Debatte: Homöopathie als freiwillige Kassenleistung

Berlin, 22. Januar 2024. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat durch einen Tweet am Abend des 10. Januars eine Debatte um die Homöopathie ausgelöst. Er möchte Homöopathie als freiwillige Kassenleistung streichen, ein entsprechendes Gesetz soll noch bis zur Sommerpause 2024 verabschiedet werden. Er greift damit in ein funktionierendes System von Patient:innen, Ärzt:innen, Apotheker:innen und Krankenkassen ein.

Die Debatte um Homöopathie als freiwillige Kassenleistung geht in die zweite Woche. Die Sicht homöopathisch tätiger Ärztinnen und Ärzte nimmt in der Diskussion eine große Stellung ein. Interviews mit großen Medien, wie ARD und ZDF aber auch Agenturen (DPA) wurden und werden vom Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) gegeben.

Beispiele zur Homöopathie-Debatte

  • Tagesschau24, 11. Januar: „Im Sinne unserer Patienten fordern wir, dass Homöopathie erhalten bleibt als Kassenleistung“, fordert Michaela Geiger, Vorsitzende vom Zentralverein homöopathischer Ärzte bei tagesschau24. Es sei wichtig, ein breites Feld der Therapien zur Verfügung zu haben in der Grundversorgung, um allen Patienten gerecht zu werden.
  • ZDF heute journal, 11.1. (Beitrag nicht mehr online verfügbar): Der Arzt Jürgen de Laporte sieht mehr Schaden als Nutzen: „Für die Patienten würde es dann bedeuten, dass die Besserverdienenden es weiterhin bezahlt bekommen, die privat versichert sind. Aber diejenigen, die es jetzt von den Kassen erstattet bekommen, nicht mehr. Und das würde ich ungerecht finden.“
  • Welt TV,11.1.: „Homöopathie ist wissenschaftsbasiert, das belegen viele Studien – sei es Grundlagenforschung, sei es klinische Forschung, sei es Versorgungsforschung.“
  • ARD Tagesschau,11.1.: „Hausärztin Cornelia Piper behandelt Patientinnen und Patienten seit 30 Jahren auch homöopathisch. Sie habe gute Erfahrungen damit gemacht: ‚Es ist für mich eine wunderbare Gelegenheit, Patienten helfen zu können, die man auf anderen Wegen nicht hilft.'“ (ab Minute 5:30)
  • FAZ, 12. Januar: „Homöopathie werde von ihr und ihren Kolleginnen und Kollegen begleitend zur konventionellen Medizin eingesetzt, sagte Geiger. „Viele Patientinnen und Patienten kommen ganz gezielt wegen der Homöopathie in unsere Arztpraxen, vor allem auch bei chronischen Erkrankungen.“
  • BR24, 12. Januar: Die Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte, Geiger, warnte vor einer „therapeutischen Monokultur“. Dabei erlebe man täglich in der Praxis, dass die Vielfalt der Therapie medizinisch sinnvoll sei.
  • NZZ,12.1.: …die Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte, Michaela Geiger, dass eine Streichung der freiwilligen Kassenleistung Homöopathie das Therapieangebot in der ärztlichen Versorgung einschränken würde.
  • DLF, 13.1.: Wie geht’s weiter mit der Homöopathie? Interview mit Dr. Michaela Geiger
  • DLF, 20.1.: Pro und Kontra mit Jürgen de Laporte und Jürgen Windeler

Debatte Homöopathie als freiwillige Kassenleistung streichen, das sagen Landesminister

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bezeichnete Lauterbachs Plan in der Frankenpost als „eine politische Nebelkerze“. Offensichtlich solle mit dieser Diskussion davon abgelenkt werden, dass die Bundesregierung bei der notwendigen Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorankomme. Die evidenzbasierte moderne Medizin müsse zwar der Maßstab für die Versorgung sein. Es bestehe aber in der Bevölkerung durchaus auch der Wunsch nach ganzheitlichen alternativen Behandlungsansätzen. Wichtig sei, die Grenzen dieser Methoden zu kennen – „und das sollte der Entscheidung der Krankenkassen und der Versicherten wie bisher überlassen bleiben“, sagte Gerlach. (Quelle)

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha warf Lauterbach „Nebelkerzen zulasten der Homöopathie“ vor. Es handle sich um eine „scheinheilige Evidenz-versus-Kosten-Debatte“, sagte er dem Tagesspiegel. Viele Menschen vertrauten der Homöopathie, weil sie damit offensichtlich gute Erfahrungen machen würden, sagte der Grünenpolitiker weiter. Auch Lucha sagte, es lasse sich hier kaum etwas einsparen. Hier stünden zehn Millionen Euro gegen eine Finanzierungslücke der gesetzlichen Kassen von 3,2 Milliarden Euro. (Quelle)

Die wichtigsten Argumente in der  Debatte um Homöopathie als freiwillige Kassenleistung

  • Eine Streichung der freiwilligen Kassenleistung Homöopathie würde das Therapieangebot in der ärztlichen Versorgung einschränken. Es würde eine therapeutische Monokultur in den Praxen entstehen – die Leidtragenden wären die Patienten.
  • Wir erleben täglich in der Praxis, dass die Therapievielfalt medizinisch sinnvoll ist. Homöopathie wird von uns begleitend zur konventionellen Medizin eingesetzt. Viele Patientinnen und Patienten kommen ganz gezielt wegen der Homöopathie in unsere Arztpraxen, vor allem auch bei chronischen Erkrankungen.
  • Die freiwillige Kassenleistung ist wichtig, denn nur so erhalten Patienten die ärztliche Homöopathie auf ‚Chipkarte‘. Zusatzversicherungen kosten Geld, das können sich nicht alle Patienten leisten – Homöopathie aber ist versorgungsrelevant.
  • Homöopathie ist evidenzbasierte Medizin nach der Definition des Begründers der EbM (Evidenzbasierte Medizin) Dr. David Sackett. Die EbM steht auf den drei Säulen, der externen Evidenz der Wissenschaft, der Erfahrung der Ärzte / Ärztinnen und der Präferenz der Patienten. Diese Kriterien erfüllt die Homöopathie.

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Der Deutsche Ärztekongress für Homöopathie findet vom 9. bis 11. Mai 2024 in Lindau / Bodensee stattfindet. Ausrichter des Kongresses ist der DZVhÄ. Informationen zum Kongress erhalten Sie hier: www.homoeopathie-kongress.de.

2025-01-22T12:45:11+01:00

Trotz Lauterbach – Homöopathie ist evidenzbasierte Medizin

Berlin, 16. Januar 2024. Homöopathie ist evidenzbasierte Medizin. Gesundheitsminister Karl Lauterbach möchte die Homöopathie dennoch als freiwillige Kassenleistung streichen. Da das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2023 auf 17 Milliarden Euro geschätzt wird, muss Lauterbach handeln – und setzt bei der Homöopathie an, die mit etwa 10 Millionen Euro zu Buche schlägt.

In Lauterbachs „Empfehlungsschreiben für eine stabile, verlässliche und solidarische Fianzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ vom Mai 2023, dass dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) vorliegt, reichen gerade vier Zeilen, um der Homöopathie den Garaus zu machen – jedoch ohne einen einzigen Beleg für die Behauptungen. Betroffen davon sind jedoch Millionen Patientinnen und Patienten und tausende Ärztinnen und Ärzte. In dem offiziellen Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit wird nur ein Grund für das angestrebte Aus der Homöopathie in der GKV genannt: Homöopathie habe keinen medizinisch belegbaren Nutzen. Lauterbach ergänzt via X (ehemals Twitter): „Die Grundlage unserer Politik muss die wissenschaftliche Evidenz sein.“ „Wenn Lauterbach aus Gründen der Evidenz die Homöopathie streichen möchte, müsste er dies mit etwa 80 Prozent der Kassenleistungen tun“, urteilt Dr. med. Michaela Geiger, Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ).

Homöopathie ist evidenzbasierte Medizin – Hintergrund

Homöopathie ist evidenzbasierte Medizin (EbM) nach der Definition ihres Begründers Dr. David Sackett. Die EbM steht auf diesen drei Säulen: der externen Evidenz der Wissenschaft, der Erfahrung der Ärztinnen und Ärzte der Präferenz der Patientinnen und Patienten. Diese Kriterien erfüllt die Homöopathie.

Häufig wird alleine der Fokus auf die externe Evidenz der Wissenschaft gelegt, so auch von Minister Lauterbach. Schaut man sich den Stand der Forschung zur Homöopathie einmal genauer an, sehen wir qualitativ gute Studien, die der Homöopathie eine belegbare Wirksamkeit über Placebo bescheinigen. Hier werden nur zwei Beispiele genannt:

  • „Wirksamkeit der homöopathischen Behandlung: Systematische Überprüfung von Meta-Analysen randomisierter, placebokontrollierter Homöopathie-Studien für jede Indikation“, Oktober 2023. Fazit: Homöopathie wirkt besser als Placebo. 5 der 6 Metaanalysen enthielten eine Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigten signifikant positive Effekte der Homöopathie, im Vergleich zu Placebo. Die methodische Qualität der Homöopathiestudien war ähnlich wie bei anderen klinischen Studien mit gleichem Design, aus einem vergleichbaren Zeitraum und bewertet nach gleichen Kriterien. Zur Studie.
  • Universität Bern: „Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden…“ Zur Studie.

Homöopathie ist evidenzbasierte Medizin – auf den Punkt

  • Eine Streichung der freiwilligen Kassenleistung Homöopathie würde das Therapieangebot in der ärztlichen Versorgung einschränken. Es würde eine therapeutische Monokultur in den Praxen entstehen – die Leidtragenden wären die Patienten.
  • Homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte erleben täglich in der Praxis, dass die Therapievielfalt medizinisch sinnvoll ist. Homöopathie wird begleitend zur konventionellen Medizin eingesetzt. Viele Patientinnen und Patienten kommen gezielt wegen der Homöopathie in die Arztpraxen, vor allem auch bei chronischen Erkrankungen.
  • Die freiwillige Kassenleistung ist wichtig, denn nur so erhalten Patientinnen und Patienten die ärztliche Homöopathie auf ‚Chipkarte‘. Zusatzversicherungen kosten Geld, das können sich nicht alle Patienten leisten – Homöopathie aber ist versorgungsrelevant.
  • Homöopathie ist evidenzbasierte Medizin nach der Definition des Begründers der EbM (Evidenzbasierte Medizin) Dr. David Sackett. Die EbM steht auf den drei Säulen, der externen Evidenz der Wissenschaft, der Erfahrung der Ärztinnen und Ärzte der Präferenz der Patientinnen und Patienten. Diese Kriterien erfüllt die Homöopathie.

„Somit fordern wir die Erhaltung der Erstattung von Satzungsleistung für Homöopathie und den weiteren Therapiemethoden der Komplementärmedizin“, so Dr. Michaela Geiger, „für die Patientinnen und Patienten – unabhängig ihrer sozialen Schicht als nachhaltige, wirksame Therapieoption in der ärztlichen Praxis.“

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Der Deutsche Ärztekongress für Homöopathie findet vom 9. bis 11. Mai 2024 in Lindau / Bodensee stattfindet. Ausrichter des Kongresses ist der DZVhÄ. Informationen zum Kongress erhalten Sie hier: www.homoeopathie-kongress.de.

2024-01-16T14:34:59+01:00

Homöopathie kennenlernen für Ärztinnen und Ärzte

Berlin, 12. April 2023. Im Mittelpunkt dieses praxisbezogenen Seminars steht eine griffige Einführung in die Homöopathie und die Behandlung akuter Erkrankungen mit homöopathischen Arzneien. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, die Lerninhalte unmittelbar umzusetzen und in die Praxis zu integrieren.

Das Ziel des Seminars ist, Ihre therapeutischen Optionen in der (Kassen-)Praxis, mit einem Minimum an Theorie, um die homöopathische Akutbehandlung zu erweitern.

Dieser Kurs richtet sich insbesondere an Allgemeinmediziner und Kinderärzte mit begrenzten Zeitressourcen in der (Kassen-)Praxis. Auch Ärzte, die bereits über Grundlagen verfügen, werden viele Anregungen erhalten, wie sich die homöopathische Akutbehandlung nach dem Muster der bewährten „Indikationen“ erfolgreich in den Praxisalltag integrieren lässt.

Themen

  1. Pragmatische Einführung in die Grundlagen der homöopathischen Medizin
  2. Homöopathische Behandlung akuter Erkrankungen: Fieberhafte Infekte, Atemwegsinfekte, Otitis media, Verletzungen
  3. Hinweise zur Integration der Homöopathischen Medizin in den Praxisalltag

Auf einen Blick

Datum: Samstag, 20.05.2023, 08:30-11:30 Uhr (Pause 10:00-10:15 Uhr)

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte, keine Laien

Kosten: kostenfrei

Anmeldung: Über die reguläre Kongressanmeldung (Auf der zweiten Seite der Anmeldung ist die Karte „Homöopathie kennenlernen“ buchbar.)

Informationen und Anmeldung: https://2023.homoeopathie-kongress.de/

 

2023-04-12T16:58:07+02:00

Kommentar zur Kündigung des Homöopathie-Vertrags der AOK plus Sachsen und Thüringen

Berlin, 4. April 2023. In der Rubrik DZVhÄ-Regional kommentiert Dr. med. Anke Böhme, Fachärztin für Allgemeinmedizin / Homöopathie / Naturheilverfahren, Vorsitzende des DZVhÄ-Landesverbandes Sachsen und Sachsen-Anhalt, die Kündigung des Homöopathie-Versorgungsangebots der AOK plus Sachsen und Thüringen zum 31. März 2023.

Als Hausärztin und Fachärztin für Allgemeinmedizin behandle ich viele Patientinnen und Patienten mit teilweise sehr unterschiedlichen Krankheitsbildern. Ergänzend zur konventionellen Medizin habe ich als praktizierende und qualifizierte homöopathische Ärztin die Möglichkeit, je nach Indikation auch begleitend homöopathisch zu behandeln. Dies kann bei akuten, aber auch bei chronischen Erkrankungen der Fall sein. Bei Letzteren sind ausführliche und in der Regel zeitaufwendige Anamnesen nötig; nachvollziehbar, da die Homöopathie eine sehr individuelle Medizin ist.

Um den Patienten und Patientinnen Homöopathie auf „Chipkarte“ anbieten zu können bei gleichzeitig angemessener Vergütung, haben viele gesetzliche Krankenkassen sogenannte Versorgungsverträge deutschlandweit mit der Managementgesellschaft für Gesundheitsdienstleistungen oder auch länderspezifisch mit Kassenärztlichen Vereinigungen abgeschlossen. Leistungen über diese Verträge können aber nur entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte abrechnen, d.h., wir besitzen als Fachärzte und Fachärztinnen die von der Ärztekammer anerkannte Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ bzw. als weitergehende Qualifikation das „Homöopathie-Diplom“ – verliehen vom Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). So ist in den Arztpraxen eine hohe Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten gewährleistet.

Nun hat leider die AOK Plus die mit den KVen Sachsen und Thüringen geschlossenen Verträge über die vertragsärztliche Behandlung mit klassischer Homöopathie nach § 73a SGB V in Sachsen und Thüringen zum 31. März 2023 gekündigt. Diese Entscheidung bedaure ich sehr. Denn eine homöopathische Behandlung ist nicht nur eine wirksame, sanfte und praktisch nebenwirkungsfreie Medizin, sie ist auch – je nach Krankheitsbild – nachhaltig und kostengünstig!

Wenn daher Krankenkassen freiwillig Homöopathie ihren Versicherten über die entsprechenden Versorgungsverträge anbieten, gibt dies nicht nur den Patienten und Patientinnen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit an erweiterter medizinischer Versorgung und damit auch Freiheit in Bezug auf die Behandlungswahl, sondern es ist ebenso hinsichtlich der allgemeinen Gesundheitsvorsorge sinnvoll und wirtschaftlich. Eine Ende 2020 publizierte Studie der SECURVITA belegte die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Homöopathie, u.a. zeigte sie auch, dass der Einsatz von Antibiotika bei homöopathisch behandelten Patienten und Patientinnen reduziert werden kann. Zurecht wird also die Homöopathie von Patienten und Patientinnen gewünscht und stark nachgefragt. Für die Zukunft wünsche ich mir, dass die Homöopathie ihren festen Platz in der Gesundheitsversorgung behält!

Für die Zukunft wünsche ich mir, dass die Homöopathie ihren festen Platz in der Gesundheitsversorgung behält!

▶️ Tipp vom Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH): Wenn zuvor angebotene Leistungen, etwa Homöopathie, nicht mehr übernommen werden, empfiehlt der BPH die Krankenkasse zu wechseln. Auf der BPH-Seite wird das Procedere des Wechselns erklärt.

 

2023-04-12T13:30:13+02:00

Video-Statements zum DZVhÄ-Kongress von Referentinnen und Referenten

Berlin, 6. März 2023. Der Ärztekongress für Homöopathie des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) findet vom 18.-20. Mai 2023 ONLINE statt. Es ist die 171. Jahrestagung des Verbandes. Der Anfang und das Ende des Lebens stehen für die zwei sensibelsten Phasen im Kreislauf des Lebens von Menschen und Tieren. „In beiden Lebensphasen kann die Homöopathie mit eine wertvolle Therapieoption sein“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. DZVhÄ Vorsitzende. „Wir haben ein Kongressprogramm für Ärzt:innen, Tierärzt:innen und Hebammen konzipiert, dass diese vulnerablen Lebensphasen besonders in den Fokus rücken.“

Referentinnen und Referenten stellen im Video ihr Thema vor und sagen, warum sich der Kongress direkt für die Praxis lohnt

▶️ Ingeborg Stadelmann, Hebamme:

„In meinem Vortrag werde ich auch bewährte homöopathische Arzneimittel rund um die Hebammenhilfe vorstellen, so dass Hebammen einen direkten praktischen Nutzen für ihre Arbeit aus dem Vortrag erhalten“

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▶️ Dr. med. Sigrid Kruse, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin am Dr. von Haunerschen Kinderspital der LMU München:

„Die Homöopathie kann unsere Therapiemöglichkeiten bei Kindern enorm erweitern und das ohne schädigende Nebenwirkungen“

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▶️ Dr. med. vet. Dörte v. Bremen, Tierärztin, erklärt, wie der Themenstrang Veterinärmedizin gestaltet wird:

„Die Homöopathie bekommt in der Nutztierpraxis aufgrund der EU-Bio-Verordnung einen noch größeren Stellenwert.“

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▶️ Robert Schmidt, Chefarzt am Krankenhaus für Naturheilweisen München, erklärt stellvertretend für das wissenschaftliche Team des DZVhÄ Kongresses

„Wir haben ein Kongressprogramm für Ärzt:innen, Tierärzt:innen und Hebammen konzipiert, dass diese vulnerablen Lebensphasen besonders in den Fokus rücken“

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Anmeldung und Informationen hier.

2023-03-09T12:03:30+01:00

Medikamentenmangel? Die Homöopathie hat da was

Berlin, 8. Februar 2023. Medikamentenmangel in Deutschland, aktuell fehlen 409 gängige Arzneimittel, betroffen ist eine breite Palette von Präparaten: etwa Fiebersäfte, Schmerzmittel, Antibiotika, Bluthochdruckmittel bis hin zu Krebsmedikamenten. In homöopathisch tätigen Arztpraxen können fiebersenkende Arzneimittel, in vielen Fällen aber auch Antibiotika und vieles mehr ersetzt werden.

In den Praxen ist Hochkonjunktur: Patientinnen und Patienten mit Husten, Schnupfen, Heiserkeit geben sich die Klinke in die Hand. Jung wie Alt plagen sich mit den unterschiedlichen fieberhaften, betont viralen Infekten herum, jeder mit seinem individuellen Beschwerdebild. Darauf können Ärztinnen und Ärzte mit einem breit aufgestellten Therapiespektrum gut eingehen, zum Beispiel mit Homöopathie. „Wir haben seit mehr als 200 Jahren in der Praxis erprobte homöopathische Arzneimittel, die viele zurzeit nicht lieferbare Medikamente ersetzen können“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Die Hausärztin fügt hinzu: „Aufgrund unserer ärztlichen Ausbildung wissen wir aber auch, dass etwa Krebsmedikamente wie das oft zitierte Tamoxifen nicht durch Homöopathie ersetzt werden kann.“

Medikamentenmangel: Ärztliche Weiterbildung macht den Unterschied

Bei Ärztinnen und Ärzten, aber auch bei Apothekerinnen und Apothekern, die über eine Weiterbildung Homöopathie verfügen, löst die Debatte um die Versorgungsprobleme zum Teil Unverständnis aus. Einerseits, da sie belegte therapeutische Antworten auf die drängenden medizinischen Fragen haben. Aber auch, da gerade die Zusatzbezeichnung Homöopathie von den meisten Landesärztekammern abgeschafft wird. Und dieses komplementäre medizinische Wissen wird in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehenl. Die Diskussion um die Abschaffung der Apotheker-Weiterbildung Naturheilverfahren und Homöopathie hat gerade erst begonnen. 

Homöopathie wird in tausenden Arztpraxen in Deutschland angewendet, abgesichert durch wissenschaftliche Erkenntnisse, tägliche ärztliche Erfahrung und ein betont patientenzentriertes Vorgehen. „Aber nehmen wir einmal an, Homöopathie wirke nur über den Placebo-Effekt, wie kolportiert wird“, spekuliert Internist Dr. med. Ulf Riker, 2. Vorstand des DZVhÄ, „selbst dann wäre sie eine Option, erst recht, wenn andere Optionen fehlen.“ Da homöopathisch ausgebildete Ärztinnen und Ärzte den generellen Krankheitsverlauf beurteilen können, können sie auch eine Placebo- von einer Arzneiwirkung unterscheiden. 

Medikamentenmangel: Unsicherheit bei Fieber

Viele Eltern werden bei Fieber ihrer Kinder ab 38,5°C unsicher. Die Knappheit von Fiebersäften verstärkt das Gefühl der Hilflosigkeit und das Unverständnis über das medizinische System. „De facto wird Patientinnen und Patienten eine Therapieoption vorenthalten, wo Beratung und Behandlung wichtig wären“, sagt Dr. Riker. Umso wichtiger ist eine engmaschige Betreuung durch die Hausärztin oder den Hausarzt. Da diese aber nicht immer erreichbar sind, können Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten über die Fieber-App (https://www.feverapp.de/) kommunizieren. 

Tipp von Dr. Geiger: „Sollten Sie in der kommenden Zeit Ihre konventionellen Fiebersäfte nicht erhalten, suchen Sie eine Fachapotheke für Naturheilverfahren und Homöopathie auf. Steht eine ärztliche Konsultation an, können erfahrene homöopathische Ärztinnen oder Ärzte Ihnen ein passendes homöopathisches Arzneimittel verordnen.“

 

2024-08-14T14:08:01+02:00

DZVhÄ Kongress 18.-20. Mai: Homöopathie am Anfang und Ende des Lebens

Berlin, 11. Januar. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) lädt zu seiner 171. Jahrestagung, dem Deutschen Ärztekongress für Homöopathie, ganz herzlich vom 18.-20. Mai 2023 ein. Das Thema des ONLINE-Kongresses: Homöopathie am Anfang und Ende des Lebens. Der Frühbucherrabatt läuft noch bis zum 15. Januar – hier geht es zur Anmeldung.

Der Anfang und das Ende des Lebens stehen für die zwei sensibelsten Phasen im Kreislauf des Lebens von Menschen und Tieren. „In beiden Lebensphasen kann die Homöopathie mit eine wertvolle Therapieoption sein“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. DZVhÄ Vorsitzende. „Wir haben ein Kongressprogramm für Ärzt:innen, Tierärzt:innen und Hebammen konzipiert, dass diese vulnerablen Lebensphasen besonders in den Fokus rückt.“

Bereits die häufig beschwerliche Schwangerschaft kann homöopathisch vorzüglich begleitet werden. Und auch während der Geburt, die für Mutter und Kind eine außergewöhnliche körperliche und psychische Belastungssituation darstellt, möchten viele Hebammen und Geburtshelfer:innen die Homöopathie nicht missen. Nach der Geburt gilt es für Mutter und Kind, sich auf einen völlig neuen Lebensabschnitt einzustellen und diesen zu meistern. Die Art und Weise, wie das gelingt, dürfte für das ganze weitere Leben prägen. Die Homöopathie kann hier auf gezielte und nachhaltige Weise große Hilfe leisten.

„Wir möchten interdisziplinär das breite Spektrum der Homöopathie am „Anfang des Lebens“ beleuchten und nicht nur den Austausch ärztlicher Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Fachdisziplinen anregen, sondern auch auf den homöopathischen Erfahrungsschatz der Hebammen zurückgreifen.“ Dr. med. Michaela Geiger, DZVhÄ-Vorsitzende

Auch die körperlichen und seelischen Umstellungen im Senium und am Lebensende fordern einen patientenzentrierten und komplexen Therapieansatz. Gerade bei geriatrischen Patienten:innen häufen sich oft chronische Erkrankungen. Eine große Herausforderung ist die Polypharmazie mit häufig unkalkulierbaren Neben- und Wechselwirkungen.
Hier kann die Homöopathie als Bestandteil eines integrativen Behandlungskonzepts ebenso große Dienste leisten wie in der Palliativmedizin, bei der es vor allem um eine Linderung sowohl körperlicher, wie  auch psychischer Symptome wie Angst, innere Unruhe oder Verzweiflung geht.

Zur Anmeldung

2023-01-11T16:15:22+01:00
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