Berlin, 24. Februar 2026. Dr. med. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender, bezieht zu den Streichplänen von KBV-Chef Andreas Gassen Stellung. Gassen hatte am 22. Feruar ’26 öffentlich vorgeschlagen, alle freiwilligen Satzungsleistungen inklusive Homöopathie komplett zu streichen, um einen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu leisten.
Freiwillige Leistungen sind, wie der Name schon sagt, freiwillig, und die Kassen unterscheiden sich darin im Sinne eines freien Wettbewerbes. Wollte man diesen Wettbewerb beenden, dann könnte man auch gleich den Vorschlag machen, eine einzige, einheitliche gesetzliche Krankenversicherung für Alle einzuführen. Aber Herr Gassen geht in seiner „Hau-Ruck-Forderung“ auch äußerst undifferenziert vor: neben der Homöopathie hat er relevante Vorsorgeleistungen auf seiner „Abschussliste“: z.B. kann professionelle Zahnreinigung nicht nur Karies und Parodontose vorbeugen, sondern auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder später teuren Zahnersatz. Oder Gesundheitskurse: sicher sind nicht alle Angebote sinnvoll, aber viele eben doch! Zum Beispiel Rückenschule oder Anleitungen zur Stressreduktion zielen darauf ab, dass sich Menschen unter Anleitung besser um ihre eigene Gesundheit kümmern, was maßgeblich die eigene Motivation sowie Übernahme von Eigenverantwortung fördert.
An Maßnahmen zur Prävention zu sparen, verlagert anfallende Kosten nur in die Zukunft, während strukturelle Gründe für die aus dem Ruder laufenden Kosten unberücksichtigt bleiben.
Dass Herr Gassen im Übrigen gegen Homöopathie wettert ist nichts Neues! Erst jüngst haben wir ihn schriftlich gebeten, uns zu erklären, auf welcher Faktenbasis er Homöopathie für Unfug hält, auf eine Antwort warten wir bis heute.
Die Angebote auf seiner Streichliste seien „nice to have“, aber im Grunde überflüssig. Was sagt der DZVhÄ dazu?
Für einen Orthopäden und Unfallchirurgen wie Herrn Gassen geht es naturgemäß um`s Handeln, wenn eine Krankheit manifest oder zum Notfall geworden ist. Das ist auch völlig in Ordnung, nur sollte Herr Gassen dann auch die Grenzen seiner fachlichen Zuständigkeit berücksichtigen.
Homöopathie wünschen sich die Patienten nicht als zusätzlichen kleinen Luxus, sondern weil sie die Wirksamkeit entweder selbst oder in ihrem privaten Umfeld erlebt haben. Nicht selten sogar dann, wenn die konventionelle Medizin an ihre Grenzen gestoßen ist. Darüber hinaus möchten Patienten, dass die Kostenträger nicht nur die Folgen von Fehlernährung, Alkoholkonsum, Rauchen, Bewegungsmangel oder auch von potenziell risikoträchtigen Sportarten ganz selbstverständlich bezahlen, sondern dass auch ihr eigenes Verständnis von Gesunderhaltung und der Wunsch nach Therapievielfalt inklusive Homöopathie im Krankheitsfall entsprechend Berücksichtigung findet. Das ist nicht „nice to have“, sondern gerecht und eine Forderung nach Schutz individueller Rechte.
Warum soll Homöopathie als Kassenleistung erhalten bleiben?
Homöopathie ist wirksame Arzneitherapie! Anders als noch vor 15 oder 20 Jahren liegen heute ausreichend Ergebnisse aus unterschiedlichen Bereichen der Forschung und Wissenschaft vor, die eine eindeutige Wirkung über Placeboeffekte hinaus belegen! Man kann diesen Tatbestand zwar aus weltanschaulichen Gründen oder wegen „fehlender Plausibilität“ eines Wirkprinzips negieren, aber das ist kein solides wissenschaftliches Vorgehen, sondern im Grunde Willkür und Messen mit zweierlei Maß.
Die Versorgungsforschung der letzten Jahre hat gezeigt, dass Homöopathie z.B. im Bereich von Erkrankungen der Atemwege, des Bewegungsapparats, aber auch bei wichtigen psychischen Erkrankungen zu denselben oder sogar besseren Behandlungsergebnissen führt als bei rein konventioneller Therapie. Die Notwendigkeit des Einsatzes z.B. von Antibiotika lässt sich mit Homöopathie reduzieren und auch bei diversen anderen Medikamenten kann die Dosierung und damit auch das Nebenwirkungsprofil minimiert werden. Auch die Kosteneffizienz von Homöopathie ist dokumentiert.
Dies sind die Gründe, warum Homöopathie als Kassenleistung erhalten bleiben muss! Hinzu kommt: Homöopathie hat Vorteile, keine Nachteile, hat sich bewährt und ist in ärztlicher Hand eine sichere Behandlungsoption.
Wesentliches Kriterium einer guten Medizin ist, ob sie evidenzbasiert ist. Was hat die Homöopathie hier zu bieten?
Die Kriterien einer evidenzbasierten Medizin sind ziemlich klar: es geht erstens darum, die Wünsche und Wertvorstellungen der Patienten im Krankheitsfall zu berücksichtigen, zweitens um die entsprechende Qualifikation und Erfahrung der Ärztinnen und Ärzte (interne Evidenz) und drittens um die bestmögliche (externe) Evidenz aus wissenschaftlichen Studien. Dass Homöopathie als Therapieoption in der Bevölkerung gewünscht wird haben Umfragen längst belegt. Dem Thema Qualifikation widmet sich der DZVhÄ seit Jahrzehnten im Rahmen seiner Ausbildungs-Curricula und mit zahlreichen hochqualifizierten und praxiserfahrenen Dozentinnen und Dozenten. Qualitätszirkel, Inter- und Supervisionen halten das erreichte Qualitätsniveau hoch. Und was die externe Evidenz betrifft: noch nie war Studienlage so hochkarätig und eindeutig wie heute. Das umfasst die Grundlagenforschung sowie die bereits erwähnte Versorgungsforschung genau so wie Ergebnisse aus RCT`s bis hin zu einem Systematischen Review. Wer heute noch behauptet, es gebe keine wissenschaftlichen Studien, der setzt wahrheitswidrig fake-news in die Welt, was einer sachlichen und faktenbasierten Auseinandersetzung entgegensteht!
Können die „freiwilligen Satzungsleistungen“ dazu beitragen, zukünftige Therapiekosten zu reduzieren, und wenn ja, warum?
Im Falle der Homöopathie ist gesichert, dass es sich um eine kosteneffiziente Therapieform handelt. Dies setzt voraus, dass Homöopathie in ärztlicher Hand konsequent, längerfristig und sowohl im akuten wie chronischen Krankheitsfall zur Anwendung kommt. Kostenaufwändig ist in erster Linie die homöopathische Anamnese, die sowohl akute und chronische Krankheitssymptome, die gesundheitliche Biografie und die Konstitution eines Patienten berücksichtigt. Auf diese ausführliche Erst-Anamnese kann im weiteren Verlauf – zeit- und kostensparend – immer wieder zurückgegriffen werden. Darüber hinaus kann auch ein differenziertes Gesundheitsbewusstsein bei den Patienten sowie deren Fähigkeit zur homöopathischen Selbstbehandlung bei weniger schweren Alltagsbeschwerden zu einer längerfristigen Kostendämpfung beitragen.
Dass präventive Maßnahmen wie die genannte professionelle Zahnreinigung oder Gesundheitskurse dazu beitragen, Anfälligkeiten zu beseitigen oder konstitutionelle Schwachstellen zu entschärfen entspricht dem Anspruch und Ziel von Prävention. Jede Vorbeugung kann die spätere Entwicklung von Komplikationen oder Chronifizierung verhindern und damit wesentlich teurere Folgekosten für aufwändige Therapien reduzieren. Nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde Prävention auch ausdrücklich im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD für den Bereich „Gesundheit“ verankert. Hier zu „sparen“ wäre daher in jedem Falle kontraproduktiv!
Können dadurch am Ende auch viel teurere Folgekosten verhindert werden?
Selbstverständlich! Das Gesundheitsbewusstsein derjenigen Patienten, die Homöopathie als ihre Therapieform wünschen, ist ein wertvolles Pfund, wenn man Gesundheit langfristig denkt. Die überwiegende Mehrzahl der Patienten, die wir in unseren Praxen haben legen nicht nur Wert auf Therapievielfalt, sondern auch auf Selbstwirksamkeit. Was kann ich selbst zu meiner Gesundheit beitragen. Es ist kurzsichtig, diesen Aspekt zu übersehen.
Ganz abgesehen davon, dass ohne Homöopathie die Krankheiten ja trotzdem behandelt werden müssen, dann eben im Rahmen der konventionellen Medizin und wie wir wissen mit den entsprechend hohen und aus dem Ruder laufenden Kosten!
Aber ein großer Teil dieser Leistungen dienen auch der Krankheitsprävention, einem ganz zentralen Ziel der aktuellen Gesundheitspolitik, weil gerade Investitionen in Prävention dazu beitragen sollen, spätere viel höhere Therapiekosten zu vermeiden.
Hintergrund zur Homöopathie-Debatte.
Homöopathie? Wir haben Herrn Gassen erst vor Kurzem schriftlich um Auskunft gebeten, aufgrund welcher wissenschaftlichen Fakten er sich eigentlich gegen Homöopathie ausspricht. Wir haben bis heute keine Antwort bekommen, das ist das eine. Das andere ist: es gab noch nie in den letzten 20 Jahren so viele und eindeutige wissenschaftliche Ergebnisse aus der Forschung, die zeigen, dass H. über den Placeboeffekt oder irgendeinen Glaubensaspekt hinaus wirksam ist.
Es wird im Zusammenhang mit Homöopathie regelmäßig mit zweierlei wissenschaftlichem Maß gemessen: zahlreiche anerkannte Verfahren der konventionellen Medizin lassen eine ausreichend hohe wissenschaftliche Evidenz vermissen, werden aber trotzdem von den Kassen bezahlt. Von Überversorgung in Diagnostik und Therapie mal ganz zu schweigen. Homöopathie kann sich auf Ergebnisse aus der Grundlagenforschung berufen, aber auch auf Ergebnisse der Versorgungsforschung.
Erst vor 2 Jahren wurde ein systematischer Review veröffentlicht, ein wissenschaftliches Instrument, das an der Spitze der wissenschaftlichen Qualitätshierarchie steht. Dieser Review kommt zu dem Ergebnis: Homöopathie wirkt über den Placebo-Effekt hinaus. Solche Ergebnisse schlicht und einfach zu ignorieren, wie es Herr Gassen tut, ist reine Willkür und somit auch nicht wissenschaftsbasiert. Zum Review.
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