Podcast: Jüngere Ärztinnen und Ärzte setzen auf Homöopathie

Berlin, 26. Juni 2025. Im DZVhÄ-Podcast erzählen jüngere Ärztinnen und Ärzte, warum sie in ihren Praxen auf Homöopathie setzen, erklären die Möglichkeiten der Weiterbildung Homöopathie und gehen der Frage nach, ob es bestimmte Fachgebiete gibt, in denen Homöopathie speziell eingesetzt wird. Die 9. Folge der DZVhÄ-Podcast Reihe wird wieder von Dr. Martina Kloepfer moderiert.

Es spricht vieles dafür, die Homöopathie in der ärztlichen Praxis einzusetzen. Medizinisch ist es sinnvoll, die Methode ist evidenzbasiert, die Abrechnung in GKV und PKV ist geregelt und als Voraussetzung gibt es mit dem Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) eine geregelte qualifizierte Ausbildung. In der 9. Folge des DZVhÄ-Podcast kommen nun Ärztinnen und Ärzte zu Wort, die ihre persönliche Erfahrung mit der Homöopathie in Praxis und Klinik schildern.

  • Aline Rost ist Fachärztin für Allgemeinmedizin / Homöopathie, sie ist in eigener Kassenpraxis in Werdau bei Zwickau niedergelassen. Die Hausärztin sagt: „Ich wende Homöopathie an, weil sie sehr gut hilft und oft auch dann, wenn die konventionelle Medizin keine Therapieansätze mehr hat.“
  • Dr. med. Martin Schmitz ist Facharzt für Allgemeinmedizin / Homöopathie und arbeitet in Mutter und Kind Kliniken auf Fehmarn: „Ich wende Homöopathie an, weil es die vielseitigste Form der Medizin ist, die ich kenne und sie die Vielseitigkeit der Menschen widerspiegelt. Aber auch, weil ich mit meiner Medizin keinen Schaden anrichten möchte, sondern zur Gesundheit der Mitmenschen beitragen möchte.“
  • Maria Reiser-Köhler ist Ärztin / Homöopathie und praktiziert als Privatärztin in Estenfeld-Mühlhausen bei Würzburg. Sie sagt: „Homöopathie wende ich an, weil sie beim passenden Mittel auf eine ganz sanfte Art zu einer tiefen Regulation des Körpers beiträgt, eine nachhaltige Wirkung besitzt und oft zu einer besseren Lebensqualität für die Betroffenen führt. … Die Homöopathie ist ein großer Teil in meinem ärztlichen Tun und Wirken geworden. Ich empfinde das in der Behandlung meiner Patienten als sehr, sehr unterstützend, und es ist kein Gegensatz, die konventionelle Medizin – wie wir sie im Studium gelernt haben – und die Homöopathie.“

Die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Homöopathie

Die wichtigste Ausbildung ist das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ. Es ist eine fundierte, bundesweit einheitliche Ausbildung in der ärztlichen Homöopathie. In rund drei Jahren wird unter erfahrener Anleitung umfassendes Wissen und praktische Fertigkeiten für eine erfolgreiche homöopathische Behandlung vermittelt. Das Diplom ermöglicht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen, die an den Selektivverträgen Homöopathie teilnehmen. Für viele homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte beginnt die Beschäftigung mit der Homöopathie im Studium – der DZVhÄ bietet auch hier vielfältige Möglichkeiten an. Die Homöopathie direkt im Rahmen des Medizinstudiums kennenzulernen ist jedoch nur noch an wenigen Universitäten in Form von Wahlpflichtfächern möglich, etwa in München.

Erfahrungen in die homöopathische Praxis können während einer Famulatur gemacht werden. Der DZVhÄ bietet bundesweit Famulaturplätze in engagierten Praxen an, auch Assistenz– und PJ-Stellen können auf der DZVhÄ-Seite gefunden werden.

Für einen frühen Einstieg in die Homöopathie bietet der Verein Globulista – Bildungsinitiative Homöopathie Seminare an. Tradition hat bereits das jährlich im Frühling stattfindende fünftägige Seminar, dass Maria Reiser-Köhler empfiehlt. Sie ist inzwischen Globulista-Vorständin, hat das Homöopathie-Diplom absolviert und steht jetzt kurz vor der Prüfung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie. Die Zusatzbezeichnung durch die Ärztekammern ist jedoch ein Auslaufmodell und wird kaum noch angeboten.

Die Landesverbände des DZVhÄ stehen Studierenden als Ansprechpartner für Unterstützung zur Verfügung. „Eine gute Möglichkeit, die auch ich genutzt habe, sind die Mentorenprogramme zur Begleitung in einer homöopathisch tätigen Praxis“, sagt Martin Schmitz.

Wann und in welchen Fachgebieten Homöopathie eingesetzt wird

Martin Schmitz: „Homöopathie wird meistens im Bereich der Kinderheilkunde, der Allgemeinmedizin und der Gynäkologie eingesetzt. Aber prinzipiell kann man sie in allen Fachgebieten einsetzen.“ Der Klinikarzt ergänzt: „Wichtig ist immer das Abklären der diagnostischen Grundlage: Um welche Erkrankung handelt es sich? Gibt es sehr akuten Handlungsbedarf? Gibt es akute Notfälle, oder habe ich etwas Zeit, um den Patienten zu behandeln?“ Er hebt eine Besonderheit des klinischen Alltags hervor, dass er von Patienten manchmal sehr prägnante Symptome hört. Aus Sicht der konventionellen Medizin ist mit ihnen nichts anzufangen, ist der Arzt aber in homöopathische Denk- und Vorgehensweisen geschult, lässt sich oft ein Hinweis auf ein ganz bestimmtes homöopathisches Arzneimittel erkennen.

Aline Rost hat sich bewusst für die Allgemeinmedizin entschieden, „weil ich dort die Patienten ungefiltert sehe. Ich bin der erste Anlaufpunkt und kann dirigieren, wie ich den Patienten behandle, weiterempfehle und welche Optionen es für ihn gibt.“ In ihrer Praxis hat sie die Erfahrung gemacht, „dass es zwei besondere Einsatzgebiete für die Homöopathie gibt: Virusinfektionen, da es keine wirklichen Optionen in der konventionellen Medizin gibt und generell, wenn die konventionelle Medizin keine Behandlungsansätze mehr zu bieten hat.“

Maria Reiser-Köhler macht die Erfahrung, dass vor allem Patienten mit chronischen Erkrankungen ganz gezielt in ihre Homöopathie-Praxis kommen. Sie sind dann oft in der Situation, dass sie konventionell austherapiert sind und dass bei den verordneten Medikamenten die Nebenwirkungen überwiegen. Das Schöne ist, „dass ich die Homöopathie immer auch komplementär einsetzen kann. Ich muss nicht aufpassen, dass ich Interaktionen unter den verschiedenen Arzneimitteln auslöse.“ So kann Ärztin Reiser-Köhler mit Hilfe der Homöopathie häufig die Schmerzmedikamente reduzieren. Sie sagt: „So benötigen Migränepatienten plötzlich nur noch die Hälfte der Dosierung und Schritt für Schritt immer weniger. Das ist ein ganz, ganz wertvoller Gewinn an Lebensqualität für die Betroffenen – darin sehe ich die sehr große Stärke der Homöopathie.“

Die Abrechnung in GKV und PKV ist geregelt

Vor allem für Praxisgründungen kann ein Schwerpunkt auf Homöopathie existenzsichernd sein. Denn die Inanspruchnahme der Homöopathie durch die Bevölkerung groß ist, auch bietet die Homöopathie therapeutisch ergänzende Möglichkeiten zur konventionellen Medizin. Auch die Abrechnung homöopathischer Leistungen in der Kassenpraxis ist bundesweit geregelt, sie erfolgt über die Selektivverträge Homöopathie. Rund zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen als extrabudgetäre Leistung im Rahmen von Selektivverträgen mit dem DZVhÄ-Tochterunternehmen MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH die Kosten für homöopathische Behandlungen bei Vertragsärzten. Die erbrachten Leistungen für u.a. die ausführliche homöopathische Anamnese und Folgeleistungen werden adäquat honoriert. Voraussetzung für die Teilnahme an den Verträgen ist neben einer Kassenzulassung das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ und/oder die Zusatzbezeichnung Homöopathie.

In der Klinik wird Homöopathie nicht extra berechnet, hier gehört sie zur entsprechenden Leistung. Martin Schmitz: „Das muss letzten Endes der Klinikbetreiber oder die Leitung der Klinik entscheiden, inwieweit sie offen ist für die Homöopathie, wie weit sie den Ärzten auch Zeit einräumt, mit der Homöopathie zu behandeln. In den meisten Kliniken habe ich zumindest freie Hand, ob ich in der Akutsprechstunde homöopathische oder konventionelle Medizin einsetze. Der große Vorteil ist für die Klinik, dass die homöopathischen Arzneimittel deutlich preiswerter sind als konventionelle.“

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Erstattung homöopathischer Leistungen in der privatärztlichen Praxis:

    • Einerseits die große Gruppe der Privatversicherten,
    • aber auch gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung nehmen eine privatärztliche Therapie gerne in Anspruch.
    • Eine weitere Möglichkeit der Rechnungsstellung bieten Selbstzahler, die weder privatversichert sind noch über eine Zusatzversicherung verfügen.

Homöopathie ist fester Bestandteil der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ). Mit verschiedenen Abrechnungsziffern bildet sie die homöopathische Praxis umfassend ab. Auch in der neuen GOÄ bleibt die Homöopathie weiterhin integriert. Im aktualisierten Abrechnungswerk werden neben der Anamnese- und Folgeanamneseziffer auch neue Möglichkeiten – etwa eine Gebührenposition für die Fallanalyse oder ein Zuschlag für eine längere Erstanamnese – eingeführt.

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Diese DZVhÄ-Podcasts sind bisher erschienen

  • Homöopathie in der Forschung | Folge 8 – Drei Wissenschaftler berichten über den Stand der Homöopathie-Forschung
  • Homöopathie in der Tiermedizin | Folge 7 – Die Tierärztinnen Dr. med. vet. Brigitte Hentschel, Dr. med. vet. Beatrice Milleder und Dr. med. vet. Dörte v. Bremen sprechen über die Homöopathie in der Tiermedizin.
  • Homöopathie in der Kinderheilkunde | Folge 6 – Kinderärztin Dr. Monika Grasser und der Kinderarzt Dr. Dominik Ewald: Ein vielseitiger Podcast über Therapie, Elternwünsche, Abrechnung und Berufspolitik.
  • Homöopathie in der Allgemein- und Familienmedizin | Folge 5 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Jörg Albrecht sprechen im 5. DZVhÄ-Podcast über die Homöopathie in der hausärztlichen Versorgung. Was ist Familienmedizin und wie wird Homöopathie in die Hausarztpraxis integriert?
  • Patientensicherheit | Folge 4 – Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, im Gespräch mit Dr. Ulf Riker, Internist und Vorstandsmitglied im DZVhÄ, über Patientensicherheit im Miteinander von konventioneller und homöopathischer Medizin.
  • Die Anamnese in der Homöopathie | Folge 3 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstände des DZVhÄ, sprechen darüber, wie sich in der Homöopathie das diagnostische Gespräch mit der klinischen Diagnostik zu einer Medizin verbindet.
  • Die Integrative Medizin | Folge 2 – Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ im Gespräch mit Robert Schmidt, Chefarzt des Münchner Krankenhauses für Naturheilweisen über die Integrative Medizin in Praxis und Klinik.
  • Über die Vielfalt in der Medizin | Folge 1 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Ulf Riker, Vorstände des DZVhÄ, berichten u.a. an Beispielen aus der eigenen Praxis, warum Pluralismus und Therapiefreiheit wichtige Werte in der Medizin sind.

Und hier finden Sie alle Podcast-Folgen auf einen Blick.

2025-06-26T07:45:41+02:00

SPD-Antrag will homöopathischen Arzneimitteln den Arzneimittel-Status nehmen

Berlin, 23. Juni 2025. Der Bundesparteitag der SPD vom 27.-29. Juni wird über einen Antrag der Hamburger Genossen abstimmen, der homöopathischen Arzneimitteln den Arzneimittelstatus und die Apothekenpflicht nehmen soll. Der Vorstand des DZVhÄ hat sich per Brief an die SPD-Hamburg und an SPD-Gesundheitspolitiker gewandt und erwartet auf offene Fragen Antworten.

Der Antrag G28 Kein Sonderrecht für wirkungslose Präparate wurde von der Antragskommission angenommen. Darin wird eine „Hinweispflicht auf den fehlenden Wirkungsnachweis“ (homöopathischer Arzneien) gefordert, apodiktisch wird festgestellt, dass es „keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege“ für eine Wirksamkeit gebe. Unabhängig davon, dass ein Unterschied besteht zwischen „wissenschaftlichen“ und „medizinischen“ Belegen, stellt sich die Frage, auf welche Fakten sich diese Behauptung stützen kann. Denn:

  • Wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Arzneien gibt es inzwischen zuhauf und sie werden auch nicht dadurch weniger, indem man sich weigert, sie unter Berücksichtigung objektiver Kriterien zur Kenntnis zu nehmen.
  • Medizinische Belege hingegen finden sich nicht nur in der Versorgungsforschung, sondern lassen sich vor allem in der täglichen ärztlichen Praxis, also in der konkreten Versorgungssituation am Patienten, erkennen.

SPD-Antrag widerspricht der ärztlichen Praxis

Die ärztliche Versorgung kranker Menschen findet nicht im Fokus von Weltanschauung oder Parteipolitik statt, sondern im unmittelbaren Patientenkontakt. Dieser sollte im Sinne von Wahlfreiheit seitens der Patienten, aber auch im Interesse der Therapiefreiheit seitens der Ärzte von jeglicher politischen Einmischung freigehalten werden. Eine solche wäre nur dann erforderlich und sachlich begründet, wenn von der Homöopathie potenzieller Schaden für Patientinnen und Patienten ausginge; das ist aber definitiv nicht der Fall.

Der Antrag verdient keine Zustimmung, da er in diametralem Widerspruch zur lebenswelt­lichen Erfahrung von Patientinnen und Patienten steht und fundierte Praxiserfahrungen zahl­reicher qualifizierter Ärztinnen und Ärzte unberücksichtigt lässt.

Auch widerspricht der Antrag der Koalitionsvereinbarung mit der Union, in der sich die neue Bundesregierung zur Förderung der Naturheilkunde und Integrativen Medizin bekennt:
„Wir unterstützen Forschung und Versorgung zur Naturheilkunde und Integrativen Medizin zur Präventionsförderung.“

SPD-Antrag widerspricht den wissenschaftlichen Fakten

„Woher nehmen Sie die Sicherheit Ihrer Aussagen, dass es keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege für eine Wirksamkeit gebe?“, fragt der DZVhÄ-Vorstand die Hamburger-SPD-Spitze und nennt ein paar aktuelle Beispiele:

  • Auf der Grundlage positiver Studienergebnisse wurde 2021 die zusätzliche homöopa­thische Behandlung als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementär­medizin in der Behandlung von onkologischen Patienten“ aufgenommen. https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin
  • Eine methodisch hochwertige zusammenfassende Auswertung aller sechs vorliegenden Metaanalysen placebokontrollierter Studien bei jeglicher Indikation kommt zu dem Ergebnis: Die homöopathische Behandlung weist statistisch signifikant bessere Ergeb­nisse auf als eine Placebo-Behandlung, auch in Studien mit hoher methodischer Qualität.
    Die Arbeit wurde 2023 in der renommierten Fachzeitschrift Systematic Reviews publi­ziert. Im Peer Review Verfahren wurde von den unabhängigen Gutachtern die methodi­sche Qualität hervorgehoben. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/37805577/
  • „Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden […]“ https://www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html

Fragen an die Antragssteller

Im SPD-Antrag wird pauschal auf eine (angeblich) fehlende wissenschaftliche und medizinische Evidenz abgehoben – ohne die zugrundeliegende Datengrundlage zu benennen. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
  2. Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des o.g. Systemischen Reviews ignoriert werden?
  3. Auf der Grundlage welcher Daten kommen Sie hinsichtlich der o.g. ärztlichen S3-Leitlinie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
  4. Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlich­keit gerade von ihren Volksvertretern über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöo­pathie?

 

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Der Homöopathie-Podcast des DZVhÄ

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Thema: SPD-Antrag will homöopathische Arzneimitteln den Arzneimittel-Status nehmen

 

2025-06-24T09:56:15+02:00

Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Berlin, 22. Mai 2025. Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert. Sie ist sicher in der Therapie, kompatibel mit der konventionellen Medizin und es lassen sich konventionelle Arzneimittel einsparen. Dr. med. Ulf Riker, Facharzt für Innere Medizin / Homöopathie und 2. DZVhÄ-Vorsitzender, stellt in Serie Fakten zur Homöopathie vor.

Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin (EbM) und bewährte Therapiemethode im Rahmen der Integrativen Medizin. Abgeschlossenes Medizinstudium, klinische Erfahrung sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildung im Bereich Homöopathie bilden das solide Fundament. Wie Vieles in der Medizin hat auch Homöopathie ihre Grenzen – aber sie bietet auch Hilfe und Unterstützung, wenn die konventionelle Medizin an ihre Grenzen stößt.

Kein Risiko

Zurecht fordert die Evidenzbasierte Medizin, dass der Nutzen einer Methode größer sein soll als ihr Risiko. Immer wieder wird von den Kritikern der Homöopathie vorgetragen, Homöopathie beinhalte das Risiko, dass den Kranken andere notwendige Therapien vorenthalten würden. Quellen, die diese Aussage bestätigen, gibt es keine. Homöopathisch zusatzqualifizierte Ärztinnen und Ärzte kennen aber die Leitlinien der konventionellen Medizin und sind in der Lage, individuell zu entscheiden, welche Therapie erforderlich und ausreichend sicher ist.

Kompatibel mit konventioneller Medizin

Medikamente der konventionellen Medizin wirken auf der Ebene der Moleküle und deren Interaktion mit Rezeptoren. Homöopathische Arzneien wirken wie andere Naturheilverfahren auch nach einem besonders spezifischen Reiz-Reaktions-Prinzip. Beide Wirkprinzipien behindern sich meist nicht, sondern können sich ergänzen. Daraus resultieren Effekte von Synergie. Also kein „Entweder – oder“, sondern angepasstes „Sowohl – als auch“!

Medikamente einsparen

Homöopathische Arzneien können bei korrekter Auswahl Schmerzen lindern, Fieber senken, Antibiotika einsparen, allergische Reaktionen dämpfen, Hautausschläge zum Verschwinden bringen und Vieles mehr. Weniger allopathische Medikamente bedeuten auch weniger Medikamenten-Nebenwirkungen. Ärztinnen und Ärzte können individuell festlegen, welche Medikamente (oder andere Verfahren der konventionellen Medizin) unumgänglich sind und wann Homöopathie Erfolg verspricht.

Fakt ist: Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Der Mehrwert der Homöopathie zeigt sich in Studien aus der Versorgungsforschung, vor Allem aber im konkreten Praxisalltag! Patientinnen und Patienten erleben die Wirkung homöopathischer Arzneien ganz unmittelbar und oft auch nachhaltig. Das ist der Grund, warum weite Teile der Bevölkerung sich den Erhalt der Homöopathie wünschen: der Mehrwert überzeugt!

Fakten-Serie:

  1. Homöopathie ist auch präventive Medizin
  2. Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin
  3. Homöopathie – eine Methode mit Mehrwert

Weitere Homöopathie-Informationen

Der Homöopathie-Podcast des DZVhÄ

 

2025-05-22T17:24:04+02:00

Fakt ist: Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin

Berlin, 8. Mai 2025. Fakt ist: Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin (EbM). In der EbM kommen nur solche Methoden zur Anwendung, für die der Nachweis erbracht wurde, dass ihr Nutzen größer ist als ihr Risiko. Basis hierfür sind nicht Meinungen, sondern die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zur Wirksamkeit einer Methode. Dr. med. Ulf Riker, Facharzt für Innere Medizin / Homöopathie und 2. DZVhÄ-Vorsitzender, stellt in Serie Fakten zur Homöopathie vor.

Nach David Sackett, dem Begründer der heutigen EbM umfasst eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung in der Medizin aber nicht nur die wissenschaftlichen Beweise, sondern auch das Können und die Urteilskraft die Ärztinnen und Ärzte durch ihre Erfahrung und klinische Praxis erwerben. Und sie umfasst zum Dritten die Frage, ob eine getroffene Therapieentscheidung auch den Erwartungen oder Werten von Patientinnen und Patienten entspricht.

Quellen:

Nachweis der Wirksamkeit

Sowohl in der Grundlagenforschung (z.B. in Pflanzen- oder Tiermodellen), als auch in der Versorgungsforschung gibt es zahlreiche relevante Ergebnisse, die zeigen, dass potenzierte Substanzen zu nachweisbaren Effekten führen. Auch klinische Studien (zuletzt ein Systematischer Review über 6 Metaanalysen) belegen die Wirksamkeit homöopathischer Arzneien.

Quellen:

Klinische Expertise und ärztliche Erfahrung

Viele Generationen vor uns und Homöopathen weltweit haben positive Erfahrungen mit Homöopathie gemacht. Heute wenden Ärztinnen und Ärzte Homöopathie auf Grundlage ihres akademischen Studiums sowie der enormen Fortschritte der konventionellen Medizin als Teil einer Integrativen Medizin an, wenn dies möglich, sinnvoll und ausreichend sicher ist und von Patientinnen und Patienten gewünscht wird.

Quellen:

Wünsche der Patientinnen und Patienten

Menschen haben im Falle von Krankheit das Recht und die Freiheit, über ihre Therapie mit zu entscheiden. Zahlreiche Umfragen belegen seit Jahren, dass Homöopathie als Teil einer Integrativen Medizin von großen Teilen der Bevölkerung gewünscht wird. Dasselbe gilt auch für die Erstattung der Therapiekosten.

Quellen:

Ärztliche Homöopathie erfüllt die Kriterien der Evidenzbasierten Medizin

Anders lautende Aussagen kommen zustande, wenn Studien zur Homöopathie mit anderen Maßstäben gemessen werden als diejenigen der konventionellen Medizin. Oder wenn ärztlicher Erfahrung ihr praktischer Wert abgesprochen wird. Oder wenn Patientinnen und Patienten willkürlich ihr Recht auf Teilhabe an der therapeutischen Entscheidungsfindung vorenthalten wird.

Fakten-Serie:

  1. Homöopathie ist auch präventive Medizin
  2. Fakt ist: Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin

 

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Der Homöopathie-Podcast des DZVhÄ

 

2025-05-22T17:22:29+02:00

AHZ 2/2025 Verifikationen

Die Allgemeine Homöopathische Zeitung (AHZ) ist die Mitgliederzeitschrift des DZVhÄ. In der zweiten Ausgabe 2025 steht das Thema „Verifikationen“ im Mittelpunkt. Lesen Sie das Editorial und die Vereinsmitteilung in voller Länge und stöbern Sie im Inhaltsverzeichnis. Mitglieder erhalten die komplette Print-Ausgabe automatisch im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.

Editorial: Verifikationen

von Daniela Albrecht

Verifikationen in der Homöopathie

Dieses Heft beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Thema Verifikationen. Das Wort bedeutet die Richtigkeit darlegen, beweisen, beglaubigen. Es leitet sich von den lateinischen Wörtern „verus“ (wahr, wirklich) und „facere“ (tun, machen) ab. Die Richtigkeit unserer Materia medica bleibt ein immerwährendes und wichtiges Thema in der Homöopathie. Wie kommen wir aber voran?

Eine Möglichkeit ist das Verfassen einer Verifikation aufgrund von eigenen Heilerfahrungen nach Verordnung eines homöopathischen Mittels. Um dabei möglichst standardisiert vorzugehen, wurden Basiskriterien zur Verifikation festgelegt:

  • Das Symptom muss eindeutig und dauerhaft, das heißt unter ausreichender Nachbeobachtungszeit verschwunden sein (bei akuten Erkrankungen mindestens 4 Wochen, bei chronischen Erkrankungen mindestens 2 Jahre).
  • Es sollten möglichst charakteristische und deutlich ausgeprägte Symptome verifiziert werden.
  • Es sollten nur deutlich wahrnehmbare, krankhafte Veränderungen verifiziert werden, keine Hypothesen oder Interpretationen.
  • Eine Verifikation muss auf eine einzige Arznei zurückführbar sein.
  • Die Verifikation sollte möglichst eindeutig auf die homöopathische Arznei und nicht auf andere Therapien zurückgeführt werden können.
  • Die Verifikation sollte möglichst eindeutig auf die homöopathische Arznei und nicht auf andere Umstände (z. B. Änderung der Lebenssituation, Ausschaltung krank machender Faktoren) zurückgeführt werden können.
  • Bei akuten Erkrankungen muss die Abheilung auffallend schneller erfolgen, als es für einen Spontanverlauf zu erwarten wäre.

Sicher nicht immer einfach einzuhaltende Kriterien, aber ein Standard sollte auch die höchste zu erreichende Stufe zeigen, und kleinere Abstriche müssen wir beim Arbeiten außerhalb des Reagenzglases akzeptieren. Wie gut es wirkt und hilft, sehen wir trotzdem.

Fallbeispiele und ihre Bedeutung

In diesem Heft haben verschiedene Autoren dargestellt, wie gut behandelte Fälle dazu beitragen können, unsere Materia medica sicherer zu machen, sodass wir nach der genauen Anamnese, Analyse und Repertorisation ein zuverlässiges Mittel finden.

Neben häufigeren Mitteln wie Phosphorus, Hamamelis und Argentum nitricum finden Sie im Heft auch Verifikationen und Kasuistiken zu Menyanthes, Lac defloratum, Tarentula, Laurocerasus, Kola und Muriaticum acidum. Vielleicht erfüllen nicht immer alle jeden Punkt der oben genannten Kriterien, aber sicher trägt jeder Artikel dazu bei, unsere aktuelle Praxis und den Stand der Homöopathie festzuhalten.

Darüber hinaus schauen wir mit dem Artikel zur „Quantum Logic Medicine“ auf eine besondere Art der Homöopathie, die durch Prof. Walter Köster entwickelt wurde.

Die Bedeutung des Schreibens für die Homöopathie

„Wer schreibt, der bleibt“ – ein altes Sprichwort, das oft von einigen Professoren aus meiner Universitätszeit verwendet wurde, um uns für das wissenschaftliche Arbeiten oder eine Doktorarbeit zu gewinnen. Ich empfinde es weiterhin als aktuell und zeitgemäß.

Leider wird es immer schwieriger, Autoren zu finden und Kollegen zu bewegen, ihre Erkenntnisse und Fälle zu Papier zu bringen. Dabei ist es doch eine gute Möglichkeit, etwas aus der eigenen Praxis, seinem Arbeiten und von sich zu hinterlassen. Ich würde mir wünschen, dass das Schreiben wieder populärer wird.

2025-03-21T12:40:55+01:00

AHZ 1/2025 DZVhÄ-Kongress Lindau 2024

Die Allgemeine Homöopathische Zeitung (AHZ) ist die Mitgliederzeitschrift des DZVhÄ. In der ersten Ausgabe 2025 steht das Thema „DZVhÄ-Kongress Lindau 2024“ im Mittelpunkt. Lesen Sie das Editorial und die Vereinsmitteilung in voller Länge und stöbern Sie im Inhaltsverzeichnis. Mitglieder erhalten die komplette Print-Ausgabe automatisch im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.

Editorial: DZVhÄ-Kongress Lindau, Mai 2024

von Bernhard Zauner und Holger Malchow

Homöopathiekongresse: Bereicherung für die Praxis

Homöopathiekongresse wie der Dreiländerkongress im Mai 2024 in Lindau sowie der LIGA-Kongress im Oktober 2024 in Sevilla sind auch für die eigene homöopathische Praxis eine große Bereicherung. Neben dem persönlichen Austausch gaben die Vorträge aus aller Welt einen beeindruckenden Überblick, welche Behandlungserfolge mit der Homöopathie möglich und welche Fortschritte in der Forschung zur Homöopathie erreicht worden sind.

Wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit der Homöopathie

Das HRI (Homeopathic Research Institute) stellte fest: „There is good quality scientific evidence showing homeopathy works. Existing data is not consistent with homeopathy being a placebo effect. And the level of evidence for homeopathy is similar to that of many conventional medical treatments.“

Additive Homöopathie bei Lungenkarzinomen: Eine bahnbrechende Studie

Welcher persönliche Einsatz dahinter steht, um solche Aussagen treffen zu können, zeigt folgende Erfahrung: Die von Michael Frass et al. 2020 [DOI: 10.1002/onco.13548] publizierte prospektive, doppelblinde, randomisierte, placebokontrollierte, dreiarmige Multicenter-Studie über den Einfluss additiver Homöopathie bei Patient*innen mit nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) zeigte nicht nur eine verbesserte Lebensqualität, sondern auch ein deutlich verlängertes Überleben in der Homöopathiegruppe. Die dritte Gruppe, die lediglich als Kontrolle zum Überleben ohne jeglichen Kontakt zur Homöopathie diente, unterschied sich nicht signifikant von der Placebogruppe. Summa summarum hatte die Durchführung der Studie 10 Jahre gedauert.

Kontroverse und Klärung: Die Reaktionen auf die Studie

Es war klar, dass die Ergebnisse dieser Studie Wellen schlagen würden: Sehr bald wurde von bekannten Homöopathiegegnern bei der Medizinischen Universität Wien (MUW) moniert, dass die Studie fehlerhaft sei. Unter anderem wurden die Todesdaten angezweifelt. Die Studienautor*innen entkräfteten die Vorwürfe sofort, erhielten darauf jedoch keine Antwort.

Die MUW forderte nunmehr von der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) eine Kommission zur Verfassung eines Gutachtens. Die Lebensqualitätsbögen wurden vom Erstautor auf Aufforderung sofort überbracht, danach war ein Jahr lang Funkstille.

Das abschließende Statement der ÖAWI

Vor ca. 2 Jahren wurde dann ein „Final Statement“ (FS) von der ÖAWI an die Autor*innen geschickt. Dabei handelt es sich nicht um ein wissenschaftliches Gutachten, sondern um ein Statement, das in keiner Hinsicht einem formalen Gutachten entspricht. Auch hier verweigerte die ÖAWI jedwede Stellungnahme und betonte, dass das FS von ihr nicht publiziert werden würde.

Der eigenen Fehlerhaftigkeit hinsichtlich Zeitangaben durch das offensichtlich in großer Hast verfasste FS nicht bewusst, warf die Kommission den Studienautor*innen unter anderem Manipulation und Fälschung vor und empfahl dem Journal The Oncologist, die Arbeit zurückzuziehen.

Bestätigung durch The Oncologist

Daraufhin leitete das Top-Journal The Oncologist eine ausführliche akademische Untersuchung ein. Über 2 Jahre wurden mit der Herausgeberin sowie mit Vertretern des National Cancer Institute und der National Institutes of Health sämtliche offenen Fragen und falschen Vorwürfe geklärt. Nach Durchsicht aller Daten und Unterlagen kam die Zeitschrift zu dem Ergebnis, dass die Studie bezüglich der ermittelten und interpretierten Daten hieb- und stichfest ist. Die Arbeit ist hiermit vollinhaltlich bestätigt und bleibt somit erhalten [Figg et al. 2024, DOI: 10.1093/oncolo/oyae252].

Artikel zu Vorträgen auf dem Dreiländerkongress in Lindau

Wie im letzten Heft angekündigt, sind in dieser Ausgabe weitere Artikel über Vorträge des Kongresses in Lindau zu lesen:

  • Nikolaus Hock (D) zeigt auf, wie bei einer schweren kindlichen Epilepsie, zu deren Behandlung sogar die Indikation zur Hemisphärektomie gestellt wurde, über Jahre die Homöopathie neben der konventionell-medizinischen Behandlung zum Therapieerfolg beitrug.
  • Anke Scheer (D) beschreibt die Therapie von Patienten mit Homöopathie und Osteopathie bei Verletzungen, insbesondere die Veränderungen im Gewebe.
  • Gisela Etter (CH) berichtet von der homöopathischen Behandlung von Post-Covid-19-Erkrankungen in der hausärztlichen Praxis.
  • Andrea Mayer et al. (CH) stellen in einem Vortrag beim LIGA-Kongress in Sevilla die Behandlung von Nebenwirkungen nach der Covid-Impfung vor. Eine Fallstudie mit 40 Patient*innen zeigt, was die Homöopathie leisten kann.
Unterstützung durch Patientenorganisationen

Obwohl die Homöopathie in der Bevölkerung einen großen Rückhalt hat und diese ihre Integration in das Gesundheitswesen wünscht, haben die Patientenorganisationen wie der „Bundesverband Patienten für Homöopathie“ oder „Homöopathie Schweiz“ sowie in Österreich die „Initiative Homöopathie hilft“ erstaunlich wenig Mitglieder. Sollten wir nicht vermehrt unsere zufriedenen Patient*innen zur Unterstützung dieser Organisationen aufrufen?

2025-01-28T08:55:32+01:00

Neuer DZVhÄ-Vorstand ist gewählt

Berlin, 19. November 2024. Neuer DZVhÄ-Vorstand: Die Leipziger Ärztin Monika Kölsch ist die neue 1. Vorsitzende und der Münchner Arzt Dr. Ulf Riker der neue 2. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Die Delegiertenversammlung des DZVhÄ wählte sie am 16. November 2024 mit großen Mehrheiten. Die Neuwahlen wurden nach den Rücktritten von Dr. Michaela Geiger und Dr. Sieglinde Lauer nötig.

Monika Kölsch und Ulf Riker wurden in zwei Wahlgängen gewählt, traten aber als Team an. Auf ihrer Agenda stehen viele Ziele, die sie sich für ihre Amtszeit gesteckt haben. So möchten sich Kölsch und Riker für die Attraktivität der ärztlichen Homöopathie gerade auch bei jüngeren Kolleginnen und Kollegen einsetzen und die Fortbildungsangebote für den ärztlichen Nachwuchs attraktiver machen. Sie möchten die Homöopathie wieder verstärkt im ärztlichen Selbstverständnis etablieren und sich politisch für die Homöopathie als Teil eines pluralen Medizinsystems einsetzen. Weiterhin bleiben im Bundesvorstand des Berufsverbandes  Gerhard Antrup für die ‚Finanzen‘ und Dr. Sigrid Kruse für ‚Weiterbildung‘ verantwortlich.

Neuer DZVhÄ-Vorstand: Mit Erfahrung ins neue Amt

Sowohl Monika Kölsch als auch Ulf Riker haben vielfältige Erfahrungen in der Verbandsarbeit. Ärztin Kölsch war bereits von 2010 bis 2019 m DZVhÄ-Vorstand aktiv und ist seit 2016 auch im Vorstand des homöopathischen Weltärzteverband LMHI engagiert. Dr. Riker ist 1. Vorsitzender des DZVhÄ-Landesverbands Bayern und war 2021/2022 Teil des DZVhÄ-Vorstands. Mit diesen Verbandserfahrungen werden sich die neuen 1. und 2. Vorsitzende auch die Strukturen des DZVhÄ genau ansehen, um den Berufsverband insgesamt für die Zukunft zu stärken.

2024-11-20T19:30:06+01:00

AHZ 5/2024 Theoretische Aspekte und klinische Anwendungen der Homöopathie

Die Allgemeine Homöopathische Zeitung (AHZ) ist die Mitgliederzeitschrift des DZVhÄ. In der fünften Ausgabe 2024 steht das Thema „Theoretische Aspekte und klinische Anwendungen der Homöopathie“ im Mittelpunkt. Lesen Sie das Editorial und die Vereinsmitteilung in voller Länge und stöbern Sie im Inhaltsverzeichnis. Mitglieder erhalten die komplette Print-Ausgabe automatisch im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.

Editorial: Theoretische Aspekte und klinische Anwendungen der Homöopathie

von Dr. Ulrich Koch

Beliebtheit der TCIM trotz Gegenwind

Bei allem Gegenwind, den wir Homöopathen im Augenblick erfahren, zeigt eine aktuell veröffentlichte, repräsentative Onlinestudie in Deutschland, dass sich die inzwischen als traditionelle, komplementäre und integrative Medizin (TCIM) bezeichneten Behandlungsformen in unserem Land einer unveränderten Beliebtheit erfreuen. 70 % der Bevölkerung geben an, sich mit diesen Therapieverfahren schon einmal behandeln haben zu lassen. Fast 40 % schreiben der TCIM eine wichtige Rolle bei der Behandlung gesundheitlicher Probleme zu.

Bekanntheit der Homöopathie bleibt hoch

Im Rahmen dieser Untersuchung wurde auch die Vertrautheit mit den verschiedenen Verfahren abgefragt. 95,1 % der Befragten waren auch mit der Homöopathie bekannt [Jeitler et al. 2024 / DOI: 10.3389/fmed.2024.1372924]. Hier dürfen wir uns auch einmal fragen, ob die Gegner der Homöopathie nicht vielleicht einfach Werbung für uns machen. Denn andererseits zeigen gerade die beiden Studien, die in der Rubrik „Internationale Referate“ vorgestellt werden, dass der ohnehin magere wissenschaftliche Boden unter den Homöopathiekritikern empfindlich dünner wird.

Schmerz und Leiden in der Medizin

Der Schwerpunkt dieses Heftes liegt auf der klinischen Anwendung der Homöopathie. Voranstellen werden wir diesem Thema einen wichtigen medizintheoretischen Artikel von Josef M. Schmidt. Er arbeitet historisch gut hergeleitet verschiedene Aspekte medizinischen Handelns und ihre Bedeutung gerade für die Homöopathie heraus. Dabei spielt der zu wenig beachtete Umgang mit Schmerz und Leiden, wie er sich in der konventionellen Medizin etabliert hat, eine bedeutende Rolle.

Palliativgesellschaft: Schmerz als transformative Kraft

In seiner kleinen Schrift „Palliativgesellschaft“ setzt sich der Philosoph Byung-Chul Han [Berlin: Matthes & Seitz; 2022] mit den algophoben Strukturen in Medizin und Gesellschaft auseinander. Er arbeitet deren kontraproduktive Konsequenzen für die Gesundheit heraus. Schmerz besitzt eine transformative und heilsame Kraft, deren Wert wir für die Medizin wieder neu erfassen und anwenden lernen müssen, wozu dieser Artikel einen wichtigen Beitrag leisten kann.

Klinische Anwendung der Homöopathie: Beispiele aus der Praxis

Der Einsatz der Homöopathie in der psychosomatischen Klinik Lahnhöhe wird von Christine Eick praxisnah und an Fallbeispielen dargestellt. Hierbei werden die besonderen Möglichkeiten und Limitationen im Klinikalltag gut erkennbar. Einen ganz anderen Fokus hat die englischsprachige Arbeit von Madhuri Vaidyeswar und Disha Rao. Sie untersuchen in einer retrospektiven Studie die Effektivität früher homöopathischer Interventionen bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen in Indien. Dabei zeigen sie auf, wie wichtig ein früher Behandlungsbeginn für ein möglichst gutes Behandlungsergebnis ist.

In einer Kasuistik zeigt Alexandra Höf, wie weit auch unter intensivmedizinischen Umständen eine erfolgreiche Behandlung einer Sinusvenenthrombose bei einem Säugling gelingen kann. Schließlich gibt Holger Malchow in der Rubrik „Homöopathie Basics“ einen Überblick über den Einsatz von Q-Potenzen. Er illustriert die praktische Anwendung am Einsatz in der Clinica Dr. Spinedi in Orselina.

Vielseitigkeit und Integration der Homöopathie

Natürlich umfasst dieses Heft nur einen kleinen Teil des Spektrums klinischer Anwendungsmöglichkeiten der Homöopathie, umreißt aber deren Spannweite und lässt ahnen, wie vielseitig und integrativ der Einsatz in einem ganzheitlichen Medizinsystem sein kann.

2024-11-20T13:37:25+01:00

AHZ 4/2024 Arzneifindung zwischen Intuition und Likelihood Ratio

Die Allgemeine Homöopathische Zeitung (AHZ) ist die Mitgliederzeitschrift des DZVhÄ. In der vierten Ausgabe 2024 steht das Thema „Arzneifindung zwischen Intuition und Likelihood Ratio“ im Mittelpunkt. Lesen Sie das Editorial und die Vereinsmitteilung in voller Länge und stöbern Sie im Inhaltsverzeichnis. Mitglieder erhalten die komplette Print-Ausgabe automatisch im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.

Editorial: Arzneifindung zwischen Intuition und Likelihood Ratio

von Dr. Christian Lucae

„Ist der gute Homöopathiker vorher schon mit den Kräften der Arzneimittel wohl bekannt, was man mit Recht von ihm erwarten und fordern kann, wenn er die besten Schriften von der reinen Arzneimittel-Lehre täglich studiert und seinem Gedächtnis die charakteristischen, sonderlichen Zeichen jeder der vorzüglich ausgeprüften Arzneien eingeprägt hat (ein unersetzliches, sich ungemein belohnendes Studium!), so wird er jedes Mal, fast ohne Beihilfe eines der bekannten Repertorien, das homöopathische (spezifisch hilfreich) Heilmittel für den gegenwärtigen Krankheitszustand treffen und in gehörig kleiner Gabe anwenden.“

Diese Zeilen stammen aus einem Manuskript, das Hahnemann um 1836 in Paris verfasste [in: ZKH 1987; 31: 65–73]. Während in der Frühzeit der Homöopathie das Studium der Arzneien noch vergleichsweise übersichtlich erschien – in Hahnemanns Arzneimittellehre waren „nur“ rund 120 Mittel beschrieben –, finden wir heute einen wesentlich größeren und damit schwerer zu überblickenden Fundus an verschreibbaren Arzneien vor. Gleichzeitig stand damals die Entwicklung von Repertorien erst ganz am Anfang, heute hingegen verfügen wir über zahlreiche moderne Werkzeuge, um die Arzneifindung zu bewältigen. Die Homöopathie ist schon lange im IT-Zeitalter angekommen: Große Datenbanken und umfangreiche Computerrepertorien sollen die Arbeit erleichtern.

Moderne Ansätze in der Arzneifindung

Rainer Schäferkordt wagt in seinem Beitrag einen neuen Ansatz: Mithilfe moderner Software analysiert er eine historische Kasuistik in Form einer neuartigen Meta-Repertorisation, wobei verschiedene gängige Repertorien auf statistischer Ebene miteinander verglichen werden. Dabei geht es ihm um eine bessere Reproduzierbarkeit der Fallanalyse.

Mein eigener Beitrag zur Polaritätsanalyse soll den aktuellen Stand dieser Methode zusammenfassen. Die von Heiner Frei aus Bönninghausens Taschenbuch von 1846 entwickelte Polaritätsanalyse scheint auf den ersten Blick ein vergleichsweise streng mathematisch-analytisch geprägter Weg zur Arzneifindung zu sein. Dennoch steht bei der Auswertung mitsamt Polaritätsdifferenzen am Ende immer ein gewisser Pool an Arzneien zur Wahl – seien es mal die „Top 3“ oder „Top 10“ –, sodass auch hier eine solide Kenntnis der Materia medica eine entscheidende Voraussetzung bei der Differenzierung ist und ein gewisses Maß an ärztlicher Intuition mitspielt.

Intuitive Ansätze in der Arzneimittellehre

In einer scheinbar ganz anderen Welt – weitab von Mathematik und Likelihood Ratios – bewegt sich der Artikel von Leopold Drexler: Im Zentrum steht dabei der intuitive Zugang zur homöopathischen Arzneimittellehre, den Mathias Dorcsi geprägt hat. Mithilfe einer besonderen didaktischen Methode, der Suggestopädie, konnten Drexler und Kollegen diesen Ansatz aufgreifen, um in über 60 Seminaren in den letzten 25 Jahren die Materia medica gewissermaßen spielerisch zu lehren bzw. erlernen zu lassen.

Es mag auch in der persönlichen Prägung jeder Therapeutin, jedes Therapeuten liegen, ob eher intuitive oder eher analytische Zugänge in der eigenen Praxis stärker aufgegriffen werden. Aber wer hat recht? Dazu eine Anekdote aus dem großen Erzählfundus von Leopold Drexler: „Während durch Dorcsis Ansatz durch das immer wiederkehrende Lesen der Arzneien mit ihren Leitsymptomen allmählich ein ‚Arzneimittelbild‘ entstand, haben seine Mitkollegen Künzli und Klunker die Existenz eines solchen abgelehnt – es gab nur die ‚Summe der Symptome‘. Als Künzli auf einem Seminar in Vorarlberg einmal seine ‚Kurzfälle‘ aus den Zürcher Vorlesungen verteilte, darauf einer der Teilnehmer den Zettel nur kurz durchlas, Künzli den Zettel gleich wieder zurückgab und das Mittel sagte, antwortete Künzli in seiner kurzen Art: ‚Jaja, ihr kennt die Arzneimittelbilder, ich nur die Symptome.‘ Dennoch blieb Künzli immer ein großer Freund von Dorcsi.“

Ein gründliches Materia-medica-Studium, das möglichst viele Blickwinkel und Aspekte der Arzneien aufgreift, bleibt somit unumgänglich für eine erfolgreiche homöopathische Praxis – der „gute Homöopathiker ist mit den Kräften der Arzneimittel wohl bekannt“, wie es Hahnemann formulierte. Wie auch immer man sich persönlich der Homöopathie nähern möchte – eher analytisch, synthetisch oder intuitiv – die homöopathische Lehre bietet viele Möglichkeiten, die sich gegenseitig ergänzen. Im Sinne eines medizinischen (und somit homöopathischen) Pluralismus sei an das berühmte Wort des Dichters Dschalal ad-Din al-Rumi erinnert: „Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort. Dort treffen wir uns.“

2024-11-20T13:50:07+01:00

AHZ 3/2024 Onkologie

Die Allgemeine Homöopathische Zeitung (AHZ) ist die Mitgliederzeitschrift des DZVhÄ. In der dritten Ausgabe 2024 steht das Thema „Onkologie“ im Mittelpunkt. Lesen Sie das Editorial und die Vereinsmitteilung in voller Länge und stöbern Sie im Inhaltsverzeichnis. Mitglieder erhalten die komplette Print-Ausgabe automatisch im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.

Editorial: Homöopathie und Krebsbehandlung

von Dr. med. univ. Bernhard Zauner und Univ.-Prof. i. R. Dr. med. univ. Michael Frass

Wieder aufkeimende Diskussionen um die Homöopathie

In Deutschland flammte beim Schreiben des Editorials wieder die Diskussion über die Homöopathie auf. Gesundheitsminister Lauterbach behauptet, die Homöopathie sei unwissenschaftlich und gehöre deshalb als Kassenleistung gestrichen. Geht es um Homöopathie und Krebsbehandlung, dann wird es nochmals schwieriger. Gibt es nun wissenschaftliche Daten?

Nutzung und Akzeptanz von Komplementär- und Alternativmedizin

Ein systematischer Review untersuchte die Nutzung und Akzeptanz von Komplementär- und Alternativmedizin in der Allgemeinbevölkerung und beim medizinischen Personal [Frass et al. 2012 / PMID: 22438782]. Bei 16 Arbeiten lagen die Prävalenzraten der Komplementärmedizin in den eingeschlossenen Studien zwischen 5 und 74,8 %. Dabei fand sich eine höhere Nutzung von Homöopathie und Akupunktur in den deutschsprachigen Ländern. Geschlecht, Alter und Bildung wurden als Prädiktoren für die Nutzung von Alternativmedizin identifiziert: Die meisten Nutzer waren Frauen mittleren Alters und mit höherem Bildungsstand. Die Daten zeigen, dass die Inanspruchnahme von CAM zwischen 1990 und 2006 in allen untersuchten Ländern zugenommen hat.

Homöopathie und Lebensqualität bei Krebspatient*innen

Nun werden Komplementärmedizin und Homöopathie in hohem Maße von Krebspatientinnen angewandt: In einer prospektiven Beobachtungsstudie [Rostock et al. 2011 / PMID: 21241504] mit Krebspatientinnen in 2 unterschiedlich behandelten Kohorten mit entweder homöopathischer oder konventioneller Behandlung zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied der Lebensqualität zugunsten der Homöopathie in den ersten 3 Monaten sowie nach 12 Monaten. Die Müdigkeit nahm ab; Angst und Depression veränderten sich nicht. Ähnliche Ergebnisse hinsichtlich signifikanter Verbesserung der Lebensqualität lieferte eine Studie von 2015 [Frass et al. 2015 / PMID: 26051564], die in die S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patienten“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und der Deutschen Krebshilfe (DKH) aufgenommen worden ist.

Wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen

Diese erhobenen Daten entsprechen auch der Erfahrung in den Praxen. Nun berichten herausragende Autor*innen aus Österreich, der Schweiz und aus Deutschland zu verschiedenen Bereichen, wie z. B. Strahlentherapie oder Pädiatrie.

Praxisberichte aus verschiedenen Anwendungsbereichen

Holger Malchow aus der Clinica Santa Croce präsentiert einen onkologischen Fallbericht eines Spinalioms und gemeinsam mit Lars Broder Stange schreibt er über die vor gut 25 Jahren von Dario Spinedi gegründete Clinica Santa Croce. Über die Möglichkeiten der homöopathischen Begleitung der Strahlentherapie ist in einem Artikel von Bettina Märtens und Diana Steinmann zu lesen. Erfried Pichler war jahrelang Konsiliararzt an der Kinderonkologie in Klagenfurt, seine Erfahrungen finden Sie ebenfalls in diesem Heft. Uwe Friedrich führt in die primäre homöopathische Krebsbehandlung mit einem „Rundummittel“ sowie in die sekundäre homöopathische Krebsbehandlung ein.

Evidenzbasierte Medizin und Homöopathie

Die angeführten wissenschaftlichen Arbeiten und die Erfahrung der Autor*innen entsprechen der anerkannten Definition der Evidenzbasierten Medizin von David Sackett. Ausgebildete Ärztinnen und Ärzte stützen sich auf wissenschaftliche Daten und ihre Erfahrung aus der Praxis und setzen sie für ihre Patienten und Patientinnen ein, die eine ergänzende Behandlung im Sinne der Integrativen Medizin wünschen.

2024-11-20T14:07:45+01:00
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