DZVhÄ zum Aus der Weiterbildung Homöopathie in Baden-Württemberg

Berlin, 23. Juli 2022.
Die Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg haben in ihrer heutigen Kammerversammlung gegen den Erhalt der Zusatzbezeichnung Homöopathie gestimmt. Damit haben sie nicht nur gegen Vielfalt im Sinne der Integrativen Medizin unter Einbezug der Homöopathie plädiert, sondern auch entgegen vorhandener Faktenlage das Narrativ der fehlenden Wissenschaftlichkeit wiederholt.

Dr. Michaela Geiger, 1. Vors. DZVhÄ e.V.

„Damit sind sie“, so Dr. med. Michaela Geiger, Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), „nicht nur zahllosen Patient:innen, sondern auch deren qualifizierten Ärzt:innen ohne Not in den Rücken gefallen“.
Das Abstimmungsergebnis ist auch ein beschämendes Zeichen dafür, dass menschlich-ärztliche Erfahrung im Vergleich zu reiner Wissenschaftsgläubigkeit erneut an Boden verloren hat. Quo vadis?

2022-07-25T08:47:46+02:00

Brief an die BÄK zur Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie

Mit Unverständnis haben wir die Entscheidung des 126. Deutschen Ärztetages zur Kenntnis genommen. Sowohl das formale Prozedere der Abstimmung als auch die Begründung des Entscheides sind für uns als ärztliche Kolleg:innen nicht nachvollziehbar.

Deshalb legen wir im Folgenden unseren offenen Protest ein:

Formales

„Die Einberufung zum ordentlichen Ärztetag soll mindestens vier Wochen vor dem Ärztetag unter Bekanntgabe der Tagesordnung ergehen“, so steht es in § 2.1 der Geschäftsordnung des Ärztetages. Außerdem heißt es dort (§ 7): „Dringende Anträge über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, müssen […] begründet werden.“

Der Antrag auf Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) wurde erst am Tag der Abstimmung von 7 Delegierten gestellt (siehe Beschlussprotokoll, ein Wortprotokoll über den Hergang der Abstimmung liegt uns nicht vor). Die besondere Dringlichkeit des Antrages wurde laut Beschlussprotokoll nicht begründet.

Eine solche war auch nicht gegeben, weil das Thema bereits seit dem 122. Deutschen Ärztetag in Erfurt auf der Agenda stand (damals mit einem Votum für den Erhalt der Homöopathie in der MWBO), alle Landesärztekammern bereits ihre eigenen Entscheidungen getroffen hatten und aktuell auch keine relevanten oder neuen Tatbestände vorlagen, die eine dringende Änderung des Votums von 2018 erforderlich gemacht hätten.

Der Antrag auf Änderung der Muster-Weiterbildungsordnung hätte nach unserer Meinung ob seiner grundsätzlichen und zukünftigen Bedeutung auch nicht unter dem Unterpunkt „Verschiedenes“ in die Tagesordnung des Ärztetages aufgenommen werden dürfen. Als Antrag zur Änderung der Muster-Weiterbildungsordnung hätte dieser TOP gesondert ausgewiesen werden müssen.

Die Dramaturgie des formalen Prozedere war allem Anschein nach bewusst gewählt:

Im „Hauruckverfahren“ das Thema mit dem Minimum notwendiger Stimmen auf die Agenda heben, damit Zeit- und Abstimmungsdruck erzeugen und darauf hoffen, dass unter dem gewaltigen Druck anderer gewichtiger Themen das Thema Homöopathie nebenbei, rasch und endgültig erledigt werden kann.

Wesentlicher Teil dieser Strategie war: eine fachliche und sachliche Auseinandersetzung mit Vertretern der Homöopathie ebenso zu verhindern wie eine kritische Würdigung vorliegender Ergebnisse aus wissenschaftsbasierter Forschung.

Im Handstreich wurde der Sinn einer frühzeitigen Bekanntgabe der Tagesordnung ausgehebelt, nämlich eine fundierte Auseinandersetzung mit einem zur Abstimmung stehenden Thema überhaupt erst zu ermöglichen.

Die Konsequenz: Eine große Zahl an Delegierten ist ihren eigenen ärztlichen Kolleg:innen in den Rücken gefallen, gerade so, als wäre es das Selbstverständlichste der Welt, Ärzt:innen ihre Seriosität, womöglich sogar Zurechnungsfähigkeit, auf jeden Fall aber ihr Recht auf Anhörung als demokratische Grundvoraussetzung abzusprechen, wenn sie sich der Homöopathie zugewandt haben.

Inhaltliches

Der Antrag auf Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der MWBO wurde pauschal mit dem Fehlen wissenschaftlicher Studien als Beleg für einen evidenzbasierten Einsatz begründet.

Diese Darstellung ist nicht zutreffend!

Eine Anhörung von Vertreter:innen der ärztlichen Fachgesellschaft Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und von Wissenschaftlern hätte eine Klärung und Korrektur herbeiführen können [1-6]. Eine tatsächliche Beschäftigung mit der aktuellen Studienlage über das reine „Hörensagen“ hinaus hätte womöglich in vielen Fällen zu Kritik und Zweifel am Sinn des Antrages beigetragen. Die Delegierten haben sich hingegen allein auf die seit Jahren stereotyp wiederholten Darstellungen einer kleinen Clique sogenannter Skeptiker bezogen.

Dieses Vorgehen steht einer sachbezogenen und ausgewogenen Meinungsbildung auf dem Boden von Fakten diametral gegenüber. Ein großer Teil der Delegierten hat insofern die Sorgfaltspflicht in der Vorbereitung der Abstimmung verletzt.

Als Anschlussbegründung wird auf das Fehlen wissenschaftlicher Studien hingewiesen, weswegen die Grundsätze fehlten, nach denen in einem kolle­gialen Gespräch der Wissenserwerb in der Weiterbildung überprüft werden könne.

Diese Darstellung ist ebenfalls nicht zutreffend!

Gerade weil zahlreiche Studien (Grundlagenforschung [2,3], Versorgungsforschung [5,6], Eingang in S3-Leitlinie [4]) vorliegen, konnten die kollegialen Prüfungsgespräche vor den Ärztekammern in den letzten Jahren den Anspruch der Wissenschaftlichkeit konkret hinterfragen. Damit wurden die Nachprüfbarkeit der seit Jahrzehnten von den Ärztekammern kontrollierten Curricula einerseits sowie die in Fallseminaren erworbene Qualifikation und Erfahrung hinsichtlich der konkreten Anamneseführung, Fallanalyse und homöopathischer Arzneiwahl sogar optimiert, ihre Plausibilität erhöht und ihre wissenschaftliche Basierung untermauert.

Haben abstimmungsberechtigte Delegierte je an entsprechenden Prüfungen vor den Ärztekammern teilgenommen?

Schlussfolgerung

Vor diesem Hintergrund ist das Votum der Delegierten des 126. Deutschen Ärztetages 2022 in Bremen

  • kurzsichtig, weil es zukünftig genau jene Menschen (durch Vorent­halten einer zukunftssicheren quali­fizierten ärztlichen Homöopathie) bestraft, die schon immer bewusst und durch eigene Bemühungen um Gesund­erhaltung, nicht zuletzt mittels nicht unerheblicher Eigenleistung ihren präventivmedizini­schen und damit auch ökonomischen Beitrag in einem stabilen Patient-Arzt-Setting geleistet haben und auch weiterhin leisten wollen
  • nicht nachvollziehbar, weil Patientenwünsche (Säule 3 der Evidenz­basierten Medizin nach D.L. Sackett) komplett unberücksichtigt bleiben
  • undemokratisch, weil die Bevölkerung bzw. zukünftige Patient:innen zu keinem Zeitpunkt in die Entscheidung einbezogen oder auch nur mitgedacht waren, deren Konsequenzen sie freilich zukünftig zu tragen haben
  • willkürlich, weil die vorhandene wissenschaftliche Datenlage zu Evidenz und Wirksamkeit der Homöopathie komplett ignoriert wurde
  • sicherheitsgefährdend, weil die Integration der Homöopathie in eine lege artis praktizierte ärztliche Patientenversorgung allein aus theoretischen bzw. weltanschaulichen Gründen zukünftig verhindert wird
  • respektlos gegenüber qualifizierten und bewusst integrativ arbeitenden (Fach-)Kolleg:innen.

Als homöopathisch qualifizierte (Fach-)Ärzt:innen sind wir Pflichtmitglieder unserer jeweiligen Ärzte­kammern. Wir verknüpfen unseren begründeten Protest mit der grundsätzlichen Frage, wie Gremien­arbeit, Entscheidungs­findung und Beschlussfassungen zukünftig transparenter, v.a. aber auch faktenbasiert und ideologiefrei gestaltet werden können.

Unser Versprechen

Patientinnen und Patienten werden sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass wir als qualifi­zierte (Fach-)Ärzt:innen größtmögliche Therapie­sicherheit und individuelle Behandlung im Rahmen einer integrativmedizinisch ausgerichteten Versorgung unter besonderer Berücksichtigung der Homöopa­thie gewährleisten!
Das sind wir in erster Linie den Menschen schuldig, aber selbstverständlich auch den Kostenträgern, die Homöopathie im Rahmen ihrer Satzungsleistungen bzw. in Selektivverträgen erstatten und dabei auch die ökonomischen Vorteile einer Therapieform schätzen, nämlich kurative und präventive Behandlungseffekte miteinander zu kombinieren.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)

Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende

Dr. med. Ulf Riker, 2. Vorsitzender

Gerhard Antrup, Vorstand Finanzen

Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstand Weiterbildung

2022-07-20T09:34:47+02:00

Teil 2: Die Zusatzbezeichnung Homöopathie ist wichtig

Homöopathie ist sicher

Immer wieder wird das Argument ins Feld geführt, Homöopathie sei „gefährlich“, weil sie dazu beitrage, dass eine andere, wirkungsvolle Therapie verzögert werde oder ganz unterbleibe. Dieses Argument, vorgebracht bereits vor über 10 Jahren von Karl Lauterbach (SPD), wurde seither unzählige Male wiederholt, aber nie bewiesen oder durch Zahlen belegt.

Ohne Zweifel hat die Aussage einen wahren Kern, nämlich dann, wenn Homöopathie von Nicht-Ärzten oder im Rahmen der Selbstbehandlung, also ohne fachliche Kompetenz bei ernsten Krankheiten eingesetzt wird. Diese potentielle Gefahr für Gesundheit und Patientensicherheit ist freilich ein wesentliches Argument für den Erhalt der Zusatzbezeichnung und nicht für ihre Eliminierung aus der Weiterbildungsordnung!

Nur dann, wenn solide ausgebildete und praxiserfahrene Ärzt*innen Homöopathie auf dem Boden und mit dem Wissen der konventionellen Medizin zur Anwendung bringen, ist die ergänzende oder auch alternative Anwendung der Methode sicher.

In diesem Zusammenhang werden auch Beispiele von Tumor-Patient*innen angeführt, die wegen „alternativer“ Anwendung homöopathischer Arzneien zu Tode gekommen seien, weil sie die konventionelle onkologische Behandlung abgelehnt hätten. Diese Argumentation ist in doppelter Hinsicht äußerst fragwürdig: erstens handelt es sich oft und bedauerlicherweise um Menschen, die ihrer malignen Erkrankung ohnehin früher oder etwas später erlegen wären. Zum anderen sind die Überlebensraten sowie die Lebensqualität bei manchen Tumorerkrankungen und unter Chemotherapie oftmals mehr als bescheiden. Vor diesem Hintergrund gilt es, den Fehlschluss zu vermeiden, die Patienten seien wegen Homöopathie verstorben. Im übrigen sollte es unter dem Eindruck einer unter Umständen dramatisch lebensverkürzenden Erkrankung dem Patienten gerade im Angesicht des Todes selbst überlassen bleiben, mit  welcher therapeutischen Begleitung er sein Lebensende erreichen möchte.

Integrativ oder alternativ?

Ärztliche Homöopathie ruht auf zwei Säulen: der medizinischen und homöopathischen Ausbildung sowie der Erfahrung aus der Praxis. Ob Homöopathie ergänzend oder alleine zum Einsatz kommt hängt von beiden Aspekten ab, erfordert aber in jedem Fall ärztlichen Sachverstand, damit eine für den Patienten sichere Therapie resultiert. In diesem Zusammenhang greift auch das Argument nicht mehr, Homöopathie sei „gefährlich“, weil bei ihrer Anwendung andere wirksame Behandlungen unterblieben. Diese Unterstellung ist definitiv Unsinn, weil jeder verantwortungsvolle Arzt und jede Ärztin selbstverständlich sorgfältig abwägen wird, in welchem Fall konventionelle Medizin Priorität hat, in welchen Fällen Homöopathie als Ergänzung Vorteile für den Patienten bringt und wann eine homöopathische Arzneiwahl so sicher ist, dass sich eine konventionelle Behandlung oder Medikation erübrigt. Damit diese Abwägung gelingt, ist neben der konventionell-medizinischen Kompetenz die qualifizierte homöopathische Ausbildung unter der Obhut der Ärztekammern zwingend erforderlich.

Noch mehr gute Gründe zum Erhalt der Zusatzbezeichnung Homöopathie erhalten Sie hier.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2021-07-16T10:00:48+02:00

Homöopathie ist in der ärztlichen Versorgung verankert

Homöopathie hat sich über Jahrzehnte als fester Bestandteil der ärztlichen Versorgung etablieren können. Homöopathisch tätige Ärzt*innen leisten einen wesentlichen Beitrag in der kassenärztlichen und privatärztlichen Versorgung der Bevölkerung. Zum Spektrum der Anwendungen gehört die Behandlung von akut auftretenden Infektionen, Schmerzzuständen ebenso wie die Versorgung langjähriger chronischer Erkrankungsbilder. Eine aktuelle Umfrage des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) unter allen Arztpraxen mit Therapieschwerpunkt Homöopathie hat ergeben, dass fast 2/3 der homöopathisch tätigen Ärzt*innen allgemeinärztlich tätig sind, gefolgt von Kinder- und Jugendärzten, Internisten, Gynäkologen sowie Psychiatern / Psychotherapeuten.

Homöopathisch tätige Ärzt*innen decken das komplette fachärztliche Spektrum ab. Damit ist in all diesen Disziplinen ein Höchstmaß an Patientensicherheit durch integrative, konventionelle und homöopathische Behandlungsoptionen gegeben.

Mal alternativ, mal komplementär zur konventionellen Medizin

Wie die Homöopathie in der Praxis eingesetzt wird, hängt entscheidend vom Krankheitsbild des Patienten ab und wird vom Arzt, der Ärztin gemeinsam mit dem Erkrankten besprochen. Um das beurteilen zu können, ist Wissen gefragt, über den möglichen Verlauf der Krankheit und über die Therapieoptionen. Homöopathisch tätige Ärzt*innen praktizieren die integrative Medizin, sie stehen auf mindestens zwei Beinen, dem der konventionellen und dem der homöopathischen Medizin. Die Gründe, warum Ärztinnen und Ärzte, die schon eine rund 12-jährige medizinische Ausbildung bis zum Facharzt gemacht haben, ihr Wissen noch durch eine zeit- und kostenintensive Weiterbildung Homöopathie erweitern, klingt bei vielen sehr ähnlich:

  • „Es geht ja nicht darum, die herkömmliche Medizin zu verteufeln, das ist Unsinn – die Kombination ist nach meiner Auffassung das Ideale. Erst sollten die sanften Methoden eingesetzt werden, findet man mit ihnen keine Lösung, kommen die konventionellen zum Zug.“ Dr. med. Günter Heck, Facharzt für Innere Medizin mit den Zusatzbezeichnungen  Homöopathie und Naturheilverfahren.
  • „Nach sieben Jahren Krankenhausweiterbildung in der Chirurgie und Inneren Medizin war mein Wunsch groß, etwas zu finden, das Patienten langfristiger und persönlich angemessener hilft.“ Stefanie Nadler, Allgemeinmedizinerin mit den Zusatzbezeichnungen Homöopathie und Naturheilverfahren.
  • „Allerdings enden auch heute noch konventionelle Behandlungen, vor allem chronischer Erkrankungen, nicht selten in einer therapeutischen Sackgasse. Ohne Homöopathie wäre ich in sehr vielen Fällen ratlos und könnte keine gute therapeutische Option anbieten.“ Dr. med. Eugen Schippers, Facharzt für Allgemeinmedizin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie.
  • „Als ich begann, mich mit Homöopathie zu beschäftigen, hatte ich bereits meine eigene Praxis für Frauenheilkunde in München. Ich musste feststellen, dass ich mit den Mitteln der konventionellen Medizin vielen Frauen nicht helfen konnte. Vor allem Frauen mit chronischen Beschwerden.“ Dr. med. Ute Bullemer ist Frauenärztin mit den Zusatzbezeichnungen Homöopathie und Psychotherapie.

Homöopathie wird von Patienten angenommen

Die Inanspruchnahme der Patient*innen ist hoch, rund 30 Millionen Menschen in Deutschland nutzen die Homöopathie. In regelmäßig stattfindenden Umfragen – etwa von Forsa 3/2020 – geben 55 Prozent der Befragten an, bereits Erfahrungen mit Homöopathie gemacht zu haben, gut 2/3 der Befragten wiederum sind mit Verträglichkeit und Wirksamkeit zufrieden bis sehr zufrieden. Laut dem Bertelsmann Gesundheitsmonitor 2014 sind häufigste Anlässe für Besuche bei Homöopathen: allgemeine Beschwerden (48 Prozent), chronische und akute Erkrankungen (43 bzw. 32 Prozent). Wichtige ist die Aussage, warum Patienten eine homöopathische Therapie wünschen: Die Patienten gehen dorthin, weil anderswo keine Besserung erreicht wurde. Die Ergebnisse:

Bei mehr als 80 Prozent der Patienten, die homöopathisch behandelt wurden, besserten sich das Allgemeinbefinden sowie die seelische Verfassung. Auch körperliche Beschwerden ließen nach.

Die Beweggründe sich der Homöopathie zuzuwenden sind bei Ärzten und Patienten vergleichbar, die Grenzen der konventionellen Medizin werden sehr ähnlich wahrgenommen. So erzählen Patienten ihren Weg zur Homöopathie:

  • „Ich bin jahrelang von Hautarzt zu Hautarzt gelaufen und die Botschaft war immer wieder identisch: Ich solle eine Psychotherapie beginnen und/oder Kortisonsalbe regelmäßig verwenden. Das wollte ich so nicht akzeptieren. Aufgrund der homöopathischen Behandlung bin ich wieder glücklich geworden, weil meine Hautprobleme komplett weggegangen sind.“ Prof. Christian Höppner ist Generalsekretär des Deutschen Musikrates, Kulturratspräsident a.D.
  • „Aber nach einem knappen Jahr kamen die Flecken wieder, und zwar doppelt so stark als zuvor. Ich also wieder zu einer Hautärztin, sie verschrieb mir die schon bekannte Salbe, die dann aber nicht gewirkt hat, im Gegenteil, die Flecken weiteten sich immer stärker aus. Ich habe nicht an die Homöopathie geglaubt, Nach rund einem Jahr war meine Haut wieder so gut wie geheilt.“ Pavananthan Ponnambalam, litt rund 15 Jahren an der Hautkrankheit Vitiligo, Weißfleckenkrankheit.

Weitere Informationen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2021-09-21T20:36:29+02:00

Die Zusatzbezeichnung Homöopathie ist wichtig

Versorgung und Relevanz

Stimmt es, dass homöopathisch tätige Ärzt*innen in einer geschützten Nische arbeiten und nicht an der medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung teilnehmen? Das ist falsch, eine Umfrage des DZVhÄ  unter allen Arztpraxen mit Therapieschwerpunkt Homöopathie im Frühjahr 2021 hat ergeben:

  • Das Altersspektrum behandelter Patient*innen reicht von Kindern bis zu Senioren.
  • Fast 2/3 der Kolleg*innen sind allgemeinärztlich tätig, gefolgt von Kinder- und Jugendärzten, Internisten, Gynäkologen sowie Psychiatern / Psychotherapeuten.
  • Der größte Teil hat neben der Zusatzbezeichnung auch das Homöopathie-Diplom erworben, die Voraussetzung zur Teilnahme an der integrierten Versorgung ist.
  • Durchschnittlich sind die Ärzte seit 20 Jahren homöopathisch tätig.
  • Durchschnittlich werden pro Quartal 785 Patient*innen versorgt.
  • 77 % der Praxen nehmen regelmäßig Blut ab
  • 74 % machen Hausbesuche
  • 70 % führen Impfberatung durch und oder impfen in der Praxis
  • 62 % bieten fachärztliche Check-ups an
  • 46 % bieten internistische Basisdiagnostik an (EKG, Ergo, Sono etc.)
  • 45 % betreuen Patienten in Altenheimen
  • 38 % führen Kinder-Vorsorgeuntersuchungen durch
  • 30 % übernehmen Aufgaben im Bereich der Palliativmedizin

1. Fazit: Homöopathisch tätige Ärzt*innen tragen einen relevanten Beitrag zur allgemeinmedizinischen und hausärztlichen Versorgung in Deutschland bei. Neben homöopathischer Zusatzqualifikation ist eine fundierte Fort- und Weiterbildung im Bereich der konventionellen Medizin die Basis. Damit dieses solide Fundament erhalten bleibt, ist erforderlich, auch die Zusatzbezeichnung Homöopathie in ärztlicher Hand zu erhalten.

Fachärzt*innen mit Zusatzbezeichnung Homöopathie

Mehr als die Hälfte aller Ärzt*innen mit Zusatzbezeichnung Homöopathie sind als Fachärzte für Allgemeinmedizin tätig und damit in der medizinischen Grundversorgung engagiert. Es folgen Kinder- und Jugendärzt*innen, Internist*innen, Ärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie, Frauenärzt*innen und HNO-Ärzt*innen. In unseren Reihen sind des weiteren Ärzt*innen für Psychosomatische Medizin, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Chirurgie, Anästhesiologie, Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Augenheilkunde.

Bei niedergelassenen Kassenärzten lagen die Gesamtarzneikosten / Quartal durchschnittlich 12 Prozent niedriger, die Zahl der Antibiotika-Verordnungen lagen im Vergleich zum Fachgruppendurchschnit 27 Prozent niedriger, bei Protonenpumpenhemmern wurde der Fachgruppendurschnitt um ca. 20 Prozent unterschritten.

2. Fazit: Homöopathisch tätige Ärzt*innen decken das komplette fachärztliche Spektrum ab. Damit ist in all diesen Disziplinen ein Höchstmaß an Patientensicherheit durch integrative, konventionelle und homöopathische Behandlungsoptionen gegeben. Dass dies so bleibt und Patient*innen nicht zu weniger oder gar nicht qualifizierten Heilern abwandern ist es erforderlich, dass die Homöopathie auch in Zukunft auf hohem Ausbildungsniveau und in ärztlicher Hand erhalten bleibt.

 

 

 

 

2021-07-16T09:42:09+02:00
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