1 1 April

DZVhÄ-Statement zur BMG-Finanzkommission – Homöopathie muss Teil der GKV bleiben

Berlin, 1. April 2026. DZVhÄ-Statement zur BMG-Finanzkommission – eine Stellungnahme des Vorstands des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zum Vorschlag der Finanzkommission des Bundesministeriums für Gesundheit, die Homöopathie aus der GKV zu streichen.

Zusammenfassung

Entgegen der Finanzkommission lässt sich mit aktuellen Daten aus Wissenschaft und Praxis belegen, dass

  • die Homöopathie unter Berücksichtigung aller aktuell vorliegender wissenschaftlicher Studien eine evidenzbasierte Therapieoption darstellt
  • durch Streichung der Homöopathie lediglich eine Kostenverschiebung in den konventionell-medikamentösen Bereich und ohne erwartbares Einsparpotential erfolgt
  • die Homöopathie im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes als Teil der GKV-Versorgung erhalten bleiben muss.

Die Finanzkommission des Bundesministeriums für Gesundheit schlägt vor, die Homöopathie aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen. Zu diesem Schluss kommt das Gremium auf Basis einer veralteten Datenlagen. Die Kommission beruft sich auf eine Veröffentlichung des australischen National Health and Medical Research Council (NHMRC) aus dem Jahr 2016, die von wissenschaftlichen Gesellschaften stark kritisiert wurde. Neuere Studien wurden in dem Bericht der Kommission nicht berücksichtigt.

Nachgewiesene Kosteneffizienz in der Praxis

Ökonomisch macht es keinen Sinn, die freiwillige Kassenleistung Homöopathie zu streichen. Sie macht lediglich 0,03 Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus. Das Streichen der Homöopathie kann für das System aber teuer werden, da die Patienten dennoch behandelt werden müssen und entsprechende Kosten in die konventionelle Medikation verlagert werden.

Die Zusammenschau der Studiendaten lässt den Schluss zu: Homöopathie kann Kosten sparen, den Medikamentenverbrauch reduzieren und Folgekosten durch Vermeidung von unerwünschten Nebenwirkungen minimieren. Jenseits der Kostenfrage unterstreichen die meisten Studien den Behandlungserfolg, der im Rahmen der homöopathischen Behandlung erzielt wurde. [1]

Nachgewiesene Verbesserung der Versorgungsqualität

Die Homöopathie verbessert die Versorgungsqualität der GKV. Viele Ärztinnen und Ärzte wenden sich der Homöopathie zu , da sie so insbesondere Patienten mit chronischen oder wiederkehrenden Erkrankungen erfolgreich behandeln können.

  • Viele Patienten suchen homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte auf, weil andere Behandlungen nicht geholfen haben oder wegen Nebenwirkungen abgebrochen werden mussten. Bis zu 87 % der Homöopathie-Nutzer geben an, dass Homöopathie hilft, wo konventionelle Medizin versagt; bei Befragten ohne eigene Erfahrung sind es 60 %. [2]
  • Die Homöopathie in der Kassen-Praxis kann Nutzen für die GKV haben. Studien aus der Versorgungsforschung zeigen viele Effekte, die ökonomisch bedeutsam und versorgungsrelevant sind. Beobachtungsstudien liefern wertvolle klinisch relevante Informationen darüber, wie sich eine Behandlung im Versorgungsalltag bewährt.
  • Die französische EPI3-Studie [3] (2012–2016) mit über 8.500 Patienten in der Primärversorgung zeigt:
  • Homöopathische Behandlung geht mit deutlich geringerem Einsatz konventioneller Medikamente einher – bei vergleichbaren Therapieergebnissen.
  • In homöopathischen Praxen wurden rund 50 % weniger Antibiotika, Schmerz- und Entzündungsmedikamente verordnet. Auch Psychopharmaka kamen deutlich seltener zum Einsatz. Gleichzeitig zeigte sich teils eine stärkere Symptomverbesserung.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Homöopathie in integrierten Versorgungskonzepten zu weniger Medikation und potenziell geringeren Kosten beitragen kann.

Nachgewiesene wissenschaftliche Evidenz

Aktuelle Studien belegen die wissenschaftliche Evidenz der Homöopathie. 10 Wissenschaftler kommen zu dem Fazit: „Es liegen genügend aussagekräftige Studien für akute und chronische Erkrankungen vor, die eine Wirksamkeit der homöopathischen Therapie im Placebo – Vergleich belegen und die in wissenschaftlichen hochrangigen Zeitschriften publiziert sind. Zudem bestätigt die ärztliche Erfahrung jeden Tag aufs Neue, dass wir es nicht mit einem Placebo zu tun haben.[4]

➡️ Medizinische Leitlinie nimmt Homöopathie auf

Auf der Grundlage von Studienergebnissen wurde die zusätzliche homöopathische Behandlung bei Krebspatienten als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ 2021 aufgenommen und 2024 aktualisiert. [5]

➡️ Ein Systematisches Review belegt die Evidenz der Homöopathie

Ein Systematisches Review wertet alle 6 vorliegenden placebokontrollierten Homöopathie-Metaanalysen (MA) zu jeglicher Indikation gemäß aktuell gültigen wissenschaftlichen Standards aus. Es wurde Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews[6] veröffentlicht. Die wichtigsten Ergebnisse:

5 der 6 MA enthielten eine Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigten signifikant positive Effekte der Homöopathie, im Vergleich zu Placebo.

Bei Beschränkung der Auswertung auf Studien mit höherer methodischer Qualität bleiben die positiven Therapieeffekte erhalten (statistisch signifikant in 3 von 4 verfügbaren Auswertungen).

Die methodische Qualität der Homöopathiestudien war ähnlich oder besser als bei anderen klinischen Studien mit gleichem Design, aus einem vergleichbaren Zeitraum und bewertet nach gleichen Kriterien.

➡️ Grundlagenforschung zeigt Evidenz homöopathischer Präparate

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in 95 % aller veröffentlichten Untersuchungen homöopathischer Präparate mit pflanzlichen Bioassays signifikante Wirkungen gegenüber adäquaten Kontrollen beobachtet wurden. Wir kommen also zu dem Schluss, dass es eine gute Evidenz für spezifische Wirkungen homöopathischer Präparate gegenüber Placebo gibt.“ [7]

Quellen

[1] www.faktencheck-homöopathie.de/studien-wissenschaft/studien/studien-zur-kosteneffektivitaet/#toggle-id-1

[2] www.bertelsmann-stiftung.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/gesundheitsmonitor-patienten-fuehlen-sich-durch-homoeopathische-behandlung-gut-versorgt

[3] www.hri-research.org/de/hri_publication/the-epi3-laser-study-real-world-observational-evidence-for-homeopathy-from-general-physicians-in-france/

[4] www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/a-1587-2308

[5] www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin

[6]www.springermedizin.de/efficacy-of-homoeopathic-treatment-systematic-review-of-meta-ana/26139250

[7] www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html

__________________________

➡️ Schon zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress (14.-16. Mai 2026) angemeldet? Direkt zur Anmeldung.

➡️ Homöopathie-News lesen Sie hier: www.dzvhae.de/wissen/news

 

23 23 März

DZVhÄ-Buchempfehlung: Prof. Rosa – Situation und Konstellation

Berlin, 23. März 2026. Dr. med. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender, stellt das Buch von Prof. Hartmut Rosa Situation und Konstellation – vom Verschwinden des Spielraums“ vor. 

„Augenmaß, Fingerspitzengefühl und Urteilskraft“ … diese drei Begriffe tauchen im Buch immer wieder auf und markieren das, was in unseren Tagen gesellschaftlich, aber auch im Medizinbetrieb so notwendig wäre, aber doch immer wieder zu kurz kommt.

Im Klappentext heiß es:

Unmerklich verändert sich in der Gegenwartsgesellschaft der Charakter unseres Handelns. Insbesondere im Berufsleben …zeichnen uns Richtlinien und Formulare, Algorithmen und Apps die Wege zur Entscheidungsfindung minutiös vor. An die Stelle situationssensiblen Überlegens und Urteilens tritt die konstellationsbasierte Vollzugslogik der Maschinen… Wenn Ermessensspielräume verschwinden und die Kreativität menschlichen Handelns aus den alltäglichen Praxisvollzügen eliminiert wird, wächst das Gefühl der Ohnmacht.

Was als soziologische Analyse formuliert wird lässt sich auch auf die Medizin übertragen. Rosa beschreibt Spannungen und Widersprüche zwischen konstellativer Logik und Konsequenz auf der einen Seite und situativer Angemessenheit und sozialer Richtigkeit auf der anderen Seite, was die Notwendigkeit von Handlungsspielräumen der Akteure unterstreicht. Konstellationen sind in diesem Zusammenhang und im Fokus der Medizin Ergebnis einer Reduktion komplexer Situationen in ein Bündel einzelner, klar bestimmbarer, messbarer und oft binärer Konstellationen (also Bündel von Messwerten und Befunden).

Rosa spricht dem konstellativen Vorgehen seine Berechtigung nicht ab, sondern sieht sehr wohl die resultierenden Optionen objektiven Erkenntnisgewinns. Aber er fordert die Einbettung dieser konstellativen Befunde in ihre situativen und lebensweltlichen Zusammenhänge. Übertragen auf unsere Profession und die Homöopathie könnte das bedeuten, Leitlinien der Therapie (wie sie die konventionelle Medizin vertritt) nicht abzulehnen, sondern vielmehr durch narrative, biografische Interviews (ähnlich unseren homöopathischen Anamnesen) zu ergänzen, damit Motivstrukturen erkennbar und Deutungen mit Sinngehalt möglich werde. Also nicht: entweder – oder, sondern: sowohl-als auch!

Das Buch öffnet auf erfrischende und gut lesbare Weise nicht nur die Augen, sondern immer wieder auch das Herz!

➡️ Hartmut Rosa, geboren 1965, ist Professor für Allgemeine und Theoretische Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Direktor des Max-Weber-Kollegs in Erfurt.

__________________________

➡️ Schon zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress (14.-16. Mai 2026) angemeldet? Direkt zur Anmeldung.

➡️ Homöopathie-News lesen Sie hier: www.dzvhae.de/wissen/news

 

4 4 März

Fakten – neue Homöopathie-Studien zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen

Berlin, 4. März 2026. Fakten – neue Homöopathie-Studien zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen. In einer Serie stellt der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) Fakten über Homöopathie in Praxis und Wissenschaft vor. Diese Themen werden auf dem DZVhÄ-Kongress vom 14.-16. Mai `26 vertieft. Der Kongress-Titel: Homöopathie als Chance in der Versorgung.

Dokumentierte Erfahrungen homöopathisch tätiger Ärztinnen und Ärzte zeigen die Wirksamkeit der Homöopathie in der Praxis. Doch diese Erfahrungen sollten auch durch eine stabile Studienlage bestätigt werden. Wie sieht es aus mit der Aussage, dass Homöopathie zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen beitragen kann? Dieser Frage gehen die Wissenschaftler Dr. rer. nat. Marcus Reif, Medizinischer Biometriker, und Prof. Dr. sc. nat. Stephan Baumgartner, Physiker, in ihrem Kongress-Vortrag auf den Grund.

Vortrag: Homöopathie als Chance – Beiträge zu einer verantwortungsvollen Hausarztmedizin

Homöopathische Therapien regen über eine Stimulation körpereigener Regulationssysteme die Selbstheilungskräfte an. Dies erlaubt einen verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten wie Antibiotika, die als externe kausale Intervention nur in indizierten Situationen eingesetzt werden sollten. Die Homöopathie kann damit aus ihrem Selbstverständnis heraus konstruktiv zur Vermeidung der globalen Antibiotika-Resistenz-Problematik beitragen.

Für eine evidenzbasierte wissenschaftliche und politische Diskussion muss dieser Anspruch freilich mit Daten belegt werden. Hinsichtlich des Einsatzes von Homöopathika zur Vermeidung oder Verringerung einer Antibiotika-Therapie sind vor allem Studien wichtig, die homöopathische Therapien im Vergleich zu konventioneller Behandlung untersuchen.

Neuen Studien werden auf dem Kongress vorgestellt

Eine auf akute Infekte der oberen Atemwege fokussierte Literatursuche ergibt 10 solche Studien, in denen der Einsatz von Homöopathika signifikant (4 Studien) bzw. tendenziell (2) überlegen oder zumindest signifikant nicht unterlegen (4) war. Zusätzlich möchten wir Resultate von 2 weiteren neuen Studien vorstellen, einer multizentrischen, prospektiven, vergleichenden Beobachtungsstudie und einer Registerdatenanalyse mit 583 bzw. 18‘960 Patient:innen.

Kongressthema: Homöopathie als Chance

Die Homöopathie eröffnet neue Perspektiven für die medizinische Versorgung – in der Praxis wie in der Klinik, im Stall und sogar auf dem Feld.

➡️ Kongress bietet Antworten und Praxiswissen

Der Homöopathie-Kongress 2026, veranstaltet vom DZVhÄ in Kooperation mit WissHom, bietet Antworten auf drängende medizinische und gesundheitspolitische Fragen und vermittelt evidenzbasiertes Wissen, das sich direkt im Praxisalltag anwenden lässt.

➡️ Therapienotstände überbrücken

Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zeigen, wie sich Therapienotstände mithilfe der Homöopathie überbrücken lassen.

➡️ Wenn Leitlinien an Grenzen stoßen

Sie präsentieren konkrete Ansätze für Situationen, in denen Leitlinien an der Realität scheitern – und wie durch Erfahrung und Augenmaß ein verantwortungsvoller Umgang mit Antibiotika möglich ist.

➡️ Erweiterung des Methodenspektrums

Die Medizin steht vor der Aufgabe, ihr Methodenspektrum zu erweitern, um den wachsenden Herausforderungen durch zivilisatorische und altersbedingte Erkrankungen begegnen zu können. Mehr echte Prävention und die Integrative Medizin sind zentrale Bausteine der Lösung – aktuelle Studien und Forschungsprojekte belegen das eindrucksvoll.

Hier online anmelden: www.homoeopathie-kongress.de/anmeldung

Zum Nachlesen

DZVhÄ-Kongress: www.homoeopathie-kongress.de

Studienübersicht: www.faktencheck-homöopathie.de

Universität Bern: www.ikim.unibe.ch/forschung

__________________________

➡️ Schon zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress (14.-16. Mai 2026) angemeldet? Direkt zur Anmeldung.

➡️ Homöopathie-News lesen Sie hier: www.dzvhae.de/wissen/news

 

25 25 Februar

DZVhÄ zu den Streichplänen von KBV-Chef Gassen

Berlin, 24. Februar 2026. Dr. med. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender, bezieht zu den Streichplänen von KBV-Chef Andreas Gassen Stellung. Gassen hatte am 22. Feruar ’26 öffentlich vorgeschlagen, alle freiwilligen Satzungsleistungen inklusive Homöopathie komplett zu streichen, um einen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu leisten. 

Freiwillige Leistungen sind, wie der Name schon sagt, freiwillig, und die Kassen unterscheiden sich darin im Sinne eines freien Wettbewerbes. Wollte man diesen Wettbewerb beenden, dann könnte man auch gleich den Vorschlag machen, eine einzige, einheitliche gesetzliche Krankenversicherung für Alle einzuführen. Aber Herr Gassen geht in seiner „Hau-Ruck-Forderung“ auch äußerst undifferenziert vor: neben der Homöopathie hat er relevante Vorsorgeleistungen auf seiner „Abschussliste“: z.B. kann professionelle Zahnreinigung nicht nur Karies und Parodontose vorbeugen, sondern auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder später teuren Zahnersatz. Oder Gesundheitskurse: sicher sind nicht alle Angebote sinnvoll, aber viele eben doch! Zum Beispiel Rückenschule oder Anleitungen zur Stressreduktion zielen darauf ab, dass sich Menschen unter Anleitung besser um ihre eigene Gesundheit kümmern, was maßgeblich die eigene Motivation sowie Übernahme von Eigenverantwortung fördert.

An Maßnahmen zur Prävention zu sparen, verlagert anfallende Kosten nur in die Zukunft, während strukturelle Gründe für die aus dem Ruder laufenden Kosten unberücksichtigt bleiben.

Dass Herr Gassen im Übrigen gegen Homöopathie wettert ist nichts Neues! Erst jüngst haben wir ihn schriftlich gebeten, uns zu erklären, auf welcher Faktenbasis er Homöopathie für Unfug hält, auf eine Antwort warten wir bis heute.

Die Angebote auf seiner Streichliste seien „nice to have“, aber im Grunde überflüssig. Was sagt der DZVhÄ dazu?

Für einen Orthopäden und Unfallchirurgen wie Herrn Gassen geht es naturgemäß um`s Handeln, wenn eine Krankheit manifest oder zum Notfall geworden ist. Das ist auch völlig in Ordnung, nur sollte Herr Gassen dann auch die Grenzen seiner fachlichen Zuständigkeit berücksichtigen.

Homöopathie wünschen sich die Patienten nicht als zusätzlichen kleinen Luxus, sondern weil sie die Wirksamkeit entweder selbst oder in ihrem privaten Umfeld erlebt haben. Nicht selten sogar dann, wenn die konventionelle Medizin an ihre Grenzen gestoßen ist. Darüber hinaus möchten Patienten, dass die Kostenträger nicht nur die Folgen von Fehlernährung, Alkoholkonsum, Rauchen, Bewegungsmangel oder auch von potenziell risikoträchtigen Sportarten ganz selbstverständlich bezahlen, sondern dass auch ihr eigenes Verständnis von Gesunderhaltung und der Wunsch nach Therapievielfalt inklusive Homöopathie im Krankheitsfall entsprechend Berücksichtigung findet. Das ist nicht „nice to have“, sondern gerecht und eine Forderung nach Schutz individueller Rechte.

Warum soll Homöopathie als Kassenleistung erhalten bleiben?

Homöopathie ist wirksame Arzneitherapie! Anders als noch vor 15 oder 20 Jahren liegen heute ausreichend Ergebnisse aus unterschiedlichen Bereichen der Forschung und Wissenschaft vor, die eine eindeutige Wirkung über Placeboeffekte hinaus belegen! Man kann diesen Tatbestand zwar aus weltanschaulichen Gründen oder wegen „fehlender Plausibilität“ eines Wirkprinzips negieren, aber das ist kein solides wissenschaftliches Vorgehen, sondern im Grunde Willkür und Messen mit zweierlei Maß.

Die Versorgungsforschung der letzten Jahre hat gezeigt, dass Homöopathie z.B. im Bereich von Erkrankungen der Atemwege, des Bewegungsapparats, aber auch bei wichtigen psychischen Erkrankungen zu denselben oder sogar besseren Behandlungsergebnissen führt als bei rein konventioneller Therapie. Die Notwendigkeit des Einsatzes z.B. von Antibiotika lässt sich mit Homöopathie reduzieren und auch bei diversen anderen Medikamenten kann die Dosierung und damit auch das Nebenwirkungsprofil minimiert werden. Auch die Kosteneffizienz von Homöopathie ist dokumentiert.

Dies sind die Gründe, warum Homöopathie als Kassenleistung erhalten bleiben muss! Hinzu kommt: Homöopathie hat Vorteile, keine Nachteile, hat sich bewährt und ist in ärztlicher Hand eine sichere Behandlungsoption.

Wesentliches Kriterium einer guten Medizin ist, ob sie evidenzbasiert ist. Was hat die Homöopathie hier zu bieten?

Die Kriterien einer evidenzbasierten Medizin sind ziemlich klar: es geht erstens darum, die Wünsche und Wertvorstellungen der Patienten im Krankheitsfall zu berücksichtigen, zweitens um die entsprechende Qualifikation und Erfahrung der Ärztinnen und Ärzte (interne Evidenz) und drittens um die bestmögliche (externe) Evidenz aus wissenschaftlichen Studien. Dass Homöopathie als Therapieoption in der Bevölkerung gewünscht wird haben Umfragen längst belegt. Dem Thema Qualifikation widmet sich der DZVhÄ seit Jahrzehnten im Rahmen seiner Ausbildungs-Curricula und mit zahlreichen hochqualifizierten und praxiserfahrenen Dozentinnen und Dozenten. Qualitätszirkel, Inter- und Supervisionen halten das erreichte Qualitätsniveau hoch. Und was die externe Evidenz betrifft: noch nie war Studienlage so hochkarätig und eindeutig wie heute. Das umfasst die Grundlagenforschung sowie die bereits erwähnte Versorgungsforschung genau so wie Ergebnisse aus RCT`s bis hin zu einem Systematischen Review. Wer heute noch behauptet, es gebe keine wissenschaftlichen Studien, der setzt wahrheitswidrig fake-news in die Welt, was einer sachlichen und faktenbasierten Auseinandersetzung entgegensteht!

Können die „freiwilligen Satzungsleistungen“ dazu beitragen, zukünftige Therapiekosten zu reduzieren, und wenn ja, warum?

Im Falle der Homöopathie ist gesichert, dass es sich um eine kosteneffiziente Therapieform handelt. Dies setzt voraus, dass Homöopathie in ärztlicher Hand konsequent, längerfristig und sowohl im akuten wie chronischen Krankheitsfall zur Anwendung kommt. Kostenaufwändig ist in erster Linie die homöopathische Anamnese, die sowohl akute und chronische Krankheitssymptome, die gesundheitliche Biografie und die Konstitution eines Patienten berücksichtigt. Auf diese ausführliche Erst-Anamnese kann im weiteren Verlauf – zeit- und kostensparend – immer wieder zurückgegriffen werden. Darüber hinaus kann auch ein differenziertes Gesundheitsbewusstsein bei den Patienten sowie deren Fähigkeit zur homöopathischen Selbstbehandlung bei weniger schweren Alltagsbeschwerden zu einer längerfristigen Kostendämpfung beitragen.

Dass präventive Maßnahmen wie die genannte professionelle Zahnreinigung oder Gesundheitskurse dazu beitragen, Anfälligkeiten zu beseitigen oder konstitutionelle Schwachstellen zu entschärfen entspricht dem Anspruch und Ziel von Prävention. Jede Vorbeugung kann die spätere Entwicklung von Komplikationen oder Chronifizierung verhindern und damit wesentlich teurere Folgekosten für aufwändige Therapien reduzieren. Nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde Prävention auch ausdrücklich im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD für den Bereich „Gesundheit“ verankert. Hier zu „sparen“ wäre daher in jedem Falle kontraproduktiv!

Können dadurch am Ende auch viel teurere Folgekosten verhindert werden?

Selbstverständlich! Das Gesundheitsbewusstsein derjenigen Patienten, die Homöopathie als ihre Therapieform wünschen, ist ein wertvolles Pfund, wenn man Gesundheit langfristig denkt. Die überwiegende Mehrzahl der Patienten, die wir in unseren Praxen haben legen nicht nur Wert auf Therapievielfalt, sondern auch auf Selbstwirksamkeit. Was kann ich selbst zu meiner Gesundheit beitragen.  Es ist kurzsichtig, diesen Aspekt zu übersehen.

Ganz abgesehen davon, dass ohne Homöopathie die Krankheiten ja trotzdem behandelt werden müssen, dann eben im Rahmen der konventionellen Medizin und wie wir wissen mit den entsprechend hohen und aus dem Ruder laufenden Kosten!

Aber ein großer Teil dieser Leistungen dienen auch der Krankheitsprävention, einem ganz zentralen Ziel der aktuellen Gesundheitspolitik, weil gerade Investitionen in Prävention dazu beitragen sollen, spätere viel höhere Therapiekosten zu vermeiden.

Hintergrund zur Homöopathie-Debatte.

Homöopathie? Wir haben Herrn Gassen erst vor Kurzem schriftlich um Auskunft gebeten, aufgrund welcher wissenschaftlichen Fakten er sich eigentlich gegen Homöopathie ausspricht. Wir haben bis heute keine Antwort bekommen, das ist das eine. Das andere ist: es gab noch nie in den letzten 20 Jahren so viele und eindeutige wissenschaftliche Ergebnisse aus der Forschung, die zeigen, dass H. über den Placeboeffekt oder irgendeinen Glaubensaspekt hinaus wirksam ist.

Es wird im Zusammenhang mit Homöopathie regelmäßig mit zweierlei wissenschaftlichem Maß gemessen: zahlreiche anerkannte Verfahren der konventionellen Medizin lassen eine ausreichend hohe wissenschaftliche Evidenz vermissen, werden aber trotzdem von den Kassen bezahlt. Von Überversorgung in Diagnostik und Therapie mal ganz zu schweigen. Homöopathie kann sich auf Ergebnisse aus der Grundlagenforschung berufen, aber auch auf Ergebnisse der Versorgungsforschung.

Erst vor 2 Jahren wurde ein systematischer Review veröffentlicht, ein wissenschaftliches Instrument, das an der Spitze der wissenschaftlichen Qualitätshierarchie steht. Dieser Review kommt zu dem Ergebnis: Homöopathie wirkt über den Placebo-Effekt hinaus. Solche Ergebnisse schlicht und einfach zu ignorieren, wie es Herr Gassen tut, ist reine Willkür und somit auch nicht wissenschaftsbasiert. Zum Review.

 

 

__________________________

➡️ Schon zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress (14.-16. Mai 2026) angemeldet? Direkt zur Anmeldung.

➡️ Homöopathie-News lesen Sie hier: www.dzvhae.de/wissen/news

 

12 12 Februar

Fakten – Homöopathie ist wirksame und wissenschaftsbasierte Medizin

Berlin, 12. Februar 2026. Fakten – Homöopathie ist wirksame und wissenschaftsbasierte Medizin. In einer Serie stellt der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) Fakten über Homöopathie in Praxis und Wissenschaft vor. Vertieft werden diese Themen auf dem DZVhÄ-Kongress vom 14.-16. Mai `26 – Kongress-Titel: Homöopathie als Chance in der Versorgung.

Die homöopathische Therapie eröffnet neue Perspektiven für die medizinische Versorgung – in der Praxis, in der Klinik und im Stall. In der ärztlichen Praxis zeigen sich therapeutische Erfolge, die nicht durch Placebo zu erklären sind. Weder Zuhören noch Zuckerpillen heilen chronische Krankheiten oder Wunden. Dokumentierte Erfahrungen homöopathisch tätiger Ärztinnen und Ärzte belegen die Wirksamkeit der Homöopathie in der Praxis – bestätigt durch eine stabile Studienlage.

Homöopathie in der Versorgung

Die Medizin steht vor der Aufgabe, ihr Methodenspektrum zu erweitern, um den wachsenden Herausforderungen durch zivilisatorische und altersbedingte Erkrankungen begegnen zu können. Auf dem DZVhÄ-Kongress 2026 (Köthen, 14.-16. Mai) wird der Blick in die homöopathische Praxis geworfen und aktuelle Entwicklungen vorgestellt und diskutiert. Beispiele:

➡️ Dr. med. Christian Lucae, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin. Sein Thema: Homöopathie als Chance in der kinderärztlichen Praxis. Dr. Lucea berichtet,

  • wie Homöopathie in eine kinderärztliche Praxis integriert werden kann
  • schildert prägnante Fallbeispiele zu akuten und chronischen Erkrankungen und
  • analysiert, welche Chancen Homöopathie in der kinderärztlichen Praxis in Zukunft haben könnte.

➡️ Dr. med. Stefanie Jahn, Fachärztin für Anästhesiologie. Ihr Thema: Schmerztherapie im multimodalen Setting. Dr. Jahn: „Längst hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die rein körperliche Therapie chronifizierter Schmerzen weder ausreichend noch nachhaltig ist.“ In Deutschland erfolgt die Behandlung multimodal durch ein interdisziplinäres Behandlungsteam und nach einem Bio-Psycho-Sozialen Schmerzmodell. Kernpunkte des Vortrags von Dr. Jahn:

  • ob und wie die Homöopathie eine Behandlungsoption sein könnte,
  • als Diskussionsgrundlage werden die ganzheitliche Behandlungsweise der Homöopathie, Behandlungswünsche von Betroffenen und Erkenntnisse aus der Placeboforschung dargestellt.

Die wissenschaftliche Basis der Homöopathie in der Praxis

„Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden.“ Zu diesem Schluss kommen Wissenschaftler der Universität Bern, die sich seit Jahren mit der Homöopathie-Forschung auseinandersetzen. Dieses Fazit wird zum Beispiel durch diese Studien untermauert:

  • Qualitativ hochwertige Studien legen den Schluss nahe, dass mit einer zusätzlichen zur Standardtherapie durchgeführten homöopathischen Behandlung, der Gesundheitszustand, die Lebensqualität und die Lebensdauer von Krebspatienten verbessert werden kann. Die Studienlage hat dazu geführt, dass die Homöopathie als Behandlungsoption in die ärztliche Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patienten“ aufgenommen wurde.
  • Um einen umfassenden Überblick über die aktuelle Studiensituation zu erhalten, werden in systematischen Übersichtsarbeiten (= systematisches Review) verfügbare Studien gemäß einem festgelegten methodischen Vorgehen analysiert und ihre Qualität kritisch bewertet. Die Ergebnisse der gemeinsam ausgewerteten Studien werden in einer Metaanalyse zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst. Ein Forscherteam hat 2023 eine solche methodisch hochwertige Metaanalyse zur Homöopathie veröffentlicht. Das Ergebnis: Nach Auswertung sämtlicher eingeschlossener Studien gibt es einen statistisch signifikant positiven Therapieeffekt über eine Placebowirkung hinaus.

Zum Nachlesen

DZVhÄ-Kongress: www.homoeopathie-kongress.de

Studienübersicht: www.faktencheck-homöopathie.de

Universität Bern: www.ikim.unibe.ch/forschung

__________________________

➡️ Schon zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress (14.-16. Mai 2026) angemeldet? Direkt zur Anmeldung.

➡️ Homöopathie-News lesen Sie hier: www.dzvhae.de/wissen/news

 

29 29 Januar

DZVhÄ-Managementgesellschaft geht ab Januar 2026 an die PVS Holding

Berlin, 29. Januar 2026. Die DZVhÄ-Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen (MGL) geht ab Januar 2026 an die PVS Holding. Die MGL ist seit rund 20 Jahren erfolgreich auf dem Gesundheitsmarkt im Bereich Selektivverträge Homöopathie und Integrativer Medizin tätig. Durch die PVS-Übernahme ändert sich für Leistungserbringer zunächst nichts.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ist mit der MGL-Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen seit 20 Jahren mit dem Angebot der Selektivverträge Homöopathie und Integrative Medizin auf dem Gesundheitsmarkt erfolgreich. Bereits 2/3 aller gesetzlichen Krankenkassen sind ihre Vertragspartner. Im Fokus steht dabei die Sicherstellung einer besonders qualitätsgesicherten flächendeckenden Versorgung, eine rechtssichere Vertragslage und ein angemessenes Honorar für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte.

Um die Ressourcen des DZVhÄ künftig noch gezielter im Bereich der politischen Vertretung und der Weiter- und Fortbildung zu bündeln und die Selektivverträge durch einen starken Partner weiterzuentwickeln, wird die MGL, gemäß dem Beschluss der Delegiertenversammlung I/2025, zum 1. Januar 2026 an die PVS Holding (Gesellschafter der PVS Pria) übergehen.

Die bewährten Strukturen bleiben bestehen

Die an den Verträgen teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte können sich weiterhin auf eine starke MGL in der Trägerschaft der PVS verlassen, weiterhin unterstützt durch den DZVhÄ. Die Qualifikationsvoraussetzungen, Honorare für ärztliche Leistungen, Verwaltungskostengebühren für teilnehmende Praxen und DZVhÄ-Mitglieder bleiben stabil. Auch die Spendenmöglichkeiten und Unterstützungen der Homöopathie-Forschung werden unter dem Dach der PVS fortgeführt. Der DZVhÄ begleitet die PVS Holding bei weiteren Honorarverhandlungen mit den Kassen und bei Neuabschlüssen von Verträgen.

PVS Pria wickelt wie gehabt die Abrechnung mit den Kassen ab

Diplomanträge und -verlängerungen werden weiterhin vom DZVhÄ und seinen Landesverbänden bearbeitet. Der MGL-Arztservice ist nach wie vor zuständig für alle Fragen rund um die Selektiv-Verträge, für die Registrierung und Änderung von Stammdaten teilnehmender Ärztinnen und Ärzte sowie die Prüfung der Fortbildungsverpflichtungen.

Zur MGL-Webseite: www.mgl-gesund.de

PVS Pressemitteilung 

—————–

Thema: DZVhÄ-Managementgesellschaft geht ab Januar 2026 an die PVS Holding

__________________________

➡️ Schon zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress (14.-16. Mai 2026) angemeldet? Direkt zur Anmeldung.

➡️ Weitere Homöopathie-News lesen Sie hier: www.dzvhae.de/wissen/news

 

29 29 Januar

AHZ 1/2026 Nachlese LMHI-Kongress 2025

Die Allgemeine Homöopathische Zeitung (AHZ) ist die Mitgliederzeitschrift des DZVhÄ. In der ersten Ausgabe 2026 steht das Thema „Nachlese LMHI-Kongress 2025“ im Mittelpunkt. Lesen Sie das Editorial und die Vereinsmitteilung in voller Länge und stöbern Sie im Inhaltsverzeichnis. Mitglieder erhalten die komplette Print-Ausgabe automatisch im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.

Editorial: Nachlese LMHI-Kongress 2025

von Holger Malchow

Der 77. LMHI-Kongress in Utrecht – Jubiläum und Geschichte

Vom 14. bis 17. Mai 2025 fand in Utrecht (NL) der 77. LMHI-Kongress unter dem Motto „Joy of Homeopathy“ zum 100-jährigen Jubiläum der Liga Medicorum Homoeopatica Internationalis (LMHI) statt. Utrecht, als Veranstaltungsort gewählt, sollte an die Gründung der LMHI am 10. September 1925 in dem nur wenige Kilometer entfernten Rotterdam erinnern. Ziel war damals die internationale Vernetzung der Homöopathen untereinander. Durch den Austausch sollten die Qualität und die Verbreitung der Homöopathie gefördert werden. Ursprünglich waren es 9 Gründungsländer, heute sind über 70 Nationen in der LMHI vertreten, von den 14 Gründungsmitgliedern ist die Mitgliederzahl auf über 100 000 Homöopathinnen und Homöopathen gewachsen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der jährlich stattfindende Kongress.

Inhalte des Kongresses und internationale Beiträge

Diese Ausgabe der AHZ ist eine Nachlese des LMHI-Kongresses in Utrecht. Artikel aus 5 verschiedenen Ländern geben einen kleinen Einblick über die Vielfalt der Vorträge. Im Zentrum stand das Jubiläum.

Ulrich Fischer (D), selbst Präsident der LMHI von 2007–2010, gibt uns einen Überblick über die 100-jährige Geschichte der LMHI: Wie kam es zur Gründung, welche Personen haben die LMHI geprägt, wie hat sich die LMHI verändert?
Der Beitrag von Miranda Ruchtie (NL) stellt die Arbeit der Patientenorganisationen für Homöopathie in Europa vor und beleuchtet die wichtige Rolle der Patientinnen und Patienten für die Zukunft der Homöopathie im öffentlichen Gesundheitswesen.

Julieta und Adolfo Campanelli (Argentinien) untersuchten anhand zweier Pariser Krankenjournale Hahnemanns Forschungsprozess zum klinischen Einsatz der QPotenzen. Vorher hatte Hahnemann C-Potenzen in auf- oder absteigender Sequenz bis zur C200 eingesetzt.
Andrea Corinna Mayer und Martine Jus (CH) stellen die komplementäre homöopathische Behandlung mit Q-Potenzen anhand der Fallgeschichte eines 82-jährigen Patienten mit metastasiertem Nierenzellkarzinom vor.
Welche Erfahrungen unsere indischen Kollegen in der Krebsbehandlung gewonnen haben, berichtet Aditya Pareek (Indien) in seinem Artikel über die 60-jährige Erfahrung am Pareek Hospital, Agra, das er zusammen mit seinem Vater Alok Pareek und seinem Großvater R.S. Pareek leitet. Erfreulich, was die Homöopathie auf diesem Gebiet auch ohne Unterstützung der konventionellen Medizin leisten kann.

Die AHZ und der Schweizerische Verein Homöopathischer Ärztinnen und Ärzte

Mit dem Heft 1/2026 wird die Allgemeine Homöopathische Zeitung (AHZ) auch zum offiziellen Organ des Schweizerischen Vereins Homöopathischer Ärztinnen und Ärzte (SVHA). Der SVHA wurde 1856 gegründet, hat heute über 200 Mitglieder und ist die Standesvertretung der ärztlichen Homöopathie in der Schweiz.

Der Einfluss Schweizer Homöopathen auf Europa

Schweizer Homöopathen hatten einen großen Einfluss auf die Entwicklung der Homöopathie in Europa: Pierre Schmidt (1894–1987) war Gründungsmitglied und Präsident (1930–1933) der LMHI. Anfang der 1920er-Jahre reiste er nach Amerika und brachte von dort die Kent’sche Homöopathie nach Europa. Zusammen mit seinem Schüler Jost Künzli von Fimmelsberg (1915–1992), Ehrenmitglied der LMHI, übersetzte er Kents Vorlesungen zur Theorie der Homöopathie ins Deutsche, die 6. Auflage des Organon auf Französisch und Englisch. Jost Künzli unterrichtete das Repertorisieren, gab das Repertorium Generale heraus und kennzeichnete wichtige Rubriken und homöopathische Arzneien mit dem Künzli-Punkt.

Schweizer Homöopathen wie Adolf Voegeli (1898–1993), Rudolf Flury (1903–1977), J. Künzli und P. Schmidt) stießen unabhängig voneinander in der 6. Auflage des Organon auf die Q-Potenzen und verbreiteten ihre Anwendung in Europa. Mit einer Volksabstimmung entschied die Schweizer Bevölkerung 2009, dass die Komplementärmedizin Bestandteil der Grundversicherung sein soll. Seit 2017 ist damit auch die Homöopathie Teil der medizinischen Grundversorgung in der Schweiz.

Ausblick, Zitat und kommende Veranstaltungen

Dazu passt ein Zitat von Bernardo A. Merizalde, Präsident der LMHI: „Und das Wichtigste von allem: Jeder einzelne von uns zählt; nur durch Teilnahme, Zusammenarbeit und Kooperation können wir das Ziel erreichen, die Homöopathie zu einem globalen Gesundheitssystem zu machen. Wir brauchen die Anwesenheit aller. Jeder ist willkommen, sich anzuschließen; jeder hat einzigartige Fähigkeiten und Kompetenzen zu bieten“ (The Homeopathic Physician 2025, Vol. 6, Issue 2).

Als Vorstandsmitglied des SVHA begrüße ich die neuen Leser der AHZ herzlich und freue mich über neue Autoren auch aus der Schweiz! Mitglied der LMHI ist übrigens jedes Mitglied des SVHA und des DZVhÄ.

Der nächste LMHI-Kongress findet vom 21.–24. Oktober 2026 in Mérida, Yucatán, Mexiko statt. Sehen wir uns dort? Mit den besten Wünschen für ein friedvolles und glückliches Jahr 2026!

28 28 Januar

LIMed verdoppelt Zahl der Sitze bei der Kammerwahl in Niedersachsen

Berlin, 28. Januar 2026. Bei der Wahl der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN, 27.11. – 11.12.2025) konnte die Liste Integrative Medizin (LIMed) ihre Sitze verdoppeln. Außerdem wurde Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Diana Steinmann am 22. Januar 2026 in den Vorstand der Ärztekammer gewählt.

Die Liste Integrative Medizin (LIMed) erzielt bei den Kammerwahlen 2025 der ÄKN einen herausragenden Erfolg: Die Sitzzahl steigt von zwei auf vier Delegierte. Dieses Ergebnis ist ein deutliches Signal für die wachsende Bedeutung integrativer Medizin innerhalb der Ärzteschaft und bestätigt das große Engagement der niedersächsischen LIMed-Gruppe.

Gewählt wurden:

  • Göttingen/Hildesheim: Dr. med. Susanne von Ohlen
  • Hannover: Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Diana Steinmann
  • Braunschweig: Prof. Dr. med. Christoph Wiese
  • Wilhelmshaven/Oldenburg: Ein Sitz ist erreicht; die Besetzung wird noch entschieden

Integrative Medizin im ÄKN-Vorstand gestärkt

Ein bedeutendes Zeichen für die integrative Medizin setzte die Wahl von Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Diana Steinmann am 22. Januar 2026 in den Vorstand der Ärztekammer Niedersachsen. Dieser Erfolg ist das Ergebnis kontinuierlicher Vernetzung und vertrauensvoller Zusammenarbeit in der vorherigen Legislatur.

Christiane Qualmann, in der vergangenen Legislatur LIMed-Delegierte, wurde diesmal für den Hausärztinnen- und Hausärzteverband in die Ärztekammer gewählt. Durch die enge Kooperation und das gewachsene gegenseitige Vertrauen in sachorientierte, fachlich fundierte Arbeit konnte Diana Steinmann als LIMed-Kandidatin für den Vorstand nominiert und schließlich mit deutlicher Mehrheit gewählt werden.

Der Erfolg zeigt, wie wichtig beharrliches Engagement, Teamarbeit und professionelle, sachorientierte Arbeit innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung sind. LIMed dankt Christiane Qualmann und Diana Steinmann herzlich für ihren Einsatz in der vergangenen Legislatur und wünscht allen Delegierten der Ärztekammer Niedersachsen viel Erfolg für die kommenden Aufgaben.

Ihre Wahl macht deutlich: Integrative Perspektiven gewinnen in der ärztlichen Selbstverwaltung zunehmend an Gewicht.

Wer ist LIMed?

Die Liste Integrative Medizin entstand 2019/2020 aus einer Basisbewegung in Bremen und Niedersachsen und setzt sich dafür ein, dass integrative Therapieverfahren in den Ärztekammern sachlich, evidenzorientiert und qualitätsgesichert vertreten sind. LIMed engagiert sich für eine faire Bewertung integrativer Methoden, für Weiterbildungsstrukturen unter Kammeraufsicht und für eine pluralistische, patientenorientierte Medizin.

LIMed ist bundesweit in 11 Ärztekammern vertreten und entwickelt sich zunehmend zu einer maßgeblichen Stimme für die integrative Medizin in der berufspolitischen Landschaft Deutschlands. www.hufelandgesellschaft.de/limed

__________________________

➡️ Schon zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress (14.-16. Mai 2026) angemeldet? Direkt zur Anmeldung.

➡️ Weitere Homöopathie-News lesen Sie hier: www.dzvhae.de/wissen/news

 

12 12 Januar

DZVhÄ-Interview mit MdB Dr. Pilsinger über Homöopathie und wichtige Reformen

Berlin, 12. Januar 2026. DZVhÄ-Interview mit Dr. Stephan Pilsinger (CSU), Bundestagsabgeordneter, Mitglied im Gesundheitsausschuss und Arzt. Dr. Pilsinger spricht sich im Interview klar für den Erhalt der Homöopathie im GKV-System aus.

❔ Herr Dr. Pilsinger, Sie sind Gesundheitspolitiker und Arzt: Welche Kriterien sind für Sie besonders wichtig, damit unser Gesundheitssystem bezahlbar bleibt und gleichzeitig dafür Sorge getragen wird, dass Menschen selbstbestimmte „Aktivisten“ ihrer eigenen Gesundheit bleiben können?

Wir geben im Vergleich zu anderen Industrienationen sehr viel Geld für die Gesundheit pro Kopf aus. Aber die Ergebnisqualität ist – gerade mit Bezug auf Krankheitslast und Lebenserwartung – nicht gut. Um das zu ändern, müssen wir auf der einen Seite in unserem weit verzweigten Gesundheitssystem die Effizienzen steigern, z.B. durch das geplante Primärarztmodell. Zum anderen müssen wir viel stärker die Prävention mitdenken. Unser System muss viel mehr daran arbeiten, dass die Menschen erst gar nicht krank und behandlungsbedürftig werden, statt dass auch vermeidbare Erkrankungen mit viel Aufwand und Geld auskuriert werden müssen.

❔ Die SPD hat unter Karl Lauterbach 2024 für eine Elimination der Homöopathie als Kassenleistung argumentiert. Nun sind es aktuell die GRÜNEN, die mit nahezu identischen Argumenten dasselbe fordern. Wie positionieren sich an diesem Punkt Vertreterinnen und Vertreter von CDU und CSU?

Die Grünen argumentieren im Kern damit, dass Homöopathie nicht mehr als freiwillige Kassenleistung übernommen werden darf, weil aus ihrer Sicht derzeit kein wissenschaftlicher Nutzen für diese Methode nachgewiesen werden könne. Dabei wird in dieser Debatte mit zweierlei Maß gemessen: Wenn es den Grünen wirklich nur um wissenschaftliche Nachweise ginge, müssten auch andere schulmedizinische Behandlungen, wie z.B. diverse Rückenoperationen, deren Wirksamkeit hochumstritten ist, auf den Prüfstand gestellt werden. Außerdem handelt es sich bei der Erstattung von Homöopathie um eine freiwillige Satzungsleistung einiger Krankenkassen. Ich finde, jede Krankenkasse sollte selbständig entscheiden können, welche Leistung sie als Satzungsleistung anbieten will. Ein gewisser Wettbewerb um die besten Konzepte tut auch den gesetzlichen Krankenkassen gut.

❔ Wie erleben Sie persönlich die kontroverse öffentliche Diskussion rund um die Homöopathie? Wird sie Ihrer Meinung nach ausreichend sachlich und faktenorientiert geführt? Und was bedeutet es für Sie als Politiker, wenn innerhalb kürzester Zeit 200.000 Menschen eine Bundestags-Petition („Weil’s hilft“) unterzeichnen und damit zum Ausdruck bringen, dass sie Homöopathie als kassenfinanzierte Behandlungsoption auch in Zukunft in Anspruch nehmen möchten?

❕ Diese Diskussion wird von einigen Seiten schon sehr subjektiv und auf Basis von Vorurteilen geführt – nach dem Motto „Diese Spinner mit ihren Zuckerkügelchen!“. Das ist nicht fair und wird dem wissenschaftlichen Ernst der Homöopathie auch nicht gerecht. Als Gesundheitspolitiker führe ich regelmäßig Gespräche mit Vertretern der evidenzbasierten Homöopathie und weiß daher, dass die Mehrheit der homöopathisch agierenden Ärzte seriös ist. Klar gibt es in der Szene auch schwarze Schafe, die durch entsprechende Medienberichte leider die ganze Branche in ein schlechtes Licht rücken. Das ist schade und sollte umso mehr motivieren, diese schwarzen Schafe auszusortieren – im Übrigen insbesondere aus der Verbandsszene der Homöopathie selbst heraus.

❔ Würden Sie den Vorwurf vieler Menschen im Lande teilen, dass es sich bei den Anträgen von SPD und aktuell von den GRÜNEN um eine de facto Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes der Menschen „durch die Hintertüre“ handelt, also um eine Art Bevormundung?

❕ Wenn Homöopathie sozusagen „von Staats wegen“ als Kassenleistung verboten würde, wogegen ich mich klar ausspreche, wäre das schon eine Einschränkung der Wahlfreiheit der Patienten und ein Verlust medizinischer Methodik. Wie gesagt: Wenn Homöopathie auf evidenzbasierten Erkenntnissen beruht und wirkt, dann sollte das auch von der Politik anerkannt werden und eine Erstattung durch die Kassen zumindest optional möglich bleiben.

❔ Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung heißt es unter Anderem „Wir unterstützen Forschung und Versorgung zur Naturheilkunde und Integrativen Medizin zur Präventionsförderung.“ Prävention ist ohne Zweifel ein Hebel zur Kostendämpfung und damit enorm wichtig. Können Sie nachvollziehen, dass Homöopathie-affine Menschen einen besonders differenzierten Bezug zu Selbstwirksamkeit als Mittel zur Prävention haben? Und wie könnte Ihrer Meinung nach Homöopathie in die Forschung zur Prävention einbezogen werden?

❕ Dass Homöopathie-affine Menschen besonderen Wert auf Prävention bei sich selbst legen und sich das auch was kosten lassen, beobachte ich auch. Ist ja auch gut so! Die Frage einer intensiveren Einbindung von Homöopathie in die Forschung zur Prävention sollten wir bei dem geplanten Präventionsgesetz mitdenken, das wir in dieser Wahlperiode auch noch angehen wollen. Da sind wir als Politiker auf Ihre Expertise angewiesen.

❔ Ein Aspekt einer grundlegenden Reform des Gesundheitssystems könnte die vollständige Integration besonderer Therapierichtungen in die GKV als Modell-Projekt sein. Über fünf Jahre Daten sammeln und dann entscheiden, ob dies eine gute Option ist. In der Schweiz wurde dies gemacht – mit einem positiven Ausgang für Homöopathie und weitere Methoden. Ist so ein Vorgehen für Sie vorstellbar?

❕ Wissenschaftlich aufbereitete Daten im Bereich der Homöopathie z.B. über fünf Jahre sammeln und entsprechend aufbereiten, hört sich für mich gut an. Das nennt sich dann Evaluation. Wenn die Evaluation positive Ergebnisse bringt, sollten wir diese oder jene Methode implementieren.

Sehr geehrter Herr Dr. Pilsinger, wir bedanken uns sehr für Ihre Zeit und Bereitschaft, unsere Fragen zu beantworten.

__________________________

__________________________

➡️ Jetzt noch bis zum 15. Januar zum Frühbuchertarif zum DZVhÄ Homöopathie-Kongress (14.-16. Mai 2026) anmelden. Direkt zur Anmeldung.

 

17 17 Dezember

Acht Fragen an KBV-Chef Andreas Gassen

Berlin, 17. Dezember 2025. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Gassen, fordert in einem Agenturbericht am 13. Dezember das Aus der Homöopathie als Kassenleistung. Da Gassen fordert und nicht wissenschaftsbasiert begründet, hat sich der DZVhÄ mit diesen acht Fragen an ihn gewendet:

  1. Auf welche Fakten stützen Sie Ihre Aussage, es gebe für Homöopathie keine Evidenz? (Bitte nennen Sie Ihre Quellen!) Welche Definition von Evidenzbasierter Medizin liegt Ihrer Einschätzung zu Grunde?
  2. Welche konkreten Argumente veranlassen Sie, vorliegende RCT´s, Metaanalysen sowie das Umbrella Review ebenso zu ignorieren wie z.B. Ergebnisse aus der Grundlagenforschung?
  3. Sinn und Zweck von kontrollierten Doppelblindstudien (RCT`s) ist die Beurteilung von Wirksamkeit jenseits eines Placebo-Effektes. Wo sehen Sie die Unterschiede zwischen „Glauben an Homöopathie“ einerseits und Placebo-Effekten in nahezu allen Bereichen der konventionellen Medizin andererseits?
  4. Wie kommen Sie auf die Zahl von 50 Mio. Euro, die gesetzliche Krankenversicherungen jährlich für Homöopathie ausgeben? (Bitte geben Sie auch hier Ihre Quellen an). Worin besteht Ihre Kritik an den dargelegten gesundheitsökonomischen Studien zum Einsparpotenzial der Homöopathie?
  5. Wie begründen Sie die Forderung, dass politisch (z.B. durch die Gesundheitsministerin) über Fragen der Wissenschaft und Ergebnisse der Forschung entschieden werden sollte?
  6. Als Verbandsfunktionär müssen Sie auch über Kosteneffizienz nachdenken. Wie können Sie es vertreten, Ihren homöopathisch – integrativ arbeitenden Kolleginnen und Kollegen ökonomisch verantwortungsvolles Arbeiten abzusprechen, indem Sie die Politik dazu aufrufen, bei der Homöopathie restriktiv einzugreifen?
  7. Arzneimittelkosten explodieren vor Allem dadurch, dass neue, noch patentgeschützte Medikamente in die Anwendung drängen und von den Krankenkassen bezahlt werden müssen, obwohl ihr Zusatznutzen und damit auch ihre Evidenz noch gar nicht beurteilt werden können. Welche realistischen Vorschläge zur Kostendämpfung gibt es hierzu von Ihrer Seite?
  8. Patienten haben in ihrer jeweiligen Krankheit ein Recht auf Schutz ihrer individuellen Rechte bzw. Ihrer Selbstbestimmung im Sinne einer „Informierten Entscheidung“ sowie darauf, dass ihre Ärzte ihrer Mitverantwortung für den individuellen Therapieverlauf gerecht werden können. Können Sie nachvollziehen, dass Ihre öffentliche Wortmeldung contra Homöopathie das Vertrauensverhältnis von Patient*innen und Ärztinnen und Ärzten empfindlich stören kann. Ist dies Ihrer Meinung nach mit ärztlicher Ethik vereinbar?

Monika Kölsch und Dr. Ulf Riker, Vorsitzende des DZVhÄ: „Uns liegt sehr daran, in einen sachlichen und faktengestützten Dialog mit Ihnen als Verbandsvertreter sowie der Ärzteschaft, der Politik und der interessierten Öffentlichkeit zu kommen und wir gehen davon aus, dass Sie das ähnlich sehen. Daher freuen wir uns auf Ihre Antworten.“

Über den weiteren Verlauf der Kommunikation mit KBV-Chef Dr. Andreas Gassen wird hier berichtet.

 

 

Nach oben