Berlin, 10. Juli 2026 | Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Koalition das Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Homöopathie und Anthroposophische Medizin sind damit ab 1. Januar 2027 keine GKV-Leistungen mehr.

Die Bundesregierung hat die vollständige Streichung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln sowie die therapeutischen Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab dem 1. Januar 2027 beschlossen. „Uns wird ohne Not eine wichtige Methode genommen, die Versorgung wird schlechter und teurer. Der Frust und die Enttäuschung bei den Kolleginnen und Kollegen und den Patienten sitzen tief“, sagt Monika Kölsch, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Die Leipziger Hausärztin kritisiert, dass das Gesetz im Hauruck-Verfahren durch die Instanzen getrieben wurde und dass es der Regierungskoalition nicht um Argumente und Fakten ging.

Der DZVhÄ hatte sich gemeinsam mit einem breiten gesellschaftlichen Netzwerk für den vollständigen Erhalt der Homöopathie im Sozialgesetzbuch eingesetzt. Hauptkritikpunkte an dem Gesetzt sind:

  • Keine Ersparnis: Das Streichen der Homöopathie schließt keine Kostenlücke im GKV-System. Im Gegenteil: Patientinnen und Patienten müssen ab Januar 2027 mit teureren konventionellen Medikamente – einschließlich ihren Nebenwirkungen – behandelt werden.
  • Verlust der Therapiefreiheit: Das Gesetz schränkt die Therapiefreiheit von uns Ärztinnen und Ärzten sowie die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten ein. Methodenpluralismus ist Teil der Lösung unseres Gesundheitssystems, nicht das Problem.
  • Vulnerable Gruppen sind die Leidtragenden: Chronisch-Kranke, Familien mit Kindern, Rentner, Studierende und Bezieher von Sozialleistungen werden benachteiligt, da sie sich private Zusatzversicherungen oft nicht leisten können. Vor allem Chronisch-Kranke gelten häufig als konventionell austherapiert – Homöopathie könnte ihnen helfen.
  • Die wissenschaftlichen Studienlage wird ignoriert: Die Behauptung, es gäbe keine Evidenz über den Placebo-Effekt hinaus, ist wissenschaftlich überholt. Hochwertige Meta-Analysen, Versorgungsstudien und die Integration in offizielle Leitlinien belegen die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Homöopathie in der Versorgung.

Monika Kölsch: „Homöopathie als evidenzbasierte Methode im Handstreich aus der GKV zu streichen ist ein großer Fehler. Als Begründung dafür einen veralteten Report ohne Quelle anzugeben – ein Skandal.“

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Unsere Kampagne im Überblick: www.dzvhae.de/aktiv-werden-homoeopathie-gehoert-in-die-gkv