Berlin, 21. April 2026. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) fasst in mehren Teilen den aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung zusammen. Hintergrundwissen auch für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dass sich bezieht in seinem Gesetz-Entwurf zum Aus der Homöopathie in der GKV lediglich auf einen stark kritisierten Report bezieht.
Die aktuellen politischen Vorstöße, Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu streichen, entbehren einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage. Trotz gegenteiliger Behauptungen – etwa durch die „Finanzkommission Gesundheit“ im März 2026 – belegen zahlreiche Daten die Wirksamkeit der Homöopathie.
Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) fordert daher eine Bewertung der Homöopathie nach den modernen Standards der Evidenzbasierten Medizin (EbM). Dass dies möglich ist, zeigt die Aufnahme der Homöopathie in die S3-Leitlinie für Onkologie durch unabhängige Experten.
Die aktuelle Studienlage, Teil 1
Die Gesamtevidenz aus klinischen Studien, Metaanalysen und Beobachtungsstudien spricht statistisch signifikant für die Wirksamkeit der Homöopathie.
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Kontrollierte Studien (RCTs): Über 300 begutachtete Doppelblindstudien liegen vor. Die Mehrheit belegt eine Überlegenheit gegenüber Placebo – unter anderem bei Heuschnupfen, Atemwegsinfekten und in der Intensivmedizin (z. B. Sepsis). Um die Homöopathie als unwirksam einzustufen, müsste man 90 % der vorhandenen Studien ignorieren. www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html
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Metaanalysen: Ein umfassender Umbrella-Review (Oktober 2023) bestätigte die Ergebnisse aus sechs großen Metaanalysen (183 RCTs). Fünf davon zeigten eine statistisch signifikante Überlegenheit der Homöopathie gegenüber Placebo. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/37805577/
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Versorgungsforschung: Beobachtungsstudien aus dem medizinischen Alltag zeigen, dass Homöopathie langfristig wirkt, den Einsatz von Antibiotika reduzieren kann und die Lebensqualität (z. B. bei Krebspatienten) steigert – bei gleichzeitig hoher Kosteneffizienz. www.hri-research.org/de/hri_publication/the-epi3-laser-study-real-world-observational-evidence-for-homeopathy-from-general-physicians-in-france/http://www.hri-research.org/de/hri_publication/the-epi3-laser-study-real-world-observational-evidence-for-homeopathy-from-general-physicians-in-france/
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Veterinärmedizin: Auch in der Tiermedizin ist die Wirksamkeit belegt. Hier sind Placeboeffekte weitgehend ausgeschlossen. Die EU-Bio-Verordnung schreibt seit 2022 sogar vorrangig homöopathische Behandlungen für Nutztiere vor.
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Grundlagenforschung: Hochwertige Experimente (In-vitro-Modelle) belegen, dass selbst Hochpotenzen ohne chemisches Substrat biologische Effekte auslösen. Da diese Tests außerhalb lebender Organismen stattfinden, sind psychologische Placeboeffekte als Erklärung ausgeschlossen. https://www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/in_vitro_untersuchungen/index_ger.html
Lesen Sie auch diese DZVhÄ-Beiträge zum Thema GKV-Reform:
- www.dzvhae.de/homoeopathie-muss-in-der-gkv-bleiben
- www.dzvhae.de/dzvhae-statement-zur-bmg-finanzkommission-homoeopathie-muss-teil-der-gkv-bleiben
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