Das Symptomenlexikon – ein Weg zu sicheren Verschreibungen
Bereits Hahnemann, Bönninghausen und Jahr diskutierten, dass die damaligen Repertorien (z. B. Therapeutisches Taschenbuch oder Handbuch der Hauptanzeigen) im Wesentlichen nur "Hinweise" auf vorhandene Arzneiprüfungen geben konnten. Sie stellten fest, dass erst "ein umfassendes Lexikon" den Suchenden wirklich zuverlässige Auskünfte liefert (Hahnemann in einem Brief an Bönninghausen vom 30.06.1834). Auch die später entstandenen Repertorien haben an dieser Situation wenig geändert. [...]