen (also Bündel von Messwerten und Befunden).

Rosa spricht dem konstellativen Vorgehen seine Berechtigung nicht ab, sondern sieht sehr wohl die resultierenden Optionen objektiven Erkenntnisgewinns. Aber er fordert die Einbettung dieser konstellativen Befunde in ihre situativen und lebensweltlichen Zusammenhänge. Übertragen auf unsere Profession und die Homöopathie könnte das bedeuten, Leitlinien der Therapie (wie sie die konventionelle Medizin vertritt) nicht abzulehnen, sondern vielmehr durch narrative, biografische Interviews (ähnlich unseren homöopathischen Anamnesen) zu ergänzen, damit Motivstrukturen erkennbar und Deutungen mit Sinngehalt möglich werde. Also nicht: entweder – oder, sondern: sowohl-als auch!

Das Buch öffnet auf erfrischende und gut lesbare Weise nicht nur die Augen, sondern immer wieder auch das Herz!

➡️ Hartmut Rosa, geboren 1965, ist Professor für Allgemeine und Theoretische Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Direktor des Max-Weber-Kollegs in Erfurt.

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➡️ Schon zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress (14.-16. Mai 2026) angemeldet? Direkt zur Anmeldung.

➡️ Homöopathie-News lesen Sie hier: www.dzvhae.de/wissen/news

 

2026-03-23T16:18:57+01:00

Fakten – neue Homöopathie-Studien zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen

Berlin, 4. März 2026. Fakten – neue Homöopathie-Studien zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen. In einer Serie stellt der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) Fakten über Homöopathie in Praxis und Wissenschaft vor. Diese Themen werden auf dem DZVhÄ-Kongress vom 14.-16. Mai `26 vertieft. Der Kongress-Titel: Homöopathie als Chance in der Versorgung.

Dokumentierte Erfahrungen homöopathisch tätiger Ärztinnen und Ärzte zeigen die Wirksamkeit der Homöopathie in der Praxis. Doch diese Erfahrungen sollten auch durch eine stabile Studienlage bestätigt werden. Wie sieht es aus mit der Aussage, dass Homöopathie zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen beitragen kann? Dieser Frage gehen die Wissenschaftler Dr. rer. nat. Marcus Reif, Medizinischer Biometriker, und Prof. Dr. sc. nat. Stephan Baumgartner, Physiker, in ihrem Kongress-Vortrag auf den Grund.

Vortrag: Homöopathie als Chance – Beiträge zu einer verantwortungsvollen Hausarztmedizin

Homöopathische Therapien regen über eine Stimulation körpereigener Regulationssysteme die Selbstheilungskräfte an. Dies erlaubt einen verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten wie Antibiotika, die als externe kausale Intervention nur in indizierten Situationen eingesetzt werden sollten. Die Homöopathie kann damit aus ihrem Selbstverständnis heraus konstruktiv zur Vermeidung der globalen Antibiotika-Resistenz-Problematik beitragen.

Für eine evidenzbasierte wissenschaftliche und politische Diskussion muss dieser Anspruch freilich mit Daten belegt werden. Hinsichtlich des Einsatzes von Homöopathika zur Vermeidung oder Verringerung einer Antibiotika-Therapie sind vor allem Studien wichtig, die homöopathische Therapien im Vergleich zu konventioneller Behandlung untersuchen.

Neuen Studien werden auf dem Kongress vorgestellt

Eine auf akute Infekte der oberen Atemwege fokussierte Literatursuche ergibt 10 solche Studien, in denen der Einsatz von Homöopathika signifikant (4 Studien) bzw. tendenziell (2) überlegen oder zumindest signifikant nicht unterlegen (4) war. Zusätzlich möchten wir Resultate von 2 weiteren neuen Studien vorstellen, einer multizentrischen, prospektiven, vergleichenden Beobachtungsstudie und einer Registerdatenanalyse mit 583 bzw. 18‘960 Patient:innen.

Kongressthema: Homöopathie als Chance

Die Homöopathie eröffnet neue Perspektiven für die medizinische Versorgung – in der Praxis wie in der Klinik, im Stall und sogar auf dem Feld.

➡️ Kongress bietet Antworten und Praxiswissen

Der Homöopathie-Kongress 2026, veranstaltet vom DZVhÄ in Kooperation mit WissHom, bietet Antworten auf drängende medizinische und gesundheitspolitische Fragen und vermittelt evidenzbasiertes Wissen, das sich direkt im Praxisalltag anwenden lässt.

➡️ Therapienotstände überbrücken

Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zeigen, wie sich Therapienotstände mithilfe der Homöopathie überbrücken lassen.

➡️ Wenn Leitlinien an Grenzen stoßen

Sie präsentieren konkrete Ansätze für Situationen, in denen Leitlinien an der Realität scheitern – und wie durch Erfahrung und Augenmaß ein verantwortungsvoller Umgang mit Antibiotika möglich ist.

➡️ Erweiterung des Methodenspektrums

Die Medizin steht vor der Aufgabe, ihr Methodenspektrum zu erweitern, um den wachsenden Herausforderungen durch zivilisatorische und altersbedingte Erkrankungen begegnen zu können. Mehr echte Prävention und die Integrative Medizin sind zentrale Bausteine der Lösung – aktuelle Studien und Forschungsprojekte belegen das eindrucksvoll.

Hier online anmelden: www.homoeopathie-kongress.de/anmeldung

Zum Nachlesen

DZVhÄ-Kongress: www.homoeopathie-kongress.de

Studienübersicht: www.faktencheck-homöopathie.de

Universität Bern: www.ikim.unibe.ch/forschung

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➡️ Homöopathie-News lesen Sie hier: www.dzvhae.de/wissen/news

 

2026-03-25T10:32:10+01:00
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