Über Christoph Trapp

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Homöopathie kennenlernen für Ärztinnen und Ärzte

Berlin, 12. April 2023. Im Mittelpunkt dieses praxisbezogenen Seminars steht eine griffige Einführung in die Homöopathie und die Behandlung akuter Erkrankungen mit homöopathischen Arzneien. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, die Lerninhalte unmittelbar umzusetzen und in die Praxis zu integrieren.

Das Ziel des Seminars ist, Ihre therapeutischen Optionen in der (Kassen-)Praxis, mit einem Minimum an Theorie, um die homöopathische Akutbehandlung zu erweitern.

Dieser Kurs richtet sich insbesondere an Allgemeinmediziner und Kinderärzte mit begrenzten Zeitressourcen in der (Kassen-)Praxis. Auch Ärzte, die bereits über Grundlagen verfügen, werden viele Anregungen erhalten, wie sich die homöopathische Akutbehandlung nach dem Muster der bewährten „Indikationen“ erfolgreich in den Praxisalltag integrieren lässt.

Themen

  1. Pragmatische Einführung in die Grundlagen der homöopathischen Medizin
  2. Homöopathische Behandlung akuter Erkrankungen: Fieberhafte Infekte, Atemwegsinfekte, Otitis media, Verletzungen
  3. Hinweise zur Integration der Homöopathischen Medizin in den Praxisalltag

Auf einen Blick

Datum: Samstag, 20.05.2023, 08:30-11:30 Uhr (Pause 10:00-10:15 Uhr)

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte, keine Laien

Kosten: kostenfrei

Anmeldung: Über die reguläre Kongressanmeldung (Auf der zweiten Seite der Anmeldung ist die Karte „Homöopathie kennenlernen“ buchbar.)

Informationen und Anmeldung: https://2023.homoeopathie-kongress.de/

 

2023-04-12T16:58:07+02:00

Kommentar zur Kündigung des Homöopathie-Vertrags der AOK plus Sachsen und Thüringen

Berlin, 4. April 2023. In der Rubrik DZVhÄ-Regional kommentiert Dr. med. Anke Böhme, Fachärztin für Allgemeinmedizin / Homöopathie / Naturheilverfahren, Vorsitzende des DZVhÄ-Landesverbandes Sachsen und Sachsen-Anhalt, die Kündigung des Homöopathie-Versorgungsangebots der AOK plus Sachsen und Thüringen zum 31. März 2023.

Als Hausärztin und Fachärztin für Allgemeinmedizin behandle ich viele Patientinnen und Patienten mit teilweise sehr unterschiedlichen Krankheitsbildern. Ergänzend zur konventionellen Medizin habe ich als praktizierende und qualifizierte homöopathische Ärztin die Möglichkeit, je nach Indikation auch begleitend homöopathisch zu behandeln. Dies kann bei akuten, aber auch bei chronischen Erkrankungen der Fall sein. Bei Letzteren sind ausführliche und in der Regel zeitaufwendige Anamnesen nötig; nachvollziehbar, da die Homöopathie eine sehr individuelle Medizin ist.

Um den Patienten und Patientinnen Homöopathie auf „Chipkarte“ anbieten zu können bei gleichzeitig angemessener Vergütung, haben viele gesetzliche Krankenkassen sogenannte Versorgungsverträge deutschlandweit mit der Managementgesellschaft für Gesundheitsdienstleistungen oder auch länderspezifisch mit Kassenärztlichen Vereinigungen abgeschlossen. Leistungen über diese Verträge können aber nur entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte abrechnen, d.h., wir besitzen als Fachärzte und Fachärztinnen die von der Ärztekammer anerkannte Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ bzw. als weitergehende Qualifikation das „Homöopathie-Diplom“ – verliehen vom Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). So ist in den Arztpraxen eine hohe Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten gewährleistet.

Nun hat leider die AOK Plus die mit den KVen Sachsen und Thüringen geschlossenen Verträge über die vertragsärztliche Behandlung mit klassischer Homöopathie nach § 73a SGB V in Sachsen und Thüringen zum 31. März 2023 gekündigt. Diese Entscheidung bedaure ich sehr. Denn eine homöopathische Behandlung ist nicht nur eine wirksame, sanfte und praktisch nebenwirkungsfreie Medizin, sie ist auch – je nach Krankheitsbild – nachhaltig und kostengünstig!

Wenn daher Krankenkassen freiwillig Homöopathie ihren Versicherten über die entsprechenden Versorgungsverträge anbieten, gibt dies nicht nur den Patienten und Patientinnen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit an erweiterter medizinischer Versorgung und damit auch Freiheit in Bezug auf die Behandlungswahl, sondern es ist ebenso hinsichtlich der allgemeinen Gesundheitsvorsorge sinnvoll und wirtschaftlich. Eine Ende 2020 publizierte Studie der SECURVITA belegte die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Homöopathie, u.a. zeigte sie auch, dass der Einsatz von Antibiotika bei homöopathisch behandelten Patienten und Patientinnen reduziert werden kann. Zurecht wird also die Homöopathie von Patienten und Patientinnen gewünscht und stark nachgefragt. Für die Zukunft wünsche ich mir, dass die Homöopathie ihren festen Platz in der Gesundheitsversorgung behält!

Für die Zukunft wünsche ich mir, dass die Homöopathie ihren festen Platz in der Gesundheitsversorgung behält!

▶️ Tipp vom Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH): Wenn zuvor angebotene Leistungen, etwa Homöopathie, nicht mehr übernommen werden, empfiehlt der BPH die Krankenkasse zu wechseln. Auf der BPH-Seite wird das Procedere des Wechselns erklärt.

 

2023-04-12T13:30:13+02:00

Video-Statements zum DZVhÄ-Kongress von Referentinnen und Referenten

Berlin, 6. März 2023. Der Ärztekongress für Homöopathie des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) findet vom 18.-20. Mai 2023 ONLINE statt. Es ist die 171. Jahrestagung des Verbandes. Der Anfang und das Ende des Lebens stehen für die zwei sensibelsten Phasen im Kreislauf des Lebens von Menschen und Tieren. „In beiden Lebensphasen kann die Homöopathie mit eine wertvolle Therapieoption sein“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. DZVhÄ Vorsitzende. „Wir haben ein Kongressprogramm für Ärzt:innen, Tierärzt:innen und Hebammen konzipiert, dass diese vulnerablen Lebensphasen besonders in den Fokus rücken.“

Referentinnen und Referenten stellen im Video ihr Thema vor und sagen, warum sich der Kongress direkt für die Praxis lohnt

▶️ Ingeborg Stadelmann, Hebamme:

„In meinem Vortrag werde ich auch bewährte homöopathische Arzneimittel rund um die Hebammenhilfe vorstellen, so dass Hebammen einen direkten praktischen Nutzen für ihre Arbeit aus dem Vortrag erhalten“

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▶️ Dr. med. Sigrid Kruse, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin am Dr. von Haunerschen Kinderspital der LMU München:

„Die Homöopathie kann unsere Therapiemöglichkeiten bei Kindern enorm erweitern und das ohne schädigende Nebenwirkungen“

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▶️ Dr. med. vet. Dörte v. Bremen, Tierärztin, erklärt, wie der Themenstrang Veterinärmedizin gestaltet wird:

„Die Homöopathie bekommt in der Nutztierpraxis aufgrund der EU-Bio-Verordnung einen noch größeren Stellenwert.“

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▶️ Robert Schmidt, Chefarzt am Krankenhaus für Naturheilweisen München, erklärt stellvertretend für das wissenschaftliche Team des DZVhÄ Kongresses

„Wir haben ein Kongressprogramm für Ärzt:innen, Tierärzt:innen und Hebammen konzipiert, dass diese vulnerablen Lebensphasen besonders in den Fokus rücken“

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Anmeldung und Informationen hier.

2023-03-09T12:03:30+01:00

Medikamentenmangel? Die Homöopathie hat da was

Berlin, 8. Februar 2023. Medikamentenmangel in Deutschland, aktuell fehlen 409 gängige Arzneimittel, betroffen ist eine breite Palette von Präparaten: etwa Fiebersäfte, Schmerzmittel, Antibiotika, Bluthochdruckmittel bis hin zu Krebsmedikamenten. In homöopathisch tätigen Arztpraxen können fiebersenkende Arzneimittel, in vielen Fällen aber auch Antibiotika und vieles mehr ersetzt werden.

In den Praxen ist Hochkonjunktur: Patientinnen und Patienten mit Husten, Schnupfen, Heiserkeit geben sich die Klinke in die Hand. Jung wie Alt plagen sich mit den unterschiedlichen fieberhaften, betont viralen Infekten herum, jeder mit seinem individuellen Beschwerdebild. Darauf können Ärztinnen und Ärzte mit einem breit aufgestellten Therapiespektrum gut eingehen, zum Beispiel mit Homöopathie. „Wir haben seit mehr als 200 Jahren in der Praxis erprobte homöopathische Arzneimittel, die viele zurzeit nicht lieferbare Medikamente ersetzen können“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Die Hausärztin fügt hinzu: „Aufgrund unserer ärztlichen Ausbildung wissen wir aber auch, dass etwa Krebsmedikamente wie das oft zitierte Tamoxifen nicht durch Homöopathie ersetzt werden kann.“

Medikamentenmangel: Ärztliche Weiterbildung macht den Unterschied

Bei Ärztinnen und Ärzten, aber auch bei Apothekerinnen und Apothekern, die über eine Weiterbildung Homöopathie verfügen, löst die Debatte um die Versorgungsprobleme zum Teil Unverständnis aus. Einerseits, da sie belegte therapeutische Antworten auf die drängenden medizinischen Fragen haben. Aber auch, da gerade die Zusatzbezeichnung Homöopathie von den meisten Landesärztekammern abgeschafft wird. Und dieses komplementäre medizinische Wissen wird in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehenl. Die Diskussion um die Abschaffung der Apotheker-Weiterbildung Naturheilverfahren und Homöopathie hat gerade erst begonnen. 

Homöopathie wird in tausenden Arztpraxen in Deutschland angewendet, abgesichert durch wissenschaftliche Erkenntnisse, tägliche ärztliche Erfahrung und ein betont patientenzentriertes Vorgehen. „Aber nehmen wir einmal an, Homöopathie wirke nur über den Placebo-Effekt, wie kolportiert wird“, spekuliert Internist Dr. med. Ulf Riker, 2. Vorstand des DZVhÄ, „selbst dann wäre sie eine Option, erst recht, wenn andere Optionen fehlen.“ Da homöopathisch ausgebildete Ärztinnen und Ärzte den generellen Krankheitsverlauf beurteilen können, können sie auch eine Placebo- von einer Arzneiwirkung unterscheiden. 

Medikamentenmangel: Unsicherheit bei Fieber

Viele Eltern werden bei Fieber ihrer Kinder ab 38,5°C unsicher. Die Knappheit von Fiebersäften verstärkt das Gefühl der Hilflosigkeit und das Unverständnis über das medizinische System. „De facto wird Patientinnen und Patienten eine Therapieoption vorenthalten, wo Beratung und Behandlung wichtig wären“, sagt Dr. Riker. Umso wichtiger ist eine engmaschige Betreuung durch die Hausärztin oder den Hausarzt. Da diese aber nicht immer erreichbar sind, können Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten über die Fieber-App (https://www.feverapp.de/) kommunizieren. 

Tipp von Dr. Geiger: „Sollten Sie in der kommenden Zeit Ihre konventionellen Fiebersäfte nicht erhalten, suchen Sie eine Fachapotheke für Naturheilverfahren und Homöopathie auf. Steht eine ärztliche Konsultation an, können erfahrene homöopathische Ärztinnen oder Ärzte Ihnen ein passendes homöopathisches Arzneimittel verordnen.“

 

2024-08-14T14:08:01+02:00

DZVhÄ Kongress 18.-20. Mai: Homöopathie am Anfang und Ende des Lebens

Berlin, 11. Januar. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) lädt zu seiner 171. Jahrestagung, dem Deutschen Ärztekongress für Homöopathie, ganz herzlich vom 18.-20. Mai 2023 ein. Das Thema des ONLINE-Kongresses: Homöopathie am Anfang und Ende des Lebens. Der Frühbucherrabatt läuft noch bis zum 15. Januar – hier geht es zur Anmeldung.

Der Anfang und das Ende des Lebens stehen für die zwei sensibelsten Phasen im Kreislauf des Lebens von Menschen und Tieren. „In beiden Lebensphasen kann die Homöopathie mit eine wertvolle Therapieoption sein“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. DZVhÄ Vorsitzende. „Wir haben ein Kongressprogramm für Ärzt:innen, Tierärzt:innen und Hebammen konzipiert, dass diese vulnerablen Lebensphasen besonders in den Fokus rückt.“

Bereits die häufig beschwerliche Schwangerschaft kann homöopathisch vorzüglich begleitet werden. Und auch während der Geburt, die für Mutter und Kind eine außergewöhnliche körperliche und psychische Belastungssituation darstellt, möchten viele Hebammen und Geburtshelfer:innen die Homöopathie nicht missen. Nach der Geburt gilt es für Mutter und Kind, sich auf einen völlig neuen Lebensabschnitt einzustellen und diesen zu meistern. Die Art und Weise, wie das gelingt, dürfte für das ganze weitere Leben prägen. Die Homöopathie kann hier auf gezielte und nachhaltige Weise große Hilfe leisten.

„Wir möchten interdisziplinär das breite Spektrum der Homöopathie am „Anfang des Lebens“ beleuchten und nicht nur den Austausch ärztlicher Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Fachdisziplinen anregen, sondern auch auf den homöopathischen Erfahrungsschatz der Hebammen zurückgreifen.“ Dr. med. Michaela Geiger, DZVhÄ-Vorsitzende

Auch die körperlichen und seelischen Umstellungen im Senium und am Lebensende fordern einen patientenzentrierten und komplexen Therapieansatz. Gerade bei geriatrischen Patienten:innen häufen sich oft chronische Erkrankungen. Eine große Herausforderung ist die Polypharmazie mit häufig unkalkulierbaren Neben- und Wechselwirkungen.
Hier kann die Homöopathie als Bestandteil eines integrativen Behandlungskonzepts ebenso große Dienste leisten wie in der Palliativmedizin, bei der es vor allem um eine Linderung sowohl körperlicher, wie  auch psychischer Symptome wie Angst, innere Unruhe oder Verzweiflung geht.

Zur Anmeldung

2023-01-11T16:15:22+01:00

DZVhÄ: Globuli sind nie Impfersatz

Berlin, 3. Mai 2021. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat bereits zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit Covid-19 zunächst sämtliche Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der Gesundheitsbehörden zu berücksichtigen seien. Es wurde außerdem klargestellt, dass die Nennung homöopathischer Einzelarzneien zur Behandlung schwerer Corona-Verläufe unterbleiben sollte, weil dies nicht den Regeln der Homöopathie Hahnemanns entspricht und Patient*innen zu Fehlschlüssen oder unkontrollierter Selbstbehandlung verleiten kann.

Im Laufe der Pandemie haben zahlreiche ärztliche Kolleginnen und Kollegen, die über eine homöopathische Zusatzausbildung sowie langjährige Praxiserfahrung verfügen, in sorgfältiger Abwägung konventionell-medizinischer Notwendigkeiten und individueller Besonderheiten die Erfahrung gemacht, dass gezielt ausgewählte homöopathische Arzneien in der Lage sind, die Krankheits-Symptomatik abzumildern und Krankheitsverläufe abzukürzen. „Für homöopathisch tätige Ärzt*innen gilt das im Übrigen nicht nur bei Covid-19, sondern auch bei anderen, vielfach viralen Infekten, bei denen die Therapieoptionen der konventionellen Medizin nicht selten eingeschränkt sind.  Ob Homöopathie zum Einsatz kommt oder nicht liegt in der freien Entscheidung jedes einzelnen, aufgeklärten Patienten und in der Erfahrung der Ärzt*innen.“ betont Dr. Ulf Riker, 2. Vorsitzender des DZVhÄ.

Impfungen dienen der Vorbeugung von Erkrankungen. Wirksame Impfstoffe sind gerade in einer Pandemie wichtige Hilfen für Menschen, die sich schützen wollen und die auch geschützt werden müssen. Homöopathisch ausgebildete und tätige Ärzt*innen sind nicht automatisch Impfgegner, wie immer wieder unterstellt wird. Riker weist darauf hin, dass „die Abwägung, ob im Einzelfall der erwünschte Impferfolg mögliche Neben- und Folgewirkungen einer Impfung überwiegt, einer sorgfältigen Analyse, Aufklärung und Beratung durch Ärzt*innen mit einschlägiger Erfahrung“ bedarf.

Es bleibt in der Eigenverantwortung einzelner Apotheker*innen, in Eigenregie oder auf Wunsch von Ärzt*innen (oder Heilpraktikern) aus Impfstoffen (oder anderen Medikamenten) homöopathische Präparate herzustellen. Dabei sind arzneimittelrechtliche Vorschriften einzuhalten. Eine explizite Aufklärung darüber, dass diese Präparate definitiv kein Ersatz für eine Impfung sind, ist zwingend erforderlich.

„Ausleitung“ meint im naturheilkundlichen Sinne „Entgiftung“. Impfstoffe sind primär keine „Gifte“, ihre immunologische Wirkung ist erwünscht. Das Auftreten von Krankheitssymptomen nach einer Impfung ist eine Eigenreaktion des Organismus auf die Impfung. Die auftretenden Erscheinungen lassen sich nicht „ausleiten“, aber homöopathisch und individuell behandeln. Präparate aus Krankheitsprodukten oder auch herkömmlichen Arzneien (also auch aus Impfstoffen) können erfahrungsgemäß dazu beitragen, Symptome zu lindern. Dasselbe Ziel lässt sich aber prinzipiell auch mit den bereits bekannten und handelsüblichen homöopathischen Arzneien erreichen.

Der DZVhÄ appelliert an seine Mitglieder, sich der Behandlung von Corona-Patient*innen oder Geimpften mit Folgeerscheinungen mit besonderer Sorgfalt zu widmen, rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, die eigene Erfahrung in der Behandlung von Covid-19 selbstkritisch zu reflektieren. „Dazu gehört, dass wir unsere Patient*innen über Möglichkeiten, Grenzen und Folgewirkungen einer Impfung, einer homöopathischen Begleitung, bei einer unzureichend behandelten Krankheit aber auch über drohende Komplikationen vollumfänglich aufklären. Gegebenenfalls überweisen wir sie an ärztliche Kolleg*innen oder in die Klinik“, sagt Dr. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ.

Kontakt:

Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ)
Axel-Springer-Str. 54b, 10117 Berlin
Telefon: (030) 325 9734 0, Fax: (030) 325 9734 19
E-Mail: presse@dzvhae.de
Internet: www.dzvhae.de

2021-05-08T13:13:38+02:00

Erstattung homöopathischer Arzneimittel im Rahmen der GKV

Grundsätzlich gilt, dass zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen homöopathische Medikamente nur direkt auf den Namen des Patienten verordnet werden können bei

  • Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
  • Vorliegen einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierten Ausnahmeindikation entsprechend der aktuellen Anlage 1 der gültigen Arzneimittelrichtlinie
    (Link: https://www.g-ba.de/richtlinien/anlage/17/).

Auch im Rahmen der Selektivverträge Homöopathie der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH werden daher grundsätzlich keine Kosten für homöopathische Arzneimittel übernommen. Es gelten die oben genannten Ausnahmen. Im Übrigen müssen notwendige homöopathische Arzneimittel vom Patienten privat getragen werden.

In ihrer Satzung können Krankenkassen die Übernahme der Kosten für homöopathische Mittel jedoch abweichend regeln. Jede Krankenkasse informiert ihre Versicherten auf Nachfrage über die jeweils geltende Regelung. Beispielhaft genannt seien folgende Krankenkassen, die entsprechende Kostenübernahmemöglichkeiten in ihrer Satzung regeln: Techniker Krankenkasse, Hanseatische Ersatzkrankenkasse u.a.m.

2022-04-05T11:57:21+02:00
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