Homöopathie und Impfen – eine Studie, die ihren Namen nicht verdient

Eine „Studie“ der OTH Regensburg macht zurzeit die Runde durch Medien, um der Homöopathie eine Mitschuld an der schleppenden Impfkampagne zu geben. Um es vorweg zu nehmen: käme die Studie aus der Homöopathie, wäre sie längst in der Luft zerrissen worden, und zwar zurecht! Weil sie aber in den Mainstream des Homöopathie-bashing passt, wird sie munter genutzt. Daher: wer kritische Studienbetrachtung fordert, wird kritische Studienbetrachtung ernten.

  1. Es wird die Impfbereitschaft von Eltern tituliert, bei sorgfältiger Lektüre stellt man aber fest, dass in der mit n=2014 angegebenen Zahl der auf Stichprobenbasis telefonisch Befragten nur n=461 auf Eltern entfallen, also nur ca. ein Fünftel der insgesamt Befragten .
  2. Die Teilstichprobe der Eltern war wie bereits genannt n=461. Die Auswertung zur „Einstellung zur Homöopathie und Impfbereitschaft von Eltern“ (Tabelle 2) basiert aber nur auf n=375 Eltern. Damit wurden n=86 Eltern ohne Angabe von Gründen aus der Auswertung ausgeschlossen.
  3. Die Frage „Wenn ein Impfstoff gegen das Coronavirus in Deutschland zugelassen wird: Würden Sie sich impfen lassen?“ wird mit seinen 4 Antwortmöglichkeiten von „Sicher nicht“, „eher nein“, „eher ja“ , „Ja sicher“ dem Anspruch der Befragten und potentiellen Impflinge nach umfassender Aufklärung und Risikoabschätzung nicht gerecht. „Eher nicht“ unter der Kategorie Impfverweigerung zu subsumieren ist im Übrigen so lange nicht korrekt, solange Befragte noch gar keine konkreten Daten zur Verfügung haben, mit deren Hilfe sie sich eine sichere und vollständige eigene Meinung bilden könnten.
  4. Die zu beantwortenden Fragen bezüglich Zustimmung zum Impfen sind ausschließlich impfkritisch und haben teilweise verschwörungstheoretische Implikationen. Für ein ausgewogenes Gesamtbild wären womöglich Fragen erforderlich gewesen, die im Gegenzug tatsächlich oder gefühlt das Vertrauen in Pharmaunternehmen, Impfstoffe, Wirksamkeit oder Nebenwirkungen abgefragt hätten
  5. Die Autoren proklamieren einen „signifikanten Zusammenhang zwischen der Haltung zur Homöopathie und der eigenen Impfbereitschaft“. Dabei bleiben konkrete Zahlen oder Prozentangaben, die diese Aussage nachvollziehbar machen würden, im Dunkeln. Eine derartige Intransparenz ist in höchstem Maße unwissenschaftlich.
  6. Die Studie stellt fest, dass die Impfbereitschaft der Eltern mit dem Schulabschluss steigt und bei Befragten mit Hochschulabschluss signifikant höher ist. Die Autoren zitieren außerdem, dass „sich ein gewisses Vertrauen in nicht evidenzbasierte Methoden wie der Homöopathie besonders bei höher gebildeten Eltern zeigt“. Aufgrund der unzureichenden Methodenbeschreibung bleibt aber auch hier unklar, wie die Verteilung der Befragten mit bzw. ohne Hochschulabschluss in der Teilstichprobe „Eltern“ war. Es bleibt zu diskutieren, ob das Ergebnis zur „Einstellung zur Homöopathie und Impfbereitschaft von Eltern“ anders ausfallen würde, wenn ein höherer Anteil von Eltern mit hohem Bildungsabschluss in der Teilstichprobe „Eltern“ vorhanden wäre.
  7. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung war noch kein Corona-Vakzin in der EU zugelassen. Da es somit noch keine Informationen über etwaige Nebenwirkungen von Corona-Vakzinen gab, wurde stellvertretend nach der Einschätzung der Häufigkeit ernster Nebenwirkungen bei Grippeimpfungen gefragt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass für Eltern die potentiellen Nebenwirkungen besondere Bedeutung für ihre Impfentscheidung gegen das Coronavirus haben. Die Studie wurden also zu einem Zeitpunkt durchgeführt, als Antworten überhaupt noch nicht möglich waren.
  8. Die Studie und ihre mediale Rezeption lassen außerdem komplett außer acht, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Antworten völlig anders ausgefallen sein könnten, weil inzwischen Erfahrungen mit den Impfstoffen vorliegen und die Entwicklung der Pandemie bis zur aktuell vierten Welle zum Umdenken geführt haben kann.
  9. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der häufig zitierte Zusammenhang zwischen der Impfbereitschaft von Eltern und ihrer Einstellung zur Homöopathie auf der Aussage von 375 Befragten beruht. Wie repräsentativ eine solche Umfrage sein kann muss jeder selbst entscheiden.

Zusammengefasst: Die Studie ist an vielen Stellen nicht transparent, die Beschreibung der Methodik bleibt vage, und Ergebnisse lassen sich nicht schlüssig nachvollziehen. Derzeit wird die Studie trotz ihrer offensichtlichen Mängel dazu benutzt, Stimmung gegen die Homöopathie zu machen, weil Homöopathie angeblich die Impfkampagne behindere und womöglich sogar an Corona-Toten schuld sei. Das Zitieren dieser Studie dient damit einzig und allein dazu, von zahlreichen Fehlern im öffentlichen Umfeld abzulenken und die Homöopathie zum Sündenbock zu machen.

Dr. med. Ulf Riker, 2. Vorsitzender des DZVhÄ

Kennen Sie den DZVhÄ-Standpunkt Homöopathie und Covid-19?

2022-07-14T16:49:07+02:00

DZVhÄ: Globuli sind nie Impfersatz

Berlin, 3. Mai 2021. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat bereits zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit Covid-19 zunächst sämtliche Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der Gesundheitsbehörden zu berücksichtigen seien. Es wurde außerdem klargestellt, dass die Nennung homöopathischer Einzelarzneien zur Behandlung schwerer Corona-Verläufe unterbleiben sollte, weil dies nicht den Regeln der Homöopathie Hahnemanns entspricht und Patient*innen zu Fehlschlüssen oder unkontrollierter Selbstbehandlung verleiten kann.

Im Laufe der Pandemie haben zahlreiche ärztliche Kolleginnen und Kollegen, die über eine homöopathische Zusatzausbildung sowie langjährige Praxiserfahrung verfügen, in sorgfältiger Abwägung konventionell-medizinischer Notwendigkeiten und individueller Besonderheiten die Erfahrung gemacht, dass gezielt ausgewählte homöopathische Arzneien in der Lage sind, die Krankheits-Symptomatik abzumildern und Krankheitsverläufe abzukürzen. „Für homöopathisch tätige Ärzt*innen gilt das im Übrigen nicht nur bei Covid-19, sondern auch bei anderen, vielfach viralen Infekten, bei denen die Therapieoptionen der konventionellen Medizin nicht selten eingeschränkt sind.  Ob Homöopathie zum Einsatz kommt oder nicht liegt in der freien Entscheidung jedes einzelnen, aufgeklärten Patienten und in der Erfahrung der Ärzt*innen.“ betont Dr. Ulf Riker, 2. Vorsitzender des DZVhÄ.

Impfungen dienen der Vorbeugung von Erkrankungen. Wirksame Impfstoffe sind gerade in einer Pandemie wichtige Hilfen für Menschen, die sich schützen wollen und die auch geschützt werden müssen. Homöopathisch ausgebildete und tätige Ärzt*innen sind nicht automatisch Impfgegner, wie immer wieder unterstellt wird. Riker weist darauf hin, dass „die Abwägung, ob im Einzelfall der erwünschte Impferfolg mögliche Neben- und Folgewirkungen einer Impfung überwiegt, einer sorgfältigen Analyse, Aufklärung und Beratung durch Ärzt*innen mit einschlägiger Erfahrung“ bedarf.

Es bleibt in der Eigenverantwortung einzelner Apotheker*innen, in Eigenregie oder auf Wunsch von Ärzt*innen (oder Heilpraktikern) aus Impfstoffen (oder anderen Medikamenten) homöopathische Präparate herzustellen. Dabei sind arzneimittelrechtliche Vorschriften einzuhalten. Eine explizite Aufklärung darüber, dass diese Präparate definitiv kein Ersatz für eine Impfung sind, ist zwingend erforderlich.

„Ausleitung“ meint im naturheilkundlichen Sinne „Entgiftung“. Impfstoffe sind primär keine „Gifte“, ihre immunologische Wirkung ist erwünscht. Das Auftreten von Krankheitssymptomen nach einer Impfung ist eine Eigenreaktion des Organismus auf die Impfung. Die auftretenden Erscheinungen lassen sich nicht „ausleiten“, aber homöopathisch und individuell behandeln. Präparate aus Krankheitsprodukten oder auch herkömmlichen Arzneien (also auch aus Impfstoffen) können erfahrungsgemäß dazu beitragen, Symptome zu lindern. Dasselbe Ziel lässt sich aber prinzipiell auch mit den bereits bekannten und handelsüblichen homöopathischen Arzneien erreichen.

Der DZVhÄ appelliert an seine Mitglieder, sich der Behandlung von Corona-Patient*innen oder Geimpften mit Folgeerscheinungen mit besonderer Sorgfalt zu widmen, rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, die eigene Erfahrung in der Behandlung von Covid-19 selbstkritisch zu reflektieren. „Dazu gehört, dass wir unsere Patient*innen über Möglichkeiten, Grenzen und Folgewirkungen einer Impfung, einer homöopathischen Begleitung, bei einer unzureichend behandelten Krankheit aber auch über drohende Komplikationen vollumfänglich aufklären. Gegebenenfalls überweisen wir sie an ärztliche Kolleg*innen oder in die Klinik“, sagt Dr. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ.

Kontakt:

Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ)
Axel-Springer-Str. 54b, 10117 Berlin
Telefon: (030) 325 9734 0, Fax: (030) 325 9734 19
E-Mail: presse@dzvhae.de
Internet: www.dzvhae.de

2021-05-08T13:13:38+02:00

DZVhÄ-Standpunkt: Individuelle Impfentscheidung

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) hat bereits 2018 ausführlich und differenziert zum Thema „Impfen“ Stellung genommen. Aus aktuellem Anlass sind die Kernaussagen im Folgenden nochmals zusammengefasst und ergänzt.

  1. Als homöopathisch tätige Ärzt*innen haben wir dasselbe akademische Fundament wie alle unsere Kolleg*innen. Zum Kernbestand ärztlichen Handelns gehört selbstverständlich auch die Präventivmedizin. Impfungen sind vorbeugende Maßnahmen, um Infektionskrankheiten möglichst zu verhindern. Das gilt prinzipiell auch in Pandemie-Zeiten.
  2. Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind keine Impfgegner. Im Rahmen unserer besonderen Qualifikation beurteilen wir Krankheiten parallel zum konventionellen medizinischen Vorgehen immer auch individuell. Dasselbe gilt im Zusammenhang mit Impfungen: individuelle Impfberatung versetzt Menschen in die Lage, ihre Impfentscheidung souverän, verantwortlich und faktenbasiert selbst zu treffen.
  3. Homöopathische Ärzt*innen beraten unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen STIKO-Empfehlungen (Ständige Impfkommission). Abweichungen von diesen Empfehlungen setzen laut Bundesgerichtshof gewichtige Bedenken ernsthafter Stimmen der medizinischen Wissenschaft voraus. Der individuelle Gesundheitszustand eines Menschen kann ebenfalls Gesichtspunkt gegen eine konkrete Impfung sein.
  4. Impfungen sind – juristisch betrachtet – immer auch Körperverletzungen (1), die nur dann straffrei sind, wenn Patient*innen bzw. bei Kindern deren Eltern nach umfassender Aufklärung eingewilligt haben. Dem hohen Wert der Selbstbestimmung über die eigene Gesundheit ist jede öffentliche Empfehlung untergeordnet.
  5. Impfempfehlungen sind Leitlinien, die entsprechend individueller Besonderheiten (Konstitution, Vorerkrankungen, bestehende Krankheiten) im Einzelfall angepasst werden müssen. Nur so lassen sich gesellschaftliche Erfordernisse (Verhinderung von Ansteckungen durch hohe Impfraten) und Persönlichkeitsrechte (Erhalt der eigenen Gesundheit) miteinander vereinbaren.
  6. Die Aufklärung über Impfungen muss umfassend, sachlich, wertneutral und ergebnisoffen auf Basis möglichst objektiver Informationen erfolgen. Die Rechtsprechung des BGH fordert auch eine Aufklärung über seltene Risiken der Impfung. Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind sich der besonderen Anforderungen an Qualität und Umfang einer verantwortungsvollen Aufklärung über Ziele und Risiken einer Impfung stets bewusst.
  7. Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen von Impfungen oder nachfolgende gesundheitliche Beeinträchtigungen müssen in jedem Fall vorurteilsfrei dokumentiert und wissenschaftlich nachverfolgt werden. Meldungen bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft oder beim Paul-Ehrlich-Institut sind auch für homöopathisch tätige Ärzt*innen selbstverständlich.
  8. Es gibt keine „homöopathischen Impfungen“! Homöopathische Arzneien können keine nachweisbare Immunität hervorrufen. Anderslautende Aussagen oder Empfehlungen lehnen wir strikt ab.
  9. Unter Berücksichtigung konstitutioneller Aspekte und aktueller Symptome können homöopathische Arzneien zur Stärkung des Immunsystems beitragen und im konkreten Einzelfall Krankheitsverläufe günstig beeinflussen. Dessen ungeachtet tragen homöopathisch tätige Ärzt*innen in Fällen von Epidemie oder Pandemie allgemeine öffentliche Schutzmaßnahmen mit.
  10. Der DZVhÄ und seine ärztlichen Mitglieder bekennen sich zu einer Integrativen Medizin, die konventionelle Diagnose- und Behandlungs-Strategien ebenso berücksichtigt wie komplementäre Therapieansätze. Im Zentrum der Bemühungen steht auch bei homöopathisch tätigen Ärzt*innen immer die Gesundheit und Therapiesicherheit der Patient*innen. Das betrifft präventive und kurative Ansätze in gleicher Weise.

Die Kooperation mit Kolleg*innen anderer Fachrichtungen ist für homöopathisch tätige (Fach-) Ärzt*innen selbstverständliche Praxis. In Zeiten der Pandemie oder anderer großer gesundheitspolitischer Herausforderungen gilt diese Bereitschaft zur Kooperation besonders auch im Bereich der Gesundheitspolitik, sofern gute Gründe und politische Legitimation bestehen. Wir sind uns der besonderen ärztlichen Verantwortung jederzeit bewusst, stellen unsere spezielle Qualifikation aber auch selbstbewusst in den Dienst unserer Patient*innen und der Gesellschaft.

 

(1) Bundesgesundheitsblatt, S. 520: https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/1581/20QaF5yEusvNc.pdf?sequence=1

 

Erstellt: 7. März 2021 | Zuletzt geändert: 7. Dezember 2021

2021-12-07T12:18:25+01:00
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