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Das ist Homöopathie – Hintergrund – Therapie – Erstattung.Die 25-seitige Broschüre bietet einen Überblick zu zentralen Fragen der Homöopathie mit vielen Tipps und weiterführenden Links.
Preis: kostenfrei (Für Mitglieder des DZVhÄ versandkostenfrei)
Bestellungen per E-Mail: info@dzvhae.de
Was sagt die Wissenschaft?Der DZVhÄ hat zum aktuellen Stand der Wissenschaft einen neuen Flyer herausgegeben und soll das Portfolio unserer Wissenschaftskommunikation ergänzen.
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Berlin, 3. Mai 2021. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat bereits zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit Covid-19 zunächst sämtliche Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der Gesundheitsbehörden zu berücksichtigen seien. Es wurde außerdem klargestellt, dass die Nennung homöopathischer Einzelarzneien zur Behandlung schwerer Corona-Verläufe unterbleiben sollte, weil dies nicht den Regeln der Homöopathie Hahnemanns entspricht und Patient*innen zu Fehlschlüssen oder unkontrollierter Selbstbehandlung verleiten kann.
Im Laufe der Pandemie haben zahlreiche ärztliche Kolleginnen und Kollegen, die über eine homöopathische Zusatzausbildung sowie langjährige Praxiserfahrung verfügen, in sorgfältiger Abwägung konventionell-medizinischer Notwendigkeiten und individueller Besonderheiten die Erfahrung gemacht, dass gezielt ausgewählte homöopathische Arzneien in der Lage sind, die Krankheits-Symptomatik abzumildern und Krankheitsverläufe abzukürzen. „Für homöopathisch tätige Ärzt*innen gilt das im Übrigen nicht nur bei Covid-19, sondern auch bei anderen, vielfach viralen Infekten, bei denen die Therapieoptionen der konventionellen Medizin nicht selten eingeschränkt sind. Ob Homöopathie zum Einsatz kommt oder nicht liegt in der freien Entscheidung jedes einzelnen, aufgeklärten Patienten und in der Erfahrung der Ärzt*innen.“ betont Dr. Ulf Riker, 2. Vorsitzender des DZVhÄ.
Impfungen dienen der Vorbeugung von Erkrankungen. Wirksame Impfstoffe sind gerade in einer Pandemie wichtige Hilfen für Menschen, die sich schützen wollen und die auch geschützt werden müssen. Homöopathisch ausgebildete und tätige Ärzt*innen sind nicht automatisch Impfgegner, wie immer wieder unterstellt wird. Riker weist darauf hin, dass „die Abwägung, ob im Einzelfall der erwünschte Impferfolg mögliche Neben- und Folgewirkungen einer Impfung überwiegt, einer sorgfältigen Analyse, Aufklärung und Beratung durch Ärzt*innen mit einschlägiger Erfahrung“ bedarf.
Es bleibt in der Eigenverantwortung einzelner Apotheker*innen, in Eigenregie oder auf Wunsch von Ärzt*innen (oder Heilpraktikern) aus Impfstoffen (oder anderen Medikamenten) homöopathische Präparate herzustellen. Dabei sind arzneimittelrechtliche Vorschriften einzuhalten. Eine explizite Aufklärung darüber, dass diese Präparate definitiv kein Ersatz für eine Impfung sind, ist zwingend erforderlich.
„Ausleitung“ meint im naturheilkundlichen Sinne „Entgiftung“. Impfstoffe sind primär keine „Gifte“, ihre immunologische Wirkung ist erwünscht. Das Auftreten von Krankheitssymptomen nach einer Impfung ist eine Eigenreaktion des Organismus auf die Impfung. Die auftretenden Erscheinungen lassen sich nicht „ausleiten“, aber homöopathisch und individuell behandeln. Präparate aus Krankheitsprodukten oder auch herkömmlichen Arzneien (also auch aus Impfstoffen) können erfahrungsgemäß dazu beitragen, Symptome zu lindern. Dasselbe Ziel lässt sich aber prinzipiell auch mit den bereits bekannten und handelsüblichen homöopathischen Arzneien erreichen.
Der DZVhÄ appelliert an seine Mitglieder, sich der Behandlung von Corona-Patient*innen oder Geimpften mit Folgeerscheinungen mit besonderer Sorgfalt zu widmen, rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, die eigene Erfahrung in der Behandlung von Covid-19 selbstkritisch zu reflektieren. „Dazu gehört, dass wir unsere Patient*innen über Möglichkeiten, Grenzen und Folgewirkungen einer Impfung, einer homöopathischen Begleitung, bei einer unzureichend behandelten Krankheit aber auch über drohende Komplikationen vollumfänglich aufklären. Gegebenenfalls überweisen wir sie an ärztliche Kolleg*innen oder in die Klinik“, sagt Dr. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ.
Kontakt:
Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ)
Axel-Springer-Str. 54b, 10117 Berlin
Telefon: (030) 325 9734 0, Fax: (030) 325 9734 19
E-Mail: presse@dzvhae.de
Internet: www.dzvhae.de
Grundsätzlich gilt, dass zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen homöopathische Medikamente nur direkt auf den Namen des Patienten verordnet werden können bei
Auch im Rahmen der Selektivverträge Homöopathie der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH werden daher grundsätzlich keine Kosten für homöopathische Arzneimittel übernommen. Es gelten die oben genannten Ausnahmen. Im Übrigen müssen notwendige homöopathische Arzneimittel vom Patienten privat getragen werden.
In ihrer Satzung können Krankenkassen die Übernahme der Kosten für homöopathische Mittel jedoch abweichend regeln. Jede Krankenkasse informiert ihre Versicherten auf Nachfrage über die jeweils geltende Regelung. Beispielhaft genannt seien folgende Krankenkassen, die entsprechende Kostenübernahmemöglichkeiten in ihrer Satzung regeln: Techniker Krankenkasse, Hanseatische Ersatzkrankenkasse u.a.m.
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AnmeldenInterview mit Dr. med. Michaela Geiger, 1. DZVhÄ Vorsitzende, rund um Verbände, Netzwerke und Integrative Medizin.
Interview mit Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstand Weiterbildung, über die Zusatzbezeichnung Homöopathie. (mehr …)
Berlin, 30. März 2021. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) steht für eine offene und pluralistische Gesellschaft, in der ein toleranter und respektvoller Umgang gepflegt wird. Der DZVhÄ wendet sich entschieden gegen Strömungen, die unsere Gesellschaft spalten, Minderheiten ausgrenzen oder totalitäres Gedankengut verbreiten.
Unsere Standpunkte
Der DZVhÄ verwehrt sich gegen Versuche, den Verband bzw. die Homöopathie an sich in Verbindung mit rechtem Gedankengut oder Parteien zu bringen – dies gilt für Gegenwart und Vergangenheit gleichermaßen. Immer wieder wird kolportiert, dass es zwischen der Homöopathie und der nationalsozialistischen Ideologie eine Gemeinsamkeit gebe. „Eine solche Sicht kann man nur als Geschichtsklitterung bezeichnen“, schreibt der Medizinhistoriker Prof. Dr. Robert Jütte in einer historischen Expertise. Der DZVhÄ hatte sich 2013 in seiner „Weimarer Erklärung“ dazu verpflichtet, die eigene Geschichte zwischen 1933 und 1945 zu erforschen und aufzuarbeiten. Wir verweisen auf das Buch von Prof. Dr. Florian G. Mildenberger: „Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte im Nationalsozialismus – Bestandsaufnahme, Kritik, Interpretation“. In den Jahren des Nationalsozialismus hat der DZVhÄ durch Wegschauen, falsche Verbeugungen und Ausblenden der Welt jenseits der eigenen Praxis Mitschuld auf sich geladen.
Der DZVhÄ-Bundesvorstand:
Dr. med. Michaela Geiger – 1. Vorsitzende
Dr. med. Ulf Riker – 2. Vorsitzender
Dr. med. Gerhard Antrup – Vorstand Finanzen
Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr – Vorstand Fort- und Weiterbildung