EU Bio-Verordnung: Homöopathie ist Medizin der ersten Wahl

Interview mit Dr. med. vet. Brigitte Hentschel, sie ist praktische Tierärztin aus München mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie und leitet die Vetmed Arbeitsgruppe des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Eine neue EU Bio Verordnung ist erlassen, sie tritt Anfang 2022 in Kraft und bringt einschneidende Veränderungen auch für den Bereich der Homöopathie mit sich. Brigitte Hentschel hat den Überblick und erklärt, was sich im Stall verändern wird.

Lassen sich die häufigsten Erkrankungen von Nutztieren homöopathisch behandeln?

Das ist eine Frage, die nicht so leicht zu beantworten ist. Viele Krankheiten, an denen Nutztiere leiden, haben ihre Ursache in der Haltung der Tiere, die – egal wie gut sie ist – niemals natürlich sein kann. Und wenn die Haltung nicht die Ursache der Krankheit ist, so wird diese häufig durch Haltungsmängel verschärft  oder verkompliziert. Neben der Haltung spielt auch das Betriebsmanagement für die Bestandsgesundheit eine sehr große Rolle. Mängel in diesem Bereich spielen als Krankheitsursache ebenfalls eine große Rolle. Deshalb muss neben der Therapie des Einzeltieres immer eine ordentliche Bestandsbetreuung durchgeführt werden. Wenn Haltung und Management stimmen, kann als Therapieoption auch Homöopathie herangezogen werden – und dann sind auch die Erkrankungen von Nutztieren homöopathisch behandelbar.

Kann durch konsequente homöopathische Therapie auch das Immunsystem einer Kuh nachhaltig verbessert werden?

Ja, aber auch hier nur unter der Voraussetzung, dass auch das Betriebsmanagement stimmt.

Wenn ja, was bedeutet das für den Landwirt?

Für den Landwirt bedeutet das zunächst mal, dass er mehr Zeit in die Tierbeobachtung investieren muss. Homöopathie ist eine Individualmedizin und die Mittel werden nach Symptomen verschrieben. Wenn man die Symptome nicht erkennt, kann man kein wirksames Mittel verschreiben – und dann wird das Mittel auch nicht wirken. Außerdem braucht man viel Erfahrung, um die wichtigen Symptome zu erkennen – ein Wochenendkurs nach dem „Rezept-Prinzip“ reicht da bei Weitem nicht aus. Damit kann man vielleicht einfache akute Fälle behandeln, bei einer subklinischen Mastitis oder der Mortellaro`schen Erkrankung wird man jedoch sehr schnell an seine Grenzen stoßen.

Mit entsprechender Erfahrung – oder mit einem entsprechend geschulten und erfahrenen homöopathisch arbeitenden Tierarzt, der den Bestand betreut – bedeutet die weitgehend homöopathische Behandlung eines Nutztierbestandes für den Landwirt weniger Medikamenteneinsatz, weniger Kosten durch Sperrfristen auf Fleisch, Milch und Eier, weniger Resistenzen und einen langfristig gesünderen Bestand.

Welches sind die wichtigsten Neuerungen der EU Bio Verordnung, die nächstes Jahr in Kraft tritt?

Die EU Bio Verordnung (VO) ist bereits 2018 in Kraft getreten, gilt aber erst  ab dem 1. Januar 2022. Sie ist also nicht wirklich neu. Der wichtigste Punkt dieser Verordnung, der den Homöopathen den Rücken stärkt, ist folgender:

  • VO (EU) 2018/848 Anh. II, Teil II 1.5.2.2. besagt, dass Krankheiten unverzüglich zu behandeln sind, um ein Leiden der Tiere zu vermeiden (…)
  • (…) chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika dürfen erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen und unter der Verantwortung eines Tierarztes verabreicht werden, wenn…die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Mitteln ungeeignet ist!

Dieser Absatz erhebt die Homöopathie – und die Phytotherapie – zur First-Line-Medicine. Wir Veterinäre sehen ihn als Grundlage unserer Forderung zu mehr Ausbildung in zumindest den Grundlagen der Homöopathie im Rahmen des Studiums der Veterinärmedizin.

Und dann tritt noch die neue Tierarzneimittelverordnung in der EU in Kraft. Was ändert sich hier?

Genau, und sie wird momentan viel diskutiert. Die neue EU-Verordnung über Tierarzneimittel wurde am 7. Januar 2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 28. Januar 2022 in Kraft. Sie regelt  auch die Umwidmung von Human- in Tierarzneimittel, die ausnahmslos dem Tierarzt vorbehalten ist. Es heißt: Es kann jedoch Situationen geben, in denen kein geeignetes zugelassenes Tierarzneimittel verfügbar ist. Ausnahmsweise sollten Tierärzte dann für die von ihnen behandelten Tiere unter Befolgung strenger Regeln und ausschließlich im Interesse der Tiergesundheit und des Tierschutzes andere Arzneimittel verschreiben dürfen. Bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren sollten die Tierärzte dafür sorgen, dass angemessene Wartezeiten verordnet werden, damit schädliche Rückstände solcher Arzneimittel nicht in die Lebensmittelkette gelangen, und wenn Antimikrobenmittel verabreicht werden, ist daher besondere Sorgfalt geboten“.

Ursprünglich war die Intention des Gesetzgebers, die Tierbesitzer und/oder Laien davon abzuhalten, ihre Tiere mit Humanarzneimitteln selbst zu therapieren – etwa mit Ibuprofen oder Paracetamol – da es dabei immer wieder zu tierschutzwidrigen „Unfällen“ kommt. Treibende Kraft waren hier u.a. Tierschutzverbände. Die Tatsache, dass auch homöopathische Mittel vor dem AMG Arzneimittel sind, war dem Gesetzgeber wahrscheinlich nicht bewusst bzw. egal. Aber sie sind es, also fallen sie drunter und deshalb dürfen Homöopathika nur noch vom Tierarzt verschrieben werden.

Was bedeutet das für Tierheilpraktiker?

Das bedeutet im Klartext: nach der EU-VO über Tierarzneimittel dürfen ab dem 28. Januar 2022 homöopathische Einzelmittel, die keine Veterinär-Zulassung haben, durch Tierhalter oder andere nicht-Tierärzte – und darunter fallen auch Tierheilpraktiker – nicht mehr bei Tieren angewandt werden. Was das auf nationaler Ebene genau bedeutet, wird das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) regeln, an welchem momentan noch gearbeitet wird.

Bei Nutztieren durften diese übrigens noch nie durch nicht-Tierärzte angewandt werden, da hier sämtliche Arzneimittel schon immer durch einen Tierarzt umgewidmet werden mussten, wenn sie keine Zulassung für das entsprechende Tier haben. Und wenn sie eine Zulassung für das entsprechende Tier haben, dann müssen sie durch einen Tierarzt abgegeben werden und es muss ein Anwendungs-und Abgabebeleg vorhanden sein! Das ist eine kleine, aber nicht unwichtige Tatsache, die in den letzten Jahren von Landwirten und THPs geflissentlich ignoriert wurde und leider auch manchmal von den Veterinärämtern. Auch zu diesem Punkt werden sicherlich neue Regelungen im TAMG stehen.

Welche Probleme tauchen auf und können wie gelöst werden?

Durch das Verabreichungsverbot von Homöopathika durch nicht-Tierärzte entsteht vor allem im Nutztierbereich eine Therapielücke, da es nur sehr wenige Tierärzte mit entsprechender Qualifikation in Homöopathie gibt. Mehr Ausbildung und die Integration zumindest der Grundlagen in Homöopathie in das Studium der Veterinärmedizin sind unter diesen Umständen absolut geboten!

Wie funktioniert das Umwidmen von Arzneimitteln?

Also: Jedes Medikament durchläuft ein Zulassungsverfahren, welches gesetzlich festgelegt ist. Arzneimittel werden hinsichtlich ihrer Indikation bei bestimmten Krankheiten und ihrer „Zielperson“ zugelassen (Mensch oder Tierart). Da jede Zulassung die Arzneimittelfirmen viel Geld kostet, sind AM spezifisch zugelassen – also für den Menschen oder eine oder mehrere Tierarten (meist Hund/Katze oder Rind oder Schwein oder Pferd). Meistens lassen die Firmen die Arzneimittel für die Tierarten und Indikationen zu, die am häufigsten sind, um Geld zu sparen. In der Tiermedizin gibt es jetzt mehrere Probleme:

  1. es gibt viel mehr Tierarten als die, für die die Zulassung gilt (z.B. Vögel, Exoten, Fische, Puten, kleiner Wiederkäuer…..)
  2. es gibt viel mehr Krankheiten
  3. oft hat man ein Medikament, das bei einer Krankheit wirkt, für die es nicht zugelassen ist oder das man bei einem Tier benötigt, für das es nicht zugelassen ist; also darf man es nicht einsetzen.

Es entsteht der sogenannte Therapienotstand. Deshalb dürfen Tierärzte bei Therapienotstand Medikamente umwidmen, d.h. für andere Tierarten oder andere Indikationen einsetzen, für die sie eigentlich nicht zugelassen sind. Wie das vonstattengeht, regelt die Umwidmungskaskade.

Aber Homöopathika bilden eine Ausnahme…

Ja, da homöopathische Arzneimittel ohne Indikation registriert sind und nicht dem Zulassungsverfahren unterliegen, waren sie von der Umwidmungskaskade immer schon ausgeschlossen. Ohne Indikation gibt’s auch keinen Therapienotstand, also auch keine Umwidmungskaskade. Hier bestand die rechtliche Grauzone, die von nicht-Tierärzten genutzt werden konnte – auch im Nutztierbereich. Mit dem neuen Gesetz ist diese allerdings nicht mehr vorhanden.

Und wie geht das jetzt weiter?

Fest steht, ein neues Tierarzneimittelgesetzt ist in Vorbereitung und wird vieles neu regeln und zusammenbringen.

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Das Gespräch führte Christoph Trapp.

 

 

 

 

2022-07-14T16:46:12+02:00

Lese-Tipp: „Wir können es besser“ von Clemens G. Arvay

DZVhÄ Lese-Tipp: „Wir können es besser“,  Clemens G. Arvay,  Quadriga Verlag 2020, 272 Seiten, ISBN: 978-3-86995-103-4, 20 Euro – von Dr. med. Ulf Riker, 2. Vorsitzender des DZVhÄ

Clemens Arvay ist Biologe und Autor, dieses Buch ist nicht sein erstes. Es ist auch keine „leichte Kost“, aber es ist ein Beispiel, wie durch sorgfältige Recherche von Einzelaspekten  und die gedankliche Vernetzung dieser Details ein Sachbuch von enormer inhaltlicher Dichte entsteht. Es ist das Gebot der Stunde, in Anbetracht zahlreicher simultaner Krisen die resultierende Komplexität der Zusammenhänge auf den Punkt zu bringen und in unsere Handlungsperspektiven zu übersetzen.

Da geht es zum Beispiel um Medienkritik im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufbereitung der Corona-Pandemie, es geht aber auch um unseren Fleischkonsum (und seine ökologischen Kollateralschäden), um Folgen von Feinstaub für unser Immunsystem, um Hunger in Afrika oder Malaria-Tote (deren exorbitante Zahl keinen Vergleich mit Covid-19 zu scheuen braucht, aber in den Medien nicht vorkommt).

Arvay analysiert präzise auf dem Boden von Fakten (allein der Quellen-Teil des Buches umfasst ca. 30 Seiten!), seine Schlussfolgerungen bringen Teilaspekte miteinander in stringente und logische Verbindung und machen deutlich, wie auch über Fachbereichs-Grenzen hinweg Alles mit Allem zusammenhängt.

Die vorgebrachte Kritik ist nie aufgeregt oder anklagend, sondern leitet unmittelbar zum selbstständigen Nachdenken an. Wiederholt betont Arvay, dass ihm die wissenschaftliche Evidenz seiner Aussagen sehr wichtig ist; insofern hält das Buch auch kritischer Begutachtung stand. Leider liegt der Redaktionsschluss im Sommer 2020, wir müssen also entweder unter Arvays Anleitung selbst weiter denken oder sein Folge-Buch lesen  („Corona-Impfstoffe, Rettung oder Risiko?“ – vom Vorsitzenden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft als „kritisch, sachlich geschrieben und sorgfältig recherchiert“ eingeschätzt).

„Wir können es besser“ stellt fest, was aus ökologischer (und öko-medizinischer!) Perspektive denkbar und möglich ist. Bleibt die Frage: wollen wir, was wir können? Und wann wollen wir damit anfangen?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2021-07-20T12:23:56+02:00

DZVhÄ Kommentar zu Spaltungen in Corona Zeiten

Die Corona-Pandemie ist längst nicht mehr allein ein medizinisches Problem, sie hat – auch durch politische und mediale Zuspitzungen – zu einem gesellschaftlichen Ausnahmezustand geführt. Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guerot hat jüngst in der „Berliner Zeitung“ dazu aufgerufen, „die Hysterisierung aus der Diskussion zu nehmen“. Angesprochen ist damit auch ein sozialpsychologisches Phänomen, das einen Panikmodus ebenso beinhaltet wie Tendenzen der Spaltung. Guerot fordert als Ausweg „einen Raum für legitime Kritik“.

Was hat das mit uns, mit dem DZVhÄ, seinen Landesverbänden und seinen Mitgliedern zu tun? Wir erleben zurzeit eine Polarisierung innerhalb der eigenen Reihen. Mitglieder tragen sich mit dem Gedanken, ihren Berufsverband zu verlassen, wobei die einen das mit fehlendem „Mut“ im Kampf gegen Corona-Auflagen und Impfkampagnen begründen, andere mit dem genauen Gegenteil, nämlich einer in ihren Augen fehlenden Abgrenzung von Corona-Leugnern oder Impfverweigerern.

Ohne Zweifel repräsentieren unsere Mitglieder auch einen Querschnitt unserer Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund haben wir im Dezember 2020 in einen „DZVhÄ-Standpunkt: „Selbstverständnis ärztliche Homöopathie“ Stellung bezogen zu Angriffen aus beiden Richtungen. Im März und April 2021 haben wir weitere DZVhÄ-Standpunkte veröffentlicht, und zwar zu „Homöopathie und Covid 19“ sowie zur „Individuellen Impfentscheidung“. In allen drei Stellungnahmen haben wir versucht, legitime Kritik ernst zu nehmen und in eine rationale und nachvollziehbare Balance zu bringen mit den ureigenen Interessen unseres Berufsverbandes: die Homöopathie Hahnemanns vor Angriffen aus allen möglichen politischen, weltanschaulichen oder medialen Richtungen zu schützen.

Dieses Bemühen hat – zugegeben! – nicht selten den Schwierigkeitsgrad einer Quadratur des Kreises. Dass dies unmöglich ist wissen wir alle! Der Versuch sollte dennoch zumindest den ernsthaften und engagierten Willen des gewählten Vorstandes zum Ausdruck bringen. Leider ist es oft wesentlich leichter, Kritik zu üben als bessere Vorschläge zu machen oder sich an Problemlösungen zu beteiligen. Die Homöopathie steht im Fokus einer breiten Phalanx von Gegnern, die mit viral gehenden Falschmeldungen für eine Elimination der Homöopathie aus unserem Gesundheitssystem, am besten auch gleich aus den Köpfen und Herzen der Menschen kämpfen. Es ähnelt einer autoimmunen Selbstdestruktion unserer Gemeinschaft, wenn zeitgleich in den eigenen Reihen Fronten entstehen, an denen eine gemeinsame Verteidigung unserer zentralen Anliegen zu scheitern droht.

Daher appellieren wir an Sie alle: kehren Sie Ihrem Verein und Berufsverband nicht den Rücken, sondern setzen Sie sich im Gegenteil für den Erhalt der Homöopathie ein! Die Fragen rund um Covid-19, Impfungen oder flankierende politische Entscheidungen sind für mündige Bürgerinnen und Bürger in einer offenen und freien Gesellschaft wichtige Denk- und Handlungsfelder, aber eines Tages wird hoffentlich klar sein, dass auch Covid-19 eine medizinhistorische Episode gewesen sein wird, aus der wir – hoffentlich! – sehr viel und Unterschiedliches gelernt haben werden. Dann aber sollte es die Homöopathie immer noch geben, und mit ihr Kolleginnen und Kollegen, die sie praktizieren. Und mit all diesen Menschen – also mit Ihnen und unseren jüngeren und nachfolgenden Kolleg*innen – sollte es auch noch einen starken und handlungsfähigen DZVhÄ geben!

Suchen wir also den Schulterschluss mit Kolleg*innen in der Primärversorgung, pflegen wir respektvollen Umgang miteinander und lassen Sie uns nicht aus den Augen verlieren:  unter dem breiten Dach der Integrativen Medizin und im Sinne von „One health“ werden wir alle mit unserer versammelten Kompetenz gebraucht! Nicht nur heute und im Zusammenhang mit der Pandemie, sondern auch in Zukunft!

Dr. med. Ulf Riker, 2. Vorsitzender des DZVhÄ, für den Vorstand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2022-07-14T16:45:26+02:00

Standpunkt des DZVhÄ gegen Rechts!

Berlin, 30. März 2021. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) steht für eine offene und pluralistische Gesellschaft, in der ein toleranter und respektvoller Umgang gepflegt wird. Der DZVhÄ wendet sich entschieden gegen Strömungen, die unsere Gesellschaft spalten, Minderheiten ausgrenzen oder totalitäres Gedankengut verbreiten.

Unsere Standpunkte

  1. Wir distanzieren uns ausdrücklich von einer Partei, in der die Zeit des Nationalsozialismus als Vogelschiss der Geschichte dargestellt wird. Wir stellen fest, dass es zwischen rechtsextremen Gedanken und Bewegungen einerseits und dem ärztlichen Berufsethos andererseits keine Brücken geben kann und gebaut werden dürfen.
  2. Wir bekennen uns zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit als Grundlagen einer werteorientierten und offenen Gesellschaft mündiger und selbstbestimmter Bürgerinnen und Bürger.
  3. Wir erwarten Respekt und Toleranz als Voraussetzungen für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
  4. Wir verurteilen verbale Angriffe auf demokratische Werte, Verrohung der Sprache und Ausgrenzungen im öffentlichen Raum.
  5. Wir sind überzeugt, dass ein Bemühen um friedliches Zusammenleben und die Möglichkeit aktiven Mitgestaltens in einem „bunten“ Miteinander die Resilienz der Gesellschaft gegenüber braunen Umtrieben stärkt.

Der DZVhÄ verwehrt sich gegen Versuche, den Verband bzw. die Homöopathie an sich in Verbindung mit rechtem Gedankengut oder Parteien zu bringen – dies gilt für Gegenwart und Vergangenheit gleichermaßen. Immer wieder wird kolportiert, dass es zwischen der Homöopathie und der nationalsozialistischen Ideologie eine Gemeinsamkeit gebe. „Eine solche Sicht kann man nur als Geschichtsklitterung bezeichnen“, schreibt der Medizinhistoriker Prof. Dr. Robert Jütte in einer historischen Expertise. Der DZVhÄ hatte sich 2013 in seiner „Weimarer Erklärung“ dazu verpflichtet, die eigene Geschichte zwischen 1933 und 1945 zu erforschen und aufzuarbeiten. Wir verweisen auf das Buch von Prof. Dr. Florian G. Mildenberger: „Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte im Nationalsozialismus – Bestandsaufnahme, Kritik, Interpretation“. In den Jahren des Nationalsozialismus hat der DZVhÄ durch Wegschauen, falsche Verbeugungen und Ausblenden der Welt jenseits der eigenen Praxis Mitschuld auf sich geladen.
(Hier finden Sie das Statement auch zum Download als pdf.)

Der DZVhÄ-Bundesvorstand:
Dr. med. Michaela Geiger – 1. Vorsitzende
Dr. med. Ulf Riker – 2. Vorsitzender
Dr. med. Gerhard Antrup – Vorstand Finanzen
Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr – Vorstand Fort- und Weiterbildung

 

2021-05-17T10:44:11+02:00
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