Berlin, 28. November 2025. Auf der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) von Bündnis 90/Die Grünen (28.–30. November 2025) wurde unter dem Tagesordnungspunkt ‚Vermischtes‘ über die Grüne Haltung zur Homöopathie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgestimmt. Die Delegierten stellten sich hinter einen Antrag, der das Aus der Homöopathie im GKV-System besiegeln soll.

Die Antragsbegründung ist in keinem einzigen Punkt stichhaltig: sie ignoriert umfangreiche Forschungsergebnisse, ignoriert Erfahrungen zahlloser PatientInnen und ÄrztInnen, missachtet die Kosteneffizienz, ist reine Symbolpolitik und widerspricht dem eigenen grünen Parteiprogramm. Denn das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten wird auf dem Umweg über die Erstattungspraxis ausgehebelt und führt bestenfalls zu einer homöopathischen Zwei-Klassen-Medizin, ohne dass dadurch auch nur ein einziges notwendiges Reformprojekt für unser Gesundheitssystem realisiert würde.

„Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, die wissenschaftliche Relevanz von medizinischen Therapieoptionen zu beurteilen. Erst recht dann nicht, wenn die Faktenlage gar nicht oder nur selektiv Berücksichtigung findet“, kommentiert Monika Kölsch, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) das Abstimmungsergebnis.

Die medizinethische Forderung des „Nicht Schadens“ wäre unter Umständen das einzige tragfähige Argument, das ein Interventionsrecht der Politik (Patientenschutz) begründen könnte. Es existieren aber keine belastbaren oder relevanten Daten, die belegen würden, dass Homöopathie in ärztlicher Hand zu Verzögerung einer anderen notwendigen Therapie führt und dadurch Patienten schadet.

Monika Kölsch: „Zum Glück hat diese Entscheidung weder eine unmittelbare Auswirkung auf unsere Praxen noch für unsere Patienten. Auch teilen nicht alle GRÜNEN-Mitglieder die Ansichten der Antragsteller und setzen sich weiterhin für ein patientenzentriertes und pluralistisches Medizinsystem ein.“