Berlin, 17. Dezember 2025. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Gassen, fordert in einem Agenturbericht am 13. Dezember das Aus der Homöopathie als Kassenleistung. Da Gassen fordert und nicht wissenschaftsbasiert begründet, hat sich der DZVhÄ mit diesen acht Fragen an ihn gewendet:

  1. Auf welche Fakten stützen Sie Ihre Aussage, es gebe für Homöopathie keine Evidenz? (Bitte nennen Sie Ihre Quellen!) Welche Definition von Evidenzbasierter Medizin liegt Ihrer Einschätzung zu Grunde?
  2. Welche konkreten Argumente veranlassen Sie, vorliegende RCT´s, Metaanalysen sowie das Umbrella Review ebenso zu ignorieren wie z.B. Ergebnisse aus der Grundlagenforschung?
  3. Sinn und Zweck von kontrollierten Doppelblindstudien (RCT`s) ist die Beurteilung von Wirksamkeit jenseits eines Placebo-Effektes. Wo sehen Sie die Unterschiede zwischen „Glauben an Homöopathie“ einerseits und Placebo-Effekten in nahezu allen Bereichen der konventionellen Medizin andererseits?
  4. Wie kommen Sie auf die Zahl von 50 Mio. Euro, die gesetzliche Krankenversicherungen jährlich für Homöopathie ausgeben? (Bitte geben Sie auch hier Ihre Quellen an). Worin besteht Ihre Kritik an den dargelegten gesundheitsökonomischen Studien zum Einsparpotenzial der Homöopathie?
  5. Wie begründen Sie die Forderung, dass politisch (z.B. durch die Gesundheitsministerin) über Fragen der Wissenschaft und Ergebnisse der Forschung entschieden werden sollte?
  6. Als Verbandsfunktionär müssen Sie auch über Kosteneffizienz nachdenken. Wie können Sie es vertreten, Ihren homöopathisch – integrativ arbeitenden Kolleginnen und Kollegen ökonomisch verantwortungsvolles Arbeiten abzusprechen, indem Sie die Politik dazu aufrufen, bei der Homöopathie restriktiv einzugreifen?
  7. Arzneimittelkosten explodieren vor Allem dadurch, dass neue, noch patentgeschützte Medikamente in die Anwendung drängen und von den Krankenkassen bezahlt werden müssen, obwohl ihr Zusatznutzen und damit auch ihre Evidenz noch gar nicht beurteilt werden können. Welche realistischen Vorschläge zur Kostendämpfung gibt es hierzu von Ihrer Seite?
  8. Patienten haben in ihrer jeweiligen Krankheit ein Recht auf Schutz ihrer individuellen Rechte bzw. Ihrer Selbstbestimmung im Sinne einer „Informierten Entscheidung“ sowie darauf, dass ihre Ärzte ihrer Mitverantwortung für den individuellen Therapieverlauf gerecht werden können. Können Sie nachvollziehen, dass Ihre öffentliche Wortmeldung contra Homöopathie das Vertrauensverhältnis von Patient*innen und Ärztinnen und Ärzten empfindlich stören kann. Ist dies Ihrer Meinung nach mit ärztlicher Ethik vereinbar?

Monika Kölsch und Dr. Ulf Riker, Vorsitzende des DZVhÄ: „Uns liegt sehr daran, in einen sachlichen und faktengestützten Dialog mit Ihnen als Verbandsvertreter sowie der Ärzteschaft, der Politik und der interessierten Öffentlichkeit zu kommen und wir gehen davon aus, dass Sie das ähnlich sehen. Daher freuen wir uns auf Ihre Antworten.“

Über den weiteren Verlauf der Kommunikation mit KBV-Chef Dr. Andreas Gassen wird hier berichtet.