Ja, eine ärztlich-homöopathische Behandlung wird sowohl von den privaten Krankenversicherungen als auch von den meisten gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Gesetzlich Versicherte haben inzwischen eine große Auswahl an Krankenkassen, die die homöopathische Therapie erstatten. Rund dreiviertel aller gesetzlicher Krankenkassen haben einen speziellen Vertrag mit der Managementgesellschaft des DZVhÄ geschlossen, um ihren Versicherten die Homöopathie ohne Mehrkosten zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Therapie bei einem Vertragsarzt stattfindet, der über das Weiterbildung Diplom des DZVhÄ verfügt und an den Verträgen teilnimmt. Ebenso müssen Sie bei einer  teilnehmenden gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.