Berlin, 29. Oktober 2025. Kommentar von Dr. med. Ulf Riker, 2. Vorsitzender des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zu einem Anti-Homöopathie Antrag zur Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis90/Die Grünen, 28.-30. November 2025 in Hannover:
Das Grundsatzprogramm der GRÜNEN stellt fünf Grundwerte in den Mittelpunkt: neben Ökologie, Gerechtigkeit, Demokratie und Frieden auch die Selbstbestimmung. Explizit heißt es: „Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Mensch in seiner Würde und Freiheit“.
Grundsätzlich wären diese Aspekte ohne Probleme anschlussfähig an eine moderne Medizin-Ethik, in deren Mittelpunkt ja ebenfalls das Recht auf Selbstbestimmung sowie die Menschenwürde verankert sind.
Ein Antrag aus den Reihen der GRÜNEN hat zum Ziel, die Erstattung homöopathischer Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen zukünftig zu verbieten. Die Antragsbegründung ist in keinem einzigen Punkt stichhaltig: sie ignoriert umfangreiche Forschungsergebnisse, ignoriert Erfahrungen zahlloser PatientInnen und ÄrztInnen, missachtet die Kosteneffizienz, ist reine Symbolpolitik und widerspricht dem eigenen grünen Parteiprogramm. Denn das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten wird auf dem Umweg über die Erstattungspraxis ausgehebelt und führt bestenfalls zu einer homöopathischen Zwei-Klassen-Medizin, ohne dass dadurch auch nur ein einziges notwendiges Reformprojekt für unser Gesundheitssystem realisiert würde.
Die medizinethische Forderung des „Nicht Schadens“ wäre unter Umständen das einzige tragfähige Argument, das ein Interventionsrecht der Politik (Patientenschutz) begründen könnte. Es existieren aber keine belastbaren oder relevanten Daten, die belegen würden, dass Homöopathie in ärztlicher Hand zu Verzögerung einer anderen notwendigen Therapie führt und dadurch Patienten schadet.
Es kann nicht Aufgabe grüner Politik sein, die wissenschaftliche Relevanz von medizinischen Therapieoptionen zu beurteilen. Erst recht dann nicht, wenn die Faktenlage gar nicht oder nur selektiv Berücksichtigung findet.
Aber vermutlich teilen ja auch gar nicht alle GRÜNEN die Ansichten der Antragsteller und schließen sich daher einem Gegenantrag an, der den Erhalt von Therapievielfalt inklusive der Homöopathie zum Ziel hat.
Zusammen mit der Bürgerkampagne „weil’s hilft!“ haben wir alle die Möglichkeit, rechtzeitig vor der Bundesdelegiertenkonferenz der GRÜNEN Paroli zu bieten und dem Gegenantrag Rückenwind zu geben.