Berlin, 17. Juni 2026 | Heute wurde den Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, Jens Spahn, und SPD, Dr. Matthias Miersch, ein Offener-Brief des DZVhÄ mit rund 1.200 Unterschriften von Ärztinnen und Ärzten überreicht. Der Brief ist ein ärztlicher Appell an die Regierungskoalition die Homöopathie in der GKV zu halten. Zum Offenen-DZVhÄ-Brief.
Die Unterzeichnenden stehen für eine konsequente Integration der Homöopathie in individuelle Behandlungskonzepte von kranken Menschen. Als Fachärztinnen und Fachärzte unterschiedlicher Fachrichtungen sind sie in die medizinische Versorgung in Praxen und Kliniken eingebunden. Monika Kölsch, Leipziger Hausärztin und 1. DZVhÄ-Vorsitzende: „Das Streichen der Homöopathie aus der GKV ist medizinisch nicht sinnvoll und unsozial. Wer genug Geld hat, kann sich komplementärmedizinische Verfahren weiterhin leisten, wer weniger Geld hat, verliert die Wahlfreiheit und ein ganzheitliches Segment der medizinischen Versorgung.“
Dieser gesetzgeberische Eingriff in die freie Therapiewahl und Methodenvielfalt erfolgt ohne Not:
- Fehlende Einsparungen: Einsparungen sind nicht zu erwarten. Im Gegenteil wird der Rückgriff auf teurere konventionelle Medikamente die GKV-Finanzsituation weiter belasten, weil Patienten ja auch ohne Homöopathie behandelt werden müssen.
- Wissenschaftliche Evidenz: Das Argument fehlender Evidenz ist sachlich unzutreffend. Einseitige Verweise der Finanzkommission auf veraltete Berichte ignorieren zahlreiche aktuelle, hochwertige Studien sowie den aufwändigen Analyseprozess in der Schweiz, der diesen Verfahren Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit bescheinigt.
- Verlust an Diversität: Wie in der Ökologie sichert Vielfalt auch in der Medizin die Stabilität. Die Streichung reduziert Medizin auf reine Reparaturleistungen und ignoriert Konstitution, Prävention und Nachhaltigkeit.
Im Anschreiben an die Fraktionsvorsitzenden schreibt Monika Kölsch: „Bei vielen Patientinnen und Patienten sind wir auf wirkungsvolle und evidenzbasierte Alternativen und Ergänzungen zur konventionellen Therapie angewiesen, wenn konventionelle Behandlungsansätze nicht ausreichen, an ihre Grenzen stoßen oder wegen Nebenwirkungen abgebrochen werden müssen.“ Diese therapeutischen Möglichkeiten werden wohlmöglich durch die GKV-Finanzreform der ärztlichen Praxis genommen.