Berlin, 1. April 2026. DZVhÄ-Statement zur BMG-Finanzkommission – eine Stellungnahme des Vorstands des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zum Vorschlag der Finanzkommission des Bundesministeriums für Gesundheit, die Homöopathie aus der GKV zu streichen.

Zusammenfassung

Entgegen der Finanzkommission lässt sich mit aktuellen Daten aus Wissenschaft und Praxis belegen, dass

  • die Homöopathie unter Berücksichtigung aller aktuell vorliegender wissenschaftlicher Studien eine evidenzbasierte Therapieoption darstellt
  • durch Streichung der Homöopathie lediglich eine Kostenverschiebung in den konventionell-medikamentösen Bereich und ohne erwartbares Einsparpotential erfolgt
  • die Homöopathie im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes als Teil der GKV-Versorgung erhalten bleiben muss.

Die Finanzkommission des Bundesministeriums für Gesundheit schlägt vor, die Homöopathie aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen. Zu diesem Schluss kommt das Gremium auf Basis einer veralteten Datenlagen. Die Kommission beruft sich auf eine Veröffentlichung des australischen National Health and Medical Research Council (NHMRC) aus dem Jahr 2016, die von wissenschaftlichen Gesellschaften stark kritisiert wurde. Neuere Studien wurden in dem Bericht der Kommission nicht berücksichtigt.

Nachgewiesene Kosteneffizienz in der Praxis

Ökonomisch macht es keinen Sinn, die freiwillige Kassenleistung Homöopathie zu streichen. Sie macht lediglich 0,03 Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus. Das Streichen der Homöopathie kann für das System aber teuer werden, da die Patienten dennoch behandelt werden müssen und entsprechende Kosten in die konventionelle Medikation verlagert werden.

Die Zusammenschau der Studiendaten lässt den Schluss zu: Homöopathie kann Kosten sparen, den Medikamentenverbrauch reduzieren und Folgekosten durch Vermeidung von unerwünschten Nebenwirkungen minimieren. Jenseits der Kostenfrage unterstreichen die meisten Studien den Behandlungserfolg, der im Rahmen der homöopathischen Behandlung erzielt wurde. [1]

Nachgewiesene Verbesserung der Versorgungsqualität

Die Homöopathie verbessert die Versorgungsqualität der GKV. Viele Ärztinnen und Ärzte wenden sich der Homöopathie zu , da sie so insbesondere Patienten mit chronischen oder wiederkehrenden Erkrankungen erfolgreich behandeln können.

  • Viele Patienten suchen homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte auf, weil andere Behandlungen nicht geholfen haben oder wegen Nebenwirkungen abgebrochen werden mussten. Bis zu 87 % der Homöopathie-Nutzer geben an, dass Homöopathie hilft, wo konventionelle Medizin versagt; bei Befragten ohne eigene Erfahrung sind es 60 %. [2]
  • Die Homöopathie in der Kassen-Praxis kann Nutzen für die GKV haben. Studien aus der Versorgungsforschung zeigen viele Effekte, die ökonomisch bedeutsam und versorgungsrelevant sind. Beobachtungsstudien liefern wertvolle klinisch relevante Informationen darüber, wie sich eine Behandlung im Versorgungsalltag bewährt.
  • Die französische EPI3-Studie [3] (2012–2016) mit über 8.500 Patienten in der Primärversorgung zeigt:
  • Homöopathische Behandlung geht mit deutlich geringerem Einsatz konventioneller Medikamente einher – bei vergleichbaren Therapieergebnissen.
  • In homöopathischen Praxen wurden rund 50 % weniger Antibiotika, Schmerz- und Entzündungsmedikamente verordnet. Auch Psychopharmaka kamen deutlich seltener zum Einsatz. Gleichzeitig zeigte sich teils eine stärkere Symptomverbesserung.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Homöopathie in integrierten Versorgungskonzepten zu weniger Medikation und potenziell geringeren Kosten beitragen kann.

Nachgewiesene wissenschaftliche Evidenz

Aktuelle Studien belegen die wissenschaftliche Evidenz der Homöopathie. 10 Wissenschaftler kommen zu dem Fazit: „Es liegen genügend aussagekräftige Studien für akute und chronische Erkrankungen vor, die eine Wirksamkeit der homöopathischen Therapie im Placebo – Vergleich belegen und die in wissenschaftlichen hochrangigen Zeitschriften publiziert sind. Zudem bestätigt die ärztliche Erfahrung jeden Tag aufs Neue, dass wir es nicht mit einem Placebo zu tun haben.[4]

➡️ Medizinische Leitlinie nimmt Homöopathie auf

Auf der Grundlage von Studienergebnissen wurde die zusätzliche homöopathische Behandlung bei Krebspatienten als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ 2021 aufgenommen und 2024 aktualisiert. [5]

➡️ Ein Systematisches Review belegt die Evidenz der Homöopathie

Ein Systematisches Review wertet alle 6 vorliegenden placebokontrollierten Homöopathie-Metaanalysen (MA) zu jeglicher Indikation gemäß aktuell gültigen wissenschaftlichen Standards aus. Es wurde Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews[6] veröffentlicht. Die wichtigsten Ergebnisse:

5 der 6 MA enthielten eine Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigten signifikant positive Effekte der Homöopathie, im Vergleich zu Placebo.

Bei Beschränkung der Auswertung auf Studien mit höherer methodischer Qualität bleiben die positiven Therapieeffekte erhalten (statistisch signifikant in 3 von 4 verfügbaren Auswertungen).

Die methodische Qualität der Homöopathiestudien war ähnlich oder besser als bei anderen klinischen Studien mit gleichem Design, aus einem vergleichbaren Zeitraum und bewertet nach gleichen Kriterien.

➡️ Grundlagenforschung zeigt Evidenz homöopathischer Präparate

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in 95 % aller veröffentlichten Untersuchungen homöopathischer Präparate mit pflanzlichen Bioassays signifikante Wirkungen gegenüber adäquaten Kontrollen beobachtet wurden. Wir kommen also zu dem Schluss, dass es eine gute Evidenz für spezifische Wirkungen homöopathischer Präparate gegenüber Placebo gibt.“ [7]

Quellen

[1] www.faktencheck-homöopathie.de/studien-wissenschaft/studien/studien-zur-kosteneffektivitaet/#toggle-id-1

[2] www.bertelsmann-stiftung.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/gesundheitsmonitor-patienten-fuehlen-sich-durch-homoeopathische-behandlung-gut-versorgt

[3] www.hri-research.org/de/hri_publication/the-epi3-laser-study-real-world-observational-evidence-for-homeopathy-from-general-physicians-in-france/

[4] www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/a-1587-2308

[5] www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin

[6]www.springermedizin.de/efficacy-of-homoeopathic-treatment-systematic-review-of-meta-ana/26139250

[7] www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html

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