DZVhÄ Standpunkt: Homöopathie und Covid-19

Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten steht für uns Ärztinnen und  Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie im Mittelpunkt des Handelns. Hierin unterscheiden wir uns nicht im Geringsten von unseren ärztlichen Kolleginnen und Kollegen anderer Fachrichtungen. Wir bieten jedoch an Covid-19 erkrankten Patient*innen –  wenn dies gewünscht wird und medizinisch sinnvoll erscheint – auch eine therapeutische Begleitung mit homöopathischen Arzneien an.  Ärzt*innen unterliegen ihrer Berufsordnung und sind für die Folgen ihres Handelns jeweils verantwortlich.

Die Position des DZVhÄ ist eindeutig:

  1. Wir tragen die politisch legitimierten und medizinisch notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mit. Gleichzeitig wünschen wir uns eine nachvollziehbare und längerfristige Strategie, die sich nicht nur an tagesaktuellen Zahlen, sondern an plausiblen Zielen orientiert.
  2. Wir behalten uns als Ärzt*innen mit Zusatzbezeichnung Homöopathie vor, unsere Patient*innen homöopathisch zu begleiten, sofern das entsprechende Vorgehen nicht zur Unterlassung anderer notwendiger medizinischer Maßnahmen führt.
  3. Wir erwarten eine differenzierte Aufklärung der Bevölkerung über Hintergründe und Zusammenhänge der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Hierzu gehören auch Transparenz und eine bessere Kommunikation hinsichtlich aller Fakten im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung – wir fordern, dass Impfstoffe sowohl in den Hausarztpraxen für Kassen- als auch bei den Privatärzten angeboten werden.
  4. Wir erwarten eine konsequente wissenschaftliche Begleitung aller Maßnahmen und ihrer Ergebnisse, nicht zuletzt auch der medizinischen, psychologischen und sozialen Kollateralfolgen. Deshalb fordern wir eine professionelle, interdisziplinäre Betreuung für Kinder und Jugendliche.
  5. Von Seiten der homöopathisch orientierten Ärzteschaft gibt es keine Berührungsängste zur konventionellen Medizin. Es wäre wünschenswert, wenn in einer absoluten medizinischen Ausnahmesituation wie der aktuellen Pandemie homöopathische Angebote auch von Seiten der konventionellen Medizin im Interesse der Patient*innen Tolerierung fänden.

▶ Wir stellen fest: die angeordneten Maßnahmen sowie die Pandemie an sich bedeuten Stress und lösen in der Bevölkerung Ängste aus. Beide Faktoren bergen die Gefahr der Schwächung körpereigener Abwehrleistung. Die Stärkung des Immunsystems ist, unabhängig von den zu erwartenden Effekten der Impfung ein wichtiges Ziel im Kampf gegen die Pandemie. Auf dieses Ziel sollten Politik und Medizin mehr als bisher ihr Augenmerk richten. Homöopathie kann hier, neben anderen Maßnahmen, helfen und sich bewähren.

Der Vorstand des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) im April 2021

2021-04-08T17:04:11+02:00

DZVhÄ-Standpunkt: Individuelle Impfentscheidung

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) hat bereits 2018 ausführlich und differenziert zum Thema „Impfen“ Stellung genommen. Aus aktuellem Anlass sind die Kernaussagen im Folgenden nochmals zusammengefasst und ergänzt.

  1. Als homöopathisch tätige Ärzt*innen haben wir dasselbe akademische Fundament wie alle unsere Kolleg*innen. Zum Kernbestand ärztlichen Handelns gehört selbstverständlich auch die Präventivmedizin. Impfungen sind vorbeugende Maßnahmen, um Infektionskrankheiten möglichst zu verhindern. Das gilt prinzipiell auch in Pandemie-Zeiten.
  2. Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind keine Impfgegner. Im Rahmen unserer besonderen Qualifikation beurteilen wir Krankheiten parallel zum konventionellen medizinischen Vorgehen immer auch individuell. Dasselbe gilt im Zusammenhang mit Impfungen: individuelle Impfberatung versetzt Menschen in die Lage, ihre Impfentscheidung souverän, verantwortlich und faktenbasiert selbst zu treffen.
  3. Homöopathische Ärzt*innen beraten unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen STIKO-Empfehlungen (Ständige Impfkommission). Abweichungen von diesen Empfehlungen setzen laut Bundesgerichtshof gewichtige Bedenken ernsthafter Stimmen der medizinischen Wissenschaft voraus. Der individuelle Gesundheitszustand eines Menschen kann ebenfalls Gesichtspunkt gegen eine konkrete Impfung sein.
  4. Impfungen sind – juristisch betrachtet – immer auch Körperverletzungen (1), die nur dann straffrei sind, wenn Patient*innen bzw. bei Kindern deren Eltern nach umfassender Aufklärung eingewilligt haben. Dem hohen Wert der Selbstbestimmung über die eigene Gesundheit ist jede öffentliche Empfehlung untergeordnet.
  5. Impfempfehlungen sind Leitlinien, die entsprechend individueller Besonderheiten (Konstitution, Vorerkrankungen, bestehende Krankheiten) im Einzelfall angepasst werden müssen. Nur so lassen sich gesellschaftliche Erfordernisse (Verhinderung von Ansteckungen durch hohe Impfraten) und Persönlichkeitsrechte (Erhalt der eigenen Gesundheit) miteinander vereinbaren.
  6. Die Aufklärung über Impfungen muss umfassend, sachlich, wertneutral und ergebnisoffen auf Basis möglichst objektiver Informationen erfolgen. Die Rechtsprechung des BGH fordert auch eine Aufklärung über seltene Risiken der Impfung. Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind sich der besonderen Anforderungen an Qualität und Umfang einer verantwortungsvollen Aufklärung über Ziele und Risiken einer Impfung stets bewusst.
  7. Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen von Impfungen oder nachfolgende gesundheitliche Beeinträchtigungen müssen in jedem Fall vorurteilsfrei dokumentiert und wissenschaftlich nachverfolgt werden. Meldungen bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft oder beim Paul-Ehrlich-Institut sind auch für homöopathisch tätige Ärzt*innen selbstverständlich.
  8. Es gibt keine „homöopathischen Impfungen“! Homöopathische Arzneien können keine nachweisbare Immunität hervorrufen. Anderslautende Aussagen oder Empfehlungen lehnen wir strikt ab.
  9. Unter Berücksichtigung konstitutioneller Aspekte und aktueller Symptome können homöopathische Arzneien zur Stärkung des Immunsystems beitragen und im konkreten Einzelfall Krankheitsverläufe günstig beeinflussen. Dessen ungeachtet tragen homöopathisch tätige Ärzt*innen in Fällen von Epidemie oder Pandemie allgemeine öffentliche Schutzmaßnahmen mit.
  10. Der DZVhÄ und seine ärztlichen Mitglieder bekennen sich zu einer Integrativen Medizin, die konventionelle Diagnose- und Behandlungs-Strategien ebenso berücksichtigt wie komplementäre Therapieansätze. Im Zentrum der Bemühungen steht auch bei homöopathisch tätigen Ärzt*innen immer die Gesundheit und Therapiesicherheit der Patient*innen. Das betrifft präventive und kurative Ansätze in gleicher Weise.

Die Kooperation mit Kolleg*innen anderer Fachrichtungen ist für homöopathisch tätige (Fach-) Ärzt*innen selbstverständliche Praxis. In Zeiten der Pandemie oder anderer großer gesundheitspolitischer Herausforderungen gilt diese Bereitschaft zur Kooperation besonders auch im Bereich der Gesundheitspolitik, sofern gute Gründe und politische Legitimation bestehen. Wir sind uns der besonderen ärztlichen Verantwortung jederzeit bewusst, stellen unsere spezielle Qualifikation aber auch selbstbewusst in den Dienst unserer Patient*innen und der Gesellschaft.

 

(1) Bundesgesundheitsblatt, S. 520: https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/1581/20QaF5yEusvNc.pdf?sequence=1

 

Erstellt: 7. März 2021 | Zuletzt geändert: 7. Dezember 2021

2021-12-07T12:18:25+01:00

DZVhÄ Standpunkt: Corona-Newsticker der HG

Aus Sicht des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) haben alle gesellschaftlichen Gruppierungen (nicht nur) in Corona-Zeiten die Verantwortung, das Miteinanderleben in unserer Gesellschaft kritisch zu begleiten – aber nicht zu polarisieren oder gar zu spalten. Die Anti-Homöopathie-Kampagne trägt ihren Teil zur Verunsicherung der Bevölkerung bei. Zusätzlich stellt ein „Corona-Newsticker“ der Hahnemann-Gesellschaft vom Dezember 2020 die von Politik und Wissenschaft veranlassten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Frage. Beides bringt die ärztliche Homöopathie in Misskredit.

Bereits im November 2020 hatte der DZVhÄ aus aktuellem Anlass eindeutig Stellung bezogen zu medialen Verknüpfungen der Themen „Homöopathie“ einerseits und „Impfgegnern“, „Corona-Leugnern“ oder radikalen politischen oder ideologischen Sichtweisen im Umfeld der Covid-19-Pandemie andererseits, in DZVhÄ-Positionspapier heißt es unter anderem:

Wir leugnen nicht die Schwere der Covid-19-Pandemie, aber wir warten nicht allein auf einen Impfstoff, sondern bieten den Betroffenen – wenn gewünscht – im Krankheitsfall und bis sichere Impfstoffe vorhanden, sind eine therapeutische Begleitung mit homöopathischen Arzneien an.

Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten steht für Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie im Mittelpunkt des Handelns. Hierin unterscheiden wir uns nicht im Geringsten von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen anderer Fachrichtungen.

Die Verlautbarung der Hahnemann-Gesellschaft (Dezember 2020) erfordert aus unserer Sicht eine erneute Klarstellung:

  1. In einem Beitrag von Deutschlandfunk Kultur wird die Hahnemann-Gesellschaft als „Deutschlands führende Homöopathie-Organisation“ vorgestellt. Diese Darstellung ist falsch: Mit einer um den Faktur 100 größeren Mitgliederzahl ist der DZVhÄ mit Abstand der größte Berufsverband von (Fach-) Ärzt*innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie. Der DZVhÄ ist darüber hinaus primärer Ansprechpartner der Ärztekammern im Zusammenhang mit der Erlangung der Zusatzbezeichnung sowie auch der gesetzlichen Kostenträger im Rahmen der Kostenübernahme.
  2. Der DZVhÄ distanziert sich klar und eindeutig von allen Aussagen der Hahnemann-Gesellschaft, die als Verharmlosung der Covid-19 Pandemie verstanden werden können.
  3. Der DZVhÄ distanziert sich speziell von den Aussagen, die Schutzmaßnahmen (AHA-Regeln) seien „wirkungslos“, Impfungen seien „unnötig“ und „symptomlose Virusträger seien nicht ansteckend“.
  4. Solange täglich in Deutschland und weltweit tausende Menschen nicht nur mit, sondern auch an Covid-19 sterben, halten wir die Äußerung für zynisch, auch diese Pandemie sei selbstlimitierend. Die Folgen der Verharmlosung der Pandemie zeigen sich aktuell in erschütternder Deutlichkeit in anderen Ländern, z.B. in den USA oder in Brasilien
  5. Der DZVhÄ weist darauf hin, dass auch für Ärzt*innen Meinungsfreiheit besteht. Ärzt*innen unterliegen freilich auch ihrer Berufsordnung und sind für die Folgen ihres Handelns jeweils selbst verantwortlich. Die Verantwortung für eine gelingende Pandemiebekämpfung und den Schutz der Bevölkerung können einzelne Ärzt*innen nicht übernehmen, deshalb liegt diese Verantwortung bei der Politik und ihren professionellen Beratern.

Die Position des DZVhÄ ist eindeutig:

  1. Wir tragen die politisch legitimierten und medizinisch notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mit. Gleichzeitig wünschen wir uns eine nachvollziehbare und längerfristige Strategie, die sich nicht nur an tagesaktuellen Zahlen, sondern an plausiblen Zielen orientiert.
  2. Wir behalten uns als Ärzt*innen mit Zusatzbezeichnung Homöopathie vor, unsere Patient*innen homöopathisch zu begleiten, sofern diese das wünschen und das entsprechende Vorgehen nicht zur Unterlassung anderer notwendiger medizinischer Maßnahmen führt.
  3. Wir erwarten eine differenzierte Aufklärung der Bevölkerung über Hintergründe und Zusammenhänge der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Hierzu gehören auch Transparenz und eine bessere Kommunikation hinsichtlich aller Fakten im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung.
  4. Wir erwarten eine konsequente wissenschaftliche Begleitung aller Maßnahmen und ihrer Ergebnisse, nicht zuletzt auch der medizinischen, psychologischen und sozialen Kollateralfolgen.
  5. Wir stellen fest: die angeordneten Maßnahmen sowie die Pandemie an sich bedeuten Stress und lösen in der Bevölkerung Ängste aus. Beide Faktoren bergen die Gefahr der Schwächung körpereigener Abwehrleistung. Die Stärkung des Immunsystems ist, unabhängig von den erwarteten Effekten der Impfung ein wichtiges Ziel im Kampf gegen die Pandemie. Auf dieses Ziel sollten Politik und Medizin mehr als bisher ihr Augenmerk richten. Homöopathie kann hier, neben anderen Maßnahmen, helfen und sich bewähren.

Der DZVhÄ-Vorstand im Januar 2021, mitgetragen von den Vorständen der Landesverbände

Dr. Michaela Geiger – 1. Vorsitzende

Dr. Ulf Riker – 2. Vorsitzender

Dr. Gerhard Antrup – Vorstand Finanzen

Dr. Alexandra Schulze-Rohr – Vorstand Fort- und Weiterbildung

Dr. Ursula Dohms – 1. Vorsitzende Berlin Brandenburger Verein homöopathischer Ärzte

Dr. Katharina Kunze – 1. Vorsitzende LV Sachsen / Sachsen-Anhalt

Dr. Sieglinde Lauer – 1. Vorsitzende LV Hessen / Rheinland-Pfalz / Saarland

Dr. Peter Emmrich – 1. Vorsitzender LV Baden-Württemberg

Dr. Peter Großgott – 1. Vorsitzender LV Thüringen

Dr. Anja Hölscher – 1. Vorsitzende LV Hamburg / Schleswig-Holstein

Dr. Ulf Riker – 1. Vorsitzender LV Bayern

2021-03-22T12:11:51+01:00
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