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In dieser Ausgabe
- EDITORIAL | Monika Kölsch und Ulf Riker | 1. und 2. Vorsitz
- GESUNDHEITSPOLITIK | FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR GKV-GESETZESÄNDERUNG
- FORTBILDUNGEN | Save the Dates
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
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es war der politische Wille der Regierungsparteien, auf äußerst fragwürdiger Argumentationsgrundlage der GKV zu untersagen, Homöopathie als freiwillige Satzungsleistung weiterhin anzubieten. Ein mit den IV-Verträgen gut funktionierendes und gleichzeitig die Qualität sicherndes System wurde abgeschafft, angeblich wegen notwendiger Einsparungen. Patienten mit ihren Bedürfnissen, Nöten und ihrem Recht auf freie Therapiewahl standen zu keinem Zeitpunkt im Fokus der Politiker, was man - ganz nebenbei – auch daran erkennen kann, wie zeitgleich auch der Bereich der Psychotherapie ohne Augenmaß und Sachverstand gedeckelt wurde. Gleichzeitig wurde das Geschäftsmodell der Pharmaindustrie auffällig geschont.
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Mit der nun neuen Situation müssen wir kreativ und gemeinsam umgehen! Der DZVhÄ hat sich als Ihr Berufsverband mit großem Engagement und in einem breiten Bündnis mit Gleichgesinnten bis zuletzt gegen die Realisierung des politisch-ideologischen Projektes gestemmt. Mit derselben Energie und in aktiver Solidarität mit allen unseren betroffenen Mitgliedern werden wir uns auch weiterhin für Reputation der ärztlichen Homöopathie sowie deren angemessene Honorierung einsetzen!
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Mit diesem Newsletter wollen wir Ihnen noch vor der „Sommerpause“ erste Informationen und Entscheidungshilfen an die Hand gebe, mit denen Sie als Kassenärzt*innen planen können. Im Hintergrund werden wir zwischenzeitlich weitere Aspekte – nicht zuletzt auch juristisch! – klären, damit wir Ihnen auch noch in den nächsten Monaten und bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2027 weitere solide und entscheidungsrelevante Fakten liefern können!
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Monika Kölsch, 1. Vorsitzende | Dr. Ulf Riker, 2. Vorsitzender
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Fragen und Antworten zur GKV-Gesetzesänderung
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1. Ist das Aus der Selektivverträge endgültig?
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Ja. Mit dem neuen Gesetz wird die Finanzierung homöopathischer und anthroposophischer Leistungen über § 140a SGB V ausgeschlossen. Bestehende Selektivverträge verlieren damit ihre gesetzliche Grundlage und müssen von den Krankenkassen beendet werden.
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Außerdem gilt ab dem 1. Januar 2027:
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- Keine Satzungsleistungen: Krankenkassen dürfen Homöopathie nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung (§ 11 Abs. 6 SGB V) anbieten.
- Keine Erstattung homöopathischer Arzneimittel: Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel werden nicht mehr erstattet. Sie können GKV-Patienten nur noch auf Grünem oder Privatrezept empfohlen werden; die Kosten tragen die Patienten selbst.
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2. Könnte eine Verfassungsbeschwerde sinnvoll sein?
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Nein. Der DZVhÄ hat die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde von der Kanzlei CMS Hasche Sigle prüfen lassen. Die Einschätzung der Juristen fällt eindeutig aus:
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- Der erklärte Wille des Gesetzgebers, homöopathische Leistungen vollständig aus der GKV zu streichen, erschwert eine erfolgreiche Klage erheblich.
- Der Gesetzgeber verfügt über einen großen Gestaltungsspielraum. Das Ziel der Kostendämpfung in der GKV würde vor Gericht voraussichtlich höher gewichtet.
- Das Bundesverfassungsgericht dürfte argumentieren, dass Vertragsärzte ihre Berufsfreiheit weiterhin ausüben können, da ihr Vertragsarztsitz erhalten bleibt.
Der Bundesvorstand hat deshalb entschieden, eine Verfassungsbeschwerde derzeit nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen steht die Prüfung der Privatliquidation nach GOÄ gegenüber GKV-Versicherten im Mittelpunkt. Eine ausführliche rechtliche Stellungnahme der Kanzlei wird den Mitgliedern nach Fertigstellung zur Verfügung gestellt.
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3. Wie unterstützt Sie der DZVhÄ?
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Wir verfolgen zwei parallele Ansätze:
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- Bereitstellung aktueller Informationen, Handlungsempfehlungen und Unterstützung bei Fragen.
- Gemeinsam mit dem Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) haben wir Informationsmaterial für Ihre Patientinnen und Patienten erstellt, die Sie in Ihrer Praxis aushängen können. Es enthält u.a. Informationen zu privaten Krankenzusatzversicherungen:
- geeignete Tarifarten,
- anonyme Risikovoranfragen,
- Leistungsumfang und Erstattungsgrenzen,
- Wartezeiten,
- Gesundheitsprüfung,
- Härtefallregelungen,
- steuerliche Absetzbarkeit
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4. Ist eine GOÄ-Abrechnung gegenüber GKV-Versicherten möglich?
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Nach einer ersten mündlichen Einschätzung der Kanzlei CMS können homöopathisch-ärztliche Leistungen von Vertragsärzten gegenüber GKV-Versicherten grundsätzlich nach GOÄ abgerechnet werden.
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Eine ausführliche rechtliche Bewertung einschließlich möglicher Risiken wird derzeit erstellt und zeitnah veröffentlicht.
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5. Ist mit Widerstand gegen die Privatliquidation zu rechnen?
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Nach derzeitigem Stand eher nicht. Gesetzliche Krankenkassen signalisieren derzeit eine Duldung der Privatabrechnung. Kurzfristig ist daher kaum mit Gegenmaßnahmen zu rechnen.
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Langfristig könnte sich die Situation ändern, wenn die Kosten für private Krankenversicherungen deutlich steigen. Dann wären weitere Einschränkungen der GOÄ oder der Erstattung durch PKV denkbar.
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6. Worauf sollten Praxen in der Übergangsphase achten?
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- Behandlungszyklen abschließen: Alle begonnenen Behandlungen müssen bis spätestens 31.12.2026 beendet sein. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
- Umstellung auf GOÄ/IGeL: Ab dem 1. Januar 2027 wird voraussichtlich die Privatabrechnung die einzige Möglichkeit sein. Die endgültige rechtliche Bewertung steht noch aus.
- Honorarvereinbarungen frühzeitig abschließen: Schriftliche GOÄ-Vereinbarungen für Termine ab 2027 können bereits im Jahr 2026 vorbereitet werden.
- Übergangsmodelle prüfen: Vergünstigte Paketangebote können den Einstieg als Selbstzahler erleichtern.
- Wichtig: Auch Paketpreise müssen vollständig GOÄ-konform kalkuliert werden und sich aus den jeweiligen Gebührenziffern ableiten lassen.
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Der DZVhÄ wird sich weiterhin mit Nachdruck für die Interessen seiner Mitglieder einsetzen. Gleichzeitig möchten wir dazu beitragen, dass homöopathische Behandlungen auch künftig für möglichst viele Patientinnen und Patienten erreichbar und bezahlbar bleiben.
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Die aktuellen Veränderungen stellen unsere Praxen vor große Herausforderungen. Sie eröffnen aber auch die Chance, neue Wege zu entwickeln und die ärztliche Homöopathie unter veränderten Rahmenbedingungen weiterzuführen.
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Eine Krise kann auch Anlass geben zum Innehalten, zur Suche nach neuen und bislang noch nicht gedachten Lösungen, zu einem trotzigen „Trotzdem!“ oder – besser noch – zum Mut auf ein „Jetzt erst recht!“ Und denken Sie daran: mit der Homöopathie haben wir eine Möglichkeit an der Hand, Neugier zu befriedigen, Menschen und ihre zahllosen individuellen Facetten jeden Tag aufs Neue kennen zu lernen, eine distanzierende konventionelle Medizin durch Nähe zu ergänzen und „Menschen gesund zu machen, was man heilen nennt“! Politiker hingegen haben meist nur ihren verengten Fokus auf Macht und Einfluss, und eines Tage stolpern sie dann ( wo gehobelt wird, da fällt manchmal auch ein Spahn…) über ihre eigene Doppelmoral... Aber das ist jetzt ein anderes Thema!
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Wir sind am Ende dieses Newsletters – aber nicht am Ende der ärztlichen Homöopathie in Deutschland.
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Mit besten Grüßen aus Ihrem Vorstand sowie von Andrea Weninger, Jörg Albrecht, Georgia Menzel und Christoph Trapp
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Einen Überblick über alle Fortbildungen erhalten Sie im DZVhÄ-Veranstaltungskalender. Auch der quartalsweise erscheinende DZVhÄ-Veranstaltungsnewsletter enthält eine große Bandbreite an Veranstaltungen. An dieser Stelle eine kleine Auswahl:
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Informieren auch Sie sich auf Facebook, Instagram, LinkedIn oder X (ehemals Twitter)
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über Homöopathie und die Positionen des DZVhÄ?
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Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ)
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Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
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